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Technisches
Gebiet
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Die
Erfindung betrifft eine Schutz- und Zugangsvorrichtung zum Schutz
von Arbeitskräften
und zur Ermöglichung
von Zugang, insbesondere beim Erstellen von Gebäudedecken, mit einer Anzahl
von Vertikalprofilen und einer mittelbar oder unmittelbar an die
Profile angebrachten Arbeitsbühne.
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Derartige
Schutz- und Zugangsvorrichtungen werden bei der Erstellung von Bauwerken
genutzt, um den noch nicht mit einer Fassade versehenen Außenbereich
von Bauwerken zu sichern und eine Zugangsverbindung zwischen benachbarten Geschossen
des Bauwerks bereitzustellen.
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Eine
Schutz- und Zugangsvorrichtung der eingangs genannten Art ist beispielsweise
in der WO 01/53630 offenbart. Diese besitzt vertikale Träger, die
jeweils über
Ausleger an mehreren Gebäudedecken
befestigt sind. An den vertikalen Trägern sind Verkleidungspaneele
angeordnet, um eine temporäre
Fassade vorzusehen. Ferner können
an den Trägern
zwischen den Gebäudedecken
auch Arbeitsbühnen
angeordnet sein. Die Vorrichtung wird taktweise von Geschoss zu
Geschoss angehoben, wobei die Träger
während
des Anhebens durch die Ausleger geführt werden.
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Allerdings
hat sich gezeigt, dass das taktweise Anheben der Vorrichtung mit
einem hohen Aufwand verbunden ist, da hierfür stets geeignete Hebezeuge
bereitstehen müssen,
wie Krane oder dergleichen. Dies beeinträchtigt insbesondere bei hohen Bauwerken
den gesamten Bauablauf bzw. erfordert eine erhöhte Kapazität an Hebezeugen. Ferner beschränkt sich
die in der WO 01/53630 offenbarte Vorrichtung darauf, Schutz und
Zugang für
bereits bestehende Gebäudeabschnitte
bereitzustellen.
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Weiterhin
offenbart die
US 5,161,641 ein
Sicherheitsnetz, das über
Führungsschienen
verschiebbar an Gebäuden
angebracht wird.
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Darstellung
der Erfindung
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schutz- und Zugangsvorrichtung
der eingangs genannten Art bereitzustellen, die auch für noch zu erstellende
Gebäudeabschnitte
Schutz und Zugang verleiht und einen einfachen und zügigen Betrieb
ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Schutz- und Zugangsvorrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 1
gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Der
Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, den Einsatzbereich einer Schutz-
und Zugangsvorrichtung der eingangs genannten Art zu verbreitern und
diese unabhängiger
zu machen. Zu diesem Zweck ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Arbeitsbühne in einem
oberen Bereich mittelbar oder unmittelbar an die Vertikalprofile
angebracht ist. Hierdurch kann die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht nur eine
Schutz- und Zugangsfunktion
für bestehende
Bauwerksabschnitte erfüllen,
sondern auch eine Arbeitsplattform für noch zu erstellende Bauwerksabschnitte
bieten. So ermöglicht
die erfindungsgemäße Vorrichtung über die
im oberen Bereich an die Vertikalprofile angebrachte Arbeitsbühne beispielsweise, auf
sichere Weise Arbeiten an einer bereits eingeschalten, jedoch noch
nicht betonierten Gebäudedecke
vorzunehmen. Ferner bietet die Schutz- und Zugangsvorrichtung mit
ihrer Abdeckung auch Schutz beim Aufbauen einer Schalung für die u
erstellende Gebäudedecke,
und zwar einerseits Schutz vor einem Herunterfallen, und andererseits
Schutz vor Witterungseinflüssen
(Wind, Hitze, Kälte)
und Lärm.
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Darüber hinaus
ermöglicht
der von der erfindungsgemäßen Vorrichtung
abnehmbare Antrieb ein störungsfreies
und zügiges
Anheben der Vertikalprofile mit den daran angebrachten Bauteilen
von einem Geschoss zum nächsten,
ohne dass der übrige
Betrieb der Baustelle beeinträchtigt
wird. Dies hat sich beim Vorschieben der Vertikalprofile in einen
noch zu erstellenden Bauwerksbereich als besonders vorteilhaft erwiesen,
da in diesem Falle der Einsatz separater Hebezeuge nicht nur umständlich,
sondern auch gefährlich
sein kann, da das Aushängen
von Hebehaken oder dergleichen in einem (oberen) Bereich der Vertikalprofile
erfolgen müsste,
im welchem noch kein gesicherter Bauwerksabschnitt vorhanden ist.
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Obgleich
der abnehmbare Antrieb im Rahmen der vorliegenden Erfindung an unterschiedlichen
Orten der Vorrichtung angeordnet sein kann, hat es sich gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung als vorteilhaft erwiesen, dass der Antrieb
zwischen einem Kragträger
und einem Vertikalprofil anbringbar ist. Hierdurch ergibt sich eine
besonders unmittelbare Kraftübertragung
mit geringen Hebelarmen und einer stabilen Abstützung für den Antrieb.
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Gemäß einer
Weiterbildung der vorliegenden Erfindung weist zumindest ein Kragträger und/oder
zumindest ein Antrieb einen Freilaufmechanismus, insbesondere zumindest
eine Schwerkraftklinke auf. An Stelle einer Schwerkraftklinke kann jedoch
beispielsweise auch eine federvorgespannte Klinke oder ein anderer
geeigneter Freilaufmechanismus zum Einsatz kommen. Der Freilaufmechanismus
ist dazu ausgelegt, mit geeigneten Abschnitten an zumindest einem
Vertikalprofil in Eingriff zu kommen, so dass das entsprechende
Profil in nur einer Richtung (nach oben) verschoben werden kann.
Im Falle einer Schwerkraftklinke ruht das entsprechende Profil im
unbewegten Zustand auf der Schwerkraftklinke, kann jedoch bei einem
Vorschub des jeweiligen Profils ohne manuelle Betätigung der
Schwerkraftklinke an dieser vorbeigeführt werden, um danach wieder
(über einen
anderen Eingriffsabschnitt) auf der Schwerkraftklinke zu ruhen.
Mit anderen Worten ermöglicht
der Freilaufmechanismus, dass sich ein entsprechendes Vertikalprofil
automatisch an einem Kragträger
und/oder einem Antrieb sichert. Daher können bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch
bei einem Vorschub der Vertikalprofile Arbeiten unterhalb der Vorrichtung
fortgesetzt werden, was bei bekannten Vorrichtungen nicht möglich ist.
Ferner ermöglicht
der Freilaufmechanismus an dem mindestens einen Kragträger und/oder
an dem mindestens einen Antrieb eine stufenlose Anpassung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
an unterschiedliche Stockwerkhöhen.
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Im
Hinblick auf die Ausgestaltung des mit dem Freilaufmechanismus bzw.
der zumindest einen Schwerkraftklinke zusammenwirkenden Eingriffsabschnitts
ist gemäß einer
Weiterbildung der vorliegenden Erfindung vorgesehen, dass zumindest
ein Vertikalprofil mehrere Vorsprünge und/oder Vertiefungen aufweist,
mit denen die zumindest eine Schwerkraftklinke in Eingriff kommen
kann. Diese Vorsprünge und/oder
Vertiefungen sind erfindungsgemäß auch derart
ausgestaltet, dass nicht nur die zumindest eine Schwerkraftklinke,
sondern alternativ oder zusätzlich auch
ein Abschnitt eines Antriebes mit diesen in Eingriff kommen kann.
Auf diese Weise erfüllen
die Vorsprünge
und/oder Vertiefungen an dem zumindest einen Vertikalprofil eine
doppelte Funktion, nämlich
einerseits die Profile im unbewegten Zustand zu sichern, und andererseits
während
des Vorschubes der Profile als Kraftangriffspunkt für einen
Antrieb zu dienen.
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Obgleich
die Arbeitsbühne
im Rahmen der vorliegenden Erfindung prinzipiell auf einer beliebigen
Seite der Vertikalträger
vorgesehen sein kann, ist gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Arbeitsbühne auf
einer den Kragträgern
gegenüberliegenden
Seite der Vertikalprofile angeordnet ist. Hierdurch wird ermöglicht,
dass die Vorrichtung mit der Arbeitsbühne an einer noch eingeschalten,
obersten Decke "vorbeiklettern" kann, ohne dass
die Arbeitsbühne
demontiert oder weggeklappt werden muss.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung sind zumindest zwei äußere Vertikalprofile und zumindest
ein mittleres Vertikalprofil vorgesehen, wobei zumindest eine Abspannung
von dem mittleren zu zumindest einem äußeren Vertikalprofil angeordnet ist.
Auf diese Weise wird erreicht, dass Belastungen (beispielsweise
aus Eigengewicht) nicht in die Mitte einer Gebäudedecke eingeleitet werden
müssen, sondern
an den Rändern
der Gebäudedecke,
wo sich beispielsweise Wände
oder andere Aussteifungen der Bauteile befinden.
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Gemäß noch einer
Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist an zumindest einem
Vertikalprofil zumindest eine Diagonalstütze anbringbar. Eine derartige
Diagonalstütze
hat sich insbesondere als vorteilhaft erwiesen, wenn das zu erstellende Bauwerk
erst eine einzige Ebene (beispielsweise Gebäudedecke) besitzt, da dann
die Vertikalträger über eine
Ebene von Kragträgern
geführt
und über
die mindestens eine Diagonalstütze
stabilisiert werden. Auf diese Weise kann die Vorrichtung sogar
gehalten werden, noch bevor eine erste Gebäudedecke betoniert ist.
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Um
die erfindungsgemäße Vorrichtung
möglichst
flexibel an veränderliche
Anforderungen anpassen zu können,
ist gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass an zumindest einem
Vertikalprofil eine Profilverlängerung,
vorzugsweise in geschwenktem Zustand und vorzugsweise mit einer Abdeckungsverlängerung
anbringbar ist. Hierdurch kann die erfindungsgemäße Vorrichtung problemlos an
Besonderheiten des Bauablaufs oder des zu erstellenden Bauwerks
angepasst werden.
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Die
Kragträger
besitzen im Rahmen der vorliegenden Erfindung hauptsächlich die
Funktion, die Vertikalprofile zu lagern und zu führen. Allerdings können die
Kragträger
gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung vorteilhaft auch dazu genutzt werden, einen
Bühnenbelag
ein- oder aufzulegen. Hierdurch stellt die Erfindung eine Vergrößerung des
Arbeitsbereichs und ein verbessertes Sicherheitsniveau mit minimalem
Aufwand bereit.
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Um
die bei Bauwerken häufig
auftretenden Toleranzen problemlos aufnehmen zu können, ist
gemäß einer
Weiterbildung der vorliegenden Erfindung vorgesehen, dass zwischen
zumindest einem Vertikalprofil und einer Führung an einem Kragträger ein Spiel
ausgebildet ist.
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Die
mittelbar oder unmittelbar an den Vertikalprofilen angepasste Abdeckung
kann im Rahmen der vorliegenden Erfindung auf unterschiedlichste
Art und Weise ausgestaltet sein. So kann sie beispielsweise im Wesentlichen
flächendeckend
oder auch nur teilflächig
vorgesehen sein. Gemäß einer
Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist ferner vorgesehen,
dass die Abdeckung als solche zumindest abschnittsweise luftdurchlässig ist.
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Obgleich
die erfindungsgemäße Vorrichtung prinzipiell
die Möglichkeit
bietet, mehrere Arbeitsbühnen
vorzusehen, hat es sich als besonders einfaches und dennoch ablauftechnisch
und sicherheitstechnisch vorteilhaftes Prinzip erwiesen, dass gemäß einer
Weiterbildung der vorliegenden Erfindung mit Ausnahme der in einem
oberen Bereich vorgesehenen Arbeitsbühne keine weiteren Arbeitsbühne vorhanden
sind.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Schutz- und Zugangsvorrichtung
ist, dass sie eine besonders schlanke Bauform besitzt und nur wenig über die
Außenkontur
des zu erstellenden Bauwerks hervorsteht. Dies wird gemäß einer
Weiterbildung der vorliegenden Erfindung insbesondere dann erreicht, wenn
sich die Vertikalprofile, in einer Draufsicht gesehen, auf einer
einzigen weitgehend geraden, polygonalen oder gekrümmten Linie
befinden, die bevorzugt im Wesentlichen der Bauwerkskontur angepasst
ist.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 zeigt
schematisch eine Draufsicht und eine Frontansicht einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schutz-
und Zugangsvorrichtung;
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2 zeigt
eine schematische Seitenansicht der in 1 gezeigten
Ausführungsform;
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3 zeigt
weitere, vergrößerte schematische
Seitenansichten der in 1 gezeigten Ausführungsform;
und
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4 zeigt
eine weitere, vergrößerte schematische
Seitenansicht der in 1 gezeigten Ausführungsform.
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Ausführliche
Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend ausführlich unter
Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben.
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Eine
Schutz- und Zugangsvorrichtung 10 als bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist in 1 schematisch
in einer Draufsicht und einer Frontansicht gezeigt. Die Schutz-
und Zugangsvorrichtung 10 dient zum Schutz von Arbeitskräften, beispielsweise
beim Errichten einer Schalung 48 für eine zu erstellende Gebäudedecke 12.1, und
zur Ermöglichung
von Zugang beim Erstellen von Gebäudedecken 12, kann
jedoch prinzipiell auch bei anderen Bauvorhaben eingesetzt werden.
Das in der vorliegenden Ausführungsform
zur Veranschaulichung herangezogene Bauwerk besitzt eine Anzahl von
bereits erstellten Gebäudedecken 12.2 sowie noch
zu erstellenden Gebäudedecken 12.1,
die durch Stützen
bzw. Wände 42 getragen
sind. Dabei werden nachfolgend die zwischen den Wänden bzw. Stützen 42 in 1 gezeigten
Bauteile als einheitliche Vorrichtung 10 beschrieben, obgleich
die Vorrichtung auch in einem kleineren bzw. größeren Bereich des Gebäudes vorgesehen
sein kann.
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Die
in 1 gezeigte Vorrichtung 10 umfasst zwei äußere Vertikalprofile 14.1 und
zwei innere Vertikalprofile 14.2, die auf ihrer Außenseite
(d.h. der dem Gebäude
abgewandten Seite) eine Abdeckung 18 tragen. Bei den Vertikalprofilen 14 kann
es sich beispielsweise um Aluminium- oder Stahlprofile mit einem
offenen oder geschlossenen Querschnitt handeln.
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Die
Abdeckung 18 ist in der vorliegenden Ausführungsform
durch eine Mehrzahl von Lochblechen gebildet, welche die Außenfläche der
Vorrichtung 10 im Wesentlichen vollständig bedecken und aufgrund
ihrer Lochung in gewissem Maße
luftdurchlässig
und/oder ggf. auch lichtdurchlässig
sind. Es ist jedoch zu beachten, dass die Abdeckung 18 im
Rahmen der vorliegenden Erfindung auch durch zahlreiche kleinformatige,
gegebenenfalls beabstandete oder wenige großformatige Elemente gebildet
sein kann.
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In
einem oberen Bereich der Vertikalprofile 14 ist eine Arbeitsbühne 16 angebracht,
die derart angeordnet ist, dass sie den Arbeitskräften Zugang zu
der zu erstellenden Gebäudedecke 12.1 gibt
und die Arbeitskräfte
während
der Arbeiten an der zu erstellenden Gebäudedecke 12.1 vor
einem Herabfallen schützt.
Dabei ist die Arbeitsbühne 16 in üblicher Weise
mit einer Stehfläche 16.1 und
einem Geländer 16.2 versehen.
Ferner ist die Arbeitsbühne,
wie in 2 am besten zu erkennen ist, auf einer den Gebäudedecken 12 gegenüberliegenden
Seite der Vertikalprofile 14 angeordnet.
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Wie
in 2 noch besser zu erkennen ist, sind die Vertikalprofile 14 an
bestehenden Gebäudedecken 12.2 durch
Kragträger 20 abgestützt und
geführt.
Dabei sollten die Kragträger 20 vorzugsweise an
mindestens zwei übereinander
liegenden Gebäudedecken 12.2 befestigt
sein. Allerdings ist es zu Beginn der Bauarbeiten ebenso möglich, Kragträger 20 nur
an einer Gebäudedecke 12.2 (oder
einer anderen Abstützung)
zu befestigen und die Stabilität
der Vertikalprofile 14 über
hier nicht näher
gezeigte Diagonalstützen
oder dergleichen sicherzustellen. Die Vertikalträger 14 überspannen
somit vorteilhaft zumindest zwei bestehende Gebäudedecken 12.2 sowie eine
zu erstellende Gebäudedecke 12.1,
können
jedoch auch länger
ausgeführt
sein oder gegebenenfalls durch eine hier nicht näher gezeigte Profilverlängerung
mit entsprechender Abdeckungsverlängerung verlängerbar
sein, wobei diese Verlängerungen beispielsweise
verschwenkbar an den Vertikalprofilen 14 angeordnet sein
können.
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Die
Kragträger 20 sind
in der vorliegenden Ausführungsform
jeweils mittels eines Konus 36 an der entsprechenden Decke
befestigt, wobei es sich bei dem Konus 36 vorteilhaft um
ein sich nach oben hin verjüngendes
Bauteil handelt, das derart in die Decke 12 einbetoniert
ist, dass es nach Gebrauch aus der Decke gelöst und weiterverwendet werden kann.
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An
ihrem freien Ende besitzen die Kragträger 20 jeweils eine
Führung 40,
die dazu ausgelegt ist, formschlüssig
in das Profil der Vertikalträger 14 einzugreifen
und diese vertikal zu führen.
Dabei ist die Führung 40 mit
einem gewissen Spiel zu dem Vertikalprofil 14 ausgebildet,
um Bauwerkstoleranzen ausgleichen zu können. Die Führungen 40 können dabei
im einfachsten Falle derart konstruiert sein, dass die Vertikalträger in einer
Richtung „ein-
und ausgefädelt" werden kann. Alternativ
ist es jedoch ebenso möglich,
die Führungen 40 derart
mit einem Mechanismus auszustatten, dass diese an einer beliebigen
Stelle mit den Vertikalträgern
in Eingriff gebracht werden können.
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Zusätzlich können die
Kragträger 20 dazu dienen,
in dem Bereich zwischen der Außenkontur der
jeweiligen Decken 12 und den Vertikalprofilen 14 bzw.
der Abdeckung 18 einen Bühnenbelag 38 ein- bzw.
aufzulegen (1).
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung 10 umfasst
ferner einen abnehmbaren Antrieb 22, der in 3 am
besten zu erkennen ist. Bei dem Antrieb 22 handelt es sich
in der vorliegenden Ausführungsform um
einen Hydraulikzylinder mit einem ein- und ausfahrbaren Kolben 22.1,
an dessen freiem Ende ein Hubelement 40.1 mit einem Freilaufmechanismus
in Form einer Schwerkraftklinke 24 angeordnet ist. Auch
dieses Hubelement 40.1 steht mit dem Querschnitt des Vertikalprofils 14 verschiebbar
in Eingriff. Dabei weist das Vertikalprofil 14 auf der
der Schwerkraftklinke 24 zugewandten Seitenfläche eine
Mehrzahl von Vorsprüngen 26 auf,
mit denen die Schwerkraftklinke 24 des Antriebes in Eingriff
kommen kann. In gleicher Weise weist auch die an dem freien Ende des
jeweiligen Kragträgers 20 vorgesehene
Führung 40 eine
Schwerkraftklinke 24 auf, die mit den jeweiligen Vorsprüngen 26 der
Vertikalprofile 14 in Eingriff kommen kann.
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Der
Antrieb 22 ist, wie in 3 zu erkennen ist,
an seinem dem Hubelement 40.1 gegenüberliegenden Ende auf einem Kragträger 20 abgestützt und
erstreckt sich im Wesentlichen parallel zu dem Vertikalprofil 14,
so dass sich ein geringer Hebelarm ergibt. Es ist jedoch ebenso
möglich,
den Antrieb 22 unmittelbar auf der Gebäudedecke 12.2 oder
an anderer geeigneter Stelle abzustützen.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung können an Stelle des Hydraulikzylinders
selbstverständlich
auch andere Aggregate als Antrieb 22 eingesetzt werden,
die beispielsweise elektrisch, elektromechinisch oder pneumatisch
arbeiten. Ferner ist es für
bestimmte Anwendungen auch denkbar, dass an Stelle eines speziellen
Antriebes die Schutz- und Zugangsvorrichtung unter Einsatz herkömmlicher
Hebezeuge wie Krane etc. umgesetzt wird.
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Wie
in der Frontansicht in 1 am besten zu erkennen ist,
umfasst die Vorrichtung 10 ferner zwei diagonal vorgesehene
Abspannungen 28, die jeweils von einem mittleren Vertikalprofil 14.2 zu
einem äußeren Vertikalprofil 14.1 verlaufen
und hierdurch die Steifigkeit der erfindungsgemäßen Schutz- und Zugangsvorrichtung 10 erhöhen. Diese
Maßnahme
ist besonders vorteilhaft, wenn – wie in der vorliegenden Ausführungsform – die Schutz-
und Zugangsvorrichtung 10 schlank ausgeführt ist
und sich, in der Draufsicht in 1 gesehen,
die Vertikalprofile 14 auf einer einzigen, weitgehend geraden,
polygonalen oder gekrümmten
Linie befinden, die bevorzugt im Wesentlichen der Bauwerkskontur
angepasst ist und in 1 mit "L" bezeichnet
ist.
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Der
Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 wird
nachfolgend beschrieben. Zunächst werden
die Kragträger 20 an
zwei übereinanderliegenden,
fertiggestellten Gebäudedecken 12.2 über die
Verankerungskonen 36 befestigt. Nun kommt einmalig ein
Hebezeug zum Einsatz, wie beispielsweise ein Kran, um eine Einheit
aus Vertikalprofilen 14, Abdeckung 18 und Arbeitsbühne 16 in
die Führungen 40 der
Kragträger 20 einzuhängen, wobei
die Vorsprünge 26 der
Vertikalprofile 14 auf den Schwerkraftklinken 24 zum
Liegen kommen und die Vertikalprofile 14 in vertikaler
Richtung abstützen.
Dabei werden die Vertikalprofile 14 derart angeordnet,
dass die Arbeitsbühne 16 im
Bereich einer zu erstellenden Gebäudedecke 12.1 zum
Liegen kommt (2). In diesem Zustand dient
die Vorrichtung 10 an den bestehenden Gebäudedecken 12.2 als
Schutz für
die Arbeitskräfte,
und zwar sowohl gegenüber
einem Herunterfallen als auch gegenüber externen Einflüssen, wie
Wind, Sonne, Feuchtigkeit sowie von oben herabfallenden Gegenständen. Ferner
bietet die Arbeitsbühne 16 Schutz
und Zugang für
die Arbeitskräfte
im Bereich der zu erstellenden Gebäudedecke 12.1.
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Sobald
die Gebäudedecke 12.1 fertiggestellt und
in einem gewissen ausreichenden Maß ausgehärtet ist (der Beton muss noch
nicht seine Nennfestigkeit erreicht haben), werden im Bereich der
obersten Gebäudedecke
weitere Kragträger 20 über die Verankerungskonen 36 befestigt,
wobei die Führungen 40 mit
den Schwerkraftklinken 24 mit den Vertikalprofilen in Eingriff
gebracht werden und ab diesem Zeitpunkt ebenso als Abstützungen
dienen.
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Sobald
mit der Erstellung der nächsthöheren Gebäudedecke
begonnen werden soll bzw. sobald die Schutz- und Zugangsvorrichtung 10 im
unteren Bereich nicht mehr benötigt
wird, werden die Vertikalträger 14 entlang
der Führungen 40 um
eine Stockwerksebene nach oben verschoben. Zu diesem Zweck wird
zumindest ein Antrieb 22 an einem Kragträger 20 befestigt
und mit dem zugehörigen
Vertikalprofil 14 über
das Hubelement 40.1 und die Schwerkraftklinke 24 in
Eingriff gebracht (vgl. rechte Zeichnung in 3). Anschließend wird
der Kolben 22.1 des Antriebs 22 ausgefahren, so
dass sich der Vertikalträger 14 zusammen
mit den übrigen
Vertikalträgern 14,
der Abdeckung 18 und der Arbeitsbühne 16 um den Hubweg
des Kolbens 22 nach oben bewegt. Dabei gleiten die Vorsprünge 26 an
der Schwerkraftklinke 24 der Führung 40 vorbei.
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Anschließend wird
der Kolben 22.1 wieder eingefahren, wobei entsprechende
Vorsprünge 26 der
Vertikalträger 14 auf
der Schwerkraftklinke 24 der Führung 40 aufliegen
und die Schwerkraftklinke 24 des Hubelements 40.1 an
den zugehörigen
Vorsprüngen 26 vorbei
gleitet. Dieser Hubvorgang wird so lange wiederholt, bis die Vertikalträger 14 und
somit die Arbeitsbühne 16 die
gewünschte
Position erreicht haben, in welcher die Arbeitsbühne 16 Schutz und
Zugang für
die nächste
zu erstellende Gebäudedecke 12.1 bietet.
Der Antrieb 22 kann nun an der in 3 gezeigten
Stelle verbleiben, oder kann gegebenenfalls auch bei einer anderen
Vorrichtung 10 eingesetzt werden, um diese gegebenenfalls
zu verschieben.
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Ein
weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist in 4 dargestellt,
die eine weitere, vergrößerte schematische
Seitenansicht der in 1 gezeigten Ausführungsform
veranschaulicht. Wie in 4 zu erkennen ist, sind die
Vertikalträger 14 in
ihrem unteren Bereich mit einem Ausleger 44 ausgestattet,
der derart angeordnet ist, dass er beim Hochschieben der Vertikalträger 14 in
den Zwischenraum zwischen benachbarten Kragträgern 20 eingreifen kann.
Auf diese Weise kann die Vorrichtung beim Hochschieben der Vertikalträger 14 automatisch Bühnenbeläge 38"mitnehmen", so dass die Bühnenbeläge 38 nicht
auf gefährliche
Weise durch Baustellenpersonal aufgenommen werden müssen, zumal beim
Hochfahren der Vertikalträger 14 in
dem hierdurch frei werdenden Geschoss in der Regel bereits aus Sicherheitsgründen ein
Geländer 46 vorhanden sein
sollte, das ein manuelles Aufheben der Bühnenbeläge 38 zusätzlich erschweren
würde.
Demgegenüber
können
die Bühnenbeläge 38 durch
die Ausleger 44 in eine Position oberhalb des Geländers 46 angehoben
werden, wo sie problemlos und sicher durch das Personal gegriffen
werden können.