DE102017201445A1 - Schienenfahrzeug mit Innenraumabschnitten auf verschiedenen Fußbodenhöhen - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Schienenfahrzeug mit einem ersten Innenraumabschnitt (3) mit einem Fußboden auf einer ersten Fußbodenhöhe und einem an den ersten Innenraumabschnitt (3) angrenzenden zweiten Innenraumabschnitt (6) mit einem Fußboden auf einer zweiten Fußbodenhöhe, die oberhalb der ersten Fußbodenhöhe des ersten Innenraumabschnitts (3) liegt, wobei zur Überwindung der Differenz zwischen der ersten und der zweiten Fußbodenhöhe eine Hubanordnung (5) mit einer Hubliftplattform (10) vorgesehen ist, die zur Aufnahme einer in ihrer Mobilität eingeschränkten Person bemessen ist, wobei die Hubanordnung (5) dem zweiten Innenraumabschnitt (6) unmittelbar benachbart in dem ersten Innenraumabschnitt (3) angeordnet ist und die Hubliftplattform (10) zwischen einer unteren Position, bei der ihre Oberseite mit einer Oberseite des Fußbodens im zweiten Innenraumabschnitt (6) fluchtet, und einer oberen Position, bei der ihre Oberseite mit einer Oberseite des Fußbodens im ersten Innenraumabschnitt (3) fluchtet, mittels eines Antriebs vertikal verfahrbar ist, wobei die Hubanordnung (5) zwei jeweils seitlich von der Hubliftplattform (10) ausgehende, gekoppelt an eine Vertikalbewegung der Hubliftplattform (10) in vertikaler Richtung ein- und ausfahrbare Treppen (13; 14) aufweist, von denen die eine an den Fußboden des ersten Innenraumabschnitts (3) und die andere an den Fußboden des zweiten Innenraumabschnitts (6) anschließt.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Schienenfahrzeug nach dem Oberbegriff von Anspruch 1. Danach ist vorgesehen ein Schienenfahrzeug mit einem ersten Innenraumabschnitt mit einem Fußboden auf einer ersten Fußbodenhöhe und einem an den ersten Innenraumabschnitt angrenzenden zweiten Innenraumabschnitt mit einem Fußboden auf einer zweiten Fußbodenhöhe, die oberhalb der ersten Fußbodenhöhe des ersten Innenraumabschnitts liegt, wobei zur Überwindung der Differenz zwischen der ersten und der zweiten Fußbodenhöhe eine Hubanordnung mit einer Hubliftplattform vorgesehen ist, die zur Aufnahme einer in ihrer Mobilität eingeschränkten Person bemessen ist.
- Ein solches Schienenfahrzeug ist beispielsweise aus der
DE 10 2012 204 304 A1 bekannt. Die dort eingesetzte Hubliftplattform ist unmittelbar in einem Einstiegsbereich des Schienenfahrzeugs vorgesehen, der insbesondere auch ein Betreten und Verlassen des Schienenfahrzeugs durch in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen gestattet. Durch ihre Anordnung im Einstiegsbereich des Schienenfahrzeugs wird die Nutzung dieses Einstiegs jedoch für andere Fahrgäste wesentlich eingeschränkt. In dem Fall, wenn beispielsweise ein Rollstuhlfahrer als in ihrer Mobilität eingeschränkte Person die Hubliftplattform benutzt, ist ein Einstieg anderer Fahrgäste erheblich erschwert. - Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, ein Schienenfahrzeug der eingangs genannten Art derart weiter zu entwickeln, dass ein allgemeiner Einstieg von Fahrgästen in das Schienenfahrzeug erleichtert wird.
- Diese Aufgabe wird durch ein Schienenfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Ein solches Fahrzeug zeichnet sich dadurch aus, dass die Hubanordnung dem zweiten Innenraumabschnitt unmittelbar benachbart in dem ersten Innenraumabschnitt angeordnet ist und die Hubliftplattform zwischen einer unteren Position, bei der ihre Oberseite mit einer Oberseite des Fußbodens des ersten Innenraumabschnitts/Einstiegsbereiches fluchtet, und einer oberen Position, bei der ihre Oberseite mit einer Oberseite des Fußbodens im zweiten Innenraumabschnitt fluchtet, mittels eines Antriebs vertikal verfahrbar ist, wobei die Hubanordnung zwei jeweils seitlich von der Hubliftplattform ausgehende, gekoppelt an eine Vertikalbewegung der Hubliftplattform in vertikaler Richtung ein- und ausfahrbare Treppen aufweist, von denen die eine an den Fußboden des ersten Innenraumabschnitts und die andere an den Fußboden des zweiten Innenraumabschnitts anschließt.
- Durch die gewählte Position der Hubanordnung in einem Übergangsbereich zwischen dem ersten und dem zweiten Innenraumabschnitt ergibt es sich, dass sie entfernt von einem Einstieg des Schienenfahrzeugs liegt, so dass dieser Einstieg für Fahrgäste uneingeschränkt benutzbar ist. Die vorgesehene Hubanordnung gestattet es jedoch für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen, einen Wechsel zwischen den Innenraumabschnitten mit unterschiedlicher Fußbodenhöhe vorzunehmen. Dabei wird das Ein- und Ausfahren der beiden vorgesehenen Treppen gegenläufig erfolgen. Wenn die eine der Treppen ihre flache Position einnimmt, ist die andere vollständig ausgefahren und umgekehrt. Dabei ist immer gewährleistet, dass die ausgefahrenen Treppen ggf. auch von nicht in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen benutzt werden können.
- Die Hubanordnung kann in einem Durchgang des ersten Innenraumabschnitts angeordnet sein. Dies bietet den Vorteil, dass eine Absicherung der Hubanordnung zur Seite, d.h. senkrecht zu einer Bewegungsrichtung der Fahrgäste, entbehrlich ist.
- Dabei kann der Durchgang zur einen Seite durch eine Seitenwandinnenverkleidung und zur anderen Seite durch ein Einbaumodul begrenzt sein. Das Einbaumodul kann bevorzugt von einem Sanitärmodul gebildet sein. In dieser Weise ergibt sich eine zweckdienliche Realisierung des Durchgangs, ohne dass zusätzliche Einbauten in dem Schienenfahrzeug vorzunehmen sind.
- An der Seitenwandinnenverkleidung können Handläufe vorgesehen sein, deren Verläufe an die Lagen der Treppen in deren ein- und/oder ausgefahrenen Position angepasst sind. Solche Handläufe erleichtern die Benutzung der Hubanordnung für Fahrgäste ohne Einschränkung bei ihrer Mobilität.
- Im Bereich der Treppen kann jeweils eine Betätigungsvorrichtung zur Anforderung der Hubliftplattform vorgesehen sein. Diese Betätigungsvorrichtungen werden bevorzugt derart angeordnet sein, dass eine einfache Zugänglichkeit auch für unmittelbar vor einer betreffenden Treppe stehende Rollstuhlfahrer gegeben ist.
- Im Bereich der Hubliftplattform kann eine Betätigungsvorrichtung zur Bewegung der Hubvorrichtung von der oberen Position in die untere und umgekehrt vorgesehen sein. Dies ermöglicht es einem Benutzer der Hubliftplattform, nach Einnahme der Position auf der Hubliftplattform die gewünschte Vertikalbewegung nach oben oder nach unten auszulösen.
- Bevorzugt umfasst der erste Innenraumabschnitt einen Einstiegsbereich des Schienenfahrzeugs, der in seiner Höhe an eine vorgegebene Bahnsteighöhe angepasst ist. Insofern ist der Einstiegsbereich geeignet, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität ohne Weiteres vom Bahnsteig in das Schienenfahrzeug gelangen und dieses auch wieder verlassen können. Die Hubanordnung wird auch in diesem Fall entfernt von einem Einstieg im ersten Innenraumabschnitt liegen, so dass eine vorteilhafte Zugänglichkeit des Einstiegs für sämtliche Personen erreicht wird.
- Der erste Innenraumabschnitt, insbesondere auch der Einstiegsbereich, kann über eine feste Treppe mit einem dritten Innenraumabschnitt verbunden sein, der wiederum eine gegenüber dem ersten Innenraumabschnitt erhöhte Fußbodenhöhe aufweist. Diese Fußbodenhöhe kann insbesondere mit derjenigen des zweiten Innenraumabschnitts übereinstimmen. Die feste Treppe gestattet es, dass Personen ohne eingeschränkte Mobilität neben der Treppe der Hubanordnung noch eine zusätzliche Treppe nutzten können, um weiter in den Innenraum des Schienenfahrzeugs zu gelangen.
- Zur Realisierung der Vertikalbewegung der Treppen, insbesondere deren Einfahren und Ausfahren, ist es bevorzugt, dass die beiden Treppen jeweils wenigstens eine Treppenstufe aufweisen, die in ihrer Vertikalbewegung an die Hubliftplattform mittels einer Führungsstange gekoppelt ist, deren eines Ende an einer zugeordneten Seite der Hubliftplattform und deren anderes Ende an einen an die Treppe unmittelbar angrenzenden Fußbodenabschnitt angelenkt ist. In dieser Weise wird eine geeignete Kopplung der Vertikalbewegung der Hubliftplattform mit den Vertikalbewegungen der einzelnen Treppenstufen der beiden Treppen herbeigeführt.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen noch näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine schematische Ansicht von oben auf einen Innenraumbereich eines Schienenfahrzeugs, ausgestattet mit einer Hubliftplattform, -
2 eine schematische Schnittansicht entlang einer Ebene II - II des Innenraumbereichs von1 mit der Hubliftplattform in einer oberen Position, -
3 eine schematische Schnittansicht entlang einer Ebene II - II des Innenraumbereichs von1 mit der Hubliftplattform in einer unteren Position und -
4 eine schematische Seitenansicht der Hubliftplattform in Kombination mit einer ein- und ausfahrbaren Treppe. - Wie in den
1 bis3 veranschaulicht ist, ist ein Fahrgastinnenraum hinsichtlich seiner Fußbodenhöhe in Längsrichtung eines einzelnen Schienenfahrzeug-Wagens wie folgt aufgeteilt: der Wagen ist mit zwei jeweils endseitigen Fahrwerken 1, 2 ausgestattet, wobei sich ein erster Innenraumabschnitt3 zwischen den Fahrwerken1 ,2 erstreckt und eine erste Fußbodenhöhe aufweist. Von einer endseitigen Einstiegstür4 aus oberhalb des ersten Fahrwerks1 bis hin zu einer Hubanordnung 5 erstreckt sich ein zweiter Innenraumabschnitt6 . Die Hubanordnung5 gestattet einen Übertritt für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen von dem ersten Innenraumabschnitt3 zu dem zweiten Innenraumabschnitt6 mit gegenüber dem ersten Innenraumabschnitt3 erhöhter Fußbodenhöhe. Weiter lässt sich von dem ersten Innenraumabschnitt3 aus ein dritter Innenraumabschnitt7 erreichen, und zwar über eine Treppe8 . Der dritte Raumabschnitt7 ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht zugänglich. Er liegt oberhalb des zweiten Fahrwerks2 und seine Fußbodenhöhe entspricht derjenigen des ersten Innenraumabschnitts6 oberhalb des ersten Fahrwerks1 . - Im Bereich des ersten Innenraumabschnitts
3 mit verminderter Fußbodenhöhe ist der Wagen mit einem Einstieg9 für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen ausgestattet. Solche Personen können den zweiten Innenraumabschnitt6 unter Benutzung der Hubanordnung5 erreichen. Dabei ist die Hubanordnung5 innerhalb des Fahrgastinnenraums von dem Einstieg9 entfernt angeordnet, und zwar in dem ersten Innenraumabschnitt3 unmittelbar benachbart dem zweiten Innenraumabschnitt6 . - Wesentliches Element der Hubanordnung
5 ist eine Hubliftplattform10 , die mittels eines Antriebs vertikal verfahrbar ist. Die Verfahrbarkeit der Hubliftplattform10 ist zwischen einer oberen Position, bei der ihre Oberseite mit einer Oberseite des Fußbodens im zweiten Innenraumabschnitt6 fluchtet und einer unteren Position, bei der ihre Oberseite mit einer Oberseite des Fußbodens im ersten Innenraumabschnitt 3/Einstiegsbereich fluchtet, gegeben. - Wie insbesondere
1 entnehmbar ist, verläuft die Hubanordnung5 in Längsrichtung des Wagens. Im Einzelnen ist die Hubanordnung5 in einem Durchgang des ersten Innenraumabschnitts3 angeordnet. Dieser Durchgang ist zur einen Seite durch eine angrenzende Seitenwandinnenverkleidung11 und zur anderen Seite durch ein Einbaumodul begrenzt, im vorliegenden Fall ein Sanitärmodul12 . - Die Hubanordnung
5 umfasst neben der Hubliftplattform10 in Längsrichtung des Wagens jeweils seitlich von der Hubliftplattform5 ausgehende, in vertikaler Richtung ein- und ausfahrbare Treppen13 ,14 , die im vorliegenden Ausführungsbeispiel jeweils zwei Stufen umfassen. Die Treppen13 ,14 sind an eine Vertikalbewegung der Hubliftplattform5 gekoppelt, wie später näher erläutert wird. Die Treppe13 schließt an den Fußboden des ersten Innenraumabschnitts3 an, während die Treppe14 zum Anschluss der Hubliftplattform10 an den zweiten Innenraumabschnitt6 dient. - Die Hubanordnung ist bei Nichtbenutzung durch Personen mit eingeschränkter Mobilität wie eine übliche Treppe benutzbar, und zwar sowohl in ihrer oberen als auch in ihrer unteren Position. Dazu sind an der Seitenwandinnenverkleidung
11 zwei Handläufe15 vorgesehen, deren jeder einer der Treppen13 ,14 zugeordnet ist und die mit einem horizontalen Geländer der Hubliftplattform10 zusammen wirken. - Zudem ist im Bereich der Treppen
13 ,14 jeweils eine Betätigungsvorrichtung16 zur Anforderung der Hubliftplattform10 vorgesehen. Außerdem ist die Hubliftplattform10 selbst mit einer Betätigungsvorrichtung17 zum Auslösen einer Bewegung der Hubanordnung5 von der oberen Position in die untere und umgekehrt ausgestattet. Diese Betätigungsvorrichtung17 kann von auf der Hubliftplattform10 befindlichen Personen betätigt werden. - Es ist ersichtlich, dass bei der in
2 veranschaulichten oberen Position der Hubanordnung5 die Hubliftplattform10 ebenfalls ihre obere Position einnimmt, während die Treppe13 ausgefahren und die Treppe14 eingefahren ist. Demgegenüber nimmt die Hubanordnung5 in3 ihre untere Position ein, bei der die Hubliftplattform10 über die eingefahrenen Stufen der Treppe13 an den Fußboden des ersten Innenraumabschnitts 5 anschließt, während die Stufen der Treppe14 ausgefahren sind. - Ergänzend ist sowohl die Hubanordnung
5 als auch der benachbarte Abschnitt der Seitenwandinnenverkleidung11 jeweils mit einer Notrufeinrichtung18 versehen. - Aus
4 geht nunmehr im Detail hervor, wie die Stufen der Treppe13 einer Vertikalbewegung der Hubliftplattform10 folgen.4 zeigt die Treppe13 in einer eingefahrenen, einer zwischenliegenden und einer ausgefahrenen Position, bei der die Hubliftplattform10 ihre obere Position einnimmt. Für die der Treppe13 gegenüberliegende Treppe14 ist eine analoge Führung für deren Treppenstufen vorzusehen. - Treppenstufen
18 ,19 der Treppe13 sind über geeignet ausgeführte, vertikal verlaufende Schienen20 geführt. Zudem sind die Treppenstufen18 ,19 in ihrer Vertikalbewegung an die angetriebene Hubliftplattform10 mittels einer Führungsstange 21 gekoppelt. Die Führungsstange21 ist sowohl an der Hubliftplattform10 als auch im Bereich des Fußbodens des ersten Innenraumabschnitts5 angelenkt. Die Treppenstufen18 ,19 sind einzeln über seitlich herausstehende Stifte mittels Langlöchern geführt, die in Längsrichtung der Führungsstange 21 verlaufen. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
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- DE 102012204304 A1 [0002]
Claims (10)
- Schienenfahrzeug mit einem ersten Innenraumabschnitt (3) mit einem Fußboden auf einer ersten Fußbodenhöhe und einem an den ersten Innenraumabschnitt (3) angrenzenden zweiten Innenraumabschnitt (6) mit einem Fußboden auf einer zweiten Fußbodenhöhe, die oberhalb der ersten Fußbodenhöhe des ersten Innenraumabschnitts (3) liegt, wobei zur Überwindung der Differenz zwischen der ersten und der zweiten Fußbodenhöhe eine Hubanordnung (5) mit einer Hubliftplattform (10) vorgesehen ist, die zur Aufnahme einer in ihrer Mobilität eingeschränkten Person bemessen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubanordnung (5) dem zweiten Innenraumabschnitt (6) unmittelbar benachbart in dem ersten Innenraumabschnitt (3) angeordnet ist und die Hubliftplattform (10) zwischen einer unteren Position, bei der ihre Oberseite mit einer Oberseite des Fußbodens im ersten Innenraumabschnitt (3) fluchtet, und einer oberen Position, bei der ihre Oberseite mit einer Oberseite des Fußbodens im zweiten Innenraumabschnitt (6) fluchtet, mittels eines Antriebs vertikal verfahrbar ist, wobei die Hubanordnung (5) zwei jeweils seitlich von der Hubliftplattform (10) ausgehende, gekoppelt an eine Vertikalbewegung der Hubliftplattform (10) in vertikaler Richtung ein- und ausfahrbare Treppen (13; 14) aufweist, von denen die eine an den Fußboden des ersten Innenraumabschnitts (3) und die andere an den Fußboden des zweiten Innenraumabschnitts (6) anschließt.
- Schienenfahrzeug nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Hubanordnung (5) in einem Durchgang des ersten Innenraumabschnitts (3) angeordnet ist. - Schienenfahrzeug nach
Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet, dass der Durchgang zur einen Seite durch eine Seitenwandinnenverkleidung (11) und zur anderen Seite durch ein Einbaumodul begrenzt ist. - Schienenfahrzeug nach
Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet, dass das Einbaumodul von einem Sanitärmodul (12) gebildet ist. - Schienenfahrzeug nach einem der
Ansprüche 3 oder4 , dadurch gekennzeichnet, dass an der Seitenwandinnenverkleidung (11) Handläufe vorgesehen sind, deren Verläufe an die Lagen der Treppen (13; 14) in deren ein- und/oder ausgefahrenen Positionen angepasst sind. - Schienenfahrzeug nach einem der
Ansprüche 1 bis5 , dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Treppen (13; 14) jeweils eine Betätigungsvorrichtung (16) zur Anforderung der Hubliftplattform (10) vorgesehen ist. - Schienenfahrzeug nach einem der
Ansprüche 1 bis6 , dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Hubliftplattform (10) eine Betätigungsvorrichtung (17) zur Bewegung der Hubanordnung (5) von der oberen Position in die untere oder umgekehrt vorgesehen ist. - Schienenfahrzeug nach einem der
Ansprüche 1 bis7 , dadurch gekennzeichnet, dass der erste Innenraumabschnitt (3) von einem Einstiegsbereich des Schienenfahrzeugs gebildet ist, der in seiner Höhe an eine vorgegebene Bahnsteighöhe angepasst ist. - Schienenfahrzeug nach
Anspruch 8 , dadurch gekennzeichnet, dass der erste Innenraumabschnitt (3) über eine feste Treppe (8) mit einem dritten Innenraumabschnitt (7) verbunden ist. - Schienenfahrzeug nach einem der
Ansprüche 1 bis9 , dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Treppen (13; 14) jeweils wenigstens eine Treppenstufe (18; 19) aufweisen, die in ihrer Vertikalbewegung an die Hubliftplattform (10) mittels einer Führungsstange (21) gekoppelt ist, deren eines Ende an einer zugeordneten Seite der Hubliftplattform (10) und deren anderes Ende an einen an die Treppe (13; 14) unmittelbar angrenzenden Fußbodenabschnitt angelenkt ist.
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