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Die Erfindung betrifft eine Anzeigeeinrichtung für den Ladezustand der Batterie eines Elektrofahrzeugs mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 nebst Verfahren.
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Ein Elektrofahrzeug ist ein Fahrzeug, welches mit einem Elektromotor angetrieben wird. Um den Elektromotor mit Strom versorgen zu können, verfügt ein Elektrofahrzeug über eine Batterie, die den für den Antrieb des Elektrofahrzeugs benötigten Strom während einer Fahrt mit dem Elektrofahrzeug liefert. Eine solche Batterie eines Elektrofahrzeugs muss im Anschluss an ein Entladen wieder aufgeladen werden, um eine Fahrt fortsetzen zu können.
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Ein Aufladen einer Batterie eines Elektrofahrzeugs kann relativ lange dauern und zwar vor allem deutlich länger als ein Auftanken eines Kraftfahrzeugs mit einem konventionellen Kraftstoff wie Benzin, Diesel oder Gas. Die Geschwindigkeit eines Aufladens hängt ferner von der elektrischen Leistung ab, die zur Verfügung gestellt werden kann. Entsprechend unterschiedlich können Ladezeiten ausfallen. Will der Benutzer eines Elektrofahrzeugs seine Fahrt im Anschluss an ein Aufladen zeitnah fortsetzen, so ist er wie beim Tanken mit einem Kraftstoff wie Benzin gezwungen, den Auflagevorgang fortwährend kontrollieren zu können.
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Aus der
deutschen Patentanmeldung 10 2010 002 514 A1 geht eine Anzeigetafel eines Elektrofahrzeugs hervor, die den Ladezustand der Batterie eines Elektrofahrzeugs anzuzeigen vermag. Die Anzeigetafel ist im Innenraum des Elektrofahrzeugs platziert und zwar derart, dass die angezeigten Informationen auch von außen abgelesen werden können. Die Anzeigetafel kann mehrere verschiedene Farblichter zur Übertragung von Informationen umfassen.
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Vor dem geschilderten Hintergrund besteht Bedarf, über den Ladezustand einer Batterie eines Elektrofahrzeugs in einer weiter entwickelten Weise zu informieren. Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, den Stand der Technik in dieser Hinsicht weiter zu entwickeln.
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Die Aufgabe der Erfindung wird durch eine Anzeigeeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Zur Lösung der Aufgabe wird eine Anzeigeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug bereitgestellt, die den Ladezustand der Batterie eines Elektrofahrzeugs mittels eines Leuchtelements bzw. Beleuchtungsmittels zu signalisieren oder anzuzeigen vermag. Die Anzeigeeinrichtung projiziert mit Hilfe des Beleuchtungsmittels die Information über den Ladezustand einer Batterie des Elektrofahrzeugs auf eine Fläche und zwar Insbesondere in oder auf eine Scheibe oder Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs oder aber auf den Boden, auf dem sich das Kraftfahrzeug befindet. Eine Projektion im Sinne der vorliegenden Erfindung liegt vor, wenn die Informationen auf der Fläche für einen menschlichen Betrachter sichtbar werden, auf die projiziert wird und zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob Tageslicht herrscht oder ob es dunkel ist. Eine auf eine Scheibe des Elektrofahrzeugs oder auf den Boden außerhalb des Elektrofahrzeugs projizierte Information über den Ladezustand ist von außen sichtbar, was insbesondere während des Aufladens von Interesse ist, wenn sich ein Benutzer entfernt vom Elektrofahrzeug befindet. Vorteilhaft ist die Projektionsfläche, auf die projiziert wird bzw. werden kann, relativ zum Elektrofahrzeug so gewählt, dass diese zumindest vom Fahrersitz des Elektrofahrzeugs aus gesehen werden kann. Jederzeit kann dann der Ladezustand der Batterie unter anderem auch vom Fahrersitz aus gesehen werden. Ein auf seinem Sitz befindlicher Fahrer eines Elektrofahrzeugs kann so rechtzeitig darüber informiert werden, wann die Batterie seines Elektrofahrzeugs wieder aufgeladen werden muss oder sobald aufgeladen worden ist. Ein Fahrer bzw. Benutzer eines Elektrofahrzeugs kann sich während des Aufladens vom Fahrzeug entfernen, ohne deshalb zwangsläufig auf Informationen über den Ladezustand der Batterie verzichten zu müssen.
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Alternativ oder ergänzend ist die Anzeigeeinrichtung Teil einer Beleuchtungseinrichtung, die dem Beleuchten dient und/oder aber die eine Anzeigefunktion anderer Art übernimmt. Die Beleuchtungseinrichtung übernimmt dann wenigstens zwei Funktionen und dient zum einen dem Anzeigen des Ladezustands der Batterie des Elektrofahrzeugs und zum anderen einem Beleuchten und/oder aber als Anzeige, so zum Beispiel als Anzeige für die Position eines Bauteils wie zum Beispiel die Position eines Deckels oder einer Klappe. Durch das Licht des Beleuchtungsmittels wird dann leicht die Position des angezeigten Bauteils erkannt und zwar insbesondere auch bei schlechten Sichtverhältnissen.
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Um auch von einer größeren Entfernung aus eine Information über den Ladezustand der Batterie problemlos erhalten zu können, wird der Ladezustand der Batterie in einer Ausführungsform durch unterschiedliche Lichtfarben angezeigt und/oder unterschiedliche Blinkgeschwindigkeiten des Beleuchtungsmittels. Vorzugsweise dient dann die Farbe Rot der Anzeige, dass eine Batterie eines Elektrofahrzeugs fast vollständig entladen ist. Die Farbe Gelb zeigt bevorzugt einen mittleren Entladungszustand an. Orangetöne können einen Ladezustand zwischen den beiden vorgenannten Ladezuständen der Batterie anzeigen. Andere Farbtöne wie zum Beispiel grün oder blau zeigen einen aufgeladenen oder weitgehend aufgeladenen Zustand der Batterie eines Elektrofahrzeugs in einer Ausführungsform der Erfindung an. Die unterschiedlichen Lichtfarben können in einer Ausführungsform durch unterschiedlich leuchtende Beleuchtungsmittel bereitgestellt werden. Alternativ oder erganzend konnen unterschiedliche Lichtfarben durch unterschiedliche Farbfilter erzeugt werden. Die Position eines Farbfilters kann automatisiert ausgetauscht werden, um eine Lichtfarbe zu verändern. Es können in Abhängigkeit vom Ladezustand der Batterie unterschiedliche Farbfilter beleuchtet werden, umso eine Farbinformationen in beschriebener Weise zu erzeugen. Zu diesem Zweck kann die Richtung eines Lichtkegels eines Beleuchtungsmittels automatisiert geändert und in Abhängigkeit vom Ladezustand der Batterie auf einen entsprechenden Farbfilter gerichtet werden. Hinter jedem Farbfilter kann ein eigenes Beleuchtungsmittel platziert sein, welches in Abhängigkeit vom Ladezustand der Batterie des Elektrofahrzeugs ein – oder ausgeschaltet wird. Es kann ein Beleuchtungsmittel eingesetzt sein, welches elektronisch gesteuert seine Lichtfarbe zu ändern vermag.
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Vorzugsweise ist die Anzeigeeinrichtung Teil der Außenhaut des Elektrofahrzeugs oder ist in die Außenhaut des Elektrofahrzeugs integriert. Die Außenhaut des Elektrofahrzeugs kann die Karosserie eines Kraftfahrzeugs sein. Insbesondere ist die Anzeigeeinrichtung in einen Deckel oder in eine Klappe integriert oder aber der Deckel bzw. Klappe ist Teil der Anzeigeeinrichtung, mit der eine für ein Aufladen der Batterie vorhandene Ladebuchse oder Ladestecker, also eine Ladeeinrichtung des Elektrofahrzeugs abgedeckt werden kann. Die Ladebuchse oder der Ladestecker befinden sich dann in der Regel in einem Innenraum, der an die Außenhaut des Elektrofahrzeugs angrenzt. Der Deckel bzw. die Klappe stellen dann einen Teil der Außenhaut des Elektrofahrzeugs dar. Besonders bevorzugt ist die Anzeigeeinrichtung in einen Stoßfänger des Elektrofahrzeugs integriert. Die Anzeigeeinrichtung kann auf diese Weise besonders unauffällig und geschützt angeordnet werden, ohne in optischer oder räumlicher Hinsicht zu stören. Auch ist eine große räumliche Nähe zum Grund des Elektrofahrzeugs gegeben, was von besonderem Vorteil ist, wenn die Information über den Ladezustand der Batterie des Elektrofahrzeugs auf den Boden projiziert werden soll. Es genügen dann relativ geringe Lichtstärken, um die gewünschte Information in einer gut erkennbaren Weise auf den Boden zu projizieren.
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Ist die Anzeigeeinrichtung in einen Deckel oder eine Klappe integriert und zwar insbesondere in einen Deckel oder in eine Klappe für ein Abdecken einer Ladebuchse oder eines Ladesteckers, so wird durch die Beleuchtung nicht nur der Ladezustand der Batterie angezeigt, sondern darüber hinaus auch die Position des Deckels bzw. der Klappe signalisiert, die geöffnet werden muss, um die Batterie eines Elektrofahrzeugs aufladen zu können. Dies ist insbesondere für solche Benutzer von Vorteil, die mit dem Elektrofahrzeug nicht vertraut sind, beispielsweise weil es sich beim Elektrofahrzeug um einen Leihwagen handelt. Alternativ oder ergänzend ist dies von besonderem Vorteil, wenn die Klappe bzw. der Deckel an einer nicht so ohne weiteres sichtbaren Stelle angebracht ist wie zum Beispiel im Bereich eines Stoßfängers des Elektrofahrzeugs.
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In einer Ausführungsform befindet sich eine Ladebuchse oder ein Ladestecker für ein Aufladen der Batterie in einem Innenraum, der an eine Außenhaut des Elektrofahrzeugs so zum Beispiel an die Karosserie angrenzt. Der Innenraum kann mit einem Deckel oder einer Klappe verschlossen werden. Im Innenraum befinden sich die für ein Aufladen vorgesehenen elektrischen Kontakte der Ladeeinrichtung sowie zumindest ein Beleuchtungsmittel, mit dem der Innenraum beleuchtet werden kann. Der Deckel bzw. die Klappe sind vorzugsweise zumindest teilweise derart transparent, dass das Licht des Beleuchtungsmittels der Ladeeinrichtung auch von außen durch den Deckel bzw. die Klappe hindurch sichtbar ist. Insbesondere ein im Innenraum befindliches Beleuchtungsmittel ist Teil der Anzeigeeinrichtung, mit der der Ladezustand der Batterie angezeigt werden kann.
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Um eine Ladeeinrichtung wie Ladebuchse oder Ladestecker eines Elektrofahrzeugs mit einer Ladeeinrichtung einer Ladestation verbinden zu können, müssen die elektrischen Kontakte der beiden Ladeeinrichtungen zutreffend zueinander ausgerichtet sein. Die Ladeeinrichtung einer Ladestation muss daher vor einem Verbinden relativ genau ausgerichtet werden, um für ein Aufladen mit einer Ladeeinrichtung eines Elektrofahrzeugs verbunden werden zu können. Aufgrund dieser relativ hohen Anforderungen an die Ausrichtung ist es vorteilhaft, den Innenraum einer Ladeeinrichtung eines Elektrofahrzeugs ausleuchten zu können, um so die Ausrichtung auch bei schlechten Sichtverhältnissen zu erleichtern. Die Beleuchtung des Innenraums wird nun dazu genutzt, die Klappe oder den Deckel ebenfalls verbessert sichtbar zu machen, um auch bei schlechten Lichtverhältnissen den Deckel oder die Klappe leicht und schnell auffinden zu können. Die durch das Leuchtmittel bereitgestellte Beleuchtungsfunktion wird dann dreifach genutzt und zwar für ein Beleuchten des Innenraums der Ladeeinrichtung, für ein Sichtbarmachen des Deckels oder der Klappe von außen sowie als Anzeigeeinrichtung des Ladezustands der Batterie des Elektrofahrzeugs.
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Um den Deckel oder die Klappe zumindest teilweise transparent auszugestalten, ist der Deckel oder die Klappe in einer Ausführungsform der Erfindung teilweise mit einer Scheibe oder einer Kunststofffolie versehen bzw. durch eine Scheibe oder eine Kunststofffolie gebildet, die aus einem anorganischen oder organischen transparenten Material besteht. Der transparente Bereich kann also beispielsweise aus einer Plexiglasscheibe bestehen. Der transparente Bereich kann in eine dafür vorgesehene Ausnehmung im Deckel oder in der Klappe eingesetzt sein. Der Deckel oder die Klappe kann aber auch durch eine teilweise abgedeckte transparente Platte gebildet sein, so dass ein Teilbereich vorliegt, der Licht vom Innenraum der Ladeeinrichtung nach außen gelangen lasst.
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Bevorzugt ist nur ein Teilbereich der Deckel oder der Klappe transparent ausgeführt, um den Deckel oder die Klappe aus genannten Gründen nicht lediglich zu beleuchten, sondern darüber hinaus mit einem Muster oder einem Kennzeichen zu versehen, welches beispielsweise darauf hinweist, dass es sich um eine Klappe oder einen Deckel einer Ladeeinrichtung handelt. Als Muster kann beispielsweise ein Buchstabe, insbesondere ein kleines „e” oder ein großes „E” vorgesehen sein, der auf die elektrische Anschlussmöglichkeit hinweist. Alternativ oder ergänzend kann ein selbst erklärendes Symbol wie zum Beispiel ein Ladestecker insbesondere mit Elektrokabel dargestellt werden, um so anzuzeigen, dass es sich um die Klappe oder den Deckel einer Ladeeinrichtung des Elektrofahrzeugs handelt. Hierfür kann der Bereich, der den Buchstaben oder das Symbol darstellt, transparent und der angrenzende Bereiche nicht transparent ausgestaltet sein oder umgekehrt.
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Ein oder mehrere LEDs, also Licht emittierende Dioden können für eine optische Anzeige nebst Zusatzfunktion eingesetzt sein. Die Lichtfarbe oder unterschiedliche Lichtfarben von ein oder mehreren LEDs können dazu genutzt werden, um unterschiedliche Ladezustande der Batterie des Elektrofahrzeugs zu signalisieren. Alternativ oder ergänzend kann ein Beleuchtungsmittel unterschiedlich schnell blinken und die jeweilige, insbesondere elektronisch in Abhängigkeit vom Ladezustand der Batterie gesteuerte Blinkgeschwindigkeit zur Anzeige des Ladezustands der Batterie genutzt werden. Ergänzend kann die Anzeigeeinrichtung einen Lautsprecher umfassen, um akustisch beispielsweise auf die Notwendigkeit eines Aufladens hinzuweisen oder aber das Ende eines Ladevorgangs erganzend akustisch zu signalisieren.
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Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert.
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Es zeigen
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1: teilweise transparente, beleuchtete Klappe im Stoßfänger eines Elektrofahrzeugs
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2: Schnitt durch einen Innenraum einer Ladeeinrichtung eines Elektrofahrzeugs
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3: Schnitt durch eine weitere Ausführungsform eines Innenraums der Ladeeinrichtung
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4: Klappe mit transparentem Randbereich der Ladeeinrichtung
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5: Anzeigeeinrichtung mit einer Mehrzahl von Leuchtflächen
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In der 1 wird ausschnittsweise ein Elektrofahrzeug 1 mit einem Stoßfänger 2 gezeigt. In den Stoßfänger 2 ist eine Klappe 3 einer Ladeeinrichtung des Elektrofahrzeugs 1 integriert, um einen Innenraum der Ladeeinrichtung verschließen zu können. Die Klappe 3 ist teilweise transparent und zwar in Form eines „e” 4. Hinter der Klappe 3 innerhalb des Stoßfängers 2 ist ein Beleuchtungsmittel 5 angeordnet, welches beispielsweise ein oder mehrere LEDs 6 umfasst. Der hiervon ausgehende Lichtkegel ist in Richtung des transparenten Bereichs 4 der Klappe 3 gerichtet und vermag das „e” auszuleuchten. Durch die Beleuchtung ist der Buchstabe „e” von außen gut sichtbar und zwar vor allem bei schlechten Lichtverhältnissen. Das Beleuchtungsmittel ist in einer Ausführungsform so beschaffen, dass es gesteuert in verschiedenen Farben zu leuchten vermag und zwar in Abhängigkeit vom Ladezustand der Batterie. Es ist eine elektronische Steuerung vorhanden, die die Lichtfarbe des Beleuchtungsmittels in Abhängigkeit vom Ladezustand der Batterie steuert. Darüber hinaus wird die Lichtfarbe des Beleuchtungsmittels in einer Ausführungsform ergänzend in Abhängigkeit von der Stellung der Klappe 3 gesteuert werden. Wird die Klappe 3 geöffnet und ist die dahinter befindliche Ladeeinrichtung noch nicht mit der Ladeeinrichtung einer Ladestation verbunden worden, so wird eine helle Lichtfarbe wie zum Beispiel weiß eingestellt, um für eine gute Ausleuchtung des Innenraums Sorge zu tragen. Ist eine Ladeeinrichtung einer Ladestation mit der Ladeeinrichtung des Elektrofahrzeugs für ein Aufladen verbunden worden und wird aufgeladen, so ist die elektronische Steuerung in einer Ausführungsform so beschaffen, dass nun wieder andere Lichtfarben in Abhängigkeit vom Ladezustand der Batterie ausgestrahlt werden, um so auch aus einer größeren Entfernung den Ladezustand der Batterie von außen sehen und damit das Ende eines Aufladevorgangs abschätzen zu können. Das Beleuchtungsmittel 5 übernimmt damit drei Aufgaben, nämlich die Aufgabe, den Innenraum zu gegebener Zeit auszuleuchten, die Position der Klappe 3 auch bei schlechten Sichtverhältnissen von außen gut sichtbar zu machen sowie den Ladezustand der Batterie des Elektrofahrzeugs signalisieren zu können.
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Alternativ oder ergänzend zur Lichtfarbe kann die elektronische Steuerung die Blinkgeschwindigkeit in Abhängigkeit vom Ladezustand der Batterie sowie vorzugsweise auch in Abhängigkeit von einem Aufladen steuern. Wurde beispielsweise die Klappe 3 geöffnet, so wird das Blinken des oder der Beleuchtungsmittel in einer Ausführungsform der Erfindung vorzugsweise gestoppt. Die Beleuchtungsmittel leuchten dann insbesondere zunächst dauerhaft und zwar vorzugsweise zeitlich begrenzt, bis die Ladeeinrichtung einer Ladestation mit der Ladeeinrichtung des Elektrofahrzeugs für ein Aufladen verbunden worden ist und/oder bis eine vorgegebene zeitliche Periode verstrichen ist.
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Um Strom einzusparen, ist es insbesondere während der Fahrt mit dem Elektrofahrzeug nicht möglich, die Beleuchtungseinrichtung bzw. das Beleuchtungsmittel der Anzeigeeinrichtung einzuschalten, da während der Fahrt eine solche Anzeige oder eine Innenbeleuchtung nicht von Nutzen ist.
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In der 2 wird ein Schnitt durch den Innenraum 7 einer weiteren Ausfuhrungsform der Ladeeinrichtung gezeigt. Innerhalb des Innenraums 7 sind zwei Beleuchtungsmittel 5 der Anzeigeeinrichtung gegenüberliegend so angeordnet, dass sich die Lichtkegel der LEDs 6 parallel zur Klappe 3 erstrecken. Da die beiden Lichtkegel 8 sich aufweiten, kann sowohl der Bereich 9, der die elektrischen Kontakte der Ladeeinrichtung umfasst als auch die Klappe 3 hinreichend ausgeleuchtet werden. Die beiden Beleuchtungsmittel 5 sind angrenzend an sich gegenüberliegende Seitenwände 10 des Innenraums 7 angeordnet. Ein jedes Beleuchtungsmittel 5 kann in einer Ausführungsform der Erfindung in einer anderen Farbe leuchten. In Abhängigkeit vom Zustand, der signalisiert oder eingenommen werden soll, wird das eine Beleuchtungsmittel oder das andere Beleuchtungsmittel ein- oder ausgeschaltet. Soll der Innenraum ausgeleuchtet werden, so zum Beispiel im Anschluss an ein öffnen der Klappe drei, zu leuchten vorzugsweise sämtliche Beleuchtungsmittel 5 im Innenraum und zwar vorzugsweise gesteuert durch eine Elektrik und/oder Elektronik.
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Alternativ zu Lichtfarben können auch bei der in der 2 gezeigten Ausführungsform Blinkzustände dazu genutzt werden, um einen Zustand anzuzeigen oder einzunehmen. Ein schnelles Blinken eines solchen Beleuchtungsmittels 5 kann anzeigen, dass die zugehörige Batterie weitgehend entladen ist. Je langsamer ein jedes Beleuchtungsmittel 5 blinkt, umso mehr ist die Batterie aufgeladen. Das bzw. die Beleuchtungsmittel 5 blinken insbesondere dann nicht, wenn der Innenraum im Anschluss an ein Öffnen des Deckels ausgeleuchtet werden soll und/oder aber die Batterie des Elektrofahrzeugs vollständig aufgeladen ist.
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Der Deckel bzw. die Klappe 3 kann so platziert sein, dass eine Projektion des durch das oder die Beleuchtungsmittel 5 erzeugtes Licht auf den angrenzenden Boden möglich ist.
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In der 3 wird eine weitere Ausfuhrungsform der Erfindung gezeigt, bei der eine Mehrzahl von Beleuchtungsmitteln 5, die Teil der Anzeigeeinrichtung sind, an Seitenwänden 10 sich jeweils paarweise gegenüberliegend angeordnet sind. Die Lichtkegel 8 der Beleuchtungsmittel 5 beleuchten unmittelbar die Klappe 3 und sind also entsprechend in Richtung der Klappe 3 gerichtet.
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In der 4 wird eine Ausführungsform der Erfindung dargestellt, bei der ein Randbereich 11 der Klappe 3 transparent ausgestaltet ist. Sendet das zumindest eine Beleuchtungsmittel, das Teil der Anzeigeeinrichtung ist, Licht aus, so wird nicht nur der Bereich 4 mit dem Buchstaben „e” sichtbar gemacht, sondern auch der Randbereich 11. An Stelle eines „e” kann auch ein Ladestecker dargestellt werden. Angrenzend an den Randbereich 11 können Beleuchtungsmittel wie zum Beispiel LEDs, also Licht emittierende Dioden angebracht sein, die als Beleuchtungsmittel dienen. Beispielsweise über eine Totalreflektion durch den Randbereich 11 kann dieses Licht dann vom Fahrzeug aus abgestrahlt werden. Diese LEDs können alternativ oder ergänzend dazu dienen, den Ladezustand der Batterie zu signalisieren, so zum Beispiel in Form einer Farbskala oder aber durch die Anzahl der leuchtenden LEDs.
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Wiederum kann sowohl im Fall der 3 als auch im Fall der 4 durch eine sich ändernde Lichtfarbe und/oder eine sich ändernde Blinkgeschwindigkeit der Ladezustand der Batterie signalisiert werden. Das zumindest eine Beleuchtungsmittel 5 dient erneut der Anzeige der Position der Klappe 3 sowie als Innenbeleuchtung des Innenraums 7.
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In der 4 wird die Möglichkeit einer Anbringung von LEDs 16 angrenzend an den Randbereich 11 dargestellt. Die LEDs können ein Licht ausstrahlen, welches vom Randbereich 11 reflektiert wird und zwar Insbesondere total reflektiert wird. Die LEDs 16 können dazu genutzt werden, um den Ladezustand der Batterie anzuzeigen, beispielsweise durch die Anzahl von leuchtenden LEDs oder aber durch eine Farbskala.
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In der 5 wird eine Anzeigeeinrichtung gezeigt, die eine Mehrzahl von Flachen 12, 13, 14, 15 umfasst, die leuchten können oder die transparent sind und von der Rückseite durch ein oder mehrere Beleuchtungsmittel angestrahlt werden können. In einer Ausführungsform der Erfindung sind die Flächen 12, 13, 14, 15 unterschiedlich farblich gestaltet oder aber können in unterschiedlichen Farben leuchten oder beleuchtet werden, um den Ladezustand der Batterie eines Elektrofahrzeugs mit Hilfe eines Farbtons, also in Form einer Farbskala anzuzeigen. So kann die Farbe Rot signalisieren, dass die Batterie nahezu vollständig entladen ist. Die Farbe Orange kann signalisieren, dass Bedarf für ein Aufladen der Batterie besteht, da diese weitgehend, aber noch nicht nahezu vollständig entladen ist. Die Farbe Gelb kann signalisieren, dass eine Batterie zufriedenstellend aufgeladen ist. Die Farbe Grün oder Blau kann signalisieren, dass die Batterie des Elektrofahrzeugs praktisch vollständig aufgeladen ist.
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In einer Ausführungsform der Erfindung ist die Zahl der leuchtenden Flächen ein Maßstab für den Ladezustand der Batterie des Elektrofahrzeugs. Je mehr Flachen 12, 13, 14, 15 beispielsweise leuchten, umso stärker ist die Batterie eines Elektrofahrzeugs aufgeladen. Leuchten sämtliche Flächen 12, 13, 14, 15, so ist die Batterie des Elektrofahrzeugs vollständig aufgeladen. Leuchtet keine der Flächen 12, 13, 14, 15, so ist die Batterie des Elektrofahrzeugs vollständig entladen. Durch diese Reihenfolge wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass ein Energieverbrauch zu vermeiden ist, wenn die Batterie fast vollständig entladen worden ist.
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In einer Ausführungsform der Erfindung kann auch die Position einer leuchtenden Fläche 12, 13, 14, 15 dazu genutzt werden, um den Ladezustand der Batterie des Elektrofahrzeugs zu verdeutlichen. Beispielsweise kann die Höhe einer leuchtenden Fläche mit dem Ladezustand der Batterie des Elektrofahrzeugs korrespondieren. Je weiter oben eine Flache 12, 13, 14, 15 leuchtet, umso stärker ist die Batterie des Elektrofahrzeugs in einer Ausführungsform der Erfindung aufgeladen.
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In einer Ausführungsform werden die verschiedenen Möglichkeiten, den Ladezustand der Batterie eines Elektrofahrzeugs anzuzeigen, miteinander kombiniert, so zum Beispiel die Lichtfarbe mit der Zahl der Flächen, die leuchten und/oder mit einer Blinkgeschwindigkeit.
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Eine Anzeigeeinrichtung wie in 5 dargestellt kann an unterschiedlichen Stellen eines Kraftfahrzeugs angebracht sein, so zum Beispiel in einen Stoßfänger oder in die Karosserie integriert sein. Die Anzeigeeinrichtung kann im Innenraum des Fahrzeugs untergebracht sein, so zum Beispiel im Armaturenbrett oder aber in der Rückablage.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Elektrofahrzeug
- 2
- Stoßfänger
- 3
- Klappe
- 4
- Transparenter Bereich
- 5
- Beleuchtungsmittel
- 6
- LED
- 7
- Innenraum
- 8
- Lichtkegel
- 9
- Bereich mit elektrischen Kontakten der Ladeeinrichtung
- 10
- Seitenwand
- 11
- transparenter Rand der Klappe
- 12
- leuchtende Fläche einer Anzeigeeinrichtung
- 13
- leuchtende Fläche einer Anzeigeeinrichtung
- 14
- leuchtende Fläche einer Anzeigeeinrichtung
- 15
- leuchtende Fläche einer Anzeigeeinrichtung
- 16
- LED
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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