DE29608272U1 - Kombinierte Maschine zum Waschen und Trocknen von Wäsche - Google Patents
Kombinierte Maschine zum Waschen und Trocknen von WäscheInfo
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Description
Diese Erfindung betrifft eine verbesserte Ausführung einer kombinierten
Maschine zum Waschen und Trocknen von Wäsche, bei der der Trocknungsvorgang durch Kondensation der Feuchtigkeit erfolgt, die in der
durch die Wäsche geblasenen Heißluft enthalten ist, wobei der Wasch-Trockner mit Mitteln versehen ist, die die Reinigung seines Kondensators besonders
rasch vor sich gehen lassen.
Es sind Wasch-Trockner bekannt, die mit Kondensation eines Heißluftstroms
arbeiten, der in die Trommel eingeblasen wird und die in der Wäsche enthaltene Feuchtigkeit abtransportiert.
Diese sind üblicherweise so ausgeführt, daß ein Gebläsesystem eingebaut ist,
normalerweise ein Ventilator, der aus einem Flügelrad und dem zugehörigen Elektromotor besteht und die Luft mittels einer Leitung in einem geschlossenen
Kreislauf zirkulieren läßt, sie aufheizt und sie in die Trommel mit der zu trocknenden Wäsche bläst.
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Im Inneren der genannten Leitung ist ein Heizelement eingebaut, das, im
richtigen Augenblick eingeschaltet, die von dem genannten Ventilator geblasene Luft erwärmt, die es umströmt, so daß ausreichend heiße Luft in die
Trommel eingeführt wird, um das Verdampfen der in der Wäsche enthaltenen Feuchtigkeit zu bewirken.
Die auf diese Weise mit Feuchtigkeit angereicherte Heißluft wird sodann aus
der Trommel abgesaugt und wird durch einen Kondensator geleitet, der im allgemeinen aus einem Frischwasserstrahl aus der Wasserleitung besteht, der
eine Kältebarriere bildet, gegen die die genannte feuchte Heißluft geblasen wird.
Durch den Temperaturunterschied wird die in der zirkulierenden Luft
vorhandene Feuchtigkeit kondensiert, und das Kondensat wird zum Boden des Waschbehälters transportiert, von wo es mühelos beseitigt wird.
Dies alles ist nach dem Stand der Technik wohlbekannt und wird nur mit dem
Zweck in Erinnerung gerufen, das Verständnis der Besonderheit dieser Erfindung zu erleichtern.
Die genannten Wäschetrockner sind relativ einfache, wirtschaftliche und betriebssichere
Maschinen, sie weisen jedoch bekanntermaßen den Nachteil auf, daß die Gewebeflusen und -partikel, die sich von der im Trocknen begriffenen
Wäsche lösen, von der Trocknungsluft in den Kondensator transportiert werden und sich an dessen Wänden absetzen, besonders in dessen oberen Bereich;
mit wachsender Anzahl der Trocknungszyklen verursacht die fortschreitende Anhäufung dieser Flusen ein Zusetzen, das den Strömungsquerschnitt der getrockneten
Luft verringert und damit als Folge die Schnelligkeit und Effektivität des Trocknungsvorgangs herabsetzt.
Aus der italienischen Patentanmeldung Nr. PN91A000007 ist ein Wäschetrocker
mit Kondensator bekannt, bei dem die Reinigung des unteren Teils des Kondensators erfolgt, indem in diesen Wasser eingesogen wird, das aus dem
Waschbehälter abgesaugt wurde, und indem für dieses Ansaugen der gleiche Ventilator wie für die Luftzirkulation verwendet wird; dieser Vorgang erfordert
jedoch Änderungen an der Programmierung, und vor allem ist das Spülen mit dem angesaugten Wasser auf den unteren Abschnitt des Kondensators
beschränkt, wobei der obere Abschnitt des Ganzen verstopft bleibt.
Daraus ergibt sich, daß die Benutzung derartiger Maschinen normalerweise
durch dieses Instandhaltungsproblem beschränkt ist.
Um diesen Nachteil zu beseitigen, ist es erforderlich, die Reinigung des Kondensators
vorzusehen; dieser ist jedoch fest in der Maschine eingebaut und ist von außen nicht zugänglich, und daher erfordert ein solcher Vorgang das Eingreifen
eines Fachmanns, mit allen Aufwendungen und Unannehmlichkeiten, die dies mit sich bringt.
Es wäre daher wünschenswert und ist Aufgabe dieser Erfindung, mit geringen
Änderungen an der Maschine, die ohne große Kosten vorgenommen werden können, eine Maschine zum Waschen und Trocknen von Wäsche auszuführen,
die geeignet ist, die rasche und einfache Reinigung des gesamten Kondensators mit einem raschen, einfachen Vorgang zu ermöglichen, der von dem Benutzer
selbst leicht durchgeführt werden kann.
Diese Aufgaben werden mit der Erfindung gelöst, die aus der folgenden, nur
als nicht einschränkendes Beispiel geltenden Beschreibung, wie auch in den beigefügten Ansprüchen und unter Bezugnahme auf die folgenden Zeichnungen
beschrieben, näher hervorgeht, wobei
Fig. 1 schematisch eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Waschtrockners zeigt,
Fig. 2 ein Schema einer ersten Variante eines erfindungsgemäßen Waschtrockners
zeigt,
Fig. 3 ein Detail des Waschtrockners von Fig. 2 zeigt, das aus diesem herausgezogen
ist,
Fig. 4 eine zweite Variante eines erfindungsgemäßen Waschtrockners zeigt,
Fig. 5 ein Detail der Lösung von Fig. 4 zeigt.
Fig. 5 ein Detail der Lösung von Fig. 4 zeigt.
Die gefundene Lösung geht von der Feststellung aus, daß die sicherste und
geeignetste Weise der Reinigung des Kondensators, insbesondere seines oberen Teils, von den dort abgelagerten Flusen einfach darin bestünde, diesen
herauszunehmen und die Reinigung von Hand vorzunehmen, z. B. mit Hilfe eines Wasserstrahls, der in sein Inneres gerichtet wird.
Nun ist dies jedoch unmöglich, da die heutigen Kondensatoren zum einen für
normale Instandhaltungsarbeiten nicht herausgenommen werden können und zum anderen nicht zugänglich sind, ohne vorher Teile der Maschine
auszubauen, so daß der gesamte Vorgang außerhalb der Möglichkeiten des Benutzers
liegt.
Diese Probleme werden mit dieser Erfindung durch entsprechende, in Zusammenhang
stehende Lösungen beseitigt (siehe Fig. 1): Die erste Lösung besteht darin, einen Kondensator 1 auszuführen, der mit bekannten und sicheren
Techniken wie z. B. mit Schnapp- und Druckeingriff-Elementen 2 oder auch mit aushängbaren und wieder einhängbaren Hakenelementen usw. so zusam-
mengesetzt werden kann, daß er leicht herauszunehmen und wieder einzusetzen
ist.
Die zweite Lösung besteht darin, den genannten Kondensator in unmittelbarer
Nähe einer senkrechten Wand des Waschtrockners anzuordnen, die entweder eine Seitenwand oder die Vorderseite sein kann, wobei der Abschnitt
der genannten Wand, der dem genannten herausnehmbaren Kondensator gegenüberliegt, eine Zugangsöffnung 3 aufweist, die mit einer geeigneten
Klappe 4 verschlossen werden kann.
Selbstverständlich muß sowohl die Position wie auch die Größe der Öffnung
dergestalt sein, daß es bei geöffneter Klappe möglich ist, leichten Zugang zu dem Kondensator zu haben, die jeweiligen Befestigungsmittel 2 zu lösen und
ihn aus seinem Platz zu entfernen und aus dem Waschtrockner herauszunehmen.
Eine Variante dieser Lösungen geht von der Voraussetzung aus, daß, anstatt
die Flusen sich an dem Kondensator absetzen zu lassen und sie dann zu entfernen,
es besser ist, zu verhindern, daß die genannten Flusen in der Zirkulation bleiben; zu diesem Zweck wird ein Filter 6 mit ausreichend engen
Maschen in einen geeigneten Querschnitt des genannten Kondensators eingesetzt, und es werden Mittel 7 zum Verriegeln und Entriegeln des genannten
Filters vorgesehen, welcher geeignet ist, die Flusen in seiner normalen Betriebsposition
aufzufangen. Auch in diesem Fall müssen die genannten Mittel 7 mühelos bedient werden können, und das Gehäuse weist vor dem genannten
Filter eine analoge, mit einer Klappe verschließbare Öffnung auf, wobei die genannte Öffnung von außen den Zugang zu dem genannten Filter ermöglicht,
um diesen entriegeln und herausnehmen zu können.
- &Oacgr; - *fi · ··· torn
Der Filter kann entweder ein Netzfilter sein, dessen Maschen ausreichend eng
sind, um die Flusen aufzufangen, aber ausreichend weit sind, um die Gefahr eines Zusetzens und Verstopfens zu vermeiden.
Selbstverständlich kann aber auch einer der vielen beim Stand der Technik
bekannten "Labyrinthfilter" verwendet werden, der jedoch möglicherweise einen hohen Belastungsverlust mit sich bringt; der Fachmann ist sicherlich in
der Lage, alle beteiligten Faktoren korrekt einzuschätzen und die Lösung zu wählen, die sich bei den vorhandenen Konstruktionen und gewählten Anforderungen
am besten eignet.
Die dargelegten Lösungen haben, wenn sie auch hinsichtlich der gestellten Anforderungen
effektiv sind, dennoch Nachteile, die sich zusammenfassen lassen:
a) in der Notwendigkeit, normalerweise an einer Seite der Maschine arbeiten
zu müssen, da der Kondensator nahezu immer an einer Seitenwand angeordnet ist; dies bringt die Notwendigkeit mit sich, in den meisten
Fällen die Maschine von ihrem normalen Stellplatz hervorziehen zu müssen, und
b) in der Tatsache, daß die Ausführung des Erforderlichen und Beschriebenen,
d. h. einer Öffnung, einer Klappe, der Verriegelungs- und Entriegelungsvorrichtungen
für den Kondensator einen unerwünschten, wenn auch beschränkten Herstellungsaufwand bedeutet. Um dies zu vermeiden,
insbesondere den Punkt a), wurde in Betracht gezogen, daß diese kombinierten Maschinen als Waschmaschinen normalerweise über einen
Schutzfilter für die Entleerungspumpe verfugen, der am Boden der Vorderseite
angeordnet ist und für den Benutzer zur regelmäßigen Reinigung zugänglich ist. Zweck, Funktionsweise und Aufbau dieses Filters sind allgemein
bekannt und werden daher hier um der Kürze willen nicht weiter ausgeführt.
••••••«•
Indem also in Betracht gezogen wurde, daß bereits ein Filter für das Wasser
vorhanden ist, der verfügbar und gut zugänglich ist, und daß ein Filter für die Luft wünschenswert sei, wurde gefunden, daß diese Filter vorteilhafterweise in
einen einzigen Filter zusammengelegt werden können, vorzugsweise in dem für die Entleerungsflüssigkeit bereits vorhandenen Filter, der dabei jedoch
teilweise geändert werden muß.
Die Änderung besteht im wesentlichen darin, an dem genannten gemeinsamen
Filter 10 zwei weitere Öffnungen auszuführen, eine Einlaßöffnung 11 in die Filterkammer 12 und eine Auslaßöffnung 13 aus dieser Filterkammer, wobei
die Öffnung 11 von einer Leitung 14 gespeist wird, die von dem Kondensator 1 kommt, und die Auslaßöffnung 13 in eine Leitung 15 mündet, die die
Trocknungsluft in den Waschbehälter befördert, wobei sie zur ihrer Erwärmung vorzugsweise zwischen mehreren Widerständen (nicht dargestellt) hindurch
verläuft. (Siehe Fig. 5)
Es hat sich in der Tat bei Versuchen gezeigt, daß ein normaler Filter für die
Waschflüssigkeit ein unterschiedlich geformtes Filterelement besitzt, dessen Filterkammer auch für die in der Trocknungsluft enthaltenen Flusen gute
Auffangeigenschaften aufweist; dies kann mit der Tatsache erklärt werden, daß die Trocknungsluft im Unterschied zu der Waschflüssigkeit, die nur ein
einziges Mal durch den Filter strömt, viele Male und während eines längeren Zeitraums von ca. 1 Stunde bis 2 Stunden durch den genannten Filter strömt,
und bei diesem Zeitraum genügt es, wenn der Filter bei jedem erneuten Filterungszyklus
der Luft auch nur eine geringe Menge von Flusen oder Rückständen auffängt, da sich bei Beendigung des Trocknungsvorgangs insgesamt
der größte Teil der unerwünschten Flusen oder Teilchen festgesetzt hat.
Aus diesem Grund können beliebige heute verwendete Flüssigkeitsfilter ohne
wesentliche Änderungen auch als Filterelemente für die Luft verwendet werden.
Der Vorteil dieser Konfiguration liegt auf der Hand: Mit einem einzigen Filterelement,
das bereits vorhanden und gut zugänglich ist, kann die doppelte Filtertätigkeit erzielt werden, und die Reinigung des Filters kann mit einem
einzigen Mal durchgeführt werden, um diesen von den Rückständen zu befreien, die beim Filtern sowohl der Flüssigkeit als auch der Flusen aufgefangen
wurden.
Es liegt auf der Hand, daß der Fachmann auf diesem Gebiet unter Anwendung
der normalen Techniken und Kenntnisse auf diesem Gebiet weitere technische Lösungen und Verbesserungen hinsichtlich der Verwendung des Behälters und
der damit verbundenen Organe ausarbeiten kann; die Erfindung wird jedoch, wenn sie auch mit einer allgemein bekannten Terminologie beschrieben
wurde, nicht durch die angegebenen Beispiele beschränkt, da der Fachmann auf diesem Gebiet zahlreiche Variierungen und Modifizierungen an ihr
vornehmen kann. Es versteht sich deshalb, daß die beigefügten Ansprüche jene offensichtlichen Modifikationen enthalten, die für den Fachmann auf diesem
Gebiet auf der Hand liegen, und die zum eigentlichen Erfindungsgedanken gehören und sich im Rahmen dieser Erfindung befinden.
Claims (4)
1. Kombinierten Maschine zum Waschen und Kondensationstrocknen von
Wäsche mit einer Zirkulations-, Kondensations- und Heizleitung für die Luft, die aus einer an der Wand des genannten Waschbehälters befindlichen
Ansaugzone entnommen und in einen Zufuhrbereich in dem genannten Waschbehälter geblasen wird, wobei die genannte Leitung ein
motorgetriebenes Flügelrad, mindestens einen Heizwiderstand für die in dieser Leitung zirkulierende Luft sowie eine nahe bei einer senkrechten
Wand des Gehäuses des genannten Waschtrockners angeordnete Kondensationsvorrichtung
(1) für die Feuchtigkeit der genannten, in dieser Leitung zirkulierenden Luft aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die
genannte Kondensationsvorrichtung an der Leitung mittels geeigneter Verriegelungsmittel (2) abnehmbar angebracht ist und daß das genannte
Gehäuse im Bereich der genannten Vorrichtung eine mit einer entsprechenden Klappe (4) verschließbare Zugangsöffnung (3) aufweist.
2. Waschtrockner gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Kondensationsvorrichtung einen
Flusenfilter (6) aufweist, daß der genannte Filter von außen gelöst und entfernt werden kann, ohne den genannten Kondensator auszubauen, daß
Mittel (7) zum Verriegeln und Entriegeln des genannten Filters vorgesehen sind und daß das genannte Gehäuse im Bereich des genannten Filters
eine Zugangsöffnung zu diesem aufweist.
3. Waschtrockner gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1, der ferner mit
einer Filter kammer (12) versehen ist, die einen Filter (10) für die Entleerungsflüssigkeit
aufnimmt, wobei der genannte Filter von der Vorderseite des Waschtrockners aus entfernt werden kann und zugänglich ist,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich des Austritts der Luft aus
der genannten Kondensationsvorrichtung eine Leitung (14) umfaßt, die
durch eine Öffnung (11) in die Filterkammer (12) mündet, in der eine weitere Öffnung (13) angeordnet ist, die zusammen mit einer geeigneten
Leitung (15) die genannte Filterkammer mit dem genannten Waschbehälter
in Verbindung setzt.
4. Waschtrockner nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
genannte Filter (10) geeignet ist, sowohl die während des Waschprogramms in der Entleerungsflüssigkeit vorhandenen Flusen und Verunreinigungen
als auch die Flusen oder sonstige Körper, die während der Trocknungsphase in dem Luftstrom hinter dem Kondensator enthalten
sind, aufzufangen.
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