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Die Erfindung betrifft eine Dosiervorrichtung.
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In der Elektronikindustrie werden aufgrund der Miniaturisierung der Bauteile Vorrichtungen gebraucht, die Klebstoffe in Kleinstmengen, wie Mikroliter und weniger auf den Punkt genau dosieren können. Das erfordert, das die Klebstoffe als Tropfen oder Raupe genau an die Stelle dosiert werden, an der die Klebwirkung sich entfalten muss. Dabei darf keine Fehlklebung entstehen, die z.B. elektronische Kontakte beschädigt. Zusätzlich müssen Fertigungstoleranzen berücksichtigt werden, was bedeutet, dass sie auch gegebenenfalls ausgeglichen werden. Viele dieser Dosiervorrichtungen werden automatisch betrieben, indem sie über einen Rechner gesteuert oder geregelt werden. Allerdings sind auch Dosiervorrichtungen gefragt, die händisch betrieben werden können, z.B. bei zeitlich schnell klebenden Klebstoffen, wie den Cyanacrylatklebstoffen, die auch Sekundenkleber genannt werden.
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Bekannt sind Dosiervorrichtungen, die mit Druckluft betrieben den Klebstoff fördern oder sie fördern den Klebstoff über einen Linearantrieb oder Jetverfahren, bei dem Tropfen schnell geschossen werden.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, den Stand der Technik zu verbessern und insbesondere eine Dosiervorrichtung zur Verfügung zu stellen, die mit einer Hand handhabbar ist und über die Klebstoff mit hoher oder niedriger Viskosität genau dosierbar ist und mit der auch schnell klebende Klebstoffe, wie Cyanacrylatklebstoffe verarbeitet werden können.
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Die Aufgabe wird durch die Ansprüche gelöst.
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Gegenstand der Erfindung ist eine Dosiervorrichtung, die ein Versorgungsverbindungsteil, vorzugsweise ein genormtes Versorgungsverbindungsteil, wie ein Luersystem zum Anschluß an einen vorzugsweise auswechselbaren Vorratsbehälter, vorzugsweise einen zylinderförmigen Körper einer Spritze, Kartusche aufweist, wobei die Dosiervorrichtung eine Exzenterschneckenpumpe aufweist, deren Rotor eine vorzugsweise externe Rotoranschlußvorrichtung aufweist, die an eine beliebige Steuer-Regel-Antriebsvorrichtung anschließbar ist und einen vorzugsweise auswechselbaren Stator aufweist, wobei der Stator beweglich gelagert ist und der Rotor sich nur um die eigene Achse bewegt, wobei die Dosiervorrichtung mit dem Vorratsbehälter in einer handhabbaren Gesamtaufnahmevorrichtung aufnehmbar ist, so dass sie mit einer Hand handhabbar ist, indem sie Vorrichtungsmerkmale aufweist, die zu der Geometrie, Anatomie einer Hand korrespondieren.
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Die erfindungsgemäße Dosiervorrichtung weist ein Gehäuse, das Dosiervorrichtungsgehäuse, vorzugsweise aus Glas, Kunststoff, Thermoplasten wie Polypropylen PP, Polyethylen PE, Polyethylenterephthalat PET, Polyetheretherketon PEEK, Polytetrafluorethylen PTFE, das je nach Material transparent sein kann, auf. Dieses Gehäuse weist ein Versorgungsverbindungsteil auf, das vorzugsweise den Anschluß an eine Schraubverbindung aufweist, deren korrespondierendes Gegenstück in einem vorzugsweise auswechselbaren Vorratsbehälter, wie einem vorzugsweise zylinderförmigen Körper, in Form einer gefüllten, vorzugsweise mit Klebstoff oder Dichtmittel, vorzugsweise handelsüblichen Spritze, Kartusche vorhanden ist, wobei der Vorratsbehälter vorzugsweise einen Kolben aufweist, der vorzugsweise mittels einer Feder mit vorzugsweise bis zu 6 bar druckbeaufschlagt wird. Dieses Versorgungsverbindungsteil ist vorzugsweise Bestandteil eines genormten Verbindungssystems, wie vorzugsweise eines Luersystemes, vorzugsweise nach ISO 80369 oder DIN EN 80369-Z.
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Dieses Verbindungssystem weist vorzugsweise als männlichen Kegel ein Außengewinde auf, in das das korrespondierende Innengewinde des Vorratsbehälters eingreifen kann. Das Versorgungsverbindungsteil zum Vorratsbehälter ist vorzugsweise senkrecht, in einer Achse zum Rotor, der Schnecke der Exzenterschneckenpumpe und der Mittelachse der Öffnung des Vorratsbehälters angeordnet oder das Verbindungsteil zum Vorratsbehälter kann auch in einer bevorzugten Ausführungsform in einem Innenwinkel von vorzugsweise 5° bis 65°, also 5°, 5,5°, 6°, 6,5°, 7°, 7,5°, 8°, 8,5°, 9°, 9,5° 10%, 10,5%, 11%, 11,5%, 12%, 12,5%, 13%, 13,5%, 14 %, 14, 5%, 15%, 15,5%,16, 16,5%, 17%, 17,5%, 18%, 18,5%, 19%, 19,5%, 20%, 20%, 20,5%, 21%, 21,5%, 22%, 22,5%, 23%, 23,5%, 24,5%, 24%, 25%, 25,5%, 26%, 26,5%, 27%, 27,5%, 28%, 28,5%, 29%, 29,5%, 30%, 30,5%, 31%, 31,5%, 32%, 32,5%, 33%, 33,5%, 34 %, 34,5%, 35%, 35,5%, 36%, 36,5%, 37%, 37,5%, 38%, 38,5%, 39%, 39,5%, 40%,, 40,5%, 41%, 41,5%, 42%, 42,5%, 43%, 43,5%, 44%, 44,5%, 45%, 45,5%, 46%, 46,5%, 47%, 47,5%, 48%, 48,5%, 49%, 49,5%, 50%, 50,5%, 51%, 51,5%, 52%, 52,5%, 53%, 53,5%, 54 %, 54,5%, 55%, 55,5%, 56%, 56,5%, 57%, 57,5%, 58%, 58,5%, 59%, 59,5%, 60%, 60,5%, 61%, 61,5%, 62%, 62,5%, 63%, 63,5%, 64 %, 64,5%, 65%, bevorzugt 25° bis 35° zwischen den Schenkeln, die der Rotor und die Mittelachse der Öffnung des Vorratsbehälters bilden, angeordnet sein, so dass der Vorratsbehälter seitlich schräg angeordnet ist.
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Das Gehäuse weist oben eine Rotoranschlußvorrichtung, die vorzugsweise mit einer Rotoranschlußvorrichtungsdichtung abgedichtet ist, sowie eine vorzugsweise folgende Förderguteingangskammer, deren Volumen vorzugsweise 10%, 20%, 30%, 40%, 50% gegenüber dem Volumen des Antriebswellenteils einnimmt, der sich in der Förderguteingangskammer befindet, von vorzugsweise 90%, 80%, 70%, 60%, 50% innerhalb der Förderguteingangskammer einnimmt, das heißt, dass z.B. 100 % Gesamtvolumen der Förderguteingangskammer werden zu 90 % des Volumens von dem Antriebswellenteil eingenommen, so dass noch 10% des Volumens der Förderguteingangskammer vom Fördergut eingenommen werden können, das heißt je mehr Volumen der Antriebswellenteil einnimmt desto besser. Beim Standes der Technik beträgt der Anteil des Volumens Förderguteingangskammer für das Fördergut wesentlich mehr, bis zu 9 mal mehr. An die Förderguteingangskammer schließt sich vorzugsweise die Rotor-Stator-Vorrichtung an und weist am anderen Ende, vorzugsweise dem untersten Ende, nach der Rotor-Stator-Vorrichtung vorzugsweise eine Fördergutausgangskammer auf, die an einen Durchgangskanal anschließt, durch den das gepumpte Gut fließt, wobei der Durchgangskanal vorzugsweise in einem Hohlnadelaufnahmeteil angeordnet ist, vorzugsweise weist dieser Durchgangskanal, Durchgangsbohrung ein Ventil auf, das den Durchgangskanal, vorzugsweise in seinem Durchfluß, schließt, wenn es nicht mit Druck beaufschlagt ist und sich nur öffnet, wenn es mit Druck beaufschlagt ist. Dieses Ventil kann vorzugsweise ein federbelastetes Kugelventil sein.
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In einer bevorzugten Ausführungsform, falls in dem Durchgangskanal kein Kugelventil angeordnet ist, endet der Durchgangskanal, der vorzugsweise in einem Hohlnadelaufnahmeteil angeordnet ist, das an seinem Ende eine Verzweigung als Y-förmiges Endstück aufweist, wobei die Durchgangskanalfeder sich um den Durchgangskanal erstreckt und sich über diesem oben abstützt und am Verzweigungspunkt des Y-förmigen Endstücks unten abstützt, wobei das Y-förmige Endstück in einer Fördergutmikrokammer endet, die letztlich an einer Hohlnadel endet.
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Das Y-förmige Endstück dient vorzugsweise auch als Ventil; wenn kein Druck auf der Durchgangskanalfeder lastet, ist das Y-Stück verschlossen, da sich seine Öffnungen vorzugsweise an der Wand der Fördergutmikrokammer abstützen. Bei einer Beaufschlagung der Durchgangskanalfeder mit Druck öffnet sich der Durchgang zum Ende des Y-förmigen Endstücks, so dass das Fördergut entweichen kann.
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Der Hohlnadelaufnahmeteil ist vorzugsweise aus Glas, Kunststoff, Thermoplasten wie Polypropylen PP, Polyethylen PE, Polyethylenterephthalat PET, Polyetheretherketon PEEK, Polytetrafluorethylen PTFE, das je nach Material transparent sein kann.
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Die Hohlnadel wird vorzugsweise in dem vorzugsweise federgestützten Hohlnadelaufnahmeteil am Ende des Durchgangskanal angebracht, vorzugsweise über einen Lueranschluß, mit dem die Hohlnadel mit ihrem Außengewinde in das Innengewinde des Lueranschlusses am Hohlnadelaufnahmeteil angebracht werden kann. Als Abschluß, Endpunkt ist vorzugsweise eine Hohlnadel, vorzugsweise aus Polytetrafluorethylen oder Keramik, mit einem Durchmesser von vorzugsweise 0,05 mm, 0,06 mm, 0,07 mm, 0,08 mm, 0,09 mm, 0,1 mm, 0,11 mm, 0,12 mm, 0,13 mm, 0,14 mm, 0,15 mm, 0,16 mm, 0,17 mm, 0,19 mm, 0,2, 0,2 mm, 0,3 mm, 0,4 mm, 0,5 mm, 0,6 mm, 0,7 mm, 0,8 mm, 0,9 mm, 1 mm, 1,1 mm, 1,2 mm, 1,3 mm, 1,4 mm, 1,5 mm, 1,6 mm, 1,7 mm, 1,8 mm, 1,9 mm, 2 mm vorgesehen, mit der eine punktgenaue Dosierung möglich ist.
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Entlüftung des Gehäuses erfolgt vorzugsweise über eine Öffnung in der Förderguteingangskammer.
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Erfindungsgemäß ist insbesondere eine Exzenterschneckenpumpe mit einem beweglichen Stator, einem als vorzugsweise nur um seine eigene Achse rotierenden, Rotor, Exzenterschnecke, die in diesem Stator angeordnet ist, einer Antriebswelle sowie einem Antrieb vorgesehen. Die Antriebswelle kann eine Drehbewegung von dem Antrieb auf die Exzenterschnecke übertragen und weist einen Bereich auf, der relativ starr gestaltet ist bzw. aus einem relativ starren Material gefertigt ist.
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Im Inneren weist das Dosiervorrichtungsgehäuse eine Exzenterschneckenpumpe auf, die einen Rotor, also eine Schnecke und einen Stator aufweist. Der Rotor ist vorzugsweise über eine starre Antriebswelle im Inneren antreibbar. Dabei ist die sehr kurze Antriebswelle vorzugsweise, in Längsrichtung gesehen, gegenüber dem Rotor, also der Exzenterschnecke axial gerade angeordnet, wobei die Antriebswelle vorzugsweise mit einer Steuereinheit verbunden sein kann, die einen Motor ansteuert mit wieviel Umdrehungen sich die Antriebswelle pro Zeiteinheit drehen soll und vorzugsweise regelt oder steuert vorzugsweise wann die Antriebswelle startet und wann sie stoppt. Dazu weist der Rotor eine Antriebswelle mit einer vorzugsweise externen Rotoranschlußvorrichtung für die Welle auf. Dieser Antriebswellenteil innerhalb des Dosiervorrichtungsgehäuses macht vorzugsweise 3%, 4%, 5%, 6%, 7%, 8%, 9%, 10%, 11%, 12%, 13%, 14%, 15 % der Länge der Einheit aus Antriebswelle und Rotor aus, so dass der eigentliche Rotor vorzugsweise 97%, 96%, 95%, 94%, 93%, 92%, 91%, 90%, 89%, 88%, 87%, 85% der gesamten Länge ausmacht. Die Einheit aus Antriebswelle und Rotor kann vorzugsweise aus mehreren Stücken vorzugsweise aus zwei Stücken oder bevorzugt aus einem Stück ausgebildet sein.
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Der Rotor kann auch als zweigängiger Rotor ausgebildet sein, so dass das Verhältnis zwischen dem Durchmesser und der Steigung des ersten Schraubengewindes und dem Durchmesser und der Steigung des zweiten Schraubengewindes in einem Bereich zwischen 1,2 bis 4,5, bevorzugt zwischen 1,4 bis 3,5, wobei das erste Fördervolumen um das 1,2fache bis 4,5-fache größer als das zweite Fördervolumen ist. Bevorzugt ist das erste Fördervolumen um das 1,4-fache bis 3,5-fache größer als das zweite Fördervolumen, wobei die Exzentrizitäten des ersten und zweiten Schraubengewindes vorzugsweise gleich ist.
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Die Rotoranschlußvorrichtung kann vorzugsweise eine Steckverbindung wie eine Profilwellenverbindung sein, wie ein Polygonprofil, Kerbzahnprofil, Vielnutprofil, oder ein Bajonettverschluß, ein Klemmverschluß, ein Kardangelenk, 2 in Wirkverbindung stehende Zahnräder sein, wie Stirnrad-, Kegelrad-, Schnecken-,und Schraubradgetriebe sein oder weist eine Oldham Kupplung auf, wobei zwei Scheiben zwischen denen eine dritte Scheibe als Schubgelenk in Form einer Kreuzscheibe gelagert ist, die durch zwei orthogonal zueinander stehende Nut-Feder-Verbindungen zwischen den Kupplungsnaben gelagert sind. Zwischen den beiden Kupplungsnaben besteht vorzugsweise ein Versatz zwischen Rotoranschlußvorrichtung und Antriebswelle. Die Oldham-Kuplung läuft vorzugsweise auch in einem Ölbad.
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Die Rotoranschlußvorrichtung weist vorzugsweise eine Rotoranschlußdichtung aus einem Elastomer, Thermoplast, wie verschiedenen Kautschuk-Arten, Perfluorkautschuk FFKM oder FFPM, Polyethylen PE, Polytetrafluorethylen PTFE auf, Radialwellendichtung, wie einen Wellendichtring, Axialwellendichtring, wie ein V-Ring oder Gammaringdichtung, eine Gleitringdichtung, die die Rotoranschlußvorrichtung gegenüber dem Gehäuse abdichtet.
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Die Rotoranschlußvorrichtung kann auch vorzugsweise an eine handbetriebene Ratsche angeschlossen werden. Dabei ist die Antriebswelle vorzugsweise an ein Zahnrad angeschlossen, das in Wirkverbindung mit dem Zahnrad steht, das von der Ratsche angetrieben wird, wobei die Ratsche den Arbeitsweg des Rotors begrenzt, wodurch eine genaue Mengendosierung möglich ist. Die erfindungsgemäße Ratsche weist vorzugsweise auswechselbare Zahnräder je nach gewünschter Dosierung pro Umdrehung auf von 0,001 oder 0,005 bzw. < 0,05 ml pro Umdrehung. Diese Ratsche kann vorzugsweise mit einem Finger, wie vorzugsweise dem Zeigefinger, Daumen antreibbar sein.
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Der Rotor ist vorzugsweise aus Kunststoff, wie bevorzugt Polytetrafluorethylen PTFE oder vorzugsweise aus Metall, Glas oder Keramik. Der Rotor ist vorzugsweise eine Art Rundgewindeschraube mit vorzugsweise kleiner Steigung, vorzugsweise kleiner Gangtiefe und vorzugsweise kleinem Kerndurchmesser, ausgebildet.
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Der Rotor weist vorzugsweise 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 Windungen auf.
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Der Rotor kann, wenn er aus Metall ist, vorzugsweise eine Beschichtung aufweisen, wie eine Beschichtung vorzugsweise aus Polytetrafluorethylen PTFE, die die zu fördernden Stoffe abweist, so dass sie vorzugsweise nicht fest kleben.
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Der Stator weist gegenüber dem Rotor mit N Gewindegängen, wobei N eine ganze Zahl größer 1 ist, zumindest einen Gewindegang mehr auf, also der Stator weist N plus 1 Gewindegänge auf und vorzugsweise zumindest die doppelte Steigungslänge. Dadurch bleiben zwischen dem Stator und dem sich darin drehenden und zusätzlich radial bewegenden Rotor Förderräume, die sich kontinuierlich von der Eintritts- zur Austrittsseite bewegen. Die Statoraufnahmevorrichtung ist vorzugsweise elastisch und aus einem Thermoplast oder Elastomer. Der Stator ist vorzugsweise aus verschiedenen Material-Arten, wie Glas, Keramik, Perfluorkautschuk FFKM oder FFPM, Polyethylen PE, Polytetrafluorethylen PTFE, Fluorkautschuk FKM, Nitrilkautschuk, Nitrilbutadienkautschuk NBR, Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk EPDM oder Slikonkautschuk ausgebildet, wobei die Statoraufnahmevorrichtung radial und/oder axial verschiebbar, beweglich eingebaut, aufgehängt ist.
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Ein Stator aus einem Thermoplast, Elastomer kann einen Rotor mit einem Übermaß aufweisen, so dass der Rotor bei niedrig viskosen Fluiden besser abdichten kann, so dass letztlich kein Ventil notwendig ist.
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Eine Statoraufnahmevorrichtung aus einem Thermoplast, Elastomer weist vorzugsweise eine Verbundbauweise auf, vorzugsweise derart, dass der Thermoplast-, Elastomeranteil in einem Gehäuse aus Kunststoff, wie Polytetrafluorethylen PTFE oder Keramik angeordnet ist, wobei das Statorgehäuse vorzugsweise beweglich im Dosiervorrichtungsgehäuse angeordnet ist.
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Der Stator kann auch aus vollem Polytetrafluorethylen (Teflon), PEEK, PP, PE, Keramik oder Glas sein, und somit rigid sein, wenn z.B. schnell trocknende Klebstoffe, wie vorzugsweise Cyanacrylatklebstoffe gepumpt werden sollen.
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Der Stator wird im Dosiervorrichtungsgehäuse vorzugsweise in einer Statoraufnahmevorrichtung, Statoraufhängungsvorrichtung befestigt, die aus einem flexiblen Material, vorzugsweise verschiedenen Material-Arten, Perfluorkautschuk FFKM oder FFPM, Slikonelastomer, Polytetrafluorethylen PTFE, Polyethylen PE, Polypropylen PP ausgebildet ist, so dass der Stator beweglich angeordnet ist und so oszillieren kann. Die Statoraufnahmevorrichtung weist vorzugsweise zwei Backen auf, die vorzugsweise flexibel aus einem elastischen Material aufgebaut sind. Diese Backen weisen an ihrer nach innen gekehrten Seite vorzugsweise ein Gewinde, ein Innengewinde, auf, wobei der Stator oder das Statorgehäuse vorzugsweise ebenfalls ein dazu korrespondierendes Gewinde, ein Aussengewinde, aufweist.
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Die Statoraufnahmevorrichtung kann auch vorzugsweise eine einteilige aus einem ganzen Stück bestehende, flexibel, beweglich angeordnete Vorrichtung sein, die vorzugsweise flexibel aus einem elastischen Material aufgebaut ist. Diese einteilige Statoraufnahmevorrichtung weist an ihrer nach innen gekehrten Seite ein Gewinde, ein Innengewinde, auf, wobei das Statorgehäuse ebenfalls ein dazu korrespondierendes Gewinde, ein Außengewinde, aufweist.
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Bei einem derartigen Aufbau der Statoraufnahmevorrichtung kann der Stator vorzugsweise leicht ausgewechselt werden, indem er herausgedreht und wieder hereingedreht werden kann. Dies ermöglicht es, den passenden Stator einzubauen, je nachdem, ob ein hoch viskoses oder niedrig viskoses Fluid oder ein Cyanakrylatklebstoff, der schnell verarbeitet werden muss, gepumpt werden soll.
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Die Dosiervorrichtung und der daran angeschlossene Vorratsbehälter können in einer handhabbaren Gesamtaufnahmevorrichtung angeordnet sein, so dass sie mit einer Hand haltbar und beweglich ist. Dabei ist die handhabbare Gesamtaufnahmevorrichtung so ausgebildet, dass ihre Merkmale mit der Geometrie, Anatomie einer Hand korrespondieren. So dass die Dosiervorrichtung-Aufnahmevorrichtung mit ihrem Rückenteil oder Vorderteil oder auch am Vorratsbehälter an der Mulde vorzugsweise zwischen Daumen und Zeigefinger abstützbar ist und dass die handhabbare Dosiervorrichtung-Aufnahmevorrichtung vorzugsweise mit den Spitzen des Daumens und Zeigefingers führbar ist.
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Die erfindungsgemäße Dosiervorrichtung kann vorzugsweise Sensoren zur Drucküberwachung, Volumenüberwachnung, Temperaturüberwachung aufweisen.
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Die erfindungsgemäße Dosiervorrichtung kann vorzugsweise Sensoren zur Überwachung des Verschleisses aufweisen und so Schäden detektieren und Ersatzteile gegebenenfalls über das Internet über die integrierte Elektronik nachbestellen. Darüber hinaus kann in der Dosiervorrichtung eine Ampel zur Leer- bzw. Vollmeldung des Vorratsbehälters integriert sein.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Dosiervorrichtung, indem es mit seinen Einzelteilen vorzugsweise mittels einem additiven Fertigungsverfahren, das heißt dem 3D Druckverfahren vorzugsweise aus Polytetrafluorethylen PTFE, aufgebaut wird.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Dosierung von Klebstoffen und Dichtmitteln, dadurch gekennzeichnet, dass eine erfindungsgemäße Dosiervorrichtung in einer händischen Aufnahmvorrichtung mit einer Hand geführt wird, wobei mit derselben Hand vorzugsweise einer Handratsche oder einem Fußpedal oder der anderen Hand der Antrieb der erfindungsgemäßen Dosiervorrichtung gesteuert wird.
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Figurenliste
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- 1 ist eine Gesamtansicht der erfindungsgemäßen Dosiervorrichtung mit Vorratsbehälter mit handhabbaren Aufnahmevorrichtung.
- 2 ist eine Dosiervorrichtung mit Kugelschließventil.
- 3 ist eine Dosiervorrichtung mit Schließventil.
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Figur 1
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1 zeigt eine Gesamtansicht als Längsschnitt der erfindungsgemäßen Dosiervorrichtung 1 mit Vorratsbehälter 2 mit handhabbaren Gesamtaufnahmevorrichtung 3. Die erfindungsgemäße Dosiervorrichtung 1 mit dem Vorratsbehälter 2 wird von einer handhabbaren Gesamtaufnahmevorrichtung 3 gehalten, wobei über ein Verbindungsteil 4 der Vorratsbehälter 2 angeschlossen ist, dabei ist der Vorratsbehälter 2 derart aufgebaut, dass ein Stopfen 5 von einer Vorratsbehälterfeder 6 druckbeaufschlagt wird. Das Versorgungsverbindungsteil 4 zum Vorratsbehälter 2 und somit auch der Vorratsbehälter 2 ist schräg in einem Innenwinkel von 30° zwischen den Schenkeln, die der Rotor 7 und die Mittelachse der Öffnung des Vorratsbehälters 2 bilden, angeordnet. Der Vorratsbehälter 2 ist somit schräg im 30° Winkel angeordnet. An der Dosiervorrichtung 1 wird eine Antriebswelle 10 über eine Rotoranschlußvorrichtung 9 an eine Exzenterschneckenpumpe 7, 8 angeschlossen. Die Rotoranschlußvorrichtung 9 wird über eine Rotoranschlußdichtung 22 abgedichtet. Vor der Exzenterschneckenpumpe 7, 8 befindet sich die Förderguteingangskammer 11. Die erfindungsgemäße Exzenterschneckenpumpe 7, 8 weist einen Rotor 7 und einen Stator 8 in einer Statoraufnahmevorrichtung 12 auf. Die Hohlnadel 13 wird mit einem Hohlnadelaufnahmeteil 14 an der Dosiervorrichtung 1 angebracht.
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Figur 2
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2 zeigt eine Dosiervorrichtung 1 mit Kugelschließventil 15 als Schnittansicht. An der Dosiervorrichtung 1 kann eine Antriebswelle 10 über eine Rotoranschlußvorrichtung 9 an eine Exzenterschneckenpumpe 7, 8 angeschlossen werden. Die Rotoranschlußvorrichtung 9 wird über eine Rotoranschlußdichtung 22 abgedichtet. Vor der Exzenterschneckenpumpe 7, 8 befindet sich die Förderguteingangskammer 11. Die erfindungsgemäße Exzenterschneckenpumpe 7, 8 weist einen Rotor 7 und einen Stator 8 in einer Statoraufnahmevorrichtung 12 auf, die in einer Fördergutausgangskammer 16 endet, an die sich ein Durchgangskanal 17 anschließt, die über ein Kugelventil 15 mittels einer Kugelventilfeder 21 verschließbar ist, wobei der Durchgangskanal 17 in einer Fördergutmikrokammer 18 endet, an die sich die Hohlnadel 13 anschließt, die mittels einem Hohlnadelaufnahmeteil 14 an der Dosiervorrichtung 2 angebracht ist. Für die Beweglichkeit des oszillierenden Stators ist ein Bewegungsfreiraum 24 zur Verfügung vorgesehen.
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Figur 3
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3 zeigt eine Dosiervorrichtung 1 mit Schließventil als Schnittansicht. An der Dosiervorrichtung kann eine Antriebswelle 10 über eine Rotoranschlußvorrichtung 9 an eine Exzenterschneckenpumpe 7, 8 angeschlossen werden. Die Rotoranschlußvorrichtung 9 wird über eine Rotoranschlußdichtung 22 abgedichtet. Vor der Exzenterschneckepumpe 7, 8 befindet sich die Förderguteingangskammer 11. Die erfindungsgemäße Exzenterschneckenpumpe 7, 8 weist einen Rotor 7 und einen Stator 8 in einer Statoraufnahmevorrichtung 12 auf, die in einer Fördergutausgangskammer 16 endet. An die sich ein Durchgangskanal 17, der vorzugsweise in einem Hohlnadelaufnahmeteil 14 angeordnet ist, wobei der Durchgangskanal 17 an seinem Ende eine Verzweigung als Y-förmiges Endstück 19 aufweist, wobei die Endstückfeder 20 sich um den Durchgangskanal 17 erstreckt und über diesem sich oben abstützt und am Verzweigungspunkt des Y-förmigen Endstücks 19 unten abstützt, das in einer Fördergutmikrokammer 18 endet, die sie verschließt, wenn kein Druck auf der Endstpückfeder lastet, wobei die Fördergutmikrokammer 18 letztlich an einer Hohlnadel 13 endet, die mittels einem Hohlnadelaufnahmeteil 14 an der Dosiervorrichtung 1 angebracht ist. Für die Beweglichkeit des oszillierenden Stators ist ein Bewegungsfreiraum 24 zur Verfügung vorgesehen.