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Die vorliegende Erfindung geht aus von einer Wendeeinrichtung zum Wenden von, insbesondere palettierten, Lasten wie Platinenstapel oder vergleichbarer Pakete an Halbfertigteilen nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
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Halbfertigteile wie insbesondere Platinen, aber auch Holzspanplatten etc., werden gewöhnlich palettiert gehandhabt, da deren stückweise Handhabung zeitlich viel zu aufwändig und kostspielig wäre. Als Platine oder auch Blechabwicklung bezeichnet man dabei den ungebogenen Zustand eines Walzbleches, der für die Herstellung eines dreidimensionalen Blechteiles – insbesondere durch Abkanten, Tiefziehen oder vergleichbare Umformtechniken – benötigt wird. Aus Gründen einer möglichst schadfreien Transportierbarkeit werden gewöhnlich mehrere zugeschnittene Blechabwicklungen nach ihrem Durchlauf durch eine Zuschnittvorrichtung gestapelt und derart palettiert mittels Metall- und/oder Kunststoffbändern abgebunden, damit sich die gestapelten Platinen möglichst nicht gegeneinander verschieben. Solchermaßen abgebundene Platinenstapel lassen sich anschließend weitgehend problemlos zwecks Weiterverarbeitung vornehmlich innerbetrieblich transportieren. Entsprechendes gilt für vergleichbare Pakete palettierter Halbfertigteile.
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Aus der
DE 81 10 297 U1 eine Palette mit Doppelplattform bekannt, die aus Tragboden und Stellboden gebildet ist und die geringfügig gegeneinander versetze Bohrungen einzeln und gruppenweise abgeordnet aufweist, welche der Aufnahme von Begrenzungsstangen zur Arretierung und Fixierung aufgesetzten Transportgutes dienen.
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Die
DE 20 2009 012 885 U1 offenbart eine Palette zur Lagerung und zum Transport von Gütern wie insbesondere Rundkörpern, in deren Oberseite eine Vielzahl von vorzugsweise gleiche Abstände zueinander aufweisenden Öffnungen vorgesehen sind, in die Ansätze von mindestens zwei den jeweiligen Rundkörper zwischen sich haltenden Keilen formschlüssig eingreifen.
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Wendeeinrichtungen zum Wenden von, insbesondere palettierten, Lasten wie Platinenstapel oder vergleichbarer Pakete an Halbfertigteile, haben die Aufgabe, ganze Stapel palettierter Halbfertigteile um 180° zu wenden. Beispielsweise ist aus der
DE 202 15 478 U1 eine Palettier-/Entpalettiervorrichtung für insbesondere Bleckpakete in Blechlagern bekannt, welche ein Gestell und eine Aufnahmevorrichtung für das Blechpaket umfasst, wobei das Gestell einen Lastrahmen und einen demgegenüber verfahrbaren Hubrahmen mit der Aufnahmevorrichtung aufweist, und wobei in dem Gestell das von dem Lastrahmen aufgenommene Blechpaket mit der kopfseitig dagegen gefahrenen Aufnahmevorrichtung in eine gebrauchsfertige Position um ca. 180° gedreht werden kann. Die Gründe für das Wenden beispielsweise von Platinenstapeln sind im Allgemeinen verarbeitungsbedingt. Insbesondere in der Automobilindustrie und deren Zulieferer (z. B. Presswerke) ist im zunehmenden Umfang das Wenden von Blechpaketen oder bereits auf das Rohmaß eines Kotflügels, einer Tür, einer Kühlerhaube, etc. vorgeschnittener Blechabwicklungen (bzw. Platinen) erforderlich. Schließlich ist darauf zu achten, dass die fertigungsbedingt resultierende bessere Glätte und damit höhere Widerstandsfähigkeit aufweisende Seite eines jeden Walzbleches vor seiner Umformung in der Pressenstraße um 180° auf die glättere Seite gewendet wird und bei dem daraus zu formenden dreidimensionalen Blechteil dessen Außenseite bildet. Ein anderes Erfordernis für das Wenden von gestapelten Halbfertigteilen wie Bleche, Platinen, Holzspanplatten etc. stellen beispielsweise die in nicht unerheblichen Fällen transportbedingt bodenseitig beschädigten Paketstapel dar, will man die darüber liegenden unbeschädigten Lagen nicht einzeln umstapeln.
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Die Halbfertigteile eines palettierten Stapels einzeln zu wenden wäre viel zu zeitaufwendig und personalintensiv. Auch ist das Wenden palettierter Lasten mittels einer Wendeeinrichtung aus Gründen der Arbeitssicherheit empfehlenswert. Besonders bei größeren Halbfertigteilen stellt ein manuelles Wenden stets ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Mitarbeiter dar. Letztlich ist auch die Gefahr von Materialbeschädigungen beim manuellen Wenden wesentlich höher als beim automatisierten Wenden mit Wendeeinrichtungen. Ausgehend von standardisierten Grundausführungen in entsprechenden Größen und Gewichtsklassen werden Wendeeinrichtungen zum Wenden von, insbesondere palettierten, Lasten wie Platinenstapel oder vergleichbarer Pakete an Halbfertigteile grundsätzlich immer kundenspezifisch ausgelegt.
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Bekannte Lastwendeeinrichtungen zum Wenden, insbesondere palettierter, Lasten wie Platinenstapel oder vergleichbare Pakete an Halbfertigteilen, umfassen typischerweise einen ersten und einen zweiten Wendetisch, von denen wenigstens ein Tisch gegen den anderen Tisch bis auf Klemmung flächig verfahrbar und im übrigen beide Tische zum synchronen Wenden um 180° um eine gemeinsame Drehachse drehbar gelagert sind. Ein jeder Tisch wirkt gewöhnlich mit je einer aus Schienen gebildeten Auflagepalette zusammen, welche Teil des entsprechenden Tisches sein kann, vorzugsweise aber ein gesondertes Bauteil ist, welches einzeln oder zusammen mit den palettierten Halbfertigteilen in die Wendeeinrichtung ein- und ausbingbar ist. So oder so stellt eine Auflagepalette eine untere und die andere Auflagepalette eine obere Auflageebene für zu wendende Lasten bereit.
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Insbesondere aus prozessökonomischen Gründen wäre standardmäßiges Wenden nicht-abgebundener Halbfertigteilstapeln klar von Vorteil.
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Um nicht-abgebundene Halbfertigteilstapel zuverlässig wenden zu können ist bekannt, die Wendeeinrichtung mit einem Anschlag auszustatten, welcher beim Wendevorgang ein Herausfallen der Halbfertigteile verhindert. Ein derartiger Anschlag aber erfordert eine beidseitige Zugänglichkeit zur Wendeeinrichtung, welche prozessökonomisch häufig unerwünscht und vielerorts wegen gewöhnlich knappen Bauraums nicht ermöglicht ist.
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Alternativ oder kumulativ dazu ist bekannt, nicht-abgebundene Halbfertigteilstapel zwischen den Tischen mit einer derartigen Kraft zu verklemmen, dass ein Herausfallen verhindert und ein zuverlässiges Wenden auch ohne Anschlag möglich ist. Jedoch scheidet mittels derartiger Wendeeinrichtungen das gleichzeitige Wenden nicht-abgebundener Platinenstapel stets deshalb aus, da fertigungstoleranzbedingt gewöhnlich niemals identisch hohe Halbfertigteilstapel vorliegen und mit bis auf Klemmung flächig verfahrbarer Tische zwar der höchste Halbfertigteilstapel sicher verklemmt würde, nicht aber der oder die benachbarten Stapel mit niedrigerer Stapelhöhe, welche Gefahr liefen, ohne halternde Maßnahmen aus der Wendeeinrichtung rutschend unbrauchbar zu werden und ggf. Schaden an der Wendeeinrichtung selbst anzurichten.
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Seit einiger Zeit ist jedoch der Bedarf für gleichzeitiges Wenden mehrerer Halbfertigteilstapel gestiegen. Insbesondere in der Automobilindustrie werden heutzutage aus Kostengründen linker und rechter Kotflügel, linke und rechte Tür usw. vornehmlich gemeinsam verpresst. Das Wenden einzelner, nicht-abgebundener Platinenstapel hat dabei zum Nachteil, dass die gewendeten Stapel jeweils einer gesonderten Zuordnung und Ausrichtung zum Presswerkzeug benötigen.
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Um dem damit einhergehenden Fehler- und Schadenspotential gar nicht erst Raum zu geben ist das Wenden abgebundener Halbfertigteilstapel zumindest dort üblich und weit verbreitet, wo mehrere Halbfertigteilstapel gleichzeitig gewendet werden müssen.
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In den Schienen einer jeden Auflagepalette sind dabei gewöhnlich ganz oder teilweise ein Lochschienen-Bolzenstecksystem mit planmäßig verteilten Einstecklöchern ausgebildet, wobei in seitlich der zu wendenden Lasten verbleibende Einstecklöcher der die untere Auflageebene bildende Auflagepalette sich vertikal erstreckende Rungen zur Sicherung der zu wendenden Lasten gegen Herausfallen einsteckbar sind.
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Die Schienen, welche die Auflagepaletten bilden, sind für eine frontseitige Bestückung der Wendeeinrichtung mittels handelsüblicher Gabelstapler gewöhnlich quer zu der Drehachse der Wendeeinrichtung ausgerichtet und vorzugsweise dergestalt dimensioniert und voneinander beabstandet, dass durch Eingriff der Zinken des Staplers zwischen den Schienen palettierte Halbfertigteilstapel auf die jeweilige Auflagepalette aufgelegt oder durch Eingriff der Zinken des Staplers in die Schienen die daraus gebildete Auflagepalette selbst mit oder ohne aufliegenden Halbfertigteilen, wie insbesondere palettierter Platinenstapel, in die Wendeeinrichtung ein- oder ausgebracht werden können.
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Das in den Schienen ausgebildete Lochschienen-Bolzenstecksystem ist bevorzugt aus parallelen Reihen r1, r2, ... an Einstecklöchern gebildet, wobei benachbarte Reihen r1, r2, ... in Längsrichtung der Schienen vorzugsweise um einen Mittenversatz a zueinander angeordnet sind. Andere planmäßige Verteilungen an Einstecklöchern sind ebenfalls denkbar. Ein jedes Einsteckloch ist bevorzugt aus einem Lochpaar gebildet, welches ein oberes Einsteckloch und ein dazu fluchend angeordnetes unteres Einsteckloch umfasst, welche jeweils durch Bohrungen realisiert sein können.
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Wird nun mittels Stapler ein palettierter abgebundener Halbfertigteilstapel auf eine Auflagepalette der zuvor beschriebenen Art gelegt, wird ein Teil der planmäßig verteilten Einstecklöcher des Lochschienen-Bolzenstecksystem durch den abgebundenen Halbfertigteilstapel verdeckt, ein anderer Teil der Einstecklöcher dagegen verbleibt unverdeckt.
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Es ist bekannt, in die unverdeckten, in unmittelbarer Nachbarschaft zum abgebundenen Halbfertigteilstapel liegenden, Einstecklöcher starr ausgebildete, sich vertikal erstreckende Rungen einzustecken. Die bekannten Rungen weisen ein Untermaß gegenüber der Höhe des zu wendenden Halbfertigteilstapels auf, um die Verklemmung des abgebundenen Halbfertigteilstapels zwischen den Tischen bzw. den jeweiligen Auflagepaletten nicht zu behindern. Sie sind zudem im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet, um Beschädigungen am Halbfertigteilstapel etwa durch scharfe Ecken oder Konturkanten zu vermeiden.
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Je nach Auflage des abgebundenen Halbfertigteilstapels auf dem Lochschienen-Bolzenstecksystem kann die erste steckbare Reihe r1, r2, ... Einstecklöcher jedoch so weit vom abgebundenen Halbfertigteilstapel beabstandet sein, dass während des Wendens des abgebundenen Stapels dieser z. B. insgesamt verrutscht, so dass insbesondere bei Platinenstapeln rutschbedingte Oberflächen- und/oder seitliche Kantenschäden schnell den ganz oder teilweisen Ausschuss des Stapels zur Folge haben.
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Zur Minimierung dieses Risikos sind starre Rungen mit einem Fußteil bekannt, dessen Längsachse außermittig zur Längsachse des Rungenkörpers angeordnet ist. Um den Rungenkörper derartiger Rungen in seiner nächstmöglichen Lage zu einem abgebundenen Halbfertigteilstapel fixieren zu können ist bekannt, das Fußteil vorzugsweise als Achtkantzapfen und die Einstecklöcher des Lochschienen-Bolzenstecksystems entsprechend korrespondierend mit achteckförmiger Kontur auszubilden.
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Obwohl Rungen mit zum Rungenkörper außermittigem Fußteil nächstmöglich zum abgebundenen Halbfertigteilstapel ausrichtbar und steckbar sind, ist deren Einsatz ebenfalls nicht völlig risikolos. So darf insbesondere nicht davon ausgegangen werden, dass die Abbindung eines Halbfertigteilstapel stets dicht am Stapel anliegt oder beim Durchschritt durch die Senkrechte stets unter dem Gewicht des Stapels hält, so dass – beispielsweise bei zu geringen Klemmkräften – zumindest einzelne Lagen auch abgebundener Halbfertigteilstapel insbesondere in oder durch den zwischen einer Auflagepalette und dem untermaßbedingten Freiraum rutschen und Oberflächenschäden am Stapel oder weit folgenreichere Schäden, insbesondere an der Wendeeinrichtung, verursachen können. Dem entgegenwirkende hohe Klemmkräfte haben jedoch wiederum zum Nachteil, dass mit der Verklemmung häufig Schädigungen der äußeren Lagen vornehmlich durch in diese eingedrückte Bundbänder und/oder nicht sauber entgratete Einstecklöcher und folglich entsprechend teurer Ausschuss an Halbfertigteilen einhergeht.
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Im Übrigen sei noch auf die
DE 1 087 784 A hingewiesen, welche ein Wendeeinrichtung für schwere Platten wie insbesondere Walzbrammen offenbart.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine die vorstehenden Nachteile vermeidende Wendeeinrichtung bereitzustellen, welche insbesondere auch das gleichzeitige 180°-Wenden mehrerer palettierter, nicht-abgebundener, Halbfertigteile wie vornehmlich Platinenstapel gestattet.
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Diese Aufgabe wird durch eine Wendeeinrichtung mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen, welche einzeln oder in Kombination miteinander einsetzbar sind, sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die erfindungsgemäße Wendeeinrichtung baut auf gattungsgemäßen Wendeeinrichtungen dadurch auf, dass eine jede Runge als teleskopierbare, einen definierten Hub aufweisende Teleskoprunge ausgebildet ist, die bei maximaler Hubhöhe die zu wendenden Lasten dergestalt vertikal überragt, dass mit Verfahrung des einen oder beider Tische bis zur Anlage beider Auflageebenen an zu wendende Lasten eine jede gesteckte Teleskoprunge zwischen den Auflageebenen verklemmt wird.
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Die teleskopierbare Ausgestaltung der Teleskoprungen hat dabei zum Vorteil, dass weder ein Untermaß wie bei den aus dem Stand der Technik bekannten Rungen verbleibt noch die Verfahrung des einen oder beider Tische bis zur Anlage beider Auflageebenen an zu wendende Lasten eine Behinderung erfährt. Vielmehr werden erstmals die gesamte Lasthöhe übergreifende Rungen bereitgestellt, welche auch ein etwaiges seitliches Herausbrechen einzelner Lagen zuverlässig verhindern. Folglich können erstmals auch mehrere nicht-abgebundene Lasten, wie insbesondere palettierte Platinenstapel oder vergleichbare Pakete an Halbfertigteilen, gewendet werden, was insbesondere in der Automobilindustrie von Vorteil ist.
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Schließlich können mittels erfindungsgemäßer Teleskoprungen zu wendende Lasten erstmals auch besonders schonend gewendet werden, da – anders als im Stand der Technik – auf die Lasten klemmende Kräfte verzichtet oder diese allenfalls bedarfsgerecht so aufgebracht werden können, dass klemmbedingte Oberflächenschäden insbesondere der äußeren Lagen der Lasten vermieden sind.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung haben sind Teleskoprungen bewährt, welche mehrteilig ausgebildet sind und insbesondere ein Fußteil, ein Mittenteil und ein Kopfteil aufweisen. Eine derartige Mehrteiligkeit hat zum Vorteil, dass die einzelnen Abschnitte der Runge voneinander verschieden ausgebildet sein können.
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So kann – wie im Stand der Technik – vorzugsweise die Längsachse des Fußteils außermittig, zur Längsachse des Mittenteils angeordnet sein.
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Alternativ oder kumulativ kann das Fußteil beispielsweise in einem ersten, das Mittenteil halternden Abschnitt erfindungsgemäß bevorzugt als Exzenterdrehbolzen ausgebildet sein, so dass – vorzugsweise über das Kopfteil – das Mittenteil gegenüber dem Fußteil dergestalt gegenüber der Längsachse des Fußteils verdreht werden kann, dass das Mittenteil vorteilhaft stets in unmittelbar kontaktierender Anlage an einen der zu wendenden Lasten bringbar und in dieser Position festsetzbar ist.
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Desweiteren kann – wie im Stand der Technik – das Fußteil in einem zweiten, sich an dem Drehbolzenabschnitt endseitig anschließenden Abschnitt als, vorzugsweise profilierter, Steckbolzen ausgebildet sein.
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Vorzugsweise ist die Teleskopierbarkeit der Rungen durch ein Mittenteil gebildet, das einen oberen und einen unteren Mittenabschnitt aufweist, welche zueinander teleskopierbar ausgebildet sind.
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Erfindungsgemäß bevorzugt sind zumindest die Außenkonturen der teleskopierbaren Mittenabschnitte fächerartig oder kammartig ineinander greifend ausgebildet. Gegenüber dem bekannten Teleskopprinzip, bei welchem typischer Weise ein inneres Rohr von einem äußeren Rohr umgeben ist, was ein zu vermeidendes Hereinrutschen einzelner Platinen bis auf Anschlag am inneren Rohr zur Folge hätte, wird mit einer kammartig oder fächerartig ineinandergreifenden Kontur der Mittenabschnitte stets sichergestellt, dass – unabhängig vom teleskopierten Hub – eine über die gesamte Vertikale sich einheitlich erstreckende Außenkontur bereitgestellt ist, an welchen die Platinen eines Stapels exakt zur Anlage gelangen und gehalten werden können, ohne in Teilbereichen zu verrutschen.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung eines teleskopierbaren Mittenteils ist zwischen dem oberen und dem unteren Mittenabschnitt ein deren Teleskopierbarkeit sicherstellendes Federelement angeordnet.
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Vorzugsweise ist die Federkraft des Federelements dergestalt ausgelegt, dass im ungeklemmten Zustand einer Runge die Mittenabschnitte des Mittenteile der Runge in maximaler Hubhöhe gehalten sind.
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Weiterhin bevorzugt schließlich ist, dass während der Verfahrung des einen oder beider Tische beginnend mit der Anlage von Kopf- und Fußteil an den Auflageebenen das Federelement bei weiterer Verfahrung des einen oder beider Tische bis zur Anlage beider Auflageebenen an zu wendende Lasten eine gegen den Verfahrweg arbeitende Kraft auf das Kopfteil dergestalt ausübt, dass die Teleskoprunge über das Fuß- und Kopfteil eine sichere Abstützung zwischen den Auflageebenen erfährt.
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Die vorliegende Erfindung eignet sich insbesondere für automatisches 180°-Wenden mehrerer palettierter, nicht-abgebundener, Platinenstapel oder vergleichbarer, insbesondere Pakete an, Halbfertigteilen, welche mittels erfindungsgemäßer Teleskoprungen erstmals auch gleichzeitig gewendet werden können. Zweckmäßiger Weise ist die maximale Hubhöhe einer jeden Teleskoprunge dabei größer als der höchste zu wendende Platinenstapel. Umgekehrt ist die minimale Hubhöhe niedriger als die Höhe des niedrigsten zu wendenden Platinenstapels, um eine sichere Anlage der Auflageebenen an zu wendende Lasten zu gewährleisten. Während die Teleskoprungen der Höhe der zu wendenden Platinenstapel Rechnung tragend jeweils entsprechend lang ausgebildet sind, können bei wechselnden Stapelhöhen auch unterschiedlich lange Teleskoprungensätzen bereitgestellt sein, wobei sich für alle Rungensätze ein Hubweg von beispielsweise mindestens 50 Millimetern als ausreichend und zuverlässig arbeitend bewährt hat.
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Zusätzliche Einzelheiten und weitere Vorteile der Erfindung werden nachfolgend an Hand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles einer Wendeeinrichtung für das gleichzeitige 180°-Wenden mehrerer palettierter, nicht-abgebundener, Platinenstapel, auf welche die vorliegende Erfindung jedoch nicht beschränkt ist, und in Verbindung mit der beigefügten Zeichnung beschrieben.
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Darin zeigen schematisch:
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1 die Wendetische einer Wendeeinrichtung nebst Auflagepaletten für Platinenstapel in einer Seitenansicht;
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2 die beiden Auflagepaletten der Wendetische aus 1 in einer perspektivischen Schrägansicht;
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3 die untere Auflagepalette des Wendetisches aus 2 nebst drei durch Teleskoprungen lagefixierter Platinenstapel;
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4 in Alleinstellung eine der in 3 gezeigten Teleskoprungen, eingesteckt in eine Schiene der ersten Auflagepalette;
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5 die Teleskoprunge aus 4 in Alleinstellung bei minimalem Hub Hmin;
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6 die Teleskoprunge aus 4 in Alleinstellung bei maximalem Hub Hmax;
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7 die Teleskoprunge aus 6 in einer Seitenansicht;
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8 die Teleskoprunge aus 7 in einer Unteransicht;
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9 die Teleskoprunge aus 7 in einer Draufsicht; und
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10 die Teleskoprunge aus 4, eingesteckt in eine Schiene, in einer Schnittansicht.
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Bei der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder vergleichbare Komponenten.
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1 zeigt die Wendetische 10 und 20 einer Wendeeinrichtung 1 nach der Erfindung nebst Auflagenpaletten 11, 21 für zu wendende Lasten 99 wie vornehmlich palettierte Platinenstapel in einer Seitenansicht. Zum synchronen Wenden um 180° sind die Tische 10 und 20 um eine gemeinsame Drehachse 2 drehbar gelagert angeordnet. Um die zu wendenden Platinenstapel 99 zwischen die Tische 10 und 20 beispielsweise mittels eines Staplers (nicht dargestellt) von der beispielsweise rechten in 1 gezeigten Seite einbringen zu können, ist wenigstens ein Tisch 20 gegen den anderen Tisch 10 zwischen einer in 1 gezeigten Offenstellung und einer in 2 gezeigten Geschlossenstellung flächig verfahrbar gelagert. Die Verfahrrichtung ist in 1 mittels Doppelpfeil angegeben.
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2 zeigte die beiden Auflagepaletten 11, 21 der Wendetische 10, 20 aus 1 in einer perspektivischen Schrägansicht. Erkennbar sind die Wendetische 10 und 20 so dimensioniert, dass zwischen dem ersten 10 und dem zweiten 20 Tisch mehrere palettierte, nicht-abgebundene, Lasten 99 wie vornehmlich Platinenstapel, vorzugsweise mittels eines (nicht dargestellten) handelsüblichen Gabelstaplers, einbringbar sind. Zur Bereitstellung einer vorzugsweise mittels Stapler untergreifbaren Auflageebene für die Platinenstapel 99 ist an jedem Tisch 10 und 20 eine aus Schienen 11a, 11b, ...; 21a, 21b, ... gebildete Auflagepalette 11, 21 angeordnet, welche die Auflageebenen 12, 22 für die Platinenstapel 99 bereitstellt. Vorzugsweise sind die Schienen 11a, 11b, ...; 21a, 21b, ..., welche die Auflagepaletten 11, 21 bilden, quer zu einer Drehachse 2 der Wendeeinrichtung 1 ausgerichtet und dergestalt voneinander beabstandet, dass die Zinken handelsübliche Gabelstapler durch Eingriff zwischen den oder in die Schienen 11a, 11b, ... oder 21a, 21b, ... selbst hinreichend Raum zur Ablage der Platinenstapel 99 auf der jeweiligen Auflageebene 12 oder 22 antreffen.
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3 zeigt die untere Auflagepalette 11 des Wendetisches 10 aus 2 nebst dreier durch Teleskoprungen 40 lagefixierter Platinenstapel 99.
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4 zeigt in Alleinstellung eine der in 3 gezeigten Teleskoprungen 40, eingesteckt in eine Schiene 11b der ersten Auflagepalette 11. Erkennbar ist in den Schienen 11a, 11b, ...; 21a, 21b, ... einer jeden Auflagepalette 11, 21 ein Lochschienen-Bolzenstecksystem 30 ausgebildet, welches vorzugsweise aus parallelen Reihen r1, r2, ... an Einstecklöchern 31 gebildet ist, wobei benachbarte Reihen r1, r2, ... in Längsrichtung der Schienen 11a, ... vorzugsweise um einen Mittenversatz a zueinander angeordnet sind. Andere planmäßige Verteilungen an Einstecklöchern 31 als dargestellt sind ebenfalls denkbar, soweit in möglichst naher Nachbarschaft der Platinenstapel 99 Teleskoprungen 40 steckbar bleiben, die bereits möglichst nahe an die Platinen heranreichen können. Zur Minimierung von Materialkosten und Eigengewichts der Wendeeinrichtung 1 haben sich Einstecklöcher 31 bewährt, welche bevorzugt jeweils als gestanzte und gratbefreite Lochpaare 311, 312 ausgebildet sind und je Loch 31 ein oberes Einsteckloch 311 und ein dazu fluchend angeordnetes unteres Einsteckloch 312 umfassen. Die Gratbefreiung zumindest der oberen Einstecklöcher 311, auf welche die Lasten 99 aufliegen, hat zum Vorteil, dass gratbedingte Abdrücke in den Oberflächen der anliegenden Platinen 99 – wie im Stand der Technik teilweise anzutreffen – und diesbezüglicher Ausschuss vermieden werden. In die planmäßig verteilten Einstecklöcher 31 des Lochschienen-Bolzenstecksystems 30 können nun hinreichend viele, vorzugsweise zylindrisch ausgebildete, Teleskoprungen 40 eingesteckt werden, welche einen jeden Platinenstapel 99 beim gleichzeitigen Wenden um 180° in seiner Lage zu den Auflagepaletten 11, 21 fixieren.
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Wie in den 4 fortfolgende ebenfalls gezeigt haben sich in einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung der Einsatz von Teleskoprungen 40 bewährt, welche mehrteilig ausgebildet sind und insbesondere ein Fußteil 41, ein Mittenteil 42 und ein Kopfteil 43 aufweisen. Eine derartige Mehrteiligkeit hat zum Vorteil, dass die einzelnen Abschnitte einer Teleskoprunge 40 voneinander verschieden ausgebildet sein können. Wie dargestellt kann vorzugsweise das Fußteil 41 in einem ersten, das Mittenteil 42 halternden Abschnitt als Exenterdrehbolzen 411 und in einem zweiten, sich an dem Drehbolzenabschnitt 411 endseitig anschließenden Abschnitt als vorzugsweise profilierter Steckbolzen 412 ausgebildet sein. Zweckmäßiger Weise ist der Steckbolzenabschnitt 412 zum Eingriff in das Lochpaar 311, 312 geeignet dimensioniert ausgebildet. Auch hat sich bewährt, wenn die Einstecklöcher 31; 311, 312 und der Steckbolzenabschnitt 412 eine zueinander korrespondierende, insbesondere formschlüssige, Geometrie aufweisen. Beispielsweise können sowohl die Löcher 31, 311, 312 als auch der Steckbolzenabschnitt 412 als Vierkant, Sechskant, Achtkant etc. ausgebildet sein, wobei eine Ausrichtung des Rungenkörpers 42 zum Platinenstapel 99 um so detaillierter erfolgen kann, um so mehr Kanten der Steckbolzenabschnitt 412 und die Löcher 31, 311, 312 aufweisen. Besonders bewährt haben sich in diesem Zusammenhang als Achtkant ausgebildete Geometrien, welche immerhin acht um je 45° versetze Ausrichtungen des Rungenkörpers 42 zu einer zu wendenden Last 99 gestatten, von denen vorzugsweise diejenige gewählt wird, bei welcher sich der Rungenkörper 42 am Geringsten zu einer zu wendenden Last 99 beabstandet findet.
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Erfindungsgemäß bevorzugt ist desweiteren ein Mittenteil 42 eines Rungenkörpers, das einen oberen 421 und einen unteren 422 Mittenabschnitt aufweist, welche bevorzugt zueinander teleskopierbar ausgebildet sind. Zwischen dem oberen 421 und dem unteren 422 Mittenabschnitt 42 kann ein Federelement (nicht dargestellt) angeordnet sein, deren Federkraft im ungeklemmten Zustand die Mittenabschnitte 421, 422 und damit die Teleskoprunge 40 in einer maximalen Hubhöhe Hmax hält. Während der Verfahrung des einen oder beider Tische 10, 20 beginnend mit der Anlage von Kopf- 43 und Fußteil 41 an den Auflageebenen 12, 22 übt das Federelement bei weiterer Verfahrung des einen oder beider Tische 10, 20 bis zur Anlage beider Auflageebenen 12, 22 an zu wendende Lasten 99 eine gegen den Verfahrweg arbeitende Kraft auf das Kopfteil 43 dergestalt aus, dass die Teleskoprunge 40 über das Fuß- 41 und Kopfteil 43 eine sichere Abstützung zwischen den Auflageebenen 12, 22 erfährt.
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5 zeigt die Teleskoprunge 40 aus 4 in Alleinstellung bei minimalem Hub Hmin; 6 die Teleskoprunge 40 aus 4 in Alleinstellung bei maximalem Hub Hmax. Die teleskopierbare Ausgestaltung der Teleskoprungen 40 hat dabei zum Vorteil, dass alle Rungen 40 gleichermaßen verklemmbar sind, so dass eine sichere Fixierung der zu wendenden Platinenstapel 99 gewährleistet ist.
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7 zeigt die Teleskoprunge 40 aus 6 in einer Seitenansicht; 8 die Teleskoprunge 40 aus 7 in einer Unteransicht und 9 zeigt die Teleskoprunge 40 aus 7 in einer Draufsicht. Erkennbar hat die mehrteilige Ausgestaltung der Teleskoprungen 40 auch zum Vorteil, dass die Längsachse L41 des Fußteils 41 erfindungsgemäß bevorzugt exzentrisch bewegbar gegenüber der Längsachse L42 des Mittenteils 42 ausgebildet werden kann, so dass – vorzugsweise von Hand oder mittels einem am Kopfteil 43 ansetzbaren Schlüssels – das Mittenteil 42 nebst Kopfteil 43 über den Exenterdrehbolzen 411 gegenüber dem Steckbolzenabschnitt 412 dergestalt verdreht werden kann, so dass das Mittenteil 42, das Kopfteil 43 und der Exenterdrehbolzen 411, welche vorzugsweise gleiche Außendurchmesser aufweisen, vorteilhaft stets in unmittelbar kontaktierender Anlage an einen zu wendenden Platinenstapel 99 bringbar und in einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung in dieser Position festsetzbar sind.
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10 schließlich zeigt die Teleskoprunge 40 aus 4 noch einmal eingesteckt in eine Schiene 11b in einer Schnittansicht.
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Die vorliegende Erfindung lässt sich in einer bevorzugten Ausgestaltung wie folgt zusammen fassen: Wendeeinrichtung 1 für automatisches 180°-Wenden palettierter, nicht abgebundener, Platinenstapel 99. Mittels Teleskoprungen 40 können auch mehrere Platinenstapel 99 gleichzeitig gewendet werden. Einfache Bedienung durch automatische Kontrollen und Einstellungen. Beladung mittels Stapler. Die Beschickung und Entladung des Wenders wird jeweils an seiner Vorderseite durchgeführt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Wendeeinrichtung
- 2
- Drehachse
- 10
- erster Wendetisch
- 11
- erste Auflagepalette
- 11a, 11b, ...
- Schienen der ersten Auflagepalette 11
- 12
- Auflageebene
- 20
- zweiter Wendetisch
- 21
- zweite Auflagepalette
- 21a, 21b, ...
- Schienen der zweiten Auflagepalette 21
- 22
- Auflageebene
- 30
- Lochschienen-Bolzenstecksystem
- 31
- Einstecklöcher
- 311
- obere Einstecklöcher
- 312
- untere Einstecklöcher
- 40
- Teleskoprunge
- 41
- Fußteil einer Teleskoprunge 40
- 411
- exzentrischer Drehbolzenabschnitt des Fußteils 41, Exzenterdrehbolzen
- 412
- Steckbolzenabschnitt des Fußteils 41, Steckbolzen
- 42
- Mittenteil (Anlagekörper)
- 421
- oberer Mittenabschnitt des Mittenteils 42
- 422
- unterer Mittenabschnitt des Mittenteils 42
- 43
- Kopfteil
- 99
- insbesondere palettierte, Lasten wie Platinenstapel oder vergleichbarer Pakete an Halbfertigteilen
- r1
- erste Reihe an Einstecklöchern 31, 311, 312
- r2
- zweite Reihe an Einstecklöchern 31, 311, 312
- a
- Mittenversatz zwischen zweier benachbarter Reihen r1, r2, ... an Einstecklöchern 31, 311, 312
- L41
- Längsachse des Fußteils 41
- L42
- Längsachse des Mittenteils 42
- H
- Hub
- Hmax
- maximale Hubhöhe
- Hmin
- minimale Hubhöhe