-
Die Erfindung betrifft eine elektrische Anschlussklemme zum Durchführen einer Leitung durch eine Wandung, mit einer ersten Klemme zur Anbringung an einer ersten Seite der Wandung und einer zweiten Klemme zur Anbringung an einer zweiten Seite der Wandung.
-
Elektrische Anschlussklemmen haben in verschiedenen Anwendungsgebieten, wie in der industriellen Verbindungstechnik, eine große Bedeutung und dienen beispielsweise zum Anschluss von elektrischen Komponenten. Elektrische Anschlussklemmen der in Rede stehenden Art sind vorzugsweise für Geräte mit abgeschlossenen Gehäusen entwickelt worden und als sogenannte Durchführungsklemmen zur Durchführung einer Leitung durch eine Wandung des Gehäuses bekannt.
-
Aus dem Stand der Technik sind Durchführungsklemmen bekannt, bei denen die erste Klemme in einem Innenbereich des Gehäuses als Innenklemme und die zweite Klemme in einem Außenbereich des Gehäuses als Außenklemme zu liegen kommt. Ferner sind aus dem Stand der Technik Durchführungsklemmen bekannt, bei denen ein an der Innenseite des Gehäuses vorgesehenes Isolierteil der Außenklemme entgegenwirkt. Vielfach weisen die Innenklemme und/oder die Außenklemme einen Schraubanschlusskörper, einen Anschlussstift, einen Lötanschluss, einen Flachsteckanschluss oder einen Wickelanschluss zur Kontaktierung der Leitung auf.
-
Die bekannten zuvor erläuterten Durchführungsklemmen sind vielfach zur Montage an der Wandung derart anbringbar, dass ein an der ersten Klemme angefügter Stift oder Pin die erste Klemme in der Wandung positioniert, wobei der Stift oder Pin durch eine Öffnung der Wandung in eine Ausnehmung der zweiten Klemme ragt, so dass die erste Klemme und die zweite Klemme an der Wandung positionierbar, gegeneinander ausrichtbar und/oder miteinander verbindbar sind. Eine entsprechende Durchführungsklemme ist aus der
DE 36 13 681 C1 bekannt.
-
Aus der
DE 93 03 455 U1 ist eine Durchführungsklemme bekannt, welche eine Stromschiene, eine Außenklemme und eine Innenklemme aufweist, wobei die Stromschiene in einem Durchführungselement angeordnet ist, und die Stromschiene in einem vorbestimmten Bereich vom Durchführungselement umschlossen ist.
-
Die
DE 34 45 959 A1 beschreibt eine anreihbare Durchführungsklemme zum Durchführen von elektrischen Leitungen durch Wände, die sich mit ihrem Fuß an einer Wand verspannen lässt und die metallische Klemmkörper im Klemmengehäuse aus Isoliermaterial aufweist. Die Durchführungsklemme besteht aus zwei gesonderten Klemmengehäusen, die an ihrem Fuß mittels Verbindungsbolzen miteinander verspannt sind.
-
In der
DE 200 12 352 U1 ist eine Durchführungsklemme zur Anordnung in einem Wanddurchbruch von Gehäusen elektrischer Geräte oder Einrichtungen beschrieben, welche aus zwei durch den Wanddurchbruch hindurch miteinander mechanisch verbindbaren Klemmenhälften besteht, von denen die erste Klemmenhälfte einen aus ihrem Gehäuse herausgeführten, vorstehenden Strombalken hat, der in die zweite Klemmenhälfte einsteckbar ist. Der Strombalken ist durch ein elektrisches Durchführungsbauteil hindurchgeführt, welches durch die Gehäusewandung der ersten Klemmenhälfte hindurchtritt und welches ein Metallgehäuse hat, wobei im Innern des Gehäuses der ersten Klemmenhälfte auf dem Metallgehäuse des Durchführungsbauteils sowie auf dem Strombalken Steckaufnahmen vorhanden sind, auf die ein Überspannungsableiter aufsteckbar ist, der entsprechende Steckkontakte hat.
-
Aus der
DE 10 2005 062 059 A1 ist eine Vorrichtung umfassend eine Befestigungseinrichtung für elektrische Anschlussklemmen mit einem aus Isolierstoff bestehenden Klemmengehäuse bekannt, welches in einer Öffnung der Gehäusewand befestigbar ist, wobei die Befestigungseinrichtung einen in dem Klemmengehäuse fixierbaren und wieder lösbaren Befestigungseinsatz zur Verbindung der Befestigungseinrichtung an der Gehäusewand aufweist.
-
Derartige aus dem Stand der Technik bekannte Einrichtungen zur Ausrichtung und/oder Montage der Durchführungsklemme an der Wandung sind jedoch dadurch gekennzeichnet, dass die erste Klemme und die zweite Klemme während der Montage, beispielsweise durch eine ungewollte Bewegung des Monteurs, verdreht werden können und somit nach erfolgter Montage nicht mehr einheitlich gerade und/oder parallel zueinander ausgerichtet sind.
-
Nachteilig bei den aus dem Stand der Technik bekannten Durchführungsklemmen ist weiterhin, dass die Montage der ersten Klemme und der zweiten Klemme an der Wandung oftmals schwierig ist, wobei die Montage bei großen Gehäusen vielfach in zwei Schritten zu erfolgen hat. In einem ersten Schritt wird die erste Klemme an der einen Seite der Wandung angebracht, gefolgt von einem zweiten Schritt, in dem die zweite Klemme von der zweiten Seite an der Wandung zu befestigen ist. Bei großen Gehäusen, bei denen die erste Klemme von der ersten Seite der Wandung und die zweite Klemme von der zweiten Seite der Wandung nicht gleichzeitig durch den Monteur angebracht und somit festgehalten werden können, führt oftmals ein „Aufstecken“ der zweiten Klemme von der zweiten Seite der Wandung auf die erste Klemme dazu, dass die erste Klemme sich von der Wandung löst und die Montage dann wieder von vorne begonnen werden muss.
-
Daher ist es die Aufgabe der Erfindung, eine elektrische Anschlussklemme zum Durchführen einer Leitung durch eine Wandung anzugeben, die in einfacher Weise an der Wandung montierbar und/oder befestigbar ist.
-
Diese Aufgabe wird gelöst durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
-
Demnach wird diese Aufgabe gelöst durch eine elektrische Anschlussklemme zum Durchführen einer Leitung durch eine Wandung, mit einer ersten Klemme zur Anbringung an einer ersten Seite der Wandung und einer zweiten Klemme zur Anbringung an einer zweiten Seite der Wandung, die zweite Klemme mit einem anrastbaren Befestigungsmittel an der Wandung befestigbar ist, wobei das Befestigungsmittel als ein anrastbarer Flansch ausgestaltet ist, mittels welchem die zweite Klemme von der zweiten Seite der Wandung an der Wandung befestigbar ist, wobei eine der beiden Klemmen ein Verbindungselement aufweist und das Verbindungselement in die andere der beiden Klemmen einführbar ist, wobei eine der beiden Klemmen eine Stromschiene zur elektrischen Verbindung mit der anderen der beiden Klemmen aufweist, und wobei die Stromschiene in das Verbindungselement einführbar ist.
-
Erfindungsgemäß wird damit eine derartige elektrische Anschlussklemme zum Durchführen einer Leitung durch eine Wandung angegeben, die in besonders einfacher Weise an der Wandung befestigbar ist. Weiterhin erlaubt die erfindungsgemäße elektrische Anschlussklemme eine sichere gerade und/oder parallele Anordnung der ersten Klemme zu der zweiten Klemme, zum einen während der Montage der elektrischen Anschlussklemme sowie zum anderen nach erfolgter Montage in einem darauf folgenden Betriebszustand. Dadurch, dass die zweite Klemme bzw. die erste Klemme mit dem Befestigungsmittel an der Wandung befestigbar ist, kann die erste Klemme bzw. die zweite Klemme in einfacher und sicherer Weise mit der zweiten Klemme bzw. ersten Klemme während der Montage verbunden werden, ohne dass sich die zweite Klemme bzw. erste Klemme von der Wandung lösen kann.
-
Weiterhin erlaubt die erfindungsgemäße elektrische Anschlussklemme eine sehr einfache Montageabfolge, die beispielsweise bei großen Gehäusen vorteilhaft ist, bei denen ein Monteur nicht zugleich die erste Klemme von der einen Seite der Wandung und die zweite Klemme von der zweiten Seite der Wandung anbringen und dabei während der Montage festhalten kann. Der Monteur kann also in einem ersten Schritt die zweite Klemme bzw. erste Klemme mit dem Befestigungsmittel an der Wand befestigen und dann in einem zweiten Schritt die erste Klemme bzw. zweite Klemme auf die zweite Klemme bzw. erste Klemme „aufstecken“. Beispielsweise ist also die zweite Klemme mit dem von der ersten Seite der Wandung durch die Wandung hindurch geführten Befestigungsmittel an der zweiten Seite der Wandung befestigbar und/oder die zweite Klemme mit einem weiteren Befestigungsmittel, welches an der zweiten Klemme anrastbar ist, von der zweiten Seite her an der Wandung befestigbar. Weiterhin ist bevorzugt, dass die erste Klemme an der ersten Seite der Wandung als Innenklemme an einer Innenseite der Wandung und die zweite Klemme an der zweiten Seite der Wandung als eine Außenklemme an der Außenseite der Wandung befestigbar ist.
-
Der anrastbare Flansch kann eine selbstschneidende Schraube zum Befestigen an der Wandung aufweisen. Somit kann beispielsweise die zweite Klemme, welche vorzugsweise als Außenklemme ausgeführt ist, von der ersten Seite der Wandung, also vorzugsweise der Innenseite der Wandung, durch die Wandung hindurch mit einer selbstschneidenden Schraube an der Wandung derart befestigt werden, dass die selbstschneidende Schraube durch die Wandung hindurch in die Außenklemme „eingeschraubt“ wird. Weiterhin kann die Außenklemme von der Außenseite der Wandung, welche beispielsweise eine Schaltschrankwand ist, an die Schaltschrankwand angesetzt werden und dann durch eine selbstschneidende Schraube von der Innenseite der Schaltschrankwand derart an der Schaltschrankwand befestigt werden, dass die selbstschneidende Schraube von der Innenseite der Schaltschrankwand in die Außenklemme „eingeschraubt“ wird. Ebenso ist es möglich, die Außenklemme mit einer durch die Schaltschrankwand von der Innenseite der Schaltschrankwand hindurchgeführten Niet an der Schaltschrankwand zu befestigen.
-
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass die erste Klemme und/oder die zweite Klemme jeweils ein Rastmittel zum Verrasten zweier auf derselben Seite der Wandung angeordneter Klemmen miteinander aufweisen/aufweist. In diesem Zusammenhang ist weiterhin bevorzugt, dass das Rastmittel als ein mit einem Rastloch verrastbarer Rastzapfen oder als ein mit einem Rastzapfen verrastbares Rastloch ausgeführt ist. Durch eine derartige Ausgestaltung lässt sich auf einfache Weise eine sichere gerade und/oder parallele Anordnung zweier Klemmen miteinander erreichen, also beispielsweise eine einfache Verrastung zweier Außenklemmen miteinander. Damit wird es also beispielsweise ermöglicht, eine erste Außenklemme mittels des Befestigungsmittels an der Wandung zu befestigen und mittels des jeweiligen Rastmittels weitere Außenklemmen an der ersten Außenklemme zu befestigen. Weiterhin ist in diesem Zusammenhang bevorzugt, dass das Rastmittel an eine Seitenwand der ersten Klemme und/oder der zweiten Klemme angespritzt ist, wobei das Rastmittel grundsätzlich beliebig ausgestaltbar ist an einer beliebigen Stelle der ersten Klemme und/oder der zweiten Klemme vorsehbar ist.
-
Eine der beiden Klemmen weist ein Verbindungselement auf und das Verbindungselement ist in die andere der beiden Klemmen einführbar. Grundsätzlich kann das Verbindungselement ein beliebiges Profil aufweisen. Es ist jedoch bevorzugt, dass das Verbindungselement ein rechteckiges oder ein rohrförmiges Profil aufweist. Eine der beiden Klemmen weist eine Stromschiene zur elektrischen Verbindung mit der anderen der beiden Klemmen auf. In diesem Zusammenhang ist weiterhin bevorzugt, dass die Stromschiene ein rechteckiges Profil aufweist. Die Stromschiene ist in das Verbindungselement einführbar, so dass das Verbindungselement formschlüssig an der Stromschiene anliegen kann.
-
Grundsätzlich kann das Verbindungselement jedoch beliebig ausgestaltet sein. Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Verbindungselement eine zumindest teilweise abwechselnd nutartige und federartige Strukturierung oder eine zahnartige Strukturierung der der Stromschiene abgewandten Oberfläche des Verbindungselements aufweist. Weiterhin ist bevorzugt, dass die der Stromschiene abgewandte Oberfläche des Verbindungselements eine zumindest teilweise eckenartige Strukturierung und/oder eine rippenartige Strukturierung aufweist. Eine derartige Ausgestaltung vergrößert die Kriechstrecke, insbesondere gegenüber einer Oberfläche mit ebener Form, so dass die erfindungsgemäße elektrische Anschlussklemme mit höheren Spannungen beaufschlagbar ist, insbesondere im Vergleich zu einer elektrischen Anschlussklemme mit einer ebenen Oberfläche des Verbindungselements.
-
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass die erste Klemme einen ersten Anschlusskörper aufweist, die zweite Klemme einen zweiten Anschlusskörper aufweist, die Stromschiene mit einem der Anschlusskörper fest verbunden ist und die Stromschiene mit dem anderen der Anschlusskörper lösbar verbunden ist. Weiterhin ist in diesem Zusammenhang bevorzugt, dass eine lösbare Verbindung der Stromschiene mit dem ersten Anschlusskörper und/oder mit dem zweiten Anschlusskörper durch Klemmung herstellbar ist.
-
Grundsätzlich können der erste Anschlusskörper und/oder der zweite Anschlusskörper als Federkraftanschlusskörper oder als Anschlussstift jedweder Bauart ausgeführt sein. Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass der erste Anschlusskörper und/oder der zweite Anschlusskörper als Schraubanschlusskörper ausgeführt sind. Dabei kann eine Dimensionierung des ersten Anschlusskörpers, des zweiten Anschlusskörpers und/oder der Stromschiene aufgrund der auf der Leitung zu erwartenden Ströme und/oder Spannungen erfolgen.
-
Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung weiter im Detail erläutert. In der Zeichnung zeigt:
- 1 eine elektrische Anschlussklemme in ungestecktem Zustand in einer perspektivischen Ansicht,
- 2 eine elektrische Anschlussklemme in ungestecktem Zustand gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer weiteren perspektivischen Ansicht,
- 3 eine elektrische Anschlussklemme in ungestecktem Zustand in einer weiteren perspektivischen Ansicht, und
- 4 eine elektrische Anschlussklemme in ungestecktem Zustand in einer weiteren perspektivischen Ansicht.
-
Aus 1 bis 4 sind eine elektrische Anschlussklemme zum Durchführen einer Leitung durch eine Wandung 1 mit einer ersten Klemme 2 zur Anbringung an der ersten Seite 3 der Wandung 1 und einer zweiten Klemme 4 zur Anbringung an der zweiten Seite 5 der Wandung 1 ersichtlich. Grundsätzlich ist die zweite Klemme 4 an einer Innenseite der Wandung 1 als Innenklemme und die erste Klemme 2 an einer Außenseite der Wandung 1 als Außenklemme befestigbar, es ist jedoch bevorzugt, die erste Klemme 2 als Innenklemme an der Innenseite der Wandung 1 und die zweite Klemme 4 als Außenklemme an der Außenseite der Wandung 1 anzuordnen. Die Wandung 1 kann beispielsweise eine metallische Wandung 1 einer elektrischen Installationsdose oder eines Schaltschranks sein.
-
Die in 1 gezeigte Ausgestaltung ist nicht Teil der Erfindung. Wie aus 1 ersichtlich, ist die zweite Klemme 4 mit einem Befestigungsmittel 6, welches vorliegend als selbstschneidende Schraube ausgeführt ist, an der Wandung 1 befestigbar. Dazu ist das Befestigungsmittel 6 von der ersten Seite 3 der Wandung 1 durch die Wandung 1 hindurch in eine Einrichtung 7 zum Aufnehmen des Befestigungsmittels 6 der zweiten Klemme 4 einführbar. Mit anderen Worten ist die zweite Klemme 4 mittels einer selbstschneidenden Schraube an der Wandung 1 befestigbar, wobei die selbstschneidende Schraube durch die Wandung 1 hindurch in die zweite Klemme 4 „einschraubbar“ ist. Dadurch wird es ermöglicht, die zweite Klemme 4 in einer sicheren und/oder vorab definierten Position an der Wandung 1 in einfacher Weise zu befestigen. In der Folge lässt sich die erste Klemme 2 auf die zweite Klemme 4 „aufstecken“, so dass die erste Klemme 2 das Befestigungsmittel 6 in einem derartigen gesteckten Zustand der elektrischen Anschlussklemme verdeckt.
-
Zum Verbinden der ersten Klemme 2 mit der zweiten Klemme 4 weist die zweite Klemme 2 eine Stromschiene 8 auf, welche in ein Verbindungselement 9 der ersten Klemme 2 einführbar ist. Die Stromschiene 8 dient der Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen der ersten Klemme 2 und der zweiten Klemme 4. Zum Anschließen einer Leitung an die erste Klemme 2 bzw. zweite Klemme 4 können die erste Klemme 2 und/oder die zweite Klemme 4 einen Anschlusskörper aufweisen, nicht dargestellt, welcher mit der Stromschiene 8 fest oder lösbar verbunden ist. Die Stromschiene 8 ist beispielsweise als metallischer Strombalken ausgeführt.
-
Wie weiterhin aus 1 ersichtlich, weist die der Stromschiene 8 abgewandte Oberfläche des Verbindungselements 9 eine zumindest teilweise abwechselnde nutartige und federartige Strukturierung 10 auf, welche eine „Kriechstromverlängerung“ bewirkt, also eine Beaufschlagung eines höheren Stroms und/oder einer höheren Spannung der elektrischen Anschlussklemme ermöglicht, insbesondere im Vergleich zu einer Oberfläche eines Verbindungselements 9 mit ebener Form.
-
2 zeigt ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung mit einem an die zweite Klemme 4 anrastbaren Befestigungsmittel 6, welches vorliegend als anrastbarer Flansch 11 ausgestaltet ist. Mittels eines derartigen anrastbaren Flansches 11 lässt sich die zweite Klemme 4 von der zweiten Seite 5 der Wandung 1 an der Wandung 1 befestigen. Der anrastbare Flansch 11 lässt sich dazu in einfacher Weise an der zweiten Klemme 4 befestigen und beispielsweise, wie aus 2 ersichtlich, mit einer selbstschneidenden Schraube an der Wandung 1 befestigen.
-
Die in 3 gezeigte Ausgestaltung ist nicht Teil der Erfindung. In 3 ist das Befestigungsmittel 6 als Niet 12 ausführbar, wobei die Niet 12 von der ersten Seite 3 der Wandung 1 in die Einrichtung 7 zum Aufnehmen des Befestigungsmittels 6 und/oder zum Befestigen des Befestigungsmittels 6 der zweiten Klemme 4 einführbar ist. Derart ausgestaltet lässt sich die zweite Klemme 4 in einfacher Weise an der Wandung 1 befestigen, so dass eine sichere gerade und/oder parallele Anordnung einer oder mehrerer Klemmen 2, 4 einer elektrischen Anschlussklemme erreichbar ist.
-
Ebenso lassen sich zwei Klemmen 2, 4 durch ein Rastmittel 13 miteinander verrasten. Vorliegend ist das Rastmittel 13 als Rastloch 14 bzw. Rastzapfen 15 ausgeführt, wobei ein Rastloch 14 mit einem Rastzapfen 15 verrastbar ist. Demnach können beispielsweise, wie in 4 ersichtlich, welche nicht Teil der Erfindung ist, zwei zweite Klemmen 4 mittels des Rastmittels 13 miteinander verrasten, wobei das Rastmittel 13 jeweils an einer Seitenwand der zweiten Klemme 4 angespritzt ist, so dass an der einen Seite der zweiten Klemme 4 der Rastzapfen 15 vorgesehen ist und an der anderen Seite der zweiten Klemme 4 das Rastloch 14 vorgesehen ist.
-
Im Ergebnis wird eine elektrische Anschlussklemme zum Durchführen einer Leitung durch eine Wandung 1 bereitgestellt, die eine einfache Montage an der Wandung 1 erlaubt, wobei beispielsweise in einem ersten Schritt die zweite Klemme 4 an der Wandung 1 mittels des Befestigungsmittels 6 fixierbar ist und in einem zweiten Schritt die erste Klemme 2 auf die zweite Klemme 4 „aufsteckbar“ ist. Dadurch wird eine einfache und sichere Montage der elektrischen Anschlussklemme ermöglicht, welche weiterhin eine parallele Anordnung mehrerer Klemmen 2, 4 erlaubt.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Wandung
- 2
- Erste Klemme
- 3
- Erste Seite
- 4
- Zweite Klemme
- 5
- Zweite Seite
- 6
- Befestigungsmittel
- 7
- Einrichtung
- 8
- Stromschiene
- 9
- Verbindungselement
- 10
- Strukturierung
- 11
- Flansch
- 12
- Niet
- 13
- Rastmittel
- 14
- Rastloch
- 15
- Rastzapfen