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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1.
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Zur Herstellung von Mischprodukten, insbesondere auch zur Herstellung von Getränken oder Mischgetränken, z. B. Softdrinks oder Limonaden, aus jeweils einer Grundkomponente (z. B. Wasser) und zumindest einer z. B. geschmacksbildenden und/oder farbgebenden und/oder konservierenden Zusatzkomponente, die ihrerseits durch Ausmischen aus mehreren Einzelkomponenten hergestellt ist, sind Verfahren und Mischanlagen bekannt, die auch als Mixer bezeichnet werden und jeweils u. a. eine Anlagenkomponente, z. B. einen Tank zum Entgasen der Grundkomponente (Wasser), eine oder mehrere Zudosierungen und/oder Mischstrecken zum dosierten Zumischen der wenigstens einen Zusatzkomponente, eine Einrichtung zur Karbonisierung des aus der Hauptkomponente und der wenigstens einen Zusatzkomponente bestehenden Mischproduktes sowie eine Einrichtung zur Pufferung des Mischproduktes umfassen.
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Die Zusatzkomponente, die im Falle von Getränken auch als Sirup bezeichnet wird, wird üblicherweise in einem gesonderten Vormischraum (auch Sirupraum) aus den Einzelkomponenten vorgemischt und dann in der Mischvorrichtung mit der entgasten Hauptkomponente (Wasser) vermischt bzw. mit dieser Hauptkomponente auf die Endkonzentration verdünnt.
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Für die Vordosierung oder -mischung der Zusatzkomponenten in dem gesonderten Vormischraum (Sirupraum) sind Verfahren und Einrichtungen bekannt, bei denen die Einzelkomponenten jeweils in einen zugehörigen Batchtank dosiert werden, und zwar gesteuert durch Durchflussmesser oder Wiegezellen. Verwendet werden dabei beispielsweise sehr große Vorlagetanks oder jeweils zwei parallele Batchtanks im Wechsel. Nachteilig ist hierbei u. a., dass sämtliche zu- oder abführenden Leitungen inklusive Armaturen, Mischpumpe, Mischtechnik doppelt oder in noch größerer Anzahl ausgeführt werden müssen. Die Batchtanks sind dabei in der Regel so großvolumig ausgelegt, dass diese ein so großes Volumen beinhalten, dass eine ununterbrochene Füllzeit von wenigstens 15 Minuten erzielt wird. Während dieser Zeit wird der parallel vorgesehene andere Batchtank erneut befüllt. Bedingt durch diese Anforderungen und die sich daraus ergebenden Behältervolumina entstehen hohe Investitionskosten.
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Bekannt sind weiterhin auch Verfahren und Mischvorrichtungen bzw. Mixer, die für eine Inline-Dosierung ausgebildet sind und bei denen innerhalb des Mixers die Einzelkomponenten jeweils parallel inline in die Hauptkomponente (Wasser) dosiert eingebracht werden. Nachteilig ist bei diesen Verfahren ein erheblicher konstruktiver Aufwand, da für jede Einzelkomponente ein eigener Dosierstrang u. a. mit Vorlaufgefäß, mit Niveaumessung, mit Zulaufregelung, mit Pumpe, mit Durchflussmesser, mit Mengenregelventil usw. erforderlich ist. Nachteilig ist weiterhin auch, dass durch die während der dosierten Zugabe der Einzelkomponenten kontinuierlich bzw. ständig arbeitenden Pumpen eine unerwünschte Erwärmung der Einzelkomponenten, insbesondere auch solcher Einzelkomponenten erfolgt, die als Kleinkomponenten lediglich mit einem geringen Masse- oder Mengenanteil im Endprodukt vorhanden sind. Diese Erwärmung kann zu erheblichen Produktschädigungen führen.
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Ein weiterer Nachteil bei bekannten Verfahren zur Inline-Dosierung besteht darin, dass eine zur Sicherstellung der Produktqualität häufig gewünschte abgesicherte, d. h. redundante Messung der zudosierten Einzelkomponenten, d. h. insbesondere auch eine Kontrolle und/oder Überprüfung der Messwerte von für die Dosierung verwendeten Durchflussmessern (Massen- und/oder Volumendurchflussmesser) und/oder Waagen sowie auch Inline-Kontrollmessmethoden zum Erkennen von fehlerhaften Messungen oder Dosierungen nicht möglich oder aber sehr aufwändig sind.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung aufzuzeigen, mit der der Investitionsaufwand einer Gesamtanlage zum Herstellen von Mischprodukten, insbesondere Mischgetränken wesentlich reduziert wird. Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Vorrichtung entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet.
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Eine generelle Besonderheit der Erfindung besteht darin, dass die Vorrichtung zum Ausmischen bzw. Herstellen der jeweiligen Zusatzkomponente aus ihren einzelnen Bestandteilen integraler Bestandteil der Mischvorrichtung bzw. des Mixers ist, in dem das Zumischen dieser Zusatzkomponente zu der Grund- oder Hauptkomponente (z. B. Wasser) erfolgt. Allein schon durch diese Ausbildung ergibt sich eine erhebliche Reduzierung des Investitionsvolumens einer Gesamtanlage durch den Wegfall eines gesonderten Vormisch- oder Sirupraums und der dortigen Einrichtungen.
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Bei der Zusatzkomponente, z. B. bei Mischprodukten in Form von Getränken, handelt es sich beispielsweise um eine geschmacksbildende und/oder farbgebende und/oder konservierende Komponente.
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Eine Besonderheit der Erfindung besteht weiterhin darin, dass für das Ausmischen der Zusatzkomponente aus den Einzelkomponenten lediglich ein einziger Batchtank vorgesehen ist, in den während eines jeden Dosierzyklus sämtliche, nach der jeweiligen Rezeptur benötigten Einzelkomponenten dosiert und bevorzugt zumindest teilweise zeitlich nacheinander eingebracht werden. Am Ende jedes Dosierzyklus werden die Einzelkomponenten bzw. die aus diesen zusammen gesetzte Zusatzkomponente in den Puffertank über eine Flüssigkeitsverbindung abgelassen, und zwar bevorzugt im freien Fall, so dass es bereits in der Flüssigkeitsverbindung zu einem intensiven Vermischen der Einzelkomponenten kommt.
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Unter „batchweisem Ausmischen der Zusatzkomponenten” ist im Sinne der Erfindung somit zu verstehen, dass in jedem Dosierzyklus bevorzugt zumindest sämtliche die jeweilige Zusatzkomponente bildenden Einzelkomponenten dosiert in den Batchtank eingebracht werden und dass dieser Batchtank dann in den Misch- und Puffertank entleert wird.
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Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und aus den Figuren. Dabei sind alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination grundsätzlich Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung. Auch wird der Inhalt der Ansprüche zu einem Bestandteil der Beschreibung gemacht.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
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1 in einem vereinfachten Funktionsdiagramm eine Mischanlage oder -vorrichtung (Mixer) zum Mischen oder Vermischen einer flüssigen Grundkomponente (Wasser) mit einer flüssigen Zusatzkomponente ZK (Sirup), die ihrerseits beispielsweise durch Mischen aus wenigstens zwei Einzelkomponenten K1–K5 hergestellt ist;
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2 in schematischer Funktionsdarstellung ein Kreuzventil im geschlossenen Zustand (Position a) bzw. im geöffneten Zustand (Position b).
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Die in der 1 allgemein mit 1 bezeichnete Mischvorrichtung (Mixer) dient zum Herstellen von Mischprodukten in Form von Getränken durch Mischen einer flüssigen Grundkomponente GK, nämlich in der Regel Wasser, mit einer Zusatzkomponente ZK (ausgemischter Sirup), die als geschmacksbildende und/oder farbgebende und/oder konservierende Komponente ihrerseits durch Ausmischen aus mehreren Einzelkomponenten K1–K5 erzeugt ist, sowie zum Karbonisieren und Zwischenspeichern des jeweiligen Mischproduktes. Die Mischvorrichtung 1 lässt sich hierfür funktionsmäßig in mehrere Vorrichtungs- oder Anlagenabschnitte 1.1–1.4 unterteilen, von denen der Anlagenabschnitt 1.1 zur Aufbereitung der Grundkomponente GK bzw. des Wassers durch Entgasen und der Anlagenabschnitt 1.2 zum dosierten Beimischen der einen oder mehrerer Zusatzkomponenten ZK zur Grundkomponente GK und der Anlagenabschnitt 1.3 zur Bereitstellung der Zusatzkomponente ZK durch Ausmischen dieser Komponente aus den Einzelkomponenten K1–K5 nach der jeweils vorgegebenen Rezeptur dienen. Der Anlagenabschnitt 1.4 dient zur Karbonisierung und Zwischenspeicherung des Mischproduktes.
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Der Anlagenabschnitt 1.1 umfasst im wesentlichen einen Tank 2, dem während des Betriebes der Mischvorrichtung 1 das Wasser in der erforderlichen Menge zugeführt wird, und zwar derart, dass der Tank 2 mit der Grundkomponente GK niveaugesteuert teilgefüllt ist, so dass im Tank 2 ein unterer Flüssigkeitsraum 2.1 und darüber liegend ein Gasraum 2.2 ausgebildet sind. Der Gasraum 2.2 steht für das Entgasen der Grundkomponente GK über eine Leitung 3 mit einer Unterdruckquelle (Vakuumpumpe) in Verbindung. Über eine die Grundkomponente GK und anschließend das Mischprodukt führende Leitung 4 ist der Tank 2 mit einem Puffertank 5 verbunden, der über eine Produktleitung 6 mit einer nicht dargestellten Füllmaschine zum Abfüllen des Mischproduktes bzw. Getränks in Flaschen oder in andere Behälter in Verbindung steht.
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In der Leitung 4 sind bei der dargestellten Ausführungsform in Strömungsrichtung vom Tank 2 an den Puffertank 5 aufeinanderfolgend ein Anschlussventil 7, über welches zum Süßen des Mischproduktes eine konzentrierte wässrige Zuckerlösung (z. B. 70%ige Zuckerlösung) in die Grundkomponente GK eingebracht werden kann, sowie ein weiteres Anschlussventil 8 vorgesehen, über welches die Zusatzkomponente ZK in die Grundkomponente GK eingebracht wird.
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In Strömungsrichtung auf das Anschlussventil 8 folgend bildet die Leitung 4 in einem Leitungsabschnitt vor dem Puffertank 5 eine Karbonisierungsstrecke, die in der Figur mit dem Pfeil 9 angedeutet ist und in der u. a. ein Durchflussmesser 10 und auf diesen folgend ein Mengenregelventil 11 in der Leitung 4 vorgesehen sind. In Strömungsrichtung des Mischproduktes vor dem Durchflussmesser 10 mündet über wenigstens eine Düsenöffnung eine CO2-Leitung 12, die mit einer CO2-Gas unter Druck bereitstellenden, nicht dargestellten CO2-Quelle verbunden ist und in der ein Durchflussmesser zur Messung der die Leitung 12 durchströmenden CO2-Gasmenge sowie ein Mengendosierventil CO2 14 vorgesehen sind. Eine nicht dargestellte Steuerelektronik steuert unter Berücksichtigung der Messsignale der Durchflussmesser 10 und 13 beispielsweise das Mengendosierventil CO2 14 in der Form, dass nach der Inline-Karbonisierung bzw. nach der Karbonisierungsstrecke 9 das Mischprodukt den erforderlichen bzw. vorgegebenen CO2-Gehalt aufweist.
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Zum dosierten Zugeben des Zuckers bzw. des Zuckerkonzentrats am geöffneten Anschlussventil 7 ist eine Leitung 15 vorgesehen, die mit einer Quelle zur Bereitstellung des Zuckerkonzentrats in Verbindung steht und in der ein Durchflussmesser 16, ein Mengendosierventil Zucker/Großkomponente 17, das Anschlussventil 7 sowie ein Sperr- oder Gullyventil 18 vorgesehen sind, mit welchem das andere Ende der Leitung 15 zu einem Ablauf 18.1 hin geöffnet und geschlossen werden kann und welches sich während des Beimischens des Zuckers zur Grundkomponente GK selbstverständlich im geschlossenen Zustand befindet, aber beispielsweise für ein Spülen oder Reinigen der Leitung 15 geöffnet wird. Durch die Beimischung des Flüssigzuckers über das Anschlussventil 7 direkt in die Grundkomponente GK wird die Leistungsauslegung des Anlagenabschnitts 1.3 wesentlich reduziert.
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Alternativ kann der Flüssigzucker aber auch im Anlagenabschnitt 1.3 zudosiert werden, beispielsweise als Einzelkomponente K5.
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Der Anlagenabschnitt 1.3, in welchem das dosierte Ausmischen der Zusatzkomponente ZK aus den Einzelkomponenten K1–K4 erfolgt, umfasst u. a. zwei Dosierleitungen 19 und 20, von denen die Dosierleitung 19 mehrere jeweils von einem eigenständigen Ventil 21 gebildete getrennte Anschlüsse für die Einzelkomponenten K1–K4 aufweist. Die Einzelkomponenten K1–K4 sind beispielsweise Kleinkomponenten, die in der Zusatzkomponente ZK allenfalls mit einem kleinen Massen- oder Mengenanteil enthalten sind und von denen z. B. die Einzelkomponente K1 auch Wasser, vorzugsweise entgastes Wasser aus dem Tank 2 sein kann.
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Die Dosierleitung 20 weist einen von dem Ventil 22 gebildeten Anschluss zum Zuführen der Einzelkomponente K5 auf, die eine Großkomponente ist, d. h. eine Komponente, die in der Zusatzkomponente ZK mit dem größten Massen- oder Mengenanteil enthalten ist. In den Dosierleitungen 19 und 20 sind Durchflussmesser 23 bzw. 24 (Massen- und/oder Volumendurchflussmesser) vorgesehen. Weiterhin ist in der Dosierleitung 20 in Strömungsrichtung vor dem dortigen Durchflussmesser 24 beispielsweise eine Dosier- und Förderpumpe 25 vorgesehen.
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Die beiden Dosierleitungen 19 und 20 sind in Strömungsrichtung der Komponenten K1–K5 auf die Durchflussmesser 23 bzw. 24 folgend über Ventile 26 mit einer Stammleitung 27 verbunden, die ihrerseits einen unteren Ein- und Auslass eines Sammel- oder Batchtanks 28 mit einem unterhalb dieses Behälters angeordneten Misch- und Puffertank 29 für die Zusatzkomponente ZK verbindet. In der Stammleitung 27 ist weiterhin ein Sperrventil 30 vorgesehen, und zwar zwischen der Verbindung der Leitungen 20 und 27 und dem Misch- und Puffertank 29.
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An den Ausgang des Misch- und Puffertanks 29 ist eine die Zusatzkomponente ZK führende Leitung 31 angeschlossen, in der ausgehend von dem Misch- und Pufferspeicher 29 eine Dosier- oder Umwälzpumpe 32, ein Durchflussmesser 33 (Massen- und/oder Volumendurchflussmesser), ein Mengendosierventil Konzentrate 34, das Anschlussventil 8 sowie ein Sperr- oder Gullyventil 35 angeordnet sind, mit welchem das dem Misch- und Pufferspeicher 29 entfernt liegende Ende der Leitung 31 verschlossen oder zu einem Ablauf 35.1 hin geöffnet werden kann.
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Die Förderleistung der Dosier- oder Umwälzpumpe 32 ist so eingestellt, dass der von dieser Pumpe erzeugte Volumenstrom größer ist als die maximale, der Grundkomponente GK zuzumischende Menge der Zusatzkomponente ZK. Über eine Leitung 31.1 wird die nicht benötigte Teilmenge der Zusatzkomponente ZK an den Misch- und Puffertank 29 zurückgeführt. Das Zumischen der Zusatzkomponente ZK zu der Grundkomponente GK erfolgt bei geöffnetem Anschlussventil 8 durch Ansteuerung des Mengendosierventils Konzentrate 34 von der Steuerelektronik in Abhängigkeit von den Signalen des Durchflussmessers 33 und eines weiteren, in der Leitung 4 vorgesehenen Durchflussmessers, beispielsweise des Durchflussmessers 10.
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Die Besonderheit der Mischvorrichtung 1 besteht in den zum Ausmischen der Zusatzkomponente ZK dienenden Anlagenkomponenten und der speziellen Steuerung des Ausmischprozesses. Letzteres erfolgt in der Weise, dass in dem jeweiligen Dosierzyklus die Einzelkomponenten K1–K5 zeitlich nacheinander dosiert bzw. in Abhängigkeit von den Messsignalen der Durchflussmesser 23 und 24 in der der jeweiligen Rezeptur entsprechenden Mengen bzw. Anteilen in den Batchtank 28 eingebracht werden, und zwar zumindest für eine der Komponenten K1–K4 zur schonenden Behandlung durch Ansaugen mit Unterdruck. Hierfür ist der Batchtank 28 über eine ein Vakuumregulierventil 37 aufweisenden Vakuumleitung 36 mit dem Gasraum 2.2 des Tanks 2 verbunden, und zwar u. a. mit dem Vorteil, dass eine zusätzliche Vakuumquelle nicht erforderlich ist und insbesondere Aromaverluste oder Verluste an Einzelkomponenten vermieden sind, da diese in dem Tank 2 wieder ausgewaschen und so letztlich in das Mischprodukt zugeführt werden.
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Ist während des Dosierzyklus eine Trennung der Einzelkomponenten in den Leitungen 19 und 27 erwünscht oder notwendig, so ist beispielsweise eine der Einzelkomponenten K1–K4 Wasser, so dass durch kurzzeitiges Öffnen des zugehörigen Ventil 21 dieser Komponente ein trennender „Wasserpfropfen” durch die Leitungen 19 und 27 in den Batchtank 28 gefördert werden kann.
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Das dosierte Einbringen der Komponente K5 in den Batchtank 28 erfolgt mit der Pumpe 25 und eventuell unterstützt durch Unterdruck. Grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit, auf die Pumpe 25 zu verzichten und auch die Einzelkomponente K5 durch Ansaugen in den Batchtank 28 dosiert einzubringen.
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Die Verwendung einer eigenen Dosierleitung 20 für die größere Einzelkomponente K5 hat den Vorteil, dass u. a. durch entsprechende Ausbildung der Durchflussmesser 23 und 24 die Dosierung der kleineren Einzelkomponenten K1–K4 mit höherer Genauigkeit erfolgen kann. Weiterhin besteht durch die Verwendung der Dosierleitung 20 auch die Möglichkeit, dass die Dosierung der Einzelkomponente K5 zeitlich parallel zur Dosierung der Einzelkomponenten K1–K4 durchgeführt werden kann.
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Am Ende des jeweiligen Dosierzyklus, d. h. nach dem Einbringen sämtlicher, nach der Rezeptur notwendigen Einzelkomponenten K1–K5 in den Batchtank 28 wird der Inhalt dieses Behälters durch Sperren der Ventile 26 und Öffnen des Ventils 30 in den Misch- und Puffertank 29 entleert. Die Anordnung ist bevorzugt so getroffen, dass nach dem Öffnen des Ventils 30 der Inhalt des Batchtanks 28 die Stammleitung 27 im freien Fall oder Fluss, durchströmen kann und hierbei bereits ein Vermischen der Einzelkomponenten erfolgt. Die Stammleitung 27 ist hierfür mit entsprechend großem Querschnitt ausgeführt. Bei diesem Entleeren ist der Batchtank 28 durch Öffnen eines Belüftungsventils 38 auf Umgebungsdruck gebracht. Es ist auch möglich, den Batchtank 28 für eine beschleunigte Entleerung mit Druck zu beaufschlagen.
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Besonders vorteilhaft ist es, den Batchtank 28 mit Mitteln auszugestalten, die eine Redundanzmessung und/oder redundante Überprüfung der Dosierung der Einzelkomponenten und dabei insbesondere auch der kleineren Einzelkomponenten K1–K4 ermöglicht. Hierfür ist beispielsweise am Einlauf/Auslauf des Batchtanks 28 ein weiterer Durchflussmesser und/oder einer Niveau-Messung 39 vorgesehen und/oder der Batchtank 28 ist mit einer Wiegeeinrichtung ausgestattet, mit der dann ebenfalls die in den Batchtank 28 eingebrachten Mengen der Einzelkomponenten K1–K5 für eine Redundanzmessung bestimmt werden können. Weiterhin ist auch eine Niveaumessung des Flüssigkeitsspiegels im Batchtank 28 möglich. In diesem Fall können zur Erhöhung der Messgenauigkeit einzelne Sektoren des Batchtanks 28 mit unterschiedlichen Durchmessern ausgebildet sein, wie dies in der Figur dargestellt ist. Die Redundanzmessung kann in allen Zyklen für sämtliche Einzelkomponenten K1–K5 durchgeführt werden. Zur Zeiteinsparung kann dies aber auch intervallmäßig erfolgen, z. B. pro Charge oder Zyklus jeweils nur für die zuerst eingebrachte Einzelkomponente, wobei die zeitliche Reihenfolge des Einbringens der Einzelkomponenten in den Batchtank 28 beliebig oder turnusmäßig wechselnd gewählt ist.
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Der Batchtank 28 besitzt ein reduziertes Volumen, so dass für den jeweiligen Dosierzyklus bestehend aus der Dosierphase und dem Entleeren des Batchtanks 28 in den Misch- und den Puffertank 29 sehr kurze Zykluszeiten, beispielsweise Zykluszeiten von weniger als fünf Minuten erreichbar sind.
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Der Innenraum des Misch- und Puffertanks 29 ist bevorzugt so gestaltet, beispielsweise durch Trenn-Bleche unterteilt, dass er ansatzweise eine „First-in/First-out-Charakteristik” besitzt und in diesem Tank auch durch die Rückführung des Teilstroms über die Leitung 31.1 die Vermischung der Einzelkomponenten weiter gesteigert wird, so dass bei geeignete Produkten zum vollständigen Ausmischen der Zusatzkomponente ZK mechanisch bewegte Misch- und/oder Rührelemente nicht erforderlich sind.
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Die Anschlussventile 7 und 8 sind bevorzugt als Kreuzventile ausgeführt, und zwar mit der in der 2 schematisch dargestellten Ausbildung, bei der im geöffneten Zustand (Position b der 2) die Verbindung zwischen der Leitung 16 bzw. 31 und der Leitung 4 besteht. Im geschlossenen Zustand des jeweiligen Anschlussventils 7 bzw. 8 (Position a der 2) ist nicht nur diese Verbindung gesperrt, sondern es besteht auch die Möglichkeit, beispielsweise während eines Arbeitszyklus der Mischvorrichtung 1, in der die Verbindung nicht benötigt wird, die Leitung 16 bzw. 31 nach dem Öffnen des Gullyventils 18 bzw. 35 zu spülen.
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Am Ende des Abfüllens eines bestimmten Produktes bzw. einer bestimmten Produktcharge kann während des Entleerens des Misch- und Puffertanks 29 bereits im Batchtank 28 die Zusatzkomponente ZK für die nächste Produktcharge entsprechend der neuen Rezeptur vorbereitet und dann nach dem vollständigen Entleeren oder Leerfahren des Misch- und Puffertanks 29 in diesen abgelassen werden.
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Mit der beschriebenen Mischvorrichtung können Mischprodukte aus der Grundkomponente GK und aus wenigstens einer Einzelkomponente K1–K5 in der jeweils erforderlichen Rezeptur hergestellt werden, wobei sämtliche Einzelkomponenten K1–K5 an den entsprechenden Anschlüssen der Dosierleitungen 19 und 20 bereit stehen, durch gesteuertes Öffnen der Ventile 21 und 22 allerdings nur diejenigen Einzelkomponenten K1–K5 in den Batchtank 28 eingebracht werden, die für die aktuelle Rezeptur tatsächlich erforderlich sind.
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Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen und Abwandlungen möglich sind, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanken verlassen wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Mischvorrichtung
- 1.1–1.4
- Anlagenabschnitt
- 2
- Tank
- 2.1
- Flüssigkeitsraum
- 2.2
- Gasraum
- 3, 4
- Leitung
- 5
- Puffertank für ausgemischtes Produkt
- 6
- Produktleitung
- 7, 8
- Anschlussventil, z. B. Kreuzventil
- 9
- Karbonisierungsstrecke
- 10
- Durchflussmesser
- 11
- Mengenregelventil
- 12
- CO2-Leitung
- 13
- Durchflussmesser
- 14
- Mengendosierungsventil CO2
- 15
- Leitung
- 16
- Durchflussmesser
- 17
- Mengendosierventil Zucker/Großkomponente
- 18
- Gullyventil
- 18.1
- Abfluss
- 19, 20
- Leitung
- 21, 22
- Ventil
- 23, 24
- Durchflussmesser
- 25
- Pumpe
- 26
- Ventil
- 27
- Leitung
- 28
- Sammel- oder Batchtank
- 29
- Misch- und Pufferspeicher
- 30
- Ventil
- 31, 31.1
- Leitung
- 32
- Dosier- oder Umwälzpumpe
- 33
- Durchflussmesser
- 34
- Mengendosierventil Konzentrate
- 35
- Gullyventil
- 35.1
- Abfluss
- 36
- Vakuumleitung
- 37
- Vakuumregulierventil
- 38
- Belüftungsventil
- 39
- Durchflussmesser/Niveaumesser
- K1–K5
- Einzelkomponente
- ZK
- ausgemischte Zusatzkomponente
- GK
- Grund- oder Hauptkomponente