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DE102018008404B4 - Wäschetrockner - Google Patents

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Abstract

Wäschetrockner mit einem Gehäuse (1) und einem sich horizontal erstreckenden Haltegitter (8) für daran zur Trocknung aufgehängter Wäsche, mit Einrichtungen für die Erzeugung einer von oben durch das Haltegitter (8) tretenden Trocknungsströmung, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (1) des Wäschetrockners ein Luftfilter (22), ein Ionisator (23) sowie ein UV-Bestrahlungselement (24) vorgesehen sind und das Haltegitter (8) mit einem koaxialen Stellmotor (11) um eine Achse (10) verschwenkt werden kann.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Wäschetrockner mit einem Gehäuse und einem sich horizontal erstreckenden Haltegitter für daran zur Trocknung aufgehängter Wäsche mit Einrichtungen für die Erzeugung einer von oben durch das Haltegitter tretenden Trocknungsströmung.
  • Wäschetrockner mit einem horizontalen Haltegitter, das durch zueinander parallel und im Abstand verlaufende Stäbe oder Seile gebildet ist, sind durch Benutzung bekannt. Entsprechend dem Abstand zwischen den Stäben oder Seilen verbleiben zwischen den Wäschestücken die Trocknung fördernde Zwischenräume.
  • Aus der WO 2006/059225 A1 ist ein Wäschetrockner der eingangs erwähnten Art bekannt, bei dem die Trocknung der Wäsche durch eine Trocknungsströmung von oben auf die über ein Haltegitter gehängte Wäsche erfolgt.
    Aus der US 3 939 574 A geht ein Wäschetrockner hervor, bei dem ein Haltegitter manuell heruntergeklappt werden kann.
    Aus der DE 103 50 499 A1 ist ein Wäschebehandlungsgerät bekannt, mit dem Geruchsstoffe aus der Wäsche entfernt werden können.
    Die KR 10 2008 073 088 A beschreibt einen Wäschetrockner, bei dem eine Haltevorrichtung für die Wäsche mit einem Motor ausgefahren werden kann.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen neuen Wäschetrockner der eingangs erwähnten Art zu schaffen, der gegenüber bekannten solchen Trocknungsvorrichtungen neben schneller Trocknung eine umfassende Behandlung der Wäsche ermöglicht.
  • Der diese Aufgabe lösende Wäschetrockner nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass im Gehäuse des Wäschetrockners ein Luftfilter, ein Ionisator sowie ein UV-Bestrahlungselement vorgesehen sind und das Haltegitter mit einem koaxialen Stellmotor um eine Achse verschwenkt werden kann.
  • Vorteilhaft kommt es zur Durchströmung der Zwischenräume zwischen den Wäschestücken und dadurch zur Beschleunigung des Trocknungsprozesses.
  • Vorzugsweise umfassen die Einrichtungen zur Erzeugung der Trocknungsströmung ein haubenartiges, zu dem Haltegitter hin offenes Gehäuse. Insbesondere bildet dieses Gehäuse Leiteinrichtungen, welche die Trocknungsströmung konzentriert auf das Haltegitter lenken.
  • Zweckmäßig ist in dem Gehäuse eine Lüfteranordnung mit zumindest einem rotierenden Lüfterelement und ggf. einem Antriebsmotor untergebracht.
  • Das Haltegitter ist zweckmäßig länglich mit sich in Längsrichtung erstreckenden Haltestäben oder -seilen ausgebildet. Entsprechend ist als rotierendes Lüfterelement zumindest ein längliches Tangentiallüfterrad vorgesehen, dessen Drehachse sich in Längsrichtung des Gehäuses erstreckt.
  • Neben Lüftereinrichtungen können in dem Gehäuse ferner Heizmittel zur Temperierung der Trocknungsströmung untergebracht sein, insbesondere zur Erzeugung einer temperierten Teilströmung.
  • Vorzugseise bilden die Einrichtungen zur Erzeugung der Trocknungsströmung mehrere Teilströmungen, die im Winkel aufeinandertreffen. In der Trocknung kommt es daher zur Verwirbelung, welche für den Trocknungsprozess förderlich ist.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Gehäuse mehrteilig ausgebildet. Insbesondere umfasst es zwei gegeneinander verschwenkbare Gehäuseteile, die, grob betrachtet, Halbschalen darstellen.
  • In dem die Leiteinrichtung bildenden Zustand sind die Gehäuseteile aufgespreizt. In einer Betriebsart des Wäschetrockners als Raumheizer lassen sie sich bis zum gegenseitigen Anschlag zusammenklappen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Haltegitter unverlierbar mit dem Gehäuse verbunden. Insbesondere ist es in einer aufgespreizten Stellung der Gehäuseteile von einem der Gehäuseteile in eine horizontale Stellung abklappbar.
  • Neben den Lüftereinrichtungen und den Heizmitteln können innerhalb des Gehäuses Einrichtungen zur Luftbehandlung untergebracht sein. Bei diesen Einrichtungen kann es z.B. um einen Ionisator, ein UV-Bestrahlungselement oder einen in das Gehäuse eintretende Luft reinigenden Luftfilter handeln.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Gehäuseteile doppelwandig unter Bildung eines Hohlraums ausgebildet.
  • Ein Abschnitt eines solchen Hohlraums kann gegen das obengenannte Tangentiallüfterrad durch ein duchströmbares Heizelement abgetrennt sein. In den Abschnitt gelangende, aufgeheizte Luft kann durch Öffnungen in einer Innenwand des Gehäuseteils unter Bildung einer warmen Teilströmung aus dem Hohlraumabschnitt austreten.
  • Zweckmäßig ist der Wäschetrockner zur Befestigung an einer Wand vorgesehen, wobei insbesondere eine Befestigung über eines der beiden Gehäuseteile erfolgt, von dem dann das andere Gehäuseteil abschwenkbar ist.
  • Alternativ kann der Wäschetrockner auf einem Ständer mit einem Fußteil gehalten sein. Zweckmäßig ist der Wäschetrockner mit einer bewegbaren Auffangeinrichtung für von aufgehängter Wäsche abtropfendes Wasser versehen.
  • Die Erfindung ist nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und der beiliegenden, sich auf diese Ausführungsbeispiele beziehenden Zeichnungen weiter erläutert. Es zeigen:
    • 1 ein Gehäuse eines erfindungsgemäßen Wäschetrockners in vier Ansichten,
    • 2 und 3 Querschnittsansichten des Wäschetrockners von 1,
    • 4 eine perspektivische Teilansicht des Wäschetrockners von 1,
    • 5 eine geschnittene Seitenansicht des Wäschetrockners von 1,
    • 6 und 7 Funktionen des Wäschetrockners von 1 erläuternde Querschnittsdarstellungen,
    • 8 eine die Befestigung des Wäschetrockners von 1 an einer Wand erläuternde Darstellung, und
    • 9 einen mit einem Ständer verbundenen Wäschetrockner.
  • Ein Wäschetrockner umfasst ein in 1 in vier Ansichten gezeigtes Gehäuses 1, das aus zwei etwa Halbschalen bildenden Gehäuseteilen 2 und 3 zusammengesetzt ist. Die Gehäuseteile 2 und 3 sind um eine Achse 4 gegeneinander verschwenkbar. In der in 4d gezeigten Schwenkstellung ist das Gehäuse nahezu gänzlich verschlossen, wobei die Gehäuseteile 2,3 Stirnwände 5 bilden.
  • Wie die 1b und 1c erkennen lassen, weist das längliche Gehäuse 1 an seiner Oberseite eine vergitterte Öffnung 6 auf. An seiner Vorderseite sind zwei Felder mit zueinander parallelen Öffnungsschlitzen 7 gebildet. Wie weiter unten dargelegt ist, handelt es sich bei der Öffnung 6 um eine Lufteintrittsöffnung, bei den Schlitzen 7 um Austrittsöffnungen für Warmluft.
  • Wie u.a. aus den 2 und 3 hervorgeht, ist innerhalb des Gehäuses 1 ein Haltegitter 8 mit zueinander parallelen Haltestäben 9 untergebracht. An den sich in Längsrichtung des Haltegitters 8 erstreckenden Haltestäben 9 kann zu trocknende Wäsche aufgehängt werden. In der geschlossenen Stellung der Gehäuseteile 2,3 nimmt das Haltegitter 8 die in 2 gezeigte Position zwischen den Gehäuseteilen ein. In der in 3 gezeigten aufgespreizten Stellung der Gehäuseteile 2,3 lässt sich das Haltegitter gegen das Gehäuseteil 2 um eine Achse 10 in die in 3 gezeigte Stellung verschwenken. Zur Verschwenkung dient ein zu der Achse 10 koaxialer Stellmotor 11.
  • In dem Gehäuse 1 ist ferner eine Lüfteranordnung mit zwei Tangentiallüfterrädern 12 und einem Antriebsmotor 13 untergebracht. Wie die 4 und 5 erkennen lassen, weisen die Tangentiallüfterräder 12 die Grundform eines länglichen Rundzylinders auf und sind koaxial zueinander wie auch koaxial zu dem zwischen den Stirnseiten der beiden Tangentiallüfterräder 12 untergebrachten Antriebsmotor 13 ausgerichtet. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist die gesamte Lüfteranordnung mit dem vorderen Gehäuseteil 2 verbunden, wobei eine die Tangentiallüfterräder 12 antreibende Antriebsrille des Antriebsmotors 13 in Zwischenwänden 14 gelagert ist, die von dem Gehäuseteil 3 in das Gehäuse hinein vorstehen.
  • Abweichend von dem gezeigten Ausführungsbeispiel könnte der von dem Antriebsmotor 13 eingenommene Bereich in axialer Richtung deutlich kleiner und die axiale Länge der Tangentiallüfterräder 12 entsprechend größer sein, so dass sich die Lüfterräder zusammen nahezu über die gesamte Länge des Gehäuses 1 erstrecken würden.
  • 5 lässt ferner erkennen, dass sich in dem Beispiel entlang der Achse 10, um welche das Haltegitter 8 verschwenkbar ist, über die gesamte Länge des Gehäuses eine an dem Gehäuseteil 2 gelagerte Achswelle 15 erstreckt.
  • Die Lüfteranordnung mit den beiden Tangentiallüfterrädern 12 und dem Antriebsmotor 13 befindet sich in einem durch das Gehäuseteil 3 gebildeten Zylinderraum 16, der in einen infolge Doppelwandigkeit des Gehäuseteils 3 bestehenden Hohlraum 17 übergeht. Der Zylinderraum 16 weist bei 18 einen sich über die gesamte Länge des Gehäuses erstreckenden Lufteinlassschlitz auf (6), der im Betrieb des Wäschetrockners zu der Öffnung 6 in dem Gehäuseteil 2 ausgerichtet ist. Ein Austrittsschlitz des Zylinderraums 16 ist, wie aus 6 hervorgeht, bei 19 gebildet. Ein dem Zylinderraum 16 abgewandter Abschnitt des Hohlraums 17 ist vom übrigen Hohlraum 17 durch ein Heizelement 20 zur Aufheizung durch das Heizelement strömender Luft abgesperrt. Der abgesperrte Abschnitt des Hohlraums 17 weist zur Innenseite des Gehäuses hin gerichtete Austrittseinrichtungen 21 für den Austritt von warmer Luft auf.
  • Unmittelbar hinter der Öffnung 6 innerhalb des Gehäuses 1 befindet sich ein Luftfilter 22 zur Reinigung angesaugter Kaltluft. Zur Luftbehandlung dienen ferner ein Ionisator 23 und ein Element zur UV-Bestrahlung in das Gehäuse 1 eingetretener Luft, wobei sich der Ionisator wie auch das UV-Bestrahlungselement über die gesamte Länge des Gehäuses 1 erstreckt.
  • Im Trockungsbetrieb des Wäschetrockners befinden sich die Gehäuseteile 2,3 in der in 6 gezeigten Spreizstellung, das Haltegitter 8 ist von dem Gehäuseteil 2 in eine horizontale Stellung abgeklappt, wobei das Gehäuse 1 mit den aufgespreizten Gehäuseteilen 2,3 das Haltegitter 8 in dessen gesamter Länge und Breite überwölbt. Es versteht sich, dass das freie, dem Gehäuseteil 3 angewandte Ende des Haltegitters 8 mit dem freien Ende des Gehäuseteils 3 verbindbar und durch das Gehäuseteil 3 gehalten sein könnte.
  • Kaltluft 25 tritt durch die Öffnung 6 und den Luftfilter 22 hindurch in einen Einlassraum 26, der in dem, wie das Gehäuseteil 3 doppelwandigen Gehäuseteil 2 gebildet ist. In dem Einlassraum 26 erfolgt eine Behandlung der Luft durch den Ionisator 23 und das UV-Bestrahlungselement 24.
  • Aus dem Lufteintrittsraum 26 saugen die Tangenitallüfterräder 12 durch den Lufteintrittsschlitz 18 hindurch Luft an, welche die in dem Zylinderraum 16 rotierenden Tangentiallüfterräder 12 auf das Heizelement 20 und den Luftaustrittsschlitz 19 verteilen. Aus dem Luftaustrittsschlitz 19 austretende Luft wird durch die Innenwand des Gehäuseteils 2 abgelenkt, so dass eine zur Ebene des Haltegitters 8 schräge Luftströmung 27 entsteht. Der Luftströmung 27 wird eine ebenfalls leicht schräge Warmluftströmung 28 beigemischt, die nach Erwärmung durch das Heizelement 20 durch Öffnungen 21 aus dem Hohlraum 17 austritt.
  • Durch die schräg aufeinandertreffenden Luftströmungen 26,27 kommt es zur Verwirbelung, welche die Trocknung an den Haltestäben 9 des Haltegitters 8 aufgehängter Wäsche fördert.
  • Wie in 7 dargestellt ist, lässt sich der vorangehend beschriebene Wäschetrockner auch als Raumheizungsgerät nutzen. In dieser Betriebsart verbleiben die Gehäuseteile 2,3 und das Haltegitter 8 in der u.a. in 7 gezeigten Stellung. Während in der anhand von 6 beschriebenen Betriebsart als Trockner die Öffnungsschlitze 7 geschlossen sind, sind sie in der Betriebsart von 7 geöffnet und stattdessen die Öffnungen 21 geschlossen. Zum Öffnen bzw. Schließen der Schlitze 7 bzw. der Auslassöffnungen 21 kann ein Verschlussschieber oder eine wechselseitig anbringbarer Verschlussabdeckung verwendet werden.
  • In der in 7 gezeigten Betriebsart tritt aus den Schlitzen 7 dann eine den Raum heizende Warmluftströmung 29 aus.
  • Der Wäschetrockner wird vorzugsweise platzsparend an einer Wand 30 angebracht, wie dies in 8 gezeigt ist. Zweckmäßig erfolgt die Verbindung mit der Wand 30 über verdübelte Haken 31, der jeweils in eine Öffnung in einer hinteren Wand 32 des Gehäuseteils 2 eingreifen.
  • Alternativ zu einer Wandaufhängung ließe sich das Trocknungsgerät auch auf einem bis zum Boden reichenden Ständer 33 mit einem Fußteil 34 anordnen. An dem Wäschetrockner könnte eine gemäß 9b im Trocknungsbetrieb abgesenkte Auffangrinne 35 für von der Wäsche abtropfendes Wasser vorgesehen sein.
  • In einer Ausführungsform des vorangehend beschriebenen Wäschetrockners können die beiden Tangentiallüfter 12 unabhängig voneinander betrieben und insbesondere jeweils nur eines der beiden Lüfterräder gedreht werden. Ferner lässt sich die Funktion des Heizelements 20 auf eines der beiden Tangentiallüfterräder 12 beschränken, und z. B. in einem Energiesparmodus nur die durch eines der beiden Tangentiallüfterräder erzeugte Luftströmung aufheizen.
  • In einem solchen Energiesparmodus kann sich in der Längsmitte des Haltegitters 8 z. B. eine Temperatur der strömenden Luft von 28°C ergeben, während sich bei Aufheizung der Luftströmung über die Gesamtlänge des Heizelements 20 an dieser Stelle eine Temperatur von z. B. 48°C einstellt.

Claims (14)

  1. Wäschetrockner mit einem Gehäuse (1) und einem sich horizontal erstreckenden Haltegitter (8) für daran zur Trocknung aufgehängter Wäsche, mit Einrichtungen für die Erzeugung einer von oben durch das Haltegitter (8) tretenden Trocknungsströmung, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (1) des Wäschetrockners ein Luftfilter (22), ein Ionisator (23) sowie ein UV-Bestrahlungselement (24) vorgesehen sind und das Haltegitter (8) mit einem koaxialen Stellmotor (11) um eine Achse (10) verschwenkt werden kann.
  2. Wäschetrockner nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtungen für die Erzeugung der Trocknungsströmung ein haubenartiges, zu dem Haltegitter (8) hin offenes Gehäuse (1) umfassen, das vorzugsweise Leiteinrichtungen für die Trocknungsströmung (27,28) bildet.
  3. Wäschetrockner nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (1) eine Lüfteranordnung mit zumindest einem rotierenden Lüfterelement (12), vorzugsweise ein Tangentiallüfterrad, und ggf. einem Antriebsmotor (13) untergebracht ist.
  4. Wäschetrockner nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltegitter (8) länglich mit sich in Längsrichtung erstreckenden Haltestangen (9) oder Halteseilen ausgebildet ist.
  5. Wäschetrockner nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (1) Heizmittel (20) zur Temperierung der Trocknungsströmung (27,28) untergebracht sind.
  6. Wäschetrockner nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtungen für die Erzeugung der Trocknungsströmung zur Erzeugung in Strömungsrichtung vor dem Haltegitter (8) schräg zusammentreffender Teilströmungen vorgesehen sind, vorzugsweise Teilströmungen unterschiedlicher Temperatur.
  7. Wäschetrockner nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) mehrteilig ausgebildet ist und vorzugsweise zwei gegeneinander verschwenkbare, insbesondere aufspreizbare Gehäuseteile (2,3) aufweist.
  8. Wäschetrockner nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltegitter (8) unverlierbar mit dem Gehäuse (1) verbunden und das Haltegitter (8) vorzugsweise von einem der Gehäuseteile (2) in seine Betriebsstellung abklappbar ist.
  9. Wäschetrockner nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Gehäuseteile (2,3) doppelwandig mit einem Hohlraum (17,26) ausgebildet ist.
  10. Wäschetrockner nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (17) einen Zylinderraum (16) für die Aufnahme eines Tangentiallüfterrades (12) umfasst.
  11. Wäschetrockner nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abschnitt des Hohlraums (17) durch ein zu durchströmendes Heizelement (20) abgetrennt und der Abschnitt des Hohlraums Öffnungen (21) für den Austritt von Warmluft aufweist.
  12. Wäschetrockner nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Wäschetrockner zur Befestigung an einer Wand (3) vorgesehen ist, insbesondere zur Befestigung über eine (2) der beiden Gehäuseteile (2,3).
  13. Wäschetrockner nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (17) eine Austrittsöffnung (19) für Kaltluft aufweist.
  14. Wäschetrockner nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das von einem Gehäuseteil (2) abgeklappte Haltegitter (8) an dem anderen Gehäuseteil (3) abstützbar ist.
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