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Die
Erfindung betrifft ein Elektrohandwerkzeuggerät mit einer
von einem Motor angetriebenen und eine Längsachse aufweisenden
Antriebswelle, einem Gerätegehäuse und einer Betätigungseinrichtung,
wobei die Betätigungseinrichtung ein erstes Schaltelement
zum Schalten des Elektrohandwerkzeuggeräts aufweist, das
am Gerätegehäuse in einer Betätigungsrichtung
verschieblich ist.
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Ein
derartiges Elektrohandwerkzeuggerät ist aus der
DE 43 07 285 A1 bekannt.
Das Schaltelement wird mittels manueller Betätigung in
eine Betätigungsrichtung verschoben und das Elektrohandwerkzeuggerät
dadurch geschaltet. Bei der Bearbeitung von Werkstücken
mit dem Elektrohandwerkzeuggerät hat es sich als nachteilig
herausgestellt, dass der Schalter nicht in jeder Bearbeitungsposition für
einen Benutzer leicht zugänglich beziehungsweise einfach
zu betätigen ist.
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Diesem
Problem wurde durch die
DE
103 06 682 A1 versucht zu begegnen, indem mehrere Betätigungseinrichtungen
vorgesehen sind. Bei derartigen Elektrohandwerkzeuggeräten
hat es sich jedoch als nachteilig herausgestellt, dass eine Vielzahl
an Bauteilen vorgesehen werden muß und das Gerätegehäuse
der Vielzahl an Betätigungseinrichtungen angepasst werden
muss.
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Aufgabe
der Erfindung ist, ein Elektrohandwerkzeuggerät bereitzustellen,
dessen Betätigungseinrichtung in den verschiedensten Bearbeitungspositionen
erreichbar und betätigbar ist und sich durch einen einfachen
Aufbau auszeichnet.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe dadurch gelöst, dass das erste Schaltelement
ein Ringelement ist, das eine Oberfläche des Gerätegehäuses
zumindest teilweise in Umfangsrichtung umgibt. Dabei kann sich das
erste Schaltelement ganz um den Umfang des Gerätegehäuses
herum erstrecken, also als geschlossenes Ringelement ausgebildet sein
oder das Gerätegehäuse als Ringsegment teilweise
umgeben. Vorzugsweise handelt es sich bei dem ersten Schaltelement
um ein Kunststoffspritzgussteil. Von besonderem Vorteil dabei ist,
dass das erste Schaltelement von allen oder fast allen Seiten erreichbar
ist und beispielsweise auch bei bezüglich des Benutzers
gedrehtem Elektrohandwerkzeuggerät einfach zu bedienen
ist. Etwas entsprechendes tritt insbesondere bei Stichsägen
vielfach auf, da mit diesen oft mit nach oben ragendem Sägeblatt
gearbeitet wird. Darüber hinaus kann das Schaltelement an
Stellen des Gerätegehäuses untergebracht werden,
wo es bauartbedingt am besten platziert ist.
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Eine
erfindungsgemäße Weiterbildung sieht vor, dass
das erste Schaltelement linear verschieblich ist. Dabei kann die
Betätigungsrichtung parallel zur Längsachse oder
quer dazu verlaufen. Sofern es sich bei dem Elektrohandwerkzeuggerät
um eine Stichsäge, einen Sander oder Ähnliches
handelt, erfolgt eine Verschiebung zumeist parallel zur Längsachse.
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Darüber
hinaus kann es vorgesehen sein, dass das erste Schaltelement in
Umfangsrichtung drehbar ist. Von besonderem Vorteil dabei ist, dass sich
das erste Schaltelement auf dem Gerätegehäuse
so verschiebt, dass bei Betätigung des ersten Schaltelements
sich die zum manuellen Greifen zur Verfügung stehende Fläche
weder verkleinert noch vergrößert.
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Ferner
ist bei einer Weiterbildung das erste Schaltelement sowohl in axiale
Richtung als auch in Umfangsrichtung verschieblich. Beispielweise
können verschiedene Schaltstufen vorgesehen sein, die über
eine Betätigung des ersten Schaltelements in Umfangsrichtung
selektiv ansteuerbar sind und die Betätigungseinrichtung
mittels einer Verschiebung des ersten Schaltelements in linearer
Richtung darin festlegbar ist. Auf diese Weise können zwei
Vorgänge in einer Betätigungseinrichtung kombiniert
werden.
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Bevorzugt
wird ein Ausführungsbeispiel des Elektrohandwerkzeuggeräts,
bei dem das erste Schaltelement das Gerätegehäuse
in Umfangsrichtung vollständig umschließt. Besonders
vorteilhaft dabei ist, dass die Kräfte, die durch eine
manuelle Betätigung auf das erste Schaltelement wirken,
von einem in sich geschlossenen ersten Schaltelement zu einer symmetrischen Übertragung
der Kräfte innerhalb des ersten Schaltelements führen
und einem Verkanten beim Verschieben in Betätigungsrichtung vorgebeugt
ist.
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Ferner
ist vorgesehen, dass das erste Schaltelement eine dem Gerätegehäuse
zugewandte Oberfläche aufweist, die im Wesentlichen einer
Oberflächengeometrie des Gerätegehäuses
entspricht. Bei Verschiebung des ersten Schaltelements in Betätigungsrichtung
gleitet dieses an der Oberfläche des Gerätegehäuses
entlang. Dadurch wird die Verschiebung des ersten Schaltelements
von der Oberfläche des Gerätegehäuses
geführt. Der Querschnitt des Schaltelements ist, je nach
Oberfläche des Gerätegehäuses, beispielsweise
quadratisch, elliptisch oder mehreckig. Auf der dem Gerätegehäuse
abgewandten Oberfläche kann das erste Schaltelement eine
im wesentlichen ebene Oberfläche aufweisen. Alternativ kann
die dem Gerätegehäuse abgewandte Oberfläche
des Ringelements auch konvex nach außen geformt sein oder
konkav ausgebildet sein. Darüber hinaus kann die Oberfläche
mit einer Rändelung oder Riffelung zur Verbesserung der
Griffeigenschaft versehen sein.
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Weiter
wird ein Ausführungsbeispiel bevorzugt, bei dem die Betätigungseinrichtung
ein zweites Schaltelement zum Schalten des Elektrohandwerkzeuggeräts
umfasst, welches mit dem ersten Schaltelement funktionell zusammenwirkt.
Vorteilhaft dabei ist, dass das erste Schaltelement als Adapter
ausgebildet sein kann, der bei herkömmlichen Elektrohandwerkzeuggeräten
mit einem bereits vorhandenen zweiten Schaltelement funktionell
zusammenwirkt und dadurch die Betätigung des Elektrohandwerkzeuggeräts
vereinfacht. Das zweite Schaltelement kann dabei ein bei Elektrohandwerkzeuggeräten üblicher
Schaltschieber sein. Das erste Schaltelement kann dabei gegebenenfalls
nachrüstbar beziehungsweise lösbar oder entfernbar
angebracht sein.
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Eine
Weiterbildung sieht vor, dass das erste Schaltelement und das zweite
Schaltelement zum Schalten unabhängig voneinander bewegbar
sind. Die Verschiebung eines Schaltelements führt nicht zur
Verschiebung des anderen Schaltelements. Alternativ dazu sieht eine
bevorzugte Weiterbildung des Ausführungsbeispiels vor,
dass das erste Schaltelement und das zweite Schaltelement zum Schalten
gemeinsam bewegbar sind. Die Verschiebung eines Schaltelements führt
zwangsläufig auch zu der Verschiebung des anderen Schaltelements.
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Eine
bevorzugte Weiterbildung sieht vor, dass das erste Schaltelement
und das zweite Schaltelement als separate Einzelteile ausgebildet
sind und lösbar miteinander verbindbar sind. Dadurch kann
erreicht werden, dass das erste Schaltelement unabhängig
vom zweiten Schaltelement bewegbar ist oder aber die separaten Einzelteile
so miteinander verbunden oder verbindbar sind, dass das erste Schaltelement
und das zweite Schaltelement gemeinsam bewegbar sind. Dabei ist
es denkbar, dass erstes und zweites Schaltelement miteinander verschraubt
werden oder mittels einer Clipsverbindung miteinander lösbar
verbindbar sind.
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Alternativ
dazu ist vorgesehen, dass das erste Schaltelement und das zweite
Schaltelement einstückig ausgebildet sind. Insbesondere
handelt sich dabei um ein einstückiges Kunststoffspritzgussteil.
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Ferner
wird ein Ausführungsbeispiel vorgeschlagen, bei dem das
zweite Schaltelement eine rechteckige Grundform aufweist. Dabei
kann es eine quadratische Grundform aufweisen oder es kann eine
erste Seitenlänge größer sein als eine
zweite Seitenlänge. Bei der Verwendung des zweiten Schaltelements
als Schaltschieber wird das zweite Schaltelement bevorzugt so angeordnet,
dass die erste Seitenlänge parallel zur Betätigungsrichtung
angeordnet ist. Dadurch wird eine besonders stabile lineare Verschiebung
des zweiten Schaltelements erreicht.
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Besonders
bevorzugt wird ein Ausführungsbeispiel des Elektrohandwerkzeuggeräts,
bei dem das Gerätegehäuse eine Führungseinrichtung
aufweist, in der das erste Schaltelement und/oder das zweite Schaltelement
geführt ist. Beispielsweise kann das erste Schaltelement
durch die Anpassung an den Umfang des Gerätegehäuses
durch dieses geführt werden. Es kann aber auch eine Nut
am Gerätegehäuse vorgesehen sein, in der das erste
Schaltelement geführt ist. Auch das zweite Schaltelement kann
mittels der Führungseinrichtung, insbesondere in einer
Nut am Gerätegehäuse geführt sein.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die Führungseinrichtung
einen Anschlag aufweist, der eine Endstellung des ersten Schaltelements
und/oder des zweiten Schaltelements begrenzt. Dadurch wird einer übermäßigen
Belastung der elektronischen Bauteile insofern vorgebeugt, als dass
in einer Endstellung die Führungseinrichtung ein weiteres
Verschieben der Schaltelemente verhindert.
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Darüber
hinaus ist ein Ausführungsbeispiel vorgesehen, bei dem
das erste Schaltelement und/oder das zweite Schaltelement eine vom
Gerätegehäuse abgewandte und ein Oberflächenprofil
aufweisende Oberfläche umfasst, insbesondere eine gerändelte
Oberfläche umfasst. Diese dient der einfachen Betätigung
durch einen Anwender sowie der besseren Haptik. Das Oberflächenprofil
kann dabei beispielsweise auch durch eine aufgeraute Oberfläche
oder ein welliges Oberflächenprofil gebildet sein.
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Ferner
wird ein Ausführungsbeispiel vorgeschlagen, dass sich dadurch
auszeichnet, dass die Betätigungseinrichtung eine Arretiereinrichtung
aufweist, die das erste Schaltelement und/oder das zweite Schaltelement
in einer oder mehreren Schaltstellungen festlegt. Vorteilhaft dabei
ist, dass ein Benutzer nach Verschiebung der Schaltelemente in Betätigungsrichtung
diese dort nicht manuell halten muss, sondern beide vermittels der
Arretiereinrichtung gehalten sind. Nach Beendigung der Bearbeitung
eines Werkstücks können erstes und/oder zweites
Schaltelement manuell wieder aus der Arretiereinrichtung in eine
ungeschaltete Stellung zurückgeführt werden.
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Schließlich
wird eine Variante des letztgenannten Ausführungsbeispiels
vorgeschlagen, bei dem die Betätigungseinrichtung ein Federelement oder
anderes Rückstellelement aufweist, welches einer manuellen
Betätigung des ersten Schaltelements und/oder des zweiten
Schaltelements entgegenwirkt und das erste Schaltelement und/oder
das zweite Schaltelement bei Beendigung der manuellen Betätigung
aus der Schaltstellung in eine ungeschaltete Stellung zurückführt.
Vorteilhaft dabei ist, dass beim Entfernen der manuellen Betätigung,
beispielsweise durch Lösen des Griffs des Benutzers, das
Elektrohandwerkzeuggerät ausgeschaltet wird. Insbesondere
bei Bedienfehlern, beispielsweise dem unbeabsichtigten Fallenlassen
des Elektrohandwerkzeuggeräts durch den Benutzer, schaltet
es sich aus, wodurch eine höhere Bediensicherheit erreicht
wird. Verletzungen können so vermieden werden.
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Weitere
Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
den beigefügten Patentansprüchen und der zeichnerischen
Darstellung und nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung. In der Zeichnung zeigt:
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1 eine
Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Elektrohandwerkzeuggerät;
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2 eine
Seitenansicht des erfindungsgemäßen Elektrohandwerkzeuggeräts
nach 1.
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Die
Figuren zeigen ein als Stichsäge ausgebildetes Elektrohandwerkzeuggerät 1,
mit einem Gerätegehäuse 3 und einer Betätigungseinrichtung 5. Die
Betätigungseinrichtung 5 weist ein erstes Schaltelement 7 und
ein zweites Schaltelement 9 auf. Das erste Schaltelement 7,
das als Ringelement ausgebildet ist erstreckt sich dabei in Umfangsrichtung
vollständig um das Gerätegehäuse 3.
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Aus
den Figuren ist ersichtlich, dass das zweite Schaltelement 9 in
einer als Nut 13 ausgebildeten Führungseinrichtung 15 linear
verschieblich geführt ist. Dabei wird die Verschiebung durch
einen Anschlag 17 begrenzt. Das erste Schaltelement 7 ist durch
das Gerätegehäuse 3 geführt,
indem es an der Oberfläche 11 gleitend verschieblich
ist.
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Das
aus 2 ersichtliche Gerätegehäuse 3 des
als Stichsäge realisierten Elektrohandwerkzeuggeräts 1 weist
eine Kontur auf, die im Wesentlichen einem um 90° gegen
den Uhrzeigersinn gedrehten T entspricht. Eine Betätigungsrichtung 19 des
ersten Schaltelements 7 und des zweiten Schaltelements 9 verläuft
dabei in der horizontalen Bildrichtung. Quer dazu und in Richtung
auf ein Werkstück ist ein ein Werkzeug 21 lösbar
haltendes Werkzeugfutter 23 angeordnet. Mittels einer im
Wesentlichen ebenen Werkzeugplatte 25 liegt das Elektrohandwerkzeuggerät 1 im
Bearbeitungsfall an einem Werkstück an und das Werkzeug 21 wird
in einer nicht dargestellten Durchbrechung geführt. Auf
der der Werkzeugplatte 25 gegenüberliegende Seite
des Gerätegehäuses 3 ist ein Knauf 27 angeordnet,
vermittels dem das Elektrohandwerkzeuggerät 1 insbesondere
mit einer zweiten Hand, wobei die erste Hand im Bereich der Betätigungseinrichtung 5 das
Gerät 1 hält, manuell greifbar ist.
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Zum
Einschalten des Elektrohandwerkzeuggeräts 1 wird
mittels manueller Betätigung der Betätigungseinrichtung 5 entweder über
das erste Schaltelement 7 oder das zweite Schaltelement 9 eine
Verschiebung des Schaltelements 7 und 9 erreicht.
Dabei ist das zweite Schaltelement 9 in der Nut 13 geführt.
Die Verschiebung wird durch den Anschlag 17 begrenzt, der
eine End- und Schaltstellung der Betätigungseinrichtung 5 definiert.
Das Gerätegehäuse 3 ist so geformt, dass
es im Bereich der Betätigungseinrichtung 5 manuell
greifbar ist. Das zweite Schaltelement 9 hat gemäß 1 eine
rechteckige Grundform und weist ein die Handhabung verbesserndes Oberflächenprofil
auf. 2 zeigt, dass das zweite Schaltelement 9 einen
konkaven Abschnitt aufweist, so dass das Umgreifen des Gerätegehäuses 3 durch einen
Benutzer nicht behindert wird und ebenfalls die Handhabung verbessert.
Dadurch kann das Elektrohandwerkzeuggerät 1 auch
in gedrehter Position gefasst und geführt werden.
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Wie
aus den Figuren ersichtlich, ist das Elektrohandwerkzeuggerät 1 in
jeder beliebigen Arbeitsposition durch einen Benutzer durch das
erste Schaltelement 7 schaltbar. Auch bei einer Bearbeitung
eines Werkstücks über Kopf ist das Elektrohandwerkzeuggerät 1 einfach
zu bedienen und schaltbar.
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Insbesondere
ist gewährleistet, dass lediglich nur eine Betätigungseinrichtung 5 vorgesehen sein
muss. Dadurch ist das Elektrohandwerkzeuggerät 1 besonders
bauteilarm und das Gerätegehäuse 3 muss
nicht der Betätigungseinrichtung angepasst werden. Darüber
hinaus kann es sich bei dem ersten Schaltelement 7 um ein
Adapterteil handeln, dass mit dem zweiten Schaltelement 9 eines
herkömmlichen Elektrohandwerkzeuggeräts 1 verbindbar
ist, so dass auf herkömmliche Elektrohandwerkzeuggeräte
zurückgegriffen werden kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4307285
A1 [0002]
- - DE 10306682 A1 [0003]