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Die Erfindung betrifft eine Sicherheitsvorrichtung für einen Insassen in einem Fahrzeug.
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Aus der
DE 10 2018 101 317 A1 ist eine Baugruppe für ein Fahrzeug umfassend einen Sitz bekannt. Die Baugruppe beinhaltet einen Kragen, der von dem Sitz gelagert wird. Der weist ein erstes Ende und ein zweites Ende auf. Die Baugruppe beinhaltet ein erstes Befestigungselement an dem ersten Ende und ein zweites Befestigungselement an dem zweiten Ende. Die Baugruppe beinhaltet das erste Befestigungselement und das zweite Befestigungselement, die lösbar miteinander verbindbar sind. Ein Airbag ist in dem Kragen angeordnet und in eine aufgeblasene Position aufblasbar.
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Darüber hinaus beschreibt die
EP 1 676 759 A1 ein Sicherheitssystem für Fahrgäste eines Schlafwagens mit Sitzen, die zu horizontalen Bettplätzen umgewandelt werden können. Das Sicherheitssystem umfasst mindestens einen Sicherheitsgurt für jeden Sitzplatz des Schlafwagens und einen Gurt, den jeder Fahrgast tragen kann, wobei dieser Gurt Verbindungselemente aufweist, um den Gurt mit dem Sicherheitsgurt zu verbinden und Mittel zur Einschränkung der Bewegung des Fahrgastes in horizontaler Richtung, wenn der Fahrgast auf seinem Bettplatz liegt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte Sicherheitsvorrichtung für ein Fahrzeug anzugeben.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Eine Sicherheitsvorrichtung für einen Insassen in einem Fahrzeug umfasst erfindungsgemäß zumindest ein Gurtsystem und/oder ein den Insassen zumindest abschnittsweise umhüllendes Element, welche bzw. welches den Insassen in einer Liegeposition lose fixieren oder fixiert, wobei sich das Gurtsystem zur Einschränkung einer Bewegungsfreiheit des Insassen in zumindest eine Richtung im Kollisionsfall des Fahrzeuges strafft und/oder zumindest ein Airbag in unmittelbarer Umgebung des in der Liegeposition befindlichen Insassen angeordnet ist und im Kollisionsfall des Fahrzeuges zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit in zumindest eine Richtung auslöst.
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Mittels einer derart ausgebildeten Sicherheitsvorrichtung ist eine Möglichkeit geboten, dass der Insasse eine Schlafposition einnehmen kann und dennoch eine Schutzwirkung bei einer Kollision des Fahrzeuges realisierbar ist.
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Die Schlafposition, d. h. die Liegeposition, kann von einem Insassen im manuellen Fahrbetrieb, wenn ein Fahrer eine Fahraufgabe des Fahrzeuges ausführt, eingenommen werden. Geeignet ist die Sicherheitsvorrichtung auch für ein im autonomen Fahrbetrieb fahrendes Fahrzeug.
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Wird fahrzeugseitig eine für das Fahrzeug bestehende Gefahrensituation erkannt, kann der Insasse in der Liegeposition mittels der Sicherheitsvorrichtung in eine vergleichsweise günstige Position gebracht werden, so dass der Insasse bei einer Kollision des Fahrzeuges optimiert in Bezug auf eine Rückhaltevorrichtung positioniert ist und somit ein Verletzungsrisiko für den Insassen verringert werden kann.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
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Dabei zeigen:
- 1 schematisch eine Schnittdarstellung einer Anordnung mit einem Insassen in einem Schlafsack mit einem Gurtsystem,
- 2 schematisch eine perspektivische Ansicht des Schlafsackes mit dem Gurtsystem und
- 3 schematisch eine Schnittdarstellung einer Anordnung mit dem Insassen in dem Schlafsack mit gestrafftem Gurtsystem.
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Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt beispielhaft und stark vereinfacht einen Insassen 1 eines nicht näher dargestellten Fahrzeuges in einem Schlafsack 2 als den Insassen 1 abschnittsweise umhüllendes Element 3 mit einem Gurtsystem 4.
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Der Schlafsack 2 und das Gurtsystem 4 sind Bestandteile einer Sicherheitsvorrichtung S, die dem Insassen 1, welcher eine Liegeposition aufweist, zugeordnet ist.
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Bei dem Fahrzeug kann es sich um ein autonom fahrendes Fahrzeug aber auch um ein manuell fahrendes Fahrzeug handeln, wobei ein Insasse 1 die Liegeposition einnehmen kann, um zu schlafen.
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Für eine solche Liegeposition als Fahrposition sind im Fahrzeug keine geeigneten Rückhaltesysteme vorhanden, so dass für den Insassen 1 in der Liegeposition ein erhebliches Verletzungsrisiko im Kollisionsfall des Fahrzeuges besteht. In Bezug auf vorhandene Rückhaltesysteme besteht die Gefahr, dass diese für die Liegeposition nicht geeignet sind und/oder keinen ausreichenden Verletzungsschutz für den liegenden Insassen 1 im Kollisionsfall bieten.
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Um einen Verletzungsschutz für den Insassen 1 in der Liegeposition im Fahrzeug zu optimieren, ist die im Folgenden beschriebene Sicherheitsvorrichtung S vorgesehen.
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In das den Insassen 1 zumindest abschnittsweise umhüllende Element 3 in Form des Schlafsackes 2 ist das Gurtsystem 4 integriert, wobei der Schlafsack 2, insbesondere das Gurtsystem 4, an einer Trennstelle T für einen Einstieg geöffnet werden kann. An der Trennstelle T erfolgt eine Zustandsüberwachung, insbesondere dahingehend, ob sich ein Insasse 1 im Schlafsack 2 befindet und das Gurtsystem 4 geschlossen ist. Beispielsweise ist die Trennstelle T als allgemein bekanntes Gurtschloss ausgebildet.
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Das Gurtsystem 4 ist mechanisch mit einem Zurrsystem 5, d. h. einen Straffsystem, gekoppelt, wobei Gurtabschnitte des Gurtsystems 4 durch ein eine Liegefläche bildendes Polster 6 oder eine Auflage zu dem Zurrsystem 5 geführt und mit diesem verbunden sind. Gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Zurrsystem 5 unterhalb der Liegefläche angeordnet, wobei dieses auch an einer anderen geeigneten Position, beispielsweise an einer Außenkante des Polsters 6 angeordnet sein kann.
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Mittels des Zurrsystems 5, das als Aufroller dient, kann das Gurtsystem 4 im normalen Fahrbetrieb des Fahrzeuges mit einer vorgegebenen Spannkraft vergleichsweise leicht gestrafft werden, so dass sich der Insasse 1 ohne großen Aufwand drehen kann.
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Die Liegefläche, d. h. das Polster 6, seitlich begrenzend sind Bordkanten 7 angeordnet, die derart ausgebildet sind, dass diese immer vorhanden sind. Alternativ dazu sind die Bordkanten 7 klappbar und/oder herausziehbar, so dass die Bordkanten 7 bei Bedarf manuell oder automatisch entsprechend positioniert werden können.
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Mittels der Bordkanten 7 ist der Insasse 1 in seiner Liegeposition seitlich abgestützt, wobei auf den Insassen 1 seitlich wirkende Kräfte in die Bordkanten 7 abgeleitet werden können.
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Sind die Bordkanten 7 bei Bedarf positionierbar, sind diese bei Nichtnutzung verstaut und können somit, z. B. beim Sitzen nicht als störend empfunden werden. Auch in Bezug auf die Bordkanten 7 erfolgt eine Überwachung, so dass je nach Ausgestaltung der Bordkanten 7 bei Nichtpositionierung ein Warnhinweis ausgegeben wird.
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In einer alternativen Ausführungsform kann auch nur eine statisch vorhandene oder positionierbare Bordkante 7 vorgesehen sein.
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Das Gurtsystem 4 kann als 5-Punkt- oder Mehrpunkt-Gurt ausgebildet sein, wie in einer perspektivischen Ansicht des Schlafsackes 2 mit dem Gurtsystem 4 in 2 dargestellt ist. In einer weiteren Ausführungsform ist das Gurtsystem 4 netzförmig ausgebildet und umhüllt den Insassen 1 mit oder ohne Schlafsack 2 oder textiles Flächengebilde abschnittsweise.
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Alternativ dazu kann die Sicherheitsvorrichtung S auch nur als Gurtsystem 4 ohne Schlafsack 2 ausgebildet sein. Denkbar ist auch, dass das abschnittsweise umhüllende Element 3 als ein textiles Flächengebilde in Form einer Decke ausgebildet ist.
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Dabei ist ein Gurtabschnitt des Gurtsystems 4 einem Schulterbereich, ein Gurtabschnitt einem Brustkorb, ein Gurtabschnitt einem Torso, ein Gurtabschnitt einer Hüfte, ein Gurtabschnitt Beinen und ein Gurtabschnitt Füßen des Insassen 1 zugeordnet. Dabei umlaufen die Gurtabschnitte den Insassen 1 und enden in dem Zurrsystem 5, wobei jeder Gurtabschnitt eine Trennstelle T, insbesondere in Form eines Gurtschlosses umfasst. Eine Anzahl der Gurtabschnitte zur Fixierung kann variieren.
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Im normalen Fahrbetrieb ist der Insasse 1 mittels des Schlafsackes 2 und des Gurtsystems 4 verhältnismäßig lose an dem die Liegefläche bildenden Polster 6 fixiert. Mittels der losen Fixierung steht dem Insassen 1 ein verhältnismäßig großer Bewegungsfreiraum zur Verfügung, so dass dem Insassen 1 eine komfortable Liegeposition ermöglicht wird.
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Wird fahrzeugseitig, insbesondere anhand erfasster Signale einer Umgebungssensorik des Fahrzeuges, ermittelt, dass dem Fahrzeug eine Kollision bevorsteht oder die Kollision selbst wird erfasst, wird das Zurrsystem 5 angesteuert und dadurch das Gurtsystem 4 gestrafft, so dass der Insasse 1 in seiner Liegeposition auf dem Polster 6 mittels des Gurtsystems 4 in Bezug auf verschiedene Kollisionsrichtungen fixiert und gesichert ist, wie in 3 gezeigt ist. Zur Fixierung und Absicherung des Insassen 1 ist es nicht erforderlich, dass der Insasse 1, insbesondere das die Liegefläche bildende Polster 6, in Fahrtrichtung des Fahrzeuges positioniert ist. Insbesondere wird der Insasse 1 mittels des gestrafften Gurtsystems 4 in gestreckter Lage in der Mitte der Liegefläche positioniert und fixiert, wobei Extremitäten des Insassen 1 ebenfalls in eine körpernahe Lage positioniert werden können. Der Insasse 1 ist mittels des Gurtsystems 4 fixiert, so dass eine Relativbewegung des Insassen 1 zum Fahrzeug im Kollisionsfall desselben zumindest minimiert werden kann. Durch die minimierte Relativbewegung des Insassen 1 in Bezug auf das Fahrzeug kann die auf den Insassen 1 wirkende Beschleunigung ebenfalls minimiert werden, wobei ein Anprall des Insassen 1 an Fahrzeugkomponenten weitestgehend ausgeschlossen werden kann.
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Zusätzlich kann vorgesehen sein, dass in der Umgebung des Polsters 6 und somit der Liegefläche und insbesondere im Schlafsack 2 eine Anzahl nicht näher gezeigter Airbags integriert ist, welche ihr Volumen im Kollisionsfall des Fahrzeuges schlagartig erhöhen.
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Der Schlafsack 2 ist unterseitig an dem Polster 6 oder der Auflage fixiert, wobei der Insasse 1 mittels der ausgelösten Airbags in dem Schlafsack 2 vergleichsweise eng umschlossen ist und diese enge Umschließung zur Fixierung des Insassen 1 in einer verhältnismäßig sicheren Position führt.
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In einer weiteren Ausführungsform umfasst die Sicherheitsvorrichtung S Fensterairbags und/oder einen Helmairbag, welcher bei einer erfassten, dem Fahrzeug bevorstehenden Kollision oder bei einer erfassten Kollision des Fahrzeuges auslösbar und mit einem Gas beaufschlagbar ist, so dass auch der Kopf des Insassen 1 geschützt ist.
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Im normalen Fahrbetrieb des Fahrzeuges ist der Insasse 1 mittels des Gurtsystems 4 lose in Bezug auf die Liegefläche fixiert, wobei das Gurtsystem 4 im Kollisionsfall des Fahrzeuges mittels des Zurrsystems 5 gestrafft wird und gegebenenfalls in unmittelbarer Umgebung des Insassen 1, insbesondere in den Schlafsack 2 integrierte Airbags auslösbar sind, so dass der Insasse 1 positioniert und fixiert ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Insasse
- 2
- Schlafsack
- 3
- umhüllendes Element
- 4
- Gurtsystem
- 5
- Zurrsystem
- 6
- Polster
- 7
- Bordkante
- S
- Sicherheitsvorrichtung
- T
- Trennstelle
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102018101317 A1 [0002]
- EP 1676759 A1 [0003]