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Stand der Technik
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schleifmitteleinheit, die eine Mehrzahl von Schleifmitteln zum Bearbeiten einer Oberfläche aufweist.
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Aus dem Stand der Technik ist eine derartige Schleifmitteleinheit bekannt. Diese Schleifmitteleinheit weist eine Mehrzahl von Schleifmitteln auf, die für eine händische Anwendung vorgesehen und zum Bearbeiten einer Oberfläche ausgebildet sind. Hierbei sind die Schleifmittel als Schleifscheiben ausgebildet, die miteinander verbunden sind und für einen Schleifvorgang von der Schleifmitteleinheit abgerissen werden können. Bei einer Anwendung mit einem Schleifroboter werden die einzelnen Schleifscheiben in einem Magazin gestapelt und jeweils bedarfsweise von dem Schleifroboter entnommen.
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Offenbarung der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung stellt eine Schleifmitteleinheit bereit, die eine Mehrzahl von Schleifmitteln zum Bearbeiten einer Oberfläche aufweist. Die Schleifmittel der Mehrzahl von Schleifmitteln sind zu einer Schleifmittelreihe aneinandergereiht und zumindest abschnittsweise miteinander verbunden, wobei die Schleifmittel der Mehrzahl von Schleifmitteln zur Verwendung mit einem einen Roboterschliff ausführenden Schleifroboter ausgebildet sind.
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Die Erfindung ermöglicht somit die Bereitstellung einer Schleifmitteleinheit, bei der durch die zu einer Schleifmittelreihe aneinandergereihten Schleifmittel eine einfache und unkomplizierte Entnahme durch einen einen Roboterschliff ausführenden Schleifroboter ermöglicht werden kann. Somit kann auf einfache Art und Weise eine automatische Entnahme eines Schleifmittels der Schleifmitteleinheit durch den Schleifroboter ermöglicht werden. Insbesondere kann dabei auf eine aufwendige Entnahme aus einem Magazin verzichtet werden, wodurch ein schneller Wechselvorgang und/oder längere Schleifmittelwechselzyklen entstehen können.
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Vorzugsweise sind die Schleifmittel der Mehrzahl von Schleifmitteln jeweils nach Art einer Schleifscheibe ausgebildet. Somit kann ein einfaches und unkompliziertes Schleifmittel bereitgestellt werden.
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Gemäß einer Ausführungsform sind zwischen zwei benachbarten Schleifmitteln der Schleifmittelreihe zumindest ein und bevorzugt zwei Transportbereiche ausgebildet. Somit kann eine sichere und zuverlässige Entnahme eines Schleifmittels der Schleifmittelreihe durch einen Schleifroboter ermöglicht werden.
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Die zwei Transportbereiche sind bevorzugt polygonal ausgebildet, wobei die Ecken abgerundet sein können. Somit kann einfach und unkompliziert ein geeigneter Transportbereich bereitgestellt werden, bei dem durch die abgerundeten Ecken ein ungewolltes Einreißen bei einem Abtrennen eines Schleifmittels zumindest verringert werden kann.
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Vorzugsweise weisen die zwei Transportbereiche jeweils zumindest eine Transportausnehmung zum Transport der Schleifmitteleinheit durch eine Fördereinheit eines entsprechenden Schleifroboters auf. Somit kann ein leichter und zuverlässiger Transport der Schleifmitteleinheit durch eine Fördereinheit ermöglicht werden, wobei ein Transport unabhängig von einer Ausgestaltung der Schleifscheibe, insbesondere einer Ausbildung eines der Schleifscheibe zugeordneten Lochbilds, ermöglicht wird.
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Bevorzugt ist jeweils zwischen einem Schleifmittel der Mehrzahl von Schleifmitteln und einem zugeordneten Transportbereich ein perforierter Verbindungsbereich zum Abtrennen des Schleifmittels von der Schleifmitteleinheit ausgebildet. Somit kann auf einfache Art und Weise eine vordefinierte Trennlinie zum Abtrennen eines Schleifmittels von der Schleifmitteleinheit bereitgestellt werden. Gemäß einer Ausführungsform bilden ein Schleifmittel der Mehrzahl von Schleifmitteln und zwei dem Schleifmittel zugeordnete Transportbereiche jeweils eine Wiederholungseinheit aus. Somit kann eine einfache und präzise Aneinanderreihung von aufeinander folgenden Schleifmitteln der Schleifmitteleinheit ermöglicht werden.
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Zumindest eine Wiederholungseinheit weist vorzugsweise eine Codierung auf, die Informationen über die Schleifmitteleinheit und/oder das Schleifmittel der Mehrzahl von Schleifmitteln aufweist. Somit können leicht und unkompliziert Informationen bzgl. der Schleifmitteleinheit und/oder des Schleifmittels der Mehrzahl von Schleifmitteln an den Schleifroboter übermittelt werden.
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Bevorzugt ist die Codierung nach Art von Löchern, Punkten und/oder einem Code ausgebildet. Somit kann auf einfache Art und Weise eine geeignete Codierung bereitgestellt werden.
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Gemäß einer Ausführungsform ist die Schleifmitteleinheit aus einer Schleifmittelwarenbahn durch ein Laser-Schneidverfahren ausgeschnitten und/oder ausgestanzt. Somit kann einfach und schnell eine Schleifmitteleinheit ausgebildet werden.
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Figurenliste
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Die Erfindung ist anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine Draufsicht auf eine Schleifmittelwarenbahn mit zwei Schleifmitteleinheiten,
- 2 eine Draufsicht auf eine der Schleifmitteleinheiten von 1,
- 3 einen vergrößerten Ausschnitt eines Transportbereichs der Schleifmitteleinheit von 1 und 2,
- 4 eine perspektivische Draufsicht auf die Schleifmittelwarenbahn von 1, mit ausgestanzten Schleifmitteleinheiten, und
- 5 einen vergrößerten Ausschnitt eines Transportbereichs der Schleifmitteleinheit gemäß einer weiteren Ausführungsform.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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1 zeigt eine beispielhafte Schleifmittelwarenbahn 100 mit zwei exemplarischen Schleifmitteleinheiten 110, 120. Illustrativ sind der Schleifmittelwarenbahn 100 zwei Schleifmitteleinheiten 110, 120 zugeordnet, jedoch kann die Schleifmittelwarenbahn 100 eine beliebige Anzahl von Schleifmitteleinheiten 110, 120 aufweisen. Dabei weisen die Schleifmitteleinheiten 110, 120 vorzugsweise jeweils eine Mehrzahl von Schleifmitteln 132 zum Bearbeiten einer Oberfläche auf.
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Bevorzugt sind die Schleifmitteleinheiten 110, 120 als Endlos-Streifen, insbesondere als parallele Endlos-Streifen, ausgebildet. Vorzugsweise sind die Schleifmitteleinheiten 110, 120 aus der Schleifmittelwarenbahn 100 durch ein Laser-Schneidverfahren ausgeschnitten und/oder ausgestanzt. Durch ein derartiges Ausschneiden und/oder Ausstanzen entstehen vorzugsweise die Endlos-Streifen, insbesondere die parallelen Endlos-Streifen der Schleifmitteleinheiten 110, 120. Bevorzugt werden die als Endlos-Streifen ausgebildeten Schleifmitteleinheiten 110, 120 zu einer Rolle aufgerollt, könnten jedoch alternativ auch durch Falten zu einem Stapel zusammengelegt werden.
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Erfindungsgemäß sind die Schleifmittel 132 der Mehrzahl von Schleifmitteln 132 zur Verwendung mit einem einen Roboterschliff ausführenden Schleifroboter ausgebildet. Dabei kann ein derartiger Schleifroboter durch die Anordnung der Schleifmittel 132 als Schleifmitteleinheit 110, 120 bedarfsweise eine automatische, bevorzugt eine vollautomatische, Entnahme eines jeweils benötigten Schleifmittel 132 tätigen, wobei eine jeweilige Fehlerrate vergleichsweise gering ist. Des Weiteren kann der Schleifroboter dabei vorzugsweise eine sogenannte Schlechtscheibe, d.h. ein verschlissenes Schleifmittel, auch automatisch ausscheiden.
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Gemäß einer Ausführungsform sind die Schleifmittel 132 der Mehrzahl von Schleifmitteln 132 jeweils nach Art einer runden bzw. kreisförmigen Schleifscheibe ausgebildet. Vorzugsweise weisen die Schleifscheiben 132 jeweils ein Lochbild 135 mit einer Mehrzahl von Ausnehmungen 133 auf. Bevorzugt sind die Ausnehmungen 133 als Stanzlöcher ausgebildet. Das Lochbild 135 ist dabei beliebig ausbildbar und nicht auf die in 1 gezeigte Anordnung der Ausnehmungen 133 eingeschränkt. Dabei kann eine Schleifmitteleinheit 110, 120 auch Schleifmittel 132 mit unterschiedlicher Körnung und/oder Lochbildern aufweisen, d.h. dass z.B. eine Schleifscheibe eine erste Körnung und/oder ein erstes Lochbild und eine danach folgende bzw. benachbarte Schleifscheibe eine zweite Körnung und/oder ein zweites Lochbild aufweisen kann.
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Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Ausbildung der Schleifmittel 132 als runde bzw. kreisförmige Schleifscheiben lediglich beispielhaften Charakter hat und nicht als Einschränkung der Erfindung zu sehen ist. So können die Schleifmittel 132 auch eine beliebig andere Form aufweisen z.B. eine rechteckige oder ovale Form oder nach Art eines Vielecks ausgebildet sein.
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Bevorzugt sind die Schleifmittel 132 der Mehrzahl von Schleifmitteln 132 zu einer Schleifmittelreihe 199 aneinandergereiht und zumindest abschnittsweise miteinander verbunden. Vorzugsweise sind die Schleifmittel 132 der Mehrzahl von Schleifmitteln 132 dabei linear hintereinander angeordnet, können jedoch auch versetzt zueinander angeordnet sein. Darüber hinaus sind in 1 illustrativ die zwei Schleifmitteleinheiten 110, 120 in benachbarten Reihen zueinander versetzt angeordnet, um bevorzugt einen geringen Verschnitt zu erhalten. Jedoch können die beiden Schleifmitteleinheiten 110, 120 in benachbarten Reihen auch parallel zueinander angeordnet sein, sodass vorzugsweise jeweils ein Schleifmittel 132 der Schleifmitteleinheit 110 aneinandergereiht, insbesondere linear zu einem anderen Schleifmittel 132 der Schleifmitteleinheit 120, angeordnet ist.
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Des Weiteren sind vorzugsweise zwischen zwei benachbarten Schleifmitteln 132 der Schleifmittelreihe 199 zumindest ein und bevorzugt zwei Transportbereiche 134, 136 ausgebildet. Dabei sind die zwei Transportbereiche 134, 136 bevorzugt polygonal ausgebildet, wobei die Ecken abgerundet sein können. Vorzugsweise sind die beiden Transportbereiche 134, 136 als Vieleck ausgebildet. Hierbei sind zumindest eine Ecke, bevorzugt alle Ecken abgerundet ausgebildet, sodass bei einem Abtrennen eines Schleifmittels 132 der Schleifmittelreihe 199 ein ungewolltes Einreißen des Schleifmittels 132 bzw. ein ungewolltes Zerreißen verhindert werden kann. Des Weiteren dienen die Transportbereiche 134, 136 als mechanische Stabilisierung, um die Schleifmitteleinheit 110, 120 gegen horizontale Verbiegung zu schützen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausgestaltung der Transportbereiche 134, 136 als Polygon lediglich beispielhaften Charakter hat und nicht als Einschränkung der Erfindung zu sehen ist. So können die Transportbereiche 134, 136 auch eine beliebig andere Form aufweisen, z.B. eine runde oder ovale Form.
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Die zwei Transportbereiche 134, 136 weisen vorzugsweise jeweils zumindest eine Transportausnehmung 137 zum präzisen Transport der Schleifmitteleinheit 110, 120 durch eine Fördereinheit eines entsprechenden Schleifroboters auf. Dabei ist jeweils die zumindest eine Transportausnehmung 137 an die Fördereinheit angepasst.
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Bevorzugt ist die zumindest eine Transportausnehmung 137 als Loch ausgebildet, wobei die Fördereinheit vorzugsweise als Pin ausgebildet ist, der für einen Transport in das Loch 137 eingreift. Somit kann eine Schleifmitteleinheit 110, 120 bereitgestellt werden, die von einem jeweiligen Lochbild 135 des Schleifmittels 132 unabhängig ist. Des Weiteren kann durch die beschriebene Ausgestaltung der Transportbereiche 134, 136 ein schneller Wechselvorgang der Schleifscheibe 132 ermöglicht werden, der insbesondere bei einem Roboterschliff wichtig ist, um eine vergleichsweise gute Taktrate zu bearbeitender Werkstücke zu erreichen.
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Gemäß einer Ausführungsform ist jeweils zwischen einem Schleifmittel 132 der Mehrzahl von Schleifmitteln 132 und einem zugeordneten Transportbereich 134, 136 ein perforierter Verbindungsbereich 138 zum Abtrennen des Schleifmittels 132 von der Schleifmitteleinheit 110, 120 ausgebildet. Der perforierte Verbindungsbereich 138 ist dabei derart ausgebildet, dass ein leichter maschineller Trennvorgang ausgeführt werden kann.
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Bevorzugt bilden ein Schleifmittel 132 der Mehrzahl von Schleifmitteln 132 und zwei dem Schleifmittel 132 zugeordnete Transportbereiche 134, 136 jeweils eine Wiederholungseinheit 130 aus. Dabei weist vorzugsweise eine Schleifmitteleinheit 110, 120 eine Mehrzahl von Wiederholungseinheiten 130 auf.
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2 zeigt die beispielhafte Schleifmitteleinheit 110 von 1 und verdeutlicht die Anordnung der Mehrzahl von Schleifmitteln 132 als Schleifmittelreihe 199. Dabei weist die Schleifmittelreihe 199 beispielhaft illustrativ vier Wiederholungseinheiten 130 auf. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Ausgestaltung der Schleifmittelreihe 199 mit vier Wiederholungseinheiten 130 lediglich beispielhaften Charakter hat und nicht als Einschränkung der Erfindung zu sehen ist. So kann die Schleifmittelreihe 199 eine beliebige Anzahl von Wiederholungseinheiten 130 aufweisen.
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Bevorzugt weist die Schleifmitteleinheit 110, 120 alternativ oder optional zumindest eine Codierung 230 auf, die vorzugsweise Informationen über die Schleifmitteleinheit 110, 120, die Wiederholungseinheit 130 und/oder das Schleifmittel 132 der Mehrzahl von Schleifmitteln 132 bereitstellt. Bevorzugt ist die zumindest eine Codierung 230 der Schleifmitteleinheit 110, 120, mindestens einer Wiederholungseinheit 130, mindestens einem Schleifmittel 132 und/oder mindestens einem Transportbereich 134, 136 zugeordnet. Vorzugsweise weist jede Wiederholungseinheit 130, jedes Schleifmittel 132 und/oder jeder Transportbereich 134, 136 eine Codierung 230 auf. Illustrativ und beispielhaft weist in 2 jedes Schleifmittel 132 eine Codierung 230 auf. Dabei kann die Codierung 230 eine beliebige Form aufweisen und an einer beliebigen Stelle der Schleifmitteleinheit 110, 120, der Wiederholungseinheit 130, des Schleifmittels 132 und/oder des Transportbereichs 134, 136 angeordnet sein. Die Codierung 230 ist vorzugsweise nach Art von Löchern, Punkten und/oder einem Code ausgebildet. Der alternative und/oder optionale Code kann dabei aufgeklebt, aufgedruckt und/oder ausgestanzt sein.
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Die durch die Codierung 230 übermittelbaren Informationen können beispielsweise angeben, wieviel Schleifmittel 132 noch auf der Schleifmitteleinheit 110, 120 vorhanden sind und somit einen erforderlichen Schleifmitteleinheitenwechsel ankündigen. Alternativ oder optional kann die Codierung 230 Angaben über den Typ und/oder die Körnung usw. des Schleifmittels 132 bereitstellen. Des Weiteren können die Informationen alternativ oder optional als Markierung eines Schlechtmaterials ausgebildet sein.
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Des Weiteren verdeutlicht 2 die beiden Transportbereiche 134, 136, wobei der Transportbereich 134 in 2 illustrativ oben und der Transportbereich 136 illustrativ unten zwei benachbarte Schleifmittel 132 zumindest abschnittsweise miteinander verbindet. Dabei weisen vorzugsweise beide Transportbereiche 134, 136 jeweils eine als Loch ausgebildete Transportausnehmung 137 auf. Es wird darauf hingewiesen, dass die beiden Transportbereiche 134, 136 auch unterschiedlich ausgebildet sein können. Dementsprechend können die beiden Transportbereiche 134, 136 z.B. eine unterschiedliche Form aufweisen und/oder eine unterschiedliche Anzahl von Transportausnehmungen 137 aufweisen.
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3 zeigt einen vergrößerten Bereich der Schleifmittelwarenbahn 100 von 1. Dabei verdeutlicht 3 den Transportbereich 134 mit der illustrativ zentral im Transportbereich 134, 136 angeordneten Transportausnehmung 137. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die gezeigte Anordnung der zumindest einen Transportausnehmung 137 lediglich beispielhaften Charakter hat und nicht als Einschränkung der Erfindung zu sehen ist. So kann die zumindest eine Transportausnehmung 137 an einer beliebigen Stelle des Transportbereichs 134 und/oder des Transportbereichs 136 angeordnet sein, z.B. auch dezentral bzw. versetzt angeordnet sein. Darüber hinaus können die beiden Transportausnehmungen 137 auch unterschiedlich ausgebildet sein, sodass z.B. die Transportausnehmung 137 des Transportbereichs 134 zentral und die Transportausnehmung 137 des Transportbereichs 136 dezentral ausgebildet ist.
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Des Weiteren kann auch die Anzahl von Transportausnehmungen 137 unterschiedlich sein. Z.B. kann der Transportbereich 134 eine andere Anzahl an Transportausnehmungen 137 aufweisen, als der Transportbereich 136. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine jeweils zugrundeliegende Anzahl an Transportausnehmungen 137 bevorzugt an die Fördereinheit des Schleifroboters angepasst ist, um einen problemlosen und präzisen Transport der Schleifmitteleinheit 110 von 2 durch die Fördereinheit zu ermöglichen.
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4 zeigt die Schleifmittelwarenbahn 100 von 1 mit illustrativ fünf Schleifmitteleinheiten 110. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Ausgestaltung der Schleifmittelwarenbahn 100 mit den fünf Schleifmitteleinheiten 110 lediglich beispielhaften Charakter hat und nicht als Einschränkung der Erfindung zu sehen ist. So kann die Schleifmittelwarenbahn 100 auch eine Anzahl von Schleifmitteleinheiten 110 von weniger oder mehr als fünf aufweisen.
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Beispielhaft verdeutlicht 4 die durch eine Schnittlinie und/oder Stanzlinie 420 getrennten Schleifmitteleinheiten 110. Hierbei sind die Schleifmitteleinheiten 110 nebeneinander hängend angeordnet, jedoch können die Schleifmitteleinheiten 110 nach einem Ausschneiden und/oder Ausstanzen, wie oben beschrieben, auch zu einer Rolle aufgerollt werden oder gefaltet als Stapel angeordnet werden.
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5 zeigt einen vergrößerten Bereich der Schleifmittelwarenbahn 100 von 1 mit einem Transportbereich 134, der gemäß einer weiteren Ausführungsform ausgebildet ist. Der Transportbereich 134 weist dabei ein Polygon mit illustrativ sechs Ecken auf. Dabei ist zumindest eine Seite des Polygons bogenförmig ausgebildet. Illustrativ sind drei der sechs Seiten des Transportbereichs 134 bogenförmig ausgebildet. Des Weiteren sind die Ecken des als Polygon ausgebildeten Transportbereichs 134 analog zu den Transportbereichen 134, 136 von 1 bis 4 vorzugsweise abgerundet ausgebildet.