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DE102005021609A1 - Kältegerätekorpus mit Luftkanal - Google Patents

Kältegerätekorpus mit Luftkanal Download PDF

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DE102005021609A1
DE102005021609A1 DE200510021609 DE102005021609A DE102005021609A1 DE 102005021609 A1 DE102005021609 A1 DE 102005021609A1 DE 200510021609 DE200510021609 DE 200510021609 DE 102005021609 A DE102005021609 A DE 102005021609A DE 102005021609 A1 DE102005021609 A1 DE 102005021609A1
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Harald Stelzer
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Abstract

Ein Kältegerätekorpus umfasst einen tiefgezogenen Innenbehälter (2), der einen Innenraum des Korpus begrenzt, und eine Außenhaut (1), die einen mit Isoliermaterial gefüllten Zwischenraum (3) einschließen. An einer Wand des Innenbehälters (2) ist eine Nut (7, 8) tiefgezogen. Ein sich entlang der Nut (7, 8) erstreckender Luftkanal ist durch eine Deckplatte (11) vom Innenraum des Korpus abgegrenzt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Korpus für ein Kältegerät. Ein solcher Korpus ist herkömmlicherweise aufgebaut aus einem aus Kunststoff-Flachmaterial tiefgezogenen Innenbehälter, einer Außenhaut aus Blech- oder Kunststoffplatten, und isolierendem Schaummaterial, das einem Zwischenraum zwischen dem Innenbehälter und der Außenhaut ausfüllt.
  • Bei den so genannten No-Frost-Kältegeräten ist ein Verdampfer in einer von dem Innenraum abgetrennten Kammer untergebracht, und der Innenraum wird gekühlt durch Umwälzen von Luft zwischen der Kammer und dem Innenraum. Um eine gewünschte Verteilung der Kühlwirkung im Innenraum, d.h. im Allgemeinen eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Temperatur in einem zusammenhängenden Fach des Innenraums und/oder gezielt unterschiedliche Temperaturen in voneinander getrennten Fächern des Innenraums, zu erzielen, wird ein Verteilerkanal vorgesehen, der dazu dient, Kaltluft aus der Kammer über an verschiedenen Stellen des Innenraums verteilte Ausblasöffnungen in den Innenraum abzugeben oder von verschiedenen Stellen abzuziehen und der Kammer zuzuführen.
  • Aus DE 39 32 459 C2 ist ein Kombinationskältegerät mit einem Gefrierfach 15, einem Null-Grad-Fach 16 und Kühlfächern 17, 18 bekannt, bei dem die Verdampferkammer zwischen dem Gefrierfach und dem Null-Grad-Fach 16 untergebracht ist, ein Luftkanal 27 sich in der Rückwand des Geräts vom Null-Grad-Fach 16 zum Kühlfach 17 erstreckt und Luftkanäle 26 sich in den Seitenwänden des Geräts vom Null-Grad-Fach 17 zur Verdampferkammer erstrecken. Diese Kanäle sind jeweils in die isolierende Schaumschicht eingebettet. Da die zum Teil kompliziert geformten Kanäle als Einzelteile vorgefertigt werden müssen und an ihren Enden jeweils dicht an passend in den Innenbehälter geschnittenen Öffnungen montiert werden müssen, ist die Montage dieses Kältegeräts aufwändig und kostspielig.
  • DE 101 43 242 A1 beschreibt ein Kältegerät, bei dem ein Kaltluftkanal an der Innenseite des Innenbehälters ausgebildet ist. Er erstreckt sich entlang der Decke und der Tür des Kältegeräts. Während der an der Türinnenseite verlaufende Teil des Kanals das nutzbare Volumen des Innenraums kaum beeinträchtigt und überdies den Vorteil hat, als Halterung für Türabsteller dienen zu können, beeinträchtigt der an der Decke verlaufende Kanal merklich die Nutzungsmöglichkeiten des oberen Bereich des Innenraums. Würde man einem Kanal mit dem aus DE 101 43 242 A1 an der Rückwand des Innenbehälters platzieren, wären die Einschränkungen sogar noch schwerwiegender.
  • Aufgabe der Erfindung ist, einen Korpus für ein Kältegerät zu schaffen, bei dem ein Luftkanal einfach und preiswert anzubringen ist, ohne die Nutzungsmöglichkeiten des Innenraums wesentlich zu beeinträchtigen.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch einen Korpus mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Indem der Kanal in einer Wand des Innenbehälters mitangeformten z. B. tiefgezogenen Nut angeordnet ist, entfällt die Notwendigkeit, eine den Kanal vom Innenraum abgrenzende Deckplatte weit und störend in den Innenraum vorspringen zu lassen, um einen benötigten Kanalquerschnitt zu realisieren. Gleichzeitig ist die als Luftkanal dienende Nut an ihren geschlossenwandig ausgebildeten Nutseiten in das Wärmeisolationsmaterial des Kältegerätekorpus eingebettet und damit gleichzeitig wärmeisoliert.
  • Vorzugsweise ist der Überstand der Deckplatte über an die Nut angrenzende Wandbereiche des Innenbehälters kleiner ist als die Tiefe der Nut.
  • Der Überstand kann auf Null gesetzt werden, so dass die mit der Nut versehene Innenbehälterwand und die Deckplatte eine bündige Fläche ergeben. Im diesem Fall kann es für eine weite Verteilung von aus Öffnungen der Deckplatte ausströmender Luft vorteilhaft sein, die Öffnungen mit unterschiedlich ausgerichteten Lenklamellen zu versehen.
  • Ein geringer Überstand der Deckplatte kann jedoch durchaus wünschenswert sein; zum einen, weil die zum Formen des Innenbehälters verwendete Tiefziehtechnik zu streuenden Abmessungen der Nut führen kann, die eine exakt bündige Anbringung der Deckplatte schwierig machen; zum anderen ermöglichen über die Behälterwand vorstehende Flanken der Deckplatte die Anbringung von in verschiedene Richtungen ausgerichteten Ausströmöffnungen.
  • Um eine Rundung der Innenbehälterwand am Rand der Nut zu verdecken, an der sich sonst schwer zu beseitigender Schmutz sammeln könnte, ist die Deckplatte vorzugsweise mit Randstreifen versehen, die an an die Nut angrenzenden Wandbereichen des Innenbehälters anliegen.
  • Zur Verankerung der Deckplatte können von ihr abstehende und an Seitenwänden der Nut anliegende Stege vorgesehen sein.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen, die Bezug nimmt auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
  • 1 einen schematischen vertikalen Schnitt durch einen Kältegerätekorpus gemäß der Erfindung;
  • 2 bis 6 jeweils einen horizontalen Schnitt durch einen Kanal des Kältegeräts in verschiedenen Ausgestaltungen.
  • Der schematische Schnitt der 1 zeigt einen Kältegerätekorpus mit einer Außenwand 1, einem tiefgezogenen Innenbehälter 2 und einer zwischen beiden eingeschlossenen Isolierschaumschicht 3. Der Innenbehälter begrenzt zwei Fächer, ein oberes Fach oder Gefrierfach 4 und ein unteres Fach oder Normalkühlfach 5. Eine Zwischenwand 6 zwischen den Fächern 4, 5 enthält eine Kammer 7, in der ein nicht gezeigter Verdampfer untergebracht ist.
  • In der Rückwand der Fächer 4, 5 ist beim Tiefziehen mittig jeweils eine Nut 7 bzw. 8 geformt, die sich von der Zwischenwand 6 aus vertikal erstreckt.
  • Die zwei Fächer 4, 5 können mitsamt der Außenhaut der Zwischenwand 6 beim Tiefziehen des Innenbehälters ausgeformt werden; in diesem Fall ist an den Enden der Nuten 7, 8 in Höhe der Zwischenwand 6 jeweils eine Öffnung in den Innenbehälter 2 geschnitten, und die zwei Nuten sind durch einen schaumseitig eingefügten, mit der Kammer 7 kommunizierenden Kanalabschnitt 9 verbunden.
  • Es ist aber auch möglich, beim Tiefziehen des Innenbehälters 2 zunächst nur ein Fach zu formen, das durch nachträgliches Einbauen der Zwischenwand 6 in die zwei Fächer 4, 5 unterteilt wird. In diesem gehen die zwei Nuten 7, 8 in Höhe der Zwischenwand 6 kontinuierlich ineinander über, und es ist nicht erforderlich, eine Öffnung in den Innenbehälter zu schneiden, um eine Verbindung zwischen der Kammer und den Kanälen herzustellen.
  • An den Nuten 7, 8 in Höhe der Zwischenwand 6 angeordnete gesteuerte Klappen zum selektiven Zuführen von Kaltluft aus der Kammer 7 in die Nut 7, die Nut 8 oder beide gleichzeitig sind in der Fig. weggelassen.
  • Die Nuten vom Inneren der Fächer 4, 5 jeweils durch eine Abdeckplatte 10 bzw. 11 abgegrenzt. Die Abdeckplatten sind beim hier betrachteten Ausführungsbeispiel in Abständen mit Ausströmöffnungen 12 versehen. Bei einer Abwandlung mit mehr als zwei Fächern, wie etwa vom in der bereits genannten DE 39 32 459 C2 beschriebenen Typ, könnte auch eine geschlossene Abdeckplatte verwendet werden, um einen Luftkanal an einem ersten Fach vorbei zu einem zweiten führen, ohne Luft in das erste Fach abzugeben.
  • 2 zeigt einen Schnitt entlang der in 1 mit X-X bezeichneten Linie gemäß einer ersten Ausgestaltung. Die Nut 8 hat einen flach rechteckigen Querschnitt und begrenzt zusammen mit der Abdeckplatte 11 einen Luftkanal 13, durch den Luft von der Kammer 7 zum Fach 5 geführt wird. Die in der Schnittebene liegenden Ausströmöffnungen 12 sind mit Lenklamellen 14 versehen, die den abgegebenen Luftstrom jeweils aus der Schnittebene der 1 heraus nach rechts bzw. links ablenken.
  • Die Abdeckplatte 11 ist hier bündig mit die Nut 8 umgebenden Bereichen 15 der Innenbehälter-Rückwand angeordnet. Sie ist in dieser Stellung durch Stege 16 gehalten, die von den Längskanten der Abdeckplatte 11 abstehend ins Innere der Nut 8 eingreifen, zwischen deren Seitenflanken 17 geklemmt sind und sich am Boden 18 der Nut 8 abstützen.
  • Eine genaue Bündigkeit der Abdeckplatte 11 mit den umgebenden Bereichen 15 erfordert eine hohe Genauigkeit beim Formen der Nut 8, da bereits kleine Abweichungen störend auffallen. Solche Abweichungen sind weniger auffällig, wenn ein geringer Überstand der Deckplatte 11 über die umgebenden Bereiche 15 der Rückwand vorgesehen wird. Der Überstand kann sinnvollerweise zwischen wenigen Millimetern und 2 cm betragen, er ist in jedem Falle kleiner als die Tiefe der Nut 8. 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel mit überstehender Abdeckplatte 11; der Überstand ist hier groß genug, dass Ausströmöffnungen 19 an den die Abdeckplatte 11 verankernden Stegen 16 vorgesehen werden können. Aus diesen Öffnungen 19 strömende Luft fließt zunächst an der Rückwand des Innenbehälters entlang und verteilt sich so über die Breite des Fachs 5, ohne dass Kühlgut direkt angeströmt wird.
  • Die Stege 16 sind im Vergleich zur Ausgestaltung der 2 verkürzt. Seitlich von ihnen abstehende Noppen 20 verrasten die Deckplatte 11, indem sie in Vertiefungen an den Flanken 17 der Nut 8 eingreifen.
  • In der Ausgestaltung der 4 sind an den Stegen 16 seitlich abstehende Randstreifen 21 angeformt, die die an die Nut 8 angrenzenden Randbereiche 15 der Rückwand ein Stück weit überdecken und so einen Zwickel 22 abschließen und vor Verschmutzung schützen, der sich durch einen abgerundeten Übergang zwischen der Rückwand und den Seitenflanken 17 der Nut ergibt.
  • Bei der Ausgestaltung der 5 ist zwischen der Nut 8 und den angrenzenden Bereichen 15 der Rückwand jeweils ein Übergangsstreifen 23 um eine Tiefe rückversetzt, die der Dicke von über die Stege 16 seitlich überstehenden Randstreifen 21 der Deckplatte 11 entspricht. In Kombination mit einer Verrastung der Stege 16 an den Seitenflanken 17 der Nut ist hier eine exakte Bündigkeit der Abdeckplatte 11 mit der Rückwand vergleichsweise einfach realisierbar.
  • Bei der Ausgestaltung der 6 sind die Stege 16 zu einzelnen Armen 24 reduziert, die durch Ausschnitte voneinander getrennt sind. Der Schnitt dieser Fig. erstreckt sich in Höhe zweier solcher Ausschnitte. Die Ausschnitte fungieren als Ausströmöffnungen, die hinter die Deckplatte 11 bündig verbreiternden, von der Rückwand beabstandeten Randstreifen 20 verborgen sind.

Claims (8)

  1. Kältegerätekorpus mit einem spanlos geformten Innenbehälter (2), der einen Innenraum des Korpus begrenzt, und einer Außenhaut (1), die einen mit Isoliermaterial gefüllten Zwischenraum (3) einschließen, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Wand des Innenbehälters (2) eine Nut (7, 8) ausgeformt ist, und dass ein sich entlang der Nut (7, 8) erstreckender Luftkanal durch eine Deckplatte (11) vom Innenraum des Korpus abgegrenzt ist.
  2. Kältegerätekorpus nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Überstand der Deckplatte (11) über an die Nut (8) angrenzende Wandbereiche (15) des Innenbehälters (2) kleiner ist als die Tiefe der Nut (8).
  3. Kältegerätekorpus nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (11) mit an die Nut (8) angrenzenden Wandbereichen (15) des Innenbehälters (2) bündig ist.
  4. Kältegerätekorpus nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (11) Randstreifen (21) aufweist, die an an die Nut (8) angrenzenden Wandbereichen (15; 23) des Innenbehälters (2) anliegen.
  5. Kältegerätekorpus nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (11) eben ist.
  6. Kältegerätekorpus nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von der Abdeckplatte (11) abstehende Stege (16) an Seitenwänden (17) der Nut (8) anliegen.
  7. Kältegerätekorpus nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Luftdurchtrittsöffnungen (12, 19) in der Deckplatte (11) oder den Stegen (16) gebildet sind.
  8. Kältegerätekorpus nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal mit einer von dem Innenraum abgesetzten Verdampferkammer (7) kommuniziert.
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