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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kältegerät, insbesondere ein Haushaltskältegerät, mit einem eine Lagerkammer begrenzenden tiefgezogenen Innenbehälter und einem in einer Rückwand des Innenbehälters ausgeformten Luftkanal. Ein solcher Luftkanal ist insbesondere bei Nofrost-Kältegeräten oft vorgesehen, um Kaltluft aus einer von der Lagerkammer abgeteilten Verdampferkammer in der Lagerkammer zu verteilen.
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Um die Kaltluft in dem Luftkanal über längere Strecken führen zu können, ist eine Abdeckung erforderlich, die den Luftkanal von der Lagerkammer abgrenzt. Herkommlicherweise wird als Abdeckung eine ebene Kunststoffplatte verwendet, die mit Hilfe von Schrauben oder Kunststoff-Spreiznieten am Innenbehälter befestigt wird. Da die Abdeckung im Allgemeinen nicht dickwandig genug ist, um in sich steif zu sein, ist eine beträchtliche Zahl von Schrauben oder Spreiznieten erforderlich, um die Abdeckung so zu befestigen, dass sie auf ihrer gesamten Länge ausreichend dicht am Innenbehälter anliegt. Die Anbringung dieser Vielzahl von Schrauben oder Spreiznieten macht die Montage der Abdeckung langwierig. Außerdem bringen Schrauben oder Spreiznieten, die den Innenbehälter durchstoßen, die Gefahr mit sich, dass Feuchtigkeit aus der Lagerkammer in die den Innenbehälter umgebende Isolationsschicht vordringt und deren Isolationswirkung beeinträchtigt.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, ein Kältegerät mit am Innenbehälter ausgeformtem Luftkanal zu schaffen, bei dem eine Abdeckung des Luftkanals schnell und einfach montierbar ist.
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Die Aufgabe wird gelöst, indem bei einem Kältegerät, insbesondere einem Haushaltskältegerät, mit einem eine Lagerkammer begrenzenden tiefgezogenen Innenbehälter, einem in einer Wand des Innenbehälters ausgeformten Luftkanal und einer den Luftkanal von der Lagerkammer abgrenzenden Abdeckung, der Luftkanal wenigstens an einer seitlichen Flanke eine Hinterschneidung aufweist, in die die Abdeckung eingreift. Durch diesen Eingriff entfällt wenigstens auf einer Seite der Abdeckung die Notwendigkeit zur Befestigung mittels Schrauben, Spreizdübeln oder dergleichen.
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Insbesondere wenn die Wand des Innenbehälters eine Rückwand ist, kann der Luftkanal einschließlich der Hinterschneidung auf einfache Weise beim Tiefziehen des Innenbehälters mit ausgeformt werden.
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Wenn die Hinterschneidung an einander gegenüberliegenden Flanken des Luftkanals gebildet ist, kann die Abdeckung insgesamt durch Verrastung in den Hinterschneidungen befestigt werden, ohne dass Bedarf nach weiteren Befestigungsmitteln besteht. Folglich müssen auch keine Öffnungen im Innenbehälter geschaffen werden, durch die Feuchtigkeit in die Isolationsschicht gelangen könnte.
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Die Hinterschneidung erstreckt sich vorzugsweise über die gesamte Länge des Luftkanals, um eine Verrastung der Abdeckung an beliebiger Stelle des Luftkanals zu ermöglichen.
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Die Abdeckung weist vorzugsweise in ihrer Längrichtung voneinander beabstandete, in die Hinterschneidung hineingreifende Finger auf. Im Gegensatz zu einem entlang einer Flanke des Luftkanals durchgehenden Steg versteifen die voneinander beabstandeten Finger die Abdeckung nicht, so dass die Abdeckung beim Einbau und, falls nötig, beim Ausbau geringfügig durchgebogen werden kann und so die Finger mit geringem Kraftaufwand, einer nach dem anderen, in der Hinterschneidung verrastet bzw. wieder aus der Hinterschneidung herausgezogen werden können.
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Um einen festen Sitz der Abdeckung in wohldefinierter Position am Luftkanal zu ermöglichen, haben die Finger vorzugsweise einen zu der Hinterschneidung der Flanke(n) komplementären Querschnitt.
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Um ein unkontrolliertes Entweichen von Luft entlang der Ränder der Abdeckung zu vermeiden, weist eine Grundplatte der Abdeckung vorzugsweise beiderseits eines den Luftkanal überbrückenden Kernbereichs an der Wand des Innenbehälters beiderseits des Luftkanals anliegende Randstreifen auf. Die Randstreifen und der Kernbereich können eine einzige ebene Platte bilden, wobei die Finger jeweils eine Grenze zwischen Kernbereich und Randstreifen markieren.
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Um die Dichtwirkung der Randstreifen zu verbessern, können diese in den Luftkanal flankierenden Vertiefungen der Rückwand aufgenommen sein.
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Luftauslassöffnungen können an der Abdeckung vorgesehen sein, um die in dem Luftkanal zirkulierende Luft kontrolliert in der Lagerkammer zu verteilen.
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Um den Strömungswiderstand des Luftkanals gering zu halten, können Luftaustrittsöffnungen im Querschnitt abgerundete Ränder an ihrer dem Luftkanal zugewandten Seite aufweisen. Derartige abgerundete Ränder sind insbesondere durch Spritzformung der Abdeckung realisierbar.
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Die Abdeckung kann eine den Luftkanal längs unterteilende Rippe tragen, um von dem Luftkanal einen Nebenkanal, z. B. zur Unterbringung von elektrischen Leitungen oder dergleichen abzuteilen.
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Der Luftkanal kann wenigstens zwei in Tiefenrichtung des Innenbehälters gegeneinander versetzte Abschnitte umfassen, um den Innenraum in seiner gesamten Höhe einschließlich eines sich in der Vertikalen mit einer Maschinenraumnische überschneidenden Bereichs um einem nicht gradlinigen Verlauf des Luftkanals an der Rückwand des Innenbehälters folgen zu können, kann die Abdeckung wenigstens durch ein Scharnier in ihrer Längsrichtung aufeinander folgende Abschnitte unterteilt sein. Vorzugsweise ist dieses Scharnier ein Folienscharnier.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Aus dieser Beschreibung und den Figuren gehen auch Merkmale der Ausführungsbeispiele hervor, die nicht in den Ansprüchen erwähnt sind. Solche Merkmale können auch in anderen als den hier spezifisch offenbarten Kombinationen auftreten. Die Tatsache, dass mehrere solche Merkmale in einem gleichen Satz oder in einer anderen Art von Textzusammenhang miteinander erwähnt sind, rechtfertigt daher nicht den Schluss, dass sie nur in der spezifisch offenbarten Kombination auftreten können; stattdessen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass von mehreren solchen Merkmalen auch einzelne weggelassen oder abgewandelt werden können, sofern dies die Funktionsfähigkeit der Erfindung nicht in Frage stellt. Es zeigen:
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1 eine schematische perspektivische Ansicht eines Kältegeräte-Innenbehälters gemäß der vorliegenden Erfindung;
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2 Abschnitte der Rückwand des Innenbehälters und einer zur Montage an der Rückwand vorgesehnen Abdeckung gemäß einer ersten Ausgestaltung der Erfindung;
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3 einen Abschnitt einer Abdeckung gemäß einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung;
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4 einen schematischen horizontalen Schnitt durch die Abdeckung der 3 in an der Rückwand montiertem Zustand;
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5 einen zu 4 analogen Schnitt gemäß einer dritten Ausgestaltung der Erfindung;
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6 einen zu 4 analogen Schnitt gemäß einer vierten Ausgestaltung der Erfindung;
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7 einen zu 4 analogen Schnitt gemäß einer fünften Ausgestaltung der Erfindung;
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8 einen vertikalen Schnitt durch den Luftkanal und die Abdeckung gemäß einer sechsten Ausgestaltung der Erfindung;
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9 eine perspektivische Ansicht einer Abdeckung gemäß einer siebten Ausgestaltung der Erfindung;
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10 eine zu 8 analoge Ansicht gemäß einer achten Ausgestaltung der Erfindung; und
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11 einen vertikalen Schnitt durch den Luftkanal und die Abdeckung gemäß einer neunten Ausgestaltung der Erfindung.
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1 zeigt eine schematische Ansicht schräg von unten und hinten einen Innenbehälters 1 für ein Haushaltskältegerät gemäß einer ersten Ausgestaltung der Erfindung. Der in an sich bekannter Weise aus thermoplastischem Kunststoff, insbesondere Polystyrol, tiefgezogene Innenbehälter 1 hat im Wesentlichen die Form eines Quaders mit offener, von einem Rahmen 2 umgebener Vorderseite, Seitenwänden 3, einer Decke sowie einer in 1 dem Betrachter zugewandten Rückwand 4 und einem Boden 5. Im unteren Bereich der Rückwand 4 ist eine Aussparung 6 gebildeter, um Platz zu lassen für eine Maschinenraumnische, die im fertig montierten Kältegerät einen Verdichter sowie evtl. einen Verflüssiger und ein Gebläse zum Kühlen von Verdichter und Verflüssiger aufnimmt. Ein Luftkanal 7 erstreckt sich an der Rückwand 4 über die gesamte Höhe des Innenbehälters einschließlich der Aussparung 6. An seitlichen Flanken 8 des Luftkanals ist in 1 jeweils ein vorspringender Wulst 9 zu sehen, den im Inneren des Innenbehälters 1 jeweils eine nutartige Hinterschneidung 10 entspricht, wie z. B. in 2 zu erkennen. Die Hinterschneidung 10 erstreckt sich an beiden Flanken 8 über die gesamte Länge des Luftkanals 7.
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Benachbart zu einem Abschnitt der Rückwand 4 mit dem darin eingetieften Luftkanal 7 zeigt die 2 einen Abschnitt einer Abdeckung 11. Eine Grundplatte oder ein Kernbereich 12 der aus Kunststoff spritzgeformten Abdeckung 11 ist vorgesehen, um in dem Luftkanal 7 platziert zu werden, wobei seitliche Ränder 13 des Kernbereichs 12 die Flanken 8 des Luftkanals 7 berühren und von den Rändern 13 in den Luftkanal 7 hinein abstehende elastische Finger 14 in die Hinterschneidungen 10 der Flanken 8 einrasten. Die Finger 14 sind an den Rändern 13 jeweils paarweise in gleicher Höhe angeordnet. Die Abdeckung 11 ist in Maßen elastisch biegsam, so dass während der Anbringung der Abdeckung Fingerpaare 14 an einem Ende der Abdeckung 11 bereits in die Hinterschneidungen 10 eingerastet sein können, Fingerpaare an einem anderen Ende der Abdeckung 11 jedoch noch nicht, und die Fingerpaare sukzessive in die Hinterschneidungen 10 eingerastet werden. Genauso können die Fingerpaare bei einer Demontage der Abdeckung 11 eines nach dem anderen aus den Hinterschneidungen 10 herausgezogen werden. So ist eine schnelle und bequeme Montage und Demontage der Abdeckung 11 bei geringem Kraftaufwand möglich.
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3 zeigt eine Ansicht eines Abschnitts der Abdeckung 11 gemäß einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung. Die Finger 14 sind gegenüber der Ausgestaltung der 2 geringfügig verlängert, und beiderseits des Kernbereichs 12 erstrecken sich Randstreifen 15, die, wenn die Abdeckung 11 in der in 4 gezeigten Weise an dem Luftkanal 7 montiert ist, benachbart zum Luftkanal 7 an der Rückwand 4 anliegen, um das Entweichen von Luft aus dem Luftkanal 7 entlang der Ränder der Abdeckung 11 zu verhindern oder wenigstens zu begrenzen.
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Die Finger 14 tragen in die Hinterschneidungen 10 eingreifende Rastvorsprünge 16, der Querschnitt zu demjenigen der Hinterschneidungen 10 komplementär ist, um eine exakte Positionierung der Abdeckung 11 zu gewährleisten. Eine den Randstreifen 15 zugewandte Flanke 17 der Rastvorsprünge 16 ist schräg zur Tiefenrichtung des Innenbehälters 1 orientiert, so dass sie, wenn die Abdeckung 11 vom Luftkanal 7 weggezogen wird, einer seitwärts ins Innere des Kanals 7 hinein gerichteten Kraft ausgesetzt ist, die den Finger 14 verbiegt und ein Abziehen der Abdeckung 11 vom Luftkanal 7 möglich macht.
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Wie in 5 gezeigt, kann zwischen den Randstreifen 15 und der Rückwand 4 jeweils ein elastisches Dichtband 18 angeordnet sein, das elastisch gestaucht ist und die Flanken des Luftkanals 7 abdichtet, wenn die Finger 14 in den Hinterschneidungen 10 verrastet sind.
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6 zeigt eine Abwandlung, bei der die Randstreifen 15 der Abdeckung 11 ihrerseits in Vertiefungen 19 der Rückwand 4 beiderseits des Luftkanals 7 aufgenommen sind. Die Vertiefungen 19 können einerseits die Abdichtung an den Flanken des Luftkanals 7 verbessern, indem sie eine scharfe Umlenkung von zwischen den Randstreifen 15 und der Rückwand 4 hindurch entweichender Luft erzwingen und dadurch das Entweichen behindern. Außerdem erlauben sie es, wie in der Ausgestaltung der 2 die Außenseite der Abdeckung 11 mit der umgebenden Rückwand 4 bündig zu machen und so eine ebene, reinigungsfreundliche Innenoberfläche der Lagerkammer zu schaffen.
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Bei der Ausgestaltung der 7 steht von der Innenseite der Abdeckung 11 eine Rippe 20 ab, die sich bis unmittelbar vor eine Rückwand 21 des Luftkanals 7 erstreckt und von diesem einen Nebenkanal 22 abtrennt. Dieser Nebenkanal 22 kann zur Unterbringung eines Kabelbaums 23 dienen, der an verschiedenen Stellen des Innenbehälters 1 angeordnete Temperaturfühler oder einen die Luftzirkulation in dem Luftkanal 7 antreibenden Ventilator mit einer Steuerschaltung, z. B. in der Maschinenraumnische 6, verbindet.
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Luftaustrittsöffnungen 24 können aus dem im Wesentlichen ebenen Kernbereich 12 der Abdeckung 11 ausgestanzt oder auf andere Weise ausgeschnitten sein. Vorzugsweise sind die Austrittsöffnungen 24 als leicht über die Rückwand 4 bzw. den sie umgebenden Kernbereich 12 in den Innenbehälter 1 hinein vorspringende Stutzen ausgebildet, die, wie in dem Schnitt der 8 gezeigt, an ihrer dem Luftkanal 7 zugewandten Seite abgerundete Bereiche 25 aufweisen, um einen turbulenzarmen, in etwa horizontal ausgerichteten Luftstrom in den Innenbehälter 1 hinein zu entlassen.
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Wie bereits in 1 zu erkennen, ist der Luftkanal 7 in mehrere Abschnitte unterteilt, einen stromaufwärtigen Abschnitt 7a und zwei sich um die Aussparung 6 herum ziehende Abschnitte 7b, 7c, von denen der Abschnitt 7b im Wesentlichen horizontal und der Abschnitt 7c vertikal ausgerichtet ist. Um den Luftkanal 7 auf seiner ganzen Länge mit einer durchgehenden Abdeckung 11 abdecken zu können, ist diese Abdeckung 11 gemäß der in 9 gezeigten Ausgestaltung durch zwei Folienscharniere 26 in jeweils in den Abschnitten 7a, 7b, 7c des Luftkanal entsprechende Abschnitte 11a, 11b, 11c gegliedert. Der mittlere Abschnitt 11b ist in 9 ohne Finger 14 dargestellt, er könnte jedoch genauso wie die benachbarten Abschnitte 11a, 11c mit Fingern 14 versehen sein. Denkbar wäre auch, am Abschnitt 11b anstelle von Fingern zwei sich über die gesamte Länge des Abschnitts 11b erstreckende Rippen vorzusehen, die keine Rastvorsprünge aufweisen, aber im montierten Zustand an den Flanken 8 des Abschnitts 7b anliegen, um diesen auch dann seitlich abzudichten, wenn aufgrund von Fertigungstoleranzen in den vertikalen Abmessungen der Abschnitte 7a, 7c bzw. 11a, 11c ein enger Kontakt der Randstreifen 15 des Abschnitts 11b mit dem Innenbehälter 1 nicht möglich ist.
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10 zeigt eine Ausgestaltung der Abdeckung 11, bei der diese in zwei voneinander getrennte Teile 27, 28 gegliedert ist. Das obere Teil 27 umfasst den stromaufwärtigen Abschnitt 11a der Abdeckung 11 sowie eine mit diesem Abschnitt 11a über ein Folienscharnier 26 verbundene, mit zwei Schlitzen 30 versehene Platte 29. Die Platte 29 kommt im montierten Zustand über dem horizontalen Abschnitt 7b des Luftkanals 7 zu liegen.
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Das zweite Teil 28 umfasst den Abschnitt 11c sowie eine Platte 31, die wie die Abschnitte 11a, 11c mit Rastfingern 14 versehen ist. Im montierten Zustand liegt die Platte 31 auf der Platte 29 auf, und ein Paar ihrer Rastfinger 14 durchgreift die Schlitze 30 mit Spiel in deren Längsrichtung, um in die Hinterschneidung 10 des Abschnitts 7b einzurasten. So kann die Länge des von den Platten 29, 31 gebildeten mittleren Abschnitts der Abdeckung 11 an Fertigungstoleranzen des Innenbehälters 1 angepasst werden, so dass in den anderen Abschnitten 11a, 11b die Randstreifen 15 auf ihrer ganzen Länge in Kontakt mit dem Innenbehälter 1 sein können.
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11 zeigt einen vertikalen Schnitt durch den Grenzbereich der Abschnitte 7a, 7b des Luftkanals 7 bzw. 11a, 11b der Abdeckung 11 gemäß einer neunten Ausgestaltung der Erfindung. Anstelle eines einzigen Folienscharniers 26 ist hier eine Mehrzahl von jeweils untereinander bzw. mit den Abschnitten 11a, 11b über Folienscharniere verbundener Segmente 32 vorgesehen, die die Abdeckung 11 zwischen den Abschnitten 11a, 11b auf einer Länge von mehreren cm hochflexibel machen. So kann die Abdeckung sich auch an einem abgerundeten Übergangsbereich 33 zwischen vertikalen und horizontalen Bereichen der Rückwand 4 eng und dicht anschmiegen.
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Ein entsprechender von mehreren Segmenten 32 gebildeter hochflexibler Abschnitt kann auch am Übergang zwischen den Abschnitten 7b, 7c bzw. 11b, 11c vorgesehen sein. Indem der von den Segmenten 32 gebildete flexible Abschnitt jeweils länger ist als zum Überbrücken des abgerundeten Übergangsbereichs 33 zwischen den Kanalabschnitten 7a, 7b bzw. 7b, 7c erforderlich, wird außerdem die Möglichkeit geschaffen, die Abdeckung auf ihrer ganzen Länge, über die Grenzen der Kanalabschnitte 7a, 7b, 7c hinweg zu verschieben und so Abmessungstoleranzen des Innenbehälters auszugleichen.