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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Innenausbausystem zur Verlegung von Leitungen in einem Bauwerk mit mindestens einem Kanal als Bestandteil einer Bodenkonstruktion, ggf. einer Wandöffnung und ggf. einer Decke des Bauwerkes, wobei der Kanal die Leitungen des Bauwerks aufnimmt und wobei der Kanal in einen Betriebszustand oder in einen Revisionszustand verbringbar ist.
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Außerdem betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer Bodenkonstruktion als Bestandteil eines Innenausbausystems zur Verlegung von Leitungen in einem Bauwerk, wobei auf einen Untergrund des Bauwerkes ein Estrich aufgebracht wird und ein Bodenkanal zur Aufnahme der Leitungen verlegt wird.
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Geübte Praxis im Baugewerbe ist das Errichten von Bauwerken, deren Leitungen unter Schlitzung, also teilweiser Zerstörung, der gerade verputzen Wände verlegt werden. Hierbei wird die Qualität der Wände nach der Neuverputzung regelmäßig herabgesetzt und es entstehen viel Schmutz und Lärm. Schmutz und Lärm entstehen auch bei der Sanierung bestehender Bauwerke, in denen neue Leitungen zu verlegen sind oder eine Reparatur notwendig ist.
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Die Idee, Leitungen in Kanälen anzuordnen, die leicht zugänglich sind, ist im Stand der Technik bereits behandelt.
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Die Druckschrift
DE 19715618 A1 beschreibt die Situation der Umstellung einer Wohnung auf neue elektrische Installationen. Es wird ein Bodenkanal vorgeschlagen, in dem bspw. Heizungsrohre und elektrische Leitungen sowie eine Profilschiene zur Befestigung von Steckdosen vorgesehen sind. Der öffenbare Bodenkanal ist in eine Vertiefung eingelassen und erstreckt sich entlang der äußeren Peripherie eines Stockwerks. Wie die Vertiefung hergestellt wurde, ist der in Rede stehenden Druckschrift nicht zu entnehmen. Durch den nachträglichen Einbau des Kanals war die Vertiefung jedenfalls in den bestehenden Untergrund einzuarbeiten, was mit einem hohen personellen Aufwand und einer großen Lärm- und Schmutzbelästigung einhergeht. Dasselbe gilt auch für die Druckschrift
DE 2323692 A , die einen Installationskanal zum versenkten Einbau in Böden, Wänden, Decken beschreibt. Die Druckschrift
DE 10103750 A1 offenbart ebenfalls einen Installationskanal, der an den Estrich anschließt. Demzufolge besteht der Estrich zuerst und dann folgt der Kanal. Auch bei
DE 19517984 C2 wird während der Bauphase ein Kanal in eine Vertiefung des bestehenden Fußbodens eingesetzt, die zuvor erst erstellt werden muss.
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Dem Stand der Technik ist gemeinsam, dass der Kanal stets im Zusammenhang mit Sanierungs-, Renovierungs- oder Nachrüstmaßnahmen beschrieben ist, die die Präparierung des bereits vorhandenen Bodens, ggf. der Wände oder ggf. der Decke erfordern.
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Ausgehend vom vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Innenausbausystem und ein Verfahren zur Erstellung der Bodenkonstruktion des Innenausbausystems anzugeben, das Schmutz und Aufwand von Leitungsverlegungen generell, also auch bereits bei der Neuerstellung eines Bauwerkes, vermeidet und insbesondere die Ausbildung der Bodenkonstruktion vereinfacht.
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Die voranstehende Aufgabe wird bezüglich des Innenausbausystems durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Danach ist das Innenausbausystem der in Rede stehenden Art dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenkonstruktion mindestens einen Estrich und mindestens einen Bodenkanal umfasst, die benachbart auf einem Untergrund des Bauwerkes angeordnet sind, wobei der Bodenkanal das Schalungselement für den Estrich ausbildet.
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Die voranstehende Aufgabe wird bezüglich des Verfahrens durch die Merkmale des Patentanspruches 19 gelöst Danach ist ein Verfahren der in Rede stehenden Art dadurch gekennzeichnet, dass zuerst der Bodenkanal auf dem Untergrund angeordnet wird und danach der Estrich benachbart zum Bodenkanal auf den Untergrund aufgebracht wird.
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Zunächst ist erkannt worden, dass für die aus dem Stand der Technik bekannten Kanäle zuvor stets Vertiefungen im Boden, in der Wand oder in der Decke zu erstellen sind. Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass die in Bezug auf die Sammlung von Leitungen in Kanälen erkannten Vorteile grundsätzlich und generell von Beginn der Erstellung eines Bauwerkes an bis hin zu künftigen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen genutzt werden könnten. Weiter ist erfindungsgemäß erkannt worden, dass der Kanalverbau nicht nur leitungsbezogene, sondern bei der Ausbildung der Bodenkonstruktion besonders wertvolle Vorteile bietet. Erfindungsgemäß ist erkannt worden, bereits von Beginn an, die Bodenkonstruktion eines Bauwerks dadurch zu erstellen, dass diese zwei grundsätzliche Bestandteile hat, nämlich mindestens einen Estrich und mindestens einen Bodenkanal, welcher gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren zuerst auf den Untergrund aufgebracht wird, bevor der Estrich verlegt wird und welcher gemäß dem erfindungsgemäßen Innenausbausystem ein Schalungselement für den Estrich ausbildet. Erfindungsgemäß ist weiter erkannt worden, dass der Bodenkanal die Ausbildung der Bodenkonstruktion dadurch enorm vereinfachen kann, dass dieser auf dem Untergrund, insbesondere auf einer Betonplatte, unter Zuhilfenahme von Lasergeräten verlegt werden kann, so dass er an allen Stellen auf der gleichen Höhe positioniert ist und für immer eine ausnivellierte Anschlagfunktion ausüben kann. Bei einem solchen, das Estrich-Niveau regulierenden Schalungselement entfällt bspw. die Spachtelung eines Zement-Estrichs. Erfindungsgemäße Vorteile ergeben sich hinsichtlich des Innenausbausystems und des Verfahrens weiter dahingehend, dass der Bodenkanal in seiner Funktion als Schalungselement anderweitige Schalungen einspart und sich die Menge an Estrich verringert.
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Als Estrich kommen verschiedene Estricharten in Betracht, die in Abhängigkeit von der passenden Art des verwendeten Bindemittels, nach Einbauweise, Konstruktion oder Nutzung ausgewählt werden können. Ob Zement-Estrich und Calciumsulfat-Estrich in konventioneller Bauart oder als Fließestrich eingebaut werden oder ob Fertigteilestriche aus Holzwerkstoffen, Gipsfaserplatten, Natursteinplatten und ähnlichem verwendet werden, liegt beim Bauherrn.
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Je nach Bauwerk könnte sich der Bodenkanal zwischen zwei Estrichen oder zwischen dem Estrich und einer Wand des Bauwerkes erstrecken. Gerade bei großflächigen Saalbauten oder Konferenzräumen, Messehallen kommt es darauf an, dass diese auch verkleinert werden können, wenn sich der Nutzungszweck ändert. Auch beim Bau von Parkhäusern, Industrie- und Landwirtschaftsbauten, die ebenfalls Unterteilungen für tragende Wände oder Unterteilungswände benötigen, oder auch bei Großraumbüros - dort betreffend die flexible Stellung von Wänden - ist der Zugriff auf Leitungen, die in eine Bodenkanal gesammelt sind, wünschenswert. In diesen großformatigen Anwendungsfällen könnte der Bodenkanal beidseitig an Estriche anschließen. Die Breite von Bodenkanälen für Außenbereiche oder Innenbereiche der Bodenkonstruktion könnte im Hinblick auf die Verwendung genormter Kanäle gleich sein. Denkbar wäre auch die benachbarte Anordnung zweier Kanäle im Innenbereich, die die Möglichkeit der Ausbildung von Räumen durch Stellwände oder fix zu installierende Rigipswände eröffnen und nach der Umwandlung einen Außenbereich definieren. Wenn bereits raumbildende Wände im Bauwerk vorgesehen sind, könnte der Bodenkanal umlaufend im Außenbereich des vorhandenen Raumes angeordnet sein.
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Der Bodenkanal könnte die Höhe des Estrichs derart vorgeben, dass der Estrich plan zur Oberkante des Bodenkanals liegt. Diese Variante könnte bei Fertigteilestrichen eine Rolle spielen. Für den Fall, dass ein Estrich auf den Untergrund aufgebracht wird, dessen Oberfläche noch mit einem Bodenbelag abzudecken ist, könnte die Höhenabmessung des Estrichs geringer sein als die Höhenabmessung des Bodenkanals. Dabei könnte die Höhenabmessungsdifferenz der Stärke des geplanten Bodenbelages entsprechen, der auf den Estrich aufgebracht wird. Von besonderem Vorteil ist die Ausstattung des Bodenkanals mit einem Anschlag, der bspw. Markierungen für die Estrichhöhe unter Berücksichtigung der Stärke eines auf diesem künftig zu verlegenden Bodenbelags enthält.
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Der Bodenkanal könnte ein im Wesentlichen U-förmiges Bauteil mit einer U-Basis und zwei U-Schenkeln sein. Die U-Basis könnte eine nach außen weisende Kontaktfläche zum Untergrund umfassen, über die die Auflage auf dem Untergrund erfolgt. Der Bodenkanal könnte mit Mörtel auf den Untergrund geklebt werden. Die Mörtelschicht könnte ca. 1,5 cm betragen. Vor dem Aufbringen der Mörtelschicht oder eines Bauschaumes oder eines Klebers wird die Nivellierung aller zur Bodenkonstruktion gehörenden Bodenkanalabschnitte oder Bodenkanäle vorgenommen. Da eine Betonfläche in den seltensten Fällen planeben ist, muss eine Nivellierung der Bodenkanäle vorgenommen werden, ausgehend von der tiefsten Stelle des Untergrundes, die durch einen Laser ermittelt wird. Eine Möglichkeit, die Nivellierung des Bodenkanals vorzunehmen, besteht bei einem aus Holz gefertigten Bodenkanal darin, handelsübliche Holzschrauben durch die U-Basis zu drehen, bis sie auf dem Untergrund- bspw. einem Betonboden, aufstehen. Durch Drehen nach rechts wird der Bodenkanal angehoben, durch Drehen nach links wird er abgesenkt bis er in der richtigen Position ist. Danach erfolgt die Fixierung des Bodenkanals mit Mörtel, Kleber oder speziellem Bauschaum auf dem Untergrund. Die Schrauben werden später vor der Verlegung der Leitungen in den Bodenkanälen entfernt.
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Wenn der Bodenkanal oder Abschnitte davon oder mehrere Bodenkanäle auf der gleichen Höhe liegen, kann dann der Estrich verlegt / eingefüllt werden. Vor der Estrichverlegung könnten außerhalb des Bodenkanals noch Heizungsleitungen, anderweitigen Leitungen, bspw. für eine Standsäule oder eine Kochinsel, installiert werden. Von Vorteil ist außerdem, dass bei späteren Umbauarbeiten, wie beispielsweise einer Wandentfernung, kein Auffüllen des Bodens mehr erforderlich ist und der Bauablauf störungsfrei abläuft.
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An dem Bodenkanal könnten alternativ und im Hinblick auf den Einbau von plattenförmigen Estrichen Höheneinstellmittel vorgesehen sein. Bei diesem Ausführungsbeispiel mit Höheneinstellmitteln könnte der Bodenkanal bei Temporärbauten auf Messen oder Ausstellungen wiederverwendbar eingesetzt werden, wobei als Estrichäquivalent zum Beispiel Paletten verlegt werden, die dann mit dem Bodenkanal höhenmäßig harmonieren.
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Unabhängig von der Festinstallation oder Temporärinstallation des Bodenkanals könnte dieser bei einer Etage eines Bauwerkes im Außenbereich und / und oder im Außenbereiches eines jeden Raumes des Bauwerkes umlaufen. Sämtliche Kanäle in Boden, Wand und Decke des Bauwerkes könnten in vorteilhafter Weise Abschnitte eines Gesamtkanalsystems sein. Vor dem Aufbringen des Estrichs findet die Niveauregulierung des Bodenkanals statt, der als Nivellierungsmittel für jede Etage in einem Bauwerk dienen kann.
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Die U-Schenkel des Bodenkanals könnten jeweils eine sich im Wesentlichen parallel zum Untergrund erstreckende Auflagefläche für eine offen- und verschließbare Kanalabdeckung ausbilden. Wird die Kanalabdeckung des Bodenkanals geöffnet, befindet sich der Bodenkanal im Revisionszustand. Liegt die Kanalabdeckung des Bodenkanals auf den Auflageflächen der U-Schenkel auf, befindet sich der Bodenkanal im Betriebszustand.
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Gemäß einer besonderen Ausgestaltung könnte an einem U-Schenkel des Bodenkanals ein Anschlag vorgesehen sein, der vertikal zum Untergrund über die Auflagefläche des U-Schenkels hinausragt und die Kanalabdeckung vom Estrich und / oder vom Bodenbelag oberhalb des Estrichs trennt. Der Anschlag könnte in optischer Hinsicht bspw. als eine ästhetische metallische Trennlinie zwischen unterschiedlichen Materialien - wie Holz als Bodenbelag einerseits und Naturstein als Kanalabdeckung andererseits - fungieren. Der in Rede stehende Anschlag könnte gleichzeitig auch als Anschlag für den Estrich und den Bodenbelag oberhalb des Estrichs dienen. Wenn in der Zukunft einmal der Bodenbelag oberhalb des Estrichs gewechselt werden soll, hat man über den Anschlag eine fortwährend ausnivellierte Anschlagfunktion.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Innenausbausystems, wobei der Bodenkanal zwischen dem Estrich und einer Wand angeordnet ist, sieht vor, dass eine Sockelleiste an der Wand vorgesehen ist. Die Sockelleiste könnte eine Höhenabmessung von ca. 12 cm betragen, die es ermöglicht, handelsübliche Steckdosen in die Sockelleiste zu integrieren.
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Gemäß einer das Öffnen und Schließen der Kanalabdeckung der Bodenleiste betreffenden bevorzugten Ausführungsform könnte der zur Wand weisende U-Schenkel einen definierten Abstand zur Wand einnehmen und die Kanalabdeckung des Bodenkanals könnte diesen Abstand übergreifen. Weiter könnte der Überstand der Kanalabdeckung des Bodenkanals in etwa bis zur Wand reichen und dort eine Schwenkachse ausbilden, die sich parallel zur Wand und zum Untergrund erstreckt. Um die so ausgebildete Schwenkachse könnte die Kanalabdeckung zur Erreichung der Revisionsstellung in einer vom Untergrund wegweisenden Schwenkrichtung schwenkbar sein. Auf diese Weise sind keine Scharniere erforderlich, sondern die Kanalabdeckung kann zum Erreichen des Revisionszustandes nach oben geschwenkt und entfernt werden. Gerade hochwertige, schwere Natursteinmaterialien können mit dieser Schwenkmethode einfach gehandhabt werden. Als Hilfsmittel zum Öffnen und Verschließen der Kanalabdeckung könnte ein Saugnapfheber eingesetzt werden. An dem zum Untergrund weisenden Bereich der Sockelleiste, an der Wand oder deren Putz, auf der Unterseite der Kanalabdeckung und / oder auf den Auflageflächen der U-Schenkel des Bodenkanals könnte ein Belag, bspw. in Form eines Filzes oder eines Kunststoffes, angebracht sein, der einerseits die Materialien schützt, andererseits den Schwenkvorgang unterstützt. Der Belag zwischen der Unterseite der Kanalabdeckung und den Auflageflächen der U-Schenkel des Bodenkanals spielt eine große Rolle im Hinblick auf den Trittschall bzw. den Klang, der verursacht wird, wenn über die Kanalabdeckung des Bodenkanals gelaufen wird, insbesondere im Türbereich. Bei einem Filzbelag klingt Naturstein hell und hohl und bei Holz dunkel und hohl. Aus diesem Grund wird ein träger Kunststoffstreifen verwendet, der einen satten dunklen Ton garantiert.
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Gemäß einem Ausführungsbeispiel, das den Bodenkanal betrifft, könnte in diesem eine starre oder flexible Vakuumleitung verlegt sein, an dem der Hausstaubsauger, mittels einer im Staubsaugerrohr angeordneten Leitung angeschlossen werden kann. Dieses Vakuumrohr oder dieser Vakuumschlauch könnte von Beginn an, aber auch nachträglich nachrüstbar sein. Neben der Vakuumleitung für den Staubsauger könnte auch eine Lüftungsleitung eines Lüftungssystems in den Bodenkanal eingebracht werden, die bei Klimabedingungen mit hohen Temperaturen gekühlte Luft einspeist und bei Klimabedingungen mit niedrigeren Temperaturen zu verschiedenen anderen Zwecken verwendet werden kann, wie die Bereitstellung von Frischluft, Aromatisierung und Warmluft.
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Auch in den Wänden eines Bauwerkes sind die verschiedensten Leitungen erforderlich. Neben dem Bodenkanal könnte in vorteilhafter Weise ein Wandkanal vorgesehen sein, der sich vom Bodenkanal ausgehend um die Wandöffnung herum erstreckt. Da hierdurch aber die Verbindung zur Decke nicht garantiert ist, sieht eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Installationssystems vor, dass sich der Wandkanal ebenso wie die Wandöffnung vom Bodenkanal ausgehend bis zur Decke des Bauwerkes erstreckt. Hierdurch kann bspw. eine Verbindung zum Bodenkanal einer darüber liegenden Etage oder zu einem Deckenkanal innerhalb der Decke hergestellt werden. Außerdem eröffnen sich durch den, die gesamte Höhe des Bauwerkes oder eines Raumes des Bauwerkes erfassenden Wandkanal und die entsprechende Wandöffnung auch im Hinblick auf den Aufbau der Wand im Bereich der durchgehenden Wandöffnung neue Vorteile, gerade im Hinblick auf den Verbau eines Fensters oder einer Tür in der Wandöffnung. Durch eine passende Wandkanalgestaltung könnte bspw. auf die Ausbildung eines Sturzes über der Wandöffnung verzichtet werden.
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Die Erstellung der Wandöffnung erfolgt dadurch, dass beidseitig Wände mit Vertikalseiten abgeschlossen werden und der Abstand zwischen den Vertikalseiten die Wandöffnung darstellt. Der Wandkanal könnte nun in baustatisch vorteilhafter Weise zwei Vertikalabschnitte aufweisen, die an gegenüberliegenden Vertikalseiten der Wandöffnung angeordnet sind. Die Wandöffnung könnte durch eine Tür verschließbar sein. Da die Türhöhe die Raumhöhe unterschreitet, könnte oberhalb der Tür ein Bauteil, insbesondere ein Oberlicht, vorgesehen sein, das sich zwischen den zwei Vertikalabschnitten des Wandkanals erstreckt. Anstelle eines Oberlichts aus Glas können auch andere Baustoffe, wie bspw. Holz, eingesetzt werden.
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Bei Fenstern muss die durchgehende Wandöffnung von oben und unten minimiert werden. Hier können Isolationen und Heizungen bei der Erstellung des Unterbaus für das Fenster vorgefertigt werden, die zwischen den zwei Vertikalabschnitten des Wandkanals eingesetzt werden. Oberhalb des Fensters kann vorgegangen werden wie bei der Tür. Die vorbeschriebene bevorzugte Ausführungsform macht deutlich: Auch der Wandkanal hat eine Mehrfachfunktion, die sich nicht nur auf die Sammlung der Leitungen beschränkt, sondern im Bau als statisches Wandbauteil eine Rolle spielt.
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Nachdem die Wand im Rohbau gemauert ist, könnte der Wandkanal mit der Vertikalseite der Wandöffnung stoffschlüssig verbunden sein. Hierbei könnte mit Bauschaum gearbeitet werden. Alternativ könnte der Wandkanal auch kraft- und / oder formschlüssig an der Wand befestigt werden. Er könnte die Vertikalseite umgreifen oder mit den Seitenflächen der Wand glatt abschließen. Auch die Ausbildung einer Schattenfuge ist möglich. Da sich die Wand zur Zeit der Verbindung zwischen Wandkanal und Wand im Rohbau befindet, ist es besonders vorteilhaft, wenn die Tiefenabmessung des Wandkanals die Tiefenabmessung der Vertikalseite als Begrenzung der der Wandöffnung geringfügig überschreitet. Versuche haben ergeben, dass ein Betrag von 2 cm ausreichend ist, um die Verputzschicht so aufzubringen, dass der Wandkanal nach Verputzen glatt mit der verputzten Wand abschließt. Das erfindungsgemäße Innenausbausystem macht es im Hinblick auf die Wandkanalgestaltung gemäß dem vorbeschriebenen Ausführungsbeispiel möglich, dass der Putz der Wand sehr dünn gehalten werden kann. Eine Putzdicke von 2 cm reicht aus. Damit werden Kosten und Material gespart.
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Der Wandkanal des erfindungsgemäßen Innenausbausystems könnte mindestens ein Bedienelement und eine Kanalabdeckung aufweisen. Neben der Unterbringung der Leitungen könnte der Wandkanal neben dem Bedienelement, Steckdosen, Steuerungen, eine Kamera, Displays aufweisen, für die der Nutzer keine Wandfläche verwenden muss, da sich alles im „Türrahmen“ bzw. in den Vertikalabschnitten des Wandkanals befindet. Neben Bedienelementen könnten auch Funktions- und Anzeigeelemente, wie bspw. Vorrichtungen zur Bewegungsmeldung, Rolladensteuerung, Beleuchtungssteuerung, Rauchmeldung, Klingelanzeige, Videokamera und Monitor und weitere umfassen. Die Steuerungen könnten mit einem Bus innerhalb einer Steueranlage für die Hauselektronik verbunden sein, die mit den entsprechenden Leitungen des Innenausbausystems verbunden ist. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung könnten im Wandkanal im Gegensatz zu einem üblichen Zentralsteuerelement für Fußbodenheizungen separate Fußbodenheizungsregelungen pro Raum enthalten sein, die mit den Fußbodenheizungsanschlüssen im Bodenkanal verbunden sind. Weiter könnte der Wandkanal ein Thermostat beinhalten, welches mit den wasserführenden Leitungen im Bodenkanal in Verbindung steht. Im Hinblick auf den Verbau handelsüblicher Steckdosen könnte der Wandkanal an einer Seite, die parallel zur Wand verläuft, eine Breite von ca. 12 cm aufweisen.
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Die Bedienelemente und weitere Funktionselemente des Wandkanals könnten vorzugsweise in der Öffnungsrichtung einer Tür angeordnet sein, während die Kanalabdeckung vorzugsweise entgegen der Öffnungsrichtung einer Tür angeordnet sein könnte. Die Kanalabdeckung könnte in Form einer offen- und verschließbaren Blende vorliegen. Die Anordnung entgegen der Türöffnungsrichtung hat den Vorteil, dass bei Revisionsmaßnahmen ungestört gearbeitet werden kann. Bei Außentüren und Fenstern können weitere Kanalabdeckungsvarianten gefunden werden.
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Nach einer weiterführenden Ausgestaltung könnte der Wandkanal des erfindungsgemäßen Innenausbausystems nicht nur Bedien- und Funktionselemente sowie Anzeigeelemente aufweisen, die sich parallel zur Wand erstrecken, sondern sie könnten auch senkrecht zur Wandfläche angeordnet sein.
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Wie der Bodenkanal könnte auch der Wandkanal ein im wesentlichen U-förmiges Bauteil mit einer U-Basis und zwei U-Schenkeln sein, wobei die U-Basis parallel zur Wand verläuft und die Bedien-, Funktions- und Anzeigeelemente umfasst und wobei gegenüber der U-Basis die Kanalabdeckung vorgesehen ist. Ein U-Schenkel könnte fix an der Vertikalseite der Wandöffnung angeordnet sein, während der zweite U-Schenkel mit diversen Vorkehrungen zur Aufnahme und zum Anschlag des Türblattes versehen ist. Da sich der Wandkanal über die gesamte Raumhöhe erstreckt, könnten Stabilisierungsbauteile im schachtartigen Wandkanal vorgesehen sein.
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Zusätzlich zum Bodenkanal und vorzugsweise auch zusätzlich zum Wandkanal könnte das erfindungsgemäße Innenausbausystem einen Deckenkanal umfassen. Im Gegensatz zum Bodenkanal und zum Wandkanal könnte der Deckenkanal einen Teil des Bauwerkes, nämlich die Decke selbst zu seiner Ausbildung mit einbeziehen. Dazu könnte der Deckenkanal mindestens ein Deckenverkleidungsteil umfassen, das zur Decke beabstandet angeordnet ist, so den Deckenkanal ausbildet. Der Deckenkanal könnte Funktionselemente aufweisen, insbesondere eine Bilderschiene und Beleuchtungen. Das Deckenverkleidungsteil könnte durch ein Stuckprofil gebildet sein. Im Hinblick darauf, dass nicht nur der Randbereich der Decke mit dem Stuckprofil für das Bauwerk von Relevanz ist, könnte noch ein weiteres Verkleidungsteil vorgesehen sein, welches die gesamte Decke flächig verkleidet. Dabei könnte es sich bspw. um eine Rigipsplatte handeln, die ebenfalls einen etwas geringeren Abstand zur Decke aufweist, so dass zumindest elektrische Leitungen für Leuchtmittel verbaut werden können. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist es von Vorteil, wenn die Stuckprofilleiste und die Rigipsplatte miteinander gekoppelt sind, so dass bei diesem Ausführungsbeispiel der gesamte Hohlraum zwischen Deckenverkleidungsteilen und Decke als Deckenkanal zu bezeichnen ist.
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Die Revisionsfähigkeit des Deckenkanals könnte durch öffen- und verschließbare Abschnitte des Stuckprofils erreicht werden, die auch über eine Kippmechanik oder sonstige geeignete Verbindungsmittel komplett herausnehmbar gestaltet werden könnten. In vorteilhafter Weise könnte eine lösbare Verbindung des Stuckprofils mit der Rigipsplatte realisiert sein. Alternativ oder zusätzlich könnte bspw. über eine Verbindungsstelle zum Wandkanal ein Zugang zum Deckenkanal ermöglicht werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Innenausbausystems könnten der Bodenkanal und/oder der Wandkanal und/oder der Deckenkanal einen Feuchtesensor umfassen. Der Feuchtesensor könnte im Falle einer Havarie eine Alarmmeldung auszulösen. Die Alarmanlage kann akustisch und optisch wirken und beispielsweise im Wandkanal angeordnet sein, in dem ein Lautsprecher für ein akustisches Signal vorgesehen sein könnte. Die optische Signalgebung könnte über eine Leuchtdiode oder über einen Monitor des Wandkanals erfolgen.
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Weiterführend könnte das erfindungsgemäße Innenausbausystem mit all seinen Funktionselementen über Multimediageräte zentral ferngesteuert werden (Smart Home).
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Im Hinblick auf die Materialauswahl für den Bodenkanal und/oder den Wandkanal und/oder den Deckenkanal könnte ein wasserfestes Material in Betracht kommen. Im Havariefall könnte sich das Wasser nicht ausbreiten und jedenfalls nicht in Wand oder Boden einsickern oder durch den Deckenkanal auf die Bodenkonstruktion tropfen. Schäden am Putz oder an Bodenbelägen werden so vermieden. Bezüglich Boden- und Wandkanal reicht das Öffnen der Kanalabdeckung und das Beheben des Schadens durch einen Fachmann. Als wasserfestes Material könnte beschichtetes Holz eingesetzt werden. Birkensperrholz oder Siebdruckplatten kommen als Material in Betracht. Bezüglich des Wandkanals wird bevorzugt ein Werkstoff mit einem hohem Gewicht eingesetzt, da der Wandkanal statischen Anforderungen genügen muss. Beispielsweise könnte MDF-Werkstoff (MDF = Mitteldichte Holzfaserplatte) zum Einsatz kommen. Die Deckenverkleidungsteile des Deckenkanals könnten mittels eines Kunststoff-Verbundwerkstoffes hergestellt sein, um die Wasserdichtheit herzustellen. Die Revisionsfähigkeit des Deckenkanals könnte bspw. über eine Verbindungsstelle zum Wandkanal ermöglicht werden. Außerdem können Abschnitte eines Stuckprofils auch herausnehmbar ausgestaltet werden.
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Als besonders vorteilhaft ist es erkannt worden, die Verbindbarkeit sämtlicher Kanäle des erfindungsgemäßen Innenausbausystems innerhalb einer Etage oder eines Raumes des Bauwerks oder etagenübergreifend in einem Teil des Bauwerks oder im gesamten Bauwerk miteinander zu verbinden und ein Gesamtkanalsystem im gewünschten Umfang auszubilden. Allen Kanälen gemeinsam könnte sein, dass sie abschnittsweise in den Revisionszustand gebracht werden können. Beim Boden- und Wandkanal könnte die Kanalabdeckung in Abschnitte unterteilt sein, die gut handhabbar sind.
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Gerade bezüglich der Elektrik ist die Verbindung von Bodenkanal, Wandkanal und Deckenkanal äußerst vorteilhaft. Die Verbindung von Bodenkanal und Wandkanal ist bspw. auch im Hinblick auf die Steuerung der Heizung von besonderem Vorteil. Die etagenübergreifende Verbindung der Kanäle - bspw. Deckenkanal des Erdgeschosses mit dem Bodenkanal des ersten Obergeschosses - könnte gerade im Hinblick auf Büroerweiterungen, das Verlegen von Multimedialeitungen, Serverleitungen zur Anwendung kommen. In diesem Zusammenhang sieht es eine bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Innenausbausystems vor, mindestens eine Standsäule zwischen der Bodenkonstruktion und der Decke anzuordnen, die mit dem Bodenkanal und dem Deckenkanal zumindest elektrisch verbunden ist. Eine Standsäule oder Kabelsäule könnte frei im Raum stehend angeordnet werden und so Flexibilität bei der Montage von Deckenleuchten ermöglichen oder beim Aufstellen von energieabhängigen Gegenständen oder Arbeitsplätzen. Zwingend erforderlich ist natürlich die Leitungsverlegung zum geplanten Standsäulenplatz vor der Estrichverlegung. Außerdem könnte die Standsäule einen Wandkanal ersetzen, der mangels Wandöffnung nicht erstellt werden muss. Weitere Anordnungsvarianten der raumhohen Standsäule betreffen den Aufstellplatz direkt neben dem Bodenkanal oder auf dem Bodenkanal mit direkter elektrischer Verbindbarkeit. Die Standsäule könnte die Montagebasis für wandhängende Fernseher oder für ein Schaltpult sein und / oder Dekorationszwecke erfüllen.
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Im Hinblick auf das erfindungsgemäße Verfahren wird hervorgehoben, dass die Reihenfolge der Verfahrensschritte bei der Erstellung der Bodenkonstruktion des Innenausbausystems innovativ ist und dass der Bodenkanal eine Doppelfunktion erhält und neben der Aufnahme der Leitungen aller Art auch für eine ausnivellierte Estrichverlegung sorgt.
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Die Reihenfolge der Verfahrensschritte - erst den Bodenkanal zu verlegen, Unebenheiten des Untergrundes durch Ausnivellieren des Bodenkanals zu kompensieren, dann den Bodenkanal auf dem Untergrund zu fixieren und schließlich den Bodenkanal als Schalungselement beim Verlegen des Estrichs zu benutzen - ist von großem Vorteil im Hinblick auf die Estrichverlegung selbst. Durch das höheneingestellte Schalungselement können nachträgliche Nivellierungsmaßnahmen am Estrich minimiert werden.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Estrich bis zu einer durch einen Anschlag am Bodenkanal vorgegebenen Höhe verlegt wird. Ein solcher Anschlag könnte Markierungen enthalten, die die geplante Dicke eines künftig auf den Estrich aufzubringenden Bodenbelages berücksichtigen.
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Von Vorteil ist die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Innenausbausystem beschriebene Verwendung eines im wesentlichen U-förmigen Bodenkanals dahingehend, dass einerseits eine U-Basis als ebene Fläche zur Verfügung steht, die die Ausrichtung und die Dicke des Klebemittels zur Fixierung auf dem Untergrund begünstigt und liefert andererseits zumindest einen U-Schenkel als Schalungselement für den Estrich. Wenn der Bodenkanal verlegt ist, könnten in einem weiteren Verfahrensschritt in für sich bekannter Weise Fußbodenheizungsleitungen auf dem Untergrund verlegt werden. Bevor der Estrich aufgebracht wird könnten des Weiteren elektrische Leitungen für Kochinseln oder Büroarbeitsplätze oder Standsäulen verlegt werden. Denkbar wäre auch die Ausbildung von in den Raum hineinreichenden Bodenkanalabzweigungen oder die Verlegung von Leerrohren, die mit einem am Außenumfang der Etage oder des Raumes umlaufenen Bodenkanal in Verbindung stehen.
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In Abhängigkeit vom Nutzungszweck des Bauwerks könnte sich das erfindungsgemäße Innenausbausystem zunächst auf die Bodenkonstruktion mit dem Bodenkanal konzentrieren. Die Beschränkung auf den Bodenkanal könnte bei dachlosen Stall und Lagerbauten vorkommen, die seitlich durch Zäune, nicht durch Wände gesichert sind. Die Kombination aus Boden- und Wandkanälen könnte bei unterteilten Stall- und Lagerbauten ohne Dach oder bei Bauwerken mit Schiebeglasdächern eine Rolle spielen. Die Kombination von Boden-, Wand- und Deckenkanälen ist die bei Neubauten bevorzugte Variante der Anwendung des erfindungsgemäßen Innenausbausystems, das allerdings auch im Rahmen von Sanierungs- und Umbauaktivitäten eine Rolle spielt. Des Weiteren könnte eine Kombination von Bodenkonstruktion und Standsäulen sowie Dachkanälen im Hinblick auf Pavillons oder Pfeilergebäuden mit Glaswänden relevant sein.
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Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die Patentansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung mehrerer Ausführungsbeispiele nebst Varianten des Innenausbausystems anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der angeführten Ausführungsbeispiele der Erfindung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
- 1 in schematischer Darstellung ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Innenausbausystems betreffend die Bodenkonstruktion,
- 2 in schematischer Darstellung ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Innenausbausystems betreffend die Bodenkonstruktion,
- 3 in schematischer Darstellung eine isometrische Aufsicht auf ein drittes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Innenausbausystems, betreffend die Bodenkonstruktion,
- 4 in schematischer Darstellung eine isometrische Aufsicht auf ein viertes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Innenausbausystems mit Bodenkanal, Wandkanal und Deckenkanal,
- 5 in schematischer Darstellung einen Schnitt durch einen Bodenkanal gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Innenausbausystems,
- 6 in schematischer Darstellung eine Vorderansicht eines Wandkanals gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Innenausbausystems,
- 7 in schematischer Darstellung einen Schnitt durch den Gegenstand aus 6 entlang der Linie A-A,
- 8 in schematischer Darstellung einen Schnitt durch einen Deckenkanal gemäß einem siebten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Innenausbausystems und
- 9 in schematischer Darstellung zwei Ansichten einer Standsäule gemäß einem achten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Innenausbausystems ohne Leitungen,
- bei 9a) ein Längsschnitt der Standsäule zwischen Bodenkonstruktion und Decke
- bei 9b) ein Querschnitt durch die Standsäule entlang der Linie B-B.
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Die Figuren zeigen diverse Ausführungsbeispiele eines Innenausbausystems zur Verlegung von Leitungen 12 in Kanälen 1, 20, 25 in einem Bauwerk. Die 1, 2, 3, 5 zeigen die Ausführungsbeispiele EINS bis DREI betreffend den Bodenkanal 1 des Innenausbausystems. Die 6 und 7 zeigen das Ausführungsbeispiel FÜNF betreffend den Wandkanal 20 des Innenausbausystems. Die 8 zeigt das Ausführungsbeispiel SIEBEN betreffend den Deckenkanal 25 des Innenausbausystems. Die 9a) und 9b) zeigen das Ausführungsbeispiel ACHT betreffend eine Standsäule 53 des Innenausbausystems.
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Die 4 zeigt in Ausführungsbeispiel VIER ein Innenausbausystem mit einem Bodenkanal 1, mit einem Wandkanal 20 und mit einem Deckenkanal 25. Der Bodenkanal ist Bestandteil einer in den 1 und 2 näher gezeigten Bodenkonstruktion 2. Der Wandkanal 20 ist Bestandteil einer Wandöffnung 19. Der Deckenkanal 25 ist Bestandteil einer in 8 dargestellten Decke 37 des Bauwerkes. Die Kanäle 1, 20, 25 nehmen die Leitungen 12, 27, 30 bis 34 des Bauwerks auf. Sie sind in einen Betriebszustand B oder in einen Revisionszustand R verbringbar.
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Gemäß 1 umfasst die Bodenkonstruktion 2 mehrere Estriche 3 und mehrere Bodenkanäle 1, die benachbart auf einem Untergrund 4 des Bauwerkes angeordnet sind. Pro Estrich 3 ist ein um den Estrich 3 umlaufender Bodenkanal 1 vorgesehen.
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Der Bodenkanal 1 bildet das Schalungselement für den Estrich 3 aus. Die in 1 gezeigte Bodenkonstruktion 2 bezieht sich auf ein Bauwerk mit einem großflächigem Grundriss, welches flexibel mit Wänden unterteilt werden kann. Dort, wo zwei Bodenkanäle 1 aneinanderstoßen, können die Stellwände angeordnet werden, so dass separate Unterteilungen mit eigenem Zugang zu den Bodenkanälen 1 entstehen.
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Die 2 zeigt, dass sich die Bodenkonstruktion 2 zwischen zwei Wänden 5 eines Raumes des Bauwerkes erstreckt und einen umlaufenden Bodenkanal 1 sowie einen Estrich 3 umfasst, die benachbart angeordnet sind. Der um den Estrich 3 umlaufende Bodenkanal 1 bildet das Schalungselement für den Estrich 3 aus
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Den 1 und 2 sind mit gestrichelter Linie der Bodenbelag 6 und die Kanalabdeckung 14 des Bodenkanals 1 angedeutet. Der Bodenkanal 1 befindet sich dort im Betriebszustand B und ist geschlossen.
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Die 3 und 4 zeigen den Bodenkanal 1 im Revisionszustand R. Die 5 zeigt den Bodenkanal im Betriebszustand B. Der Bodenkanal 1 ist ein im Wesentlichen U-förmiges Bauteil mit einer U-Basis 7 und zwei U-Schenkeln 8, 9, wobei die U-Basis 7 auf dem Untergrund 4 des Bauwerkes angeordnet ist. Die U-Schenkel 8, 9 des Bodenkanals 1 weisen jeweils eine sich im Wesentlichen parallel zum Untergrund 4 erstreckende Auflagefläche 11 für die offen- und verschließbare Kanalabdeckung 14 auf.
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Mit 10 ist in 3 eine Aussparung bezeichnet, die eine Verbindungsstelle 18 zwischen Abschnitten des Bodenkanals 1 ausbildet, die sich in verschiedenen Räumen derselben Etage des Bauwerkes erstrecken.
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Aus 5 geht hervor, dass die Höhenabmessung HE des Estrichs 3 geringer ist als die Höhenabmessung HB des Bodenkanals 1 und dass der Bodenkanal 1 einen Anschlag 13 umfasst, der die Höhenabmessung HE des Estrichs 3 vorgibt und bündig mit dem Bodenbelag 6 oberhalb des Estrichs 3 abschließt. Der Anschlag 13 ist dem zum Estrich 3 benachbarten U-Schenkel 8 des Bodenkanals 1 zugeordnet, der die Schalungsseite bzw. das Schalungselement ausbildet. Der Anschlag 13 ragt vertikal zum Untergrund 4 über die Auflagefläche 11 des U-Schenkels 8 hinaus und trennt die Kanalabdeckung 14 vom Estrich 3 und vom Bodenbelag 6.
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In den 4 und 5 erstreckt sich der Bodenkanal 1 zwischen dem Estrich 3 und der Wand 5. An der Wand 5, konkret auf dem Putz 36 der Wand 5, ist eine Sockelleiste 15 angeordnet. Der zur Wand 5 weisende U-Schenkel 9 des Bodenkanals 1 weist einen Abstand D zum Putz 36 der Wand 5 auf. Die Kanalabdeckung 14 des Bodenkanals 1 übergreift den Abstand D, reicht in etwa bis zum Putz 36 der Wand 5 und bildet dort eine sich parallel zur Wand 5 und zum Untergrund 4 erstreckende Schwenkachse aus, um die die Kanalabdeckung 14 zur Erreichung der Revisionsstellung R in Schwenkrichtung S schwenkbar ist.
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In 4 ist gezeigt, dass die Kanalabdeckung 14 in Abschnitten auf den Auflageflächen 11 des U-Kanals aufliegt. Die dortige Bodenkanal befindet sich im Revisionszustand R und zwei auf Gehrung geschnittene Abschnitte der Kanalabdeckung 14 sind vom Bodenkanal 1 mittels Saugnapfheber 26 entfernt worden.
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Die 5 zeigt verschiedene Beläge 35 die verschieden platziert sein und verschieden Aufgaben erfüllen. Die Beläge 35 zwischen den Auflageflächen 11 der U-Schenkel 8 und 9 und der Unterseite der Kanalabdeckung 14 bestehen aus trägem Kunststoff und erzeugen einen angenehmen Trittschall. Ein Wackeln und Klappern wird verhindert.
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Der Belag 35 zwischen dem Putz 36 der Wand 5 und der Stirnseite der Kanalabdeckung 14 ist ein Schaumstreifen, der die Zirkulation der Luft und dadurch entstehende Zirkulations-Schmutzstreifen verhindert.
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Aus Filz besteht der Belag 35 zwischen der Sockelleiste 15 und der Oberseite der Kanalabdeckung 14. Er komprimiert beim Hochnehmen der Kanalabdeckung 14 mittels Saugnapfheber 26 und erleichtert das Herausnehmen.
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Auch zwischen dem Untergrund 4 und der U-Basis 7 des Bodenkanals 1 sind Beläge 35 vorgesehen. Die dortigen Beläge 35 betreffen einen Kleber, der während der Verlegung und nach der Nivellierung des Bodenkanals 1 eingebracht wird.
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In der Sockelleiste 15 ist eine Steckdose 17 montiert. In 5 sind die Leitungen 12 innerhalb des Bodenkanals 1 näher spezifiziert. Der Bodenkanal 1 enthält zwei Heizleitungen 30, die in Verbindung mit Fußbodenheizungsleitungen 29 stehen, die außerhalb des Bodenkanals 1, vor der Aufbringung des Estrichs 3 auf den Untergrund 4 verlegt worden sind. Weiter enthält der Bodenkanal 1 eine Brauchwasserleitung 31, eine Vakuumleitung 32, Steuerleitungen 33 und elektrische Leitungen 34 sowie eine Lüftungsleitung 27.
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Die 4 zeigt neben dem Bodenkanal 1 auch den Wandkanal 20 und den Deckenkanal 25 sowie die Verbindungsstellen 18 zwischen den Kanälen 1 und 20 sowie 20 und 25. Der Wandkanal 20 erstreckt sich vom Bodenkanal 1 ausgehend bis zur Decke 37 bzw. bis zum dortigen Deckenkanal 25 des Bauwerks. Die in den 4 und 7 gezeigte Wandöffnung 19 erstreckt sich ebenfalls vom Bodenkanal 1 bis zur Decke 37, ist jedoch bereits durch ein Oberlicht 39 verkleinert und über eine Tür 21 öffen- und verschließbar. Der Wandkanal 20 weist zwei Vertikalabschnitte 23 auf, die an gegenüberliegenden Vertikalseiten 22 der Wandöffnung 19 angeordnet sind. Das Oberlicht 39 und die geschlossene Tür 21 erstrecken sich zwischen den Vertikalabschnitten 23, an denen Vorsprünge 44 angeordnet sind, gegen die die Tür 21 anschlagen kann. Ein Vertikalabschnitt 23 weist auch Scharniere 43 für die Tür 21 auf, von denen eines in 7 dargestellt ist. Am oberen Ende der Wandöffnung 19 ist oberhalb des Oberlichts 39 ein Horizontalabschnitt 24 des Wandkanals 20 vorgesehen, der nicht nur die beiden Vertikalabschnitte 23 verbindet, sondern auch eine Verbindungsstelle 18 zum Deckenkanal 25 herstellt.
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Die Vertikalseiten 22 der Wandöffnung 19 sind die Stirnseiten der Wand 5 im Rohbau. Die Vertikalabschnitte 23 des Wandkanals 20 sind jeweils mit der Vertikalseite 22 der Wandöffnung 19 mittels Bauschaum 40 stoffschlüssig verbunden. Die Tiefenabmessung des Wandkanals 20 überschreitet die der Vertikalseite 22 - hier um jeweils 2 cm -. Diese Tiefenabmessungsdifferenz dient dazu, dass der auf die Wand 5 aufgebrachte Putz 36 plan mit dem Wandkanal 20 - hier unter Ausbildung einer in 7 gezeigten Schattenfuge 41 - abschließt.
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In den 4, 6, 7 ist gezeigt, dass der Wandkanal 20 an der Vorderseite ein Bedienelement 45 und eine Kamera 38 zur Videoüberwachung aufweist. Während in 6 die Kamera 38 und das Bedienelement 45 einem Vertikalabschnitt 23 des Wandkanals zugeordnet sind, sind sie in 4 jeweils einem der beiden Vertikalabschnitte 23 zugeordnet. Die Vorderseite definiert sich hier über die Öffnungsrichtung ÖR der Tür 21. Das Bedienelement 45 ist in der Öffnungsrichtung ÖR der Tür 21 angeordnet. Des Weiteren ist an der Rückseite des Wandkanals 20 eine Kanalabdeckung 14 vorgesehen, die in 7 im Betriebszustand B und im Revisionszustand R dargestellt ist. Die Rückseite definiert sich hier über die Öffnungsrichtung ÖR der Tür 21. Die Kanalabdeckung 14 ist entgegen der Öffnungsrichtung ÖR der Tür 21 angeordnet.
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Der Wandkanal 20 liegt hier als U-förmiges Bauteil mit einer U-Basis 7 und zwei U-Schenkeln 8, 9 vor, wobei die U-Basis 7 parallel zur Wand 5 verläuft und die Vorderseite mit dem Bedienelement 45 und der Kamera 38 ausbildet und wobei gegenüber der U-Basis 7 die Kanalabdeckung 14 vorgesehen ist. Zur Verkleidung des Bauschaumes 40 sind Abschlusselemente 46 vorgesehen, die bündig mit der Wand 5 abschließen. Zwischen dem Putz 36 und der Außenfläche der U-Basis 7 einerseits und der Außenfläche der Kanalabdeckung 14 des Wandkanals 20 andererseits verbleibt ein Abstand zur Ausbildung der Schattenfuge 41. In 7 ist dargestellt, dass Stabilisierungsbauteile 42 innerhalb der Vertikalabschnitte 23 des schachtartigen Wandkanals 20, vorgesehen sind.
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Die 8 zeigt den Deckenkanal 25, der zwei Deckenverkleidungsteile 16 und 28 umfasst, die zur Decke 37 beabstandet angeordnet sind und so den Deckenkanal 25 ausbilden. Das Deckenverkleidungsteil 28 ist ein Stuckprofil 28. Das Deckenverkleidungsteil 16 ist eine Rigipsplatte 16. Das Stuckprofil 28 ist lösbar über ein Befestigungsmittel 51 an der Rigipsplatte 16 festgelegt. Auf der Rigipsplatte 16 ist ein Halteteil 52 angeordnet auf dem eine elektrische Leitung 12, 34 entlanggeführt ist. Das Stuckprofil 28 hat eine zum Untergrund 4 weisende Stufenform und schließt an den Horizontalabschnitt 24 des Wandkanals 20 an. In der zum U-Schenkel 9 des Wandkanals 20 benachbarten Stufe des Stuckprofils 28 sind eine Bilderschiene 48 und eine Beleuchtung 49 angeordnet. In der daran anschließenden Stufe des Stuckprofils 28 ist eine weitere Beleuchtung 50 vorgesehen. Der Deckenkanal 25 und der Wandkanal 20 sind miteinander über eine Verbindungsstelle 18 verbunden, die durch eine Durchtrittsöffnung 47 in der Kanalabdeckung 14 des Wandkanals 20 ermöglicht wird. Durch die Durchtrittsöffnung 47 des Wandkanals 20 wird die elektrische Leitung 34 vom Wandkanal 20 in den Deckenkanal 25 geführt. Wie bei 6 schließt sich auch bei 8 ein Oberlicht 39 an die U-Basis 7 des Horizontalabschnittes 24 des Wandkanals 20 an.
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Der Bodenkanal 1, der Wandkanal 20 und der Deckenkanal 25 sind jeweils mit einem hier nicht dargestellten Feuchtesensor ausgestattet, sind aus einem wasserfesten Material gefertigt und bilden jeweils ein Gesamtsystem aus, das besonders ausführlich in 4 dargestellt ist.
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Die 9 zeigt in der 9 a) und in der 9 b) eine noch nicht mit Leitungen 12 bestückte Standsäule 53, die sich zwischen der Bodenkonstruktion 2 und der Decke 37 erstreckt und über Verbindungsstellen 18 mit dem dort nicht explizit dargestellten Bodenkanal 1 und Deckenkanal 25 elektrisch verbunden werden kann. Die Standsäule 53 verfügt über eine Bodenplatte 55 und eine Deckenplatte 54 mit jeweils einer Durchtrittsöffnung 47 für die Leitungen 12 und mit Befestigungsmitteln 56 zur Festlegung der Standsäule 53 an der Bodenkonstruktion 2 und an der Decke 37 Die Deckenplatte 54 weist einen doppelstöckigen Aufbau auf und bildet im Abstand zwischen Decke 37 und Standsäule 53 eine Schattenfuge 41 aus. Die Standsäule 53 kann zusätzlich oder alternativ zum Wandkanal 20 verbaut werden. Die Bodenplatte 55 schließt mit der Standsäule 53 ab. Die Standsäule 53 kann ebenfalls in den Revisionszustand R überführt werden
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Hinsichtlich weiterer, in den Figuren nicht gezeigter Merkmale wird auf den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäße Lehre nicht auf die voranstehend erörterten Ausführungsbeispiele eingeschränkt ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kanal, Bodenkanal
- 2
- Bodenkonstruktion
- 3
- Estrich
- 4
- Untergrund
- 5
- Wand
- 6
- Bodenbelag auf 3
- 7
- U-Basis
- 8
- U-Schenkel
- 9
- U-Schenkel
- 10
- Aussparung
- 11
- Auflagefläche
- 12
- Leitung
- 13
- Anschlag
- 14
- Kanalabdeckung
- 15
- Sockelleiste
- 16
- Deckenverkleidungsteil
- 17
- Steckdose
- 18
- Verbindungsstelle
- 19
- Wandöffnung
- 20
- Kanal, Wandkanal
- 21
- Tür
- 22
- Vertikalseite von 19
- 23
- Vertikalabschnitt von 20
- 24
- Horizontalabschnitt von 20
- 25
- Kanal, Deckenkanal
- 26
- Saugnapfheber
- 27
- Lüftungsleitung
- 28
- Deckenverkleidungsteil
- 29
- Fußbodenheizungsleitung
- 30
- Heizleitung
- 31
- Brauchwasserleitung
- 32
- Vakuumleitung
- 33
- Steuerleitung
- 34
- Elektrische Leitungen
- 35
- Belag
- 36
- Putz
- 37
- Decke
- 38
- Kamera
- 39
- Oberlicht
- 40
- Bauschaum
- 41
- Schattenfuge
- 42
- Stabilisierungsbauteil
- 43
- Scharnier
- 44
- Vorsprung
- 45
- Bedienelement
- 46
- Abschlusselelement für 40
- 47
- Durchtrittsöffnung
- 48
- Bilderschiene
- 49
- Beleuchtung
- 50
- Beleuchtung
- 51
- Befestigungsmittel
- 52
- Halteteil
- 53
- Standsäule
- 54
- Deckenplatte
- 55
- Bodenplatte
- 56
- Befestigungsmittel
- B
- Betriebszustand
- R
- Revisionszustand
- D
- Abstand zwischen 9 und 5/36
- S
- Schwenkrichtung
- HE
- Höhenabmessung von 3
- HB
- Höhenabmessung von 1
- ÖR
- Öffnungsrichtung von 21
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19715618 A1 [0005]
- DE 2323692 A [0005]
- DE 10103750 A1 [0005]
- DE 19517984 C2 [0005]