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DE102010007803A1 - Einrichtung zum Filtern des bei spanenden Formgebungen anfallenden flüssigen Bearbeitungsmediums - Google Patents

Einrichtung zum Filtern des bei spanenden Formgebungen anfallenden flüssigen Bearbeitungsmediums Download PDF

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DE102010007803A1
DE102010007803A1 DE102010007803A DE102010007803A DE102010007803A1 DE 102010007803 A1 DE102010007803 A1 DE 102010007803A1 DE 102010007803 A DE102010007803 A DE 102010007803A DE 102010007803 A DE102010007803 A DE 102010007803A DE 102010007803 A1 DE102010007803 A1 DE 102010007803A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft Einrichtungen zum Filtern des bei spanenden Formgebungen anfallenden flüssigen Bearbeitungsmediums. Die Einrichtungen zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass das bei Trenn-, Schleif- und Erodierprozessen anfallende flüssige Bearbeitungsmedium einfach von festen Bestandteilen trennbar ist. Dazu sind – zum Filtern der Eingang für verschmutztes Bearbeitungsmedium über erste Ventile mit Eingängen erster Filterzellen mit rückspülbaren Filterelementen und die Ausgänge der ersten Filterzellen mit dem Ausgang für gereinigtes Bearbeitungsmedium oder – zum Rückspülen wenigstens ein Eingang einer ersten Filterzelle über entweder das erste Ventil oder ein weiteres Ventil mit einem Entsorgungsbehälter und nicht mit dem Eingang für verschmutztes Bearbeitungsmedium verbunden. Weiterhin ist mindestens eine zweite Filterzelle für verschmutztes Bearbeitungsmedium des Entsorgungsbehälters angeordnet, wobei zum Filte Fördervorrichtung mit dem Ausgang der Einrichtung verbunden ist. Darüber hinaus ist eine Reinigungseinrichtung für die zweite Filterzelle so vorhanden, dass die dabei entfernten Abprodukte direkt in den Entsorgungsbehälter gelangen.

Description

  • Die Erfindung betrifft Einrichtungen zum Filtern des bei spanenden Formgebungen anfallenden flüssigen Bearbeitungsmediums.
  • Durch die Druckschrift DE 10 2006 018 725 A1 ist eine Anlage zum Filtern von Kühl- bzw. Bearbeitungsmedien für Trenn-, Schleif- und Erodierprozesse bekannt. Diese besteht aus einer Kombination einer Einrichtung von mindestens zwei Filterzellen, welche über mindestens ein Mehrwegventil mit einem Behälter für das zu reinigende Medium sowie einem Behälter für das durch den Rückspülvorgang der Filterzellen verunreinigte Medium und über die Verbindungsleitung mit dem Behälter für das gefilterte Medium verbunden sind, und einer mit dem Behälter verbundene Trommelfiltereinheit. Weiterhin ist für die Durchflussbewegung mindestens eine Pumpe zwischen Behälter und den Filterzellen angeordnet.
  • Als Abfall verbleibt bei dieser Anlage ein Gemisch aus den festen Abprodukten und flüssigem Bestandteil des Mediums, welches abgeführt und danach aufwändig entsorgt werden muss.
  • Der im Patentanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, dass bei Trenn-, Schleif- und Erodierprozessen anfallende flüssige Bearbeitungsmedium einfach von festen Bestandteilen zu trennen, so dass das gereinigte Bearbeitungsmedium wieder einsetzbar ist.
  • Diese Aufgabe wird mit den im Patentanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
  • Die Einrichtungen zum Filtern des bei spanenden Formgebungen anfallenden flüssigen Bearbeitungsmediums zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass das bei Trenn-, Schleif- und Erodierprozessen anfallende flüssige Bearbeitungsmedium einfach von festen Bestandteilen trennbar ist, so dass das gereinigte Bearbeitungsmedium wieder einsetzbar ist.
  • Dazu sind
    • – zum Filtern der Eingang für verschmutztes Bearbeitungsmedium über erste Ventile mit Eingängen erster Filterzellen mit rückspülbaren Filterelementen und die Ausgänge der ersten Filterzellen mit dem Ausgang für gereinigtes Bearbeitungsmedium oder
    • – zum Rückspülen wenigstens ein Eingang einer ersten Filterzelle über entweder das erste Ventil oder ein weiteres Ventil mit einem Entsorgungsbehälter und nicht mit dem Eingang für verschmutztes Bearbeitungsmedium verbunden.
  • Weiterhin ist mindestens eine zweite Filterzelle für verschmutztes Bearbeitungsmedium des Entsorgungsbehälters über oder wenigstens teilweise in diesem Entsorgungsbehälter angeordnet, wobei zum Filtern die zweite Filterzelle über eine Saug- und/oder Fördervorrichtung mit dem Ausgang für gereinigtes Bearbeitungsmedium verbunden ist. Darüber hinaus ist eine Reinigungseinrichtung für die zweite Filterzelle so vorhanden, dass die beim Reinigen entfernten Abprodukte von den wenigstens einem Filterelement direkt in den Entsorgungsbehälter gelangen.
  • Die Einrichtung besteht dabei im Wesentlichen aus den ersten Filterzellen, der wenigstens einen zweiten Filterzelle, der Reinigungseinrichtung für die zweite Filterzelle, dem Entsorgungsbehälter, Ventilen und Rohrleitungen für die einzelnen Verbindungen. Zum Einen ist damit eine kompakte Einrichtung vorhanden, die über eine entsprechende Anzahl von Filterzellen leicht an die Menge anfallenden verschmutzten Bearbeitungsmediums anpassbar ist.
  • Die ersten Filterzellen sind rückspülbar, so dass eine lange wartungsfreie Standzeit der Einrichtung gewährleistbar ist. Günstigerweise wird dazu das durch damit vorgeschaltete gereinigte Bearbeitungsmedium erster Filterzellen verwendet, so dass Behälter zum zwischenspeichern nicht notwendig sind.
  • Darüber hinaus sind auch über Ventile und weitere Rohrleitungen Puffer in die Einrichtung integrierbar oder an die Einrichtung anschließbar. Damit steht eine universell einsetzbare Einrichtung zur Verfügung.
  • Ein vorteilhafter Puffer ist dabei beispielsweise ein mit dem Eingang der Einrichtung verbundener Behälter für verschmutztes Bearbeitungsmedium als Sammler direkt den jeweiligen Bearbeitungsmaschinen nachgeschaltet. Damit kann vorteilhafterweise rückgespültes Bearbeitungsmedium in diesen Behälter oder verschmutztes Bearbeitungsmedium zur Reinigung auch in die zweite Filterzelle gefördert werden. Die zweiten Filterzellen und die damit verbundene Saug- und/oder Fördereinrichtung dient vorteilhafterweise dazu, dass sich im Wesentlichen nur noch feste Bestandteile in Form der bei der Bearbeitung anfallenden Späne des verschmutzten Bearbeitungsmediums im Entsorgungsbehälter befinden. Dabei wird das Absetzen der festen Bestandteile im Entsorgungsbehälter genutzt. Die damit in kompakter Form vorhandenen festen Bestandteile im Entsorgungsbehälter können damit einer ökonomischen Wiederaufbereitung zugeführt werden.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Patentansprüchen 2 bis 12 angegeben.
  • Zwischen dem Eingang für verschmutztes Bearbeitungsmedium und den ersten Ventilen ist nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 2 wenigstens eine Fördereinrichtung angeordnet. Mit dieser wird vorteilhafterweise das verschmutzte Bearbeitungsmedium durch die ersten Filterzellen und gefiltertes Bearbeitungsmedium zum Rückspülen einzelner erster Filterzellen befördert.
  • Zwischen den Ausgängen der ersten Filterzellen und dem Ausgang für gereinigtes Bearbeitungsmedium ist nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 3 wenigstens ein zweites Ventil angeordnet. Mittels des zweiten Ventils können die Druckverhältnisse des durch die ersten Filterzellen gereinigten Bearbeitungsmediums beeinflusst werden. Das ist insbesondere während des Rückspulens von ersten Filterzellen vorteilhaft.
  • Die Filterelemente sind nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 4 vorteilhafterweise in Form von Patronen ausgebildete Papierfilterelemente.
  • Der Außenumfang des Filterelements der zweiten Filterzelle ist nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 5 in Richtung des Entsorgungsbehälters als Eingang offen. Weiterhin ist der Innenraum in Richtung des Entsorgungsbehälters geschlossen und in entgegengesetzter Richtung wenigstens ein Ausgang. Damit kann flüssiges Bearbeitungsmedium des Entsorgungsbehälters leicht angesaugt und mittels der zweiten Filterzelle gereinigt werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass bei der Reinigung von der zweiten Filterzelle abfallende feste Abprodukte direkt in den Entsorgungsbehälter gelangen und sich stoffbedingt darin absetzen.
  • Das Filterelement der zweiten Filterzelle besteht nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 6 aus zwei übereinander angeordneten Teilen, wobei über den unteren Teil und der Saug- oder Fördervorrichtung der über den festen Abprodukten angeordnete flüssige Bestandteil aus dem Behälter entfernt wird. Dabei wird dem Entsorgungsbehälter kein rückgespültes Bearbeitungsmedium der ersten Filterzellen zugeführt.
  • Die Reinigungseinrichtung für die zweite Filterzelle ist nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 7 vorteilhafterweise ein angekoppelter Vibrationsmotor und/oder eine mit dem Innenraum verbundene Druckluft erzeugende Einrichtung. Bei Verwendung des Vibrationsmotors ist die zweite Filterzelle federnd gegenüber dem Entsorgungsbehälter angeordnet. Derartige Vibrationsmotore weisen beispielsweise Piezoelemente auf, wobei der indirekte piezoelektrische Effekt zur Erzeugung der Vibration genutzt wird, oder besitzen einen rotatorischen Antrieb mit einem Exzenter.
  • Der Umfang des oberen Teils des Filterelements der zweiten Filterzelle ist nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 8 von einem beabstandet zum Filterelement angeordneten Saugmantel umgeben.
  • Nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 9 ist ein Füllstandssensor für die abgesunkenen festen Bestandteile der Abprodukte des Entsorgungsbehälters so angeordnet, dass
    • – bei Erreichen des Füllstands die Verbindung zu den ersten Filterzellen mittels eines Ventils unterbrochen,
    • – der restliche flüssige Bestandteil über die zweite Filterzelle und der Saug- oder Fördervorrichtung zum Ausgang für gereinigtes Bearbeitungsmedium gefördert und
    • – wenigstens die oberste Schicht des festen Bestandteils im Entsorgungsbehälter mittels der mit der zweiten Filterzelle verbundenen Saug- und/oder Fördervorrichtung getrocknet

    wird.
  • Die Betätigungseinrichtungen der Ventile sind nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 10 mit einer Steuereinrichtung zusammengeschaltet, so dass mehrere erste Filterzellen verschmutztes Bearbeitungsmedium filtern und wenigstens eine erste Filterzelle mittels gefiltertem Bearbeitungsmedium der übrigen ersten Filterzellen rückgespült wird.
  • Nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 11 befinden sich die zweite federnd angeordnete Filterzelle und der angekoppelte Vibrationsmotor in einem Aufsatz für den Entsorgungsbehälter. Weiterhin ist im Aufsatz ein Sensor zur Bestimmung des Füllstands angeordnet. Der Aufsatz und der Entsorgungsbehälter bilden vorteilhafterweise ein in sich geschlossenes Gefäß.
  • Nach den ersten Filterzellen ist nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 12 ein Pufferbehälter für rückgespültes Bearbeitungsmedium der Filterelemente angeordnet. Dieser kann in die Einrichtung integriert sein, aber auch ein externer Behälter sein. Letzterer ist über Rohrleitungen mit der Einrichtung verbunden. An oder in diese Rohrleitungen sind vorteilhafterweise Ventile integriert, so dass der Pufferbehälter bedarfsweise zuschaltbar ist.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen jeweils prinzipiell dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Einrichtung zum Filtern des bei spanenden Formgebungen anfallenden flüssigen Bearbeitungsmediums und
  • 2 eine zweite Filterzelle über einem Entsorgungsbehälter.
  • Eine Einrichtung zum Filtern des bei spanenden Formgebungen anfallenden flüssigen Bearbeitungsmediums besteht im Wesentlichen aus ersten Filterzellen 1 mit rückspülbaren Filterelementen 2, ersten Ventilen 3, einem Entsorgungsbehälter 4, einer zweiten Filterzelle 5 einer Saugvorrichtung 6, einer Reinigungseinrichtung 7 für die zweite Filterzelle, einem Eingang 8 und einem Ausgang 9 als Anschlüsse.
  • Die 1 zeigt eine Einrichtung zum Filtern des bei spanenden Formgebungen anfallenden flüssigen Bearbeitungsmediums in einer prinzipiellen Darstellung.
  • Der Eingang 8 der Einrichtung ist zum Filtern von verschmutzten Bearbeitungsmedium über erste Ventile 3 mit den Eingängen der ersten Filterzellen 1 und deren Ausgänge mit dem Ausgang 9 für damit gereinigtes Bearbeitungsmedium verbunden. Der Eingang 8 und der Ausgang 9 sind dazu bekannte Anschlüsse für Rohr- oder Schlauchleitungen. Diese können dabei sowohl mit den Bearbeitungsmaschinen als auch mit dazwischen geschalteten Pufferbehältern verbunden sein.
  • Zur Förderung von verschmutzten Bearbeitungsmedium in der Einrichtung befindet sich zwischen dem Eingang 8 für verschmutztes Bearbeitungsmedium und den ersten Ventilen 3 wenigstens eine Fördereinrichtung in Form einer bekannten Pumpe 10.
  • Zum Rückspülen von ersten Filterzellen 1 ist wenigstens der Eingang einer ersten Filterzelle 1 über das erste Ventil 3 mit dem Entsorgungsbehälter 4 und nicht mit dem Eingang 8 für verschmutztes Bearbeitungsmedium verbunden. Das erste Ventil ist dazu als eine bekanntes Mehrwegeventil ausgebildet.
  • Zur Beeinflussung der Druckverhältnisse insbesondere während des Rückspulens erster Filterzellen 1 ist zwischen den Ausgängen dieser und dem Ausgang 9 für gereinigtes Bearbeitungsmedium ein zweites Ventil 11 angeordnet. Anstelle oder in Ergänzung dieses Ventils 11 ist in einer Ausführungsform eine Fördereinrichtung in Form einer Pumpe angeordnet.
  • Die Betätigungseinrichtungen der Ventile sind mit einer Steuereinrichtung zusammengeschaltet, so dass mehrere erste Filterzellen 1 verschmutztes Bearbeitungsmedium filtern und wenigstens eine erste Filterzelle 1 mittels gefiltertem Bearbeitungsmedium der übrigen ersten Filterzellen 1 rückgespült wird.
  • Die mindestens eine zweite Filterzelle 5 ist über oder wenigstens teilweise im Entsorgungsbehälter 4 angeordnet. Zum Filtern ist die zweite Filterzelle 5 über die Saugvorrichtung 6 mit dem Ausgang 9 für gereinigtes Bearbeitungsmedium der Einrichtung verbunden. Als Saugvorrichtung wird beispielsweise eine bekannte Vakuumpumpe mit Ölabscheider eingesetzt. Weiterhin ist die zweite Filterzelle 5 mit der Reinigungseinrichtung 7 gekoppelt. Zusätzlich ist in einer Ausführungsform eine Druckluft erzeugende Einrichtung 12 über ein Mehrwegeventil an die zweite Filterzelle 5 angeschlossen.
  • Die Filterelemente der Filterzellen 1, 5 sind Papierfilterelemente in Form von Patronen.
  • Die zweite Filterzelle 5 und die Reinigungseinrichtung befinden sich in einem Aufsatz 13 für den Entsorgungsbehälter 4.
  • Die 2 zeigt eine zweite Filterzelle über einem Entsorgungsbehälter 4 in einer prinzipiellen Darstellung.
  • Der Entsorgungsbehälter 4 und der Aufsatz 13 sind lösbar miteinander verbunden, so dass ein leerer Entsorgungsbehälter 4 platzier- und ein voller entfernbar ist.
  • Dazu ist der Aufsatz 13 mit einer Hubvorrichtung gekoppelt. Die Verbindung wird durch das Gewicht des Aufsatzes 13 einschließlich deren Einbauten sichergestellt. Das Filterelement der zweiten Filterzelle 5 besteht aus zwei übereinander angeordneten Teilen 14, 15.
  • Der Außenumfang des oberen großen Filterelements 14 der zweiten Filterzelle 5 ist in Richtung des Entsorgungsbehälters 4 als Eingang offen. Dazu ist der Umfang dieses Filterelements 14 von einem beabstandet angeordneten Saugmantel 16 umgeben.
  • Der Innenraum der Filterelemente 14, 15 ist in Richtung des Entsorgungsbehälters 4 geschlossen und in entgegengesetzter Richtung wenigstens ein Ausgang.
  • Die Reinigungseinrichtung 7 für die zweite Filterzelle 5 ist ein angekoppelter Vibrationsmotor 17. Dazu sind der Vibrationsmotor 17 und die zweite Filterzelle 5 einschließlich dem Saugmantel 16 als Vibrationseinheit 18 federnd im Aufsatz 13 angeordnet.
  • Damit ist sichergestellt, dass die beim Reinigen entfernten Abprodukte von dem Filterelement 5 direkt in den Entsorgungsbehälter 4 gelangen.
  • Mittels des großen Filterelements 14 wird im Wesentlichen rückgespültes Bearbeitungsmedium gefiltert. Über das untere kleine Filterelement 15 wird der über den festen Abprodukten angeordnete flüssige Bestandteil aus dem Entsorgungsbehälter 4 entfernt, wobei der Zulauf rückgespülten Bearbeitungsmediums unterbrochen ist.
  • Ein Füllstandssensor 19 ist für die abgesunkenen festen Bestandteile der Abprodukte im Entsorgungsbehälter 4 so angeordnet, dass
    • – bei Erreichen des Füllstands die Verbindung zu den ersten Filterzellen 1 mittels eines Ventils unterbrochen,
    • – der restliche flüssige Bestandteil über die zweite Filterzelle 5 in Form des kleinen Filterelements 15 und der Saugvorrichtung 6 zum Ausgang 9 für gereinigtes Bearbeitungsmedium gefördert und
    • – wenigstens die oberste Schicht des festen Bestandteils im Entsorgungsbehälter 4 mittels der mit der zweiten Filterzelle 5 verbundenen Saugvorrichtung 6 getrocknet

    wird.
  • Im Aufsatz 13 befindet sich darüber hinaus ein Sensor 20 zur Bestimmung des Füllstands.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist nach den ersten Filterzellen 1 ein Pufferbehälter für rückgespültes Bearbeitungsmedium der Filterelemente angeordnet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102006018725 A1 [0002]

Claims (12)

  1. Einrichtung zum Filtern des bei spanenden Formgebungen anfallenden flüssigen Bearbeitungsmediums mit – ersten Filterzellen (1) mit rückspülbaren Filterelementen (2), wobei zum Filtern der Eingang (8) für verschmutztes Bearbeitungsmedium über erste Ventile (3) mit den Eingängen der ersten Filterzellen (1) und die Ausgänge der ersten Filterzellen (1) mit dem Ausgang (9) für gereinigtes Bearbeitungsmedium oder zum Rückspülen wenigstens ein Eingang einer ersten Filterzelle (1) über entweder das erste Ventil (3) oder ein weiteres Ventil mit einem Entsorgungsbehälter (4) und nicht mit dem Eingang (8) für verschmutztes Bearbeitungsmedium verbunden ist, – mindestens einer zweiten Filterzelle (5) für verschmutztes Bearbeitungsmedium des Entsorgungsbehälters (4) über oder wenigstens teilweise in diesem Entsorgungsbehälter (4), wobei zum Filtern die zweite Filterzelle (5) über eine Saug- (6) und/oder Fördervorrichtung mit dem Ausgang (9) für gereinigtes Bearbeitungsmedium verbunden ist, und – einer Reinigungseinrichtung (7) für die zweite Filterzelle (5), wobei die beim Reinigen entfernten Abprodukte von dem wenigstens einen Filterelement direkt in den Entsorgungsbehälter (4) gelangen.
  2. Einrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Eingang (8) für verschmutztes Bearbeitungsmedium und den ersten Ventilen (3) wenigstens eine Fördereinrichtung angeordnet ist.
  3. Einrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Ausgängen der ersten Filterzellen (1) und dem Ausgang (9) für gereinigtes Bearbeitungsmedium wenigstens ein zweites Ventil (11) angeordnet ist.
  4. Einrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterelemente (2, 14, 15) in Form von Patronen ausgebildete Papierfilterelemente sind.
  5. Einrichtung nach Patentanspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenumfang des Filterelements (14) der zweiten Filterzelle (5) in Richtung des Entsorgungsbehälters (4) als Eingang offen ist und dass der Innenraum in Richtung des Entsorgungsbehälters (4) geschlossen und in entgegengesetzter Richtung wenigstens ein Ausgang ist.
  6. Einrichtung nach Patentanspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Filterelement der zweiten Filterzelle (5) aus zwei übereinander angeordneten Teilen von Filterelementen (14, 15) besteht, wobei dass über den unteren Teil und der Saug- (6) oder Fördervorrichtung der über den festen Abprodukten angeordnete flüssige Bestandteil aus dem Entsorgungsbehälter (4) entfernt wird.
  7. Einrichtung nach Patentanspruch 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungseinrichtung (7) für die zweite Filterzelle (5) ein angekoppelter Vibrationsmotor (17) und/oder eine mit dem Innenraum verbundene Druckluft erzeugende Einrichtung (12) ist.
  8. Einrichtung nach Patentanspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Umfang des oberen Teils des Filterelements (14) der zweiten Filterzelle (5) von einem beabstandet zum Filterelement (14) angeordneten Saugmantel (16) umgeben ist.
  9. Einrichtung nach Patentanspruch 1 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Füllstandssensor (19) für die abgesunkenen festen Bestandteile der Abprodukte des Entsorgungsbehälters (4) so angeordnet ist, dass – bei Erreichen des Füllstands die Verbindung zu den ersten Filterzellen (1) mittels eines Ventils unterbrochen, – der restliche flüssige Bestandteil über die zweite Filterzelle (5) und der Saug- (6) oder Fördervorrichtung zum Ausgang (9) für gereinigtes Bearbeitungsmedium gefördert und – wenigstens die oberste Schicht des festen Bestandteils im Entsorgungsbehälter (4) mittels der mit der zweiten Filterzelle (5) verbundenen Saug- (6) und/oder Fördervorrichtung getrocknet wird.
  10. Einrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtungen der Ventile mit einer Steuereinrichtung zusammengeschaltet sind, so dass mehrere erste Filterzellen (1) verschmutztes Bearbeitungsmedium filtern und wenigstens eine erste Filterzelle (1) mittels gefiltertem Bearbeitungsmedium der übrigen ersten Filterzellen (1) rückgespült wird.
  11. Einrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die zweite federnd angeordnete Filterzelle (5) und der angekoppelte Vibrationsmotor (17) in einem Aufsatz (13) für den Entsorgungsbehälter (4) befinden und dass im Aufsatz (13) ein Sensor (20) zur Bestimmung des Füllstands angeordnet ist.
  12. Einrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass nach den ersten Filterzellen (1) ein Pufferbehälter für rückgespültes Bearbeitungsmedium der Filterelemente angeordnet ist.
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