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Die Erfindung bezieht sich auf ein Schmuckstück, insbesondere auf einen Ring, mit zumindest einem ersten Ringkörper, welcher wenigstens eine innere und eine äußere Mantelfläche aufweist, und mit wenigstens einem am Ringkörper angeordneten Zierelement.
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Schmuckstücke vorbekannter Gattung sind beispielsweise Ringe als Handschmuck oder Anhänger für Ketten, welche an bestimmten Körperpartien oder Körperteilen von Personen getragen werden. Damit lässt sich insbesondere das Äußere der das Schmuckstück tragenden Person unterstreichen bzw. hervorheben. Die Schmuckstücke weisen zu diesem Zweck häufig ein, deren optische Wirkung zusätzlich durch Farben oder auch durch spezielle Formen verstärkendes Zierelement auf, welches zum Beispiel aus einem Edel- bzw. Schmuckstein, aus Holz oder auch aus Kunststoff ausgebildet sein kann. Derartige Zierelemente sind dabei üblicherweise mittels einer Fassung fest am Schmuckstück aufgenommen bzw. darin eingefasst.
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Jedes Schmuckstück hat demzufolge durch sein über die Fassung mit dem Ringkörper fest verbundenes Zierelement zum einen stets die gleiche optische Wirkung. Zum anderen kommt dabei dann das Zierelement, aufgrund der relativ großen Flächenteile des Zierelementes verdeckenden Fassung, häufig nur noch eingeschränkt zur Geltung. Darüber hinaus ist diese Art der Verbindung des Zierelementes mit dem Ringkörper nur mit einem relativ hohen handwerklichen Aufwand herzustellen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schmuckstück der vorbezeichneten Gattung dahingehend zu verbessern, dass die Aufnahme des Zierelementes am Ringkörper auf vorteilhafte Weise verbessert ist.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch ein Schmuckstück mit den Merkmalen des Patentanspruches 1. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Bei einem Schmuckstück, insbesondere einem Ring, mit zumindest einem ersten Ringkörper, welcher wenigstens eine innere und eine äußere Mantelfläche aufweist, und mit wenigstens einem am Ringkörper angeordneten Zierelement, ist nach der Erfindung vorgesehen, dass der äußeren Mantelfläche des ersten Ringkörpers zumindest ein zusätzlicher Ringelementeabschnitt zugeordnet ist, wobei der Ringkörper und der mindestens eine Ringelementeabschnitt einander zugewandte Passflächen zur Aufnahme des mittels der Passflächen zumindest teilweise kraftschlüssig gehaltenen Zierelementes aufweist, und dass der Ringkörper und der mindestens eine Ringelementeabschnitt über wenigstens einen Verbindungsbereich fest miteinander verbunden sind.
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Mit Hilfe einer derartig erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Schmuckstückes ist eine vorteilhaft einfache und zugleich feste Verbindung der Passflächen des Ringkörpers und des Ringelementeabschnittes mit dem dazwischen gehaltenen Zierelement gewährleistet. Das Zierelement erstreckt sich entlang der Außenseite des Ringkörpers und kann somit optimal seine optische Wirkung entfalten. Die Verbindung zu den Passflächen basiert dabei zumindest auf einem Kraftschluss, wobei das Zierelement, in Abhängigkeit zu den Passmaßen der Spalte zwischen den Passflächen und den sich daraus ergebenden Klemmkräften, sowohl dauerhaft fest als auch lösbar über die mittels der Passflächen ausgebildete Aufnahme am Schmuckstück gehalten sein kann. Zusätzlich zu der auf einer Klemmwirkung basierenden Kraftschlussverbindung kann das Zierelement stoffschlüssig mit der äußeren Mantelfläche des ersten Ringkörpers verbunden sein. Der Ringkörper selbst kann dabei vollständig geschlossen sowie auf einem Abschnitt seines Umfangs unterbrochen sein. Der mit dem ersten Ringkörper über den Verbindungsbereich insbesondere einteilig ausgebildete Ringelementeabschnitt kann sich dabei über ein Winkelmaß von etwa 10 Grad bis zu 360 Grad entlang der äußeren Mantelfläche des ersten Ringkörpers erstrecken. Dabei hat der Ringelementeabschnitt ebenfalls einen relativ hohen Einfluss auf die Gestaltung des erfindungsgemäßen Schmuckstückes.
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Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass über den Umfang des ersten Ringkörpers an dessen äußerer Mantelfläche mehrere Ringelementeabschnitte verteilt angeordnet sind. Durch die Verwendung mehrerer Ringelementeabschnitte erfolgt eine Unterteilung in mehrere Aufnahmebereiche, über die sich eine entsprechende Vielzahl von beispielsweise verschiedenartig ausgestalteten Zierelementen am Schmuckstück vorteilhaft einfach anordnen lassen. Die Ringelementeabschnitte können gleichmäßig verteilt als auch variierende Abstände zueinander aufweisend an der äußeren Mantelfläche des ersten Ringkörpers angeordnet sein. In den Aufnahmen können die Zierelemente wiederum lösbar oder auch fest aufgenommen sein.
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Mittels zwei einander benachbarter Ringelementeabschnitte sind wenigstens Teilbereiche einer in Umfangsrichtung abschnittsweise offenen Aufnahme für ein Zierelement ausgebildet. Jeder Ringelementeabschnitt weist insbesondere zu beiden Seiten seines Verbindungsbereiches mit dem Ringkörper sich etwa parallel zur äußeren Mantelfläche des Ringkörpers erstreckende Vorsprünge auf. Mit zwei einander zugewandten Vorsprüngen jeweils benachbarter Ringelementeabschnitte wird zum einen die Klemmwirkung auf das Zielelement erzeugt und zum anderen begrenzen die Vorsprünge den Sichtbereich auf das Zierelement, welches sich zumindest über einen Abschnitt an der äußeren Mantelfläche des ersten Ringkörpers erstreckt. Bevorzugt ist jedes Zierelement unmittelbar in Anlage mit der Mantelfläche des ersten Ringkörpers angeordnet, so dass mit Vorteil ein Spalt zwischen dem Zierelement und dem ersten Ringkörper vermieden ist.
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Zumindest ein Ringelementeabschnitt ist über wenigstens zwei Verbindungsbereiche mit dem ersten Ringkörper verbunden, wobei zwischen den Verbindungsbereichen eine in Umfangsrichtung geschlossene Aufnahme für das Zierelement ausgebildet ist. Eine solche Aufnahme ist durch die etwa parallel zueinander verlaufenden Abschnitte des ersten Ringkörpers und des im Abstand dazu angeordneten Ringelementeabschnittes und den auf zwei Seiten vorhandenen Verbindungsbereichen ausgebildet. Ein in einer solchen Aufnahme gehaltenes Zierelement ist dementsprechend nur von den Stirnseiten des Schmuckstückes aus sichtbar. Bevorzugt wird in einer solch ausgebildeten Aufnahme das Zierelement stets fest aufgenommen, welches insbesondere die Form eines Hohlzylindersegmentes hat.
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Darüber hinaus ist vorgesehen, dass mittels zweier Verbindungsbereiche eines Ringelementeabschnittes und den freien, überstehenden Vorsprüngen des Ringelementeabschnittes eine in Umfangsrichtung offene Aufnahme für ein darin aufzunehmendes Zierelement ausgebildet ist. Der dabei zum Einsatz kommende Ringelementeabschnitt kann sich über ein beliebiges Winkelmaß an der äußeren Mantelfläche des Ringkörpers erstrecken. Durch die mindestens zwei Verbindungsbereiche zwischen Ringelementeabschnitt und Ringkörper ist üblicherweise eine offene und mindestens eine geschlossene Aufnahme für ein jeweiliges Zierelement ausgebildet. Dabei kann der Bereich, in dem der Ringelementeabschnitt die äußere Mantelfläche des ersten Ringkörpers abdeckt, mehr als zwei Verbindungsbereiche aufweisen, so dass zwei und mehr geschlossene Aufnahmen ausgebildet sind.
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An Stelle eines Ringelementeabschnittes kann mit dem ersten Ringkörper wenigstens ein zweiter, geschlossener Ringkörper verbunden sein, welcher den ersten Ringkörper in Umfangsrichtung vollständig einschließt. Zwischen dem ersten und dem zweiten Ringkörper sind dementsprechend ausschließlich geschlossene Aufnahmen für darin einzubringende Zierelemente ausgebildet. Die Zierelemente sind somit stets nur von den Stirnseiten des Schmuckstückes aus sichtbar. Zur Ausbildung einer in Umfangsrichtung offenen Aufnahme kann jedoch weiterhin ein Ringelementeabschnitt über wenigstens einen Verbindungsbereich mit dem zweiten Ringkörper, insbesondere mit dessen äußerer Mantelfläche, verbunden sein. Das Schmuckstück weist somit einen mehrschichtigen Aufbau auf, wobei mittels der im Umfangsrichtung offenen Aufnahmen und dem unter Umständen lösbar in dieser Aufnahme aufgenommenen Zierelement eine individuelle Gestaltung des Schmuckstückes erfolgen kann.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Längsachse des ersten Ringkörpers und die Längsachse des mindestens zweiten Ringkörpers koaxial angeordnet sind. Eine derartige Anordnung stellt eine der Möglichkeiten zur Ausgestaltung des Schmuckstückes dar, wobei der erste Ringkörper und der zweite Ringkörper über den gesamten Umfang dann etwa einen gleichmäßigen Abstand zueinander aufweisen.
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Alternativ oder optional verlaufen die Längsachse des ersten Ringkörpers und die Längsachse eines Ringkörpers oder Ringelementeabschnittes parallel versetzt zueinander. Speziell bei einem Versatz der Längsachsen zueinander weisen die mittels der einander zugewandten Passflächen ausgebildeten Aufnahmen zwischen dem ersten Ringkörper und dem zweiten Ringkörper bzw. einen zum ersten Ringkörper versetzt angeordneten Ringelementeabschnittes eine keilförmige Ausgestaltung auf.
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Darüber hinaus kann der zweite Ringkörper durch wenigstens eine Symmetrieebene in mindestens zwei Bereiche unterteilt sein, wobei jeder Bereich des Ringkörpers einen sich ändernden Krümmungsradius und gegensätzlich verlaufende Krümmungen aufweisen kann. Die Symmetrieebene verläuft vorzugsweise durch dessen Längsachse. Dabei kann der zweite Ringkörper nahezu eine beliebige Ausgestaltung aufweisen, wobei jedoch wenigstens ein Verbindungsbereich vorgesehen ist, über den der zweite Ringkörper mit dem ersten Ringkörper verbunden ist. Der zweite Ringkörper kann beispielsweise eine ovale Form aufweisen, wobei in den sich erweiternden Aufnahmen zwischen dem ersten und zweiten Ringkörper jeweils ein Zierelement aufgenommen ist. Unter dem Begriff Ringkörper ist im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Schmuckstück nicht nur ein hohlzylindrischer Körper zu verstehen. Insbesondere der zweite Ringkörper kann eine beliebige, von der Idealform abweichende Ausgestaltung haben. In diesem Zusammenhang ist es selbstverständlich, dass der zweite Ringkörper auch zumindest einen ebenen Ringkörperabschnitt aufweisen kann.
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Ein Zierelement, welches in eine offene Aufnahme am Schmuckstück einsetzbar ist, ist aus wenigstens sich parallel zueinander erstreckenden Ringelementeabschnitten und mindestens einem Verbindungsbereich zwischen den Ringelementeabschnitten ausgebildet. Das Zierelement weist insbesondere eine erfindungsgemäße Ausgestaltung auf, wodurch sich mittels des Zierelementes ebenfalls eine gezielte Klemmwirkung durch die einander zugewandten Passflächen der Ringelementeabschnitte auf den mit dem Ringkörper verbundenen Ringelementeabschnitt erzielen lässt.
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Wenigstens eines der Ringelementeabschnitte weist um etwa 180 Grad nach außen abgewinkelte Endabschnitte auf, mittels denen auf der insbesondere konvex gekrümmten Mantelfläche eine zusätzliche Aufnahme für ein Zierelement vorgesehen sein kann. Eine derartige Ausgestaltung ist insbesondere an einem sich aus zwei miteinander verbundenen Ringelementeabschnitten ausgebildeten Zierelement umgesetzt.
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Jeder Verbindungsbereich kann dabei als Verbindungspunkt und/oder Verbindungssteg ausgebildet sein. Speziell bei Ringkörpern, deren Längsachsen parallel versetzt zueinander verlaufen, bzw. bei einem Ringelementeabschnitt, dessen Längsachse parallel versetzt zur Längsachse des ersten Ringkörpers verläuft, liegen die innere Mantelfläche des äußeren Ringkörpers bzw. des Ringelementeabschnittes direkt auf der äußeren Mantelfläche des inneren, ersten Ringkörpers, so dass kein Abstand zwischen den Schmuckteilen besteht. Mit Hilfe eines Verbindungssteges wird häufig ein vorbestimmter Abstand zwischen innerer und äußerer Mantelfläche der Ringkörper bzw. des Ringelementeabschnittes und dem Ringkörper überbrückt. Der Verbindungssteg begrenzt dabei die Aufnahme für ein jeweiliges Zierelement an zumindest einer ihrer Seiten.
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Die Verbindungsstege erstrecken sich insbesondere parallel zu den Längsachsen der Ringkörper und/oder Ringelementeabschnitte, was eine vorteilhaft einfache Möglichkeit darstellt, um den Ringkörper mit einem Ringelementeabschnitt oder einem zweiten Ringkörper zu verbinden. Durch die parallele Ausrichtung der Verbindungsstege ist darüber hinaus eine vorteilhaft einfache Ausgestaltung der in die Aufnahmen einschiebbaren Zierelemente erreicht. Die Verbindungsstege können sich sowohl über die Gesamtbreite des Schmuckstückes erstrecken als auch im Abstand zu den Stirnseiten des ersten Ringkörpers enden, wodurch sich mit Vorteil zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten für die Zierelemente ergeben.
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Es liegt ebenfalls im Rahmen der Erfindung, dass ein jeweiliger Verbindungssteg mit den Zierelementen in Anlage stehende Kontaktflächen aufweist, welche bevorzugt beliebige Ausgestaltungen aufweisen. Die Kontaktflächen können zum Beispiel konvex oder konkav gekrümmt sein. Andere Formen, wie zum Beispiel zwei unter einem Winkel zueinander verlaufende ebene Flächen oder eine einzige ebene Fläche, die unter einem Winkel ungleich 90 Grad zur Mantelfläche verlaufen, sind denkbar.
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Nach einer anderen Weiterbildung ist vorgesehen, dass an wenigstens einer Pass- oder Kontaktfläche Verrastmittel für eine Formschlussverbindung mit korrespondierenden Aufnahmen an Flächenbereichen eines Zierelementes vorgesehen sind. Mit Hilfe der Verrastmittel ist insbesondere eine vorteilhafte Fixierung bzw. Arretierung eines lösbar in einer Aufnahme gehaltenen Zierelementes gewährleistet. Als mit den Aufnahmen am Zierelement korrespondierenden Arretiermitteln kommen beispielsweise federgelagerte Kugeln zum Einsatz, die in an Stirnseiten der Zierelemente ausgebildeten Vertiefungen eingreifen. An Stelle einer Formschlussverbindung kann ebenso ein auf Kraftschluss basierender Magnetverschluss eingesetzt werden, wobei an Stelle der federgelagerten Kugel an einem Verbindungssteg ein Magnet eingelassen ist, der dann auf ein am Zierelement angeordnetes Gegenstück eine Haltekraft ausübt.
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Mögliche Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Schmuckstückes, aus denen sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, sind in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
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1 bis 4: jeweils eine Vorderansicht und eine perspektivische Ansicht von verschiedenen Ausführungsbeispielen eines erfindungsgemäßen Schmuckstückes;
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5.1 bis 5.3: jeweils perspektivische Ansichten verschiedener Ausführungsbeispiele von Schmuckstücken nach Art einer Explosionsdarstellung;
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6.1 bis 6.6: jeweils Ansichten verschiedener Ausführungsbeispiele von erfindungsgemäßen Schmuckstücken;
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7.1 bis 7.2: jeweils eine Ansicht eines erfindungsgemäßen Schmuckstückes mit unterschiedlich ausgebildeten Verbindungsbereichen, und
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8.1 bis 8.2: jeweils perspektivische Ansichten von erfindungsgemäßen Schmuckstücken mit daran ausgebildeten Arretiermitteln für ein jeweiliges Zierelement.
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1.1 und 1.2 zeigen die einfachste Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Schmuckstückes 1, welches einen hohlzylindrischen Ringkörper 2 und einen sich parallel dazu erstreckenden Ringelementeabschnitt 3 aufweist. Der Ringkörper 2 und der Ringelementeabschnitt 3 sind über einen Verbindungsbereich 4 fest miteinander verbunden. Der Ringelementeabschnitt 3 erstreckt sich dabei über etwa ein Winkelmaß von 50 Grad parallel zur äußeren Mantelfläche des Ringkörpers 2.
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Weiterhin ist der Verbindungsbereich 4 in diesem Fall als Verbindungssteg ausgebildet. Der Ringkörper 2 und der Ringelementeabschnitt 3 weisen einander zugewandte Passflächen 5, 6 auf, zwischen die, wie in 1.2 abgebildet, das Zierelement 7 mit seinen jeweiligen freien Enden eingeschoben und zumindest teilweise kraftschlüssig gehalten ist. Zusätzlich zur kraftschlüssigen Verbindung ist das Zierelement 7 wenigstens mit seiner inneren Mantelfläche stoffschlüssig mit der äußeren Mantelfläche des Ringkörpers 2 verbunden.
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2.1 und 2.2 zeigen eine weitere, mögliche Ausführungsform eines Schmuckstückes 8 mit einem Ringkörper 2 und einem sich etwa über ein Winkelmaß von etwa 110 Grad an der äußeren Mantelfläche des Ringköpers 2 erstreckenden Ringelementeabschnitt 9, die wiederum einander zugewandte Passflächen 5, 6 für das Zierelement 7 haben. Der Ringelementeabschnitt 9 weist nach außen um 180 Grad abgewinkelte Endabschnitte 10, 10' mit Passflächen 5', 6' auf, mit Hilfe denen ein weiteres Zierelement 11 gehalten ist. Das Zierelement 11 ist ausschließlich kraftschlüssig in der Aufnahme 12 gehalten, so dass das Zierelement 11 ausgetauscht werden kann.
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Die 3.1. und 3.2 zeigen ein Schmuckstück 13, welches einen ersten Ringkörper 14 und einen zweiten Ringkörper 14' aufweist, wobei der zweite Ringkörper 14' auf seiner äußeren Mantelfläche teilweise von einem Ringelementeabschnitt 15 teilweise eingehüllt ist. Sowohl zwischen dem ersten und dem zweiten Ringkörper 14, 14' als auch zwischen dem zweiten Ringkörper 14' und dem Ringelementabschnitt 15 ist eine Vielzahl von Verbindungsbereichen 16, 16', 16'', 16''' vorgesehen. Über die Verbindungsbereiche 16 bis 16''' werden die Zwischenräume zwischen den Ringkörpern 14, 14' und dem Ringelementeabschnitt 15 mit ihren Passflächen in eine Vielzahl von Aufnahmen 17, 17', 17'', 17''' für die darin einzusetzenden Zierelemente 18, 18', 18'', 18''' unterteilt.
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Die 4.1 und 4.2 zeigen ein Schmuckstück 19 mit einem geschlossenen ersten Ringkörper 14 und einem seine äußere Mantelfläche einhüllenden, nahezu vollständig geschlossenen Ringelementeabschnitt 20. Mittels der Verbindungsbereiche zwischen Ringkörper 14 und Ringelementeabschnitt 20 sind wiederum eine Vielzahl von Aufnahmen 21, 21', 21'' ausgebildet, wobei in dieser Ausführungsform in der Aufnahme 21 ein Zierelement 22 aufgenommen ist, welches sich aus zwei erfindungsgemäßen, parallel zueinander verlaufenden Ringelementeabschnitten 23, 23' mit Passflächen zusammensetzt. Die Ringelementeabschnitte 23, 23' weisen ebenfalls einen Verbindungsbereich 24 auf und des Weiteren weist der Ringelementeabschnitt 23' mit nach außen abgewinkelte Endabschnitte 10, 10' auf. Mittels der Endabschnitte 10, 10' und den dadurch ausgebildeten Passflächen ist in ähnlicher Weise, wie in den 2.1 und 2.2, ein weiteres Zierelement 22' in der Aufnahme 21'' aufgenommen.
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Zur Vereinfachung wird zu den folgenden Ausführungsbeispielen jeweils nur zu den charakteristischen Unterschieden ausgeführt. Jedes der gezeigten Ausführungsbeispiel weist mindestens einen ersten bzw. inneren Ringkörper auf und mindestens einen dazu angeordneten, zweiten, äußeren Ringkörper und/oder Ringelementeabschnitt. Deren äußere und innere Mantelflächenabschnitte bilden jeweils einander zugewandte Passflächen aus, mittels denen die dazwischen gehaltenen Zierelemente entweder fest oder auch lösbar gehalten sind.
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5.1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Schmuckstückes 25 mit einem Ringkörper 2 und an dessen äußerer Mantelfläche gleichmäßig über den Umfang verteilten Ringelementeabschnitten 3, 3', 3''. Mittels der darüber ausgebildeten Aufnahmen 12', 12'' sind vier Zierelemente 26, 26', 26'', 26''' aufgenommen.
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Eine andere Ausführungsform eines Schmuckstückes 27 zeigt 5.2, dessen Ringköper 14 über die Verbindungsbereiche 16', 16'' mit einem Ringelementeabschnitt 15 verbunden ist, dessen Längsachse parallel versetzt zur Längsachse des Ringkörpers 14 angeordnet ist. Dementsprechend weisen die Zierelemente 28, 28', 28'' sich verändernde bzw. ungleichmäßige Materialstärken auf.
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In 5.3 ist ein Schmuckstück 29 mit zwei geschlossenen Ringkörpern 14, 14' dargestellt, die eine Vielzahl von Verbindungsbereichen 16, 16' aufweisen, wobei über die gleichmäßig über den Umfang ausgebildeten Verbindungsbereiche jeweils gleich große Aufnahmen 21, 21', 21'' für darin einsetzbare Zierelemente 30, 30', 30'' vorgesehen sind. Die Längsachsen der beiden Ringkörper 14, 14' verlaufen koaxial zueinander.
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In den 6.1 bis 6.6 sind verschiedenartige Ausgestaltungen von Schmuckstücken 31 bis 36 gezeigt, die insbesondere aus jeweils geschlossenen Ringkörpern ausgebildet sind. Die in 6.1 dargestellte Ausführungsform weist einen oval verlaufenden zweiten Ringkörper auf, wobei das Schmuckstück 31 mindestens eine durch die Längsachse beider Ringkörper verlaufende Symmetrieebene 31' aufweist. Das in 6.2 dargestellte Schmuckstück 32 weist ebenfalls eine Symmetrieebene 32' auf, wobei der äußere, zweite Ringkörper einen planen Flächenabschnitt 37 aufweist. Die Schmuckstücke in den 6.3 und 6.5 werden aus zwei geschlossenen Ringkörpern ausgebildet, wobei das Schmuckstück 33 einen einzigen Verbindungsbereich 16''' der beiden Ringkörper zueinander aufweist. Das Schmuckstück 35 weist zwei, zu beiden Seiten seiner Längsachse einander gegenüberliegende Verbindungsbereiche auf. Die Schmuckstücke in den 6.4 und 6.6 weisen jeweils drei geschlossene Ringkörper 14, 14', 14'' auf, die über eine entsprechende Anzahl von Verbindungsbereichen miteinander verbunden sind.
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Die 7.1 und 7.2 zeigen verschiedenartig geformte Ausgestaltungen von Verbindungsbereichen 38 bis 39''' für die miteinander zu fixierenden Ringkörper und Ringelementeabschnitte an den Schmuckstücken 40, 41. Die Verbindungsbereiche 38, 38', 38'' können im Querschnitt eine etwa kreisrunde Form aufweisen oder auch oval bzw. sternförmig ausgebildet sein. Eine Ausgestaltung der Verbindungsbereiche 39, 39', 39'', 39''' durch ebene Flächen, die in einem Winkel zueinander verlaufen ist ebenso denkbar, so dass dann ein jeweiliger Verbindungsbereich einen etwa dreieckigen bzw. prismaförmigen Querschnitt aufweist.
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Die 8.1 und 8.2 zeigen Ausführungsbeispiele von Schmuckstücken 42, 43, die mit Arretiermitteln 44, 45, 45', für die in eine jeweilige Aufnahme 46, 47 am Schmuckstück 42, 43 einschiebbaren Zierelemente 48, 49 ausgerüstet sind. Das Arretiermittel 44 ist eine auf der äußeren Mantelfläche des Ringkörpers ausgebildete Erhebung, die in eine entsprechend auf der damit korrespondierenden Innenseite des Zierelementes 48 eingebrachten Nut 50 formschlüssig eingreift.
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Eine andere Ausführungsform sieht vor, dass an entsprechenden Verbindungsbereichen ein als federnd gelagertes Kugelelement ausgebildetes Arretierelement 45, 45' vorgesehen ist, das mit einer an wenigstens einer der Stirnseiten des Zierelementes 49 vorhandenen punktförmigen Vertiefung 51, 51' nach dem Einsetzen korrespondiert, so dass das Zierelement 49 sich nicht selbsttätig aus der Aufnahmen am Schmuckstück bewegen kann. Darüber hinaus ist es ebenfalls denkbar an Stelle der federgelagerten Kugelelemente Dauermagneten einzusetzen, die einen Kraftschluss auf entsprechend an den Stirnseiten des Zierelementes einbringbaren Gegenstücken ausüben.