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Die Erfindung betrifft eine Anzeigeeinrichtung für den Ladezustand der Batterie eines Elektrofahrzeugs mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 nebst Verfahren.
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Ein Elektrofahrzeug ist ein Kraftfahrzeug, welches mit einem Elektromotor angetrieben wird. Um den Elektromotor mit Strom versorgen zu können, verfügt ein Elektrofahrzeug über eine Batterie, die den für den Antrieb des Elektrofahrzeugs benötigten Strom während einer Fahrt mit dem Elektrofahrzeug liefert. Die Batterie eines Elektrofahrzeugs entlädt sich nicht nur durch den Betrieb des Elektrofahrzeugs, sondern auch durch Selbstentladung, also selbst dann, wenn kein elektrischer Verbraucher des Elektrofahrzeugs Strom von der Batterie bezieht. Der Umfang der Selbstentladung hängt nicht nur von der Zeit, sondern auch von der Temperatur ab. Im Unterschied zu einem Kraftfahrzeug, welches mit konventionellem Kraftstoff wie Benzin, Diesel oder Gas betrieben wird, genügt es daher nicht, die Batterie des Elektrofahrzeugs vollständig aufzuladen, um sicher zu sein, dass zu einem gewünschten späteren Zeitpunkt die Batterie den für eine Fahrt benötigten Strom zur Verfügung stellen kann. Denn im Anschluss an ein solches Aufladen kann sich die Batterie bereits wieder ganz oder teilweise entladen haben und zwar vor allem in Abhängigkeit von der Standzeit im Anschluss an das Aufladen sowie der Außentemperatur. Es besteht daher Bedarf, sich auch dann zu einer gewünschten Zeit über den Ladezustand einer Batterie informieren zu können oder aber darüber informiert zu werden, wenn das Elektrofahrzeug abgestellt ist, also nicht benutzt wird.
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Ein Aufladen einer Batterie eines Elektrofahrzeugs kann relativ lange dauern und zwar vor allem deutlich länger als ein Auftanken eines Kraftfahrzeugs mit einem konventionellen Kraftstoff wie Benzin, Diesel oder Gas. Die Geschwindigkeit eines Aufladens hängt ferner von der elektrischen Leistung ab, die zur Verfügung gestellt werden kann. Will der Benutzer eines Elektrofahrzeugs seine Fahrt im Anschluss an ein Aufladen zeitnah fortsetzen, so ist er wie beim Tanken eines Kraftstoffs wie Benzin gezwungen, den Auflagevorgang fortwährend zu kontrollieren und dabei insbesondere in der Nähe seines Fahrzeugs zu verbleiben.
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Aus der
deutschen Patentanmeldung 10 2010 002 514 A1 geht eine Anzeigetafel eines Elektrofahrzeugs hervor, die den Ladezustand der Batterie eines Elektrofahrzeugs anzuzeigen vermag. Die Anzeigetafel ist im Innenraum des Elektrofahrzeugs platziert und zwar derart, dass die angezeigten Informationen auch von außen abgelesen werden können. Befindet sich ein Benutzer außerhalb des Fahrzeugs, aber in hinreichender Nähe an einer geeigneten Stelle, so kann er den Ladezustand der Batterie des Elektrofahrzeugs von der Anzeigetafel ablesen.
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Aus der
deutschen Patentanmeldung 10 2005 043 893 A1 geht ein elektronischer Schlüssel für ein Kraftfahrzeug hervor. Mit diesem Schlüssel kann ferngesteuert ein Zugangssystem für ein Kraftfahrzeug geöffnet oder geschlossen werden. Der Schlüssel ist ein Bauteil unabhängig vom Kraftfahrzeug, welches mit dem Kraftfahrzeug also nicht mechanisch verbunden ist.
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Vor dem geschilderten Hintergrund besteht Bedarf, über den Ladezustand einer Batterie eines Elektrofahrzeugs in einer weiter entwickelten Weise zu informieren. Der vorliegenden Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zu Grunde, den Stand der Technik in dieser Hinsicht weiter zu entwickeln.
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Die Aufgabe der Erfindung wird durch eine Anzeigeeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Nebenanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Zur Lösung der Aufgabe wird eine Anzeigeeinrichtung bereitgestellt, die den Ladezustand der Batterie eines Elektrofahrzeugs mittels eines Anzeigeelements zu signalisieren vermag. Bei dieser Anzeigeeinrichtung handelt es sich um ein Bauteil, welches unabhängig vom Elektrofahrzeug ist. Hierunter ist zu verstehen, dass die Anzeigeeinrichtung mit dem Elektrofahrzeug nicht mechanisch verbunden ist. Es gibt allerdings die Möglichkeit, drahtlos vom Elektrofahrzeug eine Information über den Ladezustand der Batterie des Elektrofahrzeugs an die Anzeigeeinrichtung zu übermitteln. Das Elektrofahrzeug verfügt hierfür über eine entsprechende drahtlose Sendeeinrichtung und die Anzeigeeinrichtung über eine entsprechende drahtlose Empfangseinrichtung. Der Benutzer eines Elektrofahrzeugs kann so über den Ladezustand der Batterie eines Elektrofahrzeugs informiert werden, selbst wenn sich der Benutzer nicht beim Elektrofahrzeug befindet. Ein Benutzer kann so frühzeitig darauf hingewiesen werden, dass die Batterie eines Elektrofahrzeugs aufgeladen werden muss, und zwar vor allem auch dann, wenn sich die Batterie allein aufgrund von Selbstentladung teilweise entladen hat. Alternativ oder ergänzend kann ein Benutzer auf das Ende eines Auflagevorgangs hinweisen. Ein Benutzer muss sich also nicht in unmittelbarer Nähe seines Fahrzeugs an einer geeigneten Stelle befinden, um zu erfahren, dass die Batterie seines Elektrofahrzeugs aufgeladen worden ist und er eine gegebenenfalls für ein Aufladen unterbrochene Fahrt fortsetzen kann. Vorzugsweise vermag die Anzeigeeinrichtung unterschiedliche Ladezustände zu signalisieren. Ein Benutzer eines Elektrofahrzeugs kann so beispielsweise darüber informiert werden, dass das Ende eines Aufladevorgangs der Batterie seines Elektrofahrzeugs bald bevorsteht.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung ist das Anzeigeelement als Betätigungselement ausgestaltet. Wird das Betätigungselement betätigt, so wird der Ladezustand der Batterie angezeigt. Ein Benutzer eines Elektrofahrzeugs kann sich so jederzeit über den Ladezustand der Batterie des Elektrofahrzeugs informieren, ohne dass dafür dauerhaft der Ladezustand der Batterie mit dem Anzeigeelement angezeigt bzw. signalisiert werden müsste. Es wird so der Bedarf befriedigt, dass sich ein Benutzer eines Elektrofahrzeugs auch nach einer längeren Standzeit des Elektrofahrzeugs jederzeit davon überzeugen kann, dass noch hinreichend Kapazität zur Verfügung steht, um sein Elektrofahrzeug benutzen zu können, ohne beständig elektrischen Strom für eine dauerhafte Anzeige verbrauchen zu müssen. Das Betätigungselement kann auf einer Mechanik und/oder einer Elektronik beruhen.
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In einer Ausführungsform der Erfindung ist die Ladeeinrichtung Bestandteil eines Bauteils, mit dem das Kraftfahrzeug in Betrieb gesetzt werden kann. Es handelt sich beispielsweise um einen Schlüssel oder elektronischen Schlüssel, der für ein Öffnen einer Tür und/oder ein Starten des Elektrofahrzeugs benötigt wird. Öffnen einer Tür meint im Zusammenhang mit der Erfindung das Verriegeln sowie Entriegeln der entsprechende Tür oder auch Klappe wie zum Beispiel Heckklappe des Kraftfahrzeugs. Es kann sich aber auch um eine Karte mit einem elektronischen Chip handeln, die Informationen an ein Elektrofahrzeug zu übertragen vermag, um so das Öffnen einer Tür und/oder den Start eines Elektrofahrzeugs zu ermöglichen. Es wird damit vorteilhaft ein Bauteil in doppelter Hinsicht genutzt, welches unabhängig vom Elektrofahrzeug ist. Die Zahl der Teile, die ein Benutzer eines Kraftfahrzeugs unabhängig vom Kraftfahrzeug zu handhaben hat, wird so minimiert. Hinzu kommt, dass ein Schlüssel für ein Kraftfahrzeug regelmäßig über elektronische Bauteile sowie eine Batterie verfügen, um drahtlos Informationen zu übertragen, beispielsweise um drahtlos Türen eines Kraftfahrzeugs öffnen oder schließen zu können. Ein Schlüssel für ein Kraftfahrzeug oder ein vergleichbares Element bzw. Bauteil für ein Starten eines Kraftfahrzeugs muss also nicht grundsätzlich neu konzipiert werden. Die Elektronik nebst Batterie eines solchen Schlüssels oder eines vergleichbaren Elements für ein Starten eines Elektrofahrzeugs oder für ein Öffnen der Türen eines Kraftfahrzeugs muss lediglich geeignet modifiziert werden. Der technische Aufwand sowie der Aufwand, der für eine Benutzung erforderlich ist, wird so gering gehalten.
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In einer Ausführungsform der Erfindung ist die Anzeigeeinrichtung zugleich ein Bauteil mit einem Betätigungselement, welches betätigt werden muss, um das Aufladen der Batterie des Elektrofahrzeugs zu ermöglichen. Beispielsweise wird durch ein solches Betätigen eine Klappe entriegelt, die geöffnet werden muss, um eine Ladeeinrichtung einer Ladestation mit der Ladeeinrichtung des Elektrofahrzeugs elektrisch und mechanisch für ein Aufladen der Batterie des Elektrofahrzeugs verbinden zu können. Eine Ladeeinrichtung des Elektrofahrzeugs beispielsweise in Form einer Ladebuchse bzw. umfassend eine Ladebuchse ist dann regelmäßig in einer Mulde oder in einem Innenraum untergebracht, die an die Außenhaut eines Elektrofahrzeugs angrenzt. Diese Mulde oder dieser Innenraum wird dann durch die Klappe oder den Deckel verschlossen, die bzw. der erst entriegelt werden muss, bevor aufgeladen werden kann. Eine solche Klappe nebst Verriegelungseinrichtung für das Verriegeln und Entriegeln der Klappe wird beispielsweise in der nicht vorveröffentlichten internationalen Patentanmeldung
PCT/EP2011/050702 offenbart. Wir beziehen diesen Offenbarungsgehalt in die vorliegende Anmeldung mit ein. Vorzugsweise wird wiederum drahtlos eine Information von dem Bauteil an die Ladeeinrichtung bzw. an eine entsprechende elektronische Empfangs- und Steuereinrichtung des Elektrofahrzeugs übertragen, um so ein Öffnen einer solchen Klappe oder eines solchen Deckels zu ermöglichen, zu initiieren und/oder automatisiert durchzuführen.
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In einer Ausführungsform der Erfindung ist das Anzeigeelement des Ladezustands mit einem Symbol oder einem Buchstaben versehen, die auf die Funktion der Anzeige hinweist. Beispielsweise kann ein optional hinterleuchteter Buchstabe „e” angezeigt werden oder aber ein Symbol eines Ladesteckers. Die Beleuchtung für den Buchstaben oder aber für das Symbol wird in einer Ausführungsform erst eingeschaltet, wenn Bedarf für ein Aufladen der Batterie besteht. Der Buchstabe oder das Symbol kann transparent gestaltet sein. Umgekehrt kann die Fläche, die an den Buchstaben oder an das Symbol angrenzt, transparent und zwar dann im Unterschied zum Buchstaben oder dem Symbol sein, um den Buchstaben oder das Symbol zumindest durch Einschalten der Beleuchtung gut sichtbar werden zu lassen. Die Beleuchtung befindet sich dann innerhalb der Anzeigeeinrichtung hinter dem Buchstaben bzw. hinter dem Symbol. Das Anzeigeelement ist vorzugsweise Teil eines Betätigungselements, beispielsweise Teil eines mechanischen Knopfes oder Tasters, der gedrückt werden muss, um ein Aufladen der Batterie zu ermöglichen, beispielsweise indem eine Klappe entriegelt und/oder geöffnet wird, hinter der sich eine Ladeeinrichtung des Elektrofahrzeugs beispielsweise in Form einer Ladebuchse befindet. Auf diese Weise wird eine Oberfläche eines entsprechenden Bauteils, also einer Anzeigeeinrichtung doppelt genutzt. Der Bauraum der entsprechenden Anzeigeeinrichtung kann so klein gehalten werden.
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In einer Ausführungsform der Erfindung hat ein Betätigen des vorgenannten Betätigungselements zur Folge, dass die Klappe oder der Deckel beleuchtet wird, der geöffnet werden muss, um die Ladeeinrichtung einer Ladestation mit der Ladeeinrichtung des Elektrofahrzeugs für ein Aufladen verbinden zu können. Auf diese Weise kann ein Deckel oder eine Klappe auch bei schlechten Sichtverhältnissen leicht aufgefunden werden, selbst wenn der Deckel oder die Klappe beispielsweise kaum sichtbar in einen Stoßfänger des Elektrofahrzeugs integriert ist. Vorzugsweise schaltet sich die Beleuchtung zu gegebener Zeit von selbst, also automatisiert wieder aus und zwar insbesondere spätestens dann, wenn das Aufladen der Batterie des Elektrofahrzeugs beendet wird. Die Beleuchtung kann sich nach Ablauf einer vorgegebenen Zeit selbstständig ausschalten und zwar alternativ oder ergänzend zu einem Ausschalten nach dem Beenden des Aufladens der Batterie des Elektrofahrzeugs. In einer Ausführungsform ist es aber auch möglich, mithilfe des Betätigungselements die Beleuchtung auszuschalten und zwar alternativ oder ergänzend zu einem automatisierten Ausschalten.
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Weist das Betätigungselement, welches zugleich als Anzeige für den Ladezustand einer Batterie des Elektrofahrzeugs dient, ein Symbol oder einen Buchstaben auf, so weist der Deckel oder die Klappe, die für ein Aufladen der Batterie des Elektrofahrzeugs geöffnet werden muss, vorzugsweise ebenfalls das gleiche Symbol oder den gleichen Buchstaben auf. Hierdurch wird weiter verbessert das Auffinden des zutreffenden Deckels bzw. der zutreffenden Klappe auch dann ermöglicht, wenn ein Benutzer eines Elektrofahrzeugs mit dem Elektrofahrzeug nicht vertraut ist, so zum Beispiel im Fall eines Leihwagens.
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Von der Erfindung ist eine Ausführungsform einer Ladeeinrichtung mit bzw. in einem Innenraum umfasst, die mit einem Deckel oder einer Klappe verschlossen werden kann. Im Innenraum befinden sich die für ein Aufladen vorgesehenen elektrischen Kontakte der Ladeeinrichtung sowie zumindest ein Beleuchtungsmittel, mit dem der Innenraum beleuchtet werden kann. Der Deckel bzw. die Klappe sind vorzugsweise zumindest teilweise derart transparent, dass das Licht des Beleuchtungsmittels der Ladeeinrichtung auch von außen durch den Deckel bzw. die Klappe hindurch sichtbar ist. Insbesondere dieses Beleuchtungsmittel wird in einer Ausführungsform der Erfindung durch Betätigen des als Betätigungselement ausgestalteten Anzeigeelements eingeschaltet
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Um eine Ladeeinrichtung eines Elektrofahrzeugs mit einer Ladeeinrichtung einer Ladestation verbinden zu können, müssen die elektrischen Kontakte der beiden Ladeeinrichtungen zutreffend zueinander ausgerichtet sein. Die Ladeeinrichtung einer Ladestation muss daher vor einem Verbinden relativ genau ausgerichtet werden, um für ein Aufladen mit einer Ladeeinrichtung eines Elektrofahrzeugs verbunden werden zu können. Aufgrund dieser relativ hohen Anforderungen an die Ausrichtung ist es vorteilhaft, den Innenraum einer Ladeeinrichtung eines Elektrofahrzeugs ausleuchten zu können, um so die Ausrichtung auch bei schlechten Sichtverhältnissen zu erleichtern. Die Beleuchtung des Innenraums wird nun vorzugsweise dazu genutzt, die Klappe oder den Deckel ebenfalls verbessert sichtbar zu machen, um auch bei schlechten Lichtverhältnissen den Deckel oder die Klappe leicht und schnell auffinden zu können. Die durch das Leuchtmittel bereitgestellte Beleuchtungsfunktion wird dann doppelt genutzt und zwar zum einen für ein Beleuchten des Innenraums der Ladeeinrichtung und zum anderen für ein Sichtbarmachen des Deckels oder der Klappe von außen.
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Um den Stromverbrauch zu minimieren, ist erst ein Betätigen des Betätigungselements erforderlich, welches zugleich als Anzeigeelement genutzt wird. Der Innenraum wird also erst dann ausgeleuchtet bzw. die Klappe oder der Deckel beleuchtet, wenn dies vom Benutzer so gewünscht wird.
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Um den Deckel oder die Klappe zumindest teilweise transparent auszugestalten, ist der Deckel oder die Klappe in einer Ausführungsform der Erfindung teilweise mit einer Scheibe oder einer Kunststofffolie versehen bzw. durch eine Scheibe oder eine Kunststofffolie gebildet, die aus einem anorganischen oder organischen transparenten Material besteht. Der transparente Bereich kann also beispielsweise aus einer Plexiglasscheibe bestehen. Der transparente Bereich kann in eine dafür vorgesehene Ausnehmung im Deckel oder in der Klappe eingesetzt sein. Der Deckel oder die Klappe kann aber auch durch eine teilweise abgedeckte transparente Platte gebildet sein, so dass ein Teilbereich vorliegt, der Licht vom Innenraum der Ladeeinrichtung nach außen gelangen lässt.
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Bevorzugt ist nur ein Teilbereich des Deckels oder der Klappe transparent ausgeführt, um den Deckel oder die Klappe nicht lediglich zu beleuchten, sondern darüber hinaus mit einem Muster oder einem Kennzeichen zu versehen, welches beispielsweise darauf hinweist, dass es sich um eine Klappe oder einen Deckel einer Ladeeinrichtung handelt. Als Muster kann beispielsweise ein Buchstabe, insbesondere ein kleines „e” oder ein großes „E” vorgesehen sein, der auf die elektrische Anschlussmöglichkeit hinweist. Alternativ oder ergänzend kann ein selbst erklärendes Symbol wie zum Beispiel ein Ladestecker insbesondere mit Elektrokabel dargestellt werden, um so anzuzeigen, dass es sich um die Klappe oder den Deckel einer Ladeeinrichtung des Elektrofahrzeugs handelt. Hierfür kann der Bereich, der den Buchstaben oder das Symbol darstellt, transparent und der angrenzende Bereiche nicht transparent ausgestaltet sein oder umgekehrt.
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Die Anzeigeeinrichtung kann optische und/oder akustische Einrichtungen umfassen, um dem Ladezustand optisch und/oder akustisch zu signalisieren. Eine LED, also eine Licht emittierende Diode kann beispielsweise für eine optische Anzeige als Anzeigeelement eingesetzt sein. Die Lichtfarbe oder unterschiedliche Lichtfarben von ein oder mehreren LEDs können dazu genutzt werden, um unterschiedliche Ladezustände der Batterie des Elektrofahrzeugs zu signalisieren. Alternativ oder ergänzend kann die Anzeigeeinrichtung einen Lautsprecher umfassen, um akustisch beispielsweise auf die Notwendigkeit eines Aufladens hinzuweisen oder aber das Ende eines Ladevorgangs anzuzeigen.
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Eine drahtlose Übertragung des Ladezustands der Batterie eines Elektrofahrzeugs erfolgt in einer Ausführungsform über eine Übertragungstechnik wie zum Beispiel WLAN, die eine Übertragung nur über eine relativ kurze Distanz von wenigen 100 m ermöglicht. In diesem Fall wird der Fall abgedeckt, dass sich ein Elektrofahrzeug in einer Garage oder auf einem Parkplatz vor der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus befindet. Der Ladezustand kann dann an die Anzeigeeinrichtung übertragen werden, wenn sich die Anzeigeeinrichtung im Haus oder in der Wohnung befindet. Es wird bei dieser Ausführungsform erreicht, dass der Ladezustand immer dann angezeigt wird, wenn sich die Anzeigeeinrichtung in hinreichender Nähe zum Elektrofahrzeug befindet, um ein aufladen der Batterie des Elektrofahrzeugs auch tatsächlich durchführen zu können und zwar durch einen Benutzer, der sich dann ebenfalls in räumlicher Nähe zum Elektrofahrzeug befindet.
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In einer Ausführungsform der Erfindung werden Übertragungstechniken genutzt, die ein Anzeigen der Batterie des Elektrofahrzeugs unabhängig davon ermöglichen, wo sich die Anzeigeeinrichtung befindet. Hierzu können Übertragungstechniken eines Mobilfunkgerätes wie UMTS oder GSM genutzt werden beispielsweise unter Einsatz des Internets.
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Einen Schlüssel für ein Elektrofahrzeug (mit dem eine Fahrzeugtür mechanisch und/oder elektronisch geöffnet oder geschlossen werden kann, und/oder welches benötigt wird, um mit einem Fahrzeug fahren zu können) mit einem Betätigungselement zu versehen, mit dem ein Aufladen einer Batterie eines Elektrofahrzeugs drahtlos initiiert und/oder ermöglicht werden kann, so zum Beispiel durch Entriegeln einer Klappe einer Ladeeinrichtung des Elektrofahrzeugs, stellt eine eigenständige Erfindung unabhängig von der anspruchsgemäßen Anzeigeeinrichtung dar. Dieses Betätigungselement ferner zu beleuchten und/oder dazu zu benutzen, um die Beleuchtung für einen Deckel oder eine Klappe der Ladeeinrichtung eines Elektrofahrzeugs einzuschalten, stellt eine Ausgestaltung dieser eigenständigen Erfindung dar. Wir behalten uns vor, Schutz für diese eigenständige Erfindung sowie für die Ausgestaltung unabhängig von der Anzeigeeinrichtung zu beanspruchen.
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Eine unabhängige Erfindung stellt ferner ein System mit dem zuvor beschriebenen mechanischen und/oder elektronischen Schlüssel dar, wobei das Betätigungselement des Schlüssels eine Geometrie aufweist oder sichtbar werden lässt und zwar insbesondere durch eine teilweise transparente Oberfläche, die hinterleuchtet ist bzw. werden kann, die mit der Geometrie übereinstimmt, die auf einem Deckel oder einer Klappe (3) eines Elektrofahrzeugs, der bzw. die für ein Aufladen des Elektrofahrzeugs geöffnet werden muss, sichtbar ist bzw. sichtbar gemacht werden kann und zwar insbesondere durch eine Beleuchtung. Eine übereinstimmende Geometrie bedeutet nicht, dass die beiden Geometrien genau gleich groß sein müssen. Die Dimensionen können sich also unterscheiden. Eine Übereinstimmung liegt also auch im Fall einer maßstabsgetreuen Verkleinerung oder Vergrößerung vor.
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In einer Ausführungsform der Erfindung ist die Anzeigeeinrichtung so beschaffen, dass diese als Beleuchtungsmittel dienen kann, insbesondere um im Dunkeln den Bereich einer Ladeeinrichtung eines Elektrofahrzeugs ausleuchten zu können. Durch Berühren oder Drücken eines Einschaltelements und zwar vorzugsweise der Anzeigeeinrichtung kann dann die Beleuchtung eingeschaltet werden und zwar vorzugsweise im Anschluss an ein solches Einschalten zeitlich begrenzt, so zum Beispiel bis zu 10 Sekunden oder bis zu 30 Sekunden. Durch das zeitlich begrenzte Einschalten der Beleuchtung wird einerseits sichergestellt, dass begrenzt Strom verbraucht wird. Andererseits soll die Beleuchtung dazu dienen, insbesondere das Verbinden einer Ladeeinrichtung eines Kraftfahrzeugs mit der Ladeeinrichtung des Elektrofahrzeugs zu erleichtern. Entsprechend ist die Zeit ausgewählt, innerhalb der das Beleuchtungsmittel im Anschluss an ein Einschalten zeitlich begrenzt leuchtet. Durch ein solches Ausleuchten des Bereichs einer Ladeeinrichtung eines Elektrofahrzeugs kann das Verbinden mit der Ladeeinrichtung einer Ladestation erleichtert werden, wenn schlechte Sichtverhältnisse herrschen. Die als Beleuchtungsmittel ausgestaltete Anzeigeeinrichtung ist dann insbesondere Teil eines mechanischen und/oder elektronischen Schlüssels.
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Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert.
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Es zeigen
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1: teilweise transparente, beleuchtete Klappe im Stoßfänger eines Elektrofahrzeugs nebst als Schlüssel ausgestaltete Anzeigeeinrichtung.
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2: als Schlüssel ausgestaltete Anzeigeeinrichtung,
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3: Schnitt durch eine innenbeleuchtete Ladeeinrichtung.
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In der 1 wird ausschnittsweise ein Elektrofahrzeug 1 mit einem Stoßfänger 2 gezeigt. In den Stoßfänger 2 ist eine Klappe 3 einer Ladeeinrichtung des Elektrofahrzeugs 1 integriert, um einen Innenraum der Ladeeinrichtung verschließen zu können. Die Klappe 3 ist teilweise transparent und zwar insbesondere in Form einer „Ladebuchse” 4 oder eines Buchstabens „e”. Hinter der Klappe 3 innerhalb des Stoßfängers 2 und zwar in dem Innenraum der Ladeeinrichtung sind ein oder mehrere Beleuchtungsmittel angeordnet, welche vorzugsweise eine oder mehrere LEDs umfassen. Ein bzw. die Lichtkegel der Beleuchtungsmittel sind derart zumindest auch in Richtung des transparenten Bereichs 4 der Klappe 3 gerichtet und vermögen die Klappe und zwar insbesondere das Symbol oder den Buchstaben auszuleuchten. Durch die Beleuchtung bzw. diese Hinterleuchtung ist das Symbol oder der Buchstabe von außen gut sichtbar und zwar vor allem bei schlechten Lichtverhältnissen.
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Weiter wird ein Schlüssel 5 dargestellt, der für ein Öffnen der Türen und/oder einer Klappe des Elektrofahrzeugs und/oder für ein Starten des Elektrofahrzeugs benötigt wird. Der Schlüssel verfügt über eine Mehrzahl von Betätigungselementen 6, 7 und 8. Wird das Betätigungselement 6 betätigt, so wird das Beleuchtungsmittel der Ladeeinrichtung angeschaltet und/oder die Klappe 3 des Elektrofahrzeugs 1 entriegelt. Das Betätigungselement 6 weist vorzugsweise das gleiche Symbol oder den gleichen Buchstaben auf, der bereits auf der Klappe 3 durch den transparenten Bereich 4 dargestellt wird.
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Das Betätigungselement 6 dient zugleich als Anzeige für den Ladezustand der Batterie des Elektrofahrzeugs. Beispielsweise leuchtet das Betätigungselement 6 dann auf, wenn der Ladezustand der Batterie einen vorgegebenen Wert unterschritten hat, der ein baldiges Aufladen der Batterie des Elektrofahrzeuges ratsam erscheinen lässt. Wurde ein vorgegebener Wert unterschritten, so kann entweder dauerhaft das Unterschreiten dieses Schwellwertes angezeigt werden oder aber beispielsweise erst nach einem Betätigen des Betätigungselements 6. Der Ladezustand kann in Form eines Balkendiagramms oder aber durch Lichtfarben angezeigt werden. Die Farbe Grün signalisiert beispielsweise, dass die Batterie aufgeladen ist. Die Farbe Orange signalisiert beispielsweise, dass die Batterie nun aufgeladen werden sollte. Die Farbe Rot signalisiert beispielsweise, dass die Batterie fast vollständig entladen ist.
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Weitere Betätigungselemente 7 und 8 können dazu dienen, Türen und/oder Klappen des Elektrofahrzeugs drahtlos zu öffnen oder zu verschließen oder aber für eine elektronische Freigabe des Elektrofahrzeugs, um mit dem Elektrofahrzeug fahren zu können.
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In der 1 werden optional vorgesehene Beleuchtungsmittel, insbesondere LEDs, also Licht emittierende Dioden 9 dargestellt, die um den Bereich der Klappe 3 herum (vorzugsweise gleichmäßig verteilt) angeordnet sind. Diese Beleuchtungsmittel 9 erleichtern ein Auffinden der Klappe und/oder beleuchten die Oberfläche der Klappe 3, um ein Symbol oder einen Buchstaben auf der Klappe sichtbar werden zu lassen. Ist die Klappe 3 im Inneren sowie seitlich transparent ausgestaltet, so kann Licht in einer Ausführungsform vom Beleuchtungsmittel bzw. den Beleuchtungsmitteln seitlich in die Klappe eintreten und über Reflektion, insbesondere über Totalreflektion zu einem Bereich der Klappe gelangen, der ein Austreten des
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Lichts aus der Klappe nach außen erlaubt, um so ein Symbol oder einen Buchstaben auf der Klappe verbessert sichtbar werden zu lassen. Derartige Beleuchtungsmittel 9 können auch dazu genutzt werden, um den Ladezustand einer Batterie zu signalisieren, beispielsweise durch verschiedene Lichtfarben, also eine Lichtskala und/oder durch die Anzahl an leuchtenden Beleuchtungsmitteln, also zum Beispiel durch die Anzahl an LEDs, die in Abhängigkeit vom Ladezustand der Batterie leuchten.
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In der 2 wird der Schlüssel 5 mit dem Anzeigeelement 6 gezeigt, das zugleich ein Betätigungselement ist. In diesem Fall ist das Betätigungselement bzw. das Anzeigeelement 6 mit den Buchstaben „e” versehen, der auf den elektrischen Antrieb hinweist.
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In der 3 wird ein Innenraum 10 mit einem Bereich 11 für elektrische Steckverbinder einer innenbeleuchteten Ladeeinrichtung eines Elektrofahrzeugs im Schnitt gezeigt. Im Innenraum 10 sind vorzugsweise wie dargestellt seitlich Beleuchtungsmittel, insbesondere LEDs 9 angeordnet, um so sowohl den Bereich 11 als auch die Klappe 3 beleuchten zu können. Die Klappe 3 ist teilweise transparent, so dass im Fall des Einschalten der Beleuchtungsmittel 9 der transparente Bereich von außen verbessert sichtbar ist. Wird die Klappe 3 geöffnet, so kann der Innenraum 10 durch die LEDs 9 ausgeleuchtet werden, um das Verbinden mit der Ladeeinrichtung einer Ladestation zu erleichtern. Die LEDs 9 können wiederum dazu genutzt werden, um den Ladezustand der Batterie des Elektrofahrzeugs zu signalisieren, beispielsweise durch eine Farbskala, also durch unterschiedliche Farben in Abhängigkeit vom Ladezustand der Batterie.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Elektrofahrzeug
- 2
- Stoßfänger
- 3
- Klappe
- 4
- transparenter Bereich
- 5
- Schlüssel
- 6
- Anzeigeeinrichtung
- 7
- Betätigungselement
- 8
- Betätigungselement
- 9
- LED
- 10
- Innenraum einer Ladeeinrichtung
- 11
- Bereich mit elektrischen Steckverbindern
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102010002514 A1 [0004]
- DE 102005043893 [0005]
- EP 2011/050702 [0011]