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Die Erfindung betrifft eine Verpackung, insbesondere für kleine, bevorzugt einstückige Füllgüter sowie ein Laminat oder eine Monofolie zum Herstellen einer solchen Verpackung sowie ferner einen aus einem solchen Laminat hergestellten Behälter gemäß den Patentansprüchen 1, 5, 6 und 14.
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Verpackungen, die aus einem Laminat hergestellt sind, sind seit langem bekannt und dienen vielfach als preisgünstige, einfach herzustellende und umweltgerecht sowie platzsparend entsorgbare Alternative zu bislang üblichen und bekannten Verpackungen aus Papier, Karton oder anderen Verpackungsmaterialien, wie beispielsweise Staniolfolie. Diese Verpackungen wurden in aller Regel mit Hilfe von Faltungen und Siegelnähten geformt und mittels einer Siegelnaht nach einem Einfüllen des zu verpackenden Gutes verschlossen.
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Derartige, aus einem Laminat hergestellte Verpackungen, die mittels einer oder mehreren Siegelnähten verschlossen waren, waren jedoch problematisch zu öffnen, da ein solches Laminat entweder nur sehr schwer aufzureißen war und/oder nach einem Einreißen einer solchen Verpackung völlig unkontrolliert weiter aufriß, so dass der Verpackungsinhalt in aller Regel verschüttet wurde und die Verpackung jedenfalls nicht mehr für einen weiteren Gebrauch taugte.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung, insbesondere für kleine, bevorzugt einstückige Füllgüter, wie beispielsweise eine Schokoladentafel, zur Verfügung zu stellen, die einfach und kostengünstig aus einem Laminat oder einer Folie herstellbar und einfach und zielgerichtet ohne weitere Hilfsmittel, wie z. B. Schere, Messer oder herkömmliche Aufreißstreifen öffenbar ist. Ferner ist es die Aufgabe der Erfindung, ein Laminat zum Herstellen einer solchen Verpackung zur Verfügung zu stellen.
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Diese Aufgabe wird durch eine Verpackung gemäß Patentanspruch 1, eine Monofolie gemäß Patentanspruch 5, ein Laminat gemäß Patentanspruch 6 sowie durch einen aus einem solchen Laminat hergestellten Behälter gemäß Patentanspruch 16 gelöst.
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Insbesondere wird die Aufgabe durch eine Verpackung, insbesondere für kleine, bevorzugt einstückige Füllgüter, wie beispielsweise eine im Wesentlichen quaderförmige Schokoladentafel oder Füllgüter ähnlicher Größe, bestehend aus einem Laminat oder einer, vorzugsweise mit Siegellack oder Kleber versehenen, Monofolie, mit zumindest einer, bevorzugt als fin-seal-Naht ausgebildeten Längssiegelnaht sowie zwei als fin-seal-Naht ausgebildeten Quersiegelnähten und einer im Bereich wenigstens einer der Quersiegelnähte ausgebildeten Kerbe gelöst, die sich innerhalb der jeweiligen Quersiegelnaht erstreckt und die eine Spitze aufweist, die in Richtung der jeweils anderen Quersiegelnaht weist, wobei das Laminat oder die Monofolie, das sich an die Spitze anschließt, eine Laserkerbungslinie und/oder eine Perforationslinie und/oder eine monoaxiale Orientierung aufweist, die sich jeweils, insbesondere geradlinig, in Richtung und zumindest bis zur jeweils anderen Quersiegelnaht erstreckt.
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Ein wesentlicher Punkt der Erfindung liegt darin, dass die erfindungsgemäße Verpackung mit einer Quersiegelnaht verschlossen ist, innerhalb derer sich eine Kerbe mit einer Spitze befindet. Mittels der Kerbe, respektive der Spitze, die in eine im wesentlichen zu der Quersiegelnaht orthogonale Richtung weist, kann ein Einreißen, von zunächst der Quersiegelnaht und sodann der das Füllgut umschließenden Verpackung initiiert werden, wobei der durch die Kerbe initiierte Riß sich bei einem weiteren Öffnen der Verpackung entlang einer sich an die Spitze anschließenden Laserkerbungslinie und/oder Perforationslinie und/oder entlang der Orientierung einer monoaxial orientierten Folienschicht eines Laminats oder einer Monofolie, aus welchem/welcher die Verpackung hergestellt ist, fortsetzt.
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Ein wesentlicher Punkt der Erfindung liegt ferner darin, dass das Öffnen der Verpackung ausgehend von einer Quersiegelnaht, welche mit einer Kerbe versehen ist, ausgeht, da der jeweilige Teil der Quersiegelnaht, welcher sich jeweils beidseitig der Kerbe befindet, leicht ergriffen und auseinander, d. h. insbesondere in Querrichtung der Verpackung gezogen werden kann.
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Somit kann die erfindungsgemäße Verpackung in äußerst vorteilhafter Weise durch einen einfachen Zug an den jeweiligen Abschnitten der Quersiegelnaht, die sich jeweils benachbart zu der Kerbe befinden, geöffnet werden, wobei ein Aufreißen der Verpackung in Längsrichtung nicht notwendig ist, da ein solches Aufreißen durch das Füllgut behindert würde, sondern zum Öffnen der erfindungsgemäßen Verpackung lediglich ein Zug in eine zur Längssiegeinaht im Wesentlichen orthogonale Richtung, gegebenenfalls mit einem geringfügigen Richtungsvektor in Längsrichtung der Verpackung im Bereich von 5% bis 35%, bevorzugt 10% bis 25% des Richtungsvektors, mit dem in Querrichtung Zug ausgeübt wird, ausreichend ist, um ein Öffnen der Verpackung zu bewirken. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass die Kerbe einen kanalartigen Abschnitt mit zwei im wesentlichen parallelen Seitenbegrenzungen aufweist, die im Bereich der Spitze unter Ausbildung der Spitze, insbesondere mit einem Winkel an der Spitze von kleiner oder gleich 90°, aufeinander zu verlaufen. Auf diese Weise wird ein Zug an den Teilen der Quersiegelnaht, welche sich seitlich der Kerbe befinden, in jeweils eine im wesentlichen zur Längssiegelnaht orthogonale Richtung in optimaler Weise in Richtung der Spitze der Kerbe geleitet, wo ein Riß initiiert wird, der sich anschließend in einer Laserkerbungslinie und/oder einer Perforationslinie und/oder einer monoaxial orientierten Laminatschicht, respektive einer monoaxial orientierten Monoschicht fortsetzt und zu einem geradlinigen, gerichteten Aufreißen der Verpackung in Richtung der der Quersiegelnaht gegenüberliegenden Seite, beispielsweise in Richtung einer zweiten, der ersten Quersiegelnaht gegenüberliegenden Siegelnaht, führt.
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An dieser Stelle sei betont, dass anstelle einer Kerbe entsprechend vorgenannter Definition gemäß einer einfacheren Ausführungsform auch ein einfacher Einschnitt in der Quersiegelnaht ausreichend sein kann, sofern dieser zu einem Ein- und Weiterreißen der Quersiegelnaht führt. Diese Variante ist insbesondere bei Verpackungen aus dünnen und/oder besonders hoch gereckten Laminaten oder Monoschichten mit einem Reckverhältnis von > 1:3 bis 1:8 oder, gemäß einer anderen Ausführungsform > 1:6 bis 1:8 einfach und vorteilhaft.
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Ein weiterer wichtiger Punkt der Erfindung besteht darin, dass das Laminat oder die Monofolie, das/die sich an die Spitze der Kerbe anschließt, entweder eine Schwächungslinie, wie beispielsweise eine Laserkerbungslinie und/oder eine Perforationslinie oder aber eine monoaxiale Orientierung aufweist, wobei entweder durch die Schwächungslinie und/oder durch die monoaxiale Orientierung eine Aufreißrichtung des Laminats bzw. der Monofolie exakt definiert wird, so dass beim Aufreißen der Verpackung ein geradliniger Riß ohne Ausfransungen und ungewollte Querrisse entsteht, so dass die Verpackung im Wesentlichen in zwei Teile geteilt wird, die, nach Wunsch, am jeweils anderen Ende der Verpackung, beispielsweise durch eine Punkt- oder Liniensiegelung, miteinander verbunden bleiben, so dass nur ein Verpackungsteil nach Gebrauch der Verpackung entsorgt werden muß, oder aber die beiden durch das Öffnen der Verpackung entstehenden Verpackungsteile sauber voneinander getrennt werden und ein Entnehmen eines Füllguts, wie beispielsweise einer Tafel Schokolade, problemlos möglich ist.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich der kanalartige Abschnitt der Kerbe über einen Bereich von 25% bis 75%, bevorzugt über einen Bereich von 30% bis 60% und besonders bevorzugt über einen Bereich von 45% bis 60% der Breite der jeweiligen Quersiegelnaht, wobei unter Breite der Quersiegelnaht die Erstreckung der Quersiegelnaht in Längssiegelnahtrichtung zu verstehen ist. Durch diese Ausführungsform ist ein jeweiliger Angriffbereich an den zum Öffnen der Verpackung vorgesehenen Quersiegelnahtabschnitten einfach definiert und besonders leicht zu ergreifen, insbesondere dann, wenn der kanalartige Abschnitt der Kerbe eine gut sichtbare Breite, beispielsweise im Bereich von 1 mm bis 5 mm, bevorzugt im Bereich von 2 mm bis 3 mm aufweist. Auf diese Weise ist die Handhabung zum Öffnen der erfindungsgemäßen Verpackung sehr erleichtert, da die jeweiligen Angriffbereiche durch die Längserstreckung und den jeweiligen Abstand der im wesentlichen parallelen Seitenbegrenzungen des kanalartigen Abschnitts der Kerbe klar erkennbar und quasi gekennzeichnet sind.
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Die Position der Kerbe, die sich in jedem Fall im wesentlichen orthogonal zur Quersiegelnahtkante erstreckt, befindet sich erfindungsgemäß in einem Abstand von 10% bis 50% vom Längsrand der Verpackung, jeweils bezogen auf die Länge der Quersiegelnaht in Querrichtung der Verpackung. Auf diese Weise kann erfindungsgemäß entweder nur ein Randstreifen der Verpackung zum Öffnen der Verpackung abgetrennt werden, oder aber der Verpackungskörper beim Öffnen im Wesentlichen halbiert werden, so dass nach einem Öffnen das verpackte Gut zu einem hälftigen Anteil freiliegt und die Verpackung in zwei nahezu gleich große Verpackungsteile geöffnet ist.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung liegt der kürzeste Abstand a der Spitze der Kerbe zu einer Füllgutlängskante im Bereich von a = 2·(b1 + b2) bis a = 1/4·(b1 + b2), bevorzugt im Bereich von a = b1 + b2 bis a = 1/2·(b1 + b2), wobei b1 der kürzeste Abstand einer Füllgutquerkante zu einer Innenkante der nächstliegenden Quersiegelnaht und b2 der kürzeste Abstand der anderen Füllgutquerkante zu der Innenkante der anderen Quersiegelnaht ist.
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Ein wesentlicher Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, dass bei einem Öffnen der erfindungsgemäßen Verpackung durch einen seitlichen Zug an den jeweiligen Teilabschnitten der Quersiegelnaht, in welcher sich die Öffnungskerbe befindet, ein problemloses Abziehen bzw. Entfernen des im Zuge des Öffnens der Verpackung abgerissenen Verpackungsteils von dem Füllgut möglich ist, selbst wenn der jeweils abgerissene Verpackungsteil noch nicht vollständig von dem anderen Verpackungsteil getrennt ist.
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Des weiteren liegt ein wesentlicher Punkt der Erfindung in der vorgesehenen Verwendung eines Laminats oder einer Monofolie, das/die wenigstens eine eine Öffnungsrichtung definierende Schicht aus einem ersten und/oder einem zweiten monoaxial orientierten Material umfaßt oder eine solche Schicht darstellt. Durch die Verwendung eines solchen Laminats oder einer solchen Monofolie kann erfindungsgemäß gewährleistet werden, dass ein Öffnen der Verpackung durch einen Zug an den Teilen der Quersiegelnaht und ein Initiieren eines Risses an, respektive mittels, der Kerbe nicht zu einem ziellosen und ungerichteten Zerreißen des verwendeten Laminats führt, sondern ein solches durch die Kerbe initiiertes Öffnen der Verpackung zielgerichtet, nämlich der Orientierung des monoaxial orientierten Materials folgend, durchgeführt werden kann, wobei die Orientierung des monoaxial orientierten Materials vorzugsweise der Pfeilrichtung der Kerbe entspricht, jedoch nach Wunsch auch schräg, d. h. in einem Winkel zur Längssiegelnaht über die Verpackung verlaufen kann.
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Ein weiterer vorteilhafter Punkt der Erfindung besteht ferner darin, dass das Öffnen der Verpackung lediglich durch eine Kerbe und daraus resultierend lediglich durch einen Riß in der Verpackung bewirkt wird, so dass ein Öffnen der Verpackung zu maximal zwei Verpackungsteilen führt, die einfach entsorgbar sind. Gemäß einer Alternative kann ein Öffnen dieser Verpackung auch in einem einzigen geöffneten Verpackungsteil resultieren, nämlich dann, wenn der durch die Kerbe initiierte Riß nicht vollumfänglich über die Verpackung verläuft, sondern am anderen Ende der Verpackung, respektive an der anderen Quersiegelnaht endet. Auf diese Weise kann die Verpackung so geöffnet werden, dass nur ein einziges geöffnetes Verpackungsteil zur Entsorgung verbleibt und keine unnötigen zu entsorgenden Verpackungsteile durch den Öffnungsvorgang produziert werden.
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Gemäß einer Ausführungsform ist das monoaxial orientierte Material aus einem oder einer Mischung der folgenden Materialien ausgewählt, die Polyolefine, vorzugsweise Polyethylen oder Polypropylen sowie Polyethylenterephthalat und Polyamid umfassen.
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Durch die Verwendung eines Polyolefins, nämlich vorzugsweise von Polyethylen oder Polypropylen, ist es möglich, das monoaxial orientierte Material sowohl zur Definierung einer Öffnungsrichtung, als auch als Siegelmedium zu nutzen, während die Verwendung von Polyethylenterephthalat oder Polyamid den Vorteil einer zusätzlichen Barrierewirkung dieser Materialien umfassen, so dass das verwendete monoaxial orientierte Material, je nach Wunsch, einen Doppelnutzen hat.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist das zur Herstellung der Verpackung verwendete Laminat zumindest eine Zellstoff und/oder Zellulose und/oder Viskose enthaltende Schicht, insbesondere aus Papier und/oder Pergament und/oder Zellglas, oder eine Schicht aus, insbesondere hochgefülltem, HDPE (High Density Polyethylene) und/oder insbesondere biaxial orientiertem Polyolefin, nämlich Polyethylen oder Polypropylen, insbesondere mit niedriger Dichte, vorzugsweise in einem Zweischichtverbund mit der Schicht aus dem monoaxial orientierten Material, auf.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann die erfindungsgemäße Monofolie mit vorgenannten Materialien gefüllt oder, gegebenenfalls unter Hinzufügung dieser Materialien, schäumt sein.
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Aufgrund der Vielfalt der genannten möglichen Laminat- bzw. Monofilmschichtmaterialien ist es möglich, eine Verpackung für äußerst vielfältige Anwendungen zur Verfügung zu stellen. So ist es durch die Verwendung von Zellstoff und/oder Zellulose und/oder Viskose in einer Schicht des Laminats oder der Monofolie möglich, ein Laminat oder eine Monofolie mit einer dämpfenden Wirkung herzustellen, in das insbesondere empfindliche Verpackungsgüter optimal verpackt werden können. Des weiteren kann eine Folie, die aus einem insbesondere biaxial orientierten Polyolefin hergestellt ist, besonders gut an ein zu verpackendes Gutes angepaßt werden, so dass eine aus einem solchen Laminat oder einer solchen Monofolie hergestellte Verpackung besonders vielfältig, paßgenau und produktspezifisch verwendbar ist.
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Ferner ist die Schicht aus dem monoaxial orientierten Material, sofern diese außen liegend an dem Laminat vorgesehen ist, zusätzlich mit einem Siegelmedium, insbesondere einem Heißsiegellack beschichtet. Durch diese Beschichtung ist eine einfache Siegelung des Laminats möglich, so dass auch hochgereckte monoaxial orientierte erfindungsgemäße Materialien dennoch einfach siegelbar sind.
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Die erfindungsgemäße Monofolie ist zu diesem Zweck bevorzugt zumindest abschnittsweise mit einem Siegelmedium oder einem Kleber beschichtet, wobei als Kleber sowohl Heiß- als auch Kaltkleber anwendbar sind. Alternativ kann die Monofolie selbst aus einem siegelbaren Material bestehen, wobei in diesem Fall auf ein zusätzliches Siegelmedium oder einen zusätzlichen Kleber verzichtet werden kann, sofern dies gewünscht ist.
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Des weiteren wird die erfindungsgemäße Aufgabe durch eine Monofolie zum Herstellen einer solchen Verpackung gelöst, wobei die Monofolie zumindest abschnittsweise mit Siegellack oder Kleber beschichtet ist und aus einem ersten monoaxial orientierten Material besteht.
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Des weiteren wird die erfindungsgemäße Aufgabe durch ein Laminat zum Herstellen einer solchen Verpackung gelöst, wobei das Laminat mindestens zwei Schichten aufweist, wobei eine, oder im Falle von mehr als zwei Schichten eine äußerste Schicht aus einem ersten monoaxial orientierten Material besteht, das, wie vorerwähnt, gegebenenfalls mit einem Heißsiegellack zusätzlich beschichtet sein kann.
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Darüber hinaus kann das erfindungsgemäße Laminat eine weitere Schicht aus einem zweiten monoaxial orientierten Material aufweisen, die auf der zu der Schicht aus dem ersten monoaxial orientierten Material gegenüberliegenden Seite des Laminats, insbesondere als äußerste Schicht angeordnet ist, die ebenfalls nach Wunsch zusätzlich mit einem Siegelmedium, insbesondere einem Heißsiegellack, beschichtet sein kann.
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Ein vorteilhafter Punkt der Erfindung liegt darin, dass das monoaxial orientierte Material erfindungsgemäß nicht als innere, sondern als äußerste Schicht oder als alleinige Schicht, nämlich als Monofolie angeordnet bzw. ausgebildet ist, so dass ein Reißen des monoaxial orientierten Materials und somit des Laminats oder der Monofolie unmittelbar in der äußersten Schicht des Laminats oder in der Monofolie selbst initiiert werden kann. Ferner liegt das monoaxial orientierte Material, das erfindungsgemäß vorzugsweise aus einem Polyolefin, vorzugsweise aus Polyethylen oder noch bevorzugter aus Polypropylen besteht, unmittelbar in einem Siegelbereich vor, so dass im Zuge der Herstellung einer Verpackung zwei Laminate, nämlich anhand der jeweiligen monoaxial orientierten Lagen, bei relativ niedrigen Siegeltemperaturen miteinander versiegelt werden können und das monoaxial orientierte Material somit selbst das Siegelmedium darstellt, sofern auf die Verwendung eines Siegellacks verzichtet werden soll. Selbiges gilt auch im Falle der Verwendung einer Monofolie.
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Des Weiteren liegt ein wesentlicher Punkt der Erfindung darin, dass sowohl das erste als auch das zweite monoaxial orientierte Material mit einem Reckverhältnis im Bereich von 1:3 bis 1:15, bevorzugt im Bereich von 1:3 bis 1:10 und besonders bevorzugt im Bereich von 1:6 bis 1:8 gereckt sind.
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Durch diese erfindungsgemäße gegenüber dem Stand der Technik wesentlich höhere Orientierung wird die jeweilige Folie aus dem monoaxial gereckten Material in vorteilhafter Weise mechanisch stabiler, so dass das gereckte Material auch in geringen Dicken stärker als bisherige monoaxial orientierte Lagen, respektive solche umfassende Laminate, mechanisch beansprucht und insbesondere derartige erfindungsgemäß gereckte Schichten einem industriellen Druckvorgang zugeführt werden können. Ferner ist es somit in vorteilhafter Weise möglich, die jeweiligen Foliendicken der aus einem ersten und/oder einem zweiten monoaxial orientierten Material hergestellten Folien sehr dünn, d. h. im Bereich von 5 μm bis 100 μm, bevorzugt im Bereich von 12 μm bis 60 μm und besonders bevorzugt im Bereich von 15 μm bis 40 μm zu gestalten, was zum Einen materialsparend ist und darüber hinaus einen sehr vielfältigen Einsatz der derart gereckten dünnen Materialschichten ermöglicht.
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Insbesondere aufgrund der hohen erfindungsgemäßen Reckung der jeweiligen aus dem monoaxial orientierten Material hergestellten Folien ist die mechanische Festigkeit dieser Folien in Querrichtung zur Reckrichtung in einem solchen Maße erhöht, dass ein Reißen des Laminats oder der Monofolie praktisch nur noch in Richtung der Orientierung des monoaxial orientierten Materials möglich ist, so dass eine aus diesem neuartigen Laminat oder dieser neuartigen Monofolie hergestellte Verpackung gezielt, nämlich nur in Richtung der Orientierung des monoaxial orientierten Materials geöffnet werden kann. Dieser Effekt ist erfindungsgemäß so groß, dass die Folienlage aus dem monoaxial orientierten Material, welche die äußerste Schicht des Laminats oder die Monofolie darstellt, geeignet ist, den gegebenenfalls vorhandenen weiteren Schichten des Laminats, insbesondere auch wenn diese dicker, insbesondere wesentlich dicker, d. h. bis zu 5 bis 10 mal dicker, sind als die Folienlage aus dem monoaxial orientierten Material, eine Reißrichtung aufzuzwingen, die der Orientierung des monoaxial orientierten Materials entspricht. Ein solch gerichtetes Aufreißen kann erfindungsgemäß ferner durch die Vorsehung einer weiteren aus einem monoaxial orientierten Material zur Verfügung gestellten Folienschicht auf der anderen äußersten Seite des Laminats weiter optimiert werden, so daß ein gerichtetes Aufreißen selbst quer zur Reißrichtung weiterer nicht oder nur schwach gereckter Folienlagen möglich ist.
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Des weiteren kann das neuartige Laminat oder die erfindungsgemäße Monofolie selbst aufgrund des hohen Reckverhältnisses seiner äußersten Schicht, respektive der Monofolie selbst, optimal, insbesondere im Schöndruck und/oder Konterdruck bedruckt werden, da es erfindungsgemäß möglich ist, die Reckung der Folie aus monoaxial orientiertem Material sowie deren Schichtdicke so zu wählen, dass sie optimal für den Druckprozeß geeignet ist und sowohl hinsichtlich ihrer Zugbeständigkeit als auch hinsichtlich ihrer Temperaturbeständigkeit keine Inhomogenitäten, insbesondere keine „weichen” Bereiche, aufweist, so dass ein präzises Bedrucken der jeweils äußersten Schicht des neuartigen Laminats oder der Monofolie selbst möglich ist. Somit ist erfindungsgemäß nunmehr ein Laminat bzw. eine Monofolie zur Verfügung gestellt, das nicht nur eine bevorzugte Reißrichtung, sondern darüber hinaus eine optimale Bedruckbarkeit, auch im Schön- und/oder Konterdruck, aufweist, wobei die äußerste Schicht aus dem erfindungsgemäß gereckten monoaxial orientierten Material übliche Druckträger, wie beispielsweise solche aus Polyethylenterephthalat oder Papier ersetzen kann, so dass das erfindungsgemäße Laminat und natürlich die Monofolie zusätzlich zu den vorgenannten Vorteilen auch noch sortenrein, d. h. beispielsweise lediglich aus Polyolefinen hergestellt sein kann, was sich im Hinblick auf dessen/deren Recyclebarkeit äußerst vorteilhaft auswirkt.
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Darüber hinaus ist es nach Wunsch jedoch auch möglich, das erfindungsgemäß hochgereckte monoaxial orientierten Material als Folie zusammen mit einer Schicht aus Papier, Polyethylenterephthalat oder einer Barriereschicht anzuwenden. Eine solche Barriereschicht kann erfindungsgemäß aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Materialien bestehen: Polyamid (PA), insbesondere amorphes und/oder aromatisches und/oder teilaromatisches Polyamid; Ethylenvinylalkoholcopolymer (EVOH); Polyacrylnitril (PAN); Polyethylenterephthalat (PET); Metallfolie, insbesondere Aluminiumfolie; Aluminiumoxid (AlOX) und/oder Siliziumoxid (SiOX); sowie Mischungen vorgenannter Materialien. In vorteilhafter Weise dient eine solche Barriereschicht dazu, einen Gasein- oder -austritt in die oder aus der aus dem Laminat hergestellten Verpackung zu gewährleisten, um auf diese Weise die Haltbarkeit des jeweiligen Füllguts zu verlängern.
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Wie vorerwähnt, ist das erfindungsgemäße Laminat vorzugsweise sortenrein, um eine Wiederverwertbarkeit des Laminats oder von dessen Bestandteilen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Hierbei bestehen die bevorzugt verwendeten Kunststoffe vorzugsweise aus Polyolefinen, insbesondere aus Polyethylen und Polypropylen. So besteht eine bevorzugte Schichtenfolge des erfindungsgemäßen Laminats aus zwei jeweils außen (legenden Schichten aus monoaxial gerecktem Polypropylen mit einer Schichtdicke von jeweils 30 μm, welche eine Barriereschicht aus Ethylenvinylalkoholcopolymer umschließen, mit der sie jeweils mittels eines Haftvermittlers verbunden sind. Alternativ kann die Barriereschicht auch aus Polyamid bestehen.
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Nach Bedarf können jedoch auch andere Kunststoffe und/oder Papier, Pergament oder dergleichen Materialien in dem Laminat oder als Füllung in der Monofolie verwendet werden, um das Laminat oder die Monofolie an gewünschten Verpackungserfordernisse anzupassen.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Dicke des monoaxial orientierten Materials dünner als wenigstens eine, insbesondere dünner als die dünnste nicht gereckte Schicht des Laminats, wobei ferner das Reckverhältnis und/oder die Dicke des ersten monoaxial orientierten Materials unterschiedlich zu dem Reckverhältnis und/oder der Dicke des zweiten monoaxial orientierten Materials sind, wobei sich Reckverhältnis und Dicke des ersten und des zweiten monoaxial orientierten Materials vorzugsweise gegenläufig verhalten.
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Auf diese Weise ist es in erfindungsgemäß äußerst vorteilhafter Weise möglich, ein Laminat zur Verfügung zu stellen, das optimierte richtungsorientierte Rißeigenschaften aufweist, wobei eine dünne äußere Lage mit einem sehr hohen Reckverhältnis von größer 1:5, bevorzugt größer 1:6, auf einer äußersten Seite des Laminats mit einer weiteren Folienlage auf der gegenüberliegenden äußersten Seite des Laminats zusammenwirkt, das eine weniger starke Reckung, jedoch eine größere Dicke aufweist und somit eine einfache Siegelbarkeit gewährleistet.
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Somit ist es erfindungsgemäß möglich, optimierte richtungsorientierte Rißeigenschaften mit einer guten Siegelbarkeit zu kombinieren und auf diese Weise ein neuartiges Laminat und eine Monofolie zur Verfügung zu stellen, das hervorragend zum Herstellen von Verpackungen geeignet ist, die einfach, zielgerichtet und sicher aufreißbar sind und anschließend einer Weiterverwendung zur Verfügung stehen.
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Ferner ist es erfindungsgemäß auch möglich, aus dem vorgenannten Laminat sowie aus der Monofolie mit dessen/deren Eigenschaften auch einen Behälter, insbesondere Schlauchbeutel, Tube oder, insbesondere dosenartigen, Standbeutel herzustellen.
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Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben, das anhand der Abbildungen näher erläutert wird. Hierbei zeigen:
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1 eine Ansicht einer herkömmlichen Verpackung nach einem Aufreißen;
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2 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Verpackung;
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3 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Verpackung zur Erläuterung von deren Funktionsweise; und
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4 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Verpackung nach einem Öffnen.
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In der nachfolgenden Beschreibung werden für gleiche und gleich wirkende Teile dieselben Bezugsziffern verwendet.
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1 zeigt eine Verpackung, die kopf- und fußseitig mit jeweils einer Quersiegelnaht 30 und 30' verschlossen ist. Ein Aufreißen dieser herkömmlichen Verpackung gemäß dem Stand der Technik, beginnend an einer Quersiegelnaht der Verpackung, resultiert in einem unkontrollierten Einreißen des die Verpackung bildenden Materials, welches die Verpackung funktional zerstört, jedoch nicht zu einer sachgerechten Zugänglichkeit des Füllgutes führt.
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2 zeigt eine erfindungsgemäße Verpackung 10, die ebenfalls kopf- und fußseitig mit jeweils einer Quersiegelnaht 30 und 30' verschlossen ist. Die erfindungsgemäße Verpackung weist in ihrer Quersiegelnaht 30 eine Kerbe 40 auf, die einen kanalartigen Abschnitt 45 mit zwei zueinander parallelen Seitenbegrenzungen 46 sowie eine Spitze 50 aufweist. Der kanalartige Abschnitt erstreckt sich über die halbe Breite der Quersiegelnaht in Längsrichtung der Verpackung gesehen und hat eine Breite von 2,5 mm.
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Gemäß 3 ist ein Öffnen der erfindungsgemäßen Verpackung 10 dadurch möglich, dass zwei sich jeweils gemäß 3 rechts und links der Kerbe 40 befindliche Quersiegelabschnitte der Quersiegelnaht 30 ergriffen werden und in Zugrichtung 90 auseinander gezogen werden. Durch dieses Auseinanderziehen wird ein Riß in Öffnungsrichtung 100 bewirkt, der geradlinig in Richtung der anderen Quersiegelnaht 30' verläuft und zu einer in 4 dargestellten geöffneten Verpackung führt, bei welcher das Füllgut 20 zu einem Teil aus der geöffneten Verpackung ragt, von welcher das abgerissene Verpackungsstück entfernt ist.
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Das zur Herstellung der Verpackung verwendete Laminat weist folgenden Schichtaufbau auf: monoaxial gerecktes Polypropylen (Reckverhältnis: 1:6; Schichtdicke 50 μm)/Haftvermittler/Ethylenvinylalkoholcopolymer-Barriere/Haftvermittler/monoaxial gerecktes Polypropylen (Reckverhältnis 1:6; Schichtdicke: 50 μm). Alternativ kann anstelle des Barriereschichtmaterials Ethylenvinylalkoholcopolymer auch Polyamid oder eines der genannten Barriereschichtmaterialien verwendet werden. Im Falle der Verwendung einer monoaxial gereckten Monofolie wird anstelle des vorgenannten Laminats nur monoaxial gerecktes Polypropylen (Reckverhältnis: 1:6; Schichtdicke 50 μm) mit Haftvermittler, d. h. Kleber verwendet.
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Des Weiteren ist in 4 gut zu erkennen, dass der Abstand a, der den Abstand der Spitze der Kerbe zu einer Füllgutlängskante 60 zeigt, im Wesentlichen der Formel a = b1 + b2 folgt, wobei b1 der kürzeste Abstand einer Füllgutquerkante 70 zu einer Innenkante 80 der nächstliegenden Quersiegelnaht 30 und b2 der kürzeste Abstand der anderen Füllgutquerkante 70' zu einer Innenkante 80' der anderen Quersiegelnaht 30' ist. Unter Einhaltung dieser Maße ist ein problemloses Aufreißen der erfindungsgemäßen Packung in vorteilhafter Weise möglich.
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An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass alle oben beschriebenen Teile für sich alleine gesehen und insbesondere die in den Figuren dargestellten Details in jeder Kombination als erfindungswesentlich beansprucht werden. Abänderungen hiervon sind dem Fachmann geläufig.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Verpackung
- 20
- Füllgut
- 30, 30'
- Quersiegelnaht
- 40
- Kerbe
- 45
- kanalartiger Abschnitt
- 46
- Seitenbegrenzung
- 50
- Spitze
- 60
- Füllgutlängskante
- 70, 70'
- Füllgutquerkante
- 80, 80'
- Innenkante der Quersiegelnaht
- 90
- Zugrichtung
- 100
- Öffnungsrichtung