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DE102006007973B3 - Abdeckung für Speisen und Verfahren zum Herstellen einer Abdeckung für Speisen - Google Patents

Abdeckung für Speisen und Verfahren zum Herstellen einer Abdeckung für Speisen Download PDF

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DE102006007973B3
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DE200610007973
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English (en)
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Heinrich Dipl.-Kaufm. Rieber (FH)
Christian Dipl.-Ing. Zuhl (FH)
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Rieber GmbH and Co KG
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Rieber GmbH and Co KG
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J39/00Heat-insulated warming chambers; Cupboards with heating arrangements for warming kitchen utensils
    • A47J39/02Dish-warmers; Devices to keep food hot
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B6/00Heating by electric, magnetic or electromagnetic fields
    • H05B6/02Induction heating
    • H05B6/10Induction heating apparatus, other than furnaces, for specific applications
    • H05B6/12Cooking devices

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  • Electromagnetism (AREA)
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  • Food Science & Technology (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Abdeckung für Speisen mit einem schalenartigen Grundkörper zum Aufsetzen auf einen Speisenbehälter. Erfindungsgemäß ist eine im aufgesetzten Zustand der Abdeckung einer Speise zugewandte Innenseite des Grundkörpers wenigstens abschnittsweise mit einer superhydrophoben Nanobeschichtung versehen. Verwendung z.B. bei Induktionsclochen für die Gemeinschaftsverpflegung.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Abdeckung für Speisen mit einem schalenartigen Grundkörper zum Aufsetzen auf einen Speisenbehälter. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Herstellen einer Abdeckung für Speisen.
  • Es ist bekannt, zum Abdecken von beispielsweise auf Tellern angerichteten Speisen Abdeckungen zu verwenden, um diese Speisen warm zu halten und/oder zu verhindern, dass diese Speisen sich durch Umwelteinflüsse verändern oder verschmutzen. Solche Abdeckungen werden auch als Clochen bezeichnet und sind in unterschiedlichsten Ausführungen erhältlich. Auf dem Gebiet der Gerneinschaftsverpflegung werden Kunststoffclochen verwendet, die während des Transports der auf Tellern angerichteten Speisen diese abdecken.
  • Aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 195 07 083 A1 ist eine Abdeckung bekannt, die auch als sogenannte Induktionscloche bezeichnet wird. Diese Abdeckung ist zweischalig aufgebaut und trägt zwischen den beiden Kunststoffschalen eine induktiv erwärmbare Metallschicht. Mit einer solchen Induktionscloche soll ein Behälterunterteil abgedeckt werden, in dem zu erhitzende Speisen aufgenommen werden. Nach der Portionierung wird das Behälterunterteil mit der aufgesetzten Induktionscloche im Bereich einer Induktionsvorrichtung, beispielsweise in einem Induktionswagen, abgestellt. Zum Erhitzen der Speisen wird die Induktionsvorrichtung eingeschaltet. Die Metalleinlage zwischen den Kunststoffschalen der Induktionscloche sorgt für eine Erhitzung des Behälterinneren im Bereich der Abdeckung, so dass sich auch im Inneren der Abdeckung vergleichsweise wenig Kondenswasser niederschlägt. Dennoch lässt es sich auch mit solchen Induktionsclochen nicht vollständig vermeiden, dass sich im Inneren des Deckels Kondenswasser bildet, dann seitlich an den Wänden der Abdeckung herunterläuft und sich in dem Behälterunterteil im Randbereich, beispielsweise auf einem Tellerrand, ansammelt. Dies wird allenthalben als nicht schön empfunden.
  • Mit der Erfindung soll eine verbesserte Abdeckung für Speisen und ein verbessertes Verfahren zum Herstellen einer Abdeckung für Speisen bereitgestellt werden.
  • Erfindungsgemäß ist hierzu eine Abdeckung für Speisen mit einem schalenartigen Grundkörper zum Aufsetzen auf einen Speisenbehälter vorgesehen, bei der eine im aufgesetzten Zustand der Abdeckung einer Speise zugewandte Innenseite des Grundkörpers wenigstens abschnittsweise mit einer superhydrophoben Nanobeschichtung versehen ist.
  • Durch eine Nanobeschichtung der Innenseite der Clochen kann der Anfall an Kondenswasser auf dieser der Speise zugewandten Innenseite deutlich reduziert bis sogar komplett vermieden werden. Die superhydrophobe Ausbildung der Nanobeschichtung sorgt dafür, dass sich auf der Innenwand der Abdeckung keine nennenswerten Mengen an Kondensat niederschlagen können, so dass letztendlich auch kaum Kondensat an den Wänden der Abdeckung herunterläuft und sich in unschöner Weise auf einem abgedeckten Teller ansammelt.
  • In Weiterbildung der Erfindung bildet die Nanobeschichtung mit Wassertropfen einen Kontaktwinkel von mehr als 90°, insbesondere mehr als 120° aus.
  • Auf diese Weise wird das Anhaften von Wassertropfen an der Innenseite des Grundkörpers der Abdeckung praktisch vollständig vermieden.
  • In Weiterbildung der Erfindung weisen die mit der Nanobeschichtung versehenen Abschnitte der Innenseite des Grundkörpers eine Mikrostrukturierung auf, die Erhebungen und Vertiefungen mit Abmessungen im Bereich von weniger als 15 μm ausbildet.
  • Eine solche Mikrostrukturierung der Innenseite der Abdeckung verbessert die superhydrophobe Wirkung der Nanobeschichtung wesentlich.
  • In Weiterbildung der Erfindung weist die Nanobeschichtung eine nanostrukturierte Oberfläche mit Erhebungen und Vertiefungen mit Abmessungen von weniger als 100 nm auf.
  • Mittels einer solcherart ausgebildeten Nanobeschichtung lässt sich die superhydrophobe Wirkung zuverlässig erreichen und der Niederschlag von Kondensat wird im Wesentlichen vollständig vermieden.
  • In Weiterbildung der Erfindung besteht der Grundkörper aus Kunststoff.
  • Clochen aus Kunststoff können leichtgewichtig ausgeführt werden und sind dadurch einfach handhabbar. Darüber hinaus sind Kunststoff clochen wenig stoßempfindlich, können maschinell gespült werden und sind dadurch in besonderer Weise für die Zwecke der Gemeinschaftsverpflegung geeignet. Darüber hinaus lässt sich Kunststoff problemlos mit einer Nanobeschichtung versehen und auch die gegebenenfalls vorgesehene Mikrostrukturierung der Oberfläche der Innenseite des Grundkörpers lässt sich mit Kunststoff problemlos realisieren.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist der Grundkörper mit einer induktiv erwärmbaren Beschichtung oder Auflage versehen.
  • Auf diese Weise kann eine zusätzliche Erwärmung der Innenseite der Abdeckung erreicht werden, so dass durch die erhöhte Temperatur der Innenseite der Abdeckung der Anfall an Kondensat deutlich reduziert werden kann. Zusammen mit der erfindungsgemäßen Nanobeschichtung der Innenseite entsteht dann auf der Innenseite der Cloche praktisch kein Kondensat, so dass ein optisch einwandfreies Essen zur Freude des Verzehrers präsentiert werden kann.
  • Das der Erfindung zugrunde liegende Problem wird auch durch ein Verfahren zum Herstellen einer Abdeckung für Speisen gelöst, bei dem ein Schritt des Aufbringens einer Nanobeschichtung auf wenigstens Abschnitte einer Innenseite eines schalartigen Grundkörpers vorgesehen ist.
  • Das Aufbringen einer Nanobeschichtung erleichtert die Herstellung der erfindungsgemäßen Abdeckungen erheblich, da grundsätzlich konventionell ausgebildete Abdeckungen mit einem nachträglichen Beschichtungsschritt mit der Nanobeschichtung versehen werden können. Es ist sogar möglich, bereits in Benutzung befindliche Abdeckungen nachträglich mit der Nanobeschichtung zu versehen. Die Beschichtung kann durch mehrere einzelne Beschichtungsvorgänge aufgebracht werden, bis die gewünschte Schichtstärke erreicht ist.
  • In Weiterbildung der Erfindung erfolgt eine Mikrostrukturierung der Innenseite des schalenartigen Grundkörpers vor dem Aufbringen der Nanobeschichtung.
  • Auf diese Weise kann die superhydrophobe Wirkung der Nanobeschichtung noch verstärkt werden.
  • In Weiterbildung der Erfindung wird die Nanobeschichtung mittels Aufsprühen aufgebracht.
  • Auf diese Weise kann das Aufbringen der Nanobeschichtung in sehr einfacher Weise erfolgen und ist auch ohne weiteres für die Nachrüstung bereits vorhandener, konventioneller Clochen geeignet. Alternativ kann die Nanobeschichtung mittels Aufwischen aufgebracht werden. Es ist darüber hinaus auch eine Kombination aus Aufsprühen und Aufwischen möglich, nämlich dadurch, dass ein Beschichtungsfilm zunächst aufgesprüht wird und dann durch Abwischen gleichmäßig auf der Innenseite des Grundkörpers verteilt wird.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung im Zusammenhang mit den Zeichnungen. Es ist dabei festzuhalten, dass Einzelmerkmale der in den Zeichnungen gezeigten unterschiedlichen Ausführungsformen in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden können, ohne den Rahmen der Erfindung zu überschreiten. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine Schnittansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Speisenabdeckung und
  • 2 eine Schnittansicht einer weiteren erfindungsgemäßen Speisenabdeckung.
  • Die Schnittansicht der 1 zeigt eine erfindungsgemäße Speisenabdeckung 10, die dafür vorgesehen ist, auf einen Speisenbehälter 12 aufgesetzt zu werden, der in der Darstellung der 1 lediglich schematisch angedeutet ist. Der Speisenbehälter 12 ist beispielsweise als Teller ausgebildet und trägt eine metallische Beschichtung, die mittels einer Induktionsvorrichtung erwärmt werden kann. Auf diese Weise können bereits auf dem Speisenbehälter 12 portionierte Speisen (13) regeneriert und/oder warmgehalten werden.
  • Die Abdeckung 10 weist einen Grundkörper mit einem zweischaligen Aufbau aus einer Außenschale 14 und einer Innenschale 16 auf. Die Außenschale 14 und die Innenschale 16 sind im Bereich eines unteren Randes, der in der Darstellung der 1 dem Speisenbehälter 12 zugewandt ist, miteinander verbunden. Abgesehen von diesem unteren, umlaufenden Rand 18 ist zwischen der Außenschale 14 und der Innenschale 16 ein Zwischenraum vorhanden. In diesen Zwischenraum ist eine metallische Beschichtung 20 angeordnet, die induktiv erwärmt werden kann. Die metallische Beschichtung 20 ist auf einer dem Zwischenraum zugewandten Oberseite der Innenschale 16 angeordnet. Durch induktives Erwärmen der metallischen Beschichtung 20 wird auch die Innenschale 16 abschnittsweise erwärmt, so dass bereits dadurch die Kondensatbildung auf einer Innenseite der Innenschale 16, die dem Speisenbehälter 12 zugewandt ist, merklich verringert wird.
  • Zusätzlich ist die Innenseite der Innenschale 16 mit einer superhydrophoben Nanobeschichtung 22 versehen, die auf der gesamten Innenseite der Innenschale 16 aufgebracht ist. Die Nanobeschichtung 22 ist in der Darstellung der 1 mit extrem übertriebener Dicke dargestellt, um die Anordnung und Ausdehnung dieser Nanobeschichtung 22 zu verdeutlichen. Vom Speisenbehälter 12 aus gesehen weist die Abdeckung 10 somit zunächst die Nanobeschichtung 22, dann die Innenschale 16, die metallische Beschichtung 20, den Zwischenraum zwischen der Innenschale 16 und der Außenschale 14 und schließlich die Innenschale 16 auf.
  • Mittels der Abdeckung 10 können Speisen im Speisenbehälter 12 abgedeckt werden und während der Erwärmung und/oder des Warmhaltens dieser Speisen im Speisenbehälter schlagen sich auf der Nanobeschichtung 22 der Innenseite der Innenschale 16 keine wesentlichen Kondensatmengen nieder. Dadurch kann verhindert werden, dass sich am Rand des Speisenbehälters 12 Kondenswasser ansammelt, das den Verzehrgenuss trübt.
  • Das Anhaften von Kondenswasser auf der Innenseite der Innenschale 16 wird dabei durch die Nanobeschichtung 22 verhindert und darüber hinaus wird durch die Erwärmung der Innenseite der Innenschale 16 auch die Bildung von Kondensat auf der Innenseite der Innenschale 16 wesentlich reduziert.
  • Die Nanobeschichtung 22 lässt sich dabei in einfacher Weise mittels Aufsprühen und/oder Aufwischen auf die Innenseite der Innenschale 16 aufbringen. Die Innenseite der Innenschale 16 kann mit einer Mikrostrukturierung versehen sein, die nach dem Aufbringen der Nanobeschichtung den superhydrophoben Effekt der Nanobeschichtung 22 verstärkt.
  • Die Darstellung der 2 zeigt eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Abdeckung 24. Die Abdeckung 24 weist einen schalenartigen Grundkörper 26 auf, der im Bereich seines ebenen Deckels mit einer Metallauflage 28 versehen ist. Diese Metallauflage 28 ist induktiv erwärmbar, so dass die Bildung von Kondensat auf der Metallauflage 28 wesentlich reduziert werden kann. Zusätzlich ist die Metallauflage 28 auf ihrer, der Öffnung des schalenar tigen Grundkörpers 26 zugewandten Oberfläche mit einer Nanobeschichtung versehen, die das Anhaften eventuell entstehender Kondensatmengen auf der Oberfläche der Metallauflage 28 verhindert. Zusätzlich ist die umlaufende Seitenwand des Grundkörpers 26 mit einer Nanobeschichtung versehen, so dass auch an den Seitenwänden das Anhaften von Kondensat verhindert wird. Die Nanobeschichtung kann dabei problemlos sowohl auf die Metallauflage 28 also auch auf die Innenseite des Grundkörpers 26 aus Kunststoff aufgebracht werden.

Claims (10)

  1. Abdeckung für Speisen, mit einem schalenartigen Grundkörper zum Aufsetzen auf einen Speisenbehälter (12), dadurch gekennzeichnet, dass eine im aufgesetzten Zustand der Abdeckung (10) einer Speise (13) zugewandte Innenseite des Grundkörpers (26) wenigstens abschnittsweise mit einer superhydrophoben Nanobeschichtung (22) versehen ist.
  2. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nanobeschichtung (22) mit Wassertropfen einen Kontaktwinkel von mehr als 90°, insbesondere mehr als 120° ausbildet.
  3. Abdeckung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mit der Nanobeschichtung (22) versehenen Abschnitte der Innenseite des Grundkörpers eine Mikrostrukturierung aufweisen, die Erhebungen und Vertiefungen mit Abmessungen im Bereich von weniger als 15 Mikrometern ausbildet.
  4. Abdeckung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nanobeschichtung (22) eine nanostrukturierte Oberfläche mit Erhebungen und Vertiefungen mit Abmessungen von weniger als 100 Nanometern ausbildet.
  5. Abdeckung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (26) aus Kunststoff besteht.
  6. Abdeckung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (26) mit einer induktiv erwärmbaren Beschichtung oder Auflage (20; 28) versehen ist.
  7. Verfahren zum Herstellen einer Abdeckung für Speisen gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch den Schritt des Aufbringens einer Nanobeschichtung (22) auf wenigstens Abschnitte einer Innenseite eines schalenartigen Grundkörpers (26).
  8. Verfahren nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch Mikrostrukturierung der Innenseite des schalenartigen Grundkörpers vor dem Aufbringen der Nanobeschichtung (22).
  9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Nanobeschichtung (22) mittels Aufsprühen aufgebracht wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Nanobeschichtung (22) mittels Aufwischen aufgebracht wird.
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