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Die Erfindung betrifft eine Schirmhalteranordnung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Eine Schirmhalteranordnung der eingangs genannten Art ist nach der
DE 1 859 318 U1 bekannt. Diese besteht aus einem Schirm und einem Halter, der aus einem Grundplattenelement gebildet ist, wobei der Schirm dem Grundplattenelement fest, aber lösbar verbunden zugeordnet ist. Diese Schirmhalteranordnung zeichnet sich dadurch aus, dass das untere Ende eines nach unten konvervierend ausgebildeten Köchers eine Ausnehmung zur Aufnahme eines herausnehmbaren Tropfwasser-Sammelbehälters aufweist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine wortsinngemäße Schirmhalteranordnung der eingangs genannten Art in einer Weise weiterzubilden, dass sie einem gänzlich anderen Anwendungszweck zugänglich ist bzw. wird.
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Diese Aufgabe ist mit einer Schirmhalteranordnung der eingangs genannten Art durch die im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 aufgeführten Merkmale gelöst.
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Nach der Erfindung ist somit vorgesehen, dass mindestens ein am (Regen-)Schirm vorgesehenes Bandelement zur Befestigung des Schirms am Halter mindestens eine Durchgangsöffnung am Grundplattenelement durchgreifend ausgebildet ist.
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Die genannte Maßgabe, dass das Bandelement am Schirm vorgesehen ist, umfasst dabei insbesondere die Möglichkeiten, dass das Bandelement an einem Schirmgriff oder an einer Schirmhülle (Futteral) des Schirms befestigt ist.
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Mit anderen Worten ist der Schirm direkt auf geeignete Weise mit dem Bandelement am Grundplattenelement befestigt. Diese Maßgabe führt zu einer Schirmhalteranordnung, die sich besonders gut eignet, um einen Schirm, insbesondere einen teleskopierbaren Schirm (so genannter Minischirm) gut in einem Verkaufsraum oder dergleichen präsentieren zu können. Hierzu weist das Grundplattenelement vorzugsweise an seinem oberen Ende eine weitere Öffnung auf, mit der es zum Beispiel auf einen Ständer gehängt werden kann. Das Grundplattenelement ist dabei weiterhin bevorzugt so geformt, dass es etwa der Außenkontur des zusammengeschobenen Minischirms entspricht. Auf dem Grundplattenelement können Informationen über das Produkt selbst abgedruckt bzw. aufgedruckt sein. Der Schirm selbst ist (abgesehen von seiner eigenen Schirmhülle) in keiner zusätzlichen Verpackungshülle angeordnet, wie dies sonst manchmal der Fall ist. Darüber hinaus hat das Grundplattenelement im Vergleich zu sonst üblichen Hakenkonstruktionen den Vorteil, dass der Schirm relativ gerade (also senkrecht nach unten) am Präsentations- bzw. Verkaufsständer hängt.
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Andere vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Schirmhalteranordnung ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen.
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Der Vollständigkeit halber wird noch auf die
DE 1 871 168 U1 hingewiesen, aus der eine Schirmhalteranordnung bekannt ist, bei der der Schirm in einem Beutel an einen Ständer oder dergleichen gehängt werden kann.
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Die erfindungsgemäße Schirmhalteranordnung einschließlich ihrer vorteilhaften Weiterbildungen gemäß der abhängigen Patentansprüche wird nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung verschiedener Ausführungsbeispiele näher erläutert.
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Es zeigt schematisch
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1 einen Schirm mit Schirmgriff und Schirmhülle in Seitenansicht und das Grundplattenelement im Schnitt entlang der Mittellinie gemäß 2;
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2 das Grundplattenelement gemäß 1 ohne Schirm;
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3 den Schirm mit Schirmgriff und Schirmhülle gemäß 1 mit zwei Bandelementen und ohne Grundplattenelement;
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4 im Vergleich zu 1 eine erste Alternative hinsichtlich der Führung der Bandelemente; und
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5 im Vergleich zu 1 eine zweite Alternative hinsichtlich der Führung der Bandelemente.
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Die in den Figuren dargestellte Schirmhalteranordnung besteht aus einem Schirm 1 und einem Halter 2, der aus einem Grundplattenelement 3 gebildet ist, wobei der Schirm 1 dem Grundplattenelement 3 fest, aber lösbar verbunden zugeordnet ist.
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Um die Schirmhalteranordnung zum Beispiel gut an einem Verkaufsständer aufhängen zu können, weist das Grundplattenelement 3 an seinem oberen Ende ein Aufhängeelement 8 auf, das vorzugsweise (wie in den 1, 2, 4 und 5 dargestellt) als Durchgangsöffnung ausgebildet ist.
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Dabei weist das Grundplattenelement 3 eine in etwa zum Schirm 1 konkruente Form auf, wobei der Schirm 1 außerdem parallel zum Grundplattenelement 3 angeordnet ist. Im Bereich des Aufhängeelements 8 steht das Grundplattenelement 3 etwas über den Schirm 1 hinaus.
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Das Grundplattenelement 3 ist aus einem Bogenmaterial gebildet, wobei als Bogen (insbesondere in Zusammenhang mit Druckmaschinen) ein solcher Stoff bezeichnet wird, der von der Maschine bedruckt wird. Ein solcher Bogen kann lackiert, kaschiert, perforiert, gestanzt, geschnitten beziehungsweise gefaltet sein. Das Material des Bogens kann Papier, Karton (Plakate, Poster), Pappe (Wellpappe), Folie, Lenticularfolie, Kunststoff, Zellglas, Aluminiumfolie oder Blech sein.
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Wesentlich für die erfindungsgemäße Schirmhalteranordnung ist nun, dass mindestens ein am Schirm 1 vorgesehenes Bandelement 4 zur Befestigung des Schirms 1 am Halter 2 mindestens eine Durchgangsöffnung 5 am Grundplattenelement 3 durchgreifend ausgebildet ist.
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Die Erfindung betrifft somit eine völlig neuartige Schirmhalteranordnung, die es ermöglicht, den Schirm (zusammen mit dem Grundplattenelement) zu Verkaufszwecken an einem geeigneten Ständer ordentlich aufhängen zu können. Die Befestigung am Grundplattenelement sorgt dafür, dass der Schirm insgesamt gerade am Ständer hängt und auf diese Weise gleich auf den ersten Blick ein guter Eindruck des Produkts entsteht. Eine zusätzliche Verpackung des Schirms 1 kann entfallen; dies hat außerdem den Vorteil, dass man das Produkt direkt anfassen und praktisch von allen Seiten genau ansehen kann.
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Gemäß der in den Figuren dargestellten Ausführungsform ist dazu besonders bevorzugt vorgesehen, dass das Grundplattenelement 3 mindestens drei Durchgangsöffnungen 5 aufweist. Aus 2 ergibt sich, dass diese in Haupterstreckungsrichtung des Schirms 1 hintereinander angeordnet sind.
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Außerdem ist, wie die 1, 3, 4 und 5 zeigen, besonders bevorzugt vorgesehen, dass der Schirm 1 mit zwei Bandelementen 4 versehen ist.
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Dabei ist ein erstes Bandelement 4.1 mit seinen beiden Enden an einem Griff 6 des Schirms 1 angeordnet und als Handschlaufe ausgebildet ist (siehe insbesondere 3).
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Weiterhin ist ein zweites Bandelement 4.2 an einer Schirmhülle 7 des Schirms 1 angeordnet und als Gürtelschlaufe ausgebildet. Die Schirmhülle 7 ist dabei in bekannter Weise schlauchförmig und griffabgewandt geschlossen ausgebildet. Wie aus den 1, 3, 4 und 5 ersichtlich, ist der Schirm mit seinem Schirmgriff 6 in die Schirmhülle 7 eingesteckt. Ferner ist das als Gürtelschlaufe ausgebildete Bandelement 4.2 an einer Seite fest und an einer anderen Seite lösbar mit der Schirmhülle 7 verbunden ist. Hierzu ist vorgesehen, dass die lösbare (im dargestellten Beispiel die untere) Seite des schirmhüllenseitigen Bandelements 4.2 wahlweise per Flausch-/Klettverbindung (in den Figuren dargestellt) oder per Druckknopfverbindung (nicht in den Figuren dargestellt) an der Schirmhülle 7 befestigbar ausgebildet ist.
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Eine weiter verbesserte Verbindung des Schirms 1 mit dem Halter 2 ergibt sich dadurch, dass das griffseitige Bandelement 4.1 durch eine erste Durchgangsöffnung 5.1, dann vorzugsweise (siehe hierzu 1 und 5) durch eine zweite Durchgangsöffnung 5.2 zum Schirm 1 zurück geführt und das schirmhüllenseitige Bandelement 4.2 zwischen dem Schirm 1 und dem Grundplattenelement 3 durch das griffseitige Bandelement 4.1 hindurchgesteckt ausgebildet ist. Ferner ist vorgesehen, dass das schirmhüllenseitige Bandelement 4.2 durch eine dritte Durchgangsöffnung 5.3, dann durch eine vierte Durchgangsöffnung 5.4 zurück zur Schirmhülle 7 geführt und an dieser befestigt ausgebildet ist, wobei das schirmhüllenseitige Bandelement 4.2 wahlweise vor der dritten Durchgangsöffnung 5.3 (siehe 1), nach der dritten Durchgangsöffnung 5.3 (siehe 4) oder nach der vierten Durchgangsöffnung 5.4 (siehe 5) das griffseitige Bandelement 4.1 durchgreifend ausgebildet ist.
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In diesem Zusammenhang ist die Maßgabe wesentlich, dass das griffseitige Bandelement 4.1 eine Schlaufenlänge aufweist, die es ermöglicht, es durch mindestens eine Durchgangsöffnung 5.1 am Grundplattenelement 3 zu führen und vom schirmhüllenseitigen Bandelement 4.2 durchgreifen zu lassen (siehe 1, 4 und 5).
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Weiterhin sind mit Verweis auf 2 die Durchgangsöffnungen 5.1, 5.2 für das griffseitige Bandelement 4.1 als kleine, zum Beispiel kreisrunde Löcher und die Durchgangsöffnungen 5.3, 5.4 für das hüllenseitige Bandelement 4.2 als zum Beispiel schlitzförmige Löcher ausgebildet. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass das griffseitige Bandelement 4.1 deutlich schmaler als das schirmhüllenseitige Bandelement 4.2 ausgebildet ist.
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Außerdem ist vorzugsweise vorgesehen, dass das Bandelement 4 aus einem gleichen Material wie die Schirmhülle 7 gebildet ist.
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Die erfindungsgemäße, in 1 dargestellte Schirmhalteranordnung kommt, wie folgt, zum Einsatz:
Nach dem die Schirmhülle 7 mit dem Bandelement 4.2 über den Schirm 1 gezogen wurde, wobei der Schirmgriff mit dem Bandelement 4.1 frei bleibt, kann die Verbindung mit dem Halter 2 zum Beispiel zur Vorbereitung einer Verkaufsaktion vorgenommen werden. Hierzu wird zunächst das griffseitige Bandelement 4.1 durch die Durchgangsöffnung 5.1 und gleich darauf durch die Durchgangsöffnung 5.2 gesteckt, so dass sich die offene Schlaufe des Bandelements 4.1 zwischen dem Schirm 1 und dem Grundplattenelement 3 befindet. Im nächsten Schritt wird das zunächst nicht mit der Schirmhülle 7 verbundene, freie Ende des Bandelements 4.2 durch die Schlaufe des Bandelements 4.1, dann durch die Durchgangsöffnung 5.3 und gleich darauf durch die Durchgangsöffnung 5.4 gesteckt. Im letzten Schritt wird das freie Ende des Bandelements 4.2 schließlich noch mit der Schirmhülle (hier über eine Klett-/Flauschverbindung) verbunden.
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In Realität ist dabei der Abstand zwischen dem Schirm 1 und dem Grundplattenelement 3 etwas geringer, damit diese stramm miteinander verbunden sind. In den 1, 4 und 5 ist der Abstand größer eingezeichnet, damit man die Führung der Bandelemente 4.1 und 4.2 besser erkennen kann, wobei abschließend noch darauf hingewiesen wird, dass das schlaufenförmige Bandelement 4.1 gemäß 3 praktisch zusammen gedreht bzw. gezwirbelt durch die Durchgangsöffnungen 5.1 und 5.2 gesteckt wird, danach aber wieder schlaufenförmig aufgeweitet ist, damit man das schirmhüllenseitige Bandelement 4.2 (wie oben beschrieben) durch die Schlaufe stecken kann.
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In den 4 und 5 sind, wie bereits erwähnt, Alternativen hinsichtlich der Führung der Bandelemente 4 dargestellt:
In 4 ist das griffseitige Bandelement 4.1 lediglich durch eine Durchgangsöffnung 5.1 geführt. Das schirmhüllenseitige Bandelement 4.2 ist in diesem Fall zunächst durch die Durchgangsöffnung 5.3, dann durch die Schlaufe des griffseitigen Bandelements 4.1 und anschließend durch die Durchgangsöffnung 5.4 geführt.
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Die Lösung gemäß 5 unterscheidet sich von der gemäß 1 dadurch, dass das hüllenseitige Bandelement 4.2 erst oder auch nach Durchführung durch die Durchgangsöffnung 5.4 durch die Schlaufe des griffseitigen Bandelements 4.1 geführt ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Schirm
- 2
- Halter
- 3
- Grundplattenelement
- 4
- Bandelement
- 5
- Durchgangsöffnung
- 6
- Griff
- 7
- Schirmhülle
- 8
- Aufhängeelement
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 1859318 U1 [0002]
- DE 1871168 U1 [0009]