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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung mit einer
Metallplatte und einem Element zum Tragen der Metallplatte, wobei
die Metallplatte mit einer Sol-Gel-Schicht bedeckt wird.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Starre
Beschichtungen, wie Sol-Gel-Beschichtungen und keramische Beschichtungen
werden bei mehreren Geräten, beispielsweise Haushaltsgeräten,
wie Bügeleisen und Geräten zur persönlichen
Versorgung, wie Lockenwicklern, weitgehend verwendet. Im Bereich
der Bügeleisen werden Beschichtungen auf einer Sohlenplatte
eines Bügeleisens angebracht, und zwar zur Gewährleistung funktioneller
Eigenschaften. So kann beispielsweise das Gleitvermögen
eines Bügeleisens dadurch verbessert werden, dass die Sohlenplatte
mit einer Beschichtung versehen wird. Weiterhin werden die Beschichtungen
zu dekorativen Zwecken angebracht. Übliche Werkstoffe der
Sohlenplatte sind Aluminium und Aluminiumlegierungen, und zwar wegen
ihrer guten Wärmeübertragungseigenschaften. Korrosionsbeständiger
Stahl kann ebenfalls auf geeignete Weise verwendet werden, und zwar
wegen des angenehmen Äußerns. Aus diesem Grund
sind korrosionsbeständige stählerne Sohlenplatten
meistens unbeschichtet. Derartige Sohlenplatten sind aber wenig kratzbeständig
und haben ein schlechtes Gleitvermögen, insbesondere über
Polyesterstoffe.
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Zurzeit
gibt es mehrere Ausführungsformen von Sohlenplatten für
Bügeleisen. In einer der bekannten Ausführungsformen
besteht die Sohlenplatte nur aus einem Block aus Gussaluminium.
In anderen bekannten Ausführungsformen ist nebst einem Aluminiumblock
eine dünne Metallplatte vorgesehen, die an dem Aluminiumblock
befestigt ist. Es gibt mehrere Möglichkeiten die dünne
Metallplatte an dem Aluminiumblock zu befestigen, wie nachstehend
näher erläutert wird, wobei die dünne
Metallplatte als Bügelplatte bezeichnet wird.
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Erstens
ist es üblich, dass es eine aus Aluminium bestehende Bügelplatte
gibt, die durch Vernietung und/oder Verklebung an dem Aluminiumblock befestigt
wird. Während des Befestigungsprozesses ist die Bügelplatte
nach wie vor flach und erfährt überhaupt keine
mechanische Verformung. Zweitens kann die Bügelplatte eine
korrosionsbeständige Stahlplatte sein. In dem Fall wird
bevorzugt, dass die Bügelplatte abgewinkelte Kanten hat,
die zum Befestigen der Bügelplatte an dem Aluminiumblock
durch einen mechanischen Pressvorgang und einen Krempelvorgang der
abgewinkelten Kanten um die Sohlenplatte verwendet werden. Mit anderen
Worten die aus korrosionsbeständigem Stahl bestehende Bügelplatte
wird um den Aluminiumblock gefaltet.
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Wie
oben erwähnt, gibt es, wenn korrosionsbeständiger
Stahl verwendet wird, normalerweise keine Beschichtung. Dennoch
sind in dem betreffenden technischen Bereich Ausführungsformen
mit einer Beschichtung bekannt. So beschreibt beispielsweise
WO 98/13544 ein Bügeleisen
mit einer Sohlenplatte, die aus einem Aluminiumblock besteht, wobei eine
dünne korrosionsbeständige Stahlplatte an der Sohlenplatte
befestigt ist. In dieser Hinsicht werden Wulstbildung, Zusammenkleben
und das Anwenden mechanischer Befestigungsmittel, wie Schrauben, Nieten
usw. als durchführbare Möglichkeiten, durch welche
die Befestigung der korrosionsbeständigen Stahlplatte an
dem Aluminiumblock effektuiert werden kann. Ein Herstellungsprozess
des bekannten Bügeleisens betrifft Schritte, in denen die
dünne korrosionsbeständige Stahlplatte mit einer
Gleitbeschichtung an einer Seite derselben versehen und die dünne
korrosionsbeständige Stahlplatte mit der nicht beschichteten
Seite an dem Aluminiumblock befestigt wird.
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In
Bezug auf die genannte Gleitbeschichtung beschreibt
WO 98/13544 , dass ein Sol-Gel-Prozess zum
Anbringen der Schicht angewandt werden kann. Weiterhin beschreibt
WO 98/13544 , dass die Schicht mit
einer Dicke im Bereich von 10 bis 25 μm angebracht werden
kann, und dass die Dicke in der Praxis weniger als 20 μm
betragen soll, da, wie in dem betreffenden Dokument erwähnt,
bei größeren Dicken eine unerwünschte
Rissbildung in der Schicht auftreten kann.
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WO 02/066728 beschreibt
ein Bügeleisen mit einer beschichteten Bügelplattem
wobei die Sol-Gel-Beschichtung eine größere Dicke
haben kann, und zwar eine Dicke im Bereich von 35 bis 90 μm.
In diesem Bügeleisen enthält die Sohlenplatte Aluminium,
und zwar entsprechend demjenigen, was aus
WO 98/13544 bekannt ist. Weiterhin
wird eine poröse Schicht aus Aluminiumoxid vorgesehen,
damit die Haftkraft der Sol-Gel-Beschichtung an der Sohlenplatte
verbessert wird, so dass keine Gefahr vor Abblätterung
der Sol-Gel-Beschichtung besteht. Insbesondere wenn über
die poröse Schicht aus Aluminiumoxid eine Sol-Gel-Beschichtung
angebracht wird, dringt die Beschichtung in die Poren des Aluminiumoxids,
wodurch eine Art von einem gegenseitig eindringenden Netzwerk geschaffen
wird.
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US 6.895.700 beschreibt
eine Sohlenplatte, die unmittelbar mit einer Sol-Gel-Beschichtung
versehen ist, wobei eine Fläche, auf welche die Beschichtung
aufgetragen wurde, ausgehärtet wird, und wobei auf die
Anordnung einer Bügelplatte verzichtet wird. Die Dicke
der Schicht wird unterhalb 10 μm gehalten.
US 6.895.700 beschreibt, dass auf
diese Art und Weise ein auf die Beschichtung ausgeübter
Stoß auf das ausgehärtete Metall der Sohlenplatte übertragen
wird, die auf sichere Weise Stöße einer wesentlichen
Größe bestehen kann, so dass Bruch oder Verformung
der Beschichtung vermieden wird.
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US 2003/074814 beschreibt
ein Bügeleisen mit einer aus Aluminium bestehenden Sohlenplatte, die
mit einer Beschichtung versehen ist, die mit Hilfe eines Sol-Gel-Prozesses
aufgetragen wurde. Insbesondere hat die Sol-Gel-Beschichtung eine
Dicke von 35 bis 90 μm.
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DE 44 11 790 beschreibt
ein Bügeleisen mit einer aus Aluminium bestehenden Sohlenplatte,
die an einem Block befestigt ist, der aus einem siliziumhaltigen
Gussaluminium besteht. Die Anordnung wird mit Hilfe eines hitzebeständigen
Klebers verwirklicht. Weiterhin ist es möglich, dass die
Anordnung zusätzlich auf eine mechanische Art und Weise
verwirklicht wird, und zwar mit Hilfe von dünnen Laschen,
die einen Teil der Sohlenplatte bilden, und die beim Herstellen
des Bügeleisens um den Block abgewinkelt werden.
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EP 0 206 121 beschreibt,
dass ein Prozess, wie Sandstrahlen, vor einem Prozess zum Beschichten
eines Haushaltsgebenstandes durchgeführt werden kann, damit
eine ausreichende Fixierung der Schicht gewährleistet wird.
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EP 0 640 714 beschreibt
ein Bügeleisen mit einer metallenen Sohlenplatte, die mit
einer Gleichschicht aus einem anorganischen Polymer versehen ist,
die mit Hilfe eines Sol-Gel-Prozesses angebracht wird.
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KURZFASSUNG DER ERFINDUNG
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Der
im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrund,
einerseits eine relativ dicke Sol-Gel-Beschichtung auf einer Metallplatte
zu erhalten, und andererseits eine Befestigung der Metallplatte
an einem Tragelement, ausschließlich auf Basis eines Prozesses
mechanischer Verformung wenigstens eines Teils der beschichteten
Metallplatte, zu schaffen.
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Nach
der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung mit einer Metallplatte
und einem Element zum Unterstützen der Metallplatte geschaffen,
wobei ein Teil der Metallplatte um das Tragelement geschlungen wird,
wobei die Metallplatte mit einer Sol-Gel-Beschichtung versehen wird,
und wobei die Dicke der Schicht in einem Bereich von 25 bis 60 μm liegt.
Wie aus der Beschreibung des Standes der Technik hervorgeht, glaubte
man, dass eine derartige Vorrichtung nicht denkbar war, und zwar
aus dem Grund, dass man glaubte, dass auf die Metallplatte Spannung
ausgeübt werden würde, was zu Rissbildung in der
Beschichtung führen würde (Mikrorisse und/oder
Makrorisse), die unmittelbar nach dem Herstellungsprozess auftreten
und sich von einem abgewinkelten Teil der Platte bis in andere Gebiete
erstrecken würden. Tests, die in dem Kontext der vorliegenden
Erfindung durchgeführt wurden und die sich auf einen Herstellungsprozess
eines Gebilde aus einer aus Aluminium bestehenden Sohlenplatte und
einer beschichteten aus korrosionsbeständiger Stahlplatte bestehenden
Bügelplatte zur Verwendung in einem Bügeleisen
beziehen, zeigten, dass die erwartete Rissbildung nicht auftritt,
und dass ein rissfreies Endprodukt erhalten werden kann. Dieses überraschende
Ergebnis bildet einen wichtigen Erfolg, da die Vorteile einer Befestigung
der Metallplatte auf Basis einer teilweise mechanischen Verformung
und einer Auftragung einer Sol-Gel-Beschichtung mit einer relativ
großen Dicke kombiniert werden, ohne dass dadurch neue
Probleme entstehen. Wenn die vorliegende Erfindung angewandt wird,
ist es möglich, auf mehrere Herstellungsprozesse in Bügeleisen
zu verwendender Bestandteile, die relativ hohe Kosten mit sich bringen,
wie Prozesse, bei denen aus Aluminium bestehende Platten teure elektrochemische
Behandlungen erfahren müssen, zu verzichten.
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Vorzugsweise
beträgt die Dicke der Beschichtung weniger als 50 μm.
Folglich ist ein bevorzugter Bereich der Dicke der Beschichtung
ein Bereich von 25 bis 50 μm.
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In
einer denkbaren Ausführungsform bildet die Vorrichtung
nach der vorliegenden Erfindung wenigstens einen Teil eines Bügeleisens,
wobei die beschichtete Metallplatte gemeint ist, zur Kontaktierung mit
Gegenständen verwendet zu werden, die einem Bügelprozess
ausgesetzt werden sollen und zur Übertragung von Hitze
zu diesen Gegenständen. Normalerweise wird in einem derartigen
Fall das Tragelement durch die Sohlenplatte des Bügeleisens gebildet,
die aus Gussaluminium hergestellt sein kann, wie bereits oben stehend
beschrieben worden ist. Das Bügeleisen kann von jedem beliebigen
Typ sein, einschließlich Dampfbügeleisen und Dampfbügelsysteme.
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In
dem Fall, wo es erwünscht ist, dass die beschichtete Metallplatte
im Betrieb der Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung einer
hohen Temperatur ausgesetzt wird, ist es vorteilhaft, wenn ein die Wärme
leitendes Material zwischen der Metallplatte und dem Tragelement
vorgesehen ist.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung kann der Metalltyp der Metallplatte
jeder beliebige geeignete Typ sein, wie Aluminium oder korrosionsbeständiger
Stahl. Die Verwendung aber von korrosionsbeständigem Stahl
wird bevorzugt. Der Grund dafür ist, dass in der Praxis
Aluminium vor der Auftragung der Schicht einem Sandstrahlprozess
ausgesetzt wird, und dass es sich oft herausstellt, dass Sandstrahlteilchen
auf dem Aluminium zurückbleiben. Wenn Restteilchen vorhanden
sind, wird das Äußere der Beschichtung beeinträchtigt,
was zu einem hohen Grad von Zurückweisungen führt.
Die Zurückweisungen aus dem Sol-Gel-Beschichtungsprozess
können einem Nachbearbeitungsprozess ausgesetzt werden, in
dem die Beschichtung in einem anderen Sandstrahlprozess entfernt
und das Aluminium ausgeglüht und von Hand gereinigt wird,
aber dies führt zu hohen Kosten.
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Durch
Verwendung von korrosionsbeständigem Stahl als Träger
der Schicht kann das oben genannte Problem des hohen Pegels der
Zurückweisungen gelöst werden. In der Praxis werden
auch korrosionsbeständige Stahlplatten vor der Auftragung
der Schicht einem Sandstrahlprozess ausgesetzt. Wegen der Tatsache
aber, dass korrosionsbeständiger Stahl ein härteres
Metall als Aluminium ist, kann eine geringere Rauhigkeit des Trägers
erreicht werden mit weniger Restteilchen, was zu einem saubereren
Träger und zu einem niedrigeren Pegel von Zurückweisungen
des Sol-Gel-Prozesses führt. Folglich lassen sich Kosten
sparen. Weiterhin können Zurückweisungen korrosionsbeständiger
Stahlplatte auf einfache Art und Weise zum Bilden neuer korrosionsbeständiger
Stahlplatten wiederverwertet werden, und zwar durch Schmelzung der
Platten, wodurch Nachbearbeitungskosten minimiert werden.
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Der
Vollständigkeit halber sei bemerkt, dass Sol-Gel-Beschichtungen
und Verfahren zum Auftragen dieser Schichten in dem betreffenden
technischen Bereich durchaus bekannt sind und dass sich folglich
einer weiteren Erläuterung erübrigt.
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Die
vorliegende Neuerungwird hergestellt, indem eine Metallplatte und
ein Element zum Tragen der Metallplatte vorgesehen werden, wobei
die Metallplatte dadurch an dem Tragelement befestigt wird, dass
wenigstens ein Teil der Metallplatte einem Prozess mechanischer
Verformung ausgesetzt wird, und wobei vor der Anordnung der Metallplatte
an dem Tragelement, eine Sol-Gel-Beschichtung auf die Metallplatte
aufgetragen wird, und zwar in einer Dicke in einem Bereich von 25
bis 60 μm, vorzugsweise in einem Bereich von 25 bis 50 μm.
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Im
Allgemeinen kann der Prozess mechanischer Verformung ein Umschlingungsprozess,
wie ein Press- und/oder Rollprozess sein. Auf vorteilhafte Weise
ist die Metallplatte mit einer Biegekante versehen, die um das Tragelement
geschlungen wird. Ein Vorteil des Vorhandenseins der Biegekante
ist, dass der Umschlingungsprozess dadurch erleichtert wird.
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In
einer praktischen Form der der vorliegenden Erfindung kann vor dem
Auftragen der Sol-Gel-Beschichtung auf die Metallplatte diese Metallplatte
wenigstens einer Vorbehandlung, wie einem Sandstrahl- oder Ausglühvorgang
ausgesetzt werden. Ein vorteilhafter Effekt der Sandstrahlbehandlung
ist, dass eine raue Oberfläche erhalten wird, so dass die
Schichthaftung verbessert werden kann. Durch die Durchführung
eines Ausglühprozesses kann durch die Sandstrahlbehandlung
verursachte Spannung und Schichtbildung rückgängig
gemacht werden.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung kann die Auftragung der Sol-Gel-Beschichtung
auf eine geeignete Art und Weise erfolgen, beispielsweise durch
Durchführung eines Sprühbeschichtungsprozesses.
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Die
oben beschriebenen und andere Aspekte der vorliegenden Neuerung
dürften aus der nachfolgenden Beschreibung eines Gebildes
aus einer Sohlenplatte und einer Bügelplatte nach der vorliegenden
Erfindung hervorgehen und anhand dieser Beschreibung erläutert
werden, wobei beabsichtigt wird, diese in einem Bügeleisen
anzuwenden.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
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Die
vorliegende Erfindung wird nun anhand der Figuren detailliert erläutert,
in denen gleiche oder ähnliche Teile durch dieselben Bezugszeichen
angegeben sind. Es zeigen:
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1 eine
schaubildliche Darstellung einer Sohlenplatte,
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2 eine
schaubildliche Darstellung einer Bügelplatte, die an der
in 1 dargestellten Sohlenplatte befestigt werden
soll,
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3 ein
Gebilde aus der in 1 dargestellten Sohlenplatte
und der in 2 dargestellten Bügelplatte.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Die
vorliegende Erfindung wird nun beschrieben, und zwar in dem Kontext
eines Gebildes 1 aus einer Sohlenplatte 2 und
einer Bügelplatte 3, die dazu geeignet ist, in
einem (nicht dargestellten) Bügeleisen verwendet zu werden.
Dies bedeutet aber nicht, dass die vorliegende Erfindung nicht in
dem Kontext anderer Gebilde und Vorrichtungen anwendbar ist.
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Ein
Beispiel einer Sohlenplatte 2 ist in 1 dargestellt
und ein Beispiel einer Bügelplatte 3 ist in 2 dargestellt.
In einer praktischen Ausführungsform ist die Sohlenplatte
als ein Block aus Gussaluminium gebildet, die mehrere Arten funktioneller Strukturen
aufweist. So kann beispielsweise die Sohlenplatte 2 einen
Raum zum Empfangen eines Heizelementes des Bügeleisens
aufweisen, einen Raum, der als Kammer zum Erzeugen von Dampf verwendet
werden kann, und ein System zum Zuführen von Wasser zu
diesem Raum, und zwar auf eine an sich bekannte Art und Weise. Die
Bügelplatte 3 umfasst eine Metallplatte 4,
die beispielsweise eine korrosionsbeständige Stahlplatte
sein kann. Weiterhin ist in dem dargestellten Beispiel die Bügelplatte 3 mit
Löchern zum Durchlassen von Dampf zu einem zu bügelnden
Gegenstand. Auf jeden Fall soll die Bügelplatte 3 einen
derartigen Gegenstand kontaktieren und zu demselben Hitze übertragen.
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In
Tests, die in dem Kontext der vorliegenden Erfindung durchgeführt
wurden, wurde die Bügelplatte 3 durch Durchführung
der nachfolgenden Verfahrensschritte hergestellt: das Schaffen einer
korrosionsbeständigen Stahlplatte 4, das Vorbereiten
einer Seite der Platte 4, um von einer Sol-Gel-Beschichtung
bedeckt zu werden, indem diese Seite der Platte 4 einer
geeigneten Vorbehandlung, wie einer Sandstrahlung, ausgesetzt wird,
und das Durchführen eines Sol-Gel-Prozesses zur wirklichen
Auftragung der Beschichtung. Insbesondere wurde die korrosionsbeständige
Platte 4 einem Sandstrahl- und einem Glühprozess
ausgesetzt, wonach ein Sol-Gel-System im Sprühverfahren
auf die vorbehandelte korrosionsbeständige Stahlplatte
aufgetragen und zum Aushärten gebracht wurde. Der Beschichtungsprozess
bezweckte das Erhalten einer Dicke der Schicht in einem Bereich
von 25 bis 60 μm.
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Im
Falle einer Massenherstellung der Bügelplatte 3 ist
es vorteilhaft, wenn eine Kontrolle durchgeführt wird,
damit herausgefunden wird, ob die Beschichtung den Anforderungen
entspricht, wenn der Herstellungsprozess der Bügelplatte 3 beendet
ist. Sollte dies der Fall sein, so ist die Bügelplatte 3 fertig zur
Befestigung an einer Sohlenplatte. Sollte dies aber nicht der Fall
sein, so kann die Bügelplatte 3 umgeschmolzen
werden, so dass eine neue Platte geformt werden kann.
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Vorzugsweise
wird eine Kante 5 der Metallplatte 4, die ein
Teil der Bügelplatte 3 ist, abgewinkelt, wie in 2 dargestellt.
Auf diese Art und Weise wird die beabsichtigte Befestigung der Bügelplatte 3 an der
Sohlenplatte 2 erleichtert, wobei es sich um eine Umschlingung
der Kante 5 der Metallplatte 4 um die Sohlenplatte 2 handelt.
In dem dargestellten Beispiel ist die Kante 5 über
den ganzen Umfang der Metallplatte 4 gebogen. Weiterhin
hat die Bügelplatte 3 ein im Wesentlichen flaches Äußeres,
dasselbe kann für eine Seite der Sohlenplatte 2 gelten,
die mit der Bügelplatte 3 bedeckt werden soll.
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Während
der Tests zum Herstellen des Gebildes 1 aus der Sohlenplatte 2 und
der Bügelplatte 3, wurde auf die Seite der Sohlenplatte 2,
die mit der Bügelplatte 3 bedeckt werden sollte
eine die Hitze leitende Silikonpaste aufgetragen, und die Bügelplatte 3 wurde
auf der Sohlenplatte 2 an ihren Platz gebracht. Daraufhin
wurde ein mechanischer Press- und Rollvorgang an der Bügelplatte 3 durchgeführt, wobei
die Bügelplatte 3 um die Sohlenplatte 2 geschlagen
wurde, da die Kante 5 der korrosionsbeständigen
Stahlplatte 4 der Bügelplatte 3 um die
Sohlenplatte 2 gewalzt wurde.
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Als
alle beschriebenen Prozesse beendet waren, wurde das Endgebilde 1 aus
der Sohlenplatte 2 und der Bügelplatte 3 auf
Risse und Defekte untersucht. Es ließen sich keine Defekte
oder Risse in der Beschichtung der Bügelplatte 3 finden.
Untersuchung auf Mikrorisse erfolgte durch Färbung der
Bügelplatte 3 und durch Sichtbarmachung von Bruchlinien.
Mit dem bloßen Auge ließen sich keine Brüche feststellen,
und als die Bügelplatte 3 mit Hilfe eines Mikroskops
untersucht wurde, wurden auch keine Brüche gefunden. Die
Tests haben gezeigt, dass es möglich ist, ein Gebilde 1 aus
einer Sohlenplatte 2 und einer Bügelplatte 3 mit
einer korrosionsbeständigen Stahlplatte 4 und
einer Sol-Gel-Beschichtung mit einer Dicke im Beriech von 25 bis
60 μm herzustellen, und zwar durch Abwinkelung der Bügelplatte 3 um die
Sohlenplatte 2, während Bruchbildung in der Beschichtung
vermieden wird. Insbesondere stellt es sich heraus, dass es durchaus
möglich ist, eine Dicke in einem Bereich von 25 bis 50 μm
zu verwirklichen. Da die Sol-Gel-Beschichtung, die üblicherweise
in dem technischen Bereich von Bügeleisen verwendet wird,
eine spröde, glasartige Struktur hat, ist dies das Ergebnis,
das auf Basis der allgemeinen Kenntnisse nicht einfach erwartet
werden kann. Auch Kenntnisse des betreffenden Standes der Technik
scheinen eher von der vorliegenden Erfindung wegzuzeigen.
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In
dem Fall, dass die Metallplatte 4 eine korrosionsbeständige
Stahlplatte ist, wird eine gute Haftung der Beschichtung erhalten
und der Pegel der Zurückweisungen ist relativ niedrig,
da der relativ harte korrosionsbeständige Stahl für
Verunreinigung durch Teilchen nicht sehr empfindlich ist.
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Es
dürfte einem Fachmann einleuchten, dass der Rahmen der
vorliegenden Erfindung sich nicht auf die oben beschriebenen beispiele
begrenzt, sondern dass viele Abwandlungen und Modifikationen im
Rahmen der vorliegenden Erfindung, wie in den beiliegenden Schutzansprüchen
definiert, möglich sind. Währen die vorliegende
Erfindung in den Figuren und in der Beschreibung illustriert und
beschrieben worden ist, sollen eine derartige Illustration und eine
derartige Beschreibung nur als illustrativ oder als Beispiel und
nicht als beschränkend betrachtet werden. Die vorliegende
Erfindung beschränkt sich nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele.
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Abwandlungen
der beschriebenen Ausführungsformen dürften dem
Fachmann einleuchten und könnten von demselben effektuiert
werden bei Praktisieren der beanspruchten Neuerung, und zwar aus Studium
der Figuren, der Beschreibung und der beiliegenden Schutzansprüche.
In den Schutzansprüchen schließt das Wort ”enthalten” andere
Schritte oder Elemente nicht aus, und der unbestimmte Artikel ”ein” schließt
eine Mehrzahl nicht aus. Die Tatsache, dass bestimmte Maßnahmen
in untereinander verschiedenen Unteransprüchen genannt
werden, bedeutet nicht, dass eine Kombination dieser Maßnahmen
nicht zum Vorteil angewandt werden kann. Bezugszeichen in den Schutzansprüchen
sollen nicht als den Rahmen beschränkend betrachtet werden.
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Es
sei bemerkt, dass die Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung
jeder beliebige Vorrichtungstyp mit einer Metallplatte mit einer
darauf aufgetragenen Sol-Gel-Beschichtung sein kann. Denkbare Beispiele
der Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung sind Haushaltsgeräte,
wie Bügeleisen, Grille, Reiskocher oder Töpfe
und Geräte zur persönlichen Versorgung, wie Lockenwickler,
Haarglätter, Epiliergeräte oder Rasiergeräte.
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Die
vorliegende Erfindung lässt sich wie folgt zusammenfassen.
Eine Vorrichtung umfasst eine Metallplatte 4 und ein Element 2 zum
Tragen der Metallplatte 4, wobei ein Teil 5 der
Metallplatte 4 um das Tragelement 2 abgewinkelt
wird, und die Metallplatte 4 wird mit einer Sol-Gel-Beschichtung
mit einer Dicke in dem Bereich von 25 bis 60 μm bedeckt.
In einem Herstellungsprozess der Vorrichtung wird die Metallplatte 4 dadurch
an dem Tragelement 2 befestigt, dass wenigstens ein Teil 5 der
Metallplatte 4 einem Prozess mechanischer Verformung ausgesetzt
wird, wobei die Sol-Gel-Beschichtung vor der Befestigung dieser
Platte 4 an dem Tragelement 2 auf die Metallplatte 4 aufgetragen
wird. Tests haben gezeigt, dass es möglich ist, dass man
eine relativ dicke Beschichtung und eine mechanische Verformung
wenigstens eines Teils 5 der Metallplatte 4, auf
welche die Schicht aufgetragen wird, ohne Rissbildung in der Beschichtung
erhalten kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 98/13544 [0005, 0006, 0006, 0007]
- - WO 02/066728 [0007]
- - US 6895700 [0008, 0008]
- - US 2003/074814 [0009]
- - DE 4411790 [0010]
- - EP 0206121 [0011]
- - EP 0640714 [0012]