-
Die Erfindung betrifft eine Werkzeugkiste nach Oberbegriff des Hauptanspruchs.
-
Eine derartige Werkzeugkiste ist beispielsweise aus der
US 2007/0080614 A1 bekannt, wo eine Werkzeugkiste mit einem Oberteil, zwei Seitenteile, einem Bodenteil und einer Schublade beschrieben wird, wobei die genannten Teile bzw. die Schublade jeweils aus einem Spritzgussteil bestehen bzw. besteht. Die Schublade ruht im eingeschobenen Zustand auf Rollen, die von unten durch Löcher im Bodenteil in den Innenraum dieser Werkzeugkiste hineinragen und zu diesem Zweck an der Unterseite des Bodenteils befestigt sind. Die Werkzeugkiste ist mit komplementären Werkzeugkisten stapelbar.
-
Die
US 5,603,559 A beschreibt ebenfalls eine Werkzeugkiste mit Schubladen, welche mit komplementären Werkzeugkisten stapelbar ist. Dabei weist die jeweils obere Werkzeugkiste eines Werkzeugkisten-Stapels ein Oberteil auf, welches mit einem Tragegriff für die gestapelten Werkzeugkisten versehen ist und nach oben offene Ablageabteile für Kleinteile, wie z.B. Schrauben aufweist.
-
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Werkzeugkiste der eingangs genannten Art im Hinblick auf ihren Fertigungsaufwand und ihrer Praxistauglichkeit zu verbessern.
-
Diese Aufgabe löst die Erfindung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs.
-
Erfindungsgemäß weist das Bodenteil, bzw. die Bodenplatte Seitenblenden und Verstärkungsrippen auf, die auf der Ebene der dem Innenraum zugewandten Oberfläche der Bodenplatte so angeordnet sind, dass sie zum Innenraum weisen, wobei zwischen den Seitenblenden und den Verstärkungsrippen die Rollen in separaten Rollenkäfigen sitzen und mit diesen auf der dem Innenraum zugewandten Oberfläche der Bodenplatte angeordnet und befestigt sind.
-
Aus der Erfindung ergibt sich der Vorteil, dass sich der Fertigungsaufwand für die Bodenplatte insbesondere dahingehend verringert, dass hier lediglich beim Spritzgießprozess die Seitenblenden, die Oberfläche der Bodenplatte sowie die Verstärkungsrippen in einer einfachen Formgebung gespritzt werden können, um sie herzustellen. Für den Gießprozess kompliziertere Formgebungen insbesondere zur Bildung von Vorrichtungen, zur Aufnahme der Rollen, können entfallen, da die Rollen erfindungsgemäß mit eigenen, separaten Rollenkäfigen auf die Bodenplatte aufgebracht werden.
-
Dabei kann die komplette, dem Innenraum zugewandte Oberfläche der Bodenplatte nach außen hin geschlossen ausgeführt werden, da die Rollen mittels separaten Rollenkäfigen von oben auf der Oberfläche der Bodenplatte aufgebracht werden und nicht etwa von unten, so dass in der Oberfläche der Bodenplatte für die Rollen keine Löcher einzubringen sind.
-
Hieraus ergibt sich weiterhin der Vorteil, dass der Bodenplatte mit den Seitenblenden eine dem Innenraum zugewandte, flüssigkeitsdichte Schalenform gegeben werden kann.
-
Wenn die Werkzeugkiste beispielsweise Werkzeuge mit Ölfüllung, Treibstofffüllung oder dergleichen beinhaltet, oder z.B. Behälter mit Öl, und diese beispielsweise durch eine unsachgemäße bzw. nach einer unsachgemäßen Behandlung während ihrer Lagerung in der Werkzeugkiste unbemerkt auslaufen, so können sich die Flüssigkeiten in der flüssigkeitsdichten Schalenform der Bodenplatte sicher ansammeln, ohne dass sie in Kontakt mit der Umwelt geraten. Aus der Erfindung ergibt sich also der Vorteil einer erhöhten Lagersicherheit von Werkzeugen, die ggf. gegenüber der Umwelt ein Gefahrenpotential aufweisen könnten.
-
Um den Fertigungsaufwand der Bodenplatte besonders gering zu halten, schlägt die Erfindung vor, dass die Seitenblenden, der Plattenbereich, welcher die zum Innenraum gerichtete Oberfläche aufweist und die Verstärkungsrippen mit gleicher Stegbreite, bzw. gleicher Dicke ausgeführt werden.
-
Um der Schublade eine Führung zu geben, schlägt die Erfindung vor, dass in den Innenraum der Werkzeugkiste jeweils eine rechte und eine linke separate und im Querschnitt L-förmige Führungsblende so einsetzbar ist, dass sie mit der Flachseite eines jeweils nach oben weisenden Schenkels eine Führungsseite zum Führen der Schublade bildet.
-
Im Einzelnen ist die jeweilige Führungsblende vorzugsweise so in den Innenraum einsetzbar, dass sie einerseits mit einem nach unten, gegen die Bodenplatte weisenden Schenkel auf jeweils eine zugeordnete und sich längs zu dem Schenkel erstreckende Verstärkungsrippe aufsetzbar ist und andrerseits mit einem gegen eine jeweils zugeordnete Seitenplatte gerichteten oberseitigen Schenkel an derselbigen anlegbar. Der oberseitige Schenkel weist dann die Führungsfläche auf, an welcher die Schublade über eine zugeordnete, vorzugsweise integrierte Führungsschiene in den Innenraum einführbar ist.
-
Weiterhin wird hierzu vorgeschlagen, dass der jeweilige gegen die Bodenplatte weisende Schenkel und die ihm zugeordnete jeweilige Verstärkungsrippe jeweils eine dem Innenraum zugewandte Sichtfläche aufweist, wobei sich die jeweiligen Sichtflächen im eingesetzten Zustand der Führungsblende bündig einander anschließen.
-
Die oben beschriebene flüssigkeitsdichte Schalenform der Bodenplatte weist vorzugsweise ein Innenvolumen auf, dass durch die Verstärkungsrippen in Abteile separiert ist. Wird die Bodenplatte z.B. in einem oben beschriebenen Fall mit auslaufender Flüssigkeit kontaminiert, so kann durch die Aufteilung des Innenvolumens ggf. verhindert werden, dass die gesamte sichtbare Oberfläche der Bodenplatte von der jeweiligen Flüssigkeit benetzt wird.
-
Vorzugsweise wird das Innenvolumen durch die Verstärkungsrippen derart aufgeteilt, dass die Rollenkäfige zusammen mit ihren Rollen jeweils in ein eigenes, zugeordnetes Abteil auf die Oberfläche der Bodenplatte aufsetzbar sind. Hierbei schlägt die Erfindung vor, dass die Rollenkäfige reversibel lösbar aufsetzbar sind. Beispielsweise können die Rollenkäfig auf die Bodenplatte aufgeclipst werden, oder z.B. aufgeschraubt werden.
-
Um ein grösstmögliches Innenvolumen zu erhalten, schlägt die Erfindung vor, dass die Seitenblenden und die Verstärkungsrippen Kanten aufweisen, die auf einer gemeinsamen Ebene liegen, welche um ein vorbestimmten Abstand parallel zur Oberfläche der Bodenplatte, welche dem Innenraum zugewandt ist, versetzt angeordnet ist.
-
In diesem Fall können die Kanten der Verstärkungsrippen als Gleitschienen dienen, auf denen die Schubladen-Unterseite im eingeschobenen Zustand der Schublade auflegbar ist. Hierzu schlägt die Erfindung vor, dass die Rollen der Bodenplatte im eingeschobenen Zustand der Schublade in jeweils zugeordneten Ausbuchtungen auf der Schubladen-Unterseite unter Bildung eines Hinterschnittes eindringen.
-
An der Schublade kann zumindest ein Verschluss vorgesehen sein, mit welchem die Schublade im eingeschobenen Zustand mit der Vorderplatte der Werkzeugkiste verriegelbar ist.
-
Um die Praxistauglichkeit der Werkzeugkiste zu verbessern, schlägt die Erfindung vor, dass die Deckelplatte an der Rückenplatte scharnierartig angelenkt wird, wobei vorzugsweise an der rechten Seitenplatte, an der linken Seitenplatte und an der Vorderplatte zumindest ein Spannverschluss mit einem Klemmbügel vorhanden ist, mit welchem jeweils an der Deckelplatte befindliche Klemmnasen greifbar und bei betätigten Spannverschluss gegen die Vorderplatte und die Seitenplatten verspannbar ist.
-
Ergänzend hierzu schlägt die Erfindung vor, dass auf der Deckelplatte einer ersten Werkzeugkiste eine zweite, komplementäre Werkzeugkiste mit ihrer Bodenplatte aufsetzbar und mit den Spannverschlüssen der ersten Werkzeugkiste gegen die Deckelplatte der ersten Werkzeugkiste verspannbar ist, so dass die Werkzeugkiste zu einem sicheren Verbund aufeinander gestapelt werden.
-
Dies wird insbesondere dadurch möglich, dass jede Seite, an welcher die Deckelplatte nicht angelenkt ist, zumindest einen Spannverschluss aufweist, mit welchen es möglich ist, die zweite Werkzeugkiste für alle besagten Seiten gleichmäßig gegen die Deckelplatte der ersten Werkzeugkiste zu verspannen.
-
Ergänzend hierzu weist die Bodenplatte der zweiten Werkzeugkiste Klemmnasen auf, die bei aufgesetzter, zweiter Werkzeugkiste so über den Klemmnasen der ersten Werkzeugkiste angeordnet sind, dass mit den jeweiligen Klemmbügeln der ersten Werkzeugkiste die jeweiligen Klemmnasen der zweiten Werkzeugkiste greifbar und bei betätigtem Spannverschluss zusammen mit der Bodenplatte der zweiten Werkzeugkiste gegen die Deckelplatte der ersten Werkzeugkiste verspannbar ist.
-
Um eine jeweilige, erfindungsgemäße Werkzeugkiste einzeln mittels eines Tragegriffes tragen zu können, aber diese ohne Störfaktoren auch mit Werkzeugkisten aufstapeln zu können, schlägt die Erfindung vor, dass in der äußeren Oberfläche der Deckelplatte ein Tragehenkel bündig eingelassen ist, welcher zum Tragen der Werkzeugkiste nach oben hin ausklappbar ist.
-
Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert.
-
Es zeigen:
- 1 eine erfindungsgemäße Werkzeugkiste;
- 2a zwei aufeinander gestapelte erfindungsgemäße Werkzeugkisten in Seitenansicht;
- 2b eine Vorderansicht gem. 2a
- 3 eine Draufsicht einer erfindungsgemäß ausgeführten Bodenplatte;
- 3a eine Detailansicht der Rollen;
- 3b eine Detailansicht gem. 3a mit eingeschobener Schublade;
- 4a eine Detailansicht eines Spannverschlusses;
- 4b die Detailansicht gem. 4a mit aufgesetzter zweiter Werkzeugkiste.
-
Sofern im Folgenden nichts anderes gesagt ist, gilt die folgende Beschreibung stets für alle Figuren.
-
Insbesondere 1 zeigt in einer Zusammenschau mit den weiteren Figuren, 2a, 2b, 3, 3a, 3b, 4a und 4b, dass die Werkzeugkiste 1 einen Innenraum 2 aufweist, welcher mittels einer Deckelplatte 3, einer Rückenplatte 4, einer Vorderplatte 5, einer rechten und einer linken Seitenplatte 6, 7 und einer Bodenplatte 8 gebildet wird.
-
Die Bodenplatte 8 weist eine dem Innenraum zugewandte Oberfläche 9 auf, welcher eine Schubladen-Unterseite 10 einer in den Innenraum 2 einschiebbaren Schublade 11 zugeordnet ist.
-
Die Bodenplatte 8 weist Rollen 12 auf, die zur Auflage der Schubladen-Unterseite 10 dienen. Die Rollen 12 können hierfür mittels einer Feder - nicht gezeigt - bezüglich der Bodenplatte 8 abgefedert sein, so dass die Rollen 12 unter Beaufschlagung der Schubladen-Unterseite 10 in Richtung zur Bodenplatte 8 unter zunehmender Federkraft ausweichen können.
-
Die Bodenplatte 8 weist umlaufende Kanten 14 auf, insbesondere in 3 gezeigt, an denen im wesentlichen senkrecht zur Bodenplatte 8 stehende Seitenblenden 15 angeschlossen sind. Zwischen jeweils gegenüberliegenden Seitenblenden 15 befinden sich Verstärkungsrippen 16.
-
Insbesondere die 1, 3a und 3b zeigen, dass erfindungsgemäß die Seitenblenden 15 und die Verstärkungsrippen 16 auf der Ebene 34 der dem Innenraum 2 zugewandten Oberfläche 9 der Bodenplatte 8 so angeordnet sind, dass sie zum Innenraum 2 weisen. Ergänzend hierzu zeigt insbesondere 3, dass erfindungsgemäß die Rollen 12 zwischen den Seitenblenden 15 und den Verstärkungsrippen 16 in separaten Rollenkäfigen sitzen und mit diesen auf der dem Innenraum 2 zugewandten Oberfläche 9 der Bodenplatte 8 angeordnet und hier reversibel mittels Schrauben befestigt sind.
-
In 3 wird die Bodenplatte 8 in Draufsicht gezeigt, wobei auf der Bodenplatte 8 jeweils eine rechte und eine linke, separate L-förmige Führungsblende 18 angeordnet und hier mit der Bodenplatte 8 verschraubt ist.
-
Insbesondere in Zusammenschau von 3 mit 1 wird gezeigt, dass die rechte und die linke Führungsblende 18 so in den Innenraum 2 einsetzbar ist, dass sie einerseits mit einem nach unten, gegen die Bodenplatte 8 weisenden Schenkel 19 auf jeweils eine zugeordnete und sich längs zum Schenkel 19 erstreckende Verstärkungsrippe 16 aufsetzbar ist und andrerseits mit einem gegen eine jeweils zugeordnete Seitenplatte 6, 7 gerichteten oberseitigen Schenkel 20 an derselbigen anlegbar ist. Erfindungsgemäß weist der jeweilige oberseitige Schenkel 20 der jeweiligen separaten Führungsblende 18 eine Führungsfläche auf, an welcher die Schublade 11 über eine zugeordnete, integrierte Führungsschiene 21 in den Innenraum 2 einführbar ist.
-
Insbesondere 1 zeigt, dass der jeweilige gegen die Bodenplatte 8 weisende Schenkel 19 und die ihm zugeordnete Verstärkungsrippe 16 jeweils eine dem Innenraum 2 zugewandte Sichtfläche 22, 22' aufweist welche bei ausgezogener Schublade und geöffneter Deckelplatte 3 zu sehen ist.
-
Im eingesetzten Zustand der Führungsblende 18 schließen die Sichtflächen 22 und 22' bündig aneinander an.
-
Aus den gezeigten Figuren wird nachvollziehbar dargestellt, dass die komplette, dem Innenraum 2 zugewandte Oberfläche 9 der Bodenplatte 8 nach außen hin geschlossen ist, wobei der Bodenplatte 8 mit den Seitenblenden 15 eine dem Innenraum 2 zugewandte, flüssigkeitsdichte Schalenform gegeben wird. Die Schalenform weist ein Innenvolumen 23 auf, dass durch die Verstärkungsrippen 16 in Abteile 24 separiert wird. Dies wird insbesondere in 3 dargestellt.
-
Die Rollenkäfige 17 sind hier zusammen mit ihren Rollen 12 jeweils in zugeordnete Abteile 24 des Innenvolumens 23 reversibel lösbar auf die Oberfläche 9 der Bodenplatte 8 aufgesetzt.
-
Insbesondere die 3a und 3b zeigen, dass die Seitenblenden 15 und die Verstärkungsrippen 16 Kanten 25 aufweisen, die auf einer gemeinsamen Ebene 33 liegen, welche um ein vorbestimmten Abstand 28 parallel zur Ebene 34 der Oberfläche 9 versetzt angeordnet ist.
-
In diesem Fall können die Kanten 25 der Verstärkungsrippen 16 als Gleitschienen 13 dienen, auf denen die Schublade-Unterseite 10 im eingeschobenen Zustand der Schublade 11 auflegbar ist.
-
Zu diesem Zweck dringen hier die Rollen 12 im eingesetzten Zustand der Schublade 11 in jeweils zugeordnete Ausbuchtungen 26 auf der Schubladen-Unterseite 10 unter Bildung eines Hinterschnittes ein.
-
Die Schublade 11 ist im eingesetzten Zustand mittels eines integrierten Verschlusses 27 mit der Vorderplatte 5 verriegelbar.
-
Insbesondere die 1, 2a und 2b zeigen, dass die Deckelplatte 3 an der Rückenplatte 4 scharnierartig angelenkt ist, wobei an der rechten Seitenplatte 6, an der linken Seitenplatte 7 und an der Vorderplatte 5 zumindest ein Spannverschluss 29 mit einem Klemmbügel 30 vorhanden ist. Mit dem jeweiligen Klemmbügel 30 ist eine jeweils zugeordnete Klemmnase 31, welche sich an der Deckelplatte 3 befindet, greifbar und bei betätigten Spannverschluss 29 gegen die Kanten der Vorderplatte 5 und gegen die Kanten der Seitenplatte 6, 7 verspannbar.
-
Insbesondere in 2a und 2b wird in Verbindung mit den 4a und 4b gezeigt, dass auf der Deckelplatte 8 einer ersten Werkzeugkiste 1 eine zweite, komplementäre Werkzeugkiste 1' mit ihrer Bodenplatte 8' aufsetzbar ist. Die Bodenplatte 8' der zweiten Werkzeugkiste 1' weist Klemmnasen 31' auf, die bei aufgesetzter zweiter Werkzeugkiste 1'so über die Klemmnasen 31 der ersten Werkzeugkiste 1, welche sich an deren Deckelplatte 3 befinden, angeordnet sind, dass mit einem zugeordneten Klemmbügel 30 der ersten Werkzeugkiste 1 die jeweilige Klemmnase 31' der zweiten Werkzeugkiste 1' greifbar und bei jeweils betätigten Spannverschluss 29 zusammen mit der Bodenplatte 8' der zweiten Werkzeugkiste 1' gegen die Deckelplatte 3 der ersten Werkzeugkiste 1 verspannbar ist.
-
Zum Tragen einzelner, erfindungsgemäß ausgeführter Werkzeugkisten 1 , weist deren jeweilige Deckelplatte 3 ein in der äußeren Oberfläche der Deckelplatte 3 bündig eingelassenen Tragehenkel 32 auf, welcher zum Tragen der Werkzeugkiste 1 nach oben hin aus einer Deckelplatten-Versenkung ausklappbar ist.
-
Die Schublade 11 weist eine Blende 35 auf. Die äußere Oberfläche der Blende 35 schließt im eingeschobenen Zustand der Schublade 11 bündig mit der äußeren Oberfläche der Vorderplatte 5 ab.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Werkzeugkiste
- 1'
- zweite Werkzeugkiste
- 2
- Inneraum
- 3
- Deckelplatte
- 4
- Rückenplatte
- 5
- Vorderplatte
- 6
- rechte Seitenplatte
- 7
- linke Seitenplatte
- 8
- Bodenplatte
- 8'
- Bodenplatte (1')
- 9
- Oberfläche
- 10
- Schubladen-Unterseite
- 11
- Schublade
- 12
- Rolle
- 13
- Gleitschiene
- 14
- Kante
- 15
- Seitenblende
- 16
- Verstärkungsrippe
- 17
- Rollenkäfig
- 18
- Führungsblende
- 19
- Schenkel
- 20
- Schenkel
- 21
- Führungsschiene
- 22
- Sichtfläche (19)
- 22'
- Sichtfläche (20)
- 23
- Innenvolumen
- 24
- Abteil
- 25
- Kante
- 26
- Ausbuchtung
- 27
- Verschluss
- 28
- Abstand
- 29
- Spannverschluss
- 30
- Klemmbügel
- 31
- Klemmnase
- 31'
- Klemmnase
- 32
- Tragehenkel
- 33
- Ebene
- 34
- Ebene
- 35
- Blende
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- US 2007/0080614 A1 [0002]
- US 5603559 A [0003]