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Die Erfindung betrifft eine Tragvorrichtung zur Befestigung von Geländer- und/oder Schalungselementen für die Erstellung von mehrgeschossigen Gebäuden, mit einem sich über mehr als eine Geschosshöhe erstreckenden Vertikalträger. Ferner betrifft die Erfindung ein Schalungssystem.
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Gemäß geltenden Vorschriften muss bei der Erstellung von Schalungen für Gebäudedecken eine Absturzsicherung gegeben sein. Zu diesem Zweck ist es z. B. üblich, ein bodenseitig abgestütztes Außengerüst zu erstellen, das eine neu zu erstellende Gebäudedecke jeweils so weit überragt, dass der erforderliche Absturzschutz bereits vor der Montage der für die Gebäudedecke nötigen Schalungselemente am Außengerüst angebracht werden kann. Alternativ werden Vertikalträger jeweils an einer Mehrzahl von bereits fertig gestellten Gebäudedecken angebracht, welche wiederum nach oben über die nächste, zu erstellende Gebäudedecke hinausragen, so dass auch dort bereits ein Absturzschutz vorgesehen werden kann, bevor die Schalungselemente für die nächste Gebäudedecke montiert werden.
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Ein Nachteil dieser bekannten Absturzsicherungen besteht darin, dass diese aufwändig zu erstellen sind. Beim Einsatz eines Außengerüsts muss insbesondere bei höheren Gebäuden eine große Anzahl von Gerüstelementen bereitgestellt und montiert werden, auch wenn das Gerüst letztlich gar nicht für Arbeiten an der Außenfassade benötigt wird. Bei der alternativen Verwendung von über die zu erstellende Gebäudedecke hinausragenden Vertikalträgern ist es ebenfalls aufwändig, diese stockwerksweise nach oben umzusetzen, insbesondere, da die Vertikalträger dabei jeweils an mehreren, bereits fertig gestellten Gebäudedecken befestigt werden müssen.
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Weiterhin ist es aus dem Stand der Technik gemäß
DE 10 2005 045 527 A1 bekannt, an den Außenseiten eines zu erstellenden Gebäudes eine Schutzwand zu errichten, die an zwei übereinander liegenden, bereits erstellten Gebäudedecken mittels Kragträgern verankert wird und nach dem Errichten einer Gebäudedecke für die Errichtung einer weiteren Gebäudedecke mittels eines Antriebs um die entsprechende Stockwerkshöhe angehoben werden kann. Am oberen Ende dieser Schutzwand sind mit Geländern gesicherte Arbeitsbühnen angebracht, welche den Zugang zu der neu zu erstellenden Gebäudedecke gewährleisten.
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Auch bei dieser Schutzwand gestaltet sich das Anpassen an die jeweilige neu zu erstellende nächst höhere Etage sehr aufwändig, da alle zu einer bestimmten Schutzwand gehörigen Antriebe mehr oder weniger synchron betätigt werden müssen. Zudem müssen bei jeder Gebäudedecke mehrere Befestigungspunkte in Form von einbetonierten Konen oder Bohrungen vorgesehen werden. Auf jeder neu erstellten Gebäudedecke müssen schließlich weitere Kragträger befestigt werden, um ein erneutes Anheben auf die Höhe der nächsten, neu zu erstellenden Gebäudedecke zu ermöglichen.
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Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, eine einfach zu errichtende Absturzsicherung für die Erstellung von Deckenschalungen für mehrgeschossige Gebäude anzugeben, die bereits für die erste zu erstellende Gebäudedecke einsetzbar ist.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1 und insbesondere durch eine Tragvorrichtung der eingangs genannten Art, die gekennzeichnet ist durch eine den unteren Bereich des Vertikalträgers haltende Klemmvorrichtung, welche dazu ausgebildet ist, den Vertikalträger an nur einer einzigen Gebäudedecke oder Bodenplatte lösbar zu befestigen.
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Die erfindungsgemäße Tragvorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass diese in Art einer Schraubzwinge nur in einem Bereich einer einzigen Gebäudedecke angebracht werden kann, also ohne Abstützungen, die an zwei oder mehr übereinander liegenden Gebäudedecken befestigt werden müssten. Zudem ist es nicht zwingend nötig, die an einer einzigen Gebäudedecke angebrachte Tragvorrichtung zusätzlich an dieser Gebäudedecke abzuspannen, so dass letztlich eine abspannungsfreie Anbringung möglich ist. Falls erforderlich, kann aber auch zumindest eine zusätzliche Abspannung zwischen der Tragvorrichtung und der Gebäudedecke vorgesehen werden. Die erfindungsgemäße Tragvorrichtung stellt somit eine stabile, vergleichsweise einfach und schnell zu montierende Befestigungsmöglichkeit für auf Höhe des nächsten, noch zu betonierenden Geschosses anzubringende Geländerelemente zur Absicherung der mit der Schalungserstellung und Betonierarbeiten befassten Personen bereit. Zugleich können Schalungselemente für die nächste zu erstellende Gebäudedecke an der Tragvorrichtung befestigt werden, so dass selbige dann ohne großen Zusatzaufwand neben der Bereitstellung einer Befestigungsmöglichkeit für Geländerelemente noch eine weitere Funktion übernehmen kann.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die Klemmvorrichtung zumindest einen ersten und zumindest einen zweiten horizontalen Kragträger sowie eine Spannvorrichtung, insbesondere eine Spindel zur Erzeugung einer zwischen den Kragträgern wirksamen Kraft auf, um die Klemmvorrichtung an einer Gebäudedecke festzuspannen. Hierdurch wird eine einfach herzustellende, aber dennoch sichere Befestigung der Tragvorrichtung an der Gebäudedecke nach Art einer Schraubzwinge erzielt, ohne dass zwingend spezielle Befestigungspositionen, wie z. B. einbetonierte Konen oder Bohrungen, in der Gebäudedecke vorgesehen werden müssen.
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Bevorzugt ist die Spannvorrichtung am oberen Kragträger vorgesehen und in einer Montageposition zwischen dem oberen Kragträger und der Oberseite einer Gebäudedecke wirksam. Bei dieser Ausführung ist die Spannvorrichtung besonders gut von derjenigen Gebäudedecke aus zugänglich, an der die Tragvorrichtung festgeklemmt wird.
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Vorzugsweise sind der obere und der untere Kragträger vertikal relativ zueinander verstellbar. Dies ermöglicht eine Anpassung an unterschiedliche Dicken von Gebäudedecken oder ein ineinander greifendes Befestigen von zwei über Eck an einer Gebäudedecke angebrachten Tragvorrichtungen, bei dem zwischen den zwei Kragträgern einer Tragvorrichtung nicht nur die Gebäudedecke, sondern zusätzlich ein unterer oder oberer Kragträger der weiteren, über Eck angebrachten Tragvorrichtung zu liegen kommt.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der untere Kragträger mehrere Auflagestellen zur Auflage auf der Unterseite der Gebäudedecke und die Spannvorrichtung des oberen Kragträgers zumindest eine Auflagestelle zur Auflage auf der Oberseite der Gebäudedecke auf, wobei die Auflagestellen des unteren Kragträgers eine Fläche aufspannen. Dadurch werden in verschiedene Richtungen auf den Vertikalträger einwirkende Kippmomente zuverlässig abgefangen. Bei dieser Ausgestaltung ist es ausreichend, nur eine einzige Spannvorrichtung vorzusehen, da eine kippstabile und verdrehsichere Fixierung der Tragvorrichtung durch die flächige Auflage an der Unterseite der Gebäudedecke gegeben ist.
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Bevorzugt ist, wenn die Klemmvorrichtung zwei untere, sich parallel zueinander erstreckende und voneinander beabstandete Kragträger aufweist, welche in einer Montageposition an der Unterseite einer Gebäudedecke anliegen. Somit wird eine ausreichend flächige Anlage gewährleistet.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung weist die Klemmvorrichtung einen Grundkörper auf, an welchem der oder die unteren Kragträger fest und der obere Kragträger vertikal verstellbar befestigt ist. Hierdurch kann in einer Vormontageposition, bei der sich die unteren Kragträger bereits in der Nähe der Unterseite der Gebäudedecke befinden, eine kraftschlüssige Verbindung jedoch noch nicht hergestellt ist, eine zur Anpassung an die Dicke oder Stärke der Gebäudedecke notwendige Vertikalverstellung des oberen Kragträgers vorzugsweise von der Oberseite der Gebäudedecke aus vorgenommen werden. Dies erleichtert die Montage der Tragvorrichtung, da zunächst ein vergleichsweise großer Abstand zwischen den unteren und oberen Kragträgern eingestellt werden kann, welcher das Auffädeln auf die Gebäudedecke erleichtert. Anschließend erfolgt die Anpassung an die Dicke der Gebäudedecke. Grundsätzlich wäre es jedoch auch möglich, den oberen Kragträger fest und den unteren Kragträger vertikal verstellbar an dem Grundkörper zu befestigen.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist der Vertikalträger relativ zur Klemmvorrichtung in vertikaler Richtung verstellbar und/oder um eine horizontale Achse neigbar. Dadurch kann insbesondere eine genaue Vertikal- und/oder Horizontaljustierung von Schalungselementen erfolgen, welche an dem Vertikalträger als Bestandteil einer Schalung für die nächste Gebäudedecke befestigbar sind.
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Vorzugsweise ist der Vertikalträger mit seinem unteren Endabschnitt lösbar in einer Kopplungshülse aufgenommen. Dies ermöglicht es, den Vertikalträger zu Transportzwecken von der Klemmvorrichtung zu trennen und zur Anpassung an unterschiedliche Geschosshöhen verschieden lange Vertikalträger an derselben Klemmvorrichtung zu montieren.
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Bevorzugt ist, wenn die Kopplungshülse in vertikaler Richtung verstellbar und/oder um eine horizontale Achse neigbar an der Klemmvorrichtung angeordnet ist, wobei die Klemmvorrichtung eine Verstellvorrichtung für eine Höhenverstellung bzw. Neigungsverstellung der Kopplungshülse aufweist, insbesondere jeweils eine Spindel für jede Verstellmöglichkeit. Zum Ausgleichen von Verformungen durch auf eine am Vertikalträger befestigte Stirnschalung ausgeübte Kräfte kann der Vertikalträger mittels der Neigungsverstellung auch vorgespannt werden.
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Vorteilhafterweise ist ein vom unteren Endabschnitt beabstandeter Bereich des Vertikalträgers in einer an der Klemmvorrichtung angeordneten Führungshülse in vertikaler Richtung verschiebbar aufgenommen, wobei bevorzugt die Führungshülse in Bezug auf die Klemmvorrichtung in horizontaler Richtung verstellbar ist, insbesondere mittels einer Spindel. Die Führungshülse lässt also eine relativ zu dieser erfolgende vertikale Verschiebung des Vertikalträgers zu und gewährleistet dennoch eine sichere Fixierung in horizontaler Richtung. Mittels der Horizontalverstellung der Führungshülse kann der Neigungswinkel des Vertikalträgers in Bezug auf die Klemmvorrichtung, d. h. auf die Gebäudedecke verändert werden, sodass letztlich eine Horizontaljustierung eines an dem Vertikalträger befestigten Schalungselements erfolgen kann.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform sind die Kopplungshülse und/oder die Führungshülse an dem Grundkörper angeordnet, wobei bevorzugt die Kopplungshülse in Bezug auf den Grundkörper höhenverstellbar ist. Zur Höhenverstellung kann ebenfalls eine Spindel vorgesehen sein. Die Kopplungshülse kann sowohl mit als auch ohne Boden ausgeführt sein.
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Bevorzugt weist der Vertikalträger in einem oberen Bereich eine oder mehrere vertikal voneinander beabstandete Befestigungspositionen zur Befestigung von Geländer- und/oder Schalungselementen auf. Bei mehreren alternativ zueinander verwendbaren Befestigungspositionen kann eine Anpassung der Höhe der Geländer- und/oder Schalungselemente an die Geschosshöhe der neu zu erstellenden Gebäudedecke erfolgen.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weisen der obere und/oder der bzw. die unteren Kragträger Bohrungen für eine Schraubbefestigung an der Oberseite einer Gebäudedecke oder -bodenplatte auf. Dadurch kann die Tragvorrichtung desselben Typs sowohl für die vorstehend beschriebene Klemmbefestigung als auch in solchen Fällen verwendet werden, bei denen ausnahmsweise ein Umgreifen der Gebäudedecke oder -bodenplatte nicht möglich ist, wie es zum Beispiel beim Vorhandensein von Wandabschnitten unmittelbar unterhalb der Gebäudedecke oder eben bei einer Befestigung an einer Bodenplatte der Fall ist.
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Vorteilhafterweise ist der maximale vertikale Abstand der oberen und unteren Kragträger größer/gleich der Stärke einer Gebäudedecke zuzüglich der Höhe zumindest eines Kragträgers. Hieraus ergibt sich eine sehr variable Verwendung der Tragvorrichtung, da sich Kragträger von zwei benachbarten Tragvorrichtungen überdecken können, wie dies insbesondere bei einer Anordnung über Eck erforderlich werden kann. Zum Beispiel liegen nur die unteren Kragträger einer ersten Tragvorrichtung unmittelbar an der Unterseite der Gebäudedecke an, während die unteren Kragträger einer zweiten Tragvorrichtung an den unteren Kragträgern der ersten Tragvorrichtung anliegen. Um für beide Tragvorrichtungen eine sichere Anlage an der Gebäudedecke mit mehreren Auflagepunkten zu gewährleisten, kann es hier unter Umständen notwendig sein, auf der Unterseite der Gebäudedecke Distanzstücke zu verwenden, deren Dicke zumindest gleich der Stärke eines unteren Kragträgers ist. In diesem Fall liegen dann die unteren Kragträger der zweiten Tragvorrichtung nicht an den unteren Kragträgern der ersten Tragvorrichtung, sondern an einem bzw. mehreren Distanzstücken an.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform umfasst die Tragvorrichtung ein am Vertikalträger befestigbares Geländerelement, welches ein Vertikalprofil mit mehreren daran befestigten, vertikal voneinander beabstandeten Horizontalprofilen umfasst, deren freie Endabschnitte in Bezug auf das Vertikalprofil in entgegengesetzte Richtungen weisen. Dieses Geländerelement stellt eine Absturzsicherung dar, welche besonders einfach zu montieren ist, da sie an nur einem einzigen Vertikalträger befestigt werden muss.
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Bevorzugt sind in einem oberen Bereich des Vertikalträgers vorgesehene, vertikal beabstandete Befestigungspositionen für ein Geländerelement derart an den Abstand der Horizontalprofile angepasst, das sich in einer Montageposition der Tragvorrichtung ein Horizontalprofil mit seinem freien Ende zwischen zwei Horizontalprofilen eines Geländerelements einer benachbart montierten Tragvorrichtung erstrecken kann. Diese Ausgestaltung ermöglicht es, den Abstand zwischen zwei benachbart montierten Tragvorrichtungen zumindest innerhalb eines gewissen Bereichs frei zu wählen, ohne dass Geländerelemente unterschiedlicher Breite vorgehalten werden müssen oder Lücken zwischen benachbarten Geländerelementen auftreten. Es erfolgt sozusagen eine Verschränkung der Horizontalprofile benachbarter Geländerelemente, wobei sich alle Horizontalprofile in derselben vertikalen Ebene befinden können.
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Vorzugsweise sind zwei in entgegengesetzte Richtungen weisende Horizontalprofile eines Geländerelements jeweils wechselweise zueinander versetzt. Damit ist auch dann eine Verschränkung oder Verzahnung von benachbarten Geländerelementen möglich, wenn diese jeweils in der gleichen Höhe an ihren jeweiligen Vertikalträgern montiert sind.
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Es kann jedoch auch vorgesehen werden, dass jeweils zwei Horizontalprofile versatzfrei einander gegenüberliegend angeordnet sind oder ein durchgehendes Horizontalprofil in seinem Mittelabschnitt an dem Vertikalprofil befestigt ist. Hierbei wird dann die gewünschte Verschränkung der Horizontalprofile benachbarter Geländerelemente dadurch erreicht, dass die Befestigungspositionen benachbarter Geländerelemente an ihren jeweiligen Vertikalträgern in vertikaler Richtung etwas gegeneinander versetzt werden, wobei dieser Versatz bevorzugt etwa die Hälfte des vertikalen Abstandes der Horizontalprofile voneinander betragen kann.
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Vorteilhaft ist, wenn das Geländerelement zumindest ein Kopplungselement umfasst, welches für eine lösbare Kopplung zumindest eines freien Endbereichs eines Horizontalprofils mit zumindest einem freien Endbereich eines Horizontalprofils eines weiteren, benachbart angeordneten Geländerelements vorgesehen ist. Hierdurch lässt sich die Stabilität der Geländerelemente noch weiter erhöhen, da die Gefahr des Aufbiegens beim Auftreten größerer Kräfte vermindert wird.
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Bevorzugt ist das Geländerelement mittels Sicherungsbolzen oder mittels einer Klemmverbindung am Vertikalträger der Tragvorrichtung befestigbar.
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Die Erfindung umfasst ferner ein Schalungselement, insbesondere eine Stirnschalung, mit Kopplungsmitteln zur Befestigung an einem Geländerelement nach einem der Ansprüche 10 bis 12. Derartige Schalungselemente lassen sich im Anschluss an die Befestigung der Tragvorrichtung an einer Gebäudedecke oder Bodenplatte und an die Befestigung des Geländerelements an der Tragvorrichtung montieren, so dass sich die Errichtung der Deckenschalung durch die Einbeziehung der Tragvorrichtung als statisch wirksames Element vereinfachen lässt.
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Bevorzugt umfassen die Kopplungsmittel Haken zur Kopplung mit einem Horizontalprofil des Geländerelements. Das Schalungselement lässt sich also einfach in das Geländerelement einhängen, z. B. mittels eines Krans, wodurch eine sehr einfache und schnelle Befestigung des Schalungselements an dem Geländerelement erreicht wird.
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Bei einer anderen vorteilhaften Ausführungsform weist das Schalungselement mehrere erste Haken und mehrere zweite Haken auf, welche jeweils mit verschiedenen horizontal und ggf. auch vertikal voneinander beabstandeten Bereichen eines oder mehrerer Geländerelemente koppelbar sind. Wenn die jeweiligen Haken auf entgegengesetzten Seiten des Vertikalträgers einhängbar sind, wird eine hohe Stabilität sowohl in Bezug auf eine vertikale Achse, d. h. Torsionsstabilität erzielt. Wenn die Haken mit vertikal voneinander beabstandeten Bereichen eines oder mehrerer Geländerelemente koppelbar sind, wird eine Torsionsstabilität in Bezug auf eine horizontale Achse, d. h. Kippstabilität, erreicht.
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Die Aufgabe der Erfindung wird ferner durch die Merkmale des Anspruchs 13 gelöst und insbesondere durch ein Schalungssystem mit mehreren Tragvorrichtungen, umfassend jeweils ein Geländerelement, nach einem der Ansprüche 7 bis 9 und zumindest ein Schalungselement nach einem der Ansprüche 10 bis 12. Bei einem derartigen Schalungssystem muss die Deckenschalung nur noch bis zur Stirnabschalung heranreichen. Ein als Stirnabschalung dienendes Schalungselement wird einfach an dem Geländerelement befestigt. Es ist nicht mehr nötig, die Deckenschalung mit einem Überstand zu versehen, welcher bei herkömmlichen Schalungssystemen zur Befestigung der Stirnabschalung erforderlich ist. Das erfindungsgemäße Schalungssystem ermöglicht es, zunächst einen Rand aus Stirnabschalungselementen zu erzeugen, dessen Innenbereich nachfolgend mit Deckenschalungselementen aufgefüllt wird.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Schalungssystems sind die Horizontalprofile der Geländerelemente mit ihrem einen Endabschnitt an zwei gegenüberliegenden Seiten des Vertikalprofils wechselweise versetzt zueinander befestigt. Das Schalungselement weist dabei mehrere Hakenanordnungen auf, welche jeweils zumindest einen ersten Haken und zumindest einen zweiten Haken umfassen, wobei die ersten und zweiten Haken einer jeweiligen Hakenanordnung horizontal zueinander beabstandet sind und einen vertikalen Versatz zueinander aufweisen. Dieser vertikale Versatz entspricht dem wechselweisen Versatz der Horizontalprofile, sodass die Haken bei Kopplung mit einem Geländerelement an zwei in entgegengesetzte Richtungen weisenden Horizontalprofilen bevorzugt unmittelbar benachbart zu dem Vertikalträger einhängbar sind.
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Bevorzugt weist das Geländerelement zusätzlich zu den für die Haken vorgesehenen Bereichen eine Anlagefläche zur Abstützung des Schalungselements unterhalb der Haken auf.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen, den Zeichnungen und der Figurenbeschreibung angegeben.
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Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
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1a bis 1c Seitenansichten einer Klemmvorrichtung einer erfindungsgemäßen Tragvorrichtung,
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1d und 1e perspektivische Ansichten von zwei über Eck angeordneten Klemmvorrichtungen einer erfindungsgemäßen Tragvorrichtung,
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2 bis 7 perspektivische Ansichten eines erfindungsgemäßen Schalungssystems in verschiedenen Montagezuständen,
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8 eine Seitenansicht einer Variante eines Geländerelements zur Montage an einer erfindungsgemäßen Tragvorrichtung, und
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9 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Tragvorrichtung in einem alternativen Montagezustand.
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Eine erfindungsgemäße Tragvorrichtung umfasst gemäß 1a bis 1e eine Klemmvorrichtung 12, welche zwei sich in vertikaler Richtung erstreckende, voneinander beabstandete Grundkörper 14 umfasst, an deren unteren Endabschnitten jeweils ein sich horizontal erstreckender unterer Kragträger 16 befestigt ist. Von den beiden Grundkörpern 14 und unteren Kragträgern 16 ist in den Seitenansichten der 1a bis 1c jeweils nur einer sichtbar. Wie insbesondere in 1d, 1e und 3 zu erkennen ist, sind die beiden Grundkörper 14 bzw. unteren Kragträger 16 über Stege 38 miteinander verbunden.
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Zwischen den Grundkörpern 14 ist ein in vertikaler Richtung verstellbarer (siehe Doppelpfeil in 1a) und um eine horizontale Achse schwenkbarer (siehe Doppelpfeil in 1b) oberer Kragträger 18 angeordnet. Die Grundkörper 14 weisen hierzu mehrere vertikal voneinander beabstandete, horizontale Bohrungen 20 zur Aufnahme von Sicherungsbolzen 22 für die Befestigung des oberen Kragträgers 18 in der jeweils gewünschten Vertikalposition auf. Zwei unterschiedliche Vertikalpositionen sind in den 1a und 1b einmal mit durchgezogenen Linien und einmal gestrichelt dargestellt. Die Sicherungsbolzen 22 können durch diese Bohrungen 20 und durch ebenfalls vertikal voneinander beabstandete, horizontale Bohrungen 20 des oberen Kragträgers 18 hindurchgeführt werden.
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Wenn beide Sicherungsbolzen 22 durch die Bohrungen 20 im oberen Kragträger 18 hindurchgeführt sind, ist dieser verschwenksicher an den Grundkörpern 14 fixiert (1a). Bei der in 1b dargestellten Verstellposition ist der untere Sicherungsbolzen 22 aus der Bohrung 20 des oberen Kragträgers 18 herausgezogen. Nachdem der obere Kragträger 18 etwas nach oben geschwenkt worden ist, was durch den Doppelpfeil angedeutet ist, ist der herausgezogene untere Sicherungsbolzen 22 wieder in eine der Bohrungen 20 der Grundkörper 14 eingesteckt worden, sodass dieser nun einen Anschlag für den nach oben verschwenkten oberen Kragträger 18 bildet und ihn in der verschwenkten Position gemäß 1b hält. Die damit verbundene Vergrößerung des Abstands zwischen dem oberen Kragträger 18 und den unteren Kragträgern 16 erleichtert die Montage der Klemmvorrichtung 12 an einer bestehenden Gebäudedecke.
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Am freien Ende des oberen Kragträgers 18 ist eine Spannvorrichtung 24 vorgesehen, welche in dem Ausführungsbeispiel als Spindel dargestellt ist. Grundsätzlich können aber auch andere, bevorzugt selbsthemmende Verstellmittel verwendet werden. Der untere Endabschnitt der Spannvorrichtung 24 weist eine Auflage 25 für die Oberseite der Gebäudedecke auf.
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An der den unteren Kragträgern 16 gegenüberliegenden Seite der Grundkörper 14 ist eine Kopplungshülse 26 zur Aufnahme eines Vertikalträgers 34 (siehe 1c) angeordnet. Die Kopplungshülse 26 ist mittels nicht dargestellter Verstellmittel in Bezug auf die Grundkörper 14 in der Höhe vertikal verstellbar. Der Vertikalträger 34 ist ebenso wie die Kopplungshülse 26 mit Bohrungen 20a bzw. 20b für Sicherungsbolzen 22 zur gegenseitigen Arretierung versehen. Zwischen dem Vertikalträger 34 und der Kopplungshülse 26 besteht dabei ein gewisses Spiel, sodass der Vertikalträger 34 um ein geringes Maß um den in der Kopplungshülse 26 arretierten Sicherungsbolzen 22 verschwenkt werden kann. Die Kopplungshülse 26 weist im Ausführungsbeispiel einen Boden auf, welcher jedoch auch entfallen kann.
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Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass jede der Bohrungen 20, 20a, 20b einen anderen Durchmesser aufweisen kann, insbesondere wenn sie sich an unterschiedlichen Bauteilen befinden.
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Am oberen Endbereich der Grundkörper 14 ist ein rahmenförmiges Tragelement 28 befestigt, in dem eine Führungshülse 30 horizontal in der Haupterstreckungsrichtung der Kragträger 16, 18 verschiebbar aufgenommen ist. Zur Horizontalverstellung der Führungshülse 30 ist eine zwischen der Führungshülse 30 und den Grundkörpern 14 wirksame Spindel 32 vorgesehen.
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Mit Bezug nun auf 1c werden die verschiedenen Verstellmöglichkeiten, die bei der Klemmvorrichtung 12 vorgesehen sind, nochmals erläutert. Innerhalb des Kreises A ist ein Doppelpfeil F dargestellt, welcher die vertikalen Verstellmöglichkeiten der Spannvorrichtung 24 bzw. des oberen Kragträgers 18 andeutet.
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Zuerst erfolgt eine Grobanpassung des Abstandes zwischen den Kragträgern 16, 18 durch die Auswahl eines geeigneten Bohrungspaares 20 im Grundkörper 14, in welche die Sicherungsbolzen 22 eingesteckt werden.
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Zum Erreichen der in 1c dargestellten Montageposition wird die Klemmvorrichtung 12 dann zunächst mit nach oben geschwenktem oberen Kragträger 16 (1b) auf die bestehende Gebäudedecke 36 (1c) aufgeschoben oder ”aufgefädelt”. Diese Relativbewegung zwischen der Gebäudedecke 36 und der Klemmvorrichtung 12 ist in 1c mit dem Pfeil in der Markierung B angedeutet.
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Anschließend wird der obere Kragträger 18 in die Arbeitsposition nach 1c nach unten verschwenkt und mit einem zweiten (unteren) Sicherungsbolzen 22 fixiert.
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Dann wird die Spannvorrichtung 24 betätigt, so dass sich die Auflage 25 in Richtung des Pfeils F nach unten bewegt und die Gebäudedecke 36 zwischen den unteren Kragträgern 16 und der Auflage 25 einspannt wird. Die durch die beiden unteren Kragträger 16 definierte, ausreichend dimensionierte Fläche gewährleistet dabei eine zuverlässige Fixierung der Klemmvorrichtung 12 an der Unterseite der Gebäudedecke 36, sodass ein Verkippen der Klemmvorrichtung 12 um eine horizontale Achse ausgeschlossen ist.
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Der mit der Markierung C umgrenzte Doppelpfeil symbolisiert die anschließend nun noch mögliche Vertikalverstellung des Vertikalträgers 34 über eine entsprechende Vertikalverschiebung der Kopplungshülse 26 mittels einer nicht dargestellten Spindel. Schließlich zeigt der von der Markierung D umgrenzte Doppelpfeil die weiterhin noch mögliche Neigungsverstellung des Vertikalträgers 34 in Bezug auf den an der Gebäudedecke 36 fixierten Grundkörper 14 mittels der Spindel 32 an. Die Bedeutung dieser Verstellmöglichkeiten des Vertikalträgers 34 wird nachstehend noch erläutert.
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1d und 1e zeigen eine Anordnung von zwei weitgehend in der oben beschriebenen Weise ausgebildeten Klemmvorrichtungen 12, 12' für eine Über-Eck-Befestigung an einer Außenecke der Gebäudedecke 36, bei der sich aufgrund vorgegebener Platzverhältnisse oder aus statischen Gründen die unteren Kragträger 16, 16 überlappen müssen. 1d zeigt die an der Gebäudedecke 36 montierte Anordnung schräg von unten gesehen mit Blickrichtung auf die Unterseite der Gebäudedecke 36, während in 1e die Anordnung ohne die Gebäudedecke schräg von oben gesehen dargestellt ist.
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Hierfür sind die unteren Kragträger 16' der einen Klemmvorrichtung 12' an ihrer Oberseite mit zwei Distanzstücken 39 versehen. Die Distanzstücke 39 weisen eine T-förmige Gestalt auf, wobei ein den Querbalken eines T darstellender Abschnitt auf den beiden Kragträgern 16' aufliegt und ein den Fuß eines T darstellender Abschnitt zwischen die Kragträger 16' hineinragt und an den die Kragträger 16' verbindenden Stegen 38 beispielsweise mittels Verschraubungen befestigt ist.
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Der den Querbalken eines T darstellende Abschnitt ist zumindest gleich stark wie die Kragträger 16 der anderen Klemmvorrichtung 12, so dass die Auflagebasis der Kragträger 16 an der Unterseite der Gebäudedecke 36 bei einer Außen-Eck-Montage gemäß 1d im Vergleich zu einer ausschließlichen Auflage an den Kragträgern 16 bei einer Montage ohne Distanzstücke entsprechend vergrößert ist und der von den beiden Distanzstücken 39 aufgespannten Fläche entspricht.
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Mit Bezug nun auf die 2 bis 7 wird der Aufbau eines erfindungsgemäßen Schalungssystems näher erläutert.
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Auf einer bestehenden Gebäudedecke 36, auf der bereits Pfeiler 40 als Träger für eine neu zu erstellende Gebäudedecke errichtet wurden, werden mehrere Klemmvorrichtungen 12, Vertikalträger 34 sowie noch näher zu beschreibende Geländerelemente 42 und Schalungselemente 44 bereitgestellt (2). Jeweils eine Klemmvorrichtung 12 und ein Vertikalträger 34 werden zu einer Tragvorrichtung 10 (3) zusammengefügt.
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Wie in 3 gut zu erkennen ist, wird an einem oberen Endbereich des Vertikalträgers 34 ein Geländerelement 42 befestigt. Um zumindest eine grobstufige Anpassung an die gewünschte Geschosshöhe der neu zu erstellenden Gebäudedecke zu ermöglichen, ist sowohl der obere Endbereich des Vertikalträgers 34 als auch ein Vertikalprofil 46 des Geländerelements 42 mit mehreren vertikal voneinander beabstandeten Bohrungen 20 versehen. Die Befestigung erfolgt mittels hier nicht erkennbarer Sicherungsbolzen, welche durch die Bohrungen 20 der beiden zu verbindenden Teile 34, 46 hindurch gesteckt werden.
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Mehrere vertikal voneinander beabstandete Horizontalprofile 48 sind mit ihrem einen Endbereich an dem Vertikalprofil 46 befestigt. Der andere Endbereich ist frei. Die Horizontalprofile 48 erstrecken sich wechselweise in entgegengesetzte Richtungen, d. h. zwischen zwei Horizontalprofilen 48, die in die eine Richtung weisen, befindet sich ein Horizontalprofil 48, welches in die entgegengesetzte Richtung weist, so dass die Horizontalprofile 48 auf beiden Seiten des Vertikalprofils 46 jeweils versetzt zueinander angeordnet sind.
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An der vormontierten Tragvorrichtung 10 wird im Bereich oberhalb ihres Schwerpunkts ein Tragseil oder eine Tragkette 50 einer Hebevorrichtung befestigt, um die Tragvorrichtung 10 in eine Montageposition gemäß 4 (siehe obere Tragvorrichtung 10) zu transportieren. Zur Befestigung der Tragkette 50 an dem Vertikalträger 34 ist ein mit einer Öse zum Einhängen der Tragkette 50 versehenes Befestigungselement 51 vorgesehen, welches mittels eines Sicherungsbolzen 22, der in einer oberhalb des Schwerpunkts der Tragvorrichtung 10 im Vertikalträger 34 eingebrachten weiteren Bohrung 20a aufgenommen ist, an dem Vertikalträger 34 festgelegt ist (3). Die Tragvorrichtung 10 wird in der vorstehend beschriebenen Weise an der bestehenden Gebäudedecke 36 festgespannt.
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Diese Schritte werden wiederholt, bis die Gebäudedecke 36 entlang ihres jeweils gewünschten Umfangbereichs mit Tragvorrichtungen 10 versehen ist (5). Dabei ist es möglich, zwei oder mehr Tragvorrichtungen 10 z. B. mittels Diagonalstreben (nicht dargestellt) zu einer Einheit koppeln und diese gekoppelten Tragvorrichtungen 10 gemeinsam zu montieren und/oder von einer Gebäudedecke zur nächsten umzusetzen, wodurch sich der Zeitaufwand für die Montage bzw. das Umsetzen verringert.
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In 5 ist gut zu erkennen, dass die Geländerelemente 42 bereits eine vollständige Absturzsicherung für Arbeiten an einer noch zu erstellenden Deckenschalung bilden. Insbesondere ist gut zu erkennen, wie die Horizontalprofile 48 eines Geländerelements 42 sich zwischen die Horizontalprofile 48 eines benachbarten Geländerelements 42 erstrecken, ohne dass es einer Anpassung der Geländerelemente 42 in Abhängigkeit vom Abstand benachbarter Tragvorrichtungen 10 bedarf. Dadurch ist es auch nicht erforderlich, bei der Befestigung der Tragvorrichtungen 10 an der Gebäudedecke 36 auf eine genaue Einhaltung eines vorgegebenen Rastermasses zu achten. Lediglich ein durch die Breite der Geländerelemente 42 vorgegebener Maximalabstand ist zu berücksichtigen.
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Alternativ können anstelle der Geländerelemente 42 auch Geländerelemente 42' gemäß 8 eingesetzt werden, bei denen im Unterschied zum Geländerelement 42 (2 bis 7) jeweils zwei in entgegengesetzte Richtungen weisende Horizontalprofile 48 versatzfrei einander gegenüberliegend am Vertikalprofil 46 angeordnet sind. Wahlweise kann anstelle von zwei einzelnen Horizontalprofilen 48 ein durchgehendes Horizontalprofil verwendet werden.
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Bei einer Verwendung von Geländerelementen 42' ohne Versatz der Horizontalprofile 48 wird die gewünschte Verschränkung der Horizontalprofile 48 benachbarter Geländerelemente dadurch erreicht, dass die Befestigungspositionen benachbarter Geländerelemente an ihren jeweiligen Vertikalträgern 34 in vertikaler Richtung etwas gegeneinander versetzt werden, wobei dieser Versatz bevorzugt etwa die Hälfte des vertikalen Abstandes der Horizontalprofile 48 voneinander betragen kann.
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Insbesondere auch bei Betrachtung der Außen- und Inneneckbereiche (5) wird deutlich, dass sich Gebäudedecken 36 beliebiger Abmessungen erstellen und mit beiden Geländerelement-Varianten sichern lassen, ohne dass es speziell angepasster Geländerelemente 42 bedarf, da sich die Horizontalprofile 48 benachbarter Geländerelemente 42 sowohl bei Anordnung auf an einer Längsseite einer Gebäudedecke 36 als auch bei in 5 dargestellten Außen-Eck- (siehe Pfeile A) und Innen-Eck-Anordnungen (siehe Pfeil B) problemlos über einen weiten Abstandsbereich miteinander winklig verzahnen lassen.
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Zur Erhöhung der Stabilität des Schutzgeländers können zwischen einzelnen Horizontalprofilen 48 benachbarter Geländerelemente 42 noch zusätzliche Kopplungsmittel vorgesehen werden. Dies ist jedoch aufgrund der Torsionssteifigkeit der Vertikalträger 34 und der Biegesteifigkeit der Horizontalprofile 48 nicht zwingend erforderlich.
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Nach der Montage der Tragvorrichtungen 10 zusammen mit den Geländerelementen 42 können nun Schalungselemente 44 in die Geländerelemente 42 eingehängt werden.
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In dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst ein Schalungselement 44 jeweils drei Schaltafeln 54, welche mittels mehrerer durchgehender, auf der Rückseite der Schaltafeln 54 angeordneter Koppelprofile 56 starr miteinander gekoppelt sind. Grundsätzlich ist auch die Verwendung von Schalungselementen mit einer abweichenden Anzahl von Schaltafeln 54 möglich. So kann beispielsweise auch ein Schalungselement mit nur einer Schaltafel 54 verwendet werden.
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Ebenfalls an der Rückseite jeder Schaltafel 54 sind Haken 52a, 52b vorgesehen, welche gegeneinander einen vertikalen Versatz aufweisen, der dem Versatz der auf gegenüberliegenden Seiten des Vertikalprofils 46 befestigten Horizontalprofile 48 entspricht.
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Damit das Schutzgeländer eine ausreichende wirksame Höhe aufweist, werden die Schalungselemente 44 vorzugsweise in die jeweils untersten Horizontalprofile 48 eingehängt. Eine an dem Vertikalprofil 46 vorgesehene Anlagefläche 60 sorgt für eine zuverlässige vertikale Ausrichtung der Schalungselemente 44 (siehe auch 3 und 8).
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Nachdem alle Schalungselemente 44 in die entsprechenden Geländerelemente 42 eingehängt wurden, kann gemäß den 6 und 7 eine Tragkonstruktion 62 für eine Deckenschalung errichtet werden. Auf dieser Tragkonstruktion 62 können nun Schalungsbodenelemente 64 angebracht werden. Um eine Abstützung der Schalungsbodenelemente 64 auch im Randbereich zu gewährleisten, sind die Schaltafeln 54 an ihrer Vorderseite mit einer Auflage 58 für die Schalungsbodenelemente 64 versehen.
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Aus 6 ist ersichtlich, dass mittels der Vertikal- und Neigungsverstellung des Vertikalträgers 34 eine exakte und feinstufige Anpassung oder Nivellierung der Schalungselemente 44 in Bezug auf die Höhe und die lateralen Abmessungen der neu zu erstellenden Gebäudedecke möglich ist.
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Abschließend kann die auf diese Weise erstellte Schalung mit Beton 66 aufgefüllt werden (7), welcher nach dem Aushärten die neu zu erstellende Gebäudedecke bildet. Um zu vermeiden, dass durch die Last des Betons 66 einzelne Schalungselemente 44 nach außen gedrückt werden, ermöglicht die Neigungsverstellung des Vertikalträgers 34 eine zusätzliche Vorspannung auf die Schalungselemente 44 auszuüben, sodass die vorgegebenen Maße für die neu zu erstellende Gebäudedecke eingehalten werden können.
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Falls höhere Lasten beim Betonieren abgefangen werden sollen, können alle oder ein Teil der Tragvorrichtungen 10 an der bestehenden Gebäudedecke 36 zusätzlich zu der Befestigung mittels der Klemmvorrichtung 12 auch abgespannt werden, wie dies in 9 dargestellt ist. Zu diesem Zweck kann das Tragseil oder die Tragkette 50 verwendet werden, welche bereits für den vorangegangenen Transport mit ihrem einen Ende in das an dem Vertikalträger 34 fixierte Befestigungselement 51 eingehängt war. Der Vertikalträger 34 ist mit mehreren vertikal beabstandeten Bohrungen 20a versehen, die gegebenenfalls eine Auswahl einer anderen Befestigungsposition für das Befestigungselement 51 ermöglichen (siehe auch 3). In der Regel erfolgt jedoch keine Ummontage des Befestigungselements 51.
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Das andere Ende der Tragkette 50 wird in ein verstellbares Spannelement 68 eingehängt, welches wiederum in ein an der Gebäudedecke 36 befestigtes Koppelelement 70 eingehängt ist. Durch Betätigen des Spannelements 68 wird über die Tragkette 50 eine Zugkraft auf den Vertikalträger 34 ausgeübt und die Tragvorrichtung 10 entsprechend vorgespannt.
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Mit dem erfindungsgemäßen Schalungssystem ist es also möglich, eine Schalung für eine neu zu erstellende Gebäudedecke zu erstellen und zugleich eine Absturzsicherung für Arbeiten an dieser Deckenschalung bzw. für die Betonierung der Gebäudedecke zu errichten.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Tragvorrichtung
- 12, 12'
- Klemmvorrichtung
- 14
- Grundkörper
- 16, 16'
- unterer Kragträger
- 18
- oberer Kragträger
- 20
- Bohrung
- 20a
- Bohrung
- 20b
- Bohrung
- 22
- Sicherungsbolzen
- 24
- Spannvorrichtung
- 25
- Auflage
- 26
- Kopplungshülse
- 28
- Tragelement
- 30
- Führungshülse
- 32
- Spindel
- 34
- Vertikalträger
- 36
- Gebäudedecke
- 38
- Steg
- 39
- Distanzstück
- 40
- Pfeiler
- 42, 42'
- Geländerelement
- 44
- Schalungselement
- 46
- Vertikalprofil
- 48
- Horizontalprofil
- 50
- Tragkette
- 51
- Befestigungselement
- 52a, 52b
- Haken
- 54
- Schaltafel
- 56
- Koppelprofil
- 58
- Auflage
- 60
- Anlagefläche
- 62
- Tragkonstruktion
- 64
- Schalungsbodenelement
- 66
- Beton
- 68
- Spannelement
- 70
- Koppelelement
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102005045527 A1 [0004]