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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Kategorisieren
von über
ein Kommunikationsnetzwerk übertragenen
Nachrichten und Vorrichtungen zur Durchführung eines solchen Verfahrens. Insbesondere
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren und zur Durchführung desselben
geeignete Vorrichtungen, um über
ein Kommunikationsnetzwerk übertragene
Nachrichten dahingehend zu beurteilen, ob sie von einem zum Empfang
der Nachrichten vorgesehenen Empfänger erwünscht oder unerwünscht sind.
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Hintergrund
der Erfindung
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Bei Übermittlung
von Nachrichten mittels eines Kommunikationsnetzwerks ist es möglich, einem Empfänger bzw.
dessen Benutzer Nachrichten zuzusenden, die nicht erwünscht sind.
Deren Empfang kann aber grundsätzlich
nicht verhindert werden, wenn sich der Empfänger in einem Betriebszustand befindet,
in dem Nachrichten entgegengenommen werden können.
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Beispielsweise
kann bei Verwendung eines Telefons, wenn es zur Entgegennahme eines
eingehenden Anrufs betrieben wird, z.B. der Telefonhörer abgehoben
wird, nicht verhindert werden, dass unerwünschte Telefonate zustande
kommen. Weitere Beispiele umfassen in einem Telefonnetzwerk verwendete
Anrufbeantworter, bei denen nicht verhindert werden kann, dass unerwünschte Nachrichten
in Form von Sprachnachrichten gespeichert werden. Auch bei einer
Verwendung von Faksimilegeräten
ist es deren Benutzer nicht möglich,
zu verhindern, dass Nachrichten, beispielsweise in Form von nicht
erwünschter
Werbung, entgegengenommen werden.
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Entsprechendes
gilt für
rechnerbasierte Kommunikationsnetzwerke, die beispielsweise das Internetumfassen
und eine Übertragung
von elektronischen Nachrichten, insbesondere in Form von E-Mails ermöglichen.
Bei solchen Kommunikationssystemen ist es einfach, elektronische
Nachrichten an beliebige und beliebig viele Benutzer zu übertragen.
Dies wird oft missbraucht, wobei als sogenannte SPAM-Nachrichten
bezeichnete E-Mails verwendet werden.
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In
allen Fällen
ist es erforderlich, dass ein Benutzer alle empfangenen Nachrichten
daraufhin überprüft, ob sie
erwünscht
sind, beispielsweise von einem Bekannten stammen, oder ob sie unerwünscht sind,
beispielsweise Nachrichten in Form von Werbung oder SPAM-Nachrichten
darstellen.
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Insbesondere
im Fall von rechnerbasierten Kommunikationsnetzwerken, insbesondere
dem Internet, ist es unerwünscht,
nicht erwünschte
Nachrichten z.B. in Form von SPAM-Nachrichten zu empfangen, weil
ein Zugriff auf solche Nachrichten beispielsweise die Aktivierung
eines sogenannten Computervirus bewirken kann.
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Bei
Verwendung von Telefonen mit Erkennung bzw. Anzeige von Telefonnummern
anrufender Personen, muss der Benutzer anhand einer angezeigten
Telefonnummer selbst entscheiden, ob der Anruf entgegengenommen
werden soll. Ist dem Benutzer die angezeigte Telefonnummer nicht
bekannt, ist es nicht möglich
zu entscheiden, ob der Anruf erwünscht
oder unerwünscht
ist. Wird der Anruf entgegengenommen, kann ein unerwünschtes
Telefonat zustande kommen, wird der Anruf nicht entgegengenommen,
kann ein erwünschtes
Telefonat verpasst werden.
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Bei
Telefonnetzwerken, bei denen die Telefonnummer eines zum Anrufen
verwendeten Telefons bereitgestellt werden kann, ist es möglich, die Entgegennahme
von unerwünschten
Anrufen zu verhindern. Dabei werden die Telefonnummern von Personen
und/oder Telefonen, von denen keine Anrufe entgegengenommen werden
sollen, als unerwünschte
Telefonnummern festgelegt. Wird bei einem eingehenden Anruf festgestellt,
dass dieser Telefonanruf von einer Person oder einem Telefon erfolgt,
dessen Telefonnummer als unerwünscht
festgelegt wurde, wird der Aufbau einer entsprechenden Telefonverbindung
verhindert. Diese Vorgehensweise führt nur dann zum Erfolg, wenn
die als unerwünscht
einzustufenden Telefonnummern bekannt sind. Unerwünschte Anrufe,
die von Personen oder Telefonen stammen, deren Telefonnummern nicht
zuvor als unerwünscht
definiert wurden, beispielsweise weil sie nicht bekannt waren oder
lediglich zeitweise als unerwünscht
eingestuft werden sollen, können
nicht verhindert werden.
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Bei
rechnerbasierten Kommunikationsnetzwerken ist es möglich, mittels
zusätzlicher
technischer Maßnahmen
unerwünschte
Nachrichten, insbesondere SPAM-Nachrichten oder vergleichbare E-Mails zu erkennen
und entsprechend zu behandeln. Dabei ist es möglich, unerwünschte Nachrichten,
wenn sie erkannt wurden, getrennt von anderen Nachrichten zu speichern, überhaupt
nicht zu übertragen
oder mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen.
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Möglichkeiten,
unerwünschte
Nachrichten zu erkennen oder zu verhindern, gibt es bei Anrufbeantwortern
oder Faksimilegeräten
nicht.
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Zur
Verdeutlichung der Problematik, wird im Folgenden auf rechnerbasierte
Kommunikationsnetzwerke, insbesondere das Internet, und dort verwendete
Nachrichten in Form von E-Mails Bezug genommen.
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Um
unerwünschte
E-Mails zu erkennen, gibt es verschiedene Verfahren. Beispielsweise
kann überprüft werden,
ob der Absender einer E-Mail dem vorgesehenen Empfänger bekannt
ist; ist dies der Fall, wird eine E-Mail als erwünscht identifiziert. Ferner
ist es bekannt, den Inhalt einer E-Mail, beispielsweise nach Schlüsselworten,
zu analysieren, um aus den Ergebnissen zu bestimmen, ob die E-Mail
erwünscht
oder unerwünscht
ist. Ein weiteres Anzeichen dafür,
dass es um unerwünschte
E-Mails handelt, ist die zeitliche Abfolge, mit der E-Mails übertragen
werden; überschreitet
beispielsweise die Frequenz hintereinander übertragener E-Mails eine vorbestimmte
Grenze, ist davon auszugehen, dass es sich um unerwünschte E-Mails
handelt.
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Üblicherweise
werden aus dem einem Benutzer zugeordneten E-Mail-Eingang als unerwünscht identifiziert
E-Mails getrennt von anderen E-Mails gespeichert. Dabei werden erwünschte und unerwünschte E-Mails
getrennt bereitgestellt, beispielsweise unter Verwendung getrennter
Verzeichnisse oder Ordner. Typischerweise werden erwünschte E-Mails
in einem ersten Ordner gespeichert, der dann als eigentlicher Posteingang
dient; in einem zweiten Ordner werden unerwünschte E-Mails gespeichert.
Auf in den beiden Ordnern gespeicherte E-Mails kann weiterhin zugegriffen
werden. Dies ist insofern auch erforderlich, da nicht gewährleistet
ist, dass alle in dem zweiten Ordner gespeicherte E-Mails tatsächlich unerwünscht sind,
auch wenn sie als solche identifiziert wurden. Dementsprechend ist ein
Benutzer gezwungen, auch in dem zweiten Ordner gespeicherte E-Mails
zu überprüfen, ob
sie zurecht als unerwünschte
E-Mails identifiziert wurden.
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Diese
Vorgehensweise stellt nicht nur eine zusätzliche Belastung für einen
Benutzer dar. Vielmehr birgt sie die Gefahr, dass ein Benutzer den zweiten,
für unerwünschte E-Mails
vorgesehenen Ordner nicht überprüft und fälschlicherweise
in dem zweiten Ordner vorhandene E-Mails nicht zur Kenntnis genommen
werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die üblicherweise
durch einen Benutzer definierten Regeln, gemäß denen E-Mails als unerwünscht und/oder
erwünscht
identifiziert werden, strenge Vorgaben erfüllen, also E-Mails nur dann
in den ersten Ordner verschoben werden, wenn sie zweifelsfrei erwünscht sind,
wohingegen E-Mails, bei denen nicht mit Sicherheit bestimmt werden
kann, ob sie erwünscht
sind, in den zweiten Ordner verschoben werden.
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Um
zu vermeiden, dass zu viele E-Mails fälschlicherweise als unerwünscht identifiziert
in den zweiten Ordner verschoben werden und Benutzer dementsprechend
den zweiten Ordner hinsichtlich solcher E-Mails überprüfen müssen, ist es üblich, zur Identifikation
von erwünschten
und unerwünschte E-Mails
weniger strenge Vorgaben zu definieren. Folglich wird es wahrscheinlicher,
dass unerwünschte
E-Mails nicht als solche identifiziert und daher dem ersten Ordner
zugeordnet werden.
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Die
US 6,161,130 beschreibt
ein mathematisches Verfahren, mit welchem eingehende Nachrichten
als Spam-Nachrichten erkannt und herausgefiltert werden können. Dazu
wird der Text einer eingehenden E-Mail Nachricht auf vordefinierte
Eigenschaften hin analysiert, die für Spam-Nachrichten besonders
charakteristisch sind. Der beschriebene Filter verwendet dabei einen
komplexen Algorithmus. Gemäß der
US 6,161,130 ist u.a. vorgesehen,
eingehende E-Mail-Nachrichten in eine Mehrzahl von unterschiedlichen
Ordnern zu klassifizieren.
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Der
WO 99/32985 ist ein E-Mail-Filter zu entnehmen, bei welchem anhand
einer so genannten „Guestlist" E-Mails automatisch
in die „Inbox" des Nutzers geleitet
werden. Jegliche E-Mail, deren Absenderadresse sich in der „Guestlist" wieder findet, wird
direkt in die „Inbox" geleitet. Jedoch
muss diese „Guestlist" von dem Nutzer separat
erstellt und verwaltet werden.
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In
der US 5,283,856 beschreibt ein flexibles, ereignisgesteuertes und
regelbasiertes Mail System.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, Lösungen
zur Identifikation gewünschter
und unerwünschte
Nachrichten bereitzustellen, um die Identifikation von Nachrichten
zu verbessern und Benutzer bei der Überprüfung von erhaltenen Nachrichten
hinsichtlich deren Erwünschtheit
zu unterstützen.
Bezugnehmend auf in Form von E-Mails empfangenen Nachrichten soll
die vorliegende Erfindung insbesondere die oben geschilderten Probleme
bei der Identifikation und Verwendung unerwünschter E-Mails beseitigen.
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Kurzbeschreibung
der Erfindung
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren bereit,
bei dem wenigstens eine über
ein Kommunikationsnetzwerk übertragene,
für einen
Empfänger
vorgesehene Nachricht in eine von drei Kategorien kategorisiert wird.
Die drei Kategorien dienen zur Klassifizierung übertragener Nachrichten in
Erwünschte
und Unerwünschte
und in Solche, die weder als erwünschte noch
als unerwünschte
Nachrichten identifiziert werden können.
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Beispiele
für bei
der vorliegenden Erfindung verwendbare Kommunikationsnetzwerke umfassen stationäre, mobile
und zelluläre
Telefonnetzwerke, rechnerbasierte Netzwerke, insbesondere das Internet
umfassende Netzwerke und dergleichen.
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In
Abhängigkeit
des verwendeten Kommunikationsnetzwerks können Empfänger in Form von stationären und
mobilen Telefonen, analogen und digitalen Anrufbeantwortern, analogen
und digitalen Faksimilegeräten
und rechnerbasierten Empfängern, zum
Beispiel intelligente Mobiltelefone, tragbare und stationäre Computer
etc. verwendet werden. Soweit nicht anders angegeben, wird unter
einem Empfänger
eine technische Vorrichtung oder Einrichtung im Form von sowohl
Hardware als auch Software verstanden.
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In
Abhängigkeit
des verwendeten Kommunikationsnetzwerks bzw. des verwendeten Empfängers stehen
unterschiedliche Daten bereit, anhand derer übertragene Nachrichten kategorisiert
werden können.
Die Kategorisierung von Nachrichten kann anhand von Informationen
erfolgen, die die absendende Person oder den Absender angeben, wie
z.B. Telefonnummern und E-Mailadressen. Die Kategorisierung kann
auch auf der Grundlage von Informationen durchgeführt werden,
die sich aus einer Nachricht selbst ergeben. Bei Sprachnachrichten
können
mittels Spracherkennungsmaßnahmen
Schlüsselworte, wie
zum Beispiel der Name des Anrufers und Werbeschlagworte, erkannt
werden, um dementsprechend die Nachricht als erwünscht oder unerwünscht einzustufen.
Bei Faksimilenachrichten und E-Mails kann Vergleichbares durch Texterkennungsmaßnahmen erfolgen.
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Beispiele
von Daten zur Kategorisierung der wenigstens einen Nachricht umfassen
Daten, die angeben, dass die wenigstens eine Nachricht von einem
Dienstleister, beispielsweise einem Telefondienstleister oder Internet-Dienstleister,
stammt, bei dem der Benutzer des Empfängers Kunde ist und gegebenenfalls
für deren
Dienstleistungen zahlt, Daten in Form einer der wenigstens einen
Nachricht zugeordneten digitalen Unterschrift optional in Verbindung mit
einem die Authentizität
der digitalen Unterschrift angebenden Zertifikat und Daten, die
angeben, dass Nachrichten von einem das verwendete Kommunikationsnetzwerk
bedienenden Kommunikationsdienstleister, beispielsweise einem Telefonnetzbetreiber oder
einem Internet-Provider, stammen. Ferner können insbesondere Verfahren
zum Schutz vor SPAM-Nachrichten, wie z.B. Frequenzmessung, Inhaltsanalyse
und Headeranalyse verwendet werden.
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Nachrichten
werden in die erste Kategorie kategorisiert, wenn beispielsweise
Sprachnachrichten oder E-Mails von Absendern übertragen werden, die in einem
dem Empfänger
zugeordneten Adressbuch eines Benutzers desselben vorliegen. Im
Fall von als Sprachnachrichten oder Faksimilenachrichten übertragenen
Nachrichten können
beispielsweise Telefonnummern zugrundegelegt werden, die in einer
entsprechenden Liste aufgeführt
sein können oder
von denen bekannt ist, dass üblicherweise
unerwünschte
Nachrichten von dort stammen. Ferner ist es vorgesehen, dass der
Benutzer des Empfängers diesem
mitteilt, von welchen Absendern Nachrichten erwünscht und dementsprechend in
die erste Kategorie zu kategorisieren sind. Es ist auch möglich, diese
Kategorisierung anhand von Daten vorzunehmen, die angeben, dass übertragene
Nachrichten speziell für
den Empfänger
bzw. dessen Benutzer verschlüsselt
worden sind, was insbesondere bei codierten Sprachnachrichten per
Telefon und E-Mails Anwendung finden wird.
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Zur
Kategorisierung von übertragenen
Nachrichten in die erste Kategorie können strenge Regeln, Vorgaben,
Filter und dergleichen definiert werden, um zu gewährleisten,
dass nur Nachrichten in diese Kategorie fallen, die tatsächlich erwünscht sind.
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Zum
Kategorisieren in die zweite Kategorie können Regeln, Vorgaben, Filter
und dergleichen verwendet werden, die gewährleisten, dass übertragene
Nachrichten korrekt als unerwünschte
Nachrichten identifiziert und entsprechend kategorisiert werden.
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Um
der Kategorisierungseinrichtung Angaben, wie z.B. Regeln, Vorgaben,
Filter und dergleichen, bereitzustellen, gemäß denen Nachrichten kategorisiert
werden sollen, gibt es u.a. in Abhängigkeit der Ausführung der
Kategorisierungseinrichtung, des verwendeten Kommunikationsnetzwerks
und des verwendeten Empfängers
mehrere Möglichkeiten. Derartige
Angaben können
von dem Benutzer des Empfängers über diesen
eingegeben und der Kategorisierungseinrichtung bereitgestellt werden.
Ferner ist es möglich,
solche Angaben standardisiert für
alle Benutzer vorzugeben, wenn es beispielsweise der Empfänger nicht
ermöglicht,
derartige Angaben einzugeben und zu der Kategorisierungseinrichtung
zu übermitteln.
Es ist auch möglich,
solche Angaben einem Betreiber der Kategorisierungseinrichtung auf andere
Weise bereitzustellen, der dann anhand der z.B. per Post oder telefonischer
Mitteilung erhaltenen Angaben die Kategorisierungseinrichtung entsprechend
konfiguriert.
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Nachrichten,
die nicht zuverlässig
in die erste und nicht zuverlässig
in die zweite Kategorien kategorisiert werden können, werden in die dritte
Kategorie eingestuft. Dies kann im Ausschlussverfahren erfolgen,
indem jede eingehende Nachricht, die nicht die erste und nicht in
die zweite Kategorien passt, der dritten Kategorie zugeordnet wird.
Ferner ist es vorgesehen, auch diese Nachrichten hinsichtlich ihrer Erwünschtheit
zu überprüfen, um
beispielsweise eine Bewertung darüber zu erhalten, ob eine in
diese Kategorie fallende Nachricht tatsächlich in diese Kategorie gehört und/oder
eine unerwünschte
oder eine erwünschte
Nachricht darstellt.
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Die
Kategorisierung der wenigstens einen Nachricht kann vor einer Übertragung
zu dem Empfänger
durchgeführt
werden. Dies kann beispielsweise mittels einem zentralen, dem Empfänger zugeordneten
Nachrichtensystem erfolgen, wenn dieses die wenigstens eine Nachricht
empfängt.
Beispiele hierfür
umfassen Telefonvermittlungsstellen und E-Mail-Server. Damit der
Empfänger
bzw. ein Benutzer desselben die wenigstens eine kategorisierte Nachricht
erhält,
kann diese in Antwort auf eine Anfrage von dem Empfänger oder
Steuerung des Nachrichtensystems dem Empfänger bereitgestellt werden.
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Kategorisieren
der wenigstens einen Nachricht vor einer Übertragung zu dem Empfänger kann auch
mittels eines zentralen Kategorisierungssystems erfolgen, das in
Antwort auf den Empfang der wenigstens einen Nachricht durch das
zentrale Nachrichtensystem tätig
wird. Diese Ausfüh rungsform
ermöglicht
es, die Erfindung in Form einer Dienstleistung anzubieten, wobei
es nicht erforderlich ist, ein verwendetes zentrales Nachrichtensystem
bzw. einen damit verwendeten Empfänger zu modifizieren. Vielmehr
werden die erfindungsgemäßen Verfahrensschritte
durch ein von diesen getrenntes System durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass
kategorisierte Nachrichten erhalten werden.
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Insbesondere
ist es bei Verwendung eines zentralen Kategorisierungssystems vorgesehen, dass
dieses auf die von dem zentralen Nachrichtensystem empfangene wenigstens
eine Nachricht zugreift und die so erhaltene wenigstens eine Nachricht kategorisiert.
Um dem Benutzer kategorisierte Nahrichten bereitzustellen, können diese
von dem zentralen Kategorisierungssystem zu dem zentralen Nachrichtensystem
oder zu dem Empfänger übertragen
werden. Ferner ist es möglich,
dass das zentrale Kategorisierungssystem das zentrale Nachrichtensystem
anweist, die dort vorliegenden, noch nicht kategorisierten Nachrichten
entsprechend der von dem zentralen Kategorisierungssystem vorgenommenen Kategorisierung
zu ordnen.
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Alternativ
ist es vorgesehen, das Kategorisieren der wenigstens einen Nachricht
nach deren Empfang durch den Empfänger und vor einem möglichen
Zugriff durch den Benutzer durchzuführen. Die Kategorisierung wird
vor einem möglichen
Zugriff durch den Benutzer durchgeführt, um kategorisierte Nachrichten
bereitzustellen.
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Bei
dieser Ausführungsform
ist es möglich, dass
das Kategorisieren von Nachrichten durch den Empfänger lokal
durchgeführt
wird.
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Des
weiteren ist es vorgesehen, dass die wenigstens eine Nachricht unter
Verwendung eines zentralen Kategorisierungssystems durchzuführen, wenn
der Empfänger
die wenigstens eine Nachricht erhalten hat. Vorzugsweise wird hierbei
die Kategorisierung durchgeführt,
indem das zentrale Kategorisierungssystem auf die von dem Empfänger erhaltene
wenigstens eine Nachricht zugreift und die so erhaltene wenigstens
eine Nachricht kategorisiert. Um dem Benutzer kategorisierte Nahrichten
bereitzustellen, können
diese von dem zentralen Kategorisierungssystem zu dem Empfänger übertragen
werden. Ferner ist es möglich,
dass das zentrale Kategorisierungssystem den Empfänger anweist,
die dort vorliegenden, noch nicht kategorisierten Nachrichten entsprechend
der von dem zentralen Kategorisierungssystem vorgenommenen Kategorisierung
zu ordnen.
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Um
bei Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
eine verbesserie Kategorisierung, dass heißt eine höhere "Genauigkeit" für
erwünschte und
unerwünschte
Nachrichten zu erreichen, ist es möglich, Daten zu verwenden,
die angeben, ob bei einer vorherigen Durchführung des erfindungs gemäßen Verfahrens
Nachrichten zurecht, korrekterweise in die dritte Kategorie eingestuft
wurden. Dies kann beispielsweise daran erkannt werden, dass der
Benutzer Nachrichten, die in der dritten Kategorie vorlagen, nicht
verworfen, sondern auf diese zugegriffen hat. Vergleichbar dazu,
ist vorgesehen, zu ermitteln, ob zuvor der dritten Kategorie zugeordnete
Nachrichten von dem Benutzer verworfen wurden.
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Um
den Benutzer bei der Verwaltung erhaltener Nachrichten zu unterstützen und
gegebenenfalls zum Speichern von Nachrichten verwendeten Speicher
zu optimieren, können
Nachrichten der zweiten Kategorie automatisch verworfen werden.
Dies ist beispielsweise bei Sprachnachrichten vorteilhaft, die zu
einem Telefon mit und ohne Anrufbeantworterfunktionalität übertragen
werden. Wird eine eingehende Sprachnachricht als unerwünscht erkannt, wird
der entsprechende Telefonanruf verworfen bzw. zurückgewiesen,
z.B. durch Übertragung
eines Besetztzeichens zu dem Anrufer. Entsprechendes gilt für unerwünschte Faksimilenachrichten;
im Fall von E-Mails können
Entsprechende gelöscht
werden.
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Eine
weitere Unterstützung
des Benutzers des Empfängers
kann erreicht werden, indem für
wenigstens eine der drei Kategorien überprüft wird, ob in diese Kategorie
kategorisierte Nachrichten zurecht in diese Kategorie kategorisiert
wurden.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
werden Wahrscheinlichkeiten angegeben, mit denen die Einstufung
von Nachrichten in die jeweilige Kategorie zurecht erfolgt ist.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
werden für
die wenigstens eine Nachricht eine Wahrscheinlichkeit ermittelt,
wonach die wenigstens eine Nachricht eine unerwünschte Nachricht ist, und die
wenigstens eine Nachricht gemäß der ermittelten
Wahrscheinlichkeit in eine der drei Kategorien kategorisiert, oder
werden für
die wenigstens eine Nachricht eine Wahrscheinlichkeit ermittelt,
wonach die wenigstens eine Nachricht eine erwünschte Nachricht ist, und die
wenigstens eine Nachricht gemäß der ermittelten
Wahrscheinlichkeit in eine der drei Kategorien kategorisiert, oder
werden für
die wenigstens eine Nachricht eine Wahrscheinlichkeit ermittelt,
wonach die wenigstens eine Nachricht weder eine erwünschte Nachricht
noch eine unerwünschte Nachricht
ist, und die wenigstens eine Nachricht gemäß der ermittelten Wahrscheinlichkeit
in eine der drei Kategorien kategorisiert.
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Mit
anderen Worten wird für
jede eingehende Nachricht eine Wahrscheinlichkeit berechnet, mit
der die einzelne Nachricht beispielsweise SPAM ist. Danach werden
alle Nachrichten jeweils für
sich betrachtet in die verschiedenen Kategorien eingestuft, z.B.
in die erste Kategorie, in die zweite Ka tegorie oder in die dritte
Kategorie. Entsprechendes gilt für die
Ausführungen,
bei den zur Wahrscheinlichkeitsermittlung eine andere Kategorie
als Bezug gewählt wird.
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Bei
Verwendung von Wahrscheinlichkeiten können in eine der Kategorien
fallenden Nachrichten hierarchisch angeordnet werden, so dass dem
Benutzer Nachrichten mit höherer
Wahrscheinlichkeiten vor Nachrichten oder gegenüber diesen priorisiert bereitgestellt
werden, die damit verglichen geringe Wahrscheinlichkeiten aufweisen.
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Vorzugsweise
umfasst die dritte Kategorie wenigstens zwei Unterkategorien. Die
Verwendung von Unterkategorien in der dritten Kategorie erlaubt es,
Nachrichten der dritten Kategorie feiner abgestuft bereitzustellen.
Beispielsweise können
auf der Grundlage der oben genannten Wahrscheinlichkeiten, Nachrichten
mit höheren
Wahrscheinlichkeiten in eine erste Unterkategorie eingestuft werden,
während
Nachrichten mit damit verglichen geringere Wahrscheinlichkeiten
in eine zweite Unterkategorie eingestuft werden können. Auch
dies stellt eine Unterstützung
des Benutzers beim Überprüfen von Nachrichten
der dritten Kategorie dar, weil es eine feinere Selektion beim Prüfen von
Nachrichten der dritten Kategorie ermöglicht.
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Werden
dem Benutzer Nachrichten mittels eines Bildschirms zur Verfügung gestellt,
erlaubt die hierarchische Anordnung von Nachrichten einer der Kategorien
eine entsprechende grafische Darstellung, beispielsweise durch unterschiedliche
Farbgestaltungen und/oder Anordnungen. Können oder sollen Nachrichten
nicht in dieser Weise zur Verfügung gestellt
werden, kann die hierarchische Ordnung von Nachrichten in einer
Kategorie durch eine entsprechende Abfolge akustischer Wiedergaben
dieser Nachrichten und/oder in einer entsprechenden Anordnung in
einem zum Speichern von Nachrichten verwendeten Speicher erfolgen.
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Ist
es möglich,
Nachrichten mittels eines Bildschirms bereitzustellen, ist es vorgesehen,
die drei Kategorien durch entsprechende auf dem Bildschirm darstellbare
Objekte anzugeben. Bezugnehmend auf bei rechnerbasierten Systemen
verwendeten Bildschirmen (Computermonitoren) ist es bevorzugt, für diese
Objekte so genannte Ordner und/oder Verzeichnisse bzw. entsprechende
Darstellungen zu verwenden.
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Ferner
ist bevorzugt, die kategorisierten Nachrichten in unterschiedlichen
Speichern zu speichern, die jeweils einer der ersten, zweiten und
dritten Kategorie zugeordnet sind. Dies ist vorteilhaft, wenn als
Empfänger
Antwortrufbeantworter oder Faksimilegeräte verwendet werden, um deren
Benutzern auf einfache Weise einen gezielten Zugriff auf Nachrichten
unterschiedlicher Kategorie zu ermöglichen. Auch bei als E-Mails
vorgesehenen Nachrichten kann die Speicherung in den ein zelnen Kategorien
zugeordneten Speichern erfolgen, wenn beispielsweise der Benutzer
eines entsprechenden Empfängers
für zum
Speichern von E-Mails verwendeten Speicher geldwerte Leistungen
erbringen muss.
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Zusätzlich oder
alternativ zur Angabe der drei Kategorien und/oder der Hierarchien
mittels entsprechender Objekte oder Darstellungen auf Bildschirmen
ist es vorgesehen, die Kategorien und/oder die Hierarchien auf andere
oder zusätzliche
visuelle Weise (z.B. farbliche Gestaltung, Formen, räumliche Anordnungen)
und/oder akustische Weise anzugeben. Beispielsweise können bei
in Form von Faksimilenachrichten vorliegenden Nachrichten diese
durch zusätzliche,
die Kategorie angebenden Daten ergänzt werden. Dies kann beispielsweise
durch einen entsprechenden Vermerk auf einem Ausdruck einer Faksimilenachricht
erfolgen. Auch die Verwendung getrennter, den drei Kategorien zugeordneter
Ausgabeschächte
oder -fächer
bei einem Faksimilegerät
ist vorgesehen, wobei eine Nachricht entsprechend ihrer Einstufung
in eine der drei Kategorien in Form eines Ausdrucks im dazugehörigen Ausgabeschacht oder
-fach bereitgestellt wird. Liegen Nachrichten. in Form von mittels
eines Anrufbeantworters gespeicherter Nachrichten vor, kann die
Kategorie jeder Nachricht durch akustische Signale und/oder entsprechende
Sprachmitteilungen angegeben werden, die beispielsweise vor der
Wiedergabe der jeweiligen Sprachnachricht erzeugt werden. Bei zu
einem Telefon ohne Anrufbeantworterfunktionalität zu übertragenden Sprachnachrichten
können
die für
die eingehenden Anrufe ermittelten Kategorien durch entsprechende
Sprachmitteilungen unter Verwendung des Telefons und/oder durch
entsprechende optische Signal, z.B. mittels drei LEDs unterschiedlicher
Farben, angegeben werden.
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Des
Weiteren stellt die vorliegende Erfindung zur Lösung der oben genannten Aufgabe
eine Kommunikationsumgebung bereit, die ein Netzwerk zu Übertragung
von Nachrichten, einen Empfänger
zum Empfang von über
das Netzwerk übertragenen Nachrichten
und eine Kategorisierungseinrichtung umfasst, die zur Kategorisierung
wenigstens einer über
das Netzwerk übertragenen,
für den
Empfänger vorgesehenen
Nachrichten in eine von drei Kategorien dient.
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Abgesehen
von dem Folgenden gelten die oben bezugnehmend auf das erfindungsgemäße Verfahren
gemachten Ausführungen
in entsprechender Weise für
die erfindungsgemäße Kommunikationsumgebung.
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Die
Kategorisierungseinrichtung kann in Form einer Einrichtung ausgeführt sein,
die einem zentralen, dem Empfänger
zugeordneten Nachrichtensystem zugeordnet ist. Hier und im Folgenden
ist unter Zuordnung zu verstehen, dass die Kategorisierungseinrichtung
als baueinheitlich integrierte Komponente oder als separat, mit
entsprechenden Datenübertragungsverbindungen
ausgestattete Einheit ausgeführt
ist.
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Um
das Kategorisieren von Nachrichten in Form einer Dienstleistung
bereitzustellen, kann die Kategorisierungseinrichtung getrennt von
einem zentralen, dem Empfänger
zugeordneten Nachrichtensystem und/oder dem Empfänger ausgeführt sein.
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Ferner
stellt die vorliegende Erfindung eine Einrichtung zur Kategorisierung
von über
ein Kommunikationsnetzwerk übertragenen
Nachrichten und ein Computerprogrammprodukt bereit, die jeweils
zur Ausführung
des oben beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahrens und/oder zur
Verwendung bei der oben beschriebenen erfindungsgemäßen Kommunikationsumgebung
ausgelegt sind.
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Bezugnehmend
auf rechnerbasierte Kommunikationsnetzwerke und damit verwendbare Nachrichten
sind als bevorzugte Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung Implementierungen in Form einer Hardware-
und/oder Softwarekomponente einer E-Mail-Anwendung des Empfängers, eine Implementierung
innerhalb eines sogenannten E-Mailservers oder in einer diesem zugeordneten Weise
oder eine Implementierung in Form einer externen Dienstleistung,
die über
eine entsprechende Datenübertragungsverbindung
auf von einem E-Mailserver bereitgestellte oder bei dem Benutzer
lokal verfügbare
Speicher für
E-Mails zugreifen kann.
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Ferner
ist zur Ausführung
der vorliegenden Erfindung vorgesehen, eine grafische Benutzerschnittstelle
zu verwenden. Diese kann auch dazu verwendet werden, die beim Kategorisieren
von übertragenen
Nachrichten zu verwendenden Regeln, Vorgaben, Filter und dergleichen
zu definieren.
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Die
grafische Benutzeroberfläche
kann von einem dem Empfänger
zugeordneten E-Mailserver (zentrales Nachrichtensystem), von einer
lokal auf dem Empfänger
auszuführenden
Softwareanwendungen oder in eine Internetseite integriert bereitgestellt
sein. Bei Umsetzungen der vorliegenden Erfindung in Form einer externen
Dienstleistung ist es vorgesehen, die grafische Benutzerschnittstelle
von einem hierfür
verwendeten zentralen Kategorisierungssystem über eine Kommunikationsverbindung zu
dem Empfänger
bereitzustellen.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus
den beigefügten Ansprüchen.
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Kurzbeschreibung der Figuren
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In
der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen wird auf die beigefügten Figuren Bezug
genommen, von denen zeigen:
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1 eine schematische Darstellung
der Erfindung,
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2 eine schematische Darstellung
einer graphischer Benutzungsschnittstelle zur Verwendung bei der
Erfindung,
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3 eine schematische Darstellung
einer Anwendung der Erfindung bei einem Telefon oder einem Anrufbeantworter,
und
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4 eine schematische Darstellung
einer Anwendung der Erfindung bei einem Anrufbeantworter oder einem
Faksimilegerät.
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Beschreibung
bevorzugter Ausführungsformen
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Im
Folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen
unter Bezugnahme auf das Internet als Kommunikationsnetzwerk und
E-Mails als Nachrichten erläutert.
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Die
vorliegende Erfindung, die, wie sich aus dem Folgenden ergibt, als "3-Ordner"-Lösung bezeichnet
werden kann, minimiert den Zeitaufwand zur Identifikation von unerwünschten
E-Mails.
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Es
ist bekannt, Verfahren zum Identifizieren unterschiedlicher E-Mailtypen,
sogenannte E-Mail-Filter,
einzusetzen, um unerwünschte
E-Mails aus dem E-Mail-Eingang herauszufiltern. Unerwünschte E-Mails,
auch SPAM genannt, werden dabei meistens in einen zweiten Ordner
oder SPAM-Ordner verschoben, damit der Benutzer eines E-Mail-Diensts
nur gewünschte
E-Mails in seinem ersten Ordner oder E-Mail-Posteingang findet.
Die E-Mails, die durch den Filter herausgefiltert und in den SPAM-Ordner,
verschoben worden sind, werden aber nicht automatisch gelöscht. Nachteilig
ist hierbei, dass alle E-Mails im SPAM-Ordner überprüft werden müssen, um sicherzugehen, dass
keine erwünschten
E-Mails zufällig
durch den Filter herausgefiltert worden sind und dementsprechend
in dem SPAM-Ordner vorliegen. Das folgende Beispiel veranschaulicht
die bisherige Problematik:
Ein Benutzer verwendet eine E-Mail-Adresse
für private
und berufliche Zwecke. Täglich
erhält
der Benutzer ca. 100 E-Mails, davon sind 25 erwünscht und 75 unerwünscht. Geht
man von der realistischen Annahme einer Wahrscheinlichkeit von etwa
90 % aus, mit der ein E-Mailfilter uner wünschte E-Mails erkennt, kann
bei einem Anteil von etwa 10 % der an die E-Mail-Adresse adressierten
E-Mails nicht mit Sicherheit festgestellt werden, ob es sich um
erwünschte
oder unerwünschte
E-Mails handelt. Bei einer angenommenen Gleichverteilung der Erkennungsfehler
des Filters bedeutet das, dass ein Anteil von 5 % der eingehenden
E-Mails unerwünschte E-Mails,
z.B. SPAM, sind, jedoch nicht als unerwünscht bzw. als SPAM erkannt
werden. Die E-Mails werden daher als erwünschte E-Mails in dem Posteingang
abgelegt. Die anderen 5 % bestehen aus erwünschten E-Mails, die fälschlicherweise
als unerwünschte
E-Mails, z.B. SPAM, erkannt und daher in den SPAM-Ordner einsortiert
werden.
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Es
ergibt sich folgende Situation: Im Posteingang dieses Benutzers
liegen 25 E-Mails, von denen 5 E-Mails unerwünschte E-Mails sind. Im SPAM-Ordner
liegen 75 E-Mails vor, von denen 5 E-Mails erwünschte E-Mails sind. Um sicherzustellen,
dass er alle erwünschten
E-Mails erhält,
muss der Benutzer zuerst den gefilterten Posteingang prüfen. Dort
wird er einen Anteil von 80 % der E-Mails vorfinden, die erwünschte E-Mails
sind, aber auch feststellen, dass trotz E-Mailfilter ein Anteil
von 20 % der E-Mails unerwünschte
E-Mails sind. Aufgrund üblicherweise systembedingter
fehlerhafter Filterung ist außerdem davon
ausgehen, dass auch im SPAM-Ordner E-Mails vorliegen, die tatsächlich in
den Posteingang gehören.
Also muss der Benutzer weitere 75 E-Mails prüfen, um den Anteil von 5 %
der E-Mails im SPAM-Ordner zu finden, die erwünschte E-Mails sind. Insgesamt
sind also 80 E-Mails zu überprüfen.
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Diese
Problematik wird durch die im Folgenden beschriebenen Ausführungsformen
beseitigt. Lediglich zu Veranschaulichung sind besonders diskutierte
Aspekte, wie E-Mails dem Benutzer eines E-Mailpostfaches bereitgestellt
werden und die die Filterung von E-Mails betreffen.
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Es
wird überprüft, ob es
sich bei eingegangenen E-Mails um erwünschte E-Mails handelt. Beispielsweise
werden hier Informationen verwendet, die Beziehungen zwischen dem
zum Empfang der E-Mails vorgesehen Benutzer und den Absendern der
E-Mails so charakterisieren, so dass E-Mails, die im Einklang mit
diesen Informationen stehen, eindeutig als erwünschte E-Mails identifiziert
werden können;
es kann also eine Wahrscheinlichkeit von z.B. 0 % definiert werden,
dass es sich dabei um SPAM handelt. Beispiele für solche Informationen umfassen:
E-Mails
von Absendern, die im Adressbuch des Benutzers eingetragen sind.
E-Mails
von Absender, für
die der Benutzer definiert hat, das E-Mails von diesen Absender
immer erwünschte
E-Mails sind.
E-Mails, die speziell für den Benutzer verschlüsselt, codiert
oder auf andere Weise gekennzeichnet wurden.
E-Mails, die mit
digitalen Unterschriften versehen sind, deren Vertrauenswürdigkeit
optional jeweils mittels einem von einer Zertifizierungsstelle erstellten Zertifikat
gesichert sein kann.
-
Ferner
wird, beurteilt, ob E-Mails vorliegen, bei denen es sich wahrscheinlich
nicht um SPAM handelt, weil beispielsweise eine positive Aussage über den
Absender getroffen werden kann. In diesen Fällen kann eine geringe Wahrscheinlichkeit
von z.B. 1 % definiert werden, dass es sich bei solchen E-Mails
um SPAM handelt. Beispiele für
hierbei verwendbare Kriterien umfassen:
E-Mails, deren Absender
eindeutig identifizierbar ist.
E-Mails von bezahlenden Kunden
des Serverbetreibers.
E-Mails von sehr aktiven Kunden des Serverbetreibers.
E-Mails,
die mit dem Frontend des Betreibers erstellt wurden.
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Des
weiteren wird ermittelt, bei welchen E-Mails es sich um SPAM handelt.
Dabei können
eingangs beschriebene Verfahren, wie z.B. Frequenzmessung, Inhaltsanalyse,
Headeranalyse, verwendet werden. In Abhängigkeit der Sicherheit, mit
der SPAM erkannt werden kann, kann eine Wahrscheinlichkeit definiert
werden, dass es sich bei einer überprüften E-Mail
um SPAM handelt. Ist beispielsweise bekannt, dass E-Mails von einem
speziellen Absender unerwünscht
sind, kann eine Wahrscheinlichkeit von z.B. 100 % definiert werden,
dass es sich bei diesen E-Mails um SPAM handelt.
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Für E-Mails,
für die
nicht mit Sicherheit ermittelt werden kann, ob es sich um erwünschte oder
unerwünschte
E-Mails handelt, kann eine Wahrscheinlichkeit von z.B. 50 % definiert
werden, dass es sich bei diesen E-Mails um SPAM handelt.
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Aufgrund
der Identifikation der E-Mails, als erwünschte E-Mails, unerwünschte E-Mails
und E-Mails, die
nicht sicher als erwünscht
oder unerwünscht
erkannt wurden, werden E-Mails in drei E-Mail-Ordner verteilt. Insbesondere werden
hierbei die jeweils definierten Wahrscheinlichkeiten herangezogen.
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Die
Zuordnung von Filterergebnissen und Wahrscheinlichkeiten und die
Grenzwerte für
die Einsortierung der E-Mails in die jeweiligen Ordner können dabei
entweder von lokal und/oder zentral fest vorgegeben und/oder vom
Benutzer einstellbar sein. Bei der hier beschriebenen, in 1 veranschaulichten Ausführungsform
erfolgt die Verteilung von E-Mails in die in 2 dargestellten, in eine zur Kommunikation
verwendbare Webseite integrierten Ordner "Posteingang" (erste Kategorie), "Unbekannt" (dritte Kategorie) und "SPAM" (zweite Kategorie)
wie folgt:
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1. Ordner – 1. Kategorie – erwünschte E-Mails – "Posteinsang"
-
Dem
ersten Ordner werden nur E-Mails zugeordnet, die mit hoher Wahrscheinlichkeit
kein SPAM sind, wenn beispielsweise eine Wahrscheinlichkeit gleich
oder kleiner als 1 % vorliegt, dass es sich bei der E-Mail um SPAM
handelt.
-
2. Ordner – 2. Kategorie – unerwünschte E-Mails – "SPAM"
-
Dem
zweiten Ordner werden nur E-Mails zugeordnet, die mit hoher Wahrscheinlichkeit
SPAM sind, wenn beispielsweise eine Wahrscheinlichkeit gleich oder
größer als
90 % vorliegt, dass es sich bei der E-Mail um SPAM handelt.
-
3. Ordner – 3. Kategorie – Emails,
die weder erwünschte
noch unerwünschte
E-Mails sind – "Unbekannt"
-
Dem
dritten Ordner werden nur E-Mails zugeordnet, die weder "eindeutig" als erwünschte E-Mails
noch "eindeutig" als unerwünschte E-Mails erkannt
werden, wenn beispielsweise eine Wahrscheinlichkeit zwischen 1 %
und 90 % vorliegt, dass es sich bei der E-Mail um SPAM handelt.
-
Der
Benutzer kann dann E-Mails in dem dritten Ordner als erwünscht markieren
und/oder beispielsweise entsprechende Absenderadressen oder vergleichbare
Informationen in ein Adressbuch aufnehmen; E-Mails von so registrierten
Absender werden in Zukunft dem ersten Ordner zugeordnet. Ferner
kann der Benutzer E-Mails in dem dritten Ordner als unerwünscht markieren
und/oder beispielsweise entsprechende Absenderadressen oder vergleichbare
Informationen dem E-Mailfilter bereitstellen, wodurch E-Mails von
so registrierten Absenders in Zukunft dem zweiten Ordner zugeordnet
werden.
-
Um
die Prüfung
des dritten und, falls erwünscht,
aller Ordner zu erleichtern, können
die E-Mails gemäß der jeweiligen
Wahrscheinlichkeit sortiert und/oder farblich gekennzeichnet werden,
um beispielsweise E-Mails mit niedrigerer Wahrscheinlichkeit priorisiert
gegenüber
anderen E-Mails bereitzustellen bzw. darzustellen.
-
In
Fortsetzung des obigen Beispiels ergibt sich folgende verbesserte
Situation:
Im ersten Ordner liegen 20 definitiv erwünschte E-Mails
vor. Im zweiten Ordner liegen 70 E-Mails vor, die alle unerwünscht sind.
Im dritten Ordner befinden sich nur 10 E-Mails, für die nicht
mit ausreichender Sicherheit ermittelt werden kann, ob es sich um
erwünschte
oder um unerwünschte
E-Mails handelt.
-
Folglich
muss der Benutzer nur noch 10 E-Mails, nämlich die im dritten Ordner
prüfen,
im Gegensatz zu den 80 zu prüfenden
E-Mails bei herkömmlicher
Vorgehensweise.
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In 3 ist eine Ausführungsform
zur Verwendung bei einem Telefon oder einem Anrufbeantworter veranschaulicht.
Eingehende Nachrichten werden, wie oben ausgeführt, in eine der drei Kategorien
kategorisiert. Um einem Benutzer eines Telefons oder eines Anrufbeantworters
anzuzeigen, in welche der Kategorien eine Nachricht eingestuft wurde,
werden jeweils einer Kategorie zugeordnete Anzeigeeinrichtungen
AE1, AE2 und AE3 verwendet. Als Anzeigeeinrichtungen können unterschiedliche
farbige Leuchtdioden verwendet werden, die beispielsweise Nachrichten
der erste Kategorie durch eine grüne Farbe (Anzeigeeinrichtung
AE1), Nachrichten der zweiten Kategorie durch eine rote Farbe (Anzeigeeinrichtung
AE2) und Nachrichten der dritten Kategorie durch eine gelbe Farbe
(Anzeigeeinrichtung AE3) angeben. Durch die Anzeigeeinrichtungen
kann ein Benutzer eines Telefons bei einem Empfang eines Telefonanrufes
unmittelbar feststellen, ob es sich um einen erwünschten, einen unerwünschten
oder einen nicht als erwünscht
oder unerwünscht
kategorisierbaren Anruf handelt. Im Falle eines Anrufbeantworters
kann ein Benutzer anhand der Anzeigeeinrichtungen feststellen, ob
die Nachricht, die abgehört wird
oder werden soll, eine erwünschte
Nachricht, eine unerwünschte
Nachricht oder eine Nachricht ist, die weder als unerwünschte noch
als erwünschte
erkannt werden konnte.
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In 4 ist eine Ausführungsform
zur Verwendung bei einem Anrufbeantworter oder einem Faksimilegerät veranschaulicht.
Eingehende Nachrichten werden, wie oben ausgeführt, in eine der drei Kategorien
kategorisiert. Um einem Benutzer eines Anrufbeantworters oder eines
Faksimilegerät
anzugeben, in welche der Kategorien eine Nachricht eingestuft wurde,
werden jeweils einer Kategorie zugeordnete Speichereinrichtungen
SPE1, SPE2 und SPE3 verwendet. Als Speichereinrichtungen können getrennt
ausgeführte
Speicher oder ein in mehrere Speicherbereiche unterteilter Speicher
verwendet werden, die beispielsweise Nachrichten der erste Kategorie
in einem ersten Speicher oder Speicherbereich (SPE1), Nachrichten
der zweiten Kategorie in einem zweiten Speicher oder Speicherbereich (SPE2)
und Nachrichten der dritten Kategorie in einem dritten Speicher
oder Speicherbereich (SPE3) speichern. Durch die Speichereinrichtungen
kann ein Benutzer eines Anrufbeantworters oder eines Faksimilegeräts gezielt
auf erwünschte
Nachrichten, unerwünschte Nachrichten
oder Nachrichten, die weder als unerwünschte noch als erwünschte erkannt
werden konnte, zugreifen, da sie getrennt voneinander gespeichert
bereitgestellt werden.