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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Kit für eine Vorrichtung zum Bestimmen einer Körperflüssigkeit.
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Hintergrund der Erfindung
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Eine solche Vorrichtung, mit der eine Körperflüssigkeit eines Menschen oder eines Tieres bestimmt werden kann, ist zum Beispiel aus dem Dokument
DE 10 2009 023 460 B3 bekannt. Es wird dort eine Testvorrichtung für ein Vaginalfluid beschrieben, bei dem ein Tupferträger längsbeweglich in einem Hüllrohr angeordnet ist. Der Tupferträger kann mit Hilfe eines Griffelementes zwischen einer eingefahrenen Stellung, in welcher der vom Tupferträger aufgenommene Tupfer in dem Hüllrohr angeordnet ist, und einer ausgefahrenen Stellung verlagert werden, in welcher sich der Tupfer außerhalb des Hüllrohres vor einer zugeordneten Hüllrohröffnung befindet. Mittels des Tupfers kann zusätzlich zum Bestimmen der Körperflüssigkeit ein Abstrich genommen werden. Zum Bestimmen der Körperflüssigkeit ist an dem Hüllrohr ein pH-Testfeld gebildet. Eine Farbreaktion des pH-sensitiven Bereiches der Testvorrichtung gibt dem Arzt Aufschluss über den Säurewert des Fluids bei einer gynäkologischen Untersuchung.
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Eine weitere Testvorrichtung zum Bestimmen eines pH-Wertes in Verbindung mit einer Körperflüssigkeit ist aus dem Dokument
US 6,406,441 B1 sowie weiteren Publikationen aus der zugehörigen Patentfamilie bekannt. Die Testvorrichtung ist als Flachelement aus Kunststoff gebildet, bei dem sich an ein Griffelement ein Einführabschnitt anschließt, auf dem sich ein Nachweisbereich befindet. Der Einführabschnitt wird bei der Untersuchung wenigstens teilweise in die zugeordnete Körperöffnung eingeführt. Dem Einführabschnitt zugewandte Kantenbereiche des gegenüber dem Einführabschnitt breiter ausgeführten Griffabschnittes begrenzen die Einschubtiefe in die Körperöffnung. Weiterhin offenbart das Dokument
US 6,409,681 B1 eine Testvorrichtung zum Bestimmen einer Körperflüssigkeit mit einem Tupferträger. Eine vergleichbare Vorrichtung ist auch aus weiteren Dokumenten bekannt, wozu insbesondere die Dokumente
US 5,928,165 ,
US 6,083,178 sowie
US 6,190,331 B1 gehören.
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Auch das Dokument
DE 203 04 372 U1 offenbart eine Vorrichtung zum Bestimmen einer Körperflüssigkeit, bei dem zur Vermeidung von Verletzungen Ecken und Kanten abgerundet sind. Auf einem in eine Körperöffnung einzuführenden Stäbchen ist ein Nachweisbereich gebildet für eine pH-Wertbestimmung. Im zum Nachweisbereich distalen Endbereich des Stäbchens ist ein Griffabschnitt ausgebildet.
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Das Dokument
WO 00/40157 A1 offenbart eine Vorrichtung, mit der ein Abstrich genommen werden kann. Bei der Vorrichtung ist ein Hüllrohr vorgesehen, in dem längsbeweglich ein Tupferträger angeordnet ist, dessen distales Ende mit einem Tupfer versehen ist. Am proximalen Ende der Vorrichtung ist eine Verstelleinrichtung gebildet, die ein am proximalen Ende des Hüllrohres angeordnetes Griffelement und einen mit dem proximalen Ende des Tupferträgers verbundenen Betätigungsgriff umfasst. Mittels Betätigen des Griffes ist der Tupferträger relativ zum Hüllrohr zwischen verschiednen Längspositionen bewegbar. Mit dem auf dem Tupferträger angeordneten Tupfer kann ein Abstrich für eine Körperflüssigkeit genommen werden, wenn das Hüllrohr in eine Körperöffnung eingeführt wird.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum Bestimmen einer Körperflüssigkeit sowie ein Kit für eine solche Vorrichtung anzugeben, die über verbesserte Nutzungseigenschaften verfügen, insbesondere hinsichtlich einer möglichst einfachen und die Sicherheit gewährleistenden Handhabung beim Einsatz am menschlichen oder tierischen Körper.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung zum Bestimmen einer Körperflüssigkeit nach dem unabhängigen Anspruch 1 sowie ein Kit für eine Vorrichtung zum Bestimmen einer Körperflüssigkeit nach dem unabhängigen Anspruch 11 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand von abhängigen Unteransprüchen.
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Die Erfindung umfasst den Gedanken einer Vorrichtung zum Bestimmen einer Körperflüssigkeit, mit:
- – einem Hüllrohr, welches konfiguriert ist, wenigstens mit einem Einführabschnitt in eine Körperöffnung eines menschlichen oder tierischen Körpers eingeführt zu werden,
- – einem Tupferträger, welcher wenigstens mit einem Ende in das Hüllrohr eingeschoben und auf dessen anderem Ende ein Tupfer angeordnet ist, der im Bereich des Einführabschnittes und / oder diesem vorgelagert angeordnet ist,
- – einem Nachweisbereich, welcher an dem Hüllrohr gebildet ist, derart, dass eine Menge einer zu bestimmenden Körperflüssigkeit infolge des Einführens des Einführabschnittes in die Körperöffnung zum Nachweisbereich gelangen kann, und
- – einem Einführ-Stoppelement, welches an dem Hüllrohr angeordnet ist und beim Einführen in die Körperöffnung eine Einführbegrenzung bildet.
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Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung ist ein Kit zum Bestimmen einer Körperflüssigkeit geschaffen, mit:
- – einem Hüllrohr, welches konfiguriert ist, wenigstens mit einem Einführabschnitt in eine Körperöffnung eines menschlichen oder tierischen Körpers eingeführt zu werden,
- – einem Tupferträger, welcher wenigstens mit einem Ende in das Hüllrohr einschiebbar und auf dessen anderem Ende ein Tupfer angeordnet ist, der im Bereich des Einführabschnittes und / oder diesem vorgelagert anordbar ist,
- – einem Nachweisbereich, welcher an dem Hüllrohr gebildet ist, derart, dass eine Menge einer zu bestimmenden Körperflüssigkeit infolge des Einführens des Einführabschnittes in die Körperöffnung zum Nachweisbereich gelangen kann, und
- – einem Einführ-Stoppelement, welches konfiguriert ist, zum Ausbilden einer Einführbegrenzung für das Einführen des Einführabschnittes in die Körperöffnung nachträglich an dem Hüllrohr angebracht zu werden.
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Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik besteht im Vorsehen des Einführ-Stoppelementes an dem Hüllrohr, wodurch beim Nutzen der Vorrichtung, nämlich dem Einführen des Hüllrohres in die Körperöffnung bei einer Probennahme, sichergestellt ist, dass kein zu weites Einführen in die Körperöffnung stattfindet. Dieses ist dadurch verhindert, dass mit dem Einführ-Stoppelement eine Einführbegrenzung gebildet ist, die bei der Nutzung klar und zweifelsfrei anzeigt, wie weit das Hüllrohr mit dem hierin aufgenommenen Tupferträger in die Körperöffnung eingeführt werden darf. Einerseits wird hierdurch eine sichere Probennahme unterstützt, da ausgehend von medizinischen Gesichtspunkten schon vom Hersteller eine optimierte Einführtiefe vorgegeben wird, die eine optimierte Probennahme sicherstellt. Darüber hinaus wird vermieden, dass ein zu tiefes Einführen stattfindet, was sonst zu medizinischen Problemen bei der Nutzung führen kann.
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Als Material für das Hüllrohr kommen bevorzugt Papier, Pappe und / oder Kunststoff zum Einsatz. Auch mit einer Kunststoffbeschichtung versehene Papier- oder Pappmaterialien können verwendet werden. Der vom Tupferträger aufgenommene Tupfer ist beispielsweise als ein Wattetupfer ausgeführt.
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Der Tupfer bildet beim Einschieben des Tupferträgers in das Hüllrohr eine Art Einschubstopp. Zu diesem Zweck weist der Tupfer einen größeren Außendurchmesser als die zugeordnete Öffnung des Hüllrohres auf, durch welche hindurch der Tupferträger in das Hüllrohr eingeführt wird. Wenn die zugeordnete Öffnung in ihrem Durchmesser dem Innendurchmesser des Hüllrohres entspricht, weist der Tupfer einen Außendurchmesser auf, der größer als der Innendurchmesser des Hüllrohres ist. Der Tupfer ist so an dem Ende des Hüllrohres angeordnet, welches bei der Probennahme zuerst in die Körperöffnung, insbesondere die Vaginahöhle, eingeführt wird. Auf diese Weise wirkt der Tupfer als Einführhilfe, insbesondere dadurch, dass Rand- und Kantenbereiche des Hüllrohres vom Tupfer ganz oder teilweise bedeckt sind. Dieses macht das Einführen in die Körperöffnung angenehmer.
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Der an dem Hüllrohr gebildete Nachweisbereich dient zum Bestimmen der Körperflüssigkeit, welche nach dem Einführen des Hüllrohres in die Körperöffnung zu dem Nachweisbereich gelangt. Beispielsweise findet dort infolge des Kontaktes des Nachweisbereiches mit der Körperflüssigkeit eine Farbreaktion statt. Hierbei kann es sich in einer Ausgestaltung um eine pH-Wertmessung oder -bestimmung handeln, wozu zum Beispiels pH-Wert sensitives Papier außen an dem Hüllrohr angebracht sein kann. Auch kann vorgesehen sein, das in dem Nachweisbereich angeordnete Testmaterial in eine Vertiefung des Hüllrohres einzulassen.
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Eine Ausgestaltung der Erfindung kann vorsehen, dass zusätzlich zum Bestimmen der Körperflüssigkeit mit Hilfe des Nachweisbereiches der Tupfer als ein Abstrichtupfer ausgeführt ist, sodass die Bestimmung der Körperflüssigkeit kombiniert werden kann mit dem Nehmen eines Abstrichs. Hierbei ist es von Vorteil, wenn der Tupferträger lösbar in dem Hüllrohr angeordnet ist, sodass der Tupferträger mit dem Abstrichtupfer dann nach der Probennahme vom Hüllrohr getrennt und der experimentellen Auswertung zugeführt werden kann. Der Abstrichtupfer ist ein multifunktionelles Element der Vorrichtung, da er sowohl als Einführhilfe als auch zur Abstrichnahme dient.
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Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Einführ-Stoppelement einen Einführanschlag bildend ausgeführt ist. Zum Beispiel kann der Einführanschlag als eine Erhöhung auf dem Hüllrohr gebildet sein. Eine solche Erhöhung oder mehrere getrennt gebildete Teilerhöhungen stellen eine Art Fingeranschlag bereit, wenn das Hüllrohr zum Einführen in die Körperöffnung in die Hand genommen wird, also mit den Fingern gegriffen wird. Alternativ oder ergänzend können Griffmulden auf dem Hüllrohr gebildet sein. Die Finger werden beim Nutzen so in bestimmten Positionen entlang des Hüllrohres angeordnet und begrenzen auf diese Weise in vorgegebener Art und Weise die Einführtiefe bei der Probenahme.
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Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Einführ-Stoppelement auf dem Hüllrohr umlaufend gebildet ist. Zum Beispiel können die vorangehend beschriebenen Erhöhungen auf dem Hüllrohr umlaufend gebildet sein. Alternativ oder ergänzend kann eine Ausführungsform vorgesehen sein, bei der das Einführ-Stoppelement als Glockenelement ausgeführt ist, wie es vergleichbar für die Glocke eines Degens oder eines Säbels als solches bekannt ist. Auch kann vorgesehen sein, dass die Abschnitte des Einführ-Stoppelementes in gerader Form von dem Hüllrohr abstehen. Im Unterschied zu der Glockenform, bei der noch eine gewisse Anpassung an die Fingerform stattfindet, liegen die Fingerspitzen bei dieser Ausgestaltung auf einer ebenen Rückfläche auf. Die umlaufende Ausbildung des Einführ-Stoppelementes kann in Abschnitten des Umfangs unterbrochen sein, sodass beispielsweise kranzartig umlaufend angeordnete und von dem Hüllrohr abstehende Einführ-Stoppelementabschnitte gebildet sind.
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Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das Einführ-Stoppelement lösbar auf dem Hüllrohr angeordnet ist. In einer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Einführ-Stoppelement als separates Element zur Verfügung gestellt ist, welches nachträglich auf das Hüllrohr aufgeschoben werden kann, wenn eine Nutzung stattfinden soll. Aber auch ein Lösen des Einführ-Stoppelementes von dem Hüllrohr erst nach der Benutzung kann vorgesehen sein.
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Bevorzugt sieht eine Fortbildung der Erfindung vor, dass das Einführ-Stoppelement zwischen einer Transportstellung und einer Nutzungsstellung verlagerbar ist. Bei dieser Ausgestaltung kann ein Auf- oder Umklappen eines oder mehrerer Abschnitte des Einführ-Stoppelementes vorgesehen sein, sodass zum Beispiel der oder die Abschnitte in der Transportstellung eher in Längsrichtung des Hüllrohres positioniert sind, wohingegen sie in der Nutzungsstellung im Wesentlichen aufrecht auf dem Hüllrohr stehen oder ein wenig gegen die Einführeinrichtung aus der aufrechten Stellung heraus geneigt sind. Bei einem ersten Verlagern aus der Transportstellung in die Nutzungsstellung kann vorgesehen sein, dass es hierzu notwendig ist, das Einführ-Stoppelement entlang von Sollreißstellen aufzureißen, die zuvor geschlossen sind und so vorzugsweise das Einführ-Stoppelement in der anfänglichen Transportstellung sichern.
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Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Einführ-Stoppelement zwischen mehreren Nutzungsstellungen auf dem Hüllrohr verlagerbar ist. Das Verlagern zwischen den mehreren Nutzungsstellungen findet beispielsweise dadurch statt, dass das Einführ-Stoppelement in Längsrichtung des Hüllrohres hierauf verschoben wird. Zwischen einer das Hüllrohr umgebenden Öffnung des Einführ-Stoppelementes und der Oberfläche des Hüllrohres ist vorzugsweise ein ausreichender Reibungsschluss gegeben, sodass das Einführ-Stoppelement selbsttätig in den verschiedenen Nutzungsstellungen gesichert ist. Diese Reibungskraft muss dann zum Verlagern des Einführ-Stoppelementes auf der Oberfläche des Hüllrohres überwunden werden.
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Eine Weiterbildung der Erfindung kann vorsehen, dass dem Einführ-Stoppelement ein Griffelement zugeordnet ist, welches auf dem Hüllrohr angeordnet und als Anschlag für das Einführ-Stoppelement ausgebildet ist. Das Griffelement ist beispielsweise als Rohrabschnitt ausgeführt, welcher zum Beispiel endseitig auf das Hüllrohr aufgeschoben wird. In dieser oder anderen Ausgestaltungen ist eine Verschiebbarkeit des Griffelementes längs des Hüllrohres gegeben. Das Anordnen des Griffelementes auf dem Einführ-Stoppelement kann nachträglich erfolgen. So kann das Griffelement als Zusatzelement eines entsprechenden Kits dem Verbraucher bereitgestellt werden. Ist das Einführ-Stoppelement selbst längs des Hüllrohres verlagerbar, insbesondere mittels Verschieben, können mit Hilfe des Griffelementes und des Einführ-Stoppelementes flexible Nutzungsstellungen für das Einführ-Stoppelement auf dem Hüllrohr eingestellt werden.
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Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass auf dem Einführ-Stoppelement Nutzerinformationen dargestellt sind. Derartige Nutzerinformation betrifft beispielsweise Test- oder Warnhinweise. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Nutzerinformation mehrere Farbmarkierungen umfasst, die unterschiedliche Ergebnisse für eine Farbreaktion in dem Nachweisbereich anzeigen. Beispielsweise können die unterschiedlichen Farbmarkierungen verschiedene pH-Werte anzeigen. Die Nutzerinformationen können bereits ursprünglich auf dem Einführ-Stoppelement aufgebracht sein, beispielsweise mittels Drucken beim Herstellen. Es kann auch vorgesehen sein, an der Verpackung für die Vorrichtung und / oder auf einer Verpackungsbeilage Klebeelemente vorzusehen, die dort abgelöst und dann in zugeordneten Bereichen auf das Einführ-Stoppelement aufgeklebt werden. Zur Kennzeichnung dieser Bereiche sind auf dem Einführ-Stoppelement beispielsweise Strichmarkierungen aufgebracht, zum Beispiel als gestrichelte Linien.
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Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Tupferträger lösbar in dem Hüllrohr angeordnet ist. Die Lösbarkeit des Tupferträgers ist insbesondere von Vorteil in Verbindung mit der Ausführung des Tupfers als Abstrichtupfer, sodass der Tupferträger nach der Probenentnahme von dem Hüllrohr gelöst und der experimentellen Auswertung zugeführt werden kann. Auch besteht auf diese Weise die Möglichkeit, Hüllrohr und Tupferträger dem Nutzer zunächst als getrennte Elemente bereitzustellen, zum Beispiel in einem entsprechenden Kit, sodass die Vorrichtung nachträglich zusammengebaut werden kann.
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Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass der Tupferträger an dem in das Hüllrohr eingeschobenen Ende ein Befestigungselement aufweist, mit dem der Tupferträger in seiner Lage relativ zum Hüllrohr fixiert ist. Die Fixierung des Tupferträgers im Innenraum des Hüllrohres erfolgt vorzugsweise aufgrund von Reibung zwischen dem Befestigungselement und der inneren Oberfläche des Hüllrohres. In einer Ausgestaltung ist das Befestigungselement mittels eines weiteren Tupfers gebildet, der als Wattetupfer ausgeführt sein kann.
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Im Zusammenhang mit dem Kit für eine Vorrichtung zum Bestimmen einer Körperflüssigkeit gelten die Ausführungen zu vorteilhaften Ausgestaltungen der Vorrichtung entsprechend. In einer Ausführungsform des Kits kann vorgesehen sein, dass an einer das Hüllrohr und das Einführ-Stopperelement aufnehmenden Verpackung und / oder einer Verpackungsbeilage ein Informationselement lösbar gebildet ist, welches eine Nutzerinformationsdarstellung aufweist und nach dem Lösen von der Verpackung und / oder der Verpackungsbeilage in einem zugeordneten Abschnitt des Einführ-Stoppelement anordbar ist, vorzugsweise mittels Aufkleben. Die Nutzerinformation betrifft beispielsweise die Darstellung von verschiedenen Farbmarkierungen, die das Ergebnis einer Farbreaktion im Nachweisbereich charakterisieren.
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Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf Figuren einer Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:
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1 eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zum Bestimmen einer Körperflüssigkeit, bei der auf einem Hüllrohr ein Einführ-Stoppelement angeordnet ist,
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2 eine schematische Darstellung einer weiteren Vorrichtung zum Bestimmen einer Körperflüssigkeit, bei dem auf dem Hüllrohr ein Griffelement angeordnet ist, welches als Anschlag für das Einführ-Stoppelement dient,
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3 ein Hüllrohr für eine Vorrichtung zum Bestimmen einer Körperflüssigkeit, bei dem außenseitig ein Einführ-Stoppelement mit einer umlaufenden Erhöhung gebildet ist,
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4 eine schematische Darstellung eines Einführ-Stoppelementes und
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5 eine schematische Darstellung eines weiteren Einführ-Stoppelementes.
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1 zeigt eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zum Bestimmen einer Körperflüssigkeit, bei der in einem Hüllrohr 1 ein Tupferträger 2 eingeführt ist, derart, dass ein Ende 3 des Tupferträgers 2 im Innenraum des Hüllrohres 1 angeordnet ist und das andere Ende 4 des Tupferträgers 2 einen Tupfer 5 im Wesentlichen außerhalb des Hüllrohres 1 hält. Der Tupfer 5 weist einen Außendurchmesser auf, der größer als der Innendurchmesser des Hüllrohres 1 ist, sodass der Tupfer 5 beim Einführen des Tupferträgers 2 in das Hüllrohr 1 einen Einführstopp bildet. Vorzugsweise ist der Tupfer 5 als ein Abstrichtupfer ausgeführt, sodass beim Einführen des Hüllrohres 1 mit einem Einführabschnitt 6 ein Abstrich genommen werden kann. Auf dem eingeführten Ende 7 des Tupferträgers 2 ist bei der Ausführung in 1 ein Befestigungselement 8 gebildet, welches als weiterer Tupfer ausgeführt ist, zum Beispiel auch als Wattetupfer.
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Bei der dargestellten Ausführungsform in 1 ist ein Nachweisbereich 9 im Einführabschnitt 6 des Hüllrohres 1 gebildet, vorzugsweise auf dem Hüllrohr 1 umlaufend. Hierbei handelt es sich um ein pH-sensitives Testelement, zum Beispiel pH-Papier, sodass im Nachweisbereich 9 eine Farbreaktion stattfinden kann, wenn der Nachweisbereich 9 mit einer Körperflüssigkeit in Kontakt kommt.
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Auf dem Hüllrohr 1 ist weiterhin ein Einführ-Stoppelement 10 angeordnet, welches beim Einführen der Vorrichtung in die zugeordnete Körperöffnung mit dem Einführabschnitt 6 als Begrenzung der Einführtiefe dient. Das Einführ-Stoppelement 10 ist in Längsrichtung des Hüllrohres 1 auf diesem verschiebbar gelagert. Zur Orientierung hinsichtlich unterschiedlicher Positionen des Einführ-Stoppelementes 10 entlang des Hüllrohres 1 sind auf der Oberfläche des Hüllrohres 1 mehrere Markierungen 11 aufgebracht. Bei der Benutzung befinden sich Fingerkuppen des Nutzers oder der Nutzerin auf der Rückseite des Einführ-Stoppelementes 11.
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2 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Vorrichtung zum Bestimmen einer Körperflüssigkeit, bei der ergänzend ein Griffelement 12 auf das Hüllrohr 1 aufgebracht ist, sodass das Griffelement 12 als ein rückseitiger Anschlag für das Einführ-Stoppelement 10 dient.
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3 zeigt eine schematische Darstellung eines Hüllrohres 1, welches auf der äußeren Oberfläche eine umlaufende Erhöhung 20 aufweist, die als Einführbegrenzung dient. Hierbei besteht bei der Benutzung noch dahingehend Flexibilität, dass die Fingerspitzen hinter der umlaufenden Erhöhung 20, auf dieser oder in Einführrichtung sogar davor angeordnet werden können, sodass eine gewisse Variabilität hinsichtlich der Einführtiefe gegeben ist. Auch mehrere Erhöhungen können vergleichbar der Erhöhung 20 auf dem Hüllrohr 1 in Längsrichtung hintereinander angeordnet sein, wodurch mehrere vorgegebene Einführtiefen vorgegeben werden. Auch können die Erhöhung 20 oder mehrere Erhöhungen mit Griffmulden (nicht dargestellt) auf dem Hüllrohr 1 kombiniert werden.
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4 zeigt eine schematische Darstellung des Einführ-Stoppelementes 10 getrennt von dem Hüllrohr 1 und von vorn. Alternativ zu der dargestellten Kreisform kann der äußere Umfang auch eckig sein, zum Beispiel in Form eines Quadrates. Im mittleren Bereich sind Funktionslinien 30 mittels gestrichelter Linien dargestellt. Die zur Mitte hin führenden Funktionslinien 30 reißen beim Aufschieben des Einführ-Stoppelementes 10 auf das Hüllrohr 1 teilweise auf, wohingegen als Kreis umlaufende, weitere Funktionslinien 31 eher Falzlinien sind. Auf diese Weise ist ein nachträglich auf das Hüllrohr 1 aufschiebbares Einführ-Stoppelement geschaffen. Hierbei kann dieses Einführ-Stoppelement 10 auch mit dem Hüllrohr 1 aus 3 kombiniert werden.
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Schließlich zeigt 5 eine schematische Darstellung eines weiteren Einführ-Stoppelementes 10, bei dem umlaufend voneinander getrennte Abschnitte 40 gebildet sind, die jeweils entlang einer Falzlinie 41 abknickbar sind, insbesondere zur Verlagerung zwischen einer Nutzungsstellung gemäß 5 und eine Transportstellung (nicht dargestellt), in welcher die Abschnitte 40 im Wesentlichen längs des Hüllrohres angeordnet sind.
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Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen und der Zeichnung offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungen von Bedeutung sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102009023460 B3 [0002]
- US 6406441 B1 [0003]
- US 6409681 B1 [0003]
- US 5928165 [0003]
- US 6083178 [0003]
- US 6190331 B1 [0003]
- DE 20304372 U1 [0004]
- WO 00/40157 A1 [0005]