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DE102007042185A1 - Elektrohandwerkzeuggerät - Google Patents

Elektrohandwerkzeuggerät Download PDF

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DE102007042185A1
DE102007042185A1 DE200710042185 DE102007042185A DE102007042185A1 DE 102007042185 A1 DE102007042185 A1 DE 102007042185A1 DE 200710042185 DE200710042185 DE 200710042185 DE 102007042185 A DE102007042185 A DE 102007042185A DE 102007042185 A1 DE102007042185 A1 DE 102007042185A1
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DE
Germany
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switching element
electric hand
hand tool
tool device
switching
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Application number
DE200710042185
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English (en)
Inventor
Jörg Seyerle
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Metabowerke GmbH and Co
Original Assignee
Metabowerke GmbH and Co
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Publication date
Application filed by Metabowerke GmbH and Co filed Critical Metabowerke GmbH and Co
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Publication of DE102007042185A1 publication Critical patent/DE102007042185A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25FCOMBINATION OR MULTI-PURPOSE TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DETAILS OR COMPONENTS OF PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS NOT PARTICULARLY RELATED TO THE OPERATIONS PERFORMED AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B25F5/00Details or components of portable power-driven tools not particularly related to the operations performed and not otherwise provided for
    • B25F5/02Construction of casings, bodies or handles

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Sawing (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Elektrohandwerkzeuggerät (1) mit einer von einem Motor angetriebenen und eine Längsachse aufweisenden Antriebswelle, einem Gerätegehäuse (3) und einer Betätigungseinrichtung (5), wobei die Betätigungseinrichtung (5) ein erstes Schaltelement (7) zum Schalten des Elektrohandwerkzeuggeräts (1) aufweist, das am Gerätegehäuse (3) in einer Betätigungsrichtung (19) verschieblich ist. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass das erste Schaltelement (7) ein Ringelement ist, das eine Oberfläche (11) des Gerätegehäuses (3) zumindest teilweise in Umfangsrichtung umgibt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Elektrohandwerkzeuggerät mit einer von einem Motor angetriebenen und eine Längsachse aufweisenden Antriebswelle, einem Gerätegehäuse und einer Betätigungseinrichtung, wobei die Betätigungseinrichtung ein erstes Schaltelement zum Schalten des Elektrohandwerkzeuggeräts aufweist, das am Gerätegehäuse in einer Betätigungsrichtung verschieblich ist.
  • Ein derartiges Elektrohandwerkzeuggerät ist aus der DE 43 07 285 A1 bekannt. Das Schaltelement wird mittels manueller Betätigung in eine Betätigungsrichtung verschoben und das Elektrohandwerkzeuggerät dadurch geschaltet. Bei der Bearbeitung von Werkstücken mit dem Elektrohandwerkzeuggerät hat es sich als nachteilig herausgestellt, dass der Schalter nicht in jeder Bearbeitungsposition für einen Benutzer leicht zugänglich beziehungsweise einfach zu betätigen ist.
  • Diesem Problem wurde durch die DE 103 06 682 A1 versucht zu begegnen, indem mehrere Betätigungseinrichtungen vorgesehen sind. Bei derartigen Elektrohandwerkzeuggeräten hat es sich jedoch als nachteilig herausgestellt, dass eine Vielzahl an Bauteilen vorgesehen werden muß und das Gerätegehäuse der Vielzahl an Betätigungseinrichtungen angepasst werden muss.
  • Aufgabe der Erfindung ist, ein Elektrohandwerkzeuggerät bereitzustellen, dessen Betätigungseinrichtung in den verschiedensten Bearbeitungspositionen erreichbar und betätigbar ist und sich durch einen einfachen Aufbau auszeichnet.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass das erste Schaltelement ein Ringelement ist, das eine Oberfläche des Gerätegehäuses zumindest teilweise in Umfangsrichtung umgibt. Dabei kann sich das erste Schaltelement ganz um den Umfang des Gerätegehäuses herum erstrecken, also als geschlossenes Ringelement ausgebildet sein oder das Gerätegehäuse als Ringsegment teilweise umgeben. Vorzugsweise handelt es sich bei dem ersten Schaltelement um ein Kunststoffspritzgussteil. Von besonderem Vorteil dabei ist, dass das erste Schaltelement von allen oder fast allen Seiten erreichbar ist und beispielsweise auch bei bezüglich des Benutzers gedrehtem Elektrohandwerkzeuggerät einfach zu bedienen ist. Etwas entsprechendes tritt insbesondere bei Stichsägen vielfach auf, da mit diesen oft mit nach oben ragendem Sägeblatt gearbeitet wird. Darüber hinaus kann das Schaltelement an Stellen des Gerätegehäuses untergebracht werden, wo es bauartbedingt am besten platziert ist.
  • Eine erfindungsgemäße Weiterbildung sieht vor, dass das erste Schaltelement linear verschieblich ist. Dabei kann die Betätigungsrichtung parallel zur Längsachse oder quer dazu verlaufen. Sofern es sich bei dem Elektrohandwerkzeuggerät um eine Stichsäge, einen Sander oder Ähnliches handelt, erfolgt eine Verschiebung zumeist parallel zur Längsachse.
  • Darüber hinaus kann es vorgesehen sein, dass das erste Schaltelement in Umfangsrichtung drehbar ist. Von besonderem Vorteil dabei ist, dass sich das erste Schaltelement auf dem Gerätegehäuse so verschiebt, dass bei Betätigung des ersten Schaltelements sich die zum manuellen Greifen zur Verfügung stehende Fläche weder verkleinert noch vergrößert.
  • Ferner ist bei einer Weiterbildung das erste Schaltelement sowohl in axiale Richtung als auch in Umfangsrichtung verschieblich. Beispielweise können verschiedene Schaltstufen vorgesehen sein, die über eine Betätigung des ersten Schaltelements in Umfangsrichtung selektiv ansteuerbar sind und die Betätigungseinrichtung mittels einer Verschiebung des ersten Schaltelements in linearer Richtung darin festlegbar ist. Auf diese Weise können zwei Vorgänge in einer Betätigungseinrichtung kombiniert werden.
  • Bevorzugt wird ein Ausführungsbeispiel des Elektrohandwerkzeuggeräts, bei dem das erste Schaltelement das Gerätegehäuse in Umfangsrichtung vollständig umschließt. Besonders vorteilhaft dabei ist, dass die Kräfte, die durch eine manuelle Betätigung auf das erste Schaltelement wirken, von einem in sich geschlossenen ersten Schaltelement zu einer symmetrischen Übertragung der Kräfte innerhalb des ersten Schaltelements führen und einem Verkanten beim Verschieben in Betätigungsrichtung vorgebeugt ist.
  • Ferner ist vorgesehen, dass das erste Schaltelement eine dem Gerätegehäuse zugewandte Oberfläche aufweist, die im Wesentlichen einer Oberflächengeometrie des Gerätegehäuses entspricht. Bei Verschiebung des ersten Schaltelements in Betätigungsrichtung gleitet dieses an der Oberfläche des Gerätegehäuses entlang. Dadurch wird die Verschiebung des ersten Schaltelements von der Oberfläche des Gerätegehäuses geführt. Der Querschnitt des Schaltelements ist, je nach Oberfläche des Gerätegehäuses, beispielsweise quadratisch, elliptisch oder mehreckig. Auf der dem Gerätegehäuse abgewandten Oberfläche kann das erste Schaltelement eine im wesentlichen ebene Oberfläche aufweisen. Alternativ kann die dem Gerätegehäuse abgewandte Oberfläche des Ringelements auch konvex nach außen geformt sein oder konkav ausgebildet sein. Darüber hinaus kann die Oberfläche mit einer Rändelung oder Riffelung zur Verbesserung der Griffeigenschaft versehen sein.
  • Weiter wird ein Ausführungsbeispiel bevorzugt, bei dem die Betätigungseinrichtung ein zweites Schaltelement zum Schalten des Elektrohandwerkzeuggeräts umfasst, welches mit dem ersten Schaltelement funktionell zusammenwirkt. Vorteilhaft dabei ist, dass das erste Schaltelement als Adapter ausgebildet sein kann, der bei herkömmlichen Elektrohandwerkzeuggeräten mit einem bereits vorhandenen zweiten Schaltelement funktionell zusammenwirkt und dadurch die Betätigung des Elektrohandwerkzeuggeräts vereinfacht. Das zweite Schaltelement kann dabei ein bei Elektrohandwerkzeuggeräten üblicher Schaltschieber sein. Das erste Schaltelement kann dabei gegebenenfalls nachrüstbar beziehungsweise lösbar oder entfernbar angebracht sein.
  • Eine Weiterbildung sieht vor, dass das erste Schaltelement und das zweite Schaltelement zum Schalten unabhängig voneinander bewegbar sind. Die Verschiebung eines Schaltelements führt nicht zur Verschiebung des anderen Schaltelements. Alternativ dazu sieht eine bevorzugte Weiterbildung des Ausführungsbeispiels vor, dass das erste Schaltelement und das zweite Schaltelement zum Schalten gemeinsam bewegbar sind. Die Verschiebung eines Schaltelements führt zwangsläufig auch zu der Verschiebung des anderen Schaltelements.
  • Eine bevorzugte Weiterbildung sieht vor, dass das erste Schaltelement und das zweite Schaltelement als separate Einzelteile ausgebildet sind und lösbar miteinander verbindbar sind. Dadurch kann erreicht werden, dass das erste Schaltelement unabhängig vom zweiten Schaltelement bewegbar ist oder aber die separaten Einzelteile so miteinander verbunden oder verbindbar sind, dass das erste Schaltelement und das zweite Schaltelement gemeinsam bewegbar sind. Dabei ist es denkbar, dass erstes und zweites Schaltelement miteinander verschraubt werden oder mittels einer Clipsverbindung miteinander lösbar verbindbar sind.
  • Alternativ dazu ist vorgesehen, dass das erste Schaltelement und das zweite Schaltelement einstückig ausgebildet sind. Insbesondere handelt sich dabei um ein einstückiges Kunststoffspritzgussteil.
  • Ferner wird ein Ausführungsbeispiel vorgeschlagen, bei dem das zweite Schaltelement eine rechteckige Grundform aufweist. Dabei kann es eine quadratische Grundform aufweisen oder es kann eine erste Seitenlänge größer sein als eine zweite Seitenlänge. Bei der Verwendung des zweiten Schaltelements als Schaltschieber wird das zweite Schaltelement bevorzugt so angeordnet, dass die erste Seitenlänge parallel zur Betätigungsrichtung angeordnet ist. Dadurch wird eine besonders stabile lineare Verschiebung des zweiten Schaltelements erreicht.
  • Besonders bevorzugt wird ein Ausführungsbeispiel des Elektrohandwerkzeuggeräts, bei dem das Gerätegehäuse eine Führungseinrichtung aufweist, in der das erste Schaltelement und/oder das zweite Schaltelement geführt ist. Beispielsweise kann das erste Schaltelement durch die Anpassung an den Umfang des Gerätegehäuses durch dieses geführt werden. Es kann aber auch eine Nut am Gerätegehäuse vorgesehen sein, in der das erste Schaltelement geführt ist. Auch das zweite Schaltelement kann mittels der Führungseinrichtung, insbesondere in einer Nut am Gerätegehäuse geführt sein.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die Führungseinrichtung einen Anschlag aufweist, der eine Endstellung des ersten Schaltelements und/oder des zweiten Schaltelements begrenzt. Dadurch wird einer übermäßigen Belastung der elektronischen Bauteile insofern vorgebeugt, als dass in einer Endstellung die Führungseinrichtung ein weiteres Verschieben der Schaltelemente verhindert.
  • Darüber hinaus ist ein Ausführungsbeispiel vorgesehen, bei dem das erste Schaltelement und/oder das zweite Schaltelement eine vom Gerätegehäuse abgewandte und ein Oberflächenprofil aufweisende Oberfläche umfasst, insbesondere eine gerändelte Oberfläche umfasst. Diese dient der einfachen Betätigung durch einen Anwender sowie der besseren Haptik. Das Oberflächenprofil kann dabei beispielsweise auch durch eine aufgeraute Oberfläche oder ein welliges Oberflächenprofil gebildet sein.
  • Ferner wird ein Ausführungsbeispiel vorgeschlagen, dass sich dadurch auszeichnet, dass die Betätigungseinrichtung eine Arretiereinrichtung aufweist, die das erste Schaltelement und/oder das zweite Schaltelement in einer oder mehreren Schaltstellungen festlegt. Vorteilhaft dabei ist, dass ein Benutzer nach Verschiebung der Schaltelemente in Betätigungsrichtung diese dort nicht manuell halten muss, sondern beide vermittels der Arretiereinrichtung gehalten sind. Nach Beendigung der Bearbeitung eines Werkstücks können erstes und/oder zweites Schaltelement manuell wieder aus der Arretiereinrichtung in eine ungeschaltete Stellung zurückgeführt werden.
  • Schließlich wird eine Variante des letztgenannten Ausführungsbeispiels vorgeschlagen, bei dem die Betätigungseinrichtung ein Federelement oder anderes Rückstellelement aufweist, welches einer manuellen Betätigung des ersten Schaltelements und/oder des zweiten Schaltelements entgegenwirkt und das erste Schaltelement und/oder das zweite Schaltelement bei Beendigung der manuellen Betätigung aus der Schaltstellung in eine ungeschaltete Stellung zurückführt. Vorteilhaft dabei ist, dass beim Entfernen der manuellen Betätigung, beispielsweise durch Lösen des Griffs des Benutzers, das Elektrohandwerkzeuggerät ausgeschaltet wird. Insbesondere bei Bedienfehlern, beispielsweise dem unbeabsichtigten Fallenlassen des Elektrohandwerkzeuggeräts durch den Benutzer, schaltet es sich aus, wodurch eine höhere Bediensicherheit erreicht wird. Verletzungen können so vermieden werden.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Patentansprüchen und der zeichnerischen Darstellung und nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Elektrohandwerkzeuggerät;
  • 2 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Elektrohandwerkzeuggeräts nach 1.
  • Die Figuren zeigen ein als Stichsäge ausgebildetes Elektrohandwerkzeuggerät 1, mit einem Gerätegehäuse 3 und einer Betätigungseinrichtung 5. Die Betätigungseinrichtung 5 weist ein erstes Schaltelement 7 und ein zweites Schaltelement 9 auf. Das erste Schaltelement 7, das als Ringelement ausgebildet ist erstreckt sich dabei in Umfangsrichtung vollständig um das Gerätegehäuse 3.
  • Aus den Figuren ist ersichtlich, dass das zweite Schaltelement 9 in einer als Nut 13 ausgebildeten Führungseinrichtung 15 linear verschieblich geführt ist. Dabei wird die Verschiebung durch einen Anschlag 17 begrenzt. Das erste Schaltelement 7 ist durch das Gerätegehäuse 3 geführt, indem es an der Oberfläche 11 gleitend verschieblich ist.
  • Das aus 2 ersichtliche Gerätegehäuse 3 des als Stichsäge realisierten Elektrohandwerkzeuggeräts 1 weist eine Kontur auf, die im Wesentlichen einem um 90° gegen den Uhrzeigersinn gedrehten T entspricht. Eine Betätigungsrichtung 19 des ersten Schaltelements 7 und des zweiten Schaltelements 9 verläuft dabei in der horizontalen Bildrichtung. Quer dazu und in Richtung auf ein Werkstück ist ein ein Werkzeug 21 lösbar haltendes Werkzeugfutter 23 angeordnet. Mittels einer im Wesentlichen ebenen Werkzeugplatte 25 liegt das Elektrohandwerkzeuggerät 1 im Bearbeitungsfall an einem Werkstück an und das Werkzeug 21 wird in einer nicht dargestellten Durchbrechung geführt. Auf der der Werkzeugplatte 25 gegenüberliegende Seite des Gerätegehäuses 3 ist ein Knauf 27 angeordnet, vermittels dem das Elektrohandwerkzeuggerät 1 insbesondere mit einer zweiten Hand, wobei die erste Hand im Bereich der Betätigungseinrichtung 5 das Gerät 1 hält, manuell greifbar ist.
  • Zum Einschalten des Elektrohandwerkzeuggeräts 1 wird mittels manueller Betätigung der Betätigungseinrichtung 5 entweder über das erste Schaltelement 7 oder das zweite Schaltelement 9 eine Verschiebung des Schaltelements 7 und 9 erreicht. Dabei ist das zweite Schaltelement 9 in der Nut 13 geführt. Die Verschiebung wird durch den Anschlag 17 begrenzt, der eine End- und Schaltstellung der Betätigungseinrichtung 5 definiert. Das Gerätegehäuse 3 ist so geformt, dass es im Bereich der Betätigungseinrichtung 5 manuell greifbar ist. Das zweite Schaltelement 9 hat gemäß 1 eine rechteckige Grundform und weist ein die Handhabung verbesserndes Oberflächenprofil auf. 2 zeigt, dass das zweite Schaltelement 9 einen konkaven Abschnitt aufweist, so dass das Umgreifen des Gerätegehäuses 3 durch einen Benutzer nicht behindert wird und ebenfalls die Handhabung verbessert. Dadurch kann das Elektrohandwerkzeuggerät 1 auch in gedrehter Position gefasst und geführt werden.
  • Wie aus den Figuren ersichtlich, ist das Elektrohandwerkzeuggerät 1 in jeder beliebigen Arbeitsposition durch einen Benutzer durch das erste Schaltelement 7 schaltbar. Auch bei einer Bearbeitung eines Werkstücks über Kopf ist das Elektrohandwerkzeuggerät 1 einfach zu bedienen und schaltbar.
  • Insbesondere ist gewährleistet, dass lediglich nur eine Betätigungseinrichtung 5 vorgesehen sein muss. Dadurch ist das Elektrohandwerkzeuggerät 1 besonders bauteilarm und das Gerätegehäuse 3 muss nicht der Betätigungseinrichtung angepasst werden. Darüber hinaus kann es sich bei dem ersten Schaltelement 7 um ein Adapterteil handeln, dass mit dem zweiten Schaltelement 9 eines herkömmlichen Elektrohandwerkzeuggeräts 1 verbindbar ist, so dass auf herkömmliche Elektrohandwerkzeuggeräte zurückgegriffen werden kann.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 4307285 A1 [0002]
    • - DE 10306682 A1 [0003]

Claims (17)

  1. Elektrohandwerkzeuggerät (1) mit einer von einem Motor angetriebenen und eine Längsachse aufweisenden Antriebswelle, einem Gerätegehäuse (3) und einer Betätigungseinrichtung (5), wobei die Betätigungseinrichtung (5) ein erstes Schaltelement (7) zum Schalten des Elektrohandwerkzeuggeräts (1) aufweist, das am Gerätegehäuse (3) in einer Betätigungsrichtung (19) verschieblich ist, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schaltelement (7) ein Ringelement ist, das eine Oberfläche (11) des Gerätegehäuses (3) zumindest teilweise in Umfangsrichtung umgibt.
  2. Elektrohandwerkzeuggerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schaltelement (7) linear verschieblich ist.
  3. Elektrohandwerkzeuggerät (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schaltelement (7) in Umfangsrichtung drehbar ist.
  4. Elektrohandwerkzeuggerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schaltelement (7) das Gerätegehäuse (3) in Umfangsrichtung vollständig umschließt.
  5. Elektrohandwerkzeuggerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schaltelement (7) eine dem Gerätegehäuse (3) zugewandte Oberfläche aufweist, die im Wesentlichen einer Oberflächengeometrie des Gerätegehäuses (3) entspricht.
  6. Elektrohandwerkzeuggerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (5) ein zweites Schaltelement (9) zum Schalten des Elektrohandwerkzeuggeräts (1) umfasst, welches mit dem ersten Schaltelement (7) funktionell zusammenwirkt.
  7. Elektrohandwerkzeuggerät (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schaltelement (7) und das zweite Schaltelement (9) zum Schalten unabhängig voneinander bewegbar sind.
  8. Elektrohandwerkzeuggerät (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schaltelement (7) und das zweite Schaltelement (9) zum Schalten gemeinsam bewegbar sind.
  9. Elektrohandwerkzeuggerät (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schaltelement (7) und das zweite Schaltelement (9) als separate Einzelteile ausgebildet sind und lösbar miteinander verbindbar sind.
  10. Elektrohandwerkzeuggerät (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schaltelement (7) und das zweite Schaltelement (9) einstückig ausgebildet sind.
  11. Elektrohandwerkzeuggerät (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Schaltelement (9) eine rechteckige Grundform aufweist.
  12. Elektrohandwerkzeuggerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerätegehäuse (3) eine Führungseinrichtung (15) aufweist in der das erste Schaltelement (7) und/oder das zweite Schaltelement (9) geführt ist.
  13. Elektrohandwerkzeuggerät (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (15) einen Anschlag (17) aufweist, der eine Endstellung des ersten Schaltelements (7) und/oder des zweiten Schaltelements (9) begrenzt.
  14. Elektrohandwerkzeuggerät (1) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (15) eine Nut (13) am Gerätegehäuse (3) umfasst.
  15. Elektrohandwerkzeuggerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schaltelement (7) und/oder das zweite Schaltelement (9) eine vom Gerätegehäuse (3) abgewandte und ein Oberflächenprofil aufweisende Oberfläche umfasst, insbesondere eine gerändelte oder geriffelte Oberfläche umfasst.
  16. Elektrohandwerkzeuggerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (5) eine Arretiereinrichtung aufweist, die das erste Schaltelement (7) und/oder das zweite Schaltelement (9) in einer Schaltstellung festlegt.
  17. Elektrohandwerkzeuggerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (5) ein Federelement aufweist, welches einer manuellen Betätigung des ersten Schaltelements (7) und/oder des zweiten Schaltelements (9) entgegenwirkt und das erste Schaltelement (7) und/oder das zweite Schaltelement (9) bei Beendigung der manuellen Betätigung aus der Schaltstellung in eine ungeschaltete Stellung zurückführt.
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