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DE102019130079B3 - Mobile Wohneinheit - Google Patents

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DE102019130079B3
DE102019130079B3 DE102019130079.7A DE102019130079A DE102019130079B3 DE 102019130079 B3 DE102019130079 B3 DE 102019130079B3 DE 102019130079 A DE102019130079 A DE 102019130079A DE 102019130079 B3 DE102019130079 B3 DE 102019130079B3
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living space
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mobile
housing unit
extended
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P3/00Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects
    • B60P3/32Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects comprising living accommodation for people, e.g. caravans, camping, or like vehicles
    • B60P3/34Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects comprising living accommodation for people, e.g. caravans, camping, or like vehicles the living accommodation being expansible, collapsible or capable of rearrangement

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Abstract

Eine wobile Wohneinheit weist ein Fahrzeugchassis auf, das eine Fahrzeuglängsachse definiert und einen Wohnaufbau trägt, der einen Wohnraum mit einer Wohnfläche definiert, wobei der Wohnaufbau einen Grundkörper und wenigstens ein an dem Grundkörper befestigtes Wohnraumerweiterungsmodul aufweist, das zur Erweiterung des Wohnraumes durch Modulantriebsmittel aus einer eingefahrenen Position in eine ausgefahrene Position verschiebbar ist, wobei der Grundkörper ein erstes Bodenteil und das oder jedes zweite Wohnraumerweiterungsmodul ein zweites Bodenteil aufweist, wobei das erste Bodenteil im ausgefahrenen Zustand des oder jedes Wohnraumerweiterungsmoduls mit dessen zweiten Bodenteil eine Bodenfläche des Wohnraumes bildet. Erfindungsgemäß ist das oder jedes zweite Bodenteil vertikal verstellbar an dem zugeordneten Wohnraumerweiterungsmodul angeordnet ist, wobei das jeweilige zweite Bodenteil mittels einer Hebe/Senkeinrichtung

Description

  • Die Erfindung betrifft eine mobile Wohneinheit der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
  • Derartige mobile Wohneinheiten sind in Form eines Wohnmobils beispielsweise durch DE 10 2015 225 269 A1 , WO 2017/ 103 030 A2 und WO 2017/ 103 031 A1 bekannt. Sie weisen ein Fahrzeugchassis auf, das eine Fahrzeuglängsachse definiert und einen Wohnaufbau trägt, der einen Wohnraum mit einer Wohnfläche definiert, wobei der Wohnaufbau einen Grundkörper und wenigstens ein an dem Grundkörper befestigtes Wohnraumerweiterungsmodul aufweist, das zur Erweiterung des Wohnraumes durch Modulantriebsmittel aus einer eingefahrenen Position in eine ausgefahrene Position verschiebbar ist, wobei der Grundkörper ein erstes Bodenteil und das oder jedes Wohnraumerweiterungsmodul jeweils ein zweites Bodenteil aufweist, wobei das erste Bodenteil im ausgefahrenen Zustand des oder jedes Wohnraumerweiterungsmoduls mit dessen zweitem Bodenteil eine Bodenfläche des Wohnraumes bildet.
  • Die betreffenden mobilen Wohneinheiten weisen bei eingefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul bzw. eingefahrenen Wohnraumerweiterungsmodulen eine straßentaugliche Breite auf (und können mit einem Pkw-Führerschein gefahren werden). Bei ausgefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul bzw. ausgefahrenen Wohnraumerweiterungsmodulen ist die Wohnfläche vergrößert und damit der Komfort für die Reisenden verbessert.
  • Durch US 2006 / 0 267 363 A1 ist ein Wohnmobil bekannt, bei dem der Wohnraum mittels eines Slide-Out-Mechanismus vergrößert werden kann.
  • Durch US 2009 / 0 134 663 A1 ist ein Transportanhänger mit vergrößerbarem Laderaum bekannt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine mobile Wohneinheit der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art anzugeben, bei der der Komfort weiter verbessert ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung gelöst.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen eingegeben.
  • Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass das aus dem Stand der Technik bekannte schubladenartige Ausfahren eines Wohnraumerweiterungsmoduls dazu führt, dass bei ausgefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul am Übergang zwischen dem Wohnraumerweiterungsmodul und dem Grundkörper ein Absatz entsteht, der den Komfort für die Reisenden verringert und eine Stolperkante bildet. Dieser Absatz bildet für einen Rollstuhlfahrer eine unter Umständen nicht oder nicht ohne weiteres überwindbare Barriere, sodass die Wohnraumerweiterung bei den bekannten mobilen Wohneinheiten für einen Rollstuhlfahrer nicht oder nur unter Schwierigkeiten nutzbar ist.
  • Hiervon ausgehend liegt der Erfindung der Gedanke zugrunde, die Kinematik beim Ein- und Ausfahren eines Wohnraumerweiterungsmoduls so zu gestalten, dass bei ausgefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul der Boden desselben mit dem Boden des Grundkörpers eine durchgehende barrierefreie oder annähernd barrierefreie Bodenfläche bildet. Hierzu sieht die Erfindung vor, dass das oder jedes zweite Bodenteil vertikal verstellbar an dem zugeordneten Wohnraumerweiterungsmodul angeordnet ist, dass das jeweilige zweite Bodenteil mittels einer Hebe/Senkeinrichtung zwischen einer angehobenen Position und einer abgesenkten Position beweglich ist und dass das oder jedes zweite Bodenteil derart mit der zugeordneten Hebe/Senkeinrichtung in Wirkungsverbindung steht, dass sich das zweite Bodenteil bei eingefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul in der angehobenen und bei ausgefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul in der abgesenkten Position befindet, derart, dass das oder jedes zweite Bodenteil in der abgesenkten Position mit dem ersten Bodenteil niveaugleich oder annähernd niveaugleich angeordnet ist und die Bodenteile so eine barrierefreie oder annähernd barrierefreie Bodenfläche bilden.
  • Erfindungsgemäß führt das zweite Bodenteil des jeweiligen Wohnraumerweiterungsmoduls beim Ausfahren desselben nicht nur eine Linearbewegung in Ausfahrrichtung, also in horizontaler Richtung, sondern zusätzlich eine Vertikalbewegung aus. Auf diese Weise ist es möglich, das zweite Bodenteil im abgesenkten Zustand, also bei ausgefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul, niveaugleich mit dem ersten Bodenteil des Grundkörpers anzuordnen, sodass die Bodenteile bei ausgefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul eine durchgehende, absatzlose oder annähernd absatzlose Wohnfläche bilden. Auf diese Weise ist die Wohnfläche bei ausgefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul barrierefrei oder annähernd barrierefrei ausgebildet, sodass der erweiterte Wohnraum auch ohne Einschränkungen von einem Rollstuhlfahrer genutzt werden kann.
  • Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist eine Erweiterung der Wohnfläche durch Ausfahren des Wohnraumerweiterungsmoduls bzw. der Wohnraumerweiterungsmodul um bis zu 100 % oder sogar mehr ermöglicht, sodass der Komfort für die Reisenden weiter verbessert ist.
  • Unter einer barrierefreien oder annähernd barrierefreien Bodenfläche wird erfindungsgemäß verstanden, dass die Bodenfläche der Bereich, in dem im ausgefahrenen Zustand des Wohnraumerweiterungsmoduls das zweite Bodenteil des Wohnraumerweiterungsmoduls an das erste Bodenteil des Grundkörpers anschließt, frei von Absätzen oder Stufen ist. Eine barrierefreie oder annähernd barrierefreie Bodenfläche liegt erfindungsgemäß auch dann vor, wenn in diesem Bereich geringfügige Niveauunterschiede vorhanden sind, die von einem Rollstuhlfahrer überfahren werden können.
  • Die Bewegung des zweiten Bodenteiles zwischen der angehobenen und der abgesenkten Position kann erfindungsgemäß einer beliebigen geeigneten Kinematik folgen. Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht insoweit vor, dass das oder jedes zweite Bodenteil zwischen der angehobenen und der abgesenkten Position linear vertikal beweglich ist. Auf diese Weise führt das zweite Bodenteil eine kombinierte Horizontal- und Vertikalbewegung aus, sodass die Kinematik auf relativ einfache Weise realisiert werden kann, indem ein Antrieb, der das Wohnraumerweiterungsmodul aus- bzw. einfährt, mit einem Hubantrieb als Hebe/Senkeinrichtung kombiniert wird, wobei der Hubantrieb beispielsweise und insbesondere als (insbesondere) elektromotorischer Spindeltrieb ausgebildet sein kann.
  • Bei der Verwirklichung des erfindungsgemäßen Grundprinzips ist es grundsätzlich ausreichend, wenn sich das oder jedes Wohnraumerweiterungsmodul in Fahrtrichtung das Fahrzeugchassis nur über einen Teil der Länge des Fahrzeugchassis erstreckt. Im Sinne einer möglichst weitgehenden Erweiterung des Wohnraumes sieht eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vor, dass sich das oder jedes Wohnraumerweiterungsmodul in Fahrtrichtung des Fahrzeugchassis über die gesamte Länge oder annähernd die gesamte Länge des Fahrzeugchassis erstreckt.
  • Der mechanische und konstruktive Aufbau der erfindungsgemäßen mobilen Wohneinheit kann erfindungsgemäß entsprechend den jeweiligen Anforderungen und Gegebenheiten auf vielfältige Weise erfolgen. Im Sinne eines modularen und konstruktiv relativ einfachen Aufbaus sieht eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vor, dass das Fahrzeugchassis einen Funktionsrahmen trägt, der den Wohnaufbau trägt, wobei der Funktionsrahmen ein relativ zu dem Fahrzeugchassis ortsfestes erstes Rahmenteil und wenigstens ein zu dem ersten Rahmenteil verschiebbares zweites Rahmenteil aufweist, das ein Wohnraumerweiterungsmodul trägt und mittels der Antriebsmittel zwischen einer eingefahrenen Position und einer ausgefahrenen Position beweglich ist.
  • Zweckmäßigerweise weist die mobile Wohneinheit wenigstens eine Treppe auf, die zwischen einer Nichtbenutzungsposition und einer Benutzungsposition beweglich ist. Diese Ausführungsform hat bei einer mobilen Wohneinheit eine eigenständige erfinderische Bedeutung. Zum Gegenstand der Erfindung gehört damit auch eine mobile Wohneinheit, die ein Fahrzeugchassis aufweist, das eine Fahrzeuglängsachse definiert und einen Funktionsrahmen aufweist, der einen Wohnaufbau trägt, der einen Wohnraum mit einer Wohnfläche definiert, wobei die mobile Wohneinheit wenigstens eine Treppe aufweist, die zwischen einer Nichtbenutzungsposition und einer Benutzungsposition beweglich ist.
  • Eine Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, dass die Treppe in der Nichtbenutzungsposition innerhalb der Grundfläche des Funktionsrahmens aufgenommen und parallel zur Rahmenebene angeordnet ist und sich in der Benutzungsposition mit ihrem dem Rahmen abgewandten Ende auf dem Boden abstützend einen Zugang zu der Wohnfläche bildet. Auf diese Weise ist die Treppe in der Nichtbenutzungsposition, also bei fahrender Wohneinheit, raumsparend verstaut und kann zur Benutzung, also bei stationär angeordneter Wohneinheit, ausgezogen oder aufgeklappt werden.
  • Dementsprechend sieht eine andere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vor, dass die Treppe auszieh- bzw. ausklappbar an dem Funktionsrahmen angeordnet ist.
  • Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der Ausführungsform mit der Treppe sieht vor, dass die Treppe über eine parallel zur Rahmenebene des Funktionsrahmens verlaufende Treppenschwenkachse schwenkbar mit einem parallel zur Rahmenebene linear beweglichen Schlitten verbunden ist.
  • Eine außerordentlich vorteilhafte Weiterbildung der Ausführungsform mit der Treppe sieht vor, dass die Treppe zwei seitliche Träger aufweist, zwischen denen eine Mehrzahl von klappbar angeordneten Stufen angeordnet ist, wobei die Stufen derart mit den Trägern verbunden sind, dass sie in der Nichtbenutzungsposition der Treppe innerhalb der Profilhöhe der Träger angeordnet sind und in der Benutzungsposition der Treppe winkelig zu den Trägern und im Wesentlichen horizontal angeordnet sind. Auf diese Weise ist ein Klappmechanismus geschaffen, mittels dessen die Treppe in ihrer Benutzungsposition einfach ausgeklappt werden kann, während sie im eingeklappten Zustand nur eine der Höhe der Träger entsprechende geringe Höhe und damit in der Nichtbenutzungsposition nur einen geringen Raumbedarf hat. Hierbei ist es insbesondere möglich, dass die Treppe im eingeklappten Zustand in den Funktionsrahmen eingeschoben und innerhalb der Grundfläche des Funktionsrahmens aufgenommen ist.
  • Eine außerordentlich vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, dass jede Stufe mit einem Ende der Stützfläche um eine im Wesentlichen horizontale Stufendrehachse drehbar mit den Trägern verbunden ist, wobei der Stufe wenigstens eine Lasche zugeordnet ist, deren eines Ende um eine in Längsrichtung des jeweiligen Trägers zu der Stufendrehachse beabstandete Laschendrehachse drehbar mit dem Träger verbunden ist und deren anderes Ende ein Langloch aufweist, in dem ein Zapfen geführt ist, der mit dem anderen Ende der Stufenfläche der Stufe verbunden ist. Auf diese Weise ist mit einfachen Mitteln ein Klappmechanismus geschaffen, der ein Ein- bzw. Ausklappen mit äußerst geringem Kraftaufwand ermöglicht.
  • Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass jedem Wohnraumerweiterungsmodul wenigstens eine Stütze zugeordnet ist, die mittels Stützenantriebsmitteln zwischen einer eingefahrenen Position und einer ausgefahrenen Position beweglich ist, wobei die Stützenantriebsmittel derart ansteuerbar sind oder angesteuert werden, dass sich die Stütze bei eingefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul in ihrer eingefahrenen Position und bei ausgefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul in ihrer ausgefahrenen Position befindet, derart, dass sich das oder jedes Wohnraumerweiterungsmodul in seinem ausgefahrenen Zustand über die Stütze bzw. die Stützen auf einem_Untergrund, auf dem die mobile Wohneinheit aufsteht, abstützt. Auf diese Weise stützt sich ein ausgefahrenes Wohnraumerweiterungsmodul auf dem Untergrund, auf dem die Wohneinheit aufsteht, ab, sodass der durch das Wohnraumerweiterungsmodul gebildete Wohnraum voll belastbar ist.
  • Um die Barrierefreiheit der erfindungsgemäßen mobilen Wohneinheit weiter zu erhöhen, sieht eine andere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung wenigstens eine durch Hebebühnenantriebsmittel antreibbare bzw. angetriebene, in Vertikalrichtung bewegliche Hebebühne zum Überbrücken einer Höhendifferenz zwischen dem Niveau des Untergrunds, auf dem die mobile Wohneinheit aufsteht, und dem Bodenflächenniveau der mobilen Wohneinheit bei ausgefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul. Die Hebebühne ermöglicht es einem Rollstuhlfahrer, sich auf sichere und komfortable Weise mit geringem Kraftaufwand in den Wohnraum zu bewegen, indem die Hebebühne im Bereich einer Zugangstür zu dem Wohnraum angeordnet ist. Die Bewegung der Hebebühne, also deren Hubbewegung, kann durch den Rollstuhlfahrer selbst, beispielsweise über eine Fernbedienung oder ein Smartphone, oder auch durch eine Begleitperson gesteuert werden.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, dass die Hebebühne zwischen einer Nichtbenutzungsposition bei eingefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul und einer Benutzungsposition bei ausgefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul beweglich ist, wobei vorteilhafterweise die Hebebühne entlang einer linearen Achse zwischen ihrer Nichtbenutzungsposition und ihrer Benutzungsposition ein- und ausfahrbar ist. Bei der letztgenannten Ausführungsform kann die Hebebühne in ihrer Nichtbenutzungsposition in den Funktionsrahmen eingeschoben oder eingefahren sein. In ihrer Benutzungsposition ist die Hebebühne demgegenüber ausgezogen oder ausgefahrenen und relativ zu einer Zugangstür zu dem Wohnraum so angeordnet, dass ein Rollstuhlfahrer auf die Hebebühne auf dem Niveau des Untergrunds, auf dem die Wohneinheit aufsteht, auffahren und nach dem Anheben der Hebebühne in den Wohnraum einfahren kann.
  • Die Ansteuerung der verschiedenen Komponenten bzw. Baugruppen der erfindungsgemäßen mobilen Wohneinheit erfolgt zweckmäßigerweise durch eine zentrale Steuerungseinheit. Dementsprechend sieht eine andere vorteilhafte Bildung der Erfindung eine Steuerungseinheit zur Ansteuerung der Modulantriebsmittel, der Hebe/Senkeinrichtung, der Stützenantriebsmittel und der Hebebühnenantriebsmittel.
  • Eine Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, dass die Steuerungseinheit derart ausgebildet und/oder programmiert ist, dass die Hebe/Senkeinrichtung zum Absenken des zweiten Bodenteils betätigt wird, wenn sich das Wohnraumerweiterungsmodul aus seiner eingefahrenen Position in seine ausgefahrene Position bewegt hat, und dass die Hebe/Senkeinrichtung zum Anheben des zweiten Bodenteils betätigt wird, bevor sich das Wohnraumerweiterungsmodul aus seiner ausgefahrenen Position in seine eingefahrene Position zu bewegen beginnt. Auf diese Weise ist die Hub- bzw. Absenkbewegung der zweiten Bodenteiles funktionell an die Einfahr- bzw. Ausfahrbewegung des zugeordneten Wohnraumerweiterungsmoduls gekoppelt.
  • Zweckmäßigerweise trägt wenigstens ein Wohnraumerweiterungsmodul Teile einer Möblierung des Wohnraumes, wie dies eine andere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vorsieht.
  • Grundsätzlich kann wenigstens ein Wohnraumerweiterungsmodul in Längsrichtung der mobilen Wohneinheit, also entlang der Fahrzeuglängsachse, ein- und ausfahrbar sein. Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht jedoch vor, dass wenigstens ein Wohnraumerweiterungsmodul quer zur Fahrzeuglängsachse ein- und ausfahrbar ist. Bei dieser Ausführungsform wird das jeweilige Wohnraumerweiterungsmodul bezogen auf die Fahrzeuglängsachse bzw. Fahrtrichtung seitlich ausgefahren.
  • Zum Bewegen der verschiedenen Komponenten bzw. Bestandteile des Wohnraumerweiterungsmoduls oder der Wohnraumerweiterungsmodul können beliebige geeignete Antriebe verwendet werden. In diesem Sinne sieht eine vorteilhafte Weiterbildung in der Erfindung vor, dass die Modulantriebsmittel und/oder die Hebe/Senkeinrichtung und/oder die Stützenantriebsmittel und/oder die Hebebühnenantriebsmittel wenigstens eine hydraulische Antriebseinrichtung und/oder wenigstens eine elektromotorische Antriebseinrichtung aufweisen.
  • Eine Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, dass wenigstens eine elektromotorische Antriebseinrichtung als Spindeltrieb ausgebildet ist. Entsprechende Spindeltriebe stehen als relativ einfache und kostengünstige Standardbaugruppen zur Verfügung und sind zur Aufbringung großer Kräfte geeignet.
  • Entsprechend den jeweiligen Anforderungen kann die erfindungsgemäße Wohneinheit Teil eines motorisierten Fahrzeugs, insbesondere eines Reisemobils oder Wohnmobils, oder eines nichtmotorisierten Fahrzeugs, insbesondere eines Anhängers, sein.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügte, teilweise schematische Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigt:
    • 1 in einer Perspektivansicht ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Wohneinheit in der Fahrkonfiguration,
    • 2 die Wohneinheit gemäß 1 in einer ersten Seitenansicht,
    • 3 die Wohneinheit gemäß 1 in einer zweiten Seitenansicht,
    • 4 die Wohneinheit gemäß 1 in einer Vorderansicht,
    • 5 in einer explosionsartigen Seitenansicht den strukturellen Aufbau der Wohneinheit gemäß 1,
    • 6 in ähnlicher Darstellung, jedoch in Vorderansicht die Wohneinheit gemäß 1,
    • 7 die Wohneinheit gemäß 1 in einer weiteren Seitenansicht,
    • 8 die Wohneinheit gemäß 7 in einer Vorderansicht,
    • 9 in einer Seitenansicht die Wohneinheit gemäß 7 ohne Wohnraumerweiterungsmodule,
    • 10 die Wohneinheit gemäß 9 in einer Vorderansicht zur Verdeutlichung des Einbaus der Wohnraumerweiterungsmodule,
    • 11 in einer Ansicht von oben einen Funktionsrahmen der Wohneinheit gemäß 1, wobei sich seitliche Rahmenteile in ihrer eingefahrenen Position befinden,
    • 12 einen Schnitt entlang einer Linie A-A in 11
    • 13 den Funktionsrahmen gemäß 12, wobei sich die seitlichen Rahmenteile in ihrer ausgefahrenen Position befinden,
    • 14 einen Schnitt entlang einer Linie B-B in 13,
    • 15 einen Schnitt entlang der Linie C-C in 17,
    • 16 einen Schnitt entlang einer Linie D-D in 18,
    • 17 eine Einzelheit X aus 13,
    • 18 eine Einzelheit Y aus 13,
    • 19 in einer Perspektivansicht den Funktionsrahmen gemäß 13 mit den seitlichen Rahmenteilen in ihrer ausgefahrenen Position,
    • 20 in einer Perspektivansicht und in gegenüber 19 vergrößertem Maßstab eine Einzelheit aus 19,
    • 21 den Funktionsrahmen gemäß 13, wobei sich die seitlichen Rahmenteile in ihrer eingefahrenen Position befinden und Seitenwände der Wohnraumerweiterungsmodule dargestellt sind,
    • 22 den Funktionsrahmen gemäß 21, wobei sich die seitlichen Rahmenteile in ihrer ausgefahrenen Position befinden,
    • 23 die Wohneinheit gemäß 1 in der Fahrkonfiguration in einer grundrissartigen Draufsicht,
    • 24 die Wohneinheit gemäß 23 in einer Rückansicht,
    • 25 die Wohneinheit gemäß 23 in einer Seitenansicht,
    • 26 die Wohneinheit gemäß 1 in einer Vorderansicht während einer Überführung aus der Fahrkonfiguration in die Wohnkonfiguration,
    • 27 in gleicher Darstellung wie 26 die Wohneinheit gemäß 1 in der Wohnkonfiguration,
    • 28 die Wohneinheit gemäß 1 in der Wohnkonfiguration in einer Seitenansicht,
    • 29 die Wohneinheit gemäß 1 in gleicher Darstellung die 28, wobei Teile der Möblierung der Wohneinheit weggelassen sind,
    • 30 ein Detail A aus 29,
    • 31 ein Detail B aus 29,
    • 32 ein Detail C aus 29,
    • 33 in einer Perspektivansicht eine Linearführung der Wohneinheit gemäß 1,
    • 34 in einer Perspektivansicht ein Linearkugellager der Wohneinheit gemäß 1,
    • 35 in einer Perspektivansicht die Wohneinheit gemäß 1 in der Wohnkonfiguration,
    • 36 in einer weiteren Perspektivansicht die Wohneinheit gemäß 1 in der Wohnkonfiguration,
    • 37 in einer Perspektivansicht den grundsätzlichen Aufbau einer Hebe/Senkeinrichtung der Wohneinheit gemäß 1,
    • 38 in einer Perspektivansicht den Aufenthaltsraum der Wohneinheit gemäß 1 beim Aufstellen einer Couchgarnitur,
    • 39 in einer weiteren Perspektivansicht den Aufenthaltsraum beim Aufstellen der Couchgarnitur,
    • 40 in einer weiteren Perspektivansicht den Aufenthaltsraum mit angehobenem zweiten Bodenteil,
    • 41 in einer Ansicht die Hebe/Senkeinrichtung gemäß 37 mit abgesenktem zweiten Bodenteil,
    • 42 in einer Ansicht die Hebe/Senkeinrichtung gemäß 37 mit angehobenem zweiten Bodenteil,
    • 43 in einer grundrissartigen Draufsicht die Wohneinheit gemäß 1 in der Wohnkonfiguration,
    • 44 in einer Vorderansicht die Wohneinheit gemäß 1 in der Wohnkonfiguration,
    • 45 die Wohneinheit gemäß 1 in der Wohnkonfiguration in einer Rückansicht,
    • 46 in einer Vorderansicht ein Detail der Wohneinheit gemäß 1 in einer ersten Phase beim Ausklappen einer Treppe,
    • 47 in gleicher Darstellung wie 46 die Wohneinheit gemäß 1 in einer zweiten Phase beim Ausklappen der Treppe,
    • 48 in gleicher Darstellung wie 46 die Wohneinheit gemäß 1 in einer dritten Phase beim Ausklappen der Treppe,
    • 49 die Wohneinheit gemäß 1 mit ausgeklapperter Treppe,
    • 50 die Wohneinheit gemäß 1 im Bereich der Treppe in einer Ansicht von oben,
    • 51 die Treppe gemäß 49 in einer Perspektivansicht,
    • 52 die Treppe gemäß 51 in einer Seitenansicht,
    • 53 die Wohneinheit gemäß 1 in der Wohnkonfiguration mit zusätzlicher Terrasse,
    • 54 in einer Seitenansicht ein Terrassenelement der Terrasse gemäß 53,
    • 55 einen Stapel von Terrassenelementen gemäß 54,
    • 56 einen aus Terrassenelementen gemäß 54 gebildeten Terrassenboden in einer Seitenansicht und
    • 57 in einer Seitenansicht die Wohneinheit gemäß 1 in der Fahrkonfiguration, wobei der Stapel gemäß 55 in der Wohneinheit verstaut ist.
  • Unter Bezugnahme auf die 1 bis 57wird nachfolgend ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen mobilen Wohneinheit näher erläutert.
  • 1 zeigt in einer schematisierten Perspektivansicht ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen mobilen Wohneinheit 2, die ein Fahrzeugchassis 4 aufweist, das eine Fahrzeuglängsachse 6 definiert und einen Wohnaufbau 8 trägt, der einen Wohnraum 10 (vgl. 23) mit einer Wohnfläche definiert.
  • 2 und 3 zeigen die Wohneinheit in Seitenansicht und 4 in einer Vorderansicht. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Wohneinheit als nichtmotorisiertes Fahrzeug, nämlich als Anhänger in Form eines Wohnwagens bzw. Wohnanhängers ausgebildet, der mittels eines Zugfahrzeugs, das in der Zeichnung nicht dargestellt ist, gezogen wird. Die Abmessungen der Wohneinheit 2 sind bei den dargestellten Ausführungsbeispiel so gewählt, dass zum Ziehen der Wohneinheit mittels eines PKWs ein Pkw-Führerschein ausreichend ist. Entsprechend den jeweiligen Anforderungen kann die Wohneinheit 2 jedoch auch als motorisiertes Fahrzeug, beispielsweise als Wohnmobil bzw. Reisemobil ausgebildet sein.
  • 5 und 6 verdeutlichen in einer Seitenansicht und einer Vorderansicht den grundsätzlichen Aufbau der Wohneinheit 2. Das Fahrzeugchassis 4 trägt einen Funktionsrahmen 12, der weiter unten anhand der 11 bis 22 näher erläutert wird und seinerseits den Wohnaufbau 8 trägt.
  • Der Wohnaufbau 8 weist einen Grundkörper 14 und wenigstens ein an dem Grundkörper 14 befestigtes Wohnraumerweiterungsmodul 16 auf, das zur Erweiterung des Wohnraumes durch Modulantriebsmittel aus einer eingefahrenen Position in eine ausgefahrene Position verschiebbar ist, was weiter unten insbesondere anhand der 11 bis 18 näher erläutert wird.
  • 7 und 8 zeigen in einer Seitenansicht und einer Vorderansicht die Wohneinheit 2, wobei ersichtlich ist, dass bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Wohnraumerweiterungsmodule 16, 18 vorgesehen sind, die bei diesem Ausführungsbeispiel quer zur Fahrzeuglängsachse 6, also bezogen auf die Fahrtrichtung der Wohneinheit 2 seitlich, ausfahrbar sind, wie aus 10 ersichtlich ist. Entsprechend den jeweiligen Anforderungen und Gegebenheiten kann jedoch auch wenigstens ein Wohnraumerweiterungsmodul vorgesehen sein, das entlang der Fahrzeuglängsachse 6, also in Fahrtrichtung nach vorne oder hinten, ausfahrbar ist. Insbesondere aus 36 ist ersichtlich, dass sich bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel die Wohnraumerweiterungsmodule 16, 18 in Fahrtrichtung des Fahrzeugchassis 4 über annähernd die gesamte Länge des Fahrzeugchassis 4 erstrecken.
  • 9 zeigt den Grundkörper 14 ohne die Wohnraumerweiterungsmodule 16, 18, und 10 verdeutlicht deren Einbau in den Grundkörper 14.
  • 11 zeigt den Funktionsrahmen 12 in der eingefahrenen Position der Wohnraumerweiterungsmodule 16, 18 und 13 den Funktionsrahmen 12 in der ausgefahrenen Position der Wohnraumerweiterungsmodule 16, 18.
  • Insbesondere aus 13 ist ersichtlich, dass der Funktionsrahmen 12 einen Grundrahmen 20 (erstes Rahmenteil) und seitliche Rahmenteile (zweite Rahmenteile) 22, 24 aufweist, von denen im Montagezustand das seitliche Rahmenteil 22 der Wohneinheit 2 das Wohnraumerweiterungsmodul 16 und das seitliche Rahmenteil 24 das Wohnraumerweiterungsmodul trägt.
  • 14 zeigt einen Schnitt entlang in Linie B-B in 13.
  • Um die seitlichen Rahmenteile 22, 24 zwischen ihrer eingefahrenen Position (11) und ihrer ausgefahrenen Position (12) zu bewegen, sind Modulantriebsmittel vorgesehen, die bei diesem Ausführungsbeispiel durch doppeltwirkende Hydraulikzylinder 26, 26' und 28, 28'gebildet sind. Gegenüber dem Grundrahmen 20 sind die seitlichen Rahmenteile 22, 24 durch Linearführungen geführt und durch Linearkugellager gelagert, von denen in der Zeichnung beispielhaft lediglich eine Linearführung mit dem Bezugszeichen 30 und ein Linearkugellager mit dem Bezugszeichen 32 versehen ist. Einzelheiten der Führung bzw. Lagerung der seitlichen Rahmenteile 22, 24 gegenüber dem Grundrahmen 20 sind in den 15 bis 18 gezeigt. Dabei zeigt 15 einen Schnitt entlang einer Linie C-C in 17 und 16 einen Schnitt entlang einer Linie D-D in 18. 17 zeigt eine Einzelheit X und 18 eine Einzelheit Y aus 13.
  • Zur Verriegelung der seitlichen Rahmenteile 22, 24 in ihrer eingefahrenen Position sind vier doppeltwirkende Sicherungs-Hydraulikzylinder vorgesehen, von denen in der Zeichnung lediglich ein Sicherungs-Hydraulikzylinder mit dem Bezugszeichen 34 versehen ist. Mittels der Sicherungs-Hydraulikzylinder 34 ist sichergestellt, dass die Wohnraumerweiterungsmodule 16, 18 während der Fahrt der mobilen Wohneinheit 2 in ihrer eingefahrenen Position verbleiben und sich nicht ungewollt in ihre ausgefahrene Position bewegen.
  • An dem Funktionsrahmen 12 sind Treppenpodeste 36, 38 und ein Podest 40 für eine Hebebühne angeordnet, die zwischen einer ausgefahrenen Funktionsposition und einer eingefahrenen Transportposition beweglich sind. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Podeste 36 und 38 manuell auszieh- bzw. einschiebbar ausgebildet, was weiter unten näher erläutert wird.
  • Das Podest 40 ist zum Anheben bzw. Absenken der Hebebühne mit einem elektromotorischen Spindelantrieb versehen.
  • In der in 11 und 13 dargestellten eingeschobenen Transportposition sind die Podeste 36, 38, 40 innerhalb der Grundfläche des des Grundrahmens 20 angeordnet. 12 zeigt einen Schnitt entlang einer Linie A-A in 11 im Bereich des Podests 40. Aufbau und Funktion der Podeste 36, 38 und 40 werden weiter unten insbesondere anhand der 45 bis 51 näher erläutert.
  • 19 zeigt in einer Perspektivansicht den Funktionsrahmen 12 in der ausgefahrenen Position der seitlichen Rahmenteile 22, 24, wobei die Podeste 36, 38, 40 in ihrer ausgezogenen Position dargestellt sind.
  • 20 zeigt in einer Perspektivansicht ein Detail im Bereich der Linearführung 30.
  • Die 21 und 22 verdeutlichen jeweils in einer Perspektivansicht die Funktion des Funktionsrahmens 12 und seine Integration in den Aufbau der mobilen Wohneinheit 2. Mit den Bezugszeichen 42 und 44 sind Seitenwände der Wohnraumerweiterungsmodule 16 bzw. 18 bezeichnet, wobei insbesondere aus einem Vergleich der 21 und 22 ersichtlich ist, wie die Wohnraumerweiterungsmodule 16, 18 mittels einer seitlichen Ausfahrbewegung der seitlichen Rahmenteile 22 und 24 aus ihrer eingefahrenen Position in ihre ausgefahrene Position verschiebbar sind.
  • 23 zeigt in der Fahrkonfiguration der Wohneinheit 2, in der die Wohnraumerweiterungsmodule 16, 18 eingefahren sind, eine grundrissartige Draufsicht auf den Wohnraum der Wohneinheit 2. Entlang der Fahrzeuglängsachse 6 etwa mittig weist der Wohnraum 10 eine Nasszelle 46 auf, während im in Fahrtrichtung hinteren Bereich ein Schlafraum 48 und im in Fahrtrichtung vorderen Bereich ein Aufenthaltsraum 50 gebildet ist. Lediglich beispielhaft für eine Möblierung des Wohnraumes 10 sind im Schlafraum 48 Betten 52, 54 und im Aufenthaltsraum 50 eine Couchgarnitur 56 dargestellt.
  • 24 eine Vorderansicht und 25 eine Seitenansicht der Wohneinheit 2 in der Fahrkonfiguration.
  • 26 und 27 verdeutlichen, wie die Wohneinheit 2 aus der Fahrkonfiguration durch Ausfahren der Wohnraumerweiterungsmodule 16, 18 in die Wohnkonfiguration überführt wird.
  • Zum Überführen der Wohneinheit 2 in die Wohnkonfiguration werden die Wohnraumerweiterungsmodule 16, 18 in ihre ausgefahrene Position bewegt. In 26 ist mit dem Bezugszeichen 58 ein erstes Bodenteil bezeichnet, das den Boden des Grundkörpers 14 bildet. Mit den Bezugszeichen 60, 62 sind zweite Bodenteile bezeichnet, die den Boden des Wohnraumerweiterungsmoduls 16 bzw. des Wohnraumerweiterungsmoduls 18 bilden.
  • Erfindungsgemäß sind die zweiten Bodenteile 60, 62 vertikal verstellbar an den jeweiligen Wohnraumerweiterungsmodul 16 bzw. 18 angeordnet, wobei das jeweilige zweite Bodenteil 60 bzw. 62 mittels einer Hebe/Senkeinrichtung zwischen einer angehobenen Position und einer abgesenkten Position beweglich ist, wobei die zweiten Bodenteile 60, 62 derart mit der zugeordneten Hebe/Senkeinrichtung in Wirkungsverbindung steht, dass sich das zweite Bodenteil 60 bzw. 62 bei eingefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul 16 bzw. 18 in der angehobenen und bei ausgefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul 16 bzw. 18 in der abgesenkten Position befindet, derart, dass das oder jedes zweite Bodenteil 60 bzw. 62 mit dem ersten Bodenteil 58 niveaugleich oder annähernd niveaugleich angeordnet ist und die Bodenteile 58, 60, 62 so eine barrierefreie oder annähernd barrierefreie Bodenfläche bilden.
  • 26 zeigt während der Überführung der Wohneinheit 2 aus der Fahrkonfiguration in die Wohnkonfiguration eine Konfiguration, in der die Wohnraumerweiterungsmodule 16, 18 ausgefahren sind und sich die zweiten Bodenteile in der angehobenen Position befinden. Nach dem vollständigen Ausfahren der Wohnraumerweiterungsmodule 16, 18 werden die zweiten Bodenteile 60, 62, jeweils mittels der zugeordneten Hebe/Senkeinrichtung, die weiter unten anhand der 37 bis 42 noch weiter erläutert wird, in die abgesenkte Position bewegt.
  • 27 zeigt die zweiten Bodenteile 60, 62 in ihrer abgesenkten Position, in der die Bodenteile 58, 60, 62 niveaugleich angeordnet sind und so eine barrierefreie oder annähernd barrierefreie Bodenfläche bilden. Die so erreichte Konfiguration bildet die Wohnkonfiguration der Wohneinheit 2.
  • 28 zeigt die Wohneinheit 2 in der Wohnkonfiguration. Aus einem Vergleich der 24 mit der 27 und entsprechend der 25 mit der 28 ist ersichtlich, dass in der Fahrkonfiguration der Wohneinheit 2 die den Wohnraumerweiterungsmodulen 16, 18 zugeordnete Möblierung oberhalb der dem Grundkörper 14 zugeordneten Möblierung angeordnet ist, sodass die Teile der Möblierung gewissermaßen „gestapelt“ sind. Auf diese Weise kann prinzipiell die gesamte Grundfläche des Grundkörpers 14 mit Möblierung belegt werden. Gleichzeitig ergibt sich in der Wohnkonfiguration eine erhebliche Vergrößerung der Wohnfläche um bis zu 100 % oder mehr.
  • Durch die erfindungsgemäß geschaffene Barrierefreiheit ist der in der Wohnkonfiguration geschaffene Wohnraum auch für Rollstuhlfahrer vollständig nutzbar. Auch für nicht bewegungseingeschränkte Nutzer ist die Barrierefreiheit vorteilhaft, indem Stolperkanten an den Übergängen zwischen dem ersten Bodenteil 58 und den zweiten Bodenteilen 60, 62 vermieden sind.
  • 29 zeigt eine Seitenansicht der Wohneinheit 2, wobei aus Darstellungsgründen die Möblierung teilweise weggelassen ist. Die Führung bzw. Lagerung der Wohnraumerweiterungsmodule 16, 18 relativ zu dem Grundkörper sind anhand von Details aus 29 in den 30 bis 34 veranschaulicht. Dabei zeigen jeweils in einer Schnittansicht 30 ein Detail A, 31 ein Detail B und 32 ein Detail C aus 29 (tragende Konstruktion der Trennwand). 33 und 34 zeigen jeweils in einer Perspektivansicht ein Detail im Bereich der Linearführung 30 bzw. des Linearkugellagers 32.
  • 35 und 36 zeigen jeweils in einer Perspektivansicht die Wohneinheit 2 in der Wohnkonfiguration, wobei die substantielle Vergrößerung der Wohnfläche gegenüber der Fahrkonfiguration ersichtlich ist. In 35 sind die Treppenpodeste 36, 38 und in 36 das Podest 40 für die Hebebühne erkennbar, deren Funktion weiter unten anhand der 43 bis 45 näher erläutert wird.
  • 37 veranschaulicht die Funktionsweise einer dem zweiten Bodenteil60 zugeordneten Hebe/Senkeinrichtung 64. Die Hebe/Senkeinrichtung 64 weist eine vertikale Führungssäule 66 auf, an der beweglich ein L-förmiges Trägerelement 68 angeordnet ist, das das zweite Bodenteil 62 trägt. Die Hebe/Senkeinrichtung 64 weist einen Hubantrieb auf, mittels dessen das Trägerelement 68 entlang der Führungssäule 66 zum Anheben bzw. Absenken des zweiten Bodenteiles beweglich ist. Der Hubantrieb kann beispielsweise und insbesondere als elektromotorischer Spindeltrieb ausgeführt werden. Der Aufbau eines entsprechenden Spindeltriebs ist dem Fachmann allgemein bekannt und wird daher hier nicht näher erläutert. Entsprechend den jeweiligen Anforderungen und Gegebenheiten kann der Hubantrieb auch nach einem beliebigen anderen geeigneten Funktionsprinzip aufgebaut sein, beispielsweise als hydraulischer Hubantrieb.
  • Die 38, 39 und 40 zeigen jeweils in einer Perspektivansicht den Aufenthaltsraum 50 in der Wohnkonfigurationen der Wohneinheit 2, in der die Bodenteile 58, 60, 62 eine durchgehende, barrierefreie Bodenfläche bilden. 38 zeigt, wie Teile 70, 72, 74 einer rein beispielhaft als U-förmig dargestellten Couchgarnitur 56 in dem Aufenthaltsraum 50 positioniert werden. In 38 sind zwei Teile 70, 72 der Couchgarnitur bereits positioniert. Das dritte Teil 74 steht bereit, um auf dem zweiten Bodenteil 60 des Wohnraumerweiterungsmoduls 16 positioniert zu werden.
  • 39 zeigt die vollständig positionierte Couchgarnitur 56. 40 veranschaulicht, wie zum Überführen der Wohneinheit 2 das zweite Bodenteil 60 mit der darauf angeordneten Möblierung, nämlich dem Teil 74 der Couchgarnitur 56, angehoben wird.
  • 41 zeigt Couch 74 in der Grundstellung. 42 zeigt Couch 74 in der angehobenen Stellung.
  • 43 zeigt eine grundrissartige Ansicht der Wohnfläche der Wohneinheit 2 in der Wohnkonfiguration, wobei im Vergleich mit 23 die substantielle Vergrößerung der Wohnfläche gegenüber der Fahrkonfiguration erkennbar ist.
  • 44 und 45 zeigen die Wohneinheit 2 in der Wohnkonfiguration in einer Vorderansicht und einer Rückansicht. Wie in diesen Figuren veranschaulicht, dient das Podest 40 als Hebebühne für einen Rollstuhlfahrer. Der Hebebühne ist ein Hubantrieb zugeordnet, der beispielsweise als elektromotorischer Spindeltrieb ausgebildet sein kann. Mittels der Hebebühne kann ein Rollstuhlfahrer einen Höhenunterschied zwischen dem Niveau des Untergrundes, auf dem die Wohneinheit 2 in der Wohnposition aufsteht, und einem Niveau, auf dem sich eine Eingangstür zu dem Wohnraum befindet, überbrücken. Die Ansteuerung der Hebe/Senkeinrichtung kann durch den Rollstuhlfahrer, beispielsweise mittels einer Fernbedienung, die auch durch ein Smartphone gebildet sein kann, oder durch eine ortsfest an dem Wohnraumerweiterungsmodul 18 angeordnete, durch eine Begleitperson bedienbare Bedieneinrichtung erfolgen.
  • Das Podest 40 weist seitliche Geländer 76, 76' auf, die in der Benutzungsposition des Podests 40 aufgeklappt sind, wie in 44 bzw. 45 dargestellt. Um das Podest 40 in die Fahrposition zu bringen, werden die Geländer 76, 76' eingeklappt und das Podest 40 in das seitliche Rahmenteil 24 eingeschoben, sodass es in der Fahrposition raumsparend innerhalb der Grundfläche des Funktionsrahmens 12 aufgenommen ist.
  • Aus den 44 und 45 ist ersichtlich, dass sich die Wohneinheit in der Wohnkonfiguration mittels ausfahrbarer Stützen, die an den Wohnraumerweiterungsmodulen 16, 18 angeordnet sind und von denen in der Zeichnung lediglich eine Stütze mit dem Bezugszeichen 78 versehen ist, auf dem Untergrund, auf dem die Wohneinheit 2 in der Wohnposition aufsteht, abstützt. Zum Aus- bzw. Einfahren der Stützen 78 sind Stützenantriebsmittel vorgesehen, die bei diesem Ausführungsbeispiel durch hydraulische Stützenantriebsmittel gebildet sind.
  • In 44 und 45 sind ferner den Treppenpodesten 36 bzw. 38 zugeordnete Treppen 80 bzw. 82 dargestellt, von denen nachfolgend lediglich die Treppe 82 anhand der 46 bis 52 näher erläutert wird. Die Treppe 80 ist entsprechend aufgebaut und wird daher nicht näher erläutert.
  • 46 zeigt die Wohneinheit 2 in der Wohnkonfiguration, in der das Wohnraumerweiterungsmodul 16 seitlich ausgefahren ist und sich mittels der Stütze 78 auf dem Untergrund abstützt. Die Treppe 82 ist zusammen mit dem zugeordneten Podest 38 zwischen einer Nichtbenutzungsposition, in der sie sich in der Fahrkonfiguration der Wohneinheit 2 befindet, und einer Benutzungsposition, in der sie sich in der Wohnfiguration der Wohneinheit 2 befindet, beweglich. In der in 46 dargestellten Nichtbenutzungsposition ist die Treppe 82 zusammengeklappt zusammen mit dem zugeordneten Podest 38 in das seitliche Rahmenteil 22 eingeschoben, sodass sie innerhalb der Grundfläche des Funktionsrahmens 12 aufgenommen und parallel zur Rahmenebene angeordnet ist. In der in 49 dargestellten Benutzungsposition bildet die Treppe 82 sich mit ihrem dem Funktionsrahmen 12 abgewandten Ende auf dem Boden abstützend einen Zugang zu der Wohnfläche. Die Treppe 82 ist hierbei auszieh- bzw. ausklappbar an dem zweiten Rahmenteil 22 des Funktionsrahmens 12 angeordnet. Die Überführung der Treppe 82 aus der Nichtbenutzungsposition in die Benutzungsposition wird nachfolgend anhand der 47 bis 49 näher erläutert.
  • In 47 ist dargestellt, wie das Podest 38 zusammen mit der Treppe 82 aus dem seitlichen Rahmenteil 22 ausgezogen wird.
  • Wie in 48 dargestellt, wird bei vollständig ausgezogenem Podest eine schwenkbar mit dem freien Ende des Podests38 verbundene Podeststütze 84 ausgeklappt, mit der sich das Podest 38 auf dem Untergrund abstützt. Daran anschließend wird die Treppe 82 aus dem Podest ausgezogen und in die in 49 dargestellte Benutzungsposition bewegt.
  • 50 und 51 zeigen die Treppe 82 in ihrer Benutzungsposition in einer Draufsicht und einer Perspektivansicht.
  • Der erfindungsgemäße Aufbau der Treppe 82 wird nachfolgend anhand der 51 und 52 näher erläutert. Der Aufbau der Treppe hat für sich genommen unabhängig von der erfindungsgemäßen mobilen Wohneinheit eine eigenständige erfinderische Bedeutung im Sinne einer Klapptreppe, die überall verwendet werden kann, wo eine Treppe benötigt wird, die in der Benutzungsposition eine hohe Stabilität aufweist und in der Nichtbenutzungsposition platzsparend verstaut werden kann.
  • Wie aus den 51 und 52 ersichtlich weist die Treppe 82 2 seitliche Träger 86, 88 auf, zwischen denen eine Mehrzahl von klappbar angeordneten Stufen 90, 92, 94 angeordnet ist. Rein exemplarisch ist in der Zeichnung eine Treppe mit drei Stufen dargestellt. Es versteht sich von selbst, dass entsprechend den jeweiligen Anforderungen und Gegebenheiten die Anzahl der Stufen innerhalb weiter Grenzen wählbar ist.
  • Die Stufen 90, 92, 94 sind derart mit den Trägern 86, 88 verbunden, dass sie in der Nichtbenutzungsposition der Treppe innerhalb der Profilhöhe der Träger 86, 88 angeordnet sind und in der Benutzungsposition der Treppe 82 winkelig zu den Trägern 86, 88 und im Wesentlichen horizontal angeordnet sind, wie aus den 46 bis 48 ersichtlich ist, die die Treppe in ihrer Nichtbenutzungsposition zeigen.
  • Der Aufbau der Stufen 90, 92, 94 wird nachfolgend anhand der Stufe 90 näher erläutert. Die Stufen 92 und 94 sind entsprechend aufgebaut.
  • Die Stufe 90 ist mit einem Ende ihrer Stützfläche um eine im wesentlichen horizontale Stufendrehachse 96 drehbar mit den Trägern 86, 88 verbunden, wobei der Stufe 82 eine Lasche 98 zugeordnet ist, deren eines Ende um eine in Längsrichtung des jeweiligen Trägers 86 bzw. 88 zu der Stufendrehachse 96 beabstandete Laschendrehachse 100 drehbar mit dem Träger 86 bzw. 88 verbunden ist und deren anderes Ende ein Langloch 102 aufweist, in dem ein Zapfen 104 geführt ist, der mit dem anderen Ende der Stufenfläche der Stufe 90 verbunden ist. Auf diese Weise ist in der Benutzungsposition der Treppe 82 eine hohe Stabilität erzielt, wobei in der Nichtbenutzungsposition aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung die Stufen 90, 92, 94 innerhalb der Profilhöhe der Träger 86, 88 aufgenommen sind, sodass die zusammengeklappte Treppe 82 nur so hoch ist wie die Träger 86 und 88. Auf diese Weise kann die Treppe 82 besonders platzsparend verstaut werden, bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel dadurch, dass sie zusammen mit dem zugeordneten Podest 38in der Nichtbenutzungsposition in der seitliche Rahmenteil 22 des Funktionsrahmen 12 eingeschoben ist.
  • 53 zeigt die Wohneinheit 2 in der Wohnkonfiguration, wobei der durch die Wohnraumerweiterungsmodule 16, 18 erweiterten Wohnfläche eine zusätzliche Nutzfläche hinzugefügt ist, die durch eine Terrasse 106 mit vier Terrassenbereichen 108, 110, 112 und 114 gebildet ist. Dabei wird die Terrasse 106 durch einzelne Terrassenelemente gebildet.
  • 54 zeigt ein entsprechendes Terrassenelement 116, dessen Oberseite beispielsweise aus Holz bestehen kann und dessen Unterseite eine Profilierung 118 aufweist.
  • Aus 55 ist ersichtlich, dass die Terrassenelemente 116 raumsparend gestapelt werden können, indem jeweils die Profilierungen zweier im Stapel aufeinanderfolgender Terrassenelemente ineinandergreifen und einen Teilstapel bilden und wobei die so gebildeten Teilstapel übereinander gestapelt einen Stapel 120 bilden.
  • 56 zeigt, wie die Terrassenelemente 116 nebeneinander angeordnet die Terrasse 106 bilden.
  • 57 veranschaulicht, wie der Stapel 120 in der Fahrkonfiguration der Wohneinheit 2 verstaut ist.

Claims (23)

  1. Mobile Wohneinheit (2), mit einem Fahrzeugchassis (4), das eine Fahrzeuglängsachse (6) definiert und einen Wohnaufbau (8) trägt, der einen Wohnraum (10) mit einer Wohnfläche definiert, wobei der Wohnaufbau (8) einen Grundkörper (14) und wenigstens ein an dem Grundkörper (14) befestigtes Wohnraumerweiterungsmodul (16, 81) aufweist, das zur Erweiterung des Wohnraumes (10) durch Modulantriebsmittel aus einer eingefahrenen Position in eine ausgefahrene Position verschiebbar ist, wobei der Grundkörper (14) ein erstes Bodenteil (58) und das oder jedes zweite Wohnraumerweiterungsmodul (16, 18) ein zweites Bodenteil (60 bzw. 62) aufweist, wobei das erste Bodenteil (58) im ausgefahrenen Zustand des oder jedes Wohnraumerweiterungsmoduls (16, 18) mit dessen zweitem Bodenteil (60 bzw. 62) eine Bodenfläche des Wohnraumes bildet, dadurch gekennzeichnet, dass das oder jedes zweite Bodenteil (60, 62) vertikal verstellbar an dem zugeordneten Wohnraumerweiterungsmodul (16, 18) angeordnet ist dass das jeweilige zweite Bodenteil (60, 62) mittels einer Hebe/Senkeinrichtung (64) zwischen einer angehobenen Position und einer abgesenkten Position beweglich ist und dass das oder jedes zweite Bodenteil (60, 62) derart mit der zugeordneten Hebe/Senkeinrichtung (64) in Wirkungsverbindung steht, dass sich das zweite Bodenteil (60, 62) bei eingefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul (16, 18) in der angehobenen und bei ausgefahrenen Wohnraumerweiterungsmodul (16, 18) in der abgesenkten Position befindet, derart, dass das oder jedes zweite Bodenteil (60, 62) in der abgesenkten Position mit dem ersten Bodenteil (58) niveaugleich oder annähernd niveaugleich angeordnet ist und die Bodenteile (58, 60, 62) eine barrierefreie oder annähernd barrierefreie Bodenfläche bilden.
  2. Mobile Wohneinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das oder jedes zweite Bodenteil (60, 62) zwischen der angehobenen und der abgesenkten Position linear vertikal beweglich ist.
  3. Mobile Wohneinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich das oder jedes Wohnraumerweiterungsmodul (16, 18) in Fahrtrichtung des Fahrzeugchassis (4) über die gesamte Länge oder annähernd die gesamte Länge des Fahrzeugchassis (4) erstreckt.
  4. Mobile Wohneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeugchassis (4) einen Funktionsrahmen (12) trägt, der den Wohnaufbau (8) trägt, wobei der Funktionsrahmen (12) ein relativ zu dem Fahrzeugchassis (4) ortsfestes erstes Rahmenteil und wenigstens ein zu dem ersten Rahmenteil verschiebbares zweites Rahmenteil aufweist, das ein Wohnraumerweiterungsmodul (16) trägt und mittels der Modulantriebsmittel zwischen einer eingefahrenen Position und einer ausgefahrenen Position beweglich ist.
  5. Mobile Wohneinheit nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch wenigstens eine Treppe (80, 82), die zwischen einer Nichtbenutzungsposition und einer Benutzungsposition beweglich ist.
  6. Mobile Wohneinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Treppe (80, 82) in der Nichtbenutzungsposition innerhalb der Grundfläche des Funktionsrahmens (12) aufgenommen und parallel zur Rahmenebene angeordnet ist und sich in der Benutzungsposition mit ihrem dem Funktionsrahmen (12) abgewandten Ende auf dem Boden abstützend einen Zugang zu dem Wohnraum (10) bildet.
  7. Mobile Wohneinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Treppe (80, 82) auszieh- bzw. ausklappbar an dem Funktionsrahmen (12) angeordnet ist.
  8. Mobile Wohneinheit nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Treppe (80, 82) über eine parallel zur Rahmenebene des Funktionsrahmens (12) verlaufende Treppenschwenkachse schwenkbar mit einem parallel zur Rahmenebene linear beweglichen Schlitten verbunden ist.
  9. Mobile Wohneinheit nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Treppe (82) zwei seitliche Träger (86, 88) aufweist, zwischen denen eine Mehrzahl von klappbar angeordneten Stufen (90, 92, 94) angeordnet ist, wobei die Stufen (90, 92, 94) derart mit den Trägern (86, 88) verbunden sind, dass sie in der Nichtbenutzungsposition der Treppe (82) innerhalb der Profilhöhe der Träger (86, 88) angeordnet sind und in der Benutzungsposition der Treppe (82) winkelig zu den Trägern (86) und im Wesentlichen horizontal angeordnet sind.
  10. Mobile Wohneinheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass jede Stufe (90, 92, 94) mit einem Ende der Stufenfläche um eine im Wesentlichen horizontale Stufendrehachse (96) drehbar mit den Trägern (86, 88) verbunden ist, wobei der Stufe (90, 92, 94) wenigstens eine Lasche (98) zugeordnet ist, deren eines Ende um eine in Längsrichtung des jeweiligen Trägers (86, 88) zu der Stufendrehachse (96) beabstandete Laschendrehachse (100) drehbar mit dem (86, 88) Träger verbunden ist und deren anderes Ende ein Langloch (102) aufweist, in dem ein Zapfen (104) geführt ist, der mit dem anderen Ende der Stufenfläche der Stufe (90, 92, 94) verbunden ist.
  11. Mobile Wohneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dass jedem Wohnraumerweiterungsmodul (16, 18) wenigstens eine Stütze (78) zugeordnet ist, die mittels Stützenantriebsmitteln zwischen einer eingefahrenen Position und einer ausgefahrenen Position beweglich ist, wobei die Stützenantriebsmittel derart ansteuerbar sind oder angesteuert werden, dass sich die Stütze (78) bei eingefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul (16, 18) in ihrer eingefahrenen Position und bei ausgefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul in ihrer ausgefahrenen Position befindet, derart, dass sich das oder jedes Wohnraumerweiterungsmodul (16, 18) in seinem ausgefahrenen Zustand über die Stütze (78) bzw. Stützen auf einem Untergrund abstützt, auf dem die mobile Wohneinheit (2) aufsteht.
  12. Mobile Wohneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens eine durch Hebebühnenantriebsmittel antreibbare bzw. angetriebene, in Vertikalrichtung bewegliche Hebebühne zum Überbrücken einer Höhendifferenz zwischen dem Niveau des Untergrunds, auf dem die mobile Wohneinheit (2) aufsteht, und dem Bodenflächenniveau bei ausgefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul (16, 18).
  13. Mobile Wohneinheit nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebebühne zwischen einer Nichtbenutzungsposition bei eingefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul und einer Benutzungsposition bei ausgefahrenem Wohnraumerweiterungsmodul (16, 18) beweglich ist.
  14. Mobile Wohneinheit nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebebühne entlang einer linearen Achse zwischen ihrer Nichtbenutzungsposition und ihrer Benutzungsposition ein- und ausfahrbar ist.
  15. Mobile Wohneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Steuerungseinheit zur Ansteuerung der Modulantriebsmittel, der Hebe/Senkeinrichtung (64), der Stützenantriebsmittel und der Hebebühnenantriebsmittel.
  16. Mobile Wohneinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerungseinheit derart ausgebildet und/oder programmiert ist, dass die Hebe/Senkeinrichtung (64) zum Absenken des zweiten Bodenteils (60 bzw. 62) betätigt wird, wenn sich das Wohnraumerweiterungsmodul (6, 18) aus seiner eingefahrenen Position in seine ausgefahrene Position bewegt hat, und dass die Hebe/Senkeinrichtung (64) zum Anheben des zweiten Bodenteils (60, 62) betätigt wird, bevor sich das Wohnraumerweiterungsmodul aus seiner ausgefahrenen Position in seine eingefahrene Position zu bewegen beginnt.
  17. Mobile Wohneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Wohnraumerweiterungsmodul (16, 18) Teile einer Möblierung des Wohnraumes (10) trägt.
  18. Mobile Wohneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Wohnraumerweiterungsmodul (16, 18) quer zur Fahrzeuglängsachse (6) ein- und ausfahrbar ist.
  19. Mobile Wohneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Modulantriebsmittel und/oder die Hebe/Senkeinrichtung (64) und/oder die Stützenantriebsmittel und/oder die Hebebühnenantriebsmittel wenigstens eine hydraulische Antriebseinrichtung und/oder wenigstens eine elektromotorische Antriebseinrichtung aufweisen.
  20. Mobile Wohneinheit nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine elektromotorische Antriebseinrichtung als Spindeltrieb ausgebildet ist.
  21. Mobile Wohneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wohneinheit (2) Teil eines motorisierten Fahrzeugs oder eines nichtmotorisierten Fahrzeugs ist.
  22. Mobile Wohneinheit nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das motorisierte Fahrzeug ein Reisemobil oder ein Wohnmobil ist.
  23. Mobile Wohneinheit nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das nichtmotorisierte Fahrzeug ein Anhänger ist.
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