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DE102018009173A1 - Elektrohandwerkzeug, insbesondere zum translatorischen Verschieben eines Arbeitsmittels - Google Patents

Elektrohandwerkzeug, insbesondere zum translatorischen Verschieben eines Arbeitsmittels Download PDF

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DE102018009173A1
DE102018009173A1 DE102018009173.3A DE102018009173A DE102018009173A1 DE 102018009173 A1 DE102018009173 A1 DE 102018009173A1 DE 102018009173 A DE102018009173 A DE 102018009173A DE 102018009173 A1 DE102018009173 A1 DE 102018009173A1
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Germany
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handle
electric motor
electric hand
axis
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Application number
DE102018009173.3A
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English (en)
Inventor
Peter Unterhauser
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Aumeta GmbH
Original Assignee
Aumeta GmbH
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25FCOMBINATION OR MULTI-PURPOSE TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DETAILS OR COMPONENTS OF PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS NOT PARTICULARLY RELATED TO THE OPERATIONS PERFORMED AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B25F5/00Details or components of portable power-driven tools not particularly related to the operations performed and not otherwise provided for
    • B25F5/02Construction of casings, bodies or handles

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Elektrohandwerkzeug mit einen elektrischen Energiespeicher, wie einen Akkumulator oder eine Batterie, einem von dem Energiespeicher versorgten Elektromotor zum Betreiben eines insbesondere translatorisch zu betreibenden, mechanischen Arbeitsmittels, wie eines Schub- oder Zugteils, wobei der Elektromotor eine Abtriebsachse definiert, und einen Handgriff zum manuellen Greifen des Elektrohandwerkzeugs, wobei der Handgriff in Abtriebsachsenrichtung zwischen dem Elektromotor und dem elektrischen Energiespeicher angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Elektrohandwerkzeug. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Elektrohandwerkzeug zum translatorischen Verschieben eines Arbeitsmittels in einer Arbeitsrichtung. Das Arbeitsmittel umfasst insbesondere Schub- und/oder Zugteile und vorzugsweise ein lösbar an die Schub- und/oder Zugteile anbringbares Befestigungsmittel, wie eine Klammer zum Verklemmen wenigstens zweier Bauelemente, insbesondere einer Kraftfahrzeugmittelkonsole.
  • Bekannt sind Elektrohandwerkzeuge, wie Akkuschrauber. Akkuschrauber weisen in der Regel einen Handgriff und einen etwa im rechten Winkel zum Handgriff angeordneten Schaft auf. Bei solchen Akkuschraubern ist der Elektromotor im Schaft und die zum Betreiben des Elektromotors erforderliche Steuerelektronik im Handgriff angeordnet. Der Energiespeicher ist in der Regel als Akkumulator an dem dem Schaft abgewandten Ende des Handgriffs angebracht. Zum Betreiben des Akkuschraubers ist in der Regel ein Aktivierungselement am Handgriff vorgesehen, das mit dem Zeigefinger einer den Griff umgreifenden Hand betätigt werden kann.
  • Nachteilig an bekannten Akkuschraubern ist, dass diese nur für eine Greifposition ausgelegt sind, nämlich der, in der der Zeigefinger den Schalter das Aktivierungselement betätigen kann. Bei Bauteilen mit eingeschränkter Zugänglichkeit, beispielsweise bei Bauteilen, die auf einem Tisch montiert sind oder die aufgrund ihrer Geometrie nur von einer bestimmten Seite zugänglich sind, kann es notwendig sein von der vorgesehenen Greifposition abzuweichen um die Bearbeitung, beispielsweise das Verbinden zweier Bauteile, zu ermöglichen. Da dies bei den bekannten Akkuschraubern nicht vorgesehen ist, können solche Bauteile in der Regel nicht bearbeitet werden oder nur durch Halten des Akkuschrauber in einer nicht vorgesehenen Greifposition. Eine Möglichkeit besteht beispielsweise darin, den Akkuschrauber um 180° um eine durch den Schaft verlaufende Achse zu drehen und das Aktivierungselement statt mit dem Zeigefinger mit dem Ringfinger zu bedienen. Alternativ kann der Akkuschrauber um 90° um eine durch den Handgriff verlaufende Achse gedreht und mit dem Daumen bedient werden. Diese Lösungen führen jedoch zu einer höhere körperlichen Belastung und einer weniger ergonomischen Bedienung für die den Akkuschrauber bedienenden Person. Darüber hinaus kann die den Akkuschrauber bedienende Person, die beispielsweise beim Schrauben auftretenden Gegenkräfte aufgrund der ungünstigen Greifposition schlechter aufnehmen, was zu einem Abrutschen des Akkuschrauber oder einer fehlerhaften Bearbeitung des Bauteils führen kann. Außerdem können beim Abrutschen Extremitäten der bedienenden Person eingequetscht werden.
  • Bei dem Einschieben von Klammern zum Verklemmen wenigstens zweier Bauelemente, insbesondere einer Kraftfahrzeugmittelkonsole, fallen obige Nachteile des bekannten Standes der Technik verstärkt ins Gewicht. Dies liegt zum einen an der kurzen Taktzeit, mit denen Kraftfahrzeugkomponenten verklemmt werden. Der Verklemmvorgang ist in der Regel ein Vormontageschritt, dem ein Schweißvorgang folgt. Dabei müssen in der Regel mehrere Klammern, beispielsweise vier, innerhalb kürzester Zeit, beispielsweise in einer Minute, platziert werden. Kumuliert auf eine acht Stundenschicht können so beispielsweise 480 Klemmvorgänge pro Tag von einer Person notwendig sein. Die kurze zur Verfügung stehende Zeit macht eine intuitive, einfache sowie fehlervermeidende Bedienung erforderlich (Poka Yoke). Gleichzeitig gehen mit der hohen Anzahl der Klemmvorgänge eine erhöhte Anforderungen an die Ergonomie der Bedienung und erhöhte Sicherheitsmaßnahmen gegen Verletzungen, beispielsweise Verklemmungen beim Abrutschen, einher. Hinzu kommt, dass zum Zwecke der Raumeinsparung Arbeitsstationen für das Verklemmen zweier Teile mit einem Werkzeug häufig nur von einer Seite zugänglich sind, sodass in den meisten Fällen ein Abweichen von der vorgesehenen Greifposition erforderlich wird. Auch die Anforderungen an die Qualität der Verklemmung steigen, da mit kurzen Taktzeiten in der Regel auch der Transport der verklemmten Bauteile von einer Bearbeitungsstation an die andere mit großen Geschwindigkeiten erfolgt und beim anschließenden Verschweißen der Bauteile Verformungskräfte durch thermisch bedingten Verzug auftreten können.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung die Nachteile des Standes der Technik zu überwinden, insbesondere ein Elektrohandwerkzeug, insbesondere zum translatorischen Verschieben eines Arbeitsmittels, wie eines Schub- oder Zugteils, zur Verfügung zu stellen, das eine ergonomischere Bedienung, insbesondere von mehreren Seiten des Handgriffs, ein verringertes Verletzungsrisiko und/oder einen möglichst fehlervermeidenden Betrieb gewährleistet.
  • Diese Aufgabe wird gelöst, durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche 1 und 11.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst ein Elektrohandwerkzeug einen elektrischen Energiespeicher, wie einen Akkumulator oder eine Batterie. Ferner umfasst das Elektrohandwerkzeug einen von dem Energiespeicher versorgten Elektromotor zum Betreiben eines insbesondere translatorisch zu betreibenden, mechanischen Arbeitsmittels, wie eines Schub- oder Zugteils, wobei der Elektromotor eine Abtriebsachse definiert. Darüber hinaus umfasst das Elektrohandwerkzeug erfindungsgemäß einen Handgriff zum manuellen Greifen des Elektrohandwerkzeugs. Erfindungsgemäß ist der Handgriff in Abtriebsachsenrichtung zwischen dem Elektromotor und dem elektrischen Energiespeicher angeordnet.
  • Der Elektromotor ist vorzugsweise ein Drehelektromotor, kann aber auch als Linearmotor ausgeführt sein. Bei einem Drehelektromotor wird die Antriebsachse vorzugsweise durch die Rotationsachse des Drehmotors und bei einem Linearmotor durch die Hubbewegungsachse des Linearmotors definiert.
  • Das mechanische Arbeitsmittel dient insbesondere der Verrichtung mechanischer Arbeit an wenigstens einen mit dem Elektrohandwerkzeug zu bearbeitendes Bauteil. Die mechanische Arbeit kann beispielsweise in dem Bohren eines Loches, in dem Eindrehen einer Schraube, in dem materialabtragenden Bearbeiten einer Oberfläche, wie Schleifen und Polieren, vorzugsweise jedoch in dem Beaufschlagen wenigstens eines Bauteils, insbesondere zweier Bauteile, mit einer Kraft über einem gewissen Weg, liegen. Beispielsweise können zwei Bauteile derart miteinander verstanzt werden, dass ein Form-/Kraftschluss zwischen besagten Bauteilen entsteht. Besonders bevorzugt umfasst das Arbeitsmittel jedoch ein Schub- oder Zugteil und ein lösbar an das Schub- oder Zugteil anbringbares Befestigungsmittel, wie eine Klammer. Vor dem Betreiben des Arbeitsmittels wird vorzugsweise das Befestigungsmittel, insbesondere lösbar, mit dem Schub- oder Zugteil verbunden. Im Anschluss wird das Arbeitsmittel über einen vorbestimmten Weg mit einer vorbestimmten Kraft, insbesondere mit einem vorbestimmten Kraftwegverlauf, verschoben. Die Verschiebung erfolgt vorzugsweise aus einer Startstellung, in der das Arbeitsmittel von dem wenigstens einen zu bearbeitenden Bauteil beabstandet ist, in eine Endstellung, in der das Arbeitsmittel das wenigstens eine zu bearbeitende Bauteil kontaktiert. Vorzugsweise wird durch ein Verschieben des Arbeitsmittels aus der Startstellung in die Endstellung das Befestigungsmittel, insbesondere die Klammer, mit wenigstens zwei miteinander zu verklemmenden Bauteilen verklemmt. Bei einem darauffolgenden Verschieben des Arbeitsmittels aus der Endstellung in die Startstellung, wird das Befestigungsmittel vorzugsweise durch zwischen den Befestigungsmitteln und den wenigstens zwei Bauelementen wirkenden Kräften zurückgehalten, so dass lediglich ein Teil des Arbeitsmittels, insbesondere das Schub- oder Zugteil in die Startstellung verfährt, wohingegen das andere Teil das Arbeitsmittel, insbesondere das Befestigungsmittel, von dem Schub- oder Zugteil getrennt wird und an den wenigstens zwei Bauteilen verbleibt. Das erfindungsgemäße Elektrohandwerkzeug ist insbesondere dazu geeignet, Kraftfahrzeugkomponenten einer Mittelkonsole miteinander zu verklemmen.
  • Unter Handgriff zu manuellem Greifen ist insbesondere ein Griff zu verstehen, der dazu ausgelegt ist, von einer menschlichen Hand gegriffen zu werden. Vorzugsweise ist ein Handgriff dann zum manuellen Greifen geeignet, wenn die dafür vorgesehene Grifffläche von einer menschlichen Hand umgriffen, insbesondere um wenigstens 270°, werden kann. Dabei ist insbesondere die Durchschnittsgröße der Hand von Menschen über 18 Jahren zu berücksichtigen. Als Grifffläche wird insbesondere die Fläche angesehen, die beim Umgreifen des Handgriffs mit den Fingern und der Handfläche berührt wird. Dabei soll als Grifffläche nicht die Fläche angesehen werden, die theoretisch beim Umgreifen des Handgriffs von den Fingern berührt werden kann, sondern die Fläche, die bei vorgesehener Griffposition von den Fingern und der Handfläche berührt wird. Vorzugsweise umläuft die gesamte Grifffläche des Handgriffs die Abtriebsachse des Elektromotors. Es kann jedoch auch lediglich der Teil der Grifffläche, die von den Fingern und der Handfläche der den Handgriff greifenden Hand umlaufen werden, die Abtriebsachse umlaufen.
  • Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung, ist die Formulierung, dass ein erstes Bauteil in einer Richtung zwischen einem zweiten Bauteil und einem dritten Bauteil angeordnet ist, insbesondere dahingehend zu verstehen, dass das erste Bauteil zwei Endabschnitte aufweist, die in besagter Richtung die, insbesondere maximale, Erstreckung des ersten Bauteils definieren, wobei sich das zweite Bauteil von einem der Endabschnitte in besagter Richtung im Wesentlichen von dem ersten Bauteil weg erstreckt und das dritte Bauteil sich von dem anderen Endabschnitt in besagter Richtung im Wesentlichen von dem anderen Endabschnitt weg erstreckt. Vorzugsweise erstreckt sich das zweite und/oder dritte Bauteil in besagter Richtung ausschließlich von dem ersten Bauteil weg. In einer weniger vorteilhaften Ausführungsform kann sich das zweite und/oder das dritte Bauteil in besagter Richtung auch teilweise in Richtung des ersten Bauteils erstrecken oder sogar eine teilweise Überlappung des zweiten und dritten Bauteils in besagter Richtung erfolgen. Die Haupterstreckung, insbesondere wenigstens 60, 70, 80, 90 oder 95%, des zweiten und/oder des dritten Bauteils erstreckt sich jedoch ausgehend von den Endabschnitten in besagter Richtung insbesondere von dem ersten Bauteil weg.
  • Gemäß einer Ausführungsform des Elektrohandwerkzeugs weist der Handgriff eine von der Hand zu umgreifende Längsachse auf. Vorzugsweise verläuft die Längsachse des Handgriffs im Wesentlichen parallel, insbesondere koaxial, zur Abtriebsachse des Elektromotors. Es sei klar, dass als solche Längsachse Achsen gemeint sind, die dazu vorgesehen sind, von der Hand umgriffen zu werden. Achsen von Bauteilen, die zwar von einer Hand umgriffen werden können, jedoch nicht dafür vorgesehen sind, insbesondere zu einer unergonomischen Bedienung des Elektrohandwerkzeugs führen würden, sollen im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung nicht als von der Hand zu umgreifende Längsachsen angesehen werden. Unter im Wesentlichen parallel ist im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung insbesondere zu verstehen, dass eine Achse gegenüber der anderen Achse um weniger als 20°, 15° oder 10°, vorzugsweise um weniger als 6°, 4° oder 2°, besonders bevorzugt um weniger als 1°, geneigt ist.
  • Alternativ oder zusätzlich soll eine durch ein Handgelenk einer den Handgriff umgreifenden Hand verlaufende Schwenkachse im Wesentlichen parallel zur Abtriebsachse verlaufen. Als Schwenkachse des Handgelenks ist gemäß vorliegender Erfindung die Achse zu verstehen, um welche eine Hand bei einer Dorsalflexion oder einer Palmarflexion der Hand schwenkt. Ferner kann der Handgriff derart ausgestaltet sein, dass die Schwenkachse einer den Griff umgreifenden Hand im Wesentlichen parallel zu der Längsachse des Griffs ist. Vorzugsweise umläuft die Grifffläche des Handgriffs die Abtriebsachse. Besonders bevorzugt umläuft die gesamte Grifffläche des Handgriffs die Abtriebsachse des Elektromotors. In einer weniger bevorzugten Ausführungsform umläuft lediglich der Teil der Grifffläche die Abtriebsachse, der von den Fingern und der Handfläche der den Handgriff greifenden Hand vollständig, insbesondere um wenigstens 270°, umlaufen wird. Dadurch kann insbesondere gewährleistet werden, dass entlang oder um die Abtriebsachse wirkende Kräfte, insbesondere Reaktionskräfte, möglichst hebelfrei in die den Handgriff umgreifende Hand abgeleitet werden können. Es hat sich herausgestellt, dass die vorgenannten Ausrichtungen der Abtriebsachse, der von einer Hand zu umgreifenden Längsachse und der Schwenkachse einer Hand zueinander insbesondere eine Steigerung der Ergonomie beim Betreiben des Elektrohandwerkzeugs bewirken.
  • Gemäß einer weiteren Ausführung der vorliegenden Erfindung umfasst das Elektrohandwerkzeug ferner eine mit dem Elektromotor verbundene Steuer- und/oder Regelelektronik zum Steuern des Elektromotors. Die Steuer- und/oder Regelelektronik dient insbesondere der Ansteuerung des Elektromotors, beispielsweise der Vorgabe einer Drehzahl und eines Drehmomentes. Die Steuer- und/oder Regelelektronik kann aber auch dazu ausgelegt sein, die Position des Arbeitsmittels zu erfassen und/oder das Arbeitsmittel nach einem erfolgten Arbeitsschritt aus der Endstellung zurück in die Startstellung zu versetzen. Vorzugsweise ist die Steuer- und/oder Regelelektronik in Abtriebsachsenrichtung zwischen dem Energiespeicher und dem Handgriff angeordnet.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist das Elektrohandwerkzeug ein manuelles Aktivierungselement für die Übertragung eines Startsignals an die Steuer- und/oder Regelelektronik auf. Das manuelle Aktivierungselement ist in Abtriebsachsenrichtung vorzugsweise zwischen dem elektrischen Energiespeicher und dem Handgriff angeordnet. Alternativ oder zusätzlich kann das Aktivierungselement zwischen dem Handgriff und der Steuer- und/oder Regelelektronik angeordnet sein. Durch die Anordnung des Aktivierungselementes zwischen Handgriff und Energiespeicher und/oder zwischen dem Handgriff und der Steuer- und/oder Regelelektronik kann gewährleistet werden, dass besagte Bauteile nicht zwischen dem Aktivierungselement und dem Handgriff liegen, so dass eine ergonomische Bedienung des Aktivierungselementes über einen Finger, insbesondere über dem Daumen, realisiert werden kann. Ferner ermöglicht eine derartige Anordnung, dass eine Baugruppe bestehend aus Handgriff und Aktivierungselement derart ausgestaltet werden kann, dass sie in Umfangsrichtung um die Abtriebsachse des Elektromotors, insbesondere die Mittelachse des Handgriffs, gegriffen werden kann und bedient werden kann. Dadurch ermöglicht eine derartige Positionierung auch eine symmetrische Ausgestaltung, insbesondere eine rotationssymmetrische Ausgestaltung des Handgriffs und/oder des Aktivierungselementes, so dass das Aktivierungselement unabhängig von der Greifposition insbesondere von allen Seiten, insbesondere in Umfangsrichtung um die Mittelachse des Griffs, gegriffen und das Aktivierungselement betätigt werden kann.
  • Gemäß einer weiteren Ausführung der vorliegenden Erfindung kann das manuelle Aktivierungselement von wenigstens 180°, vorzugsweise 270°, besonders bevorzugt 360°, um eine von der Hand zu umgreifende Längsachse des Handgriffs betätigt werden. Alternativ oder zusätzlich kann das Aktivierungselement eine Längsachse, vorzugsweise eine Symmetrieachse, besonders bevorzugt eine Rotationssymmetrieachse, aufweisen, die im Wesentlichen parallel, vorzugsweise koaxial, zur Abtriebsachse des Elektromotors und/oder zu einer von der Hand zu umgreifende Längsachse des Handgriffs verläuft. Besonders bevorzugt weisen der Handgriff und das Aktivierungselement jeweils eine, insbesondere zu einander parallele, vorzugsweise koaxiale, Längsachse auf. Der Handgriff ist vorzugsweise als Hohlzylinder ausgeführt. Durch die zuvor beschriebene Abstimmung der Ausgestaltung vom Aktivierungselement und Handgriff aufeinander, kann insbesondere eine Betätigung des Aktivierungselements von 360° um die Längsachse des Handgriffs realisiert werden, ohne Einbußen in der Ergonomie beim Halten des Elektrohandwerkzeugs in Kauf nehmen zu müssen.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform umfasst das Aktivierungselement einen Taster zum Übertragen eines Startsignals an die Steuer- und/oder Regelelektronik und einen gegenüber dem Handgriff, insbesondere in einer zu der Abtriebsachse des Elektromotors und/oder zu einer von der Hand zu umgreifende Längsachse des Handgriffs orthogonalen Radialrichtung, beweglich gelagerten Schalter. Vorzugsweise bewirkt eine Bewegung des Schalters über eine vorbestimmte Amplitude eine Betätigung des Tasters. Infolge einer Übertragung eines Startsignals an die Steuer- und/oder Regelelektronik wird insbesondere das mechanische Arbeitsmittel über den Elektromotor angetrieben, insbesondere unter Aufbringen von mechanischer Arbeit aus einer Startstellung in eine Endstellung verschoben. Die Steuer- und/oder Regelelektronik kann derart ausgestaltet sein, dass nach dem Erreichen der Endstellung ein Verschieben zurück in die Startstellung initiiert wird. Der Schalter ist insbesondere dazu ausgelegt, von einem Finger, insbesondere dem Daumen einer den Handgriff umgreifenden Hand in Radialrichtung verschoben zu werden. Vorzugsweise ist der Schalter, insbesondere außenumfänglich, symmetrisch, insbesondere rotationssymmetrisch, ausgestaltet, so dass der Schalter umfänglich von allen Seiten betätigt werden kann. Vorzugsweise sind der Schalter und der Taster derart miteinander gekoppelt, dass eine Verschiebung des Schalters eine Betätigung des Tasters bewirkt. Vorzugsweise wird der Taster in eine zur Bewegung des Schalters orthogonale Richtung, insbesondere in eine im Wesentlichen zur Abtriebsachsenrichtung des Elektromotors und/oder zu einer von der Hand zu umgreifenden Längsachse des Handgriffs parallele Richtung, betätigt.
  • In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der Schalter des Aktivierungselements federgelagert, wobei vorzugsweise wenigstens zwei oder drei, besonders bevorzugt vier Federn vorgesehen sind. Vorzugsweise sind die Federn in Umfangsrichtung zur Abtriebsachse und/oder zu einer von der Hand zu umgreifende Längsachse des Handgriffs in äquidistanten Abständen zueinander zwischen dem Schalter und einem insbesondere in Radialrichtung innenliegenden Anschlagkörper angeordnet. Alternativ oder zusätzlich bewirkt die Verschiebung des Schalters ein Verlagern eines zwischen dem Schalter und dem Taster gelagerten, insbesondere federgelagerten, Übertragungsgliedes, insbesondere entlang einer im Wesentlichen zur Abtriebsachse und/oder zu einer von der Hand zu umgreifende Längsachse des Handgriffs parallelen Achse, wodurch der Taster betätigt wird. Vorzugsweise ist das Übertragungsglied mit einer Feder vorgespannt, die sich an einem Anschlagkörper, insbesondere an dem gleichen Anschlagkörper, an dem sich die Federn des Schalters abstützen, abstützt. Vorzugsweise ist ein dem Schalter in Abtriebsachsenrichtung zugewandtes Ende des Übertragungsgliedes gegen eine Vertiefung, insbesondere eine symmetrische, vorzugsweise rotationssymmetrische Vertiefung, des Schalters vorgespannt. Besonders bevorzugt ist die Vertiefung derart ausgestaltet, dass eine Verschiebung des Schalters in Radialrichtung die Vertiefung derart relativ zu dem Übertragungsglied in Radialrichtung verschiebt, dass das Übertragungsglied von dem Schalter entgegen der Vertiefungsrichtung verschoben, insbesondere in Richtung des Tasters verschoben, wird und diesen, insbesondere bei einer vorbestimmten Bewegungsamplitude des Schalters, betätigt.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der Elektromotor als Drehelektromotor mit einer Drehabtriebswelle ausgebildet. Ferner kann das Elektrohandwerkzeug ein Getriebe zum Umwandeln einer Drehabtriebsbewegung der Drehabtriebswelle in eine translatorische Bewegung des Arbeitsmittels in einer Arbeitsrichtung umfassen. Die Drehabtriebswelle ist vorzugsweise gegenüber der Arbeitsrichtung geneigt, insbesondere senkrecht zu der Arbeitsrichtung. Weitere Details zu dieser Ausführungsform sind weiter unten im Zusammenhang mit dem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung beschrieben.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist das Elektrohandwerkzeug ein Kraftableitungselement zum Ableiten von beim Betreiben des Elektrohandwerkzeugs auftretenden Reaktionskräften in ein Kraftaufnahmeelement auf. Vorzugsweise ist der Elektromotor in Abtriebsachsenrichtung zwischen dem Kraftableitungselement und dem Handgriff angeordnet. Alternativ oder zusätzlich ist das Getriebe in Abtriebsachsenrichtung zwischen Elektromotor und Kraftableitungselement angeordnet. Beim Verrichten von mechanischer Arbeit, insbesondere beim Verrichten mechanischer Arbeit an wenigstens einem zu bearbeitenden Bauteil, treten Reaktionskräfte auf. Diese Reaktionskräfte müssen bei herkömmlichen Elektrohandwerkzeugen, wie Akkuschraubern, vollständig von der das Werkzeug bedienenden Person, insbesondere über eine Hand, aufgenommen werden. Durch Vorsehen eines Kraftableitungselementes, können die Reaktionskräfte zumindest teilweise über ein Kraftaufnahmeelement abgeleitet werden, so dass die das Elektrohandwerkzeug bedienende Person geringe Kräfte aufnehmen muss, was insbesondere zu einer ergonomischeren Bedienung und zu einer fehlervermeidenden Bearbeitung des Bauteils führt. Die Anordnung des Elektromotors zwischen dem Kraftableitungselement und Handgriff und/oder des Getriebes zwischen Abtriebsachsenrichtung und Elektromotor bewirkt insbesondere, dass einerseits eine möglichst direkte Kraftübertragung von Elektromotor auf Getriebe und insbesondere Arbeitsmittel gewährleistet ist und gleichzeitig die Aufnahme der Reaktionskräfte in Abtriebsachsenrichtung von beiden Seiten des Getriebes und/oder des Arbeitsmittels aufgenommen werden, nämlich auf einer Seite insbesondere durch eine den Handgriff umgreifende Hand und auf der gegenüberliegenden Seite durch ein in das Kraftableitungselement eingreifendes Kraftaufnahmeelement. Besonders bevorzugt ist das Getriebe und/oder das Arbeitsmittel in Abtriebsachsenrichtung zwischen dem Griff und dem Kraftableitungselement angeordnet.
  • In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Kraftableitungselement ferner zum Ausrichten des Elektrohandwerkzeugs an ein Kraftaufnahmeelement ausgebildet. Vorzugsweise ist das Kraftableitungselement derart formkomplementär zu dem Kraftaufnahmeelement ausgebildet, dass das Elektrohandwerkzeug nur in einer Stellung an das Kraftaufnahmeelement angebracht werden kann. Alternativ oder zusätzlich kann das Kraftableitungselement als Ausnehmung in dem Elektrohandwerkzeug vorgesehen sein. Vorzugsweise ist wenigstens ein Kraftaufnahmeelement für die Verarbeitung eines Bauteils ausgebildet. Dabei ist das Kraftaufnahmeelement insbesondere derart ausgestaltet, dass das Elektrohandwerkzeug, insbesondere formschlüssig, an das Kraftaufnahmeelement angebracht werden kann, wobei das Elektrohandwerkzeug vorzugsweise nur in einer derartigen Ausrichtung an das Kraftaufnahmeelement angebracht werden kann, dass das Arbeitsmittel auf den zu bearbeitenden Abschnitt des Bauteils ausgerichtet ist, so dass die Verrichtung der mechanischen Arbeit an dem Bauteil, insbesondere das Aufsetzen einer Klammer, insbesondere einzig durch Betätigung des Aktivierungselements initiiert werden kann. Bei der Bearbeitung mehrerer Abschnitte eines Bauteils, können mehrere Kraftaufnahmeelemente als eine Baugruppe, insbesondere einstückig, ausgebildet sein, die zur Ableitung der aufnehmenden Kräfte an einer Vorrichtung, wie einem Arbeitstisch oder einem Spannbock, befestigt sein können.
  • Die zuvor im Zusammenhang mit dem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung genannten Merkmale und Vorteile können mit den folgenden im Zusammenhang mit dem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung beschriebenen Merkmalen und Vorteilen kombiniert werden und umgekehrt.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Elektrohandwerkzeug zum translatorischen Verschieben eines Arbeitsmittels, wie eines Schub- oder Zugteils, in einer Arbeitsrichtung bereitgestellt. Das Elektrohandwerkzeug umfasst einen Drehelektromotor mit einer Drehabtriebswelle, die zur Arbeitsrichtung geneigt, insbesondere senkrecht, ist, und ein Getriebe zum Umwandeln einer Drehabtriebsbewegung der Drehabtriebswelle in eine translatorische Bewegung des Arbeitsmittels in Arbeitsrichtung. Vorzugsweise ist die Längsachse, insbesondere Symmetrieachse oder Rotationssymmetrieachse, des Griffs senkrecht zu der Arbeitsrichtung des Arbeitsmittels. Unter dem translatorischen Verschieben des Arbeitsmittels ist vorzugsweise eine rein translatorische Bewegung des Arbeitsmittels gemeint. Unter rein translatorisch ist insbesondere zu verstehen, dass das Arbeitsmittel linear geführt ist. Selbstverständlich kann aufgrund des Spiels zwischen Arbeitsmittel und Linearführung ein Verkippen bzw. eine gewisse Bewegung in einer von der Linearführung abweichenden Richtung beim Verschieben des Arbeitsmittels entstehen. Solche, bewirkt durch ein Spiel der Linearführung, von der Arbeitsrichtung abweichende Bewegungen des Arbeitsmittels sollen vorzugsweise von der rein translatorischen Verschiebung mit umfasst sein.
  • Die Neigung der Drehabtriebswelle zur Arbeitsrichtung beträgt vorzugsweise wenigstens 60, 70, 80 oder 85° und/oder höchstens 95, 100, 110 oder 120°, besonders bevorzugt 90°. Durch die Neigung der Drehabtriebswelle, insbesondere der senkrechten Ausrichtung der Drehabtriebswelle, zur Arbeitsrichtung, kann die erforderliche Abmessung des Elektrohandwerkzeugs in Arbeitsrichtung reduziert werden, indem die Bereitstellung der Antriebsleistungen geneigt, insbesondere im Wesentlichen senkrecht, zur Arbeitsrichtung des Arbeitsmittels erfolgt. Durch die Verkleinerung des erforderlichen Bauraums in Arbeitsrichtung kann insbesondere eine verbesserte Zugänglichkeit der zu bearbeitenden Bauteile erzielt werden. Durch die verbesserte Zugänglichkeit, können insbesondere unergonomische Greifpositionen sowie das Ansetzen des Elektrohandwerkzeugs in einer Position, in der, beispielsweise durch Abrutschen, ein erhöhtes Verletzungsrisiko für die das Elektrohandwerkzeug bedienende Person besteht vermieden werden. Darüber hinaus kann insbesondere das Ansetzen des Elektrohandwerkzeugs in Positionen vermieden werden, in denen, beispielsweise durch Abrutschen oder fehlerhafte Positionierung, das zu bearbeitende Bauteil leicht beschädigt oder fehlerhaft bearbeitet wird.
  • Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Arbeitsmittel drehbeweglich an das Getriebe angelenkt. Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst das Getriebe eine, insbesondere parallel oder koaxial zur Drehabtriebswelle verlaufende, Getriebeabtriebswelle. Vorzugsweise ist die Getriebeabtriebswelle an ihrer dem Drehelektromotor zugewandten Seite drehmomentübertragend mit dem Drehelektromotor gekoppelt.
  • Ferner umfasst das Getriebe vorzugsweise ein Koppelelement, das drehbeweglich an die dem Drehelektromotor abgewandte Seite der Getriebeantriebswelle und/oder drehbeweglich an das Arbeitsmittel angelenkt ist. In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist die Getriebeantriebswelle, insbesondere an ihrer dem Drehelektromotor abgewandten Seite, einen Exzenter auf, der sich im Wesentlichen senkrecht zur Rotationsachse der Getriebeantriebswelle erstreckt und/oder an einem der Rotationsachse in Radialrichtung abgewandten Abschnitt drehbeweglich an das Koppelelement angelenkt ist. Vorzugsweise sind die Drehabtriebswelle, insbesondere der Exzenter des Getriebes, das Koppelelement und das Arbeitsmittel derart gelenkig miteinander verbunden, dass die Drehabtriebsbewegung der Drehabtriebswelle in einer insbesondere rein translatorischen Bewegung des Arbeitsmittels umgewandelt wird.
  • Die Drehzahl und das Drehmoment des Elektromotors bewirken an der dem Drehelektromotor abgewandten Seite des Exzenters mechanische Arbeit in Form einer Kraft über einen gewissen Weg. Diese mechanische Arbeit kann über das drehbeweglich mit dem Exzenter und dem Arbeitsmittel angelenkte Koppelelement an das Arbeitsmittel übertragen werden. Bei der Übertragung der Kraft und der Bewegung ist vorzugsweise ein Übersetzungsverhältnis vorgesehen. Besonders bevorzugt ist ein beim Verschieben des Arbeitsmittels von der Startstellung in die Endstellung variables Übersetzungsverhältnis vorgesehen. Es hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, wenn das Übersetzungsverhältnis, bezogen auf die Übersetzung der Kraft, zu Beginn eines Verschiebens von der Startstellung in die Endstellung klein ist, so dass der Vorschub des Arbeitsmittels in Richtung eines zu bearbeitenden Bauteils möglichst schnell erfolgt. Gegen Ende der Verschiebung von der Startstellung in die Endstellung hat sich ein, bezogen auf die Kraft, großes Übersetzungsverhältnis als vorteilhaft herausgestellt, so dass, insbesondere bei gleichbleibender Drehzahl, die mit dem Bauteil zu verrichtende Arbeit möglichst langsam und mit möglichst hoher Kraft verrichtet wird. Insbesondere bei der Ausführungsvariante, in der das Arbeitsmittel ein Schub- oder Zugteil und ein lösbar an das Zugteil angebrachte Befestigungsmittel, wie eine Klammer, umfasst, hat sich ein derartiges Übersetzungsverhältnis als vorteilhaft herausgestellt. Um ein derartiges Übersetzungsverhältnis zu gewährleisten, kann insbesondere der Abstand der Anlenkstelle des Koppelelements an dem Exzenter zu der Rotationsachse der Getriebeabtriebswelle und/oder der Abstand der beiden Anlenkpunkte des Koppelelements zueinander und/oder der Abstand des Anlenkpunktes des Arbeitsmittels zu der Rotationsachse der Getriebeantriebswelle angepasst werden.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erstreckt sich das Koppelelement im Wesentlichen senkrecht zur Rotationsachse der Getriebeantriebswelle. Alternativ oder zusätzlich erstreckt sich das Koppelelement insbesondere parallel zum Exzenter und/oder zum Arbeitsmittel. Alternativ oder zusätzlich erstrecken sich der Exzenter und das Arbeitsmittel im Wesentlichen in der gleichen Ebene, wobei vorzugsweise sich das Koppelelement insbesondere parallel dazu auf der dem Elektromotor abgewandten Seite der Ebene erstreckt. Vorzugsweise ist das Koppelelement länglich, insbesondere stabförmig, ausgebildet, wobei die Längsachse des Koppelelements sich im Wesentlichen senkrecht zur Rotationachse der Getriebeantriebswelle erstreckt. Unter im Wesentlichen senkrecht ist in diesem Zusammenhang zu verstehen, dass die Längsachse des Koppelelements sich vorzugsweise im 90°-Winkel zur Rotationachse der Getriebeantriebswelle erstreckt, jedoch auch eine Neigung der Längsachse des Koppelements zur Rotationsachse der Getriebeantriebswelle von bis zu 20°, 15° oder 10°, vorzugsweise bis zu 6°, 4° oder 2°, besonders bevorzugt von höchstens 1°, zulässig sein kann. Unter der Formulierung in der gleichen Ebene ist insbesondere zu verstehen, dass eine sich in Radialrichtung zur Getriebeantriebswelle erstreckende Ebene den Exzenter und das Arbeitsmittel über deren gesamte Erstreckung in Radialrichtung zur Rotationsachse der Getriebeantriebswelle schneidet. In einer weniger vorteilhaften Ausführungsform kann jedoch auch dann davon gesprochen werden, dass der Exzenter und das Arbeitsmittel sich im Wesentlichen auf dergleichen Ebene befinden, wenn wenigstens jeweils 60%, 70%, 80%, 90% oder 95% der Erstreckung des Exzenters und des Arbeitsmittels in Radialrichtung zur Rotationsachse der Getriebeantriebswelle von besagter Ebene geschnitten werden. Die Getriebeantriebswelle, das Antriebsmittel und das Koppelelement bilden vorzugsweise die Getriebemechanik aus. Vorzugsweise weist das Getriebemechanikgehäuse auf, das ein Bodenteil und ein Deckelteil aufweist. Das Koppelelement ist in Richtung der Drehabtriebswellenachse vorzugsweise zwischen der dem Bodenteil des Getriebemechanikgehäuses und dem Arbeitsmittel und/oder dem Exzenter angeordnet ist.
  • Vorzugsweise ist in der Gehäuseunterseite der Getriebemechanik eine Lagerausnehmung zur Führung des Koppelelements vorgesehen. Dadurch kann das Koppelelement insbesondere ausschließlich die Lagerausnehmung und die Anlenkung an das Arbeitsmittel und an den Exzenter gelagert sein. Die zuvor beschriebene Anordnung des Exzenters, des Arbeitsmittels und des Koppelements ermöglicht insbesondere eine bauraumreduzierende Ausführung des Getriebes, insbesondere in Richtung der Achse der Getriebeantriebswelle und/oder der Drehabtriebswelle des Elektromotors.
  • In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst das Arbeitsmittel einen Magneten, wie einen Elektromagnet oder einen Permanentmagnet. Vorzugsweise weist der Magnet an einer dem Getriebe abgewandten Seite eine vertikale, insbesondere orthogonal zur Arbeitsrichtung verlaufende, Anlagefläche zum Halten eines Befestigungsmittels, wie einer Klammer, auf.
  • In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist eine, insbesondere horizontale, vorzugsweise oberhalb des Arbeitsmittels angeordnete, Führung vorgesehen, um ein an einem Schub- und/oder Zugteil des Arbeitsmittels lösbar angebrachtes Befestigungsmittel, wie eine Klammer, beim Verschieben des Arbeitsmittels zu führen. Vorzugsweise weist die Führung eine Führungsfläche auf, die insbesondere orthogonal zu der Anlagefläche des Arbeitsmittels, insbesondere des Magneten, ausgerichtet ist. Ferner kann die Führung Führungsflügel aufweisen, die sich im Wesentlichen parallel zu der Arbeitsrichtung und im Wesentlichen orthogonal zu der Führungsfläche erstreckende Seitenflächen aufweist. Vorzugsweise dienen die Seitenflächen dem Vermeiden eines Verkippens des Arbeitsmittels, insbesondere eines Befestigungsmittels, wie einer Klammer, aus der Arbeitsrichtung, insbesondere in eine zur Arbeitsrichtung und zur Drehabtriebswellenachse orthogonale Richtung. Die lösbare Anbringung des Befestigungsmittels am Magneten wird insbesondere dadurch realisiert, dass das Befestigungsmittel magnetisch, insbesondere ferromagnetisch, ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst das Elektrohandwerkzeug eine Steuer- und/oder Regelelektronik zum Initiieren des translatorischen Verschiebens des Arbeitsmittels aus einer Startstellung in eine Endstellung und umgekehrt. Vorzugsweise umfasst ein Elektrohandwerkzeug einen Abtastmechanismus zum Ermitteln der Stellung des Arbeitsmittels, wobei in einer Stellung, insbesondere in der Startstellung, ein elektrischer Kontakt zur Steuerelektronik besteht und in der anderen Stellung, insbesondere der Endstellung, der elektrische Kontakt zur Steuerelektronik unterbrochen ist.
  • In einer vorteilhaften Ausführung der vorliegenden Erfindung weist das Arbeitsmittel an einem Flächenabschnitt eine Steigung gegenüber der Arbeitsrichtung auf. Vorzugsweise weist der Abtastmechanismus ein gegen die Steigung angelehntes Abrollelement, wie eine Walze auf, sodass beim Verschieben des Arbeitsmittels von der Startstellung in die Endstellung das Abrollelement entlang der Steigung abrollt. Dabei ist das Abrollelement vorzugsweise derart mit einem elektrischen Kontaktpartner gekoppelt, dass der elektrische Kontaktpartner der Verlagerung des Abrollelements folgt und dabei den elektrischen Kontakt herstellt oder unterbricht. Vorzugsweise ist der Flächenabschnitt mit der Steigung als konkave Ausnehmung ausgebildet.
  • Vorzugsweise erstreckt sich die konkave Ausnehmung insbesondere in Arbeitsrichtung konkav. In einer zur Arbeitsrichtung und zur Drehabtriebswellenachse orthogonalen Richtung wird die konkave Ausnehmung vorzugsweise durch eine sich im Wesentlichen in Drehabtriebsachsenrichtung erstreckende Wandungen begrenzt. Vorzugsweise sind zwei solche sich gegenüberliegende Wandungen vorgesehen, die derart zueinander beabstandet sind, dass sie das Abrollelement in Arbeitsrichtung führen. Besonders bevorzugt ist die Ausnehmung derart ausgestaltet, dass das Abrollelement in Arbeitsrichtung geführt ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wird der elektrische Kontakt durch zwei elektrische Kontaktpartner gebildet. Dabei ist ein elektrischer Kontaktpartner insbesondere unbeweglich gegenüber dem Arbeitsmittel befestigt. Der andere Kontaktpartner ist insbesondere beweglich mit dem Abrollelement gekoppelt. Vorzugsweise ist der mit dem Abrollelement gekoppelte elektrische Kontaktpartner an einer Rotationsachse des Abrollelements angelenkt. Ein dem Abrollelement abgewandtes Ende des beweglich angelenkten elektrischen Kontaktpartners ist vorzugsweise unbeweglich gegenüber dem Arbeitsmittel befestigt. Vorzugsweise rollt das Abrollelement beim Verschieben des Arbeitsmittels aus der Startstellung in die Endstellung entlang der Steigung ab und entfernt sich dabei vorzugsweise von dem elektrischen Kontakt, insbesondere in Richtung der Drehabtriebswellenachse. Der an das Abrollelement angelenkte Kontaktpartner folgt vorzugsweise dieser Bewegung, wodurch er sich von dem anderen elektrischen Kontaktpartner entfernt und, insbesondere bei Erreichen der Endstellung, den elektrischen Kontakt unterbricht. Durch die Unterbrechung des elektrischen Kontakts bekommt die Steuer- und/oder Regelelektronik vorzugsweise die Information, dass das Arbeitsmittel zumindest zu einem gewissen Maß aus der Startstellung in Richtung Endstellung in Arbeitsrichtung verfahren ist, vorzugsweise die Endstellung erreicht hat.
  • In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Abrollelement über ein Federelement, insbesondere ein Federblech, gegen die Steigung vorgespannt, sodass das Federelement das Abrollelement bei Verschieben des Arbeitsmittels von der einen Stellung in die andere entlang der Steigung abrollt, wobei das Federelement vorzugsweise ein elektrischer Kontaktpartner des elektrischen Kontakts ist. Durch die Vorspannung des Abrollelements gegen die Steigung kann insbesondere gewährleistet werden, dass das Abrollen des Abrollelements auch dann funktioniert, wenn das Abrollelement nicht durch die Gewichtskraft entlang der Steigung abgerollt wird oder Reibung zwischen Arbeitsmittel und Abrollelement oder Verklemmungen ein Abrollen verhindert würden. Es hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, als Federelement ein Federblech zu verwenden. Ein Vorteil der Verwendung eines Federbleches liegt darin, dass dieses zugleich als Federelement und als elektrischer Kontaktpartner genutzt werden kann. Vorzugsweise ist das Federelement, insbesondere das Federblech, an das Abrollelement angelenkt.
  • Es sei klar, dass die im Zusammenhang mit dem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung beschriebene Drehabtriebswellenachse als Ausführungsform der im Zusammenhang mit dem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung beschriebenen Abtriebsachse angesehen werden kann.
  • Im Folgenden werden weitere Eigenschaften, Merkmale und Vorteile der Erfindung mittels Beschreibung bevorzugter Ausführungen der Erfindung anhand der beiliegenden beispielhaften Zeichnungen deutlich, in denen zeigt:
    • 1 eine Seitenansicht eines Elektrohandwerkzeugs;
    • 2 eine Vorderansicht des Elektrohandwerkzeugs in 1;
    • 3 eine Schnittansicht des Elektrohandwerkzeugs entlang der Schnittlinie AA in 2;
    • 4 eine Explosionsdarstellung von Bauteilen des Elektrohandwerkzeugs in den 1 bis 3;
    • 5 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Elektrohandwerkzeugs;
    • 6 eine schematische Darstellung eines alternativen erfindungsgemäßen Elektrohandwerkzeugs;
    • 7 eine Explosionsdarstellung eines Aktivierungselementes;
    • 8 eine Schnittdarstellung eines Aktivierungselementes im eingebauten Zustand;
    • 9 eine Explosionsansicht eines Getriebes inklusive Arbeitsmittel; und
    • 10 eine Schnittansicht eines Getriebes inklusive Kraftableitungselement und Arbeitsmittel im eingebauten Zustand
  • Beispiele für erfindungsgemäße Elektrohandwerkzeuge sind folgend mit der Bezugsziffer 1 versehen. 1 zeigt eine beispielhafte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Elektrohandwerkzeugs 1 in einer Seitenansicht. 2 zeigt das Elektrohandwerkzeug 1 aus 1 in Vorderansicht. 3 zeigt eine Schnittansicht des Elektrohandwerkzeugs 1 entlang der Schnittlinie AA in 2.
  • In 3 ist die Abtriebsachse des Elektromotors 3 mit dem Bezugszeichen A versehen. Bei dem in 3 dargestellten Elektrohandwerkzeug 1 ist der Elektromotor 3 als Drehelektromotor 3 mit Drehabtriebswelle 5 ausgebildet. Darin wird die Abtriebsachse A durch die Rotationsachse der Drehabtriebswelle 5 definiert. Die Abtriebsachse A definiert eine Abtriebsachsenrichtung AB. Im Folgenden wir die durch die Abtriebsachse A der Drehabtriebswelle 5 definierte Abtriebsachsenrichtung mit der Bezugsziffer AB versehen. In der in 7 gezeigten Ausführungsform ist ein Arbeitsmittel 7 dargestellt, das einen Schubbolzen 9 und ein Befestigungsmittel in Form einer Klammer 11 aufweist. Der Schubbolzen 9 ist, wie durch die zweite Klammer 11 angedeutet, translatorisch in einer Arbeitsrichtung AR verschiebbar. Die Arbeitsrichtung wird folgend mit dem Bezugszeichen AR versehen.
  • Das Elektrohandwerkzeug 1 umfasst einen elektrischen Energiespeicher 13, wie einen Akkumulator oder eine Batterie, einen von dem Energiespeicher 13 versorgten Elektromotor 3 zum Betreiben eines insbesondere translatorisch zu betreibenden mechanischen Arbeitsmittels 7, wobei der Elektromotor 3 eine Abtriebsachse A definiert und einen Handgriff 15 zum manuellen Greifen des Elektrohandwerkzeugs 1, wobei der Handgriff 15 in Abtriebsachsenrichtung AB zwischen dem Elektromotor 3 und dem elektrischen Energiespeicher 13 angeordnet ist. Das Arbeitsmittel 7, insbesondere das Schubteil in Form eines Schubbolzens 9, kann von dem Elektrohandwerkzeug 1 translatorisch in Arbeitsrichtung AR verschoben werden. Die Drehabtriebswelle 5 des als Drehelektromotor 3 ausgeführten Elektromotors 3 ist zur Arbeitsrichtung AB geneigt, insbesondere senkrecht. Ferner ist ein Getriebe 17 zum Umwandeln einer Drehabtriebsbewegung D der Drehabtriebswelle in einer translatorische Bewegung T des Arbeitsmittels 7 in Arbeitsrichtung AR.
  • Ausgehend von dem elektrischen Energiespeicher 13 weist das Elektrohandwerkzeug 1 in Abtriebsachsenrichtung in folgender Reihenfolge eine Steuer- und/oder Regelelektronik 19 zum Steuern des Elektromotors 3, ein manuelles Aktivierungselement für die Übertragung eines Startsignals an die Steuer- und/oder Regelelektronik 19, einen Handgriff 15, einen Elektromotor 3, eine zu dem Elektromotor gehörige Drehabtriebswelle 5, ein Getriebe 17 und ein Kraftableitungselement 23 zum Ableiten von beim Betreiben des Elektrohandwerkzeugs 1 auftretenden Reaktionskräften in ein Kraftaufnahmeelement auf. Das Aktivierungselement 21 ist detailliert im Zusammenhang mit 7 und 8 beschrieben. Das Getriebe 17, das Kraftableitungselement 23 und das Arbeitsmittel 7 ist detailliert im Zusammenhang mit den 9 und 10 beschrieben.
  • 4 zeigt eine Explosionsansicht von für ein Elektrohandwerkzeug 1, wie es in den 1 bis 3 dargestellt ist, verwendeten Bauteilen. Der Energiespeicher 13 ist in 4 nicht dargestellt. Vorgesehen ist ein Steuer- und/oder Regelelektronikgehäuse 25 zum Schützen der Steuer- und/oder Regelelektronik 19. Das Gehäuse 25 umschließt die Steuer- und/oder Regelelektronik 19. Vorzugsweise wird das Steuer- und/oder Regelelektronikgehäuse 25 in Abtriebsachsenrichtung an einer Seite mit dem Energiespeicher 13 und an der gegenüberliegenden Seite mit dem Aktivierungselement 21 befestigt. Die Befestigung des Energiespeichers an dem Gehäuse 25 der Steuer- und/oder Regelelektronik erfolgt vorzugsweise über eine, insbesondere federgespannte Schnappverbindung 27. Die Schnappverbindung 27 umfasst vorzugsweise ein Schnappelement 29 und eine Schnappaufnahme 31. Vorzugsweise ist die Schnappaufnahme 31 als eine, insbesondere als zwei, in Arbeitsrichtung AR hintereinander angeordnet, formkomplementär zu dem Schnappelement 31 ausgeformte Vertiefung in dem Gehäuse 25 der Steuer- und/oder Regelelektronik ausgebildet. Ferner umfasst das Gehäuse 25 der Steuer- und/oder Regelelektronik vorzugsweise Anschlagschienen 33, die derart formkomplementär zu dem Energiespeicher 13 ausgebildet sind, dass der Energiespeicher 13 nur in einer Richtung, insbesondere in Arbeitsrichtung AR aufnehmend auf das Gehäuse 25 der Steuer- und/oder Regelelektronik aufgeschoben werden kann. Bei Erreichen der gewünschten Position schnappt das Schnappelement 29 der Schnappverbindung 27 in die dafür vorgesehene Schnappaufnahme 31 und verhindert, dass die Energiequelle von dem Gehäuse der Steuer- und/oder Regelelektronik 25 abgezogen werden kann. Um die Energiequelle 13 zu demontieren, muss das Schnappelement 29 entgegen einer Schließkraft, vorzugsweise einer Federspannung, insbesondere in Abtriebsachsenrichtung AB verschoben werden. Vorzugsweise ist das Schnappelement 29 dafür an einer dem Handgriff 15 zugewandten Seite derart ausgebildet, dass eine Angriffsfläche 35 von einem Daumen einer den Handgriff 15 oder das Gehäuse der Steuer- und/oder Regelelektronik umgreifenden Hand erreichbar ist. Ferner weist die Angriffsfläche 35 vorzugsweise eine erhöhte Reibung, beispielsweise durch in die Angriffsfläche 35 eingebrachte Rillen auf, sodass das Risiko des Abrutschens beim Aufbringen einer Kraft auf das Schnappelement 39 reduziert ist.
  • Vorzugsweise umfasst das Gehäuse 25 der Steuer- und/oder Regelelektronik zwei Teile, die über Schrauben 37 miteinander verbunden werden können. Vorzugsweise ist das Steuer- und/oder Regelelektronikgehäuse derart formkomplementär zu der Steuer- und/oder Regelelektronik 25 und/oder dem Aktivierungselement 21 ausgebildet, dass dieser/dieses formschlüssig in das Gehäuse, insbesondere in ein Gehäuseteil, eingeschoben werden kann. In der dargestellten Ausführungsform wird insbesondere zuerst die Steuer- und/oder Regelelektronik 19 und das Aktivierungselement 21 in ein Gehäuseteil eingeschoben, bevor das zweite Gehäuseteil mit dem ersten Gehäuseteil verbunden, insbesondere verschraubt, wird. Auf dem dem Gehäuse 25 der Steuer- und/oder Regelelektronik abgewandten Ende des Aktivierungselements 21 wird dieses insbesondere mit dem Handgriff 15 befestigt. Die Befestigung von Aktivierungselement 21 und Handgriff 15 kann insbesondere über Schrauben 37 erfolgen. Der Handgriff 15 kann als insbesondere rotationsförmiger Hohlkörper, wie ein Zylinder oder eine Säule, ausgebildet sein. In einer bevorzugten Ausführungsvariante ist der Handgriff 15 zweiteilig ausgebildet, wobei die zwei Bestandteile jeweils einstückig mit zwei Gehäuseteilen 39 für den Elektromotor 3 ausgebildet sind. Die Gehäuseteile des Elektromotors 39 und/oder die Teile des Handgriffs 15 können insbesondere über Schrauben 37 miteinander verbunden werden. Vorzugsweise ist das Motorgehäuse 39 derart formkomplementär zu dem Elektromotor 3 ausgebildet, dass der Elektromotor formschlüssig in das Gehäuse 39 eingeschoben werden kann. Insbesondere kann der Elektromotor 3 zunächst in eine Gehäusehälfte des Motorgehäuses 39 eingeschoben werden und anschließend die andere Gehäusehälfte des Motorgehäuses 39 an der ersten Gehäusehälfte befestigt, insbesondere verschraubt, werden. Das Motorgehäuse 39 kann Kühlungsschlitze 41 zur Kühlung des Motors aufweisen. Dabei hat es sich als strömungstechnisch günstig erwiesen, die Kühlungsschlitze 41 in äquidistanten Abständen zueinander um die Abtriebsachse AB und gegenüber der Abtriebsachse in Umfangsrichtung, insbesondere um etwa 10° bis 60° geneigt in das Motorgehäuse 39 einzubringen.
  • An dem dem Handgriff 15 abgewandten Ende des Motorgehäuses 39 in Abtriebsrichtung AB wird vorzugsweise ein Getriebegehäuse 43 befestigt. Das Getriebegehäuse 43 kann zweistückig ausgebildet sein. Ferner ist das Getriebegehäuse 43 vorzugsweise derart formkomplementär zu dem Getriebe 17 ausgebildet, dass das Getriebe 17 formschlüssig in das Getriebegehäuse 43, insbesondere in eine Hälfte des Getriebegehäuses 43, eingeschoben werden kann. Anschließend kann die zweite Gehäusehälfte, insbesondere mittels Schrauben 37, mit der ersten Gehäusehälfte befestigt werden. Das Getriebegehäuse 43 kann an der dem Motorgehäuse 39 abgewandten Ende offen sein. Vorzugsweise kann das offene Ende des Getriebegehäuses 43 mit einem Fußteil 45 abgeschlossen werden, das, insbesondere über Schrauben 37, an dem Getriebegehäuse 43 befestigt werden kann. Das Fußteil 45 umfasst vorzugsweise das Kraftableitungselement 23.
  • Die Gehäuse, insbesondere die Gehäuseteile, für die Steuer und/oder Regelelektronik 19, des Handgriffs 15 und/oder für den Elektromotor 3 sind vorzugsweise gespritzt, insbesondere aus Kunststoff gespritzt. Besonders bevorzugt umfassen besagte Gehäuseteile 25, 15, 39 eine Verstärkungsstruktur 47, 49, 51, beispielsweise aus Metall, Verstärkungsfasern oder einem Hartkunststoff, die mit Kunststoff umspritzt sind. Die Verstärkungsstruktur 47 des Handgriffs 15 ist vorzugsweise säulenförmig, insbesondere hohlzylinderförmig, ausgebildet. An dem dem Elektromotorgehäuse 39 zugewandten Ende des Handgriffs 15 ist die Verstärkungsstruktur 47 des Handgriffs 15 vorzugsweise trichterförmig ausgebildet. Die Verstärkungsstruktur 51 des Motorgehäuses 39 erstreckt sich vorzugsweise säulenförmig, insbesondere zylinderförmig, vorzugsweise über die gesamte Erstreckung des Elektromotors in Abtriebsachsenrichtung AB. Für die Anbringung von Schrauben 37 zum Verbinden der Motorgehäuseteile kann eine Unterbrechung der Verstärkungsstruktur vorgesehen sein. Die Verstärkungsstruktur 49 des Gehäuses 25 für die Steuer und/oder Regeleinheit erstreckt sich vorzugsweise über die gesamte Erstreckung des Gehäuses 25 in Abtriebsrichtung AB und kann zum Zwecke der Schraubenführung unterbrochen werden.
  • 5 zeigt eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Elektrohandwerkzeugs 1. 6 zeigt eine schematische Darstellung eines alternativen erfindungsgemäßen Elektrohandwerkzeugs 1. 5 zeigt die bevorzugte Anordnung einzelner Elemente eines erfindungsgemäßen Elektrohandwerkzeugs 1. Bei dieser sind, ausgehend von dem Energiespeicher 13 in der aufgeführten Reihenfolge in Abtriebsachsenrichtung AB die Steuer- und/oder Regelelektronik19, das mechanische Aktivierungselement 21, der Handgriff 15, der Elektromotor 3, das Getriebe 17 und die Kraftableitungseinrichtung 23 hintereinander angeordnet. An einem der Abtriebsachse A abgewandten Ende des Getriebes 17 erstreckt sich ein Arbeitsmittel 7. Es sei klar, dass diese Anordnung eine besonders bevorzugte Anordnung betrifft. Nicht sämtliche Teile müssen genau in dieser Anordnung zueinander angeordnet sein. Besonders bevorzugt ist es jedoch, dass der Handgriff 15 zwischen dem Elektromotor 3 und dem Energiespeicher 13 angeordnet ist. Dadurch kann der Handgriff einerseits nah, insbesondere möglichst hebelfrei, an dem Elektromotor 3 und den dort wirkenden Kräften angebracht werden und gleichzeitig der Energiespeicher an einem Ende, insbesondere an einem dem Arbeitsmittel 7 abgewandten Ende des Elektrohandwerkzeugs 1 in Abtriebsrichtung angeordnet werden. Ebenfalls besonders bevorzugt ist es, das Aktivierungselement 21 zwischen Steuerungselektronik 19 und Handgriff 15 anzubringen. Dadurch kann insbesondere auch gewährleistet werden, dass das Aktivierungselement 21 von einer den Handgriff 15 umgreifenden Hand leicht erreicht werden kann, da insbesondere die Steuerelektronik 19 und ein diese umschließendes Gehäuse 25 eine Bedienung nicht blockiert. Als ebenfalls besonders vorteilhaft hat sich herausgestellt, das Getriebe 17 und/oder das Arbeitsmittel 7 zwischen dem Elektromotor 3, insbesondere dem Handgriff 15, und dem Kraftableitungselement 23 anzuordnen. Dadurch kann insbesondere gewährleistet werden, dass an dem Arbeitsmittel 7 wirkende Reaktionskräfte in Abtriebsrichtung AB aufgeteilt, insbesondere in unterschiedliche Richtungen aufgeteilt werden.
  • In der in 5 dargestellten schematischen Darstellung eines erfindungsgemäßen Elektrohandwerkzeugs ist die besonders vorteilhafte Ausführung dargestellt, in der die Abtriebsachse A, die Rotationsachse GR der Getriebeantriebswelle 87, die Längsachse LG des Handgriffs 15, die Längsachse LA des Aktivierungselementes 21 und die Längsachse LK des Kraftableitungselementes koaxial zueinander ausgerichtet sind. Es sei jedoch klar, dass, wie beispielsweise in 6 dargestellt, die Längsachse LG des Handgriffs 15 auch außeraxial zu den anderen Achsen A, ER, LA und LK verlaufen kann. Insbesondere ist es nicht zwingend erforderlich, dass eine hundertprozentige Parallelität der Achsen zueinander vorliegt. In weniger vorteilhaften Ausführungsformen können durchaus Neigungen der entsprechenden Achsen zueinander um bis zu 20 ° vorliegen. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn die Achsen parallel zueinander ausgerichtet sind und ein möglicher Abstand zwischen zwei Achsen möglichst klein gehalten wird. Besonders bevorzugt ist es, wenn die Längsachse LG des Handgriffs 15 koaxial zur Abtriebsachse A des Elektromotors 3 verläuft oder zumindest die Grifffläche des Handgriffs 15 die Abtriebsachse A umläuft. Ebenfalls besonders vorteilhaft ist es, wenn die Längsachse LG des Handgriffs parallel, insbesondere koaxial, zu der Längsachse LA des Aktivierungselements 21 verläuft, sodass das Aktivierungselement 21 insbesondere von wenigstens 180°, vorzugsweise 270°, besonders bevorzugt 360°, betätigt werden kann. Ebenfalls besonders bevorzugt ist es, wenn die Längsachse LK des Kraftableitungselementes 23 parallel, insbesondere koaxial zu der Längsachse LG des Handgriffs 15 verläuft, sodass das Ableiten der Reaktionskräfte in die den Handgriff 5 greifende Hand und in das mit dem Kraftableitungselement 23 gekoppelte Kraftaufnahmeelement möglichst ohne das Zustandekommen von Kippmomenten erfolgt.
  • An dieser Stelle sei erwähnt, dass der Begriff Längsachse nicht zwangsläufig auf eine Rotationssymmetrie des entsprechenden Bauteils zurückzuführen ist. Vielmehr soll die Längsachse eine Mittelachse beschreiben, die sich über die Gesamterstreckung des Bauteils im Wesentlichen mittig durch das Bauteil erstreckt. Vorzugsweise kann die Längsachse die Verbindungslinie der Flächenschwerpunkte eines Bauteils sein.
  • Es sei klar, dass es sich bei der Arbeitsrichtung AR insbesondere um eine einzige Richtung, insbesondere die Richtung, in die das Arbeitsmittel translatorisch hin und her verschoben werden kann, handelt, wohingegen mit Radialrichtung sämtliche Richtungen gemeint sind, die orthogonal zu der jeweiligen Achse stehen. Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit ist nichts destotrotz sowohl die Radialrichtung, als auch die Arbeitsrichtung AR mit dem Bezugszeichen AR versehen.
  • 7 zeigt eine Explosionsdarstellung eines mechanischen Aktivierungselementes 21. 8 zeigt eine Schnittdarstellung eines mechanischen Aktivierungselementes 21 im eingebauten Zustand. Wie insbesondere in 7 zu sehen, kann das Aktivierungselement insbesondere von wenigstens 180°, vorzugsweise 270°, besonders bevorzugt 360°, um eine von der Hand zu umgreifende Längsachse L des Handgriffs 15 betätigt werden. In dem hier dargestellten Beispiel ist die Längsachse L koaxial zur Abtriebsachse AB des Elektromotors 5. Wie in 8 zu sehen, umfasst das Aktivierungselement 21 insbesondere ebenfalls eine Längsachse, vorzugsweise eine Symmetrieachse, besonders bevorzugt eine Rotationssymmetrieachse, die im Wesentlichen parallel, vorzugsweise koaxial, zur Abtriebsachse AB des Elektromotors 3 und/oder zu einer von der Hand zu umgreifende Längsachse L verläuft. Besonders bevorzugt ist es, dass die Längsachse L des Aktivierungselementes, eine von der Hand zu umgreifende Längsachse L des Handgriffs und die Abtriebsachse AB des Elektromotors 3 koaxial zueinander verlaufen. Für die Betätigbarkeit des Aktivierungselementes von wenigstens 180°, vorzugsweise 270°, besonders bevorzugt 360°, um eine von der Hand zu umgreifende Längsachse L kann jedoch auch eine Parallelität der Längsachse L des Aktivierungselementes und einer von der Hand zu umgreifende Längsachse L ausreichend sein. Dabei kommt es insbesondere darauf an, dass besagte Achsen maximal so weit voneinander entfernt sind, dass das Aktivierungselement 21 von einer den Handgriff umgreifenden Hand von wenigstens 180°, vorzugsweise 270°, besonders bevorzugt, 360°, um die von der Hand zu umgreifenden Längsachse L des Handgriffs betätigt werden kann.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform umfasst das Aktivierungselement 21 einen Taster 53 zum Übertragen eines Startsignals an die Steuer- und/oder Regelelektronik 19 und einen gegenüber dem Handgriff 15, insbesondere in einer zur Abtriebsachse A des Elektromotors und/oder einer von der Hand zu umgreifenden Längsachse L des Handgriffs orthogonal in Radialrichtung AR, beweglich gelagerten Schalter 55. Vorzugsweise bewirkt eine Bewegung des Schalters 55 über eine vorbestimmte Amplitude, insbesondere in Radialrichtung AR, eine Betätigung des Tasters 53. Wie in den 7 und 8 zu sehen ist, ist der Schalter 55 vorzugsweise Federgelagert, wobei vorzugsweise wenigstens zwei oder drei, besonders bevorzugt vier, Federn 57 vorgesehen sind, die insbesondere in Umfangsrichtung U zur Abtriebsachse und/oder zu einer von der Hand zu umgreifenden Längsachse L des Handgriffs 15 insbesondere in äquidistanten Abständen zueinander zwischen dem Schalter und einem Anschlagkörper 59 angeordnet sind. Die Verschiebung des Schalters 55 bewirkt vorzugsweise ein Verlagern eines zwischen dem Schalter 55 und dem Taster 53 gelagerten, insbesondere federgelagerten, Übertragungsgliedes 61, insbesondere entlang einer wesentlichen zur Abtriebsachse parallelen Achse, wodurch der Taster betätigt wird.
  • Vorzugsweise ist der Schalter 55 rotationsförmig, insbesondere scheibenförmig oder tellerförmig ausgebildet. Besonders bevorzugt umfasst der Schalter 55 einen sich in Radialrichtung AR erstreckenden Scheibenkörper 63. An den Enden des Scheibenkörpers 63 in Radialrichtung AR erstreckt sich vorzugsweise ein, insbesondere zylinderförmiger, Mantel 65 des Aktivierungselements 21. Vorzugsweise kann das Aktivierungselement 21 über diesen Mantel 65 von einer den Handgriff 15 umgreifenden Hand, insbesondere einem Finger, betätigt werden. An dem dem Scheibenkörper 63 in Abtriebsrichtung AB abgewandten Ende des Mantels 65 erstreckt sich vorzugsweise radial nach innen ein Ringabschnitt 67 des Schalters 55. An der in Radialrichtung AR innenliegenden Seite des Schalters 55 sind, insbesondere in Abtriebsrichtung AB zwischen Ringabschnitt 67 und Scheibenkörper 63, Vorsprünge 69 zur Aufnahme von Federn vorgesehen. Vorzugsweise sind wenigstens zwei oder drei, besonders bevorzugt vier Federvorsprünge 69 vorgesehen, die sich insbesondere in Radialrichtung AR nach innen erstrecken. Vorzugsweise weist der Anschlagkörper 59 Federaufnahmen 71, insbesondere in Form von sich in Radialrichtung AR erstreckenden Bohrungen, auf. Im montierten Zustand sind die Federaufnahmen 71 und die Vorsprünge 69 einander gegenüberliegend angeordnet und sind vorzugsweise Federn zwischen den Vorsprüngen 69 und den Federaufnahmen 71 eingespannt. Durch die äquidistante Anordnung der Federn 57 ist der Schalter gleichmäßig von mehreren Richtungen federgelagert, sodass dieser insbesondere von wenigstens 180°, vorzugsweise 270°, besonders bevorzugt 360° betätigt werden kann. Der Anschlagkörper 59 umfasst insbesondere außen umfänglich eine Nut 73 zur formschlüssigen Aufnahme eines komplementär zu der Nut 73 ausgeformten Gehäuses 25 für die Steuer und/oder Elektronik 19.
  • Der Anschlagkörper 59 weist vorzugsweise eine insbesondere durchgehende Bohrung entlang der Richtung der Abtriebsachse und/oder einer von der Hand zu umgreifende Längsachse L des Handgriffs 15 auf. In der Bohrung 77 ist vorzugsweise ein Übertragungsglied 61 gelagert, insbesondere federvorgespannt. Die Bohrung 77 weist vorzugsweise eine dem Schalter 55 zugewandte Öffnung und eine dem Taster 53 zugewandte Öffnung auf. Vorzugsweise ist das Übertragungsglied 61 in Richtung der dem Schalter 55 zugewandten Öffnung mit einer Feder 75 vorgespannt. An der dem Schalter 55 zugewandten Öffnung ragt ein distales Ende des Übertragungsgliedes 61, insbesondere ein abgerundetes, insbesondere halbkugelförmiges, Ende des Übertragungsgliedes, aus der Bohrung heraus, und insbesondere in eine Vertiefung 79 des Schalters. An dem dem Taster 63 zugewandten Ende der Bohrung 77 ist das Übertragungsglied 61 vorzugsweise axial, insbesondere koaxial, zu dem Taster 53 ausgerichtet. Eine Verschiebung des Schalters 55 in Radialrichtung AR bewirkt, insbesondere aufgrund der Vertiefung 79, ein Verschieben des Übertragungsgliedes 61 in Abtriebsrichtung und/oder entlang einer von der Hand zu umgreifenden Längsachse des Handgriffs auf den Taster 53 zu. Beim Loslassen des Schalters 55 wird dieser insbesondere durch die Federn zurück in seine Ausgangsposition bewegt, wodurch auch das Übertragungsglied 61 zurück in die Ausgangsposition verfährt, sodass insbesondere die Betätigung des Tasters 53 unterbrochen ist. Vorzugsweise ist der Taster 53 über ein Tastergehäuse 81 mit dem Anschlagkörper 59 verbunden, insbesondere verschraubt.
  • 9 zeigt ein Getriebe 17 in Explosionsansicht. 10 zeigt eine Schnittansicht eines Getriebes 17 mit Kraftableitungselement 23 und Arbeitsmittel 7 im montierten Zustand. Das Arbeitsmittel 7 ist hier insbesondere als Schubbolzen bzw. Schubteil 9 mit einem lösbar an einem distalen Ende des Schubteils 9 angebrachten Befestigungsmittel, wie einer Klammer 11 ausgebildet. Das Arbeitsmittel 7 ist über einen Führungsbolzen 83 drehbeweglich an das Getriebe 17 angelenkt. Vorzugsweise weist das Schubteil 9 dafür eine komplementär zu dem Führungsbolzen 83 ausgebildete Aufnahme 85 auf. Vorzugsweise weist das Getriebe 17 eine, insbesondere parallel oder koaxial zur Drehabtriebswelle 5 verlaufende Getriebeantriebswelle 87 auf, die an ihrer dem Drehelektromotor 3 zugewandten Seite drehmomentübertragend mit dem Drehelektromotor 3 gekoppelt ist. Die Kopplung erfolgt insbesondere über eine Kupplung 89 mit entsprechenden Aufnahmen für die Drehabtriebswelle 5 und für die Getriebeantriebswelle 87.
  • Das Getriebe umfasst insbesondere ein Koppelelement 91, das drehbeweglich an die dem Drehelektromotor 3 abgewandte Seite der Getriebeantriebswelle 87 und/oder drehbeweglich an das Arbeitsmittel 7 angelenkt ist. Vorzugsweise ist das Koppelelement länglich ausgestaltet, insbesondere stabförmig, besonders bevorzugt flachstabförmig. Insbesondere an voneinander abgewandten Seiten, vorzugsweise Enden, des Koppelelements 91 sind Ausnehmungen 93 zur Aufnahme von Führungsbolzen 83 für die Anlenkung des Arbeitsmittels 7 und/oder der Getriebeantriebswelle 87 vorgesehen. Zur Reduzierung der Reibung zwischen den aneinander angelenkten Teilen, können Gleitelemente 95, insbesondere in Form von Ringen oder Hohlzylindern, vorgesehen sein, die vorzugsweise zwischen den Ausnehmungen 93 und dem Führungsbolzen 83 angebracht werden.
  • Die Getriebeantriebswelle 87 kann, insbesondere an ihrer dem Drehelektromotor 3 abgewandten Seite, einen Exzenter 97 aufweisen, der sich im Wesentlichen senkrecht zur Rotationsachse GR der Getriebeantriebswelle 87 erstreckt. Vorzugsweise ist der Exzenter 97, insbesondere an einem der Rotationsachse GR der Getriebeantriebswelle 87 abgewandten Abschnitt drehbeweglich an das Koppelelement 91 angelenkt.
  • Vorzugsweise erstreckt sich das Koppelelement 91 im Wesentlichen senkrecht zur Rotationsachse GR der Getriebeantriebswelle 87. Ferner erstreckt sich das Koppelelement 91 vorzugsweise parallel zum Exzenter 97 und/oder zum Arbeitsmittel 7. Der Exzenter 97 und das Arbeitsmittel 7 erstrecken sich vorzugsweise im Wesentlichen in der gleichen Ebene, wobei vorzugsweise sich das Koppelelement 91 insbesondere parallel dazu auf der dem Elektromotor 5 abgewandten Seite der Ebene erstreckt. Wie insbesondere in 9 zu sehen, führt diese Anordnung von Exzenter 97, Arbeitsmittel 7 und Übertragungselement 91 dazu, dass die für die Getriebemechanik erforderlichen Maße in Abtriebsachsenrichtung im Wesentlichen allein durch die Erstreckung des Koppelelements 91 und des Arbeitsmittels 7 oder des Exzenters 97 festgelegt werden. Dadurch kann ein Getriebe 17 mit besonders kleinem Bauraum gewährleistet werden.
  • Die insbesondere aus der Getriebeantriebswelle 87, dem Exzenter 97, dem Arbeitsmittel 7 und dem Koppelelement 91 bestehende Getriebemechanik wird insbesondere in einem Getriebemechanikgehäuse 99 gelagert. Das Getriebemechanikgehäuse 99 umfasst vorzugsweise ein Bodenteil 101 und ein Deckelteil 103, die insbesondere über Schrauben miteinander verbunden werden können. Vorzugsweise weist das Bodenteil 101 eine Lagerausnehmung 105 zum Lagern des Koppelelements 91 auf. Vorzugsweise kann das Koppelement 91 innerhalb der Lagerausnehmung frei in einer Ebene geschwenkt werden, die insbesondere die Rotationsachse GR der Getriebeantriebswelle 87 oder die Abtriebsachse A des Elektromotors 3 als Normalvektor aufweist. Die Lagerausnehmung ist ferner vorzugsweise tropfenförmig ausgebildet, wobei das schmale Ende des Tropfens vorzugsweise in Arbeitsrichtung dem Arbeitsmittel 7 zugewandt ist, wohingegen das bauchige Ende insbesondere in Arbeitsrichtung AR von dem Arbeitsmittel 7 abgewandt ist.
  • Das dem Arbeitsmittel zugewandte Ende des Bodenteils 101 des Getriebemechanikgehäuses verjüngt sich insbesondere in Arbeitsrichtung und weist vorzugsweise eine Führungsfläche 107 für das Arbeitsmittel 7 auf. Das Deckelteil des Getriebemechanikgehäuses 103 weist insbesondere eine Ausnehmung 109 zur Aufnahme der Getriebeantriebswelle 87 auf. Zur Lagerung und insbesondere Reduzierung von Verschleiß und Reibung zwischen Getriebeantriebswelle 87 und Ausnehmung 109 ist insbesondere ein Gleitelement 111 vorgesehen, das vorzugsweise zwischen Getriebeantriebswelle 87 und Ausnehmung 109 angeordnet ist. An dem der Getriebeantriebswelle 87 abgewandten Ende des Deckelteils 103, insbesondere in Richtung der Rotationsachse GR der Getriebeantriebswelle, erstreckt sich insbesondere außenumfänglich zur Ausnehmung 109 eine zylinderförmige Wandung 113 auf. Die zylinderförmige Wandung 113 kann eine Aufnahme 115 zum Aufnehmen eines zweiten Gleitelements 111 aufweisen. Ferner kann ein Sicherungsring 117 vorgesehen sein, der in einer Getriebeantriebswellennut 119 zwischen einem Getriebeantriebswellenvorsprung 121 und einer Aufnahmefläche 123 für das zweite Gleitelement 111 angebracht werden kann. Das Deckelteil 103 des Getriebemechanikgehäuses 99 ist an dem dem Arbeitsmittel 7 zugewandten Ende insbesondere verjüngt ausgebildet. Vorzugsweise erstreckt sich eine Führungsnase 125 an dem dem Arbeitsmittel 7 zugewandten Ende des Deckelteils 103. Die Führungsnase 125 weist im Wesentlichen Führungsflächen 127 in Arbeitsrichtung auf. Ferner weist die Führungsnase insbesondere Führungsflügel 129 auf, die an ihren dem Arbeitsmittel 7 zugwandten Enden seitliche Führungsflächen für das Arbeitsmittel 7 aufweisen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Führungsmittel 7, insbesondere das Schubteil 9 bzw. der Schubbolzen, als Magnet ausgeführt. Der Magnet weist vorzugsweise an einer dem Getriebe abgewandten Seite eine vertikale Anlagefläche 131 zum Halten eines Befestigungsmittels, wie einer Klammer, auf.
  • Vorzugsweise ist die Steuer- und/oder Regelelektronik 19 dazu ausgelegt, ein translatorisches Verschieben des Arbeitsmittels 7 aus einer Startstellung in eine Endstellung und umgekehrt zu initiieren. Vorzugsweise ist ein Abtastmechanismus 133 zum Ermitteln der Stellung des Arbeitsmittels 7 vorgesehen, in dem in einer Stellung, insbesondere in der Startstellung, ein elektrischer Kontakt 135 zur Steuerelektronik besteht und in der anderen Stellung, insbesondere in der Endstellung, der elektrische Kontakt 135 zur Steuerelektronik 19 unterbrochen ist. Der Abtastmechanismus ist vorzugsweise getrennt von dem Getriebe 17, insbesondere getrennt von dem Getriebemechanikgehäuse 99 an dem Getriebegehäuse 43 befestigt. Insbesondere ist eine Ausnehmung, vorzugsweise ein sich in Arbeitsrichtung erstreckender Spalt 137, in dem Getriebemechanikgehäuse 99, insbesondere in dem Deckelteil des Getriebemechanikgehäuses 103 vorgesehen. Bevorzugt kann durch den Spalt 137 die Abtastmechanik 133 mit dem Arbeitsmittel 7 interagieren.
  • Vorzugweise weist das Arbeitsmittel 7 dazu an einem Flächenabschnitt eine Steigung 139 gegenüber der Arbeitsrichtung AR auf. Ferner weist der Abtastmechanismus 133 vorzugsweise ein gegen die Steigung 139 angelehntes Abrollelement 141, wie eine Walze, auf, sodass beim Verschieben des Arbeitsmittels 7 von der Startstellung in die Endstellung das Abrollelement 141 entlang der Steigung 139 verlagert wird. Der elektrische Kontakt 135 wird durch zwei elektrische Kontaktpartner 143, 145 gebildet. Ein elektrischer Kontaktpartner 143 ist vorzugweise derart mit dem Abrollelement 141 gekoppelt, dass der elektrische Kontaktpartner 143 der Verlagerung des Abrollelements 141 folgt und dabei den elektrischen Kontakt 135 herstellt oder unterbricht. Vorzugsweise ist der mit dem Abrollelement 141 gekoppelte elektrische Kontaktpartner 143 als Federelement, insbesondere als Federblech ausgeführt. Dabei spannt das Federelement 143 das Abrollelement 141 vorzugsweise gegen die Steigung vor, sodass das Federelement 143 das Abrollelement bei Verschieben des Arbeitsmittels von der einen Stellung in die andere, insbesondere entlang der Steigung 139, abrollt. Vorzugsweise ist der zweite elektrische Kontaktpartner 145 insbesondere unbeweglich gegenüber dem Arbeitsmittel 7 befestigt.
  • An dem der Getriebeantriebswelle 87 abgewandten Ende des Getriebes ist vorzugsweise ein Kraftableitungselement 23 angebracht. Das Kraftableitungselement 23 weist insbesondere eine Ausnehmung 147 für die Aufnahme eines Kraftaufnahmeelementes auf. Vorzugsweise ist die Aufnahme 147 derart ausgestaltet, dass das Elektrohandwerkzeug 1 nur in eine Position an das Kraftaufnahmeelement angebracht werden kann.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, den Figuren und den Ansprüchen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Realisierung der Erfindung in den verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Elektrohandwerkzeug
    3
    Elektromotor, Drehelektromotor
    5
    Drehabtriebswelle
    7
    Arbeitsmittel
    9
    Schubteil, Schubbolzen
    11
    Klammer
    13
    Energiespeicher
    15
    Handgriff
    17
    Getriebe
    19
    Steuer- und/oder Regelelektronik
    21
    mechanisches Aktivierungselement
    23
    Kraftableitungselement
    25
    Steuer- und/oder Regelelektronik Gehäuse
    27
    Schnappverbindung
    29
    Schnappelement
    31
    Schnappaufnahme
    33
    Anschlagschiene
    35
    Angriffsfläche
    37
    Schrauben
    39
    Motorgehäuse
    41
    Kühlungsschlitze
    43
    Getriebegehäuse
    45
    Fußteil
    47
    Verstärkungsstruktur für das Gehäuse des Handgriffs/ für den Handgriff
    49
    Verstärkungsstruktur für das Gehäuse der Steuer- und/oder Regelektronik
    51
    Verstärkungsstruktur für das Gehäuse des Elektromotors
    53
    Taster
    55
    Schalter
    57
    Feder
    59
    Anschlagkörper
    61
    Übertragungsglied
    63
    Scheibenkörper
    65
    Mantel des Betätigungselementes
    67
    Ringabschnitt
    69
    Vorsprung
    71
    Federaufnahme
    73
    Aufnahmenut
    75
    Ausrichtvorsprung des Gehäuses für die Steuer- und/oder Regelelektronik
    77
    Bohrung
    79
    Vertiefung
    81
    Tastergehäuse
    83
    Führungsbolzen
    85
    Aufnahme für Führungsbolzen
    87
    Getriebeantriebswelle
    89
    Kopplung
    91
    Koppelelement
    93
    Ausnehmung
    95
    Gleitelement
    97
    Exzenter
    99
    Getriebemechanikgehäuse
    101
    Bodenteil des Getriebemechanikgehäuses
    103
    Deckelteil des Getriebemechanikgehäuses
    105
    Lagerausnehmung
    107
    Führungsfläche
    109
    Ausnehmung für Getriebeantriebswelle
    111
    Gleitelement
    113
    zylinderförmige Wandung
    115
    Aufnahme in zylinderförmiger Wandung
    117
    Sicherungsring
    119
    Getriebeantriebswellennut
    121
    Getriebeantriebswellenvorsprung
    123
    Aufnahmefläche für Gleitelement
    125
    Führungsnase
    127
    Führungsfläche in Arbeitsrichtung
    129
    Führungsflügel
    131
    vertikale Anlagefläche des Arbeitsmittels
    133
    Abtastmechanismus
    135
    elektrischer Kontakt
    137
    Spalt in Deckelteil des Getriebemechanikgehäuses
    139
    Steigung für Abrollelement
    141
    Abrollelement
    143
    mit dem Abrollelement gekoppelter elektrischer Kontaktpartner, Federelement
    145
    zweiter elektrischer Kontaktpartner
    147
    Ausnehmung des Kraftableitungselementes
    A
    Abtriebsachse
    D
    Drehabtriebsbewegung
    L
    Längsachse
    U
    Umfangsrichtung
    T
    translatorische Bewegung
    AB
    Abtriebsachsenrichtung
    AR
    Arbeitsrichtung, Radialrichtung
    GR
    Rotationsachse der Getriebeantriebswelle
    LG
    Längsachse Handgriff
    LA
    Längsachse Aktivierungselement
    LK
    Längsachse Kraftableitungselement

Claims (20)

  1. Elektrohandwerkzeug (1), umfassend: einen elektrischen Energiespeicher (13), wie einen Akkumulator oder eine Batterie; einen von dem Energiespeicher (13) versorgten Elektromotor (3) zum Betreiben eines insbesondere translatorisch zu betreibenden, mechanischen Arbeitsmittels (7), wie eines Schub- oder Zugteils, wobei der Elektromotor (3) eine Abtriebsachse (A) definiert; und einen Handgriff (15) zum manuellen Greifen des Elektrohandwerkzeugs (1), wobei der Handgriff (15) in Abtriebsachsenrichtung (AB) zwischen dem Elektromotor (3) und dem elektrischen Energiespeicher (13) angeordnet ist.
  2. Elektrohandwerkzeug (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff (15) eine von der Hand zu umgreifende Längsachse (LG) aufweist, die vorzugsweise im Wesentlichen parallel, insbesondere koaxial, zur Abtriebsachse (A) verläuft, und/oder die Grifffläche des Handgriffs (15) die Abtriebsachse (A) umläuft und/oder eine durch ein Handgelenk einer den Handgriff (15) umgreifenden Hand verlaufende Schwenkachse im Wesentlichen parallel zur Abtriebsachse (A) verläuft.
  3. Elektrohandwerkzeug (1) nach Anspruch 1 oder 2, das ferner eine mit dem Elektromotor (3) verbundene Steuer- und/oder Regelelektronik (19) zum Steuern des Elektromotors (3) umfasst, die in Abtriebsachsenrichtung (AB) vorzugsweise zwischen dem Energiespeicher (13) und dem Handgriff (15) angeordnet ist.
  4. Elektrohandwerkzeug (1) nach Anspruch 3, das ferner ein manuelles Aktivierungselement (21) für die Übertragung eines Startsignals an die Steuer- und/oder Regelelektronik (19) umfasst, das in Abtriebsachsenrichtung (AB) vorzugsweise zwischen dem elektrischen Energiespeicher (13) und dem Handgriff (15) angeordnet ist und/oder zwischen dem Handgriff (15) und der Steuer- und/oder Regelelektronik (19) angeordnet ist.
  5. Elektrohandwerkzeug (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das manuelle Aktivierungselement (21) von wenigstens 180°, vorzugsweise 270°, besonders bevorzugt 360°, um eine von der Hand zu umgreifende Längsachse (LG) des Handgriffs (15) betätigt werden kann und/oder eine Längsachse (LA), vorzugsweise eine Symmetrieachse, besonders bevorzugt eine Rotationssymmetrieachse, aufweist, die im Wesentlichen parallel, vorzugsweise koaxial, zur Abtriebsachse (A) des Elektromotors (3) und/oder zu einer von der Hand zu umgreifende Längsachse (LG) des Handgriffs (15) verläuft.
  6. Elektrohandwerkzeug (1) nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gek ennzeichnet, dass das Aktivierungselement (21) einen Taster (53) zum Übertragen eines Startsignals an die Steuer- und/oder Regelelektronik (19) und einen gegenüber dem Handgriff (15), insbesondere in einer zu der Abtriebsachse (A) des Elektromotors (3) und/oder zu einer von der Hand zu umgreifende Längsachse (LG) des Handgriffs (15) orthogonalen Radialrichtung (AR), beweglich gelagerten Schalter (55) umfasst, wobei vorzugsweise eine Bewegung des Schalters (55) über eine vorbestimmte Amplitude eine Betätigung des Tasters (53) bewirkt.
  7. Elektrohandwerkzeug (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (55) federgelagert ist, wobei vorzugsweise wenigstens zwei oder drei, besonders bevorzugt vier, Federn (57) vorgesehen sind, die insbesondere in Umfangsrichtung zur Abtriebsachse (A) und/oder zu einer von der Hand zu umgreifende Längsachse (LG) des Handgriffs (15) in äquidistanten Abständen zueinander zwischen dem Schalter (55) und einem Anschlagkörper (57), angeordnet sind, und/oder wobei die Verschiebung des Schalters (55) ein Verlagern eines zwischen dem Schalter (55) und dem Taster (53) gelagerten, insbesondere federgelagerten, Übertragungsgliedes (61), insbesondere entlang einer im Wesentlichen zur Abtriebsachse (A) und/oder zu einer von der Hand zu umgreifende Längsachse (LG) des Handgriffs (15) parallelen Achse, bewirkt, wodurch der Taster(53) betätigt wird.
  8. Elektrohandwerkzeug (1), nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektromotor (3) ein Drehelektromotor (3) mit einer Drehabtriebswelle (5) ist und das Elektrohandwerkzeug (1) ferner ein Getriebe (17) zum Umwandeln einer Drehabtriebsbewegung der Drehabtriebswelle (5) in eine translatorische Bewegung des Arbeitsmittels (7) in einer Arbeitsrichtung (AR) umfasst, wobei die Drehabtriebswelle (5) zur Arbeitsrichtung (AR) geneigt, insbesondere senkrecht, ist.
  9. Elektrohandwerkzeug (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, das ferner ein Kraftableitungselement (23) zum Ableiten von beim Betreiben des Elektrohandwerkzeug (1) auftretenden Reaktionskräften in ein Kraftaufnahmeelement aufweist, wobei der Elektromotor (3) in Abtriebsachsenrichtung (AB) vorzugsweise zwischen Kraftableitungselement (23) und Handgriff (15) angeordnet ist und/oder das Getriebe (17) in Abtriebsachsenrichtung (AB) zwischen Elektromotor (3) und Kraftableitungselement (23) angeordnet ist und/oder das Getriebe (17) und/oder das Arbeitsmittel (7) in Abtriebsachsenrichtung (AB) zwischen Handgriff (15) und Kraftableitungselement (23) angeordnet ist.
  10. Elektrohandwerkzeug (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftableitungselement (23) ferner zum Ausrichten des Elektrohandwerkzeugs (1) an ein Kraftaufnahmeelement ausgebildet ist, wobei vorzugsweise das Kraftableitungselement (23) derart formkomplementär zu dem Kraftaufnahmeelement ausgebildet ist, dass das Elektrohandwerkzeug (1) nur in einer Stellung an das Kraftaufnahmeelement angebracht werden kann und/oder wobei das Kraftableitungselement (23) als Ausnehmung (147) in dem Elektrohandwerkzeug (1) vorgesehen ist.
  11. Elektrohandwerkzeug (1), insbesondere nach einem der vorstehenden Ansprüche, zum translatorischen Verschieben eines Arbeitsmittels (7), wie eines Schub- oder Zugteils, in einer Arbeitsrichtung (AR), umfassend einen Drehelektromotor (3) mit einer Drehabtriebswelle (5), die zur Arbeitsrichtung (AR) geneigt, insbesondere senkrecht, ist, und ein Getriebe (17) zum Umwandeln einer Drehabtriebsbewegung der Drehabtriebswelle (5) in eine translatorische Bewegung des Arbeitsmittels (7) in Arbeitsrichtung (AR).
  12. Elektrohandwerkzeug (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichne t, dass das Arbeitsmittel (7) drehbeweglich an das Getriebe (17) angelenkt ist.
  13. Elektrohandwerkzeug (1) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzei chnet, dass das Getriebe (17) eine, insbesondere parallel oder koaxial zur Drehabtriebswelle (5) verlaufende, Getriebeantriebswelle (87) umfasst, die an ihrer dem Drehelektromotor (3) zugewandten Seite drehmomentübertragend mit dem Drehelektromotor (3) gekoppelt ist, und/oder vorzugsweise ein Koppelelement (91) umfasst, das drehbeweglich an die dem Drehelektromotor (3) abgewandte Seite der Getriebeantriebswelle (87) und/oder drehbeweglich an das Arbeitsmittel (7) angelenkt ist.
  14. Elektrohandwerkzeug (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichne t, dass die Getriebeantriebswelle(87), insbesondere an ihrer dem Drehelektromotor (3) abgewandten Seite, einen Exzenter (97) aufweist, der sich im Wesentlichen senkrecht zur Rotationsachse (GR) der Getriebeantriebswelle (87) erstreckt und/oder an einem der Rotationsachse in Radialrichtung (AR) abgewandten Abschnitt drehbeweglich an das Koppelelement (91) angelenkt ist.
  15. Elektrohandwerkzeug (1) nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzei chnet, dass das Koppelelement (91) sich im Wesentlichen senkrecht zur Rotationsachse der Getriebeantriebswelle (87) erstreckt und/oder sich insbesondere parallel zum Exzenter (97) und/oder zum Arbeitsmittel (7) erstreckt und/oder der Exzenter (97) und das Arbeitsmittel (7) sich im Wesentlichen in der gleichen Ebene erstrecken, wobei vorzugsweise sich das Koppelelement (91) insbesondere parallel dazu auf der dem Elektromotor abgewandten Seite der Ebene erstreckt.
  16. Elektrohandwerkzeug (1) nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gek ennzeichnet, dass das Arbeitsmittel (7) einen Magnet, wie ein Elektromagnet oder ein Permanentmagnet, umfasst, der vorzugsweise an einer dem Getriebe (17) abgewandten Seite eine vertikale Anlagefläche (131) zum Halten eines Befestigungsmittels, wie einer Klammer (11), aufweist.
  17. Elektrohandwerkzeug (1) nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass eine, insbesondere horizontale, vorzugsweise oberhalb des Arbeitsmittels (7) angeordnete, Führung vorgesehen ist, um ein an einem Schub- und/oder Zugteile des Arbeitsmittels (7) lösbar angebrachtes Befestigungsmittel, wie eine Klammer (11), beim Verschieben des Arbeitsmittels (7) zu führen.
  18. Elektrohandwerkzeug (1) nach einem der Ansprüche 12 bis 17, ferner umfassend eine Steuer- und/oder Regelelektronik (19) zum Initiieren des translatorischen Verschiebens des Arbeitsmittels (7) aus einer Startstellung in eine Endstellung und umgekehrt, und einen Abtastmechanismus (133) zum Ermitteln der Stellung des Arbeitsmittels (7), indem in einer Stellung, insbesondere in der Startstellung, ein elektrischer Kontakt zur Steuerelektronik besteht und in der anderen Stellung, insbesondere in der Endstellung, der elektrische Kontakt zur Steuerelektronik unterbrochen ist.
  19. Elektrohandwerkzeug (1) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichne t, dass das Arbeitsmittel (7) an einem Flächenabschnitt eine Steigung (139) gegenüber der Arbeitsrichtung (AR) aufweist und der Abtastmechanismus (133) ein gegen die Steigung (139) angelehntes Abrollelement (141), wie eine Walze, aufweist, sodass beim Verschieben des Arbeitsmittels (7) von der Startstellung in die Endstellung das Abrollelement (141) entlang der Steigung (139) verlagert wird, wobei das Abrollelement (141) vorzugsweise derart mit einem elektrischen Kontaktpartner gekoppelt ist, dass der elektrische Kontaktpartner (143) der Verlagerung des Abrollelements (141) folgt und dabei den elektrischen Kontakt (135) herstellt oder unterbricht.
  20. Elektrohandwerkzeug (1) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichne t, dass das Abrollelement (141) über ein Federelement (143), insbesondere ein Federblech, gegen die Steigung (139) vorgespannt ist, sodass das Federelement (143) das Abrollelement (141) bei Verschieben des Arbeitsmittel (7) von der einen Stellung in die andere insbesondere entlang der Steigung (139) abrollt, wobei das Federelement (143) vorzugsweise ein elektrischer Kontaktpartner (143) des elektrischen Kontakts (135) ist.
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