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DE102005045527A1 - Schutz- und Zugangsvorrichtung - Google Patents

Schutz- und Zugangsvorrichtung Download PDF

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DE102005045527A1
DE102005045527A1 DE102005045527A DE102005045527A DE102005045527A1 DE 102005045527 A1 DE102005045527 A1 DE 102005045527A1 DE 102005045527 A DE102005045527 A DE 102005045527A DE 102005045527 A DE102005045527 A DE 102005045527A DE 102005045527 A1 DE102005045527 A1 DE 102005045527A1
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Doka Industrie GmbH
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Doka Industrie GmbH
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Abstract

Die Erfindung stellt eine Schutz- und Zugangsvorrichtung (10) zum Schutz von Arbeitskräften und zur Ermöglichung von Zugang bereit, insbesondere beim Erstellen von Gebäudedecken (12), mit zumindest zwei Vertikalprofilen (14), einer in einem oberen Bereich mittelbar oder unmittelbar an die Profile (14) angebrachten Arbeitsbühne (16) als Zugang zu einer zu erstellenden Gebäudedecke (12.1), einer mittelbar oder unmittelbar an den Vertikalprofilen (14) angebrachten Abdeckung (18), wobei die Vertikalprofile (14) durch an bestehende Gebäudedecken (12.2) anbringbare Kragträger (20) geführt sind und wobei zumindest ein abnehmbarer Antrieb (22) vorgesehen ist, um die Vorrichtung (10) anzuheben.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft eine Schutz- und Zugangsvorrichtung zum Schutz von Arbeitskräften und zur Ermöglichung von Zugang, insbesondere beim Erstellen von Gebäudedecken, mit einer Anzahl von Vertikalprofilen und einer mittelbar oder unmittelbar an die Profile angebrachten Arbeitsbühne.
  • Derartige Schutz- und Zugangsvorrichtungen werden bei der Erstellung von Bauwerken genutzt, um den noch nicht mit einer Fassade versehenen Außenbereich von Bauwerken zu sichern und eine Zugangsverbindung zwischen benachbarten Geschossen des Bauwerks bereitzustellen.
  • Eine Schutz- und Zugangsvorrichtung der eingangs genannten Art ist beispielsweise in der WO 01/53630 offenbart. Diese besitzt vertikale Träger, die jeweils über Ausleger an mehreren Gebäudedecken befestigt sind. An den vertikalen Trägern sind Verkleidungspaneele angeordnet, um eine temporäre Fassade vorzusehen. Ferner können an den Trägern zwischen den Gebäudedecken auch Arbeitsbühnen angeordnet sein. Die Vorrichtung wird taktweise von Geschoss zu Geschoss angehoben, wobei die Träger während des Anhebens durch die Ausleger geführt werden.
  • Allerdings hat sich gezeigt, dass das taktweise Anheben der Vorrichtung mit einem hohen Aufwand verbunden ist, da hierfür stets geeignete Hebezeuge bereitstehen müssen, wie Krane oder dergleichen. Dies beeinträchtigt insbesondere bei hohen Bauwerken den gesamten Bauablauf bzw. erfordert eine erhöhte Kapazität an Hebezeugen. Ferner beschränkt sich die in der WO 01/53630 offenbarte Vorrichtung darauf, Schutz und Zugang für bereits bestehende Gebäudeabschnitte bereitzustellen.
  • Weiterhin offenbart die US 5,161,641 ein Sicherheitsnetz, das über Führungsschienen verschiebbar an Gebäuden angebracht wird.
  • Darstellung der Erfindung
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schutz- und Zugangsvorrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen, die auch für noch zu erstellende Gebäudeabschnitte Schutz und Zugang verleiht und einen einfachen und zügigen Betrieb ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Schutz- und Zugangsvorrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, den Einsatzbereich einer Schutz- und Zugangsvorrichtung der eingangs genannten Art zu verbreitern und diese unabhängiger zu machen. Zu diesem Zweck ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Arbeitsbühne in einem oberen Bereich mittelbar oder unmittelbar an die Vertikalprofile angebracht ist. Hierdurch kann die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht nur eine Schutz- und Zugangsfunktion für bestehende Bauwerksabschnitte erfüllen, sondern auch eine Arbeitsplattform für noch zu erstellende Bauwerksabschnitte bieten. So ermöglicht die erfindungsgemäße Vorrichtung über die im oberen Bereich an die Vertikalprofile angebrachte Arbeitsbühne beispielsweise, auf sichere Weise Arbeiten an einer bereits eingeschalten, jedoch noch nicht betonierten Gebäudedecke vorzunehmen. Ferner bietet die Schutz- und Zugangsvorrichtung mit ihrer Abdeckung auch Schutz beim Aufbauen einer Schalung für die u erstellende Gebäudedecke, und zwar einerseits Schutz vor einem Herunterfallen, und andererseits Schutz vor Witterungseinflüssen (Wind, Hitze, Kälte) und Lärm.
  • Darüber hinaus ermöglicht der von der erfindungsgemäßen Vorrichtung abnehmbare Antrieb ein störungsfreies und zügiges Anheben der Vertikalprofile mit den daran angebrachten Bauteilen von einem Geschoss zum nächsten, ohne dass der übrige Betrieb der Baustelle beeinträchtigt wird. Dies hat sich beim Vorschieben der Vertikalprofile in einen noch zu erstellenden Bauwerksbereich als besonders vorteilhaft erwiesen, da in diesem Falle der Einsatz separater Hebezeuge nicht nur umständlich, sondern auch gefährlich sein kann, da das Aushängen von Hebehaken oder dergleichen in einem (oberen) Bereich der Vertikalprofile erfolgen müsste, im welchem noch kein gesicherter Bauwerksabschnitt vorhanden ist.
  • Obgleich der abnehmbare Antrieb im Rahmen der vorliegenden Erfindung an unterschiedlichen Orten der Vorrichtung angeordnet sein kann, hat es sich gemäß einer Weiterbildung der Erfindung als vorteilhaft erwiesen, dass der Antrieb zwischen einem Kragträger und einem Vertikalprofil anbringbar ist. Hierdurch ergibt sich eine besonders unmittelbare Kraftübertragung mit geringen Hebelarmen und einer stabilen Abstützung für den Antrieb.
  • Gemäß einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung weist zumindest ein Kragträger und/oder zumindest ein Antrieb einen Freilaufmechanismus, insbesondere zumindest eine Schwerkraftklinke auf. An Stelle einer Schwerkraftklinke kann jedoch beispielsweise auch eine federvorgespannte Klinke oder ein anderer geeigneter Freilaufmechanismus zum Einsatz kommen. Der Freilaufmechanismus ist dazu ausgelegt, mit geeigneten Abschnitten an zumindest einem Vertikalprofil in Eingriff zu kommen, so dass das entsprechende Profil in nur einer Richtung (nach oben) verschoben werden kann. Im Falle einer Schwerkraftklinke ruht das entsprechende Profil im unbewegten Zustand auf der Schwerkraftklinke, kann jedoch bei einem Vorschub des jeweiligen Profils ohne manuelle Betätigung der Schwerkraftklinke an dieser vorbeigeführt werden, um danach wieder (über einen anderen Eingriffsabschnitt) auf der Schwerkraftklinke zu ruhen. Mit anderen Worten ermöglicht der Freilaufmechanismus, dass sich ein entsprechendes Vertikalprofil automatisch an einem Kragträger und/oder einem Antrieb sichert. Daher können bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch bei einem Vorschub der Vertikalprofile Arbeiten unterhalb der Vorrichtung fortgesetzt werden, was bei bekannten Vorrichtungen nicht möglich ist. Ferner ermöglicht der Freilaufmechanismus an dem mindestens einen Kragträger und/oder an dem mindestens einen Antrieb eine stufenlose Anpassung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an unterschiedliche Stockwerkhöhen.
  • Im Hinblick auf die Ausgestaltung des mit dem Freilaufmechanismus bzw. der zumindest einen Schwerkraftklinke zusammenwirkenden Eingriffsabschnitts ist gemäß einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung vorgesehen, dass zumindest ein Vertikalprofil mehrere Vorsprünge und/oder Vertiefungen aufweist, mit denen die zumindest eine Schwerkraftklinke in Eingriff kommen kann. Diese Vorsprünge und/oder Vertiefungen sind erfindungsgemäß auch derart ausgestaltet, dass nicht nur die zumindest eine Schwerkraftklinke, sondern alternativ oder zusätzlich auch ein Abschnitt eines Antriebes mit diesen in Eingriff kommen kann. Auf diese Weise erfüllen die Vorsprünge und/oder Vertiefungen an dem zumindest einen Vertikalprofil eine doppelte Funktion, nämlich einerseits die Profile im unbewegten Zustand zu sichern, und andererseits während des Vorschubes der Profile als Kraftangriffspunkt für einen Antrieb zu dienen.
  • Obgleich die Arbeitsbühne im Rahmen der vorliegenden Erfindung prinzipiell auf einer beliebigen Seite der Vertikalträger vorgesehen sein kann, ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Arbeitsbühne auf einer den Kragträgern gegenüberliegenden Seite der Vertikalprofile angeordnet ist. Hierdurch wird ermöglicht, dass die Vorrichtung mit der Arbeitsbühne an einer noch eingeschalten, obersten Decke "vorbeiklettern" kann, ohne dass die Arbeitsbühne demontiert oder weggeklappt werden muss.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung sind zumindest zwei äußere Vertikalprofile und zumindest ein mittleres Vertikalprofil vorgesehen, wobei zumindest eine Abspannung von dem mittleren zu zumindest einem äußeren Vertikalprofil angeordnet ist. Auf diese Weise wird erreicht, dass Belastungen (beispielsweise aus Eigengewicht) nicht in die Mitte einer Gebäudedecke eingeleitet werden müssen, sondern an den Rändern der Gebäudedecke, wo sich beispielsweise Wände oder andere Aussteifungen der Bauteile befinden.
  • Gemäß noch einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist an zumindest einem Vertikalprofil zumindest eine Diagonalstütze anbringbar. Eine derartige Diagonalstütze hat sich insbesondere als vorteilhaft erwiesen, wenn das zu erstellende Bauwerk erst eine einzige Ebene (beispielsweise Gebäudedecke) besitzt, da dann die Vertikalträger über eine Ebene von Kragträgern geführt und über die mindestens eine Diagonalstütze stabilisiert werden. Auf diese Weise kann die Vorrichtung sogar gehalten werden, noch bevor eine erste Gebäudedecke betoniert ist.
  • Um die erfindungsgemäße Vorrichtung möglichst flexibel an veränderliche Anforderungen anpassen zu können, ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass an zumindest einem Vertikalprofil eine Profilverlängerung, vorzugsweise in geschwenktem Zustand und vorzugsweise mit einer Abdeckungsverlängerung anbringbar ist. Hierdurch kann die erfindungsgemäße Vorrichtung problemlos an Besonderheiten des Bauablaufs oder des zu erstellenden Bauwerks angepasst werden.
  • Die Kragträger besitzen im Rahmen der vorliegenden Erfindung hauptsächlich die Funktion, die Vertikalprofile zu lagern und zu führen. Allerdings können die Kragträger gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorteilhaft auch dazu genutzt werden, einen Bühnenbelag ein- oder aufzulegen. Hierdurch stellt die Erfindung eine Vergrößerung des Arbeitsbereichs und ein verbessertes Sicherheitsniveau mit minimalem Aufwand bereit.
  • Um die bei Bauwerken häufig auftretenden Toleranzen problemlos aufnehmen zu können, ist gemäß einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung vorgesehen, dass zwischen zumindest einem Vertikalprofil und einer Führung an einem Kragträger ein Spiel ausgebildet ist.
  • Die mittelbar oder unmittelbar an den Vertikalprofilen angepasste Abdeckung kann im Rahmen der vorliegenden Erfindung auf unterschiedlichste Art und Weise ausgestaltet sein. So kann sie beispielsweise im Wesentlichen flächendeckend oder auch nur teilflächig vorgesehen sein. Gemäß einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist ferner vorgesehen, dass die Abdeckung als solche zumindest abschnittsweise luftdurchlässig ist.
  • Obgleich die erfindungsgemäße Vorrichtung prinzipiell die Möglichkeit bietet, mehrere Arbeitsbühnen vorzusehen, hat es sich als besonders einfaches und dennoch ablauftechnisch und sicherheitstechnisch vorteilhaftes Prinzip erwiesen, dass gemäß einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung mit Ausnahme der in einem oberen Bereich vorgesehenen Arbeitsbühne keine weiteren Arbeitsbühne vorhanden sind.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Schutz- und Zugangsvorrichtung ist, dass sie eine besonders schlanke Bauform besitzt und nur wenig über die Außenkontur des zu erstellenden Bauwerks hervorsteht. Dies wird gemäß einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung insbesondere dann erreicht, wenn sich die Vertikalprofile, in einer Draufsicht gesehen, auf einer einzigen weitgehend geraden, polygonalen oder gekrümmten Linie befinden, die bevorzugt im Wesentlichen der Bauwerkskontur angepasst ist.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt schematisch eine Draufsicht und eine Frontansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schutz- und Zugangsvorrichtung;
  • 2 zeigt eine schematische Seitenansicht der in 1 gezeigten Ausführungsform;
  • 3 zeigt weitere, vergrößerte schematische Seitenansichten der in 1 gezeigten Ausführungsform; und
  • 4 zeigt eine weitere, vergrößerte schematische Seitenansicht der in 1 gezeigten Ausführungsform.
  • Ausführliche Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
  • Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend ausführlich unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben.
  • Eine Schutz- und Zugangsvorrichtung 10 als bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist in 1 schematisch in einer Draufsicht und einer Frontansicht gezeigt. Die Schutz- und Zugangsvorrichtung 10 dient zum Schutz von Arbeitskräften, beispielsweise beim Errichten einer Schalung 48 für eine zu erstellende Gebäudedecke 12.1, und zur Ermöglichung von Zugang beim Erstellen von Gebäudedecken 12, kann jedoch prinzipiell auch bei anderen Bauvorhaben eingesetzt werden. Das in der vorliegenden Ausführungsform zur Veranschaulichung herangezogene Bauwerk besitzt eine Anzahl von bereits erstellten Gebäudedecken 12.2 sowie noch zu erstellenden Gebäudedecken 12.1, die durch Stützen bzw. Wände 42 getragen sind. Dabei werden nachfolgend die zwischen den Wänden bzw. Stützen 42 in 1 gezeigten Bauteile als einheitliche Vorrichtung 10 beschrieben, obgleich die Vorrichtung auch in einem kleineren bzw. größeren Bereich des Gebäudes vorgesehen sein kann.
  • Die in 1 gezeigte Vorrichtung 10 umfasst zwei äußere Vertikalprofile 14.1 und zwei innere Vertikalprofile 14.2, die auf ihrer Außenseite (d.h. der dem Gebäude abgewandten Seite) eine Abdeckung 18 tragen. Bei den Vertikalprofilen 14 kann es sich beispielsweise um Aluminium- oder Stahlprofile mit einem offenen oder geschlossenen Querschnitt handeln.
  • Die Abdeckung 18 ist in der vorliegenden Ausführungsform durch eine Mehrzahl von Lochblechen gebildet, welche die Außenfläche der Vorrichtung 10 im Wesentlichen vollständig bedecken und aufgrund ihrer Lochung in gewissem Maße luftdurchlässig und/oder ggf. auch lichtdurchlässig sind. Es ist jedoch zu beachten, dass die Abdeckung 18 im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch durch zahlreiche kleinformatige, gegebenenfalls beabstandete oder wenige großformatige Elemente gebildet sein kann.
  • In einem oberen Bereich der Vertikalprofile 14 ist eine Arbeitsbühne 16 angebracht, die derart angeordnet ist, dass sie den Arbeitskräften Zugang zu der zu erstellenden Gebäudedecke 12.1 gibt und die Arbeitskräfte während der Arbeiten an der zu erstellenden Gebäudedecke 12.1 vor einem Herabfallen schützt. Dabei ist die Arbeitsbühne 16 in üblicher Weise mit einer Stehfläche 16.1 und einem Geländer 16.2 versehen. Ferner ist die Arbeitsbühne, wie in 2 am besten zu erkennen ist, auf einer den Gebäudedecken 12 gegenüberliegenden Seite der Vertikalprofile 14 angeordnet.
  • Wie in 2 noch besser zu erkennen ist, sind die Vertikalprofile 14 an bestehenden Gebäudedecken 12.2 durch Kragträger 20 abgestützt und geführt. Dabei sollten die Kragträger 20 vorzugsweise an mindestens zwei übereinander liegenden Gebäudedecken 12.2 befestigt sein. Allerdings ist es zu Beginn der Bauarbeiten ebenso möglich, Kragträger 20 nur an einer Gebäudedecke 12.2 (oder einer anderen Abstützung) zu befestigen und die Stabilität der Vertikalprofile 14 über hier nicht näher gezeigte Diagonalstützen oder dergleichen sicherzustellen. Die Vertikalträger 14 überspannen somit vorteilhaft zumindest zwei bestehende Gebäudedecken 12.2 sowie eine zu erstellende Gebäudedecke 12.1, können jedoch auch länger ausgeführt sein oder gegebenenfalls durch eine hier nicht näher gezeigte Profilverlängerung mit entsprechender Abdeckungsverlängerung verlängerbar sein, wobei diese Verlängerungen beispielsweise verschwenkbar an den Vertikalprofilen 14 angeordnet sein können.
  • Die Kragträger 20 sind in der vorliegenden Ausführungsform jeweils mittels eines Konus 36 an der entsprechenden Decke befestigt, wobei es sich bei dem Konus 36 vorteilhaft um ein sich nach oben hin verjüngendes Bauteil handelt, das derart in die Decke 12 einbetoniert ist, dass es nach Gebrauch aus der Decke gelöst und weiterverwendet werden kann.
  • An ihrem freien Ende besitzen die Kragträger 20 jeweils eine Führung 40, die dazu ausgelegt ist, formschlüssig in das Profil der Vertikalträger 14 einzugreifen und diese vertikal zu führen. Dabei ist die Führung 40 mit einem gewissen Spiel zu dem Vertikalprofil 14 ausgebildet, um Bauwerkstoleranzen ausgleichen zu können. Die Führungen 40 können dabei im einfachsten Falle derart konstruiert sein, dass die Vertikalträger in einer Richtung „ein- und ausgefädelt" werden kann. Alternativ ist es jedoch ebenso möglich, die Führungen 40 derart mit einem Mechanismus auszustatten, dass diese an einer beliebigen Stelle mit den Vertikalträgern in Eingriff gebracht werden können.
  • Zusätzlich können die Kragträger 20 dazu dienen, in dem Bereich zwischen der Außenkontur der jeweiligen Decken 12 und den Vertikalprofilen 14 bzw. der Abdeckung 18 einen Bühnenbelag 38 ein- bzw. aufzulegen (1).
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 umfasst ferner einen abnehmbaren Antrieb 22, der in 3 am besten zu erkennen ist. Bei dem Antrieb 22 handelt es sich in der vorliegenden Ausführungsform um einen Hydraulikzylinder mit einem ein- und ausfahrbaren Kolben 22.1, an dessen freiem Ende ein Hubelement 40.1 mit einem Freilaufmechanismus in Form einer Schwerkraftklinke 24 angeordnet ist. Auch dieses Hubelement 40.1 steht mit dem Querschnitt des Vertikalprofils 14 verschiebbar in Eingriff. Dabei weist das Vertikalprofil 14 auf der der Schwerkraftklinke 24 zugewandten Seitenfläche eine Mehrzahl von Vorsprüngen 26 auf, mit denen die Schwerkraftklinke 24 des Antriebes in Eingriff kommen kann. In gleicher Weise weist auch die an dem freien Ende des jeweiligen Kragträgers 20 vorgesehene Führung 40 eine Schwerkraftklinke 24 auf, die mit den jeweiligen Vorsprüngen 26 der Vertikalprofile 14 in Eingriff kommen kann.
  • Der Antrieb 22 ist, wie in 3 zu erkennen ist, an seinem dem Hubelement 40.1 gegenüberliegenden Ende auf einem Kragträger 20 abgestützt und erstreckt sich im Wesentlichen parallel zu dem Vertikalprofil 14, so dass sich ein geringer Hebelarm ergibt. Es ist jedoch ebenso möglich, den Antrieb 22 unmittelbar auf der Gebäudedecke 12.2 oder an anderer geeigneter Stelle abzustützen.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung können an Stelle des Hydraulikzylinders selbstverständlich auch andere Aggregate als Antrieb 22 eingesetzt werden, die beispielsweise elektrisch, elektromechinisch oder pneumatisch arbeiten. Ferner ist es für bestimmte Anwendungen auch denkbar, dass an Stelle eines speziellen Antriebes die Schutz- und Zugangsvorrichtung unter Einsatz herkömmlicher Hebezeuge wie Krane etc. umgesetzt wird.
  • Wie in der Frontansicht in 1 am besten zu erkennen ist, umfasst die Vorrichtung 10 ferner zwei diagonal vorgesehene Abspannungen 28, die jeweils von einem mittleren Vertikalprofil 14.2 zu einem äußeren Vertikalprofil 14.1 verlaufen und hierdurch die Steifigkeit der erfindungsgemäßen Schutz- und Zugangsvorrichtung 10 erhöhen. Diese Maßnahme ist besonders vorteilhaft, wenn – wie in der vorliegenden Ausführungsform – die Schutz- und Zugangsvorrichtung 10 schlank ausgeführt ist und sich, in der Draufsicht in 1 gesehen, die Vertikalprofile 14 auf einer einzigen, weitgehend geraden, polygonalen oder gekrümmten Linie befinden, die bevorzugt im Wesentlichen der Bauwerkskontur angepasst ist und in 1 mit "L" bezeichnet ist.
  • Der Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 wird nachfolgend beschrieben. Zunächst werden die Kragträger 20 an zwei übereinanderliegenden, fertiggestellten Gebäudedecken 12.2 über die Verankerungskonen 36 befestigt. Nun kommt einmalig ein Hebezeug zum Einsatz, wie beispielsweise ein Kran, um eine Einheit aus Vertikalprofilen 14, Abdeckung 18 und Arbeitsbühne 16 in die Führungen 40 der Kragträger 20 einzuhängen, wobei die Vorsprünge 26 der Vertikalprofile 14 auf den Schwerkraftklinken 24 zum Liegen kommen und die Vertikalprofile 14 in vertikaler Richtung abstützen. Dabei werden die Vertikalprofile 14 derart angeordnet, dass die Arbeitsbühne 16 im Bereich einer zu erstellenden Gebäudedecke 12.1 zum Liegen kommt (2). In diesem Zustand dient die Vorrichtung 10 an den bestehenden Gebäudedecken 12.2 als Schutz für die Arbeitskräfte, und zwar sowohl gegenüber einem Herunterfallen als auch gegenüber externen Einflüssen, wie Wind, Sonne, Feuchtigkeit sowie von oben herabfallenden Gegenständen. Ferner bietet die Arbeitsbühne 16 Schutz und Zugang für die Arbeitskräfte im Bereich der zu erstellenden Gebäudedecke 12.1.
  • Sobald die Gebäudedecke 12.1 fertiggestellt und in einem gewissen ausreichenden Maß ausgehärtet ist (der Beton muss noch nicht seine Nennfestigkeit erreicht haben), werden im Bereich der obersten Gebäudedecke weitere Kragträger 20 über die Verankerungskonen 36 befestigt, wobei die Führungen 40 mit den Schwerkraftklinken 24 mit den Vertikalprofilen in Eingriff gebracht werden und ab diesem Zeitpunkt ebenso als Abstützungen dienen.
  • Sobald mit der Erstellung der nächsthöheren Gebäudedecke begonnen werden soll bzw. sobald die Schutz- und Zugangsvorrichtung 10 im unteren Bereich nicht mehr benötigt wird, werden die Vertikalträger 14 entlang der Führungen 40 um eine Stockwerksebene nach oben verschoben. Zu diesem Zweck wird zumindest ein Antrieb 22 an einem Kragträger 20 befestigt und mit dem zugehörigen Vertikalprofil 14 über das Hubelement 40.1 und die Schwerkraftklinke 24 in Eingriff gebracht (vgl. rechte Zeichnung in 3). Anschließend wird der Kolben 22.1 des Antriebs 22 ausgefahren, so dass sich der Vertikalträger 14 zusammen mit den übrigen Vertikalträgern 14, der Abdeckung 18 und der Arbeitsbühne 16 um den Hubweg des Kolbens 22 nach oben bewegt. Dabei gleiten die Vorsprünge 26 an der Schwerkraftklinke 24 der Führung 40 vorbei.
  • Anschließend wird der Kolben 22.1 wieder eingefahren, wobei entsprechende Vorsprünge 26 der Vertikalträger 14 auf der Schwerkraftklinke 24 der Führung 40 aufliegen und die Schwerkraftklinke 24 des Hubelements 40.1 an den zugehörigen Vorsprüngen 26 vorbei gleitet. Dieser Hubvorgang wird so lange wiederholt, bis die Vertikalträger 14 und somit die Arbeitsbühne 16 die gewünschte Position erreicht haben, in welcher die Arbeitsbühne 16 Schutz und Zugang für die nächste zu erstellende Gebäudedecke 12.1 bietet. Der Antrieb 22 kann nun an der in 3 gezeigten Stelle verbleiben, oder kann gegebenenfalls auch bei einer anderen Vorrichtung 10 eingesetzt werden, um diese gegebenenfalls zu verschieben.
  • Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist in 4 dargestellt, die eine weitere, vergrößerte schematische Seitenansicht der in 1 gezeigten Ausführungsform veranschaulicht. Wie in 4 zu erkennen ist, sind die Vertikalträger 14 in ihrem unteren Bereich mit einem Ausleger 44 ausgestattet, der derart angeordnet ist, dass er beim Hochschieben der Vertikalträger 14 in den Zwischenraum zwischen benachbarten Kragträgern 20 eingreifen kann. Auf diese Weise kann die Vorrichtung beim Hochschieben der Vertikalträger 14 automatisch Bühnenbeläge 38"mitnehmen", so dass die Bühnenbeläge 38 nicht auf gefährliche Weise durch Baustellenpersonal aufgenommen werden müssen, zumal beim Hochfahren der Vertikalträger 14 in dem hierdurch frei werdenden Geschoss in der Regel bereits aus Sicherheitsgründen ein Geländer 46 vorhanden sein sollte, das ein manuelles Aufheben der Bühnenbeläge 38 zusätzlich erschweren würde. Demgegenüber können die Bühnenbeläge 38 durch die Ausleger 44 in eine Position oberhalb des Geländers 46 angehoben werden, wo sie problemlos und sicher durch das Personal gegriffen werden können.

Claims (14)

  1. Schutz- und Zugangsvorrichtung (10) zum Schutz von Arbeitskräften und zur Ermöglichung von Zugang, insbesondere beim Erstellen von Gebäudedecken (12), mit: – zumindest zwei Vertikalprofilen (14), – zumindest einer in einem oberen Bereich mittelbar oder unmittelbar an die Vertikalprofile (14) angebrachten Arbeitsbühne (16) als Zugang zu einer zu erstellenden Gebäudedecke (12.1), – einer mittelbar oder unmittelbar an den Vertikalprofilen (14) angebrachten Abdeckung (18), – wobei die Vertikalprofile (14) durch an bestehende Gebäudedecken (12.2) anbringbare Kragträger (20) geführt sind, und – wobei zumindest ein abnehmbarer Antrieb (22) vorgesehen ist, um die Vorrichtung (10) anzuheben.
  2. Schutz- und Zugangsvorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (22) zwischen einem Kragträger (20) und einem Vertikalprofil (14) anbringbar ist.
  3. Schutz- und Zugangsvorrichtung (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Kragträger (20) und/oder zumindest ein Antrieb (22) einen Freilaufmechanismus, insbesondere zumindest eine Schwerkraftklinke (24) aufweist.
  4. Schutz- und Zugangsvorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Vertikalprofil (14) mehrere Vorsprünge (26) und/oder Vertiefungen aufweist, mit denen ein Abschnitt eines Antriebs (22) und/oder eine Schwerkraftklinke (24) in Eingriff kommen kann.
  5. Schutz- und Zugangsvorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsbühne (16) auf einer den Kragträgern (20) gegenüber liegenden Seite der Vertikalprofile (14) angeordnet ist.
  6. Schutz- und Zugangsvorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei äußere Vertikalprofile (14.1) und zumindest ein mittleres Vertikalprofil (14.2.) sowie zumindest eine Abspannung (28) von dem mittleren (14.2) zu zumindest einem äußeren Vertikalprofil (14.1) vorgesehen sind.
  7. Schutz- und Zugangsvorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an zumindest einem Vertikalprofil (14) zumindest eine Diagonalstütze anbringbar ist.
  8. Schutz- und Zugangsvorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an zumindest einem Vertikalprofil (14) eine Profilverlängerung, vorzugsweise in geschwenktem Zustand und vorzugsweise mit einer Abdeckungsverlängerung anbringbar ist.
  9. Schutz- und Zugangsvorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kragträger (20) mittels eines Konus (36) verankerbar sind, der sich nach obenhin verjüngt und wiedergewinnbar ist.
  10. Schutz- und Zugangsvorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an zumindest zwei Kragträgern (20) ein Bühnenbelag (38) ein- oder auflegbar ist.
  11. Schutz- und Zugangsvorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen zumindest einem Vertikalprofil (14) und einer Führung (40) an einem Kragträger (20) ein Spiel ausgebildet ist.
  12. Schutz- und Zugangsvorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (18) zumindest abschnittsweise luftdurchlässig ist.
  13. Schutz- und Zugangsvorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mit Ausnahme der in einem oberen Bereich vorgesehenen Arbeitsbühne (16) keine weiteren Arbeitsbühnen vorhanden sind.
  14. Schutz- und Zugangsvorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich, in einer Draufsicht gesehen, die Vertikalprofile (14) auf einer einzigen weitgehend geraden, polygonalen oder gekrümmten Linie befinden, die bevorzugt im wesentlichen der Bauwerkskontur angepasst ist:
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