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Die Erfindung betrifft eine Aufzugsanlage und ein Verfahren zu deren Anbindung an das Treppenhaus eines bestehenden Gebäudes.
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Viele Bestandsgebäude verfügen derzeit über keine Aufzugsanlage. Üblicherweise sind Treppenräume in diesen Gebäuden so angeordnet, dass die Zwischenpodeste der Treppenläufe an einer Außenwand liegen. Dies führt dazu, dass die Haltestellen nachträglich von außen an das Treppenhaus angebauter Aufzugsanlagen nur die Ebene der Zwischenpodeste erschließen können. Auf diese Art nachträglich angebaute Aufzugsanlagen entsprechen jedoch nicht den Anforderungen einer barrierefreien und behindertengerechten Gebäudemodernisierung.
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Derzeit werden allerorts nachträglich Aufzugsanbauten an Bestandsgebäude ausgeführt. Hauptsächlich kommen hierfür zwei Varianten zur Anwendung. Die Aufzüge werden entweder außerhalb der Treppenräume angebaut, was zur Folge hat, dass für die Gebäudeerschließung Nutzfläche verloren geht, d. h. Nutzfläche wird in Verkehrsfläche umgewandelt, oder es werden die bestehenden Treppenläufe komplett abgebrochen und durch ein neues Treppenhaus ersetzt. Beide vorgenannten Varianten verursachen während der Bauzeit erhebliche Unterbrechung der Nutzbarkeit des gesamten Gebäudes oder von Teilbereichen.
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Aus
DE 198 14 639 A1 ist eine Aufzugsanlage zur Anbindung an ein mehrgeschossiges Gebäude bekannt, das aus plattenförmigen Elementen hergestellt sein kann. Die Aufzugsanlage weist einen Aufzugsschacht mit einer Schachtwand auf, die an die Gebäudeaußenwand angrenzt. Es kann in allen oder ausgewählten Zwischengeschossebenen eine Schachttüröffnung vorgesehen werden, die man über die Zwischentreppenpodeste von einem Zugang in der Gebäudeaußenwand über einen Fußboden erreichen kann. Um die Geschossebenen zu erreichen, ist die Benutzung von Treppen notwendig. Die Ebene der Schachttüröffnung ist in einem schrägen Winkel zu der Gebäudeaußenwand angeordnet, so dass ein Vorraum entsteht. An einer zur Gebäudeaußenwand angewinkelten Seitenwand kann der Vorraum im Erdgeschoss einen Zugang für eine Treppe aufweisen, über die das Gebäude durch den Vorraum betreten werden kann.
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DE 195 22 046 C2 offenbart einen Aufzugsschacht für mehrgeschossige Gebäude, der vor ein Treppenhaus eines mehrgeschossigen Gebäudes gesetzt werden kann. Der Aufzugsschacht besteht aus geschosshohen Montagelementen, die angeformte Kragplatten aufweisen. Die Kragplatten stellen die Verbindung zwischen den Schachtöffnungen und dem Treppenhaus in Höhe der Zwischentreppenpodeste her.
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Aufgabe der Erfindung ist es, die Nachteile nach dem Stand der Technik zu beseitigen. Es soll insbesondere eine Aufzugsanlage für bestehende Gebäude mit einem Treppenhaus, dessen Zwischentreppenpodeste an die Außenwand des Gebäudes angrenzen, angegeben werden, wobei die Aufzugsanlage ein Erreichen der Geschossebenen ohne die Nutzung von Treppen und ohne die Umwandlung von Nutzfläche in Verkehrsfläche ermöglichen soll. Ferner ist ein Verfahren zur Errichtung einer derartigen Aufzugsanlage vorgesehen. Das Verfahren soll insbesondere die Errichtung der Aufzugsanlage ermöglichen, ohne den Zugang zu der Nutzfläche des Gebäudes zu beeinträchtigen.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1, 7 und 11 gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindungen ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche.
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Nach Maßgabe der Erfindung ist eine Aufzugsanlage zur Anbindung an ein mehrgeschossiges Gebäude vorgesehen, das ein Treppenhaus (im Folgenden als Gebäudetreppenhaus bezeichnet) aufweist, dessen Zwischentreppenpodeste an einer Außenwand des Gebäudes angeordnet sind, wobei die Aufzugsanlage einen Aufzugsschacht mit einer Vielzahl von Schachttüröffnungen, die in Höhe der Geschossebenen der Obergeschosse des Gebäudes angeordnet sind, und ein Treppenhaus (im Folgenden als Aufzugstreppenhaus bezeichnet) umfasst, dass zwischen der Gebäudehauswand und dem Aufzugsschacht angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Aufzugstreppenhaus einläufige Treppenläufe angeordnet sind, die sich jeweils von einem Zwischentreppenpodest des Gebäudetreppenhauses bis zu einer Geschossebene eines Obergeschosses erstrecken.
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Die Erfindung bietet den Vorteil, dass sich die Schachttüröffnungen des Aufzugsschachtes in Höhe der Geschossebenen und nicht in Höhe der Zwischentreppenpodeste befinden. Aus diesem Grunde ist es nicht länger erforderlich, Treppen zu nutzen, um von der Aufzughaltestelle zu einer Wohnungstür zu gelangen. Dies ist insbesondere für Personen mit Gehbehinderung oder Personen, die schwere Lasten tragen, von Vorteil.
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Ferner kann das bestehende Gebäudetreppenhaus weiter genutzt werden, um den Zugang zu den Wohnungen über den Aufzug und – gemeinsam mit dem Aufzugstreppenhaus – über eine Treppe zu ermöglichen. Auf diese Weise wird der Verlust von Nutzfläche verhindert, was gerade aus Sicht des Gebäudeeigentümers von besonderem Vorteil ist.
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Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Aufzugsanlage sind die Treppenläufe des Aufzugstreppenhauses gerade zu den Treppenläufen des Gebäudetreppenhauses unter Ausbildung einer geraden zweiläufigen Treppe mit Zwischenpodest ausgebildet. Auf diese Weise wird die Verbindung zwischen zwei Geschossebenen über eine Treppe hergestellt, die sich von dem Fußboden oder Treppenpodest, das sich in der ersten Geschossebene befindet, über einen ersten Treppenlauf bis zu einem oberhalb der ersten Geschossebene befindlichen Zwischentreppenpodest und von dort über einen zweiten Treppenlauf bis zu dem Fußboden oder Treppenpodest, der darüber befindlichen Geschossebene erstreckt. In einer Ausführungsform weisen Treppenläufe, die in dem Aufzugstreppenhaus angeordnet sind, einen viertelgewendelten Austritt auf, an den sich der Fußboden des Aufzugstreppenhauses anschließt.
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Die im Gebäudetreppenhaus vorhandenen Zwischentreppenpodeste können weiter genutzt werden. Allerdings sind sie im Wesentlichen auf die Breite des im Gebäudetreppenhaus befindlichen Treppenlaufes verkürzt. Damit wird der Raum geschaffen, der erforderlich ist, um in der Geschossebene von der Schachttüröffnung über den Fußboden des Aufzugstreppenhaueses und den daran angrenzenden Fußboden des Gebäudetreppenhauses zu den Türöffnungen in dem Gebäude zu gelangen. Dieser Raum wird somit nach unten durch die Fußboden des Aufzugstreppenhaueses und den daran angrenzenden Fußboden des Gebäudetreppenhauses und nach oben durch die Unterseite der Decken des darüberliegenden Geschosses begrenzt.
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Vorzugsweise weist das Aufzugstreppenhaus in Höhe der Geschossebenen Fußböden auf, die sich von den Schachttüröffnung bis zur Außenwand des Gebäudes erstrecken, wobei die Fußböden der Obergeschosse die Treppenpodeste für den aus dem jeweils darunterliegenden Geschoss ankommenden Treppenlauf bilden. Die Fußböden des Aufzugstreppenhauses grenzen an Fußböden des Gebäudetreppenhauses an, die sich von der Außenseite des Gebäudes bis zu einer Wand des Gebäudetreppenhauses erstrecken, die der Außenwand des Gebäudes gegenüberliegt. In dieser Wand (Innenwand) befinden sich typischerweise ein oder mehrere Türöffnungen, über die Nutzfläche des Gebäudes, beispielsweise Wohnungen oder Büros, zugänglich sind. Alternativ oder zusätzlich können sich ein oder mehrere Türöffnungen in einer oder beiden Seitenwänden des Treppenhauses, die sich von der Außenwand des Gebäudes bis zur Innenwand des Treppenhauses erstrecken, befinden. Die Türöffnungen sind jeweils über den Fußboden des Gebäudetreppenhauses zugänglich, der zugleich das Treppenpodest für einen Treppenlauf bildet, der sich zu einem Zwischentreppenpodest, zweckmäßigerweise dem darüberliegenden Zwischentreppenpodest erstreckt.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Aufzugstreppenhaus zwei parallele Seitenwände auf, die an die Gebäudeaußenwand angrenzen und sich von der Gebäudeaußenwand in Richtung des Aufzugsschachtes erstrecken, wobei an der der Gebäudeaußenwand gegenüberliegenden Seite des Aufzugstreppenhauses die Schachttüröffnung ausgebildet ist. Zweckmäßigerweise hat das Aufzugstreppenhaus einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt. Die Wände des Aufzugstreppenhauses können dabei von der Gebäudeaußenwand, den beiden Seitenwänden und der Wand des Aufzugsschachtes gebildet werden, in der sich die Schachttüröffnungen befinden. In einer Ausführungsform verläuft eine der beiden Seitenwände des Aufzugstreppenhauses fluchtend zu einer Seitenwand des Aufzugsschachtes.
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Es kann vorgesehen sein, dass der Abstand zwischen den parallelen Seitenwänden des Aufzugstreppenhauses größer ist als die Wand des Aufzugsschachtes, in der sich die Schachttüröffnungen befinden. In diesem Fall weist das Aufzugstreppenhaus zweckmäßigerweise eine weitere Wand auf, die sich von der Stirnseite der nicht-fluchtenden Seitenwand des Aufzugstreppenhauses bis zu dem Aufzugsschacht erstreckt. Diese Wand (die im Folgenden auch als Außenwand des Aufzugstreppenhauses bezeichnet wird) ist zweckmäßigerweise parallel zu der Außenwand des Gebäudetreppenhauses und fluchtend zu der Wand des Aufzugsschachtes, in der sich die Schachttüröffnungen befinden, angeordnet. Ist keine der Seitenwände des Aufzugstreppenhauses fluchtend zu einer Seitenwand des Aufzugschachtes angeordnet, so können zwei derartige Außenwände des Aufzugstreppenhauses vorgesehen sein.
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In einer der beiden Seitenwände des Aufzugstreppenhauses kann im Erdgeschoss ein Gebäudezugang vorgesehen sein. Ferner können in den Seitenwänden des Aufzugstreppenhauses und/oder der oder den Außenwänden des Aufzugstreppenhauses Fenster vorgesehen sein.
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Der Aufzugsschacht weist zweckmäßigerweise einen rechteckigen, vorzugsweise einen quadratischen Querschnitt auf. Die Wand des Aufzugsschachtes, in der sich die Schachttüröffnungen befinden, ist der Außenwand des Gebäudes zugewandt. Von dieser Wand erstrecken sich zwei Seitenwände zu einer weiteren Wand, die der Wand, in der sich die Schachttüröffnungen befinden, gegenüberliegt. Diese Wand ist die Außenwand der Aufzugsanlage. Vorzugsweise verläuft diese Außenwand parallel zu der Gebäudeaußenwand.
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Der Aufzug kann ein üblicher Kabinenaufzug, vorzugsweise mit rechteckigem oder quadratischem Grundriss, sein, der mit der üblichen Aufzugstechnik betrieben wird.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weisen die Fußböden, die in dem Aufzugstreppenhaus ausgebildet sind, einen rechteckigen Grundriss auf. Vorteilhafterweise grenzt der Fußboden des Aufzugstreppenhauses mit einer seiner Längsseiten an eine Seitenwand des Aufzugstreppenhauses, die Außenwand des Gebäudes sowie die Wand des Aufzugsschachtes, in der sich die Schachttüröffnungen befinden, an. Die zweite Längsseite des Fußbodens sollte an die Längsseite des aus dem darunterliegenden Geschoss ankommenden Treppenlaufes des Aufzugstreppenhauses angrenzen. Besonders bevorzugt grenzt dessen andere Längsseite an die zweite Seitenwand des Aufzugstreppenhauses an. In einer Ausführungsform sind die Treppenläufe des Aufzugstreppenhauses an ihrem oberen Ende viertelgewendelt, so dass die obere Treppenstufe mit ihrer Längsseite an die zweite Längsseite des Fußbodens angrenzt. Allerdings kann auch vorgesehen sein, dass die Fußböden, die in dem Aufzugstreppenhaus ausgebildet sind, einen L-förmigen Grundriss aufweisen, wobei ein Schenkel des L, zweckmäßigerweise der längere, an eine Seitenwand des Aufzugstreppenhauses, die Außenwand des Gebäudes sowie die Wand des Aufzugsschachtes, in der sich die Schachttüröffnungen befinden, angrenzt und der zweite Schenkel, zweckmäßigerweise der kürzere, das Treppenpodest für den aus dem darunterliegenden Geschoss ankommenden Treppenlauf des Aufzugstreppenhauses bildet. Dabei sollte die obere Stufe des Treppenlaufes an die Innenseite des zweiten Schenkels angrenzen, wobei die Länge der Innenseite des zweiten Schenkels bevorzugt der Breite einer Treppenstufe entspricht. Vorteilhafterweise entspricht die Länge der Innenseite des kürzeren Schenkels der Breite des längeren Schenkels.
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Nach Maßgabe der Erfindung ist ferner ein Verfahren zur Errichtung einer Aufzugsanlage an einem Gebäude mit einem Treppenhaus (Gebäudetreppenhaus) mit einer zwei- oder mehrläufigen Treppe und Zwischentreppenpodesten vorgesehen, die an einer Außenseite des Gebäudes angeordnet sind, wobei sich jeweils erste Treppenläufe von einer Geschossebene zu dem darüberliegenden Zwischentreppenpodest erstrecken und sich jeweils zweite Treppenläufe von einem Zwischentreppenpodest zu der darüberliegenden Geschossebene erstrecken, wobei die ersten oder zweiten Treppenläufe aus dem Gebäudetreppenhaus entfernt werden und Fußböden in Höhe der Geschossebene eingezogen werden, die sich jeweils von der Außenwand des Gebäudes in Richtung der gegenüberliegenden Wand des Gebäudes erstrecken. Vorzugsweise wird die Länge der Zwischentreppenpodeste verkürzt und zwar zweckmäßigerweise im Wesentlichen auf die Breite des in dem Gebäude verbleibenden Treppenlaufes.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann vorgesehen sein, dass die zweiten Treppenläufe des Gebäudetreppenhauses entfernt werden und die Treppenläufe des Aufzugstreppenhauses so angeordnet werden, dass sie sich jeweils von den Zwischentreppenpodesten des Gebäudetreppenhaus zu den darüberliegenden Fußböden des Aufzugstreppenhauses erstrecken.
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Das erfindungsgemäße Verfahren lässt vorteilhafterweise die Errichtung der Aufzugsanlage zu, ohne dass die Gebäudenutzung während der Bauzeit unterbrochen werden muss. Dazu kann das erfindungsgemäße Verfahren vor dem Entfernen der dafür vorgesehenen Treppenläufe aus dem Gebäudetreppenhaus zumindest einen der folgenden Schritte umfassen
- (a) Abfangen der Zwischentreppenpodeste und/oder zumindest eines Teiles der oder aller Treppenläufe an der Außenwand des Gebäudes;
- (b) Einbringen von Öffnungen in die Außenwand des Gebäudes und/oder Vergrößern bestehender Öffnungen in der Außenwand des Gebäudes, wobei die Öffnungen einen Übergang zwischen dem Fußboden des Aufzugtreppenhauses und dem Fußboden des Gebäudetreppenhauses und/oder einen Übergang zwischen den Zwischentreppenpodesten und den Treppenläufen des Aufzugtreppenhauses gewähren;
- (c) Einbauen einer Tragkonstruktion für die zu errichtenden Fußböden des Gebäudetreppenhauses und des Aufzugstreppenhauses;
- (d) Errichten des Aufzugschachtes sowie von Wänden des Aufzugstreppenhauses;
- (e) Errichten eines ersten provisorischen Treppenhauses über alle Obergeschosse oder über alle Geschosse des Gebäudes; und
- (f) Abfangen der Zwischentreppenpodeste und/oder zumindest eines Teiles der oder aller Treppenläufe an der Wand des Gebäudetreppenhauses, die der Außenwand gegenüberliegt.
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Zweckmäßigerweise werden die Schritte (a) bis (f) in der angegebenen, alphabetischen Reihenfolge durchgeführt. Vorzugsweise ist die Durchführung aller Schritte (a) bis (f) in der angegebenen, alphabetischen Reihenfolge vorgesehen.
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Selbstverständlich können zuvor die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen im Gebäudetreppenhaus zur Abtrennung von Baustellen- und Gebäudenutzungsbereichen, beispielsweise mittels Absperrungen, getroffen werden.
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Nach der Ausführung zumindest eines der Schritte (a) bis (f) können die zur Entfernung vorgesehenen Treppenläufe aus dem Gebäudetreppenhaus entfernt werden. Nach dem Entfernen dieser Treppenläufe aus dem Gebäudetreppenhaus kann zumindest einer der folgenden Schritte vorgesehen sein:
- (g) Einziehen der Fußböden, die in dem Gebäudetreppenhaus auf Höhe der Geschossebenen der Obergeschosse vorgesehen sind, vorzugsweise durch Einziehen neuer Geschoßdecken;
- (h) Errichten eines zweiten provisorischen Treppenhauses über alle Obergeschosse oder über alle Geschosse des Gebäudes und anschließend Rückbau des ersten provisorischen Treppenhauses;
- (i) Errichten der Treppenläufe und der den Treppenlauf flankierenden Außenwände des Aufzugtreppenhauses; und
- (j) Rückbau des zweiten provisorischen Treppenhauses.
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Zweckmäßigerweise werden die Schritte (g) bis (j) in der angegebenen, alphabetischen Reihenfolge durchgeführt. Vorzugsweise ist die Durchführung aller Schritte (g) bis (j) in der angegebenen, alphabetischen Reihenfolge vorgesehen.
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Nach dem Rückbau des zweiten provisorischen Treppenhauses kann die Aufzugsanlage in Betrieb genommen werden und die Gesamtanlage an den Eigentümer übergeben werden.
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Die Errichtung der provisorischen Treppenhäuser lässt die Nutzung des Gebäudes auch während der Bauarbeiten zu.
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Nach Maßgabe der Erfindung ist ferner ein Verfahren vorgesehen, das insbesondere zur Errichtung der erfindungsgemäßen Aufzugsanlage geeignet ist, und die Errichtung eines ersten Treppenhauses, die Errichtung eines zweiten Treppenhauses, den Rückbau des ersten Treppenhauses sowie den Rückbau des zweiten Treppenhauses umfasst. Das erste und zweite Treppenhaus sind provisorische Treppenhäuser, die während der Errichtung der Aufzugsanlage errichtet werden und die die Nutzung des Gebäudes auch während der dazu erforderlichen Bauarbeiten zulassen.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen, die die Erfindung nicht einschränken sollen, unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen
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1 eine Schnittdarstellung einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Aufzugsanlage an einem Gebäude mit Blickrichtung von links;
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2 eine Schnittdarstellung der in 1 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufzugsanlage und des daran angrenzenden Gebäudetreppenhauses mit Blickrichtung von rechts;
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3 einen Grundriss des Erdgeschosses der in 1 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufzugsanlage und des daran angrenzenden Gebäudetreppenhauses;
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4 einen Grundriss der Obergeschosse der in 1 gezeigten Ausführungsform und des daran angrenzenden Gebäudetreppenhauses;
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5 eine Vorderansicht der in 1 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufzugsanlage an dem Gebäude;
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6 eine Seitenansicht der in 1 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufzugsanlage an dem Gebäude mit Blickrichtung von links;
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7 eine Vorderansicht der in 1 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufzugsanlage an dem Gebäude mit Blickrichtung von rechts;
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8 eine perspektivische Schnittdarstellung der in 1 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufzugsanlage und des daran angrenzenden Gebäudetreppenhauses;
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9 eine Schnittdarstellung der in 1 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufzugsanlage und des daran angrenzenden Gebäudetreppenhauses mit Blickrichtung von links, wobei der zum Umbau des Gebäudetreppenhauses erforderliche Abbruch gekennzeichnet ist;
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10 eine Schnittdarstellung der in 1 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufzugsanlage und des daran angrenzenden Gebäudetreppenhauses mit Blickrichtung von rechts, wobei der zum Umbau des Gebäudetreppenhauses erforderliche Abbruch gekennzeichnet ist;
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11 einen Grundriss des Erdgeschosses der in 1 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufzugsanlage und des daran angrenzenden Gebäudetreppenhauses, wobei der zum Umbau des Gebäudetreppenhauses erforderliche Abbruch gekennzeichnet ist;
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12 einen Grundriss der Obergeschosse der in 1 gezeigten Ausführungsform und des daran angrenzenden Gebäudetreppenhauses, wobei der zum Umbau des Gebäudetreppenhauses erforderliche Abbruch gekennzeichnet ist; und
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13 einen Grundriss eines Obergeschoss zusammen mit den provisorischen Treppenhäusern.
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Nach den in den 1 bis 8 gezeigten Schnittdarstellungen weist die erfindungsgemäße Aufzugsanlage 1 einen Aufzugsschacht 2 und ein Aufzugstreppenhaus 3 auf. In dem Aufzugsschacht 2 sind Schachttüröffnungen 4 vorgesehen. Die Schachttüröffnungen 4 befinden sich in den Obergeschossen 104 auf Höhe der Geschossebenen 105 des Gebäudetreppenhauses 102 des Gebäudes 101. Das Gebäude 101 ist nicht vollständig gezeigt. Das Aufzugstreppenhaus 3 grenzt an eine Außenwand 106 des Gebäudetreppenhauses 102 an. Im Erdgeschoss 103 und im Kellergeschoss 116 sind in dieser Ausführungsform der Erfindung keine Schachttüröffnungen 4 vorgesehen.
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In den Obergeschossen 104 befinden sich in derselben Ebene wie die Geschossebene 105 eine Geschossebene 5 des Aufzugstreppenhauses 3. Zum Übergang zwischen einer Geschossebene 105 und der in derselben Ebene befindlichen Geschossebene 5 sind in der Außenmauer 106 des Gebäudes Öffnungen 108 ausgebildet. Im Aufzugstreppenhaus 3 erstreckt sich jeweils von den Schachttüröffnungen 4 in der Geschossebene 5 ein Fußboden 6 zu der Öffnung 108. Von dort erstreckt sich in dem Gebäudetreppenhaus 102 ein weiterer Fußboden 109 bis zu den Treppenpodesten 110, die in den Geschossebenen 105 des Gebäudetreppenhauses 102 liegen. Von den Fußböden 109 erstrecken sich die Öffnungen 108 in Richtung der darüberliegenden Geschossebene 105. An die Treppenpodeste 110 grenzen Türöffnungen 111 an, die den Zutritt zu den Räumen des Gebäudes 101 erlauben. Ausgehend von einem Treppenpodest 110 erstrecken sich in das Gebäudetreppenhaus 102 einläufige gerade Treppenläufe 112 von einem Treppenpodest 110 bis zu dem darüberliegenden Zwischentreppenpodest 107. An der Seite des Zwischentreppenpodest 107, die der Seite gegenüberliegt, an der der Treppenlauf 112 ankommt, ist eine Öffnung 113 in der Außenwand 106 des Gebäudes 101 ausgebildet, die sich von dem Zwischentreppenpodesten 107 in Richtung der darüberliegenden Geschossebene 105 erstreckt. Von den Öffnungen 113 erstrecken sich einläufige Treppenläufe 7 in das Aufzugstreppenhaus 3 bis zum Fußboden 6 in der darüberliegenden Geschossebene 5. Der Fußboden 6 bildet dabei ein Treppenpodest. Die Treppenläufe 7 sind in der gezeigten Ausführungsform an ihrem Austritt 8 viertelgewendelt.
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Zur Abtrennung der Treppenläufe 7 von den Fußböden 6 sind in dem Aufzugstreppenhaus Wände 10 vorgesehen, die an die Außenwand 106 angrenzen und sich bis zum dem Teil des Fußbodens 6 erstrecken, der das Treppenpodest für Austritt der Treppenläufe 7 bildet. Damit bleibt eine Öffnung 9 frei, die den Übertritt von dem Treppenlauf 7 auf den Fußboden 6 und umgekehrt gestattet.
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Das Aufzugstreppenhaus 3 weist zwei parallele Seitenwände 13, 13’ auf, die an die Gebäudeaußenwand angrenzen und sich von der Gebäudeaußenwand 106 in Richtung des Aufzugsschachtes 2 erstrecken. In der der Gebäudeaußenwand 106 gegenüberliegenden Seite 14 des Aufzugstreppenhauses 3 sind die Schachttüröffnungen 4, 4’ ausgebildet. Das Aufzugstreppenhaus 3 hat einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt. Die Wände des Aufzugstreppenhauses 3 sind dabei von der Gebäudeaußenwand 106, den beiden Seitenwänden 13, 13’ und der Wand des Aufzugsschachtes 14 gebildet, in der sich die Schachttüröffnungen 4, 4a befinden. Die Seitenwand 13’ des Aufzugstreppenhauses 3 verläuft fluchtend zu einer Seitenwand 17’ des Aufzugsschachtes 2.
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Der Abstand zwischen den parallelen Seitenwänden 13, 13’ des Aufzugstreppenhauses 3 ist größer ist als die Länge der Wand des Aufzugsschachtes 14, in der sich die Schachttüröffnungen 4, 4’ befinden. Das Aufzugstreppenhaus 3 weist deshalb eine weitere Wand 15 auf, die sich von der Stirnseite der nicht-fluchtenden Seitenwand 13 des Aufzugstreppenhauses 3 bis zu dem Aufzugsschacht 2 und dessen Außenwand 17 erstreckt und parallel zu der Außenwand 106 des Gebäudetreppenhauses 102 und fluchtend zu der Wand 14 des Aufzugsschachtes 2, in der sich die Schachttüröffnungen 4, 4’ befinden, verläuft.
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In der Seitenwand 13’ und in Wand 15 sind in jedem Obergeschoss 104 Fenster 16 vorgesehen.
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Der Aufzugsschacht 2 weist einen rechteckigen Querschnitt auf. Die Wand 14 des Aufzugsschachtes 2, in der sich die Schachttüröffnungen 4, 4’ befinden, ist der Außenwand 106 des Gebäudes 101 zugewandt. Von dieser Wand 14 erstrecken sich zwei Seitenwände 17, 17’ zu einer weiteren Wand 18, die der Wand 14, in der sich die Schachttüröffnungen 4, 4’ befinden, gegenüberliegt. Die Wand 18 verläuft parallel zu der Gebäudeaußenwand 106.
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Wand 14 wird auch als Außenwand des Aufzugstreppenhauses 3 bezeichnet Wand 18 wird auch als Außenwand des Aufzugschachtes 2 bezeichnet.
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Am Treppenpodest 110 des obersten Obergeschosses 104 ist kein Treppenlauf 112 vorgesehen.
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Am Treppenpodest 110 des Erdgeschosses 103 ist im Gebäudetreppenhaus 102 ein Treppenlauf 114 ausgebildet, der sich nach unten zu einem Zwischentreppenpodest 115 erstreckt, dass zwischen der Geschossebene 105 des Erdgeschosses 103 und der Geschossebene des Kellergeschosses 116 angeordnet ist. Am Zwischentreppenpodest 115 befindet sich in der Auswand 106 des Gebäudes 101 eine Öffnung 119, die den Übergang von dem Zwischentreppenpodest 115 zu einem Fußboden 11 des Aufzugstreppenhauses 3 ermöglicht. Gegenüber der Öffnung 119 befindet sich eine weitere Schachtüröffnung 4’, die sich jedoch nicht in einer Geschossebene 105 des Gebäudetreppenhauses 102 befindet. In der Seitenwand 13’ des Aufzugstreppenhauses 3 ist eine Eingangstür 12 als Gebäudezugang vorgesehen, die den Zutritt zu Fußboden 11 des Aufzugstreppenhauses 3 gestattet. Betritt eine Person das Aufzugstreppenhaus 3, so kann es über den Fußboden 11 die Schachttüröffnung 4’ und das Gebäudetreppenhaus 102 über Öffnung 113 erreichen. Bei der Öffnung 119 kann es sich um den ursprünglichen Gebäudezugang handeln, also den Gebäudezugang des Gebäudes vor der Errichtung der Aufzugsanlage. Der ursprüngliche Gebäudezugang wird dabei zweckmäßigerweise verkleinert.
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Vom Zwischentreppenpodest 115 ist über einen weiteren Treppenlauf 117, der sich bis zur Kellergeschossebene erstreckt, das Kellergeschoss 116 erreichbar.
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Der Umbau des Gebäudes 101 und des Gebäudetreppenhauses 102 zur Errichtung der in den 1 bis 8 gezeigten Aufzugsanlage 1 wird anhand der 9 bis 12 erläutert. Die Gebäudeteile des Gebäudes 101, die abzubrechen sind, sind in den Zeichnungen mit „x“ als „Abbruch“ gekennzeichnet. Neu zu errichtende Elemente des Gebäudes 101 und Wandungen der Aufzugsanlage 1 sind in den Zeichnungen mit einer Schraffur („Neubau“) gekennzeichnet, die quer zur der Schraffur („Altbau“) verläuft, die bestehende und weiter genutzte Elemente des Gebäudes 101 kennzeichnet.
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Das bestehende Gebäude 101 weist vor der Errichtung der Aufzugsanlage 1 an einem Gebäude 101 mit einem Gebäudetreppenhaus 102 mit einer zweiläufigen Treppe 201 und Zwischentreppenpodesten 115, 202, die an einer Außenseite 106 des Gebäudes 101 angeordnet sind. Das Zwischenpodest 115 befindet sich zwischen der Geschossebene 105 des Kellergeschosses 116 und der Geschossebene 105 des Erdgeschosses 103. Eines der Zwischenpodeste 202 befindet sich zwischen der Geschossebene 105 des Erdgeschosses 103 und der Geschossebene 105 des darüberliegenden Obergeschosses 104. Die übrigen Zwischenpodeste 202 befinden sich an einander angrenzenden Obergeschossen 104.
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Die zweiläufige Treppe 201 weist erste Treppenläufe 112 auf, die sich von den Geschossebenen 105 des Erdgeschosses 103 und der Obergeschosse 104 zu den darüberliegenden Zwischentreppenpodesten 202 erstrecken, und zweite Treppenläufe 203, die gegenläufig zu den ersten Treppenläufen 112 sind und sich im Erdgeschoss 103 und den Obergeschossen 104 von einem Zwischentreppenpodest 202 zu der darüberliegenden Geschossebene 105 erstrecken. Die zweiten Treppenläufe 203 werden im Erdgeschoss 103 und in den Obergeschossen 104 abgebrochen. Anstelle der zweiten Treppenläufe 203 werden Fußböden 109 eingezogen, die sich von der Außenwand 106 zu den Treppenpodesten 110 in den Geschoßebenen der Obergeschosse 104 erstrecken. Um den späteren Zutritt von den Fußböden 6 des Aufzugstreppenhauses 3 zu den Fußböden 109 zu ermöglichen, werden Öffnungen 108 in die Gebäudeaußenwand 106 eingebracht, die sich von der Höhe des Fußbodens 109 in Richtung der darüberliegenden Geschossebene 105 erstrecken. Bei diesen Öffnungen 108 kann es sich um eine Erweiterung bestehender Fensteröffnungen in der Außenwand 106 des Gebäudes handeln. Die Zwischentreppenpodeste 202 werden teilweise abgebrochen, wodurch die Zwischentreppenpodeste 107 erhalten werden. Zwischenpodest 115 bleibt unverändert. Dabei wird der Teil der Zwischentreppenpodeste 202 entfernt, an dem die zweiten Treppenläufe 203 begannen. In die Außenwand 106 werden Öffnungen 113 eingebraucht, die sich von Zwischentreppenpodesten 202 in Richtung der darüberliegenden Geschossebene 105 erstrecken. Die Öffnungen 108 und 113 können eine gemeinsame Öffnung bilden. Der ursprüngliche Gebäudezugang wird durch Einziehen einer Wand 19 verkleinert, wodurch die Öffnung 119 erhalten wird.
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Vor dem Abbruch der zweiten Treppenläufe 203 und des Teils der Zwischentreppenpodeste 202 werden die Treppenläufe 112 und 203 zusammen mit den Zwischenpodesten 202 an der Außenwand 106 provisorisch abgefangen. Anschließend werden die Öffnungen 108, 113, 119 in die Außenwand 106 des Gebäudes 101 eingebracht oder dort bestehende Öffnungen vergrößert oder verkleinert. Die Öffnungen 108 gestatten nach der Errichtung der Aufzugsanlage 1 den Übergang zwischen dem Fußboden 6 des Aufzugtreppenhauses 3 und dem in derselben Ebene befindlichen Fußboden 109 des Gebäudetreppenhauses 102. Die Öffnungen 113 gestatten nach der Errichtung der Aufzugsanlage 1 den Übergang zwischen den Zwischentreppenpodesten 107 des Gebäudetreppenhauses 102 und den Treppenläufen 7 des Aufzugtreppenhauses 3. Die Öffnung 119 gestattet nach der Errichtung der Aufzugsanlage 1 den Übergang zwischen dem Fußboden 11 des Aufzugtreppenhauses 3 und dem in derselben Ebene befindlichen Zwischentreppenpodest 115. Die Öffnungen 108, 113 119 sind jeweils so dimensioniert, dass sie den ungehinderten Durchgang einer Person gestatten.
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Anschließend wird in dem Gebäudetreppenhaus 101 eine Tragkonstruktion 121 für die zu errichtenden Fußböden 6, 109 des Gebäudetreppenhauses 102 und des Aufzugstreppenhauses 3 errichtet. Schließlich werden der Aufzugsschacht mit den Wänden 14, 17, 17’, 18 und das Aufzugstreppenhaus 3 mit den Wänden 10, 13’ und den Fußböden 6, 11 errichtet. Wände 13 und 15 sowie die Treppenläufe 7 des Aufzugstreppenhauses 3 werden später eingebaut.
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Anschließend wird ein erstes provisorisches Treppenhauses 301 (siehe 13) über alle Obergeschosse 104 des Gebäudes 1, also ohne Kellergeschoss 116 und Erdgeschoss 103, errichtet. Sodann werden die Treppenpodeste 110 und die ersten Treppenläufe 112 an der Wand 118 des Gebäudetreppenhauses 101, die der Außenwand 106 gegenüberliegt, abgefangen. Danach werden die zweiten Treppenläufe 203 aus dem Gebäudetreppenhaus 101 entfernt. Sodann werden die Fußböden 109 des Gebäudetreppenhauses 101 auf Höhe der Geschossebenen 105 eingezogen, beispielsweise durch Einziehen neuer Geschoßdecken.
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Nach Abschluss dieser Arbeiten wird ein zweites provisorisches Treppenhaus 401 (siehe 13) über alle Oberschosse 104 des Gebäudes 1, also ohne Kellergeschoss 116 und Erdgeschoss 103, errichtet. Dann wird das erste provisorische Treppenhaus 301 zurückgebaut. Nun werden die Treppenläufe 7 in dem Aufzugstreppenhaus 3 sowie die die Treppenläufe 7 flankierenden Außenwände 13, 15 des Aufzugtreppenhauses 3 eingebaut. Dann wird das zweite provisorische Treppenhaus 401 zurückgebaut. Nach dem Rückbau des zweiten provisorischen Treppenhauses 401 kann die Aufzugsanlage 1 in Betrieb genommen werden und die Gesamtanlage an den Eigentümer übergeben werden.
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Die Errichtung der provisorischen Treppenhäuser 301, 401 lässt die Nutzung des Gebäudes auch während der Bauarbeiten zu. In 13 sind das erste provisorische Treppenhaus 301 und das zweite provisorische Treppenhaus 401 gemeinsam dargestellt. Die Treppenpodeste 302 des ersten provisorischen Treppenhauses 301 befinden sich in Höhe der Zwischentreppenpodeste 107 des Aufzugstreppenhauses 3. Von den Treppenpodesten 302 ist ein Durchtritt durch eine Öffnung 113, die sich in der Wand 106 befindet, in das Gebäudetreppenhaus 102 möglich. Über die Treppenläufe 112 des Gebäudetreppenhauses 102 sind die Treppenpodeste 110 erreichbar.
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Das zweite provisorische Treppenhaus 401 weist Treppenpodeste 402 auf, die sich den Obergeschossen 104 jeweils in Höhe der Treppenpodeste 110 des Gebäudetreppenhauses 102 befinden. Von den Treppenpodesten 402 ist über Öffnung 403 in Wand 13’ der bereits errichtete Teil des Aufzugstreppenhaus 2 zugänglich. Öffnung 403 wird später als Öffnung für das Fenster 16 genutzt. Über Fußboden 6, Öffnung 108 und Fußboden 109 ist der Zugang zu Treppenpodest 110 des Gebäudetreppenhauses 102 gewährleistet.
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Beide provisorischen Treppenläufe 301, 401 erschließen die Obergeschosse 104. Erdund Kellergeschoss 103, 116 können weiterhin über das bestehende Gebäudetreppenhaus 102 erreicht werden, da der Treppenlauf 114 (3) sowie die Kellertreppe 117 erhalten bleiben.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Aufzugsanlage
- 2
- Aufzugsschacht
- 3
- Aufzugstreppenhaus
- 4
- Schachttüröffnung
- 5
- Geschossebene des Aufzugstreppenhauses
- 6
- Fußboden
- 7
- Treppenlauf
- 8
- Austritt
- 9
- Öffnung
- 10
- Wand
- 11
- Fußboden
- 12
- Eingangstür
- 13
- Seitenwand
- 14
- Wand des Aufzugsschachtes
- 15
- Wand
- 16
- Fenster
- 17
- Seitenwand
- 18
- Außenwand
- 101
- Gebäude
- 102
- Gebäudetreppenhaus
- 103
- Erdgeschoss
- 104
- Obergeschoss
- 105
- Geschossebene des Gebäudetreppenhauses
- 106
- Außenwand
- 107
- Zwischentreppenpodest
- 108
- Öffnung
- 109
- Fußboden
- 110
- Treppenpodest
- 111
- Türöffnung
- 112
- Treppenlauf
- 113
- Öffnung
- 114
- Treppenlauf
- 115
- Zwischentreppenpodest
- 116
- Kellergeschoss
- 117
- Treppenlauf
- 118
- Wand
- 119
- Öffnung
- 121
- Tragskonstruktion
- 201
- zweiläufige Treppe
- 202
- Zwischentreppenpodest
- 203
- zweiter Treppenlauf
- 301
- erstes provisorisches Treppenhaus
- 302
- Treppenpodest
- 401
- zweites provisorisches Treppenhaus
- 402
- Treppenpodest
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19814639 A1 [0004]
- DE 19522046 C2 [0005]