DE102010007088A1 - Verstellbarer Ladeboden für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Verstellbarer Ladeboden (1) für ein Kraftfahrzeug, mit einer Zapfen-/Langlochführung (4) im vorderen oder hinteren Bereich des Ladebodens (1), die ein Hochstellen zumindest eines Bereiches des Ladebodens (1) und eine Schwenkbewegung des Ladebodens (1) um die Mittelachse des Zapfens (5) der Zapfen-/Langlochführung (4) ermöglicht. Der Zapfen (5) ist ortsfest an dem Ladeboden oder an der Karosserie (8) des Kraftfahrzeugs angeordnet und greift zumindest relativ längsverstellbar in das an der Karosserie oder an dem Ladeboden (1) ortsfest angeordnete Langloch (6) ein. Davon entfernt ist an der Karosserie (8) oder in einem unteren Bereich des Ladebodens wenigstens eine nach vorne oben oder nach hinten oben geneigte Führungsfläche (9) angeordnet, an der beim Hochstellen des Ladebodens (1) aus einer Tieflage in eine Hochlage ein Gegenführungsteil (10) an dem Ladeboden (1) oder an der Karosserie entlang gleitet, und in der Hochlage der Ladeboden (1) in seine Beladestellung schwenkbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen verstellbaren Ladeboden für ein Kraftfahrzeug, mit den im Oberbegriff des Patentanspruches 1 angegebenen Merkmalen.
- Ein derartiger Ladeboden für ein Kraftfahrzeug ist in der
DE 20 2006 007 784 U1 über Verschwenkungs- und Verschiebemittel zwischen einer unteren und einer oberen Gebrauchsposition verstellbar. Die Verschwenkungs- und Verschiebemittel wiesen eine Einschubwand oder Einschubtragarme auf, die an voneinander entfernten Endbereichen jeweils schwenkbar einerseits an der Fahrzeugkarosserie und andererseits in einer Führungsausnehmung im Ladeboden angeordnet sind. Die Einschubwand bzw. Tragarme sind gegen die Vorspannkraft eines Federelements in die Führungsausnehmung im Ladeboden einschiebbar, wodurch der Ladeboden erschwert und umständlich in seine Gebrauchspositionen verstellbar ist. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen verstellbaren Ladeboden für ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen im Oberbegriff des Patentanspruches 1 anzugeben, der einfacher und müheloser von seiner Tieflage in seine Beladestellung und umgekehrt verstellbar ist.
- Diese Aufgabe ist durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen entnehmbar.
- Erfindungsgemäß weist der verstellbare Ladeboden für ein Kraftfahrzeug im vorderen oder hinteren Bereich des Ladebodens eine Zapfen-/Langlochführung auf, die ein Hochstellen zumindest eines Bereiches des Ladebodens und eine Schwenkbewegung des Ladebodens um die Mittelachse des Zapfens der Zapfen-/Langlochführung ermöglicht. Der Zapfen ist ortsfest am Ladeboden oder an der Karosserie des Kraftfahrzeugs angeordnet und greift zumindest relativ längsverstellbar in das an der Karosserie oder an dem Ladeboden ortsfest angeordnete Langloch ein. Davon entfernt ist an der Karosserie oder in einem unteren Bereich des Ladebodens eine nach vorne oben oder nach hinten oben geneigte Führungsfläche angeordnet, an der beim Hochstellen des Ladebodens aus einer Tieflage in eine Hochlage ein Gegenführungsteil an dem Ladeboden oder an der Karosserie entlang gleitet. Zumindest nach dem Erreichen der Hochlage kann der Ladeboden in seine Beladestellung geschwenkt werden. Der Ladeboden kann dadurch über zwei einfache Verstellbewegungen in seine Beladestellung verstellt werden, die manuell oder insgesamt bzw. teilweise motorisch ausgeführt werden können. Zumindest die Verstellbewegung des Ladebodens von der Tieflage in die Hochlage kann von einem Federelement unterstützt sein, das ein manuelles bzw. motorisches Verstellen des Ladebodens unterstützt und/oder beispielsweise einen Gewichtsausgleich am Ladeboden bewirkt. Bei Verwendung des Federelements kann ein motorischer Antrieb zum Verstellen des Ladebodens und der hierfür erforderliche Bauraum geringer dimensioniert sein.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
-
1 einen vereinfachten vertikalen Fahrzeuglängsschnitt durch den in der Tieflage und in der Hochlage dargestellten Ladeboden, -
2 eine1 entsprechende vereinfachte Ansicht, bei in die Beladestellung geschwenktem Ladeboden und -
3 ein vereinfachter Ausschnitt durch einen oberen Bereich der an einer karosseriefesten Führungsfläche ausgebildeten Führung und ein mit dem Ladeboden verbundenes Gegenführungsteil, das in die Führung eingreift. - In
1 ist in einem vereinfachten vertikalen Fahrzeuglängsschnitt ein Ladeboden1 eines Kraftfahrzeugs dargestellt, der im hinteren Laderaum2 des Kraftfahrzeugs motorisch von einer durch eine ausgezogen Umrisslinie dargestellten Tieflage in eine durch eine unterbrochene Umrisslinie gekennzeichneten Hochlage und aus der Hochlage motorisch in die in2 dargestellte Beladestellung schwenkbar ist. In der Beladestellung des Ladebodens sind Gegenstände in einen unteren Aufnahmeraum3 einzubringen, der in der Tieflage von dem Ladeboden1 überdeckt ist. In der Tieflage und in der Hochlage, sowie bei dem Ausführungsbeispiel in jeder Zwischenlage zwischen der Tieflage und der Hochlage können auf dem Ladeboden1 Gegenstände, beispielsweise Gepäckstücke abgestellt sein. - Zur verstellbaren Führung des Ladebodens
1 ist bei dem Ausführungsbeispiel im vorderen Bereich des Ladebodens1 eine Zapfen-/Langlochführung4 vorgesehen, die ein Hochstellen des vorderen Bereiches des Ladebodens1 in die Hochlage und eine Schwenkbewegung des Ladebodens1 um eine Mittelachse eines bei dem Ausführungsbeispiel karosseriefesten Zapfens5 der Zapfen-/Langlochführung4 nach vorne oben ermöglicht. Der karosseriefeste Zapfen5 greift relativ längsverstellbar in ein Langloch6 der Zapfen-/Langlochführung4 ein. Das Langloch6 ist in einem von dem etwa horizontalen Ladeboden1 nach hinten unten vorstehenden Führungsbereich7 ausgebildet, der mit dem Ladeboden1 verbunden ist. - Zur höhenverstellbaren Führung des vorderen Bereiches des Ladebodens
1 ist an der Karosserie8 des Kraftfahrzeugs wenigstens eine, bzw. sind bei dem Ausführungsbeispiel seitlich symmetrisch gegenüber hegend zwei geneigte, jeweils gleichsinnig nach hinten oben ansteigende Führungsflächen9 angeordnet, an denen beim Hochstellen des Ladebodens1 aus der Tieflage in die Hochlage jeweils ein zugeordnetes, mit dem Ladeboden1 verbundenes Gegenführungsteil10 entlang gleitet. Dabei ist der Ladeboden1 etwa durch eine Parallelverlagerung von seiner Tieflage in seine Hochlage verstellbar. - Das Langloch
6 der Zapfen-/Langlochführung4 verläuft bei dem Ausführungsbeispiel etwa parallel gerade zur gerade nach hinten oben verlaufenden Führungsfläche9 . - Zumindest im oberen Bereich der Führungsfläche
9 , bzw. bei dem Ausführungsbeispiel über die gesamte, nach hinten oben ansteigende Länge der Führungsfläche9 ist eine gleichzeitig in Verstellrichtung des Ladebodens1 etwa bis zur Hochlage verlaufende Führung11 ausgebildet, in der das Gegenführungsteil10 am Ladeboden1 von der Tieflage bis etwa zur Hochlage des Ladebodens entlang gleitet. - Das Gegenführungsteil
10 ist entweder in der Hochlage des Ladebodens1 aus der Führung11 heraus verstellt oder gelangt anfangs beim Verschwenken des in der Hochlage befindlichen Ladebodens1 in die Beladestellung aus der Führung11 heraus. Der Ladeboden1 kann dann motorisch in seine in2 dargestellte Beladestellung hoch geschwenkt werden, in der Gegenstände in den unteren Aufnahmeraum3 einzubringen oder zu entnehmen sind. Umgekehrt greift das Gegenführungsteil10 beim Rückschwenken von der Beladestellung in die Hochlage zumindest bereichsweise in die Führung11 ein, wodurch beim anschließenden motorischen Verstellen des Ladebodens1 von der Hochlage in die Tieflage das Gegenführungsteil10 in der Führung11 entsprechend entlang gleiten kann und den Ladeboden an diesem hinteren Bereich stützt. - An dem von der Zapfen-/Langlochführung
4 abgewandten hinteren Bereich des Ladebodens1 ist eine Abdeckblende12 angeordnet, die in1 lediglich prinzipiell an dem in Hochlage befindlichen Ladeboden1 dargestellt ist. Die Abdeckblende12 überdeckt in der Hochlage und/oder in der Tieflage einen eventuellen Spalt zwischen dem Ladeboden1 und einer angrenzenden Fläche13 im Laderaum. - Wie
2 zu entnehmen ist, befindet sich der Zapfen5 der Zapfen-/Langlochführung4 in der Hochlage des Ladebodens1 in dem hinteren unteren Endbereich des Langloches6 der Zapfen-/Langlochführung4 . - In den Figuren ist nicht erkennbar, dass bei dem Ausführungsbeispiel der Ladeboden
1 beispielsweise im Bereich der Zapfen-/Langlochführung4 beispielsweise zum Gewichtsausgleich und/oder zum leichteren Verstellen von einem Federelement nach oben oder zumindest in die Hochlage belastet ist. - Der Ladeboden
1 ist über einen motorischen Spindelantrieb14 mit einem Spindelgetriebe von seiner Tieflage in seine Hochlage und darüber hinaus in seine Beladestellung und zurück verstellbar, wobei der Ladeboden1 beispielsweise auch Zwischenstellungen einnehmen kann. Zur Kraftübertragung können weitere, beispielsweise in den Figuren nicht dargestellte mechanische Bauteile vorgesehen sein. - In den Figuren nicht dargestellt ist eine Einklemmschutzeinrichtung, die einen im Verstellbereich der Bodenplatte
1 befindlichen oder eingeklemmten Gegenstand erkennt und dann entweder den Antrieb abschaltet bzw. nicht einschaltet oder die Bewegung der Bodenplatte zumindest über eine vorgegebene Weg- oder Zeitdauer umkehrt. - Die Erfindung ist von dem Ausführungsbeispiel abweichend ausführbar. Der Zapfen der Zapfen-/Langlochführung kann an dem Ladeboden oder an der Karosserie des Kraftfahrzeugs angeordnet sein. Er greift zumindest relativ längsverstellbar in das am anderen Bauteil, an der Karosserie oder an dem Ladeboden ortsfest angeordnete Langloch ein. Davon entfernt ist an der Karosserie oder in einem unteren Bereich des Ladebodens wenigstens eine nach vorne oben oder nach hinten oben geneigte Führungsfläche angeordnet, an der beim manuellen oder motorischen Hochstellen des Ladebodens aus einer Tieflage in eine Hochlage ein Gegenführungsteil an dem Ladeboden oder an der Karosserie entlang gleitet. Die Führungsfläche kann auch durch eine in Längsrichtung gerade und/oder gekrümmte Zahnstange gebildet sein, mit der ein an dem anderen Bauteil, an dem Ladeboden oder an der Karosserie drehbares Zahnrad kämmt. Beispielsweise sind eine, zwei oder mehr als zwei Führungsflächen mit jeweils einem seitlichen Abstand voneinander vorzugsweise symmetrisch angeordnet. Zumindest in der Hochlage ist der Ladeboden manuell oder motorisch in seine Beladestellung schwenkbar. Vorzugsweise ist der Ladeboden etwa durch eine Parallelverlagerung von seiner Tieflage in seine Hochlage verstellbar.
- Das Langloch der Zapfen-/Langlochführung kann zumindest bereichsweise etwa parallel gerade und/oder gekrümmt zur Führungsfläche verlaufen. Die Führungsfläche ist etwa an dem von der Zapfen-/Langlochführung abgewandten vorderen oder hinteren Bereich des Ladebodens angeordnet. Zumindest im oberen Bereich der Führungsfläche kann eine in Verstellrichtung des Ladebodens verlaufende Führung ausgebildet sein, in der ein Gegenführungsteil an dem anderen Teil, an dem Ladeboden oder an der Karosserie zumindest in einem oberen Höhenverstellbereich etwa bis zur Hochlage des Ladebodens zumindest relativ entlang gleitet. Die Führung kann aber auch entfallen, wobei dann das Gegenführungsteil beispielsweise an der Führungsfläche anliegt und bei einer Verstellbewegung des Ladebodens von der Tieflage etwa in die Hochlage – und umgekehrt – entlang gleitet. Eine Abdeckblende kann beispielsweise an dem vorderen und/oder hinteren Bereich des Ladebodens angeordnet sein, die einen eventuellen Spalt zwischen dem Ladeboden und einer angrenzenden Fläche im Laderaum oder gegenüber wenigstens einem Rücksitz abdeckt. Vorzugsweise befindet sich der Zapfen der Zapfen-/Langlochführung in der Hochlage des Ladebodens in einem Endbereich des Langloches der Zapfen-/Langlochführung. Das Federelement, das bei dem Ausführungsbeispiel den Ladeboden nach oben belastet, kann auch entfallen. Ist der Ladeboden von einem motorischen Antrieb verstellbar, so kann der Antrieb beispielsweise ein Elektroantrieb, Hydraulik- oder Pneumatikantrieb und/oder ein Spindelantrieb mit einem Spindelgetriebe sein. Die bei dem Ausführungsbeispiel zur Kraftübertragung zusätzlichen mechanischen Bauteile können zumindest teilweise entfallen. Die bei dem Ausführungsbeispiel vorgesehene Einklemmschutzeinrichtung kann entfallen, beispielsweise wenn ein selbsttätiges Befreien aus einer Einklemmsituation möglich ist und/oder Verletzungen dabei nicht zu erwarten sind, beispielsweise weil der motorische Antrieb schwach dimensioniert ist.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 202006007784 U1 [0002]
Claims (10)
- Verstellbarer Ladeboden für ein Kraftfahrzeug, mit einer Zapfen-/Langlochführung im vorderen oder hinteren Bereich des Ladebodens, die ein Hochstellen zumindest eines Bereiches des Ladebodens und eine Schwenkbewegung des Ladebodens um die Mittelachse des Zapfens der Zapfen-/Langlochführung ermöglicht, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen (
5 ) ortsfest an dem Ladeboden oder an der Karosserie (8 ) des Kraftfahrzeugs angeordnet ist und zumindest relativ längsverstellbar in das an der Karosserie oder an dem Ladeboden (1 ) ortsfest angeordnete Langloch (6 ) eingreift, und davon entfernt an der Karosserie (8 ) oder in einem unteren Bereich des Ladebodens wenigstens eine nach vorne oben oder nach hinten oben geneigte Führungsfläche (9 ) angeordnet ist, an der beim Hochstellen des Ladebodens (1 ) aus einer Tieflage in eine Hochlage ein Gegenführungsteil (10 ) an dem Ladeboden (1 ) oder an der Karosserie entlang gleitet, und in der Hochlage der Ladeboden (1 ) in seine Beladestellung schwenkbar ist. - Ladeboden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Ladeboden (
1 ) etwa durch eine Parallelverlagerung von seiner Tieflage in seine Hochlage verstellbar ist und in der Tieflage einen unter dem Ladeboden (1 ) befindlichen Aufnahmeraum (3 ) zumindest bereichsweise überdeckt. - Ladeboden nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Langloch (
6 ) der Zapfen-/Langlochführung (4 ) zumindest bereichsweise etwa parallel gerade und/oder gekrümmt zur Führungsfläche (9 ) verläuft. - Ladeboden nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsfläche (
9 ) etwa an dem von der Zapfen-/Langlochführung (4 ) abgewandten vorderen oder hinteren Bereich des Ladebodens (1 ) angeordnet ist. - Ladeboden nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest im oberen Bereich der Führungsfläche (
9 ) eine in Verstellrichtung des Ladebodens (1 ) verlaufende Führung (11 ) ausgebildet ist, in der ein Gegenführungsteil (10 ) an dem anderen Teil, an dem Ladeboden (1 ) oder an der Karosserie zumindest in einem oberen Höhenverstellbereich etwa bis zur Hochlage des Ladebodens (1 ) zumindest relativ entlang gleitet, und das Gegenführungsteil (10 ) entweder in der Hochlage des Ladebodens (1 ) aus der Führung (11 ) verstellt ist oder anfangs beim Verschwenken des in der Hochlage befindlichen Ladebodens in die Beladestellung aus der Führung gelangt und umgekehrt beim Rückschwenken in die Hochlage zumindest bereichsweise in die Führung eingreift - Ladeboden nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest an dem von der Zapfen-/Langlochführung (
4 ) abgewandten vorderen oder hinteren Bereich des Ladebodens (1 ) eine Abdeckblende (12 ) angeordnet ist, die einen eventuellen Spalt zwischen dem Ladeboden (1 ) und einer angrenzenden Fläche (13 ) im Laderaum (2 ) oder gegenüber wenigstens einem Rücksitz (15 ) abdeckt. - Ladeboden nach Anspruch einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zapfen (
5 ) der Zapfen-/Langlochführung (4 ) in der Hochlage des Ladebodens (1 ) in einem Endbereich des Langloches (6 ) der Zapfen-/Langlochführung (4 ) befindet, oder zusätzlich der Ladeboden (1 ) von einem Federelement beispielsweise im Bereich der Zapfen-/Langlochführung (4 ) nach oben oder zumindest in die Hochlage belastet ist. - Ladeboden nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Ladeboden (
1 ) über einen motorischen Antrieb (14 ) von seiner Tieflage in seine Beladestellung und zurück verstellbar ist. - Ladeboden nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb im Wesentlichen ein Elektroantrieb, Hydraulik- oder Pneumatikantrieb und/oder ein Spindelantrieb (
14 ) mit einem Spindelgetriebe ist, oder jeweils zusätzlich der Antrieb zur Kraftübertragung mechanische Bauteile aufweist. - Ladeboden nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einklemmschutzeinrichtung vorgesehen ist, die einen im Verstellbereich der Bodenplatte (
1 ) befindlichen oder eingeklemmten Gegenstand erkennt und dann entweder den Antrieb (14 ) abschaltet bzw. nicht einschaltet oder die Bewegung der Bodenplatte (1 ) zumindest über eine vorgegebene Weg- oder Zeitdauer umkehrt.
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