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DE102009003263A1 - No-Frost-Kältegerät - Google Patents

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DE102009003263A1
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Michaela Malisi
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Abstract

Ein No-Frost-Kältegerät umfasst wenigstens eine Lagerkammer für Kühlgut und eine Verdampferkammer, die einen Verdampfer und einen Ventilator zum Antreiben eines durch die Lagerkammer und die Verdampferkammer verlaufenden Luftkreislaufs enthält. Die Verdampferkammer hat ein aus wenigstens zwei Teilen bestehendes Gehäuse. Das erste Gehäuseteil weist wenigstens lokal eine nachgiebige Oberfläche auf, und eine am zweiten Gehäuseteil angeformte Rippe ist dichtend in die nachgiebige Oberfläche eingedrückt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kältegerät, insbesondere ein Haushaltskältegerät, in No-Frost-Bauweise.
  • Ein No-Frost-Kältegerät umfasst herkömmlicherweise wenigstens eine Lagerkammer für Kühlgut und eine Verdampferkammer, in der ein Verdampfer und ein Ventilator untergebracht sind. Der Ventilator dient zum Antreiben eines durch die Lagerkammer und die Verdampferkammer verlaufenden Luftkreislaufs, durch den die Lagerkammer gekühlt wird. Meist sind Lagerkammer und Verdampferkammer eines solchen Geräts von einem gemeinsamen Gehäuse umgeben, dessen Innenraum durch eine Zwischenwand in Verdampferkammer und Lagerkammer unterteilt ist.
  • Feuchtigkeit, die zusammen mit dem Kühlgut oder durch Öffnen der Tür in das Kältegerät eingetragen wird, sollte sich ausschließlich am Verdampfer niederschlagen, denn in einer Zeit, in der Verdampfer und Ventilator außer Betrieb sind, kann der Verdampfer abgetaut und die an ihm niedergeschlagene Feuchtigkeit aus dem Gerät abgeleitet werden, ohne dass dies zu einer merklichen Erwärmung des Kühlguts in der Lagerkammer führt.
  • Ein Problem kann auftreten, wenn der Weg der Luft zwischen Lagerkammer und Verdampferkammer nicht genau genug definiert ist. Idealerweise sollte aus der Lagerkammer angesaugte Luft in der Verdampferkammer vollständig am Verdampfer vorbeigeführt werden, um sie am Verdampfer zu entfeuchten und zu verhindern, dass Restfeuchtigkeit am Ventilator auskondensiert. Im Falle einer unzureichenden Abdichtung zwischen Verdampferkammer und Lagerkammer kann jedoch der Fall auftreten, dass Leckluft aus der Lagerkammer durch Spalten zwischen Trennwand und Gehäuse unmittelbar in einen Zwischenraum der Verdampferkammer eingesaugt wird, der strömungsmäßig zwischen dem Verdampfer und dem Ventilator liegt. Die relativ warme und feuchte Leckluft vermischt sich in dem Zwischenraum mit am Verdampfer abgekühlter Luft. Durch die Abkühlung kann die relative Luftfeuchtigkeit auf über 100% ansteigen, mit der Folge, dass sich an weiter stromabwärts liegenden Oberflächen Reif niederschlägt. Wenn sich zu viel Reif am Ventilator sammelt, kann der Ventilator festfrieren, was zur Folge hat, dass die Lagerkammer nicht mehr gekühlt werden kann.
  • Darüber hinaus beeinträchtigt Leckluft die Energieeffizienz des Kältegeräts, da einerseits die zum Ansaugen der Leckluft aufgewandte Antriebsenergie des Ventilators nicht zur Kühlung der Lagerkammer beiträgt und andererseits zum Erzielen einer gewünschten Temperatur in der Lagerkammer der Verdampfer auf eine um so niedrigere Temperatur abgekühlt werden muss, je stärker der Leckluftstrom ist.
  • Es ist daher wünschenswert, ein No-Frost-Kältegerät von vornherein so zu konstruieren, dass die vom Ventilator angesaugte Leckluftmenge auf ein Minimum beschränkt bleibt.
  • Die Aufgabe wird gelöst, indem bei einem No-Frost-Kältegerät mit wenigstens einer Lagerkammer für Kühlgut und einer Verdampferkammer, die einen Verdampfer und einen Ventilator zum Antreiben eines durch die Lagerkammer und die Verdampferkammer verlaufenden Luftkreislaufs enthält, bei dem die Verdampferkammer ein wenigstens zweiteiliges Gehäuse aufweist, das erste Gehäuseteil wenigstens lokal eine nachgiebige Oberfläche aufweist und eine am zweiten Gehäuseteil angeformte Rippe dichtend in die nachgiebige Oberfläche eingedrückt ist.
  • Vorzugsweise ist das zweite Gehäuseteil eine Zwischenwand, die die Verdampferkammer von der Lagerkammer trennt.
  • Die nachgiebige Oberfläche hingegen kann Teil eines gemeinsamen Gehäuses sein bzw. an einem gemeinsamen Gehäuse montiert sein, das Lagerkammer und Verdampferkammer umgibt.
  • Wenn in an sich bekannter Weise die Lagerkammer und die Verdampferkammer von einem gemeinsamen Innenbehälter begrenzt ist, kann die nachgiebige Oberfläche zweckmäßigerweise Teil eines Verkleidungselements sein, das an dem Innenbehälter innenseitig angebracht ist.
  • Die nachgiebige Oberfläche besteht vorzugsweise aus einem geschlossenporigen Schaumstoff, insbesondere aus expandiertem Polystyrol (EPS).
  • Das zweite Gehäuseteil kann zum Beispiel durch eine in den Innenbehälter eingeklebte flexible Schicht gebildet sein. Vorzugsweise jedoch ist es als ein steifes, einstückiges Formteil ausgeführt, da ein solches Formteil einer Wandkontur des zweiten Gehäuseteils exakter nachgebildet werden kann als der – im Allgemeinen durch Tiefziehen geformte – Innenbehälter.
  • Wenn der Ventilator stromabwärts vom Verdampfer angeordnet ist, sollte die Rippe zweckmäßigerweise wenigstens einen Zwischenraum der Verdampferkammer abdichten, der strömungsmäßig zwischen dem Verdampfer und dem Ventilator liegt.
  • Eine Fassung für den Ventilator kann zweckmäßigerweise am zweiten Gehäuseteil gebildet sein. Die Rippe kann sich dann zweckmäßigerweise um eine in dem zweiten Gehäuseteil gebildete Ansaugöffnung des Ventilators herum erstrecken.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
  • 1 einen schematischen vertikalen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes No-Frost-Kältegerät;
  • 2 eine perspektivische Ansicht eines ersten Gehäuseteils einer Verdampferkammer des Kältegeräts aus 1;
  • 3 eine perspektivische Ansicht einer Verdampferschale als zweites Gehäuseteil der Verdampferkammer des Kältegeräts aus 1;
  • 4 ein Detail der Verdampferschale in perspektivischer Ansicht; und
  • 5 ein Detail des Kältegeräts im Schnitt in Tiefenrichtung des Gerätegehäuses.
  • 1 zeigt einen schematischen Teilschnitt durch das Gehäuse eines Kombinations-Kältegeräts mit einem oberen und einem unteren Lagerfach 1 bzw. 2. Die Wände des Kältegeräts haben einen an sich bekannten Aufbau mit einer festen Außenhaut 3, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen kann, je nachdem, ob es sich um ein Einbau- oder ein Standgerät, um eine Seitenwand oder eine Rückwand 4 handelt, einem aus Kunststoff-Flachmaterial tiefgezogenen Innenbehälter 5 bzw. 6 und einer zwischen Außenhaut 3 und Innenbehälter 5 eingeschlossenen Dämmmaterialschicht 7.
  • An der Decke des unteren Innenbehälters 6 ist eine Hinterschneidung 8 ausgebildet, die sich bis unweit der Vorderkante der Decke erstreckt. Diese Hinterschneidung 8 ist auf einem Großteil ihrer Fläche durch ein schalenartiges Formteil 9 aus geschlossenporigem Schaumstoff, insbesondere EPS, ausgekleidet; lediglich ein rückwandnaher Randbereich der Decke ist ausgespart. Das in 2 in einer perspektivischen Ansicht schräg von unten gezeigte Formteil 9 besteht zu einem großen Teil aus einer ebenen Platte 10, deren Oberseite an der Decke des Innenbehälters 6 anliegt und die an ihren Rändern von vier abwärts gerichteten Stegen umgeben ist, von denen der vordere Steg 11 und seitliche Stege 12 der Form eines vorderen Randes der Hinterschneidung 8 bzw. einer Abrundung zwischen Decke und Seitenwänden des Innenbehälters 6 folgend schräg stehen, während ein von der Rückwand 4 beabstandeter hinterer Steg 13 vertikal ausgerichtet ist. Der hintere Steg 13 ist durch eine mittige, kreisbogenförmige Aussparung 14 zweigeteilt. Die Aussparung 14 erstreckt sich bis in die zentrale ebene Platte 10 des Formteils 9 hinein. Die Schnittebene der 1 verläuft durch die Aussparung 14.
  • 3 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht einer aus Kunststoff spritzgeformten Verdampferschale 15, die vorgesehen ist, um zusammen mit dem Formteil 9 ein Gehäuse für einen Verdampfer 16 zu bilden. In einer schrägen vorderen Wand 17 der Verdampferschale 15 sind Einlassöffnungen 18 gebildet, durch die Luft aus der Lagerkammer 2 in das Verdampfergehäuse gelangen kann. In einer Rückwand 20 der Verdampferschale 15 ist eine Ansaugöffnung 19 für einen in 3 nicht dargestellten Ventilator 21 gebildet. Der Ventilator 21 ist vorgesehen, um in eine Fassung eingesteckt zu werden, die durch einen außen an die Rückwand 20 angeformten, die Ansaugöffnung 19 umgebenden ringförmigen Steg 22 gebildet ist. Um einen ausreichend großen, leistungsfähigen Ventilator unterbringen zu können, ist der Durchmesser des Stegs 22 größer als die Höhe der eigentlichen Verdampferschale, und Abschnitte 23, 24 des Stegs 22 greifen nach oben über die ansonsten horizontalen Oberkanten von Vorder- und Rückwand 17, 20 bzw. Seitenwänden 25 der Verdampferschale 15 nach oben bzw. unter einen Boden 26 der Schale nach unten aus. Die Aussparung 14 des Formteils 9 ist vorgesehen, um einen Teil des nach oben ausgreifenden Abschnitts 23 aufzunehmen.
  • Der in 3 schematisch als transparenter Quader dargestellte Verdampfer 16 ist in der Schale 15 so angeordnet, dass er den gesamten freien Querschnitt des von der Schale 15 und dem Formteil 9 gebildeten Verdampfergehäuses ausfüllt und Luft, die die Verdampferkammer von den Einlassöffnungen 18 zur Ansaugöffnung 19 durchströmt, gezwungen ist, den Verdampfer 16 zu passieren, wobei sie gekühlt und getrocknet wird.
  • Leckluft, die vom Ventilator 21 angesaugt wird, ohne den Verdampfer 16 passiert zu haben und sich in einem Zwischenraum 27 zwischen dem Verdampfer 16 und der Rückwand 20 mit Kaltluft aus dem Verdampfer 16 mischt, könnte eine Vereisung des Ventilators 21 bewirken. Es ist daher wichtig, insbesondere in der Umgebung des Zwischenraums 27 dafür zu sogen, dass die Ränder des Formteils 9 und der Verdampferschale 15 dicht aneinander anliegen. Um dies insbesondere im Bereich des Abschnitts 23 zu gewährleisten, ist an diesem eine scharfkantige, radial nach außen abstehende Rippe 28 angeformt, die sich, wenn beim Zusammenbau des Kältegeräts die Verdampferschale 15 gegen das Formteil 9 gepresst wird, in Höhe der Aussparung 14 schneidend in das Formteil 9 eindrückt.
  • In einer Trennwand zwischen den zwei Lagerkammern 1, 2 können Durchgänge zwischen den Lagerkammern und Ventile oder Klappen vorgesehen sein, die es ermöglichen, den vom Ventilator 21 angetriebenen Luftkreislauf durch die Lagerkammer 2 oder die Lagerkammer 1 zu leiten.
  • 5 zeigt einen vergrößerten Schnitt durch eine hintere obere Ecke des Innenbehälters 6 und einen Teil der Rückwand mit der darin gebildeten Ansaugöffnung 19. Man erkennt hier deutlich einen gestuften Verlauf des Randabschnitts 23, mit einem hinteren Bereich von großem Durchmesser 29, der von der Decke des Innenbehälters 6 lediglich durch einen schmalen Spalt 30 getrennt ist, und einem vorderen Bereich 31 von kleinerem Durchmesser. Der Durchmesser des vorderen Bereichs 31 muss ausreichend kleiner als der des hinteren Bereichs 29 gewählt sein, damit in den Zwischenraum zwischen dem vorderen Bereich 31 und der Decke des Innenbehälters 6 ein Randabschnitt 32 des Formteils 9 hineinpasst, dessen Stärke ausreichend ist, um nicht zu zerbrechen, wenn beim Zusammenbau die am vorderen Bereich 31 angeordnete Rippe 28 in den Randabschnitt 32 einschneidet.
  • Selbstverständlich muss die Rippe 28 nicht auf den Abschnitt 23 beschränkt sein, sondern kann sich auch über andere Bereiche der Oberkante der Verdampferschale 15 erstrecken. Im Allgemeinen wird die Rippe 28 jedoch nicht am Verdampfer 16 vorbei nach vorne reichen, da eine Undichtigkeit zwischen Formteil 9 und Schale 15 stromaufwärts vom Verdampfer 16 keine Auswirkung auf die Neigung des Ventilators zum Vereisen hat und hingenommen werden kann.

Claims (9)

  1. No-Frost-Kältegerät, insbesondere No-Frost-Haushaltskältegerät, mit wenigstens einer Lagerkammer (1, 2) für Kühlgut und einer Verdampferkammer, die einen Verdampfer (16) und einen Ventilator (21) zum Antreiben eines durch die Lagerkammer (1; 2) und die Verdampferkammer verlaufenden Luftkreislaufs enthält, wobei die Verdampferkammer ein aus wenigstens zwei Teilen (9, 15) bestehendes Gehäuse aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Gehäuseteil (9) wenigstens lokal eine nachgiebige Oberfläche aufweist und eine am zweiten Gehäuseteil (15) angeformte Rippe (28) dichtend in die nachgiebige Oberfläche eingedrückt ist.
  2. No-Frost-Kältegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Gehäuseteil (15) eine Zwischenwand ist, die die Verdampferkammer von der Lagerkammer (2) trennt.
  3. No-Frost-Kältegerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die nachgiebige Oberfläche an einem Gehäuse (6) montiert ist, das Lagerkammer (2) und Verdampferkammer umgibt.
  4. No-Frost-Kältegerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die nachgiebige Oberfläche Teil eines Verkleidungselements (9) ist, das an einem gemeinsamen Innenbehälter (6) der Lagerkammer (2) und der Verdampferkammer innenseitig angebracht ist.
  5. No-Frost-Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die nachgiebige Oberfläche aus einem geschlossenporigen Schaumstoff, insbesondere aus EPS, besteht.
  6. No-Frost-Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Gehäuseteil (9) ein steifes einstückiges Formteil ist.
  7. No-Frost-Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ventilator (21) stromabwärts vom Verdampfer (16) angeordnet ist und die Rippe (28) einen Zwischenraum (27) der Verdampferkammer abdichtet, der strömungsmäßig zwischen dem Verdampfer (16) und dem Ventilator (21) liegt.
  8. No-Frost-Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am zweiten Gehäuseteil (15) eine Fassung (22) für den Ventilator (21) gebildet ist.
  9. No-Frost-Kältegerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippe (28) sich um eine in dem zweiten Gehäuseteil (15) gebildete Ansaugöffnung (19) des Ventilators (21) erstreckt.
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