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Die Erfindung betrifft eine Kunststoffhaube zum Abdecken warmer Speisen.
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Aus der Praxis ist es bekannt, warme Speisen vor dem Verzehr mit Hauben abzudecken, um die Speise warm zu halten, zu schützen und ein unkontrolliertes Austrocknen zu vermeiden. Die Hauben werden im Regelfall erst unmittelbar vor dem Servieren abgenommen.
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Die in der Praxis auch als Gloche (von dem Französischen ”Cloche” für Glocke) bezeichneten Hauben sind in unterschiedlichen Formen und aus unterschiedlichen Materialien bekannt, um beispielsweise einzelne Teller, Serviertabletts, Servierwannen oder dergleichen abdecken zu können. Neben Hauben, die ausschließlich aus einem Material bestehen, sind auch mehrschichtige Ausführungen bekannt.
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Bei den aus der Praxis bekannten Hauben besteht das Problem, dass sich an der den Speisen zugewandten Innenseite Kondenswasser bildet, welches je nach Form der Haube auf die Speisen abtropfen oder am Rand der Haube auf den abgedeckten Gegenstand ablaufen kann. Entsprechende Wasseransammlungen werden von den Nutzern häufig als Mangel angesehen. Insbesondere wenn Speisenzusammenstellungen mit der Haube abgedeckt werden, ergibt sich zusätzlich das Problem, dass Kondenswasser auch auf Speisen gelangen kann, welche an sich nur einen geringen Wassergrad aufweisen sollen. Es besteht dann die Gefahr, dass derartige Speisen durchnässen und matschig werden.
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Bezüglich der Kondenswasserbildung und -ableitung ist das Zusammenwirken verschiedener Effekte zu berücksichtigen. So muss zunächst betrachtet werden, in welchem Maß Wasserdampf an der Innenseite kondensiert. Die entsprechende Kondensationsrate hängt insbesondere von den Temperaturunterschieden an der Haube ab. Eine Haube zur Abdeckung bereits zubereiteter, warmer Speisen ist anders zu beurteilen als eine Haube zur Abdeckung von Kochgeräten während der Speisenzubereitung, d. h. beispielsweise von Kochtöpfen und Bratpfannen. Allein die Kondensation von Wasser an der Haube führt auch noch nicht zu einer Beeinträchtigung der Speisen. Vielmehr ist ausschlaggebend, in welchem Maß das kondensierte Wasser zu Tropfen zusammenläuft und abtropft oder randseitig abläuft.
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Um die Beeinträchtigung zubereiteter und warm zu haltender Speisen durch Kondenswasser zu vermeiden, ist gemäß der
DE 10 2006 007 973 B3 vorgesehen, die Innenseite einer Abdeckhaube mit einer superhydrophoben Nanobeschichtung zu versehen. Von einem hydrophoben Material spricht man, wenn der Kontaktpunkt zwischen der Oberfläche der Beschichtung und einem Wassertropfen größer als 90° ist. Ein superhydrophobes Material liegt vor, wenn der Kontaktpunkt nah an 180° heranreicht, der Wassertropfen also nahezu kugelförmig auf der Oberfläche aufliegt. Die Oberfläche wird nicht von Wassertropfen benetzt, so dass diese leicht abperlen können, was auch als Lotuseffekt bezeichnet wird. Gemäß der
DE 10 2006 007 973 B3 soll die superhydrophobe Ausbildung der Nanobeschichtung dafür sorgen, dass sich auf der Innenseite der Abdeckung keine nennenswerten Mengen an Kondensat niederschlagen können.
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Die
DE 10 2007 054 154 A1 betrifft einen transparenten, aus Polycarbonat bestehenden Deckel für Speisenzubereitungsgefäße, z. B. Kochtöpfe, Bratpfannen und dergleichen. Damit die Abdeckung während des Garprozesses transparent bleibt ist die innenseitige Oberfläche der Abdeckung zumindest teilweise hydrophiliert. Durch eine Hydrophilierung soll erreicht werden, dass die Oberfläche zumindest während des Garprozesses mit einem nicht sichtbaren, sehr dünnen Flüssigkeitsfilm bedeckt ist und sich keine Tropfen ansammeln. Die Hydrophilierung kann durch eine mikrofeine Aufrauung bzw. Strukturierung der Oberfläche erreicht werden. Die Mikrorauung soll so fein im Mikrometerbereich ausgeführt sein, dass keine sichtbaren oder die Transparenz des Deckels beeinträchtigende Spuren hinterlassen sind. Zusätzlich oder an Stelle einer Mikrorauung ist eine chemische Veränderung des Oberflächenwerkstoffes, z. B. durch gezielte Oxidation, mittels Laserbestrahlung, UV-Bestrahlung, Mikrowellenbestrahlung und dergleichen vorgesehen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, in die Oberfläche der Abdeckung hydrophile oder hydrophilierende Zusatzstoffe einzubringen oder die Oberfläche durch Aufbringen einer hydrophilen Schicht zu modifizieren.
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Vor diesem technologischen Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine in großen Stückzahlen kostengünstig herstellbare Kunststoffhaube zum Abdecken warmer Speisen anzugeben, mit der ohne die Gefahr einer störenden Tropfenbildung zubereitete Speisen warmgehalten werden können. Dabei soll die Oberfläche auch an der Innenseite der Haube gut zu reinigen sein.
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Gegenstand der Erfindung und Lösung dieser Aufgabe ist eine Kunststoffhaube zum Abdecken warmer Speisen nach Anspruch 1.
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Die Kunststoffhaube weist eine Haubeninnenseite auf, die erfindungsgemäß zumindest in einem Bereich, der die Speisen überspannt, durch Abdruck an einer aufgerauten Formfläche eines Spritzgießwerkzeuges gebildet wurde und in diesem Bereich eine Rautiefe RT von mehr als 10 μm aufweist. Die Rautiefe RT beschreibt den Abstand zwischen einem durch die Erhebungen definierten Bezugsprofil und einem durch die Vertiefungen definierten Grundprofil. Die mit einer im Wesentlichen homogenen Struktur aufgeraute Formfläche des Spritzgießwerkzeuges bildet sich in der Kunststoffschicht der durch Spritzgießen geformten Haubeninnenseite ab. Die Haubeninnenseite bildet das Negativ der Spritzgussform. Die Innenfläche der durch Spritzgießen geformten Kunststoffhaube ist glatt, kann folglich gut gereinigt werden und weist dennoch eine durch die angegebene Rautiefe definierte Struktur auf, die das Ausbilden von Kondensattropfen an der Haubeninnenfläche verhindert. Durch die von der aufgerauten Formfläche des Spritzgießwerkzeuges auf die Kunststoffschicht übertragene Struktur kann Kondenswasser, welches sich über warm zu haltende Speisen bildet, ausreichend gebunden werden, so dass das Wasser nicht ohne Weiteres zu Tropfen oder Wasseransammlungen zusammenlaufen und abtropfen bzw. randseitig ablaufen kann. Die Gesamtoberfläche, an der sich Wasser ablagern kann, wird durch die Struktur vergrößert, so dass das Wasserbindungsvermögen der Innenfläche durch die Zunahme der Fläche und die bessere Benetzbarkeit und Haftung des Wasser durch Kapillarkräfte erhöht ist.
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Die durch den Abdruck der aufgerauten Formfläche des Spritzgießwerkzeuges gebildete Oberfläche weist vorzugsweise eine Rautiefe RT zwischen 10 und 50 μm, insbesondere eine Rautiefe zwischen 15 und 30 μm auf.
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Zweckmäßig ist die gesamte Innenseite der Kunststoffhaube mit einer Oberflächenstruktur versehen, die durch den Abdruck einer aufgerauten Formfläche des Spritzgießwerkzeuges gebildet wurde.
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Die erfindungsgemäße Kunststoffhaube besteht vorzugsweise aus Polypropylen und kann als einteiliges Spritzgussteil kostengünstig gefertigt werden.
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Andere thermoplastische Kunststoffe, die durch Spritzgießen verarbeitet werden können, sollen nicht ausgeschlossen sein. Die Haube kann insbesondere auch aus Polycarbonat, Polyamid, Polysulfon oder Polybutylenterephthalat bestehen.
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Im Rahmen der Erfindung liegt es auch, die Haube durch Spritzgießen mehrschichtig auszubilden. In diesem Fall besteht die Haube zumindest an der Haubeninnenseite aus Polypropylen oder einem der vorgenannten Kunststoffe.
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Gegenstand der Erfindung ist auch ein Verfahren nach Anspruch 5 zur Herstellung der beschriebenen Kunststoffhaube. Erfindungsgemäß wird die Haube durch Spritzgießen gefertigt, wobei die Innenfläche der Kunststoffhaube mittels einer metallischen Formfläche eines Spritzgießwerkzeuges gebildet wird, die durch Sandstrahlen unter Verwendung eines abrasiven Strahlmittels aufgeraut wurde. Beim Sandstrahlen wird ein Gemisch aus einem abrasiven, körnigen Strahlmittel und Luft unter hohem Druck auf die zu behandelnde metallische Formfläche des Spritzgießwerkzeuges aufgebracht. Aufgrund der abrasiven Wirkung des Strahlmittels werden Teile der metallischen Oberfläche herausgelöst und abgetragen. Das verwendete Strahlmittel hat Einfluss auf die Oberflächenstruktur des bearbeiteten Materials. Vorzugsweise wird als Strahlmittel Sand oder Korund verwendet.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird zum Sandstrahlen der metallischen Formfläche des Spritzgießwerkzeuges ein Strahlmittel, insbesondere Sand, mit einer mittleren Partikelgröße zwischen 0,15 mm und 0,3 mm verwendet. Durch das Sandstrahlen erhält die Formfläche des Spritzgießwerkzeuges eine raue Oberfläche mit einer im Wesentlichen homogenen Oberflächenstruktur, die sich beim Spritzgießen auf der Kunststoffoberfläche der durch Spritzgießen geformten Kunststoffhaube mit einer Rautiefe von mehr als 10 μm abbildet.
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Ausführungsbeispiel
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Nach dem beschriebenen Verfahren wurde eine Gloche aus Polypropylen durch Spritzgießen hergestellt. Die Innenseite der Gloche erhält dadurch eine Oberflächenstruktur, die sich aus homogen verteilten Erhebungen und Vertiefungen zusammensetzt und eine Rautiefe RT von 23,3 μm aufweist. Die Erhebungen und Vertiefungen weisen infolge des Spritzgießprozesses eine glatte Kunststoffhaut auf, so dass sich die Innenseite der Gloche gut reinigen lässt.