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DE102017011309A1 - Verpackungsmaschine zum Herstellen von Zigarettenpackungen - Google Patents

Verpackungsmaschine zum Herstellen von Zigarettenpackungen Download PDF

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DE102017011309A1
DE102017011309A1 DE102017011309.2A DE102017011309A DE102017011309A1 DE 102017011309 A1 DE102017011309 A1 DE 102017011309A1 DE 102017011309 A DE102017011309 A DE 102017011309A DE 102017011309 A1 DE102017011309 A1 DE 102017011309A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
separable
unit
packaging machine
production
folding
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102017011309.2A
Other languages
English (en)
Inventor
Michael Schlenker
Henry Buse
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Focke and Co GmbH and Co KG filed Critical Focke and Co GmbH and Co KG
Priority to DE102017011309.2A priority Critical patent/DE102017011309A1/de
Priority to CN201880079150.2A priority patent/CN111479753B/zh
Priority to PCT/EP2018/083729 priority patent/WO2019110704A1/de
Priority to EP18815641.8A priority patent/EP3720773B1/de
Priority to US16/770,372 priority patent/US11505346B2/en
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Verpackungsmaschine zum Herstellen von Packungen mit einer Gruppe (23) von Zigaretten als Packungsinhalt, mit einzelnen, in einem Fertigungsstrang nebeneinander angeordneten Fertigungseinheiten (11-16), die jeweils im Bereich oder entlang von (gedachten) Trennebenen zwischen ihnen voneinander (zerstörungsfrei) separierbar und bei Bedarf aus dem Fertigungsstrang entfernbar sind, wobei die Verpackungsmaschine durch Entfernen mindestens einer separierbaren Fertigungseinheit (11-16) aus dem Fertigungsstrang, durch Ersetzen mindestens einer separierbaren Fertigungseinheit (11-16) durch eine andere separierbare Fertigungseinheit (11-16) und/oder durch Hinzufügen mindestens einer weiteren separierbaren Fertigungseinheit (11-16) zu dem Fertigungsstrang von einer ersten Konfiguration, in der eine erste Packungsart fertigbar ist, in eine zweite Konfiguration überführbar ist, in der eine zweite, sich von der ersten Packungsart unterscheidende Packungsart fertigbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungsmaschine zum Herstellen von Packungen mit einer Gruppe von Zigaretten als Packungsinhalt mit einzelnen, in einem Fertigungsstrang nebeneinander angeordneten Fertigungseinheiten. Die Erfindung betrifft des Weiteren ein Verfahren zum Überführen einer solchen Verpackungsmaschine von einer ersten Konfiguration, in der eine erste Packungsart fertigbar ist, in eine zweite Konfiguration, in der eine sich von der ersten Packungsart unterscheidende Packungsart fertigbar ist.
  • Im Zigarettenverpackungsbereich sind seit einigen Jahren besondere Packungen von Interesse. Zum einen Packungen, bei denen die Zigarettengruppe bis auf den Bereich einer Entnahmeöffnung nahezu vollständig von einer formstabilen Innenumhüllung umgeben ist, wobei die Entnahmeöffnung durch eine insbesondere wiederverschließbare Verschlusslasche bzw. ein Verschlussetikett abgedeckt ist. Diese Innenpackung ist in eine ebenfalls formstabile Außenumhüllung integriert, beispielsweise eine Klapp-Schachtel aus Karton. Eine solche Packung wird auch als Box-in-Box-Packung bezeichnet. Ebenfalls besonderes Interesse haben Packungen geweckt, die zwar auch eine Innenpackung bzw. ein Tray aus formstabilem Material aufweisen, die allerdings wiederum zunächst in eine gesonderte Dichtinnenpackung aus Folie integriert ist, wobei die Dichtinnenpackung eine von einem Verschlussetikett überdeckte Entnahmeöffnung aufweist. Die Dichtinnenpackung wiederum ist in einer gesonderten, formstabilen Außenpackung integriert.
  • Für die verschiedenen Ausführungsformen solcher Packungen sind unterschiedliche Verpackungsmaschinen notwendig. Dies ist aufwändig und teuer.
  • Ausgehend hiervon ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verpackungsmaschine der eingangs genannten Art anzugeben, mit der unterschiedliche Packungsarten bedarfsweise gefertigt werden können. Es ist weiterhin Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren anzugeben, mit der eine solche Verpackungsmaschine von der Produktion einer ersten Verpackungsart zu der Produktion einer zweiten, sich unterscheidenden Packungsart überführt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Verpackungsmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 17.
  • Danach wird eine Verpackungsmaschine zum Herstellen von Packungen mit einer Gruppe von Zigaretten als Packungsinhalt angegeben mit einzelnen, in einem insbesondere geradlinigen Fertigungsstrang nebeneinander angeordneten Fertigungseinheiten, die jeweils im Bereich oder entlang von insbesondere senkrecht zum Fertigungsstrang bzw. senkrecht zur Fertigungsflussrichtung verlaufenden, bevorzugt vertikalen (gedachten) Trennebenen zwischen ihnen (zerstörungsfrei) voneinander separierbar und bei Bedarf aus dem Fertigungsstrang entfernbar sind, wobei die Verpackungsmaschine durch Entfernen mindestens einer separierbaren Fertigungseinheit aus dem Fertigungsstrang, durch Ersetzen mindestens einer separierbaren Fertigungseinheit durch eine andere separierbare Fertigungseinheit und/oder durch Hinzufügen mindestens einer weiteren separierbaren Fertigungseinheit zu dem Fertigungsstrang von einer ersten Konfiguration, in der eine erste Packungsart fertigbar ist, in eine zweite Konfiguration überführbar ist, in der eine zweite, sich von der ersten Packungsart unterscheidende Packungsart fertigbar ist.
  • Die Verpackungsmaschine weist in der ersten Konfiguration in Fertigungsflussrichtung nacheinander mindestens auf:
    • • eine separierbare Fertigungseinheit zum Formieren von Zigarettengruppen - Formierungseinheit -,
    • • eine erste separierbare Fertigungseinheit - erste Falteinheit -, in der unter Bildung einer Innenpackung ein Innenzuschnitt aus Karton oder aus einem anderen zur Bildung einer formstabilen (Innen-)Packung geeigneten (faltbarem) Material um die jeweilige Zigarettengruppe gefaltet wird,
    • • insbesondere an diese angrenzend eine separierbare Fertigungseinheit - Dichtinnenpackungseinheit -, in der jeweils aus der Innenpackung eine Dichtinnenpackung erster Art gebildet oder in der eine Dichtinnenpackung erster Art endgefaltet wird oder in der jeweils eine die Innenpackung beinhaltende Dichtinnenpackung erster Art gebildet wird,
    • • insbesondere an diese angrenzend eine zweite separierbare Fertigungseinheit - zweite Falteinheit -, in der jeweils unter Bildung einer Außenpackung ein Außenzuschnitt aus Karton oder einem anderen zur Bildung einer formstabilen (Außen-)Packung geeigneten (faltbaren) Material jeweils um die Dichtinnenpackung erster Art gefaltet wird,
    • • insbesondere an diese angrenzend eine separierbare Fertigungseinheit - Aushärteeinheit -, in zwischen miteinander verklebten Faltlappen angeordneter Klebstoff des jeweiligen Außenzuschnitts der Außenpackung aushärten kann.
  • Unter „Aushärten“ sind sämtliche physikalischen oder chemischen Aushärtearten zu verstehen. Unter anderem bei Wasser- oder andere Lösungsmittel enthaltenden Klebstoffen das Trocknen derselben oder bei Hot-Melt-Klebstoff das Abbinden etc. desselben.
  • Vorzugsweise verfügen die separierbaren Fertigungseinheiten jeweils über mindestens einen eigenen Servomotor zum Antrieb mindestens eines bewegbaren Organs der Fertigungseinheit bzw. der Fertigungseinheiten, bevorzugt sämtlicher anzutreibender bewegbarer Organe der Fertigungseinheit(en), insbesondere mindestens eines Förderorgan.
  • Alternativ kann auch mehreren der separierbaren Fertigungseinheiten, insbesondere jeweils höchstens zwei oder drei der separierbaren Fertigungseinheiten, jeweils ein gemeinsamer solcher Servomotor zugeordnet sein.
  • Vorzugsweise ist mindestens zwei separierbaren Fertigungseinheiten jeweils ein gemeinsamer Servomotor zum Antrieb von bewegbaren Organen der Fertigungseinheiten zugeordnet, wobei nur eine dieser separierbaren Fertigungseinheiten den Servomotor aufweist, und wobei mindestens ein bewegbares Organ der nicht den Servomotor aufweisenden separierbaren Fertigungseinheit über ein Getriebe mit dem Servomotor der anderen, den Servomotor aufweisenden separierbaren Fertigungseinheit verbunden ist.
  • Weiter vorzugsweise verfügen mindestens zwei oder sämtliche der separierbaren Fertigungseinheiten jeweils ausschließlich über Gehäuse bzw. Einhausungen, die nur ihnen zugeordnet sind und sich insbesondere nicht in den Bereich der jeweils im Fertigungsstrang benachbarten Fertigungseinheit erstrecken.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Verpackungsmaschine in der zweiten Konfiguration in Fertigungsflussrichtung nacheinander mindestens auf:
    • • die separierbare Formierungseinheit,
    • • die erste separierbare Falteinheit,
    • • insbesondere angrenzend an diese anstelle der separierbaren Dichtinnenpackungseinheit für die Bildung der Dichtinnenpackung erster Art eine andere separierbare Dichtinnenpackungseinheit für die Bildung einer Dichtinnenpackung zweiter, sich von der ersten unterscheidenden Art,
    • • insbesondere an diese angrenzend die zweite separierbare Falteinheit, in der jeweils ein Außenzuschnitt aus Karton oder aus einem anderen, zur Bildung einer formstabilen (Außen-)Packung geeigneten Material um die Dichtinnenpackung zweiter Art gefaltet wird,
    • • insbesondere an diese angrenzend die separierbare Aushärteeinheit.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Verpackungsmaschine in der zweiten Konfiguration in Fertigungsflussrichtung nacheinander mindestens auf:
    • • die separierbare Formierungseinheit,
    • • an diese angrenzend eine separierbare Fertigungseinheit - Hülleinheit -, in der ein Zuschnitt aus Hüllmaterial, insbesondere Folienmaterial oder (beschichtetes) Papier, etwa Stanniol oder alukaschiertes Papier, zur Bildung einer die Zigarettengruppe ganz oder teilweise umgebenden Hülle um die Zigarettengruppe gefaltet wird,
    • • an diese angrenzend - nach Entfernung der ersten separierbaren Falteinheit, sowie nach Entfernung der separierbaren Dichtinnenpackungseinheit zur Bildung einer Dichtinnenpackung erster Art -, die zweite separierbare Falteinheit, in der unter Bildung einer Außenpackung ein Außenzuschnitt aus (dünnem) Karton oder einem anderen zur Bildung einer formstabilen (Außen-)Packung geeigneten Material um die teilweise oder vollständig von dem Hüllmaterialzuschnitt umgebene Zigarettengruppe gefaltet wird,
    • • an diese angrenzend die separierbare Aushärteeinheit.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist zwischen der separierbaren Formierungseinheit und der ersten separierbaren Falteinheit, insbesondere jeweils an diese beiden angrenzend, eine separierbare Fertigungseinheit angeordnet, - Transfereinheit -, die die jeweiligen Zigarettengruppen von der separierbaren Formierungseinheit zu der ersten separierbaren Falteinheit fördert.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hüllt die separierbare Transfereinheit die Zigarettengruppen zusätzlich ganz oder teilweise in einen Zuschnitt aus Hüllmaterial ein, insbesondere Folienmaterial oder (beschichtetes) Papier, etwa Stanniol oder alukaschiertes Papier, insbesondere derart, dass der jeweilige Hüllmaterialzuschnitt becherartig oder u-förmig um die jeweilige Zigarettengruppe gefaltet wird, sodass der Hüllmaterialzuschnitt die Filter der Zigaretten mindestens in ihrem Endbereich nicht überdeckt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist im Bereich oder entlang der Trennebene zwischen jeweils zwei separierbaren Fertigungseinheiten jeweils ein Förderorgan der einen separierbaren Fertigungseinheit benachbart zu einem Förderorgan der anderen separierbaren Fertigungseinheit angeordnet, und zwar derart, dass die jeweiligen Zigarettengruppen von dem einen Förderorgan zu dem anderen Förderorgan übergeben werden können.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst die erste und/oder die zweite Falteinheit einen Faltrevolver, der unter Bildung der Innenpackung den Innenzuschnitt um die Zigarettengruppe faltet bzw. der unter Bildung der Außenpackung den Außenzuschnitt jeweils um die Dichtinnenpackung faltet.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist/sind die Rotationsebene des Faltrevolvers der ersten separierbaren Faltrevolvereinheit und/oder die Rotationsebene des Faltrevolvers der zweiten separierbaren Faltrevolvereinheit horizontal angeordnet.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die erste separierbare Falteinheit und die zweite separierbare Falteinheit (im Wesentlichen) identisch ausgebildet.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die separierbare Dichtinnenpackungseinheit eine Wendeeinrichtung auf, die die jeweilige Innen- oder Dichtinnenpackung mit der in ihr integrierten Zigarettengruppe - insbesondere innerhalb der Förderebene, in der die Zigarettengruppe im Bereich der Wendeeinrichtung gefördert wird, oder innerhalb einer Ebene parallel zu dieser - dreht, insbesondere um 180°, ggf. in einzelnen Teildrehungen, bevorzugt in einer Horizontalebene.
  • Es kann alternativ auch vorgesehen sein, die jeweilige Innen- oder Dichtinnenpackung in zwei oder mehr Einzeldrehungen so zu drehen, dass bezogen auf die Förderstrecke, entlang der die Innen- oder Dichtinnenpackung im Bereich der Wendeeinrichtung gefördert wird, insgesamt eine 0°-Drehung erfolgt. Also beispielsweise, indem zunächst eine erste Drehung (bspw. 90°) in einer ersten Drehrichtung erfolgt, anschließend eine zweite Drehung gleichen Betrags in einer zweiten, entgegengesetzten Drehrichtung (bspw. -90°).
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Dichtpackungseinheit eine Fördereinrichtung auf, die die jeweilige Innen- oder Dichtinnenpackung mit parallel zur Förderrichtung ausgerichteten Zigaretten in den Bereich der Wendeeinrichtung fördert, insbesondere entlang einer geradlinigen Förderstrecke der Fördereinrichtung.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Dichtinnenpackung jeweils eine allseitig dichte, separate Packung, insbesondere teilweise aus Folie mit einer von einem Verschlussetikett überdeckten Entnahmeöffnung, die die jeweilige Innenpackung mitsamt Zigarettengruppe vollständig umhüllt.
  • Alternativ ist die Dichtinnenpackung eine jeweils allseitig dichte, aus der jeweiligen Innenpackung gebildete bzw. entstandene Packung, bei der eine oder jede Öffnung der Innenpackung vollflächig mit einem Etikett überdeckt ist, insbesondere einem Verschlussetikett.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird das oder jedes die Öffnung überdeckende Etikett in der separierbaren Dichtinnpackungseinheit auf die Innenpackung aufgebracht, bevorzugt nach bzw. stromab einer (ggf. ersten Teil-)Drehung der Innenpackung durch die Wendeeinrichtung.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Innenzuschnitt, der in der ersten separierbaren Falteinheit um die Zigarettengruppe gefaltet wird, vor dem Faltenvorgang bereits mit einem Verschlussetikett versehen, das so angeordnet ist, dass es eine Entnahmeöffnung der späteren Dichtinnenpackung überdeckt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Aushärteeinrichtung eine Fördereinrichtung mit einer senkrecht zur insbesondere geradlinigen Förderstrecke der Förderreinrichtung der Dichtinnenpackungseinheit verlaufenden, insbesondere ebenfalls geradlinigen Förderstrecke auf, entlang der die Außenpackungen gefördert werden, insbesondere aus der Verpackungsmaschine ausgeschleust werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass die Verpackungsmaschine von der ersten Konfiguration, in der die erste Packungsart fertigbar ist, in eine zweite Konfiguration überführt wird, in der eine zweite, sich von der ersten Packungsart unterscheidende Packungsart fertigbar ist, indem mindestens eine der separierbaren Fertigungseinheiten aus dem Fertigungsstrang entfernt wird, indem in dem Fertigungsstrang mindestens eine der separierbaren Fertigungseinheit durch eine andere separierbare Fertigungseinheit ersetzt wird und/oder indem mindestens eine weitere separierbare Fertigungseinheit dem Fertigungsstrang hinzugefügt wird.
  • In einer Weiterbildung dieses Gedankens wird die Verpackungsmaschine in die zweite Konfiguration überführt, indem die separierbare Dichtinnenpackungseinheit für die Bildung der Dichtinnenpackung erster Art aus dem Fertigungsstrang entfernt und durch eine andere separierbare Dichtinnenpackungseinheit für die Bildung einer Dichtinnenpackung zweiter, sich von der ersten unterscheidenden Art ersetzt wird.
  • Weitere Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Patentansprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung. Darin zeigt:
    • 1 schematisch Haupthandhabungsschritte, die in verschiedenen Konfigurationen einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackungsmaschine ablaufen,
    • 2 eine schematische Darstellung einzelner Fertigungsstufen verschiedener Packungsarten, die in verschiedenen Konfigurationen der Verpackungsmaschine gefertigt werden können,
    • 3 in Schrägansicht eine sogenannte Box-in-Box-Packung, herstellbar in einer ersten Konfiguration der Verpackungsmaschine,
    • 4 die Zigarettenpackung aus 3, allerdings zusätzlich mit einer innersten Hüllmaterial- bzw. Stanniolumhüllung der Zigarettengruppe, die die Zigarettengruppe teilweise umgibt, herstellbar in einer weiteren Konfiguration der Verpackungsmaschine,
    • 5 eine Standard-Klappschachtel, wobei eine Hüllmaterial- bzw. Stanniolumhüllung die Zigarettengruppe vollständig umgibt, herstellbar in einer weiteren Konfiguration der erfindungsgemäßen Verpackungsmaschine,
    • 6 sämtliche separierbaren Fertigungseinheiten der Verpackungsmaschine in Schrägansicht, der Übersichtlichkeit halber jeweils voneinander beabstandet,
    • 7 die Verpackungsmaschine aus 6 in einer/der Konfiguration, in der sie zur Herstellung einer Box-in-Box-Packung entsprechend 4 geeignet ist,
    • 8 eine Seitenansicht einer separierbaren Dichtinnenpackungseinheit der Verpackungsmaschine entsprechend der Konfiguration aus 7,
    • 9 die Einzelheit IX aus 8 in vergrößerter Darstellung,
    • 10 eine Draufsicht entsprechend der Pfeilrichtung X in 9,
    • 11 einen Schnitt durch die Einzelheit der 9 entlang der Schnittlinie XI-XI,
    • 12 die Einzelheit XII aus 10 in vergrößerter Darstellung,
    • 13 die Einzelheit aus 12 in einem späteren Bewegungszustand,
    • 14 eine Draufsicht auf den Abschnitt der separierbaren Dichtinnenpackungseinheit aus 8 entsprechend der Blickrichtung XIV in 8,
    • 15 eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie XV-XV in 14,
    • 16 eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie XVI-XVI in 14,
    • 17 eine weitere Konfiguration der Verpackungsmaschine zur Herstellung von Box-in-Box-Packungen entsprechend 3,
    • 18 eine Übersicht über verschiedene Haupthandhabungsschritte in weiteren alternativen Konfigurationen der Verpackungsmaschine, in denen anstelle von Box-in-Box-Packungen sogenannte Sealed-Bundle-Packungen mit Kuvertfaltung bzw. Flow-Wrap-Packungen gefertigt werden können.
  • Eine erfindungsgemäße Verpackungsmaschine 10 zur Herstellung von Zigarettenpackungen verfügt in einer ersten Konfiguration über einzelne, in einem Fertigungsstrang nebeneinander angeordnete, separierbare Fertigungseinheiten 11-16, vgl. 7.
  • In der Konfiguration gemäß 7 ist es unter anderem möglich, die in 4 dargestellte Packungsart 18 „Box-in-Box mit Stanniol/Hüllmaterial-Teilumhüllung“ herzustellen.
  • Die Verpackungsmaschine 10 kann in einfacher Weise in andere Konfigurationen überführt werden, in denen es jeweils möglich ist, unter anderem die in den 3 und 5 dargestellten Packungsarten 17 „Box-in-Box ohne Stanniol/Hüllmaterial-Teilumhüllung“ und 19 „Standard Hinge-Lid mit vollständiger Stanniol/Hüllmaterial-Umhüllung“ herzustellen.
  • Weiter ist die Verpackungsmaschine 10 in Konfigurationen überführbar, in denen sogenannte Sealed-Bundle-Packungen hergestellt werden können. Einmal Sealed-Bundle-Packungen 20, vgl. 18, mit sogenannter Kuvertfaltung sowie Sealed-Bundle-Packungen 21 als Flow-Wrap-Packung.
  • Die vorliegenden Ausführungsbeispiele der Konfigurationen der Verpackungsmaschine 10 konzentrieren sich - ohne beschränkend zu wirken - vornehmlich auf die Herstellung der vorgenannten Packungsarten 17 - 19.
  • Diese sind wie folgt aufgebaut:
  • Bei der im Wesentlichen quaderförmigen Box-in-Box-Packung 17 umgibt eine Innenpackung 22 aus formstabilem, faltbaren Material, insbesondere (dünnem) Karton oder (dickerem) Papier, eine formierte Zigarettengruppe 23. Die Innenpackung 22 weist im oberen Bereich eine Entnahmeöffnung 24 zur Entnahme der Zigaretten 28 der Zigarettengruppe 23 auf, die im geschlossenen Zustand der Packung 17 durch ein Verschlussetikett 25 verschlossen ist.
  • Das Verschlussetikett 25 ist vorzugsweise mit einem Leim versehen, der ein mehrfaches Verwenden bzw. ein mehrfaches Schließen und Öffnen des Verschlussetiketts 25 ermöglicht.
  • Das Verschlussetikett 25 bildet zusammen mit der Innenpackung 22 eine Dichtinnenpackung 26, die die Zigarettengruppe 23 nach außen abdichtet.
  • Die Dichtinnenpackung 26 sitzt in einer gesonderten Außenpackung 27 aus ebenfalls formstabilem Material, insbesondere (dünnem) Karton oder (dickerem) Papier. Die Außenpackung 27 ist vorliegend als sogenannte Klappschachtel- oder Hinge-Lid-Packung ausgebildet. Sie kann alternativ auch als Kappenschachtel oder Schieber-Hülse-Packung oder eine andere Packungsart aus formstabilen Material ausgebildet sein.
  • Das Verschlussetikett 25 ist in einem Endbereich an einem schwenkbaren Deckelteil 28 der Außenpackung 27 angebracht, sodass beim Öffnen des Deckelteils 28 relativ zu einem durch das Deckelteil 28 verschließbaren, becherförmigen Schachtelteil 33, an dem das Deckelteil 28 schwenkbar angelegt ist, automatisch das Verschlussetikett 25 von einer/der Verschlussstellung, in der es die Entnahmeöffnung 24 überdeckt, in eine in 3 dargestellte, die Entnahmeöffnung freigebende Stellung überführt wird.
  • Dies muss aber nicht sein. Es ist auch denkbar, das Verschlussetikett 25 nicht an dem Deckelteil 28 anzubringen. In diesem Fall würde das Verschlussetikett 25 einen Handhabungsabschnitt aufweisen, der es einem Benutzer erlaubt, das Verschlussetikett 25 von Hand nach oben zu ziehen, um die Entnahmeöffnung 24 freizugeben.
  • Die Packung 18 gemäß 4 gleicht der Packung 17 weitgehend, sodass übereinstimmende Teile mit denselben Bezugszeichen versehen sind. Allerdings ist die Zigarettengruppe 23 in der Packung 18 zusätzlich noch unmittelbar mit einer becherartigen Hülle 30 teilweise umhüllt, nämlich unter mindestens bereichsweise, bevorzugt vollständiger Freilassung der Filter 31 der Zigaretten 29.
  • Die Hülle oder Umhüllung 30 besteht vorliegend aus Stanniol. Es können aber auch andere Hüllmaterialien verwendet werden, wie etwa (alukaschiertes) Papier.
  • Über diese Hülle 30 können beispielsweise Aromastoffe, wie etwa Menthol oder dergleichen, in die Zigaretten 29 eingebracht werden, mit denen die Hülle 30 zu diesem Zweck getränkt ist.
  • Bei der Zigarettenpackung 19 gemäß 5 handelt es sich um eine konventionelle Klappschachtel bzw. Hinge-Lid-Packung. Die Außenpackung 27 entspricht dabei derjenigen der Packungen 17, 18. Allerdings ist die (nicht erkennbare) Zigarettengruppe 23 nicht in eine formstabile Innenpackung integriert, sondern ausschließlich von einer Hülle 30 umgeben, und zwar vollständig.
  • Auch bei dem Material der Hülle 30 der Packung 19 kann es sich um Stanniol, alukaschiertes Papier oder ein anderes geeignetes Hüllmaterial handeln. Die Zigarettenpackung 19 weist zudem in bekannter Weise einen Kragen 32 auf.
  • Die einzelnen separierbaren Fertigungseinheiten 11-16 der Verpackungsmaschine 10 sind im Bereich von (gedachten) Trennbereichen bzw. (insbesondere vertikalen) Trennebenen zwischen jeweils zwei benachbarten separierbaren Fertigungseinheiten 11-16 voneinander zerstörungsfrei separierbar. In 6 sind die Fertigungseinheiten 11-16 in separiertem Zustand gezeigt. Jeweils benachbarte Fertigungseinheiten 11-16 weisen eine Lücke zwischeneinander auf, während sie in 7 jeweils einander angrenzen.
  • Die Verpackungsmaschine 10 kann - wie oben angedeutet - verschiedene Konfigurationen annehmen bzw. jeweils in eine andere Konfiguration überführt werden.
  • Nachfolgend werden zunächst die Hauptfunktionen der einzelnen separierbaren Fertigungseinheiten 11-16 der Verpackungsmaschine 10 beschrieben.
  • Mit der Maschinenkonfiguration gemäß 7 können Box-in-Box-Packungen 18 mit teilweiser Hülle 30 gefertigt werden.
  • In der separierbaren Fertigungseinheit 11 - Formierungseinheit - werden einzelne, aus einem Zigarettenmagazin 34 stammende Zigaretten 29 zu Zigarettengruppen 23 formiert (in der Regel besteht eine Zigarettengruppe aus drei übereinander angeordneten Lagen von Zigaretten, es könne aber auch mehr oder weniger sein) und anschließend an die separierbare Fertigungseinheit 12 übergeben.
  • Die separierbare Fertigungseinheit 12 ist eine Transfereinheit, deren eine Funktion ist, die Zigarettengruppen 23 zu der nachfolgenden angrenzenden separierbaren Fertigungseinheit zu transferieren, nämlich einer ersten separierbaren Falteinheit 13.
  • Die separierbare Transfereinheit 12 versieht die Zigarettengruppen 23 des Weiteren jeweils mit einer bzw. der Hülle 30. Zu diesem Zweck werden in diesem Fall von einer Hüllmaterialbobine 84 Zuschnitte 35 abgetrennt und jeweils ein Zuschnitt 35 für eine solche Hülle 30, vgl. auch 18, wird um die Zigarettengruppe 23 gefaltet.
  • Falls eine solche Hülle 30 nicht gewünscht sein sollte, etwa weil die Box-in-Box-Packungen 17 ohne Hülle gefertigt werden sollen, kann die separierbare Transfereinheit 12 durch eine andere Transfereinheit ersetzt werden, bei der entsprechende Aggregate zum Versehen der Zigarettengruppe 23 mit der Umhüllung 30 fehlen.
  • Alternativ könnte die separierbare Transfereinheit 12 zu diesem Zweck aus der Verpackungsmaschine 10 auch ersatzlos entfernt und die separierbaren Fertigungseinheiten 11, 13 in den Trennbereichen bzw. Trennebenen unmittelbar aneinander gerückt werden. Die Zigarettengruppen 23 würden dann unmittelbar von der Formierungseinheit 11 zu der ersten Falteinheit 13 gefördert werden.
  • Es ist nochmals alternativ auch vorstellbar, die separierbare Transfereinheit 12 so auszubilden, dass bedarfsweise alternativ entweder die Zigarettengruppen 23 mit der Umhüllung 30 versehen werden oder die Zigarettengruppen 23 ohne weitere Maßnahmen zu der ersten Falteinheit 13 weitergefördert werden. Die Zigarettengruppe 23 kann dann entweder mit oder ohne Hülle 30 zu der ersten Falteinheit 13 gefördert werden.
  • In der separierbaren ersten Falteinheit 13 wird in der Konfiguration der 7 die Innenpackung 22 gebildet, indem jeweils ein aus einem Zuschnittmagazin 82 stammender Innenzuschnitt 39, der für die Bildung der Innenpackung 22 geeignet ist (aus Karton oder dem anderen formstabilen Material), um die jeweilige Zigarettengruppe 23 gefaltet wird.
  • Zu diesem Zweck verfügt die separierbare erste Falteinheit 13 über eine Falteinrichtung 37, die unter anderem einen Faltrevolver 38, vorliegend in einer horizontalen Ebene drehend, umfasst.
  • In der ersten separierbaren Falteinheit 13, vgl. auch 1, wird die Zigarettengruppe 23 (gegebenenfalls zusammen mit der Hülle 30) in einen bereitgehaltenen Innenzuschnitt 39 integriert, der zur Bildung der Innenpackung 22 mittels geeigneter Faltorgane um die Zigarettengruppe 23 herumgefaltet wird.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel wird die gebildete Innenpackung 22 in der ersten separierbaren Falteinheit 13 bis auf zwei (in einer Horizontalebene) abstehende Seitenlappen 39a, 39b weitgehend endgefaltet.
  • Die Seitenlappen 39a, 39b werden erst in der in Fertigungsflussrichtung nächsten, angrenzenden separierbaren Fertigungseinheit 14 endgefaltet und verleimt.
  • Bei dieser separierbaren Fertigungseinheit 14, zu der die Innenpackungen 22 nach teilweiser Fertigstellung gefördert werden, handelt es sich um eine separierbare Dichtinnenpackungseinheit, in der jeweils aus der Innenpackung 22 eine bzw. die Dichtpackung 26 gebildet bzw. gefertigt wird.
  • Zu diesem Zweck wird insbesondere, vgl. auch 1, jeweils das Verschlussetikett 25 mittels eines Etikettieraggregats 40 auf die Entnahmeöffnung 24 der jeweiligen Innenpackung 22 aufgebracht.
  • Weiter umfasst die separierbare Dichtinnenpackungseinheit 14 eine Wendeeinrichtung 60, die die jeweilige Innenpackung 22 bzw. die aus der Innenpackung 22 gefertigte Dichtinnenpackung 26 in zwei Schritten um jeweils 90° und somit insgesamt um 180° relativ zu einer Förderstrecke 50 einer Fördereinrichtung 49 der separierbaren Dichtinnenpackungseinheit dreht, entlang der die Innenpackungen 22 jeweils gefördert werden.
  • Zuvor werden in der separierbaren Dichtinnenpackungseinheit 14 die noch nicht endgefalteten Seitenlappen 39a, 39b der Innenpackung 22 mit Leim versehen und endgefaltet.
  • Die weiteren Details hierzu werden weiter unten noch näher erläutert.
  • Die von der separierbaren Dichtinnenpackungseinheit 14 aus den Innenpackungen 22 gefertigten Dichtinnenpackungen 26 werden dann an eine separierbare zweite Falteinheit 15 übergeben.
  • In der separierbaren zweiten Falteinheit 15 wird jeweils unter Bildung der Außenpackungen 27 ein aus einem Zuschnittmagazin 83 stammender Außenzuschnitt 44 aus Karton (oder einem anderen geeigneten formstabilen Material, vgl. oben) um die Dichtinnenpackung 26 gefaltet, vgl. auch 1. Zu diesem Zweck verfügt die separierbare zweite Falteinheit 15 über eine Falteinrichtung 86, die unter anderem einen Faltrevolver 87, vorliegend in einer horizontalen Ebene drehend, umfasst. In der zweiten separierbaren Falteinheit 15 wird demnach die Dichtinnenpackung 26 in einen bereitgehaltenen Außenzuschnitt 44 integriert, der zur Bildung der Außenpackung 22 mittels geeigneter Faltorgane um die Zigarettengruppe 23 herumgefaltet wird.
  • Die Außenpackung 27 wird dabei ähnlich wie die Innenpackung 22 weitgehend bis auf zwei seitlich (in einer Horizontalebene) abstehende Seitenlappen 44a, 44b in der separierbaren zweiten Falteinheit 15 endgefaltet.
  • In diesem weitgehend endgefalteten Zustand mit abstehenden Seitenlappen 44a, 44b werden die Außenpackungen 27 zu der separierbaren Fertigungseinheit 16 weitergefördert, nämlich einer separierbaren Aushärteeinheit.
  • Eine der wesentlichen Funktionen der separierbaren Aushärteeinheit 16 besteht darin, das Aushärten von zwischen miteinander verklebten Faltlappen der Innenpackung 22 und/oder der Außenpackung 27 und ggf. der Hülle 30 angeordnetem Klebestoff zu ermöglichen. Zu diesem Zweck kann die Fördereinrichtung 36 beispielsweise über zwei Aushärterrevolver-, insbesondere Trocknungsräder bzw. -revolver 36a, 36b verfügen.
  • Zusätzlich werden vorliegend noch die Seitenlappen 44a, 44b in der separierbaren Aushärteeinheit 16 beleimt bzw. verklebt und endgefaltet, vgl. auch 1.
  • Wie oben bereits angedeutet kann die Verpackungsmaschine 10 beispielsweise ausgehend von der in 7 gezeigten Konfiguration in eine andere Konfiguration überführt werden, in der eine andere Packungsart produziert werden kann.
  • Beispielsweise in eine Konfiguration, in der die Box-in-Box-Packung 17 produziert werden kann, indem die Transfereinheit 12, die auch die Hülle 30 fertigt, ersetzt wird durch die (nicht dargestellte) Transfereinheit, die keine solche Hülle 30 fertigt und die Zigarettengruppen 23 ohne die Umhüllung von der Formierungseinheit 12 zu der separierbaren ersten Falteinheit 14 transferiert bzw. fördert.
  • Ausgehend von der Konfiguration der 7 kann die Verpackungsmaschine 10 auch in eine Konfiguration überführt werden, in der die Zigarettenpackungen 19, also die konventionellen Hinge-Lid-Packungen gefertigt werden. Zu diesem Zweck kann die erste separierbare Falteinheit 13 aus dem Fertigungsstrang entfernt werden. Genauso die Dichtpackungseinheit 14. Die Transfereinheit 12, die insbesondere in diesem Fall auch als Hülleinheit bezeichnet wird, in der dann ein Zuschnitt aus Hüllmaterial, insbesondere Folienmaterial oder (beschichtetes) Papier, etwa Stanniol oder alukaschiertes Papier, zur Bildung einer die Zigarettengruppe (23) ganz oder teilweise umgebenden Hülle um die Zigarettengruppe (23) gefaltet wird, und die Formierungseinheit 11 werden dann unmittelbar an die zweite separierbare Falteinheit herangerückt, sodass die Lücken, die die erste separierbare Falteinheit 13 und die Dichtpackungseinheit 14 hinterlassen, gefüllt sind.
  • Zusätzlich wird dem Fertigungsstrang in diesem Fall eine weitere, in 6 gezeigte separierbare Fertigungseinheit 45 hinzugefügt, nämlich eine separierbare Krageneinheit 45.
  • Diese separierbare Krageneinheit 45 wird dann im Bereich der separierbaren zweiten Falteinheit 15 in den Fertigungsfluss der Verpackungsmaschine 10 integriert. In der Krageneinheit 45 werden einzelne Kragen 32 (aus Karton oder einem anderen formstabilen Material) von einer Kragen-Materialbahn 46 geschnitten, vgl. auch 1, und auf den jeweiligen Block aus Zigarettengruppe 23 und Folienumhüllung 30 aufgelegt.
  • Ausgehend von der Konfiguration der 7 kann die Verpackungsmaschine 10 auch in eine Konfiguration überführt werden, in der die Sealed-Bundle-Packungen 20, 21 gefertigt werden, vgl. 18.
  • In diesem Fall müsste die separierbare Dichtpackungseinheit 14 aus 7 entfernt und durch eine (nicht gezeigte) andere separierbare Dichtpackungseinheit ersetzt werden, die eine entsprechende Folienumhüllung 46 bzw. 47 fertigt, vgl. 18, in die die jeweiligen Innenpackungen 22 integriert werden, und zwar jeweils mit auf einer Entnahmeöffnung der Folienumhüllung 46, 47 angebrachtem Verschlussetikett 48. Die Funktionsgruppen, die eine solche andere separierbare Dichtpackungseinheit zu diesem Zweck aufweisen müssten, sind bekannt.
  • In besonderer Weise ist die separierbare Dichtpackungseinheit 14 ausgebildet, mit der entsprechend der Konfiguration aus 7 zur Fertigung der Box-in-Box-Packungen 17 oder 18 aus den Innenpackungen 22 die Dichtinnenpackungen 26 gefertigt bzw. gebildet werden:
  • Die Fördereinrichtung 49 der separierbaren Dichtpackungseinheit 14 verfügt über ein (Endlos-)Förderband 51 (Zahnriemen), mit einzelnen, voneinander beabstandeten Mitnehmern 52.
  • Die Mitnehmer 52 begrenzen Aufnahmen für die Innenpackungen 22. Die geradlinige Förderstrecke 50 der Fördereinrichtung 49, entlang der die Innenpackungen 22 bzw. im Anschluss die aus ihnen gebildeten Dichtinnenpackungen 26 gefördert werden, erstreckt sich entlang der gesamten Dichtpackungsinneneinheit 14, nämlich zwischen den beiden Trennebenen, an die sich jeweils auf der einen Seite die erste Falteinheit 13 und auf der anderen Seite die zweite Falteinheit 15 anschließen.
  • In einem in Fertigungsflussrichtung ersten Bereich der Förderstrecke 50 ist eine Beleimungseinheit 53 angeordnet zur Beleimung der Seitenlappen 39a, 39b. Die Innenpackungen 22 werden der Beleimungseinheit 53 mit parallel zur Förderrichtung ausgerichteten Zigaretten 29 zugeführt, und zwar vorliegend mit in Förderrichtung voreilenden Filtern 31. In dieser Orientierung sind sie aus dem Faltrevolver 38 der ersten separierbaren Falteinheit 13 ausgefördert und an die Förderstrecke 50 übergeben worden.
  • Die Beleimungseinheit 53 verfügt zu/an jeder Seite der Förderstrecke 50 jeweils über ein Leimventil 54a, 54b. Mit der Beleimungseinheit 53 wird Leim, insbesondere Hot-Melt, auf die entlang der Beleimungseinheit 53 geförderten Innenpackungen 22 aufgebracht, nämlich (von unten) auf die seitlich abstehenden Seitenlappen 39a, 39b.
  • Unmittelbar im Anschluss an die Beleimungseinheit 53 ist (im Fertigungsfluss stromab) eine Seitenlappenfalteinheit 55 angeordnet. Mit der Seitenlappenfalteinheit 55 werden die Seitenlappen 39a, 39b (nach unten) umgefaltet und in ihre Endstellung verbracht, nämlich auf bereits in einer Endposition befindliche weitere Seitenlappen der Innenpackung 22 gefaltet bzw. an diese angelegt.
  • Die Seitenlappenfalteinheit 55 verfügt zu diesem Zweck an/zu beiden Seiten der Förderstrecke 50 über jeweils ein motorisch angetriebenes, bewegbares Seitenlappenfaltorgan 55a bzw. 55b.
  • Die Seitenlappenfaltorgane 55a, 55b bewegen sich in zur (horizontalen) Förderebene der Innenpackungen 22 senkrechten (vertikalen) Ebenen und führen dort Hin- und Herbewegungen aus. Insbesondere derart, dass jeweils ein Faltteil 56 des jeweiligen Seitenlappenfaltorgans 55a, 55b während des Umfaltvorgangs von oben gegen die Seitenlappen 39a, 39b geführt werden und unter Anlage an dieselben bzw. unter Mitnahme derselben nach unten verschwenkt werden. Natürlich gibt es auch andere Möglichkeiten, die Faltlappen 39a, 39b umzufalten.
  • Die Fördereinrichtung 49 weist entlang der Förderstrecke 50 Seitenführungen 57a, 57b mit verschiedenen Abschnitten auf. Jede Seitenführung 57a, 57b verfügt über eine zugeordnete (insbesondere vertikale) Führungsfläche 61a, 61b. Die Führungsflächen 61a, 61b liegen sich mit Abstand gegenüber.
  • Um die mit der Seitenlappenfalteinheit 55 umgefalteten Seitenlappen 39a, 39b in Position zu halten, während die jeweiligen Innenpackungen 22 weiter gefördert werden, sind die Seitenführungen 57a, 57b bzw. die Führungsflächen 61a, 61b stromab der Seitenlappenfalteinheit zunächst bis zu einem ersten Wendeplatz 58 parallel zueinander angeordnet, und zwar mit einem Abstand zueinander, der in etwa der Packungsbreite der Innenpackung 22 entspricht, also dem Abstand zwischen den (durch die Seitenlappen 39a, 39b und die weiteren Seitenlappen gebildeten) Schmallängsseiten der Innenpackung 22.
  • Entlang dieses Abschnitts der Seitenführungen 57a, 57b werden die Innenpackungen 22 bis zu dem Wendeplatz 58 geführt, der Teil einer ersten Wendestation 59 einer Wendeeinrichtung 60 ist.
  • In der ersten Wendestation 59 werden die Innenpackungen 22 jeweils um 90° gewendet, sodass die zuvor parallel zur Förderrichtung ausgerichteten Zigaretten 29 in den Innenpackungen 22 im Anschluss quer zur Förderrichtung ausgerichtet sind.
  • Um Raum für diesen Wendevorgang zu schaffen, weiten sich die Seitenführungen 57a, 57b im Bereich des Wendeplatzes 58 auf bzw. der Abstand zwischen den Führungsflächen 61a, 61b ist im Bereich des Wendeplatzes 58 gegenüber dem Abschnitt unmittelbar stromauf der Seitenführungen 57a, 57b vergrößert.
  • Die Führungsflächen 61a, 61b der Seitenführungen 57a, 57b verlaufen zu diesem Zweck im Bereich des Wendeplatzes 58 jeweils gekrümmt nach außen (voneinander weg).
  • Im Anschluss an den Wendeplatz 58 (stromab desselben) verlaufen die Seitenführungen 57a, 57b bzw. deren Führungsflächen 61a, 61b in einem weiteren Abschnitt wieder parallel, allerdings in einem etwas größeren Abstand als in dem Abschnitt stromauf des Wendeplatze 58, der in etwa der Länge der Innenpackung 22 (Abstand zwischen Bodenunterseite und Deckeloberseite) entspricht.
  • Die Wendeeinrichtung 60 bzw. die erste Wendestation 59 verfügt im Bereich des Wendeplatzes 58 über ein Wendeaggregat 62, mit dem die jeweilige Innenpackung 22 um 90° relativ zur Förderstrecke 50 gewendet bzw. gedreht wird. Das Wendeaggregat 62 weist zu diesem Zweck ein Halteorgan 63 auf, dessen Haltekräfte gesteuert werden können, insbesondere an- und abgeschaltet. Im vorliegenden Fall ein steuerbares Saugorgan, das mit Unterdruck beaufschlagbar ist.
  • Das Halteorgan 63, dessen Haltekräfte an- und abschaltbar sind, ist motorisch bewegbar.
  • Zu diesem Zweck ist das Halteorgan 63 vorliegend mit einer Schwenkhebelmimik 64 mit einem ersten Schwenkhebel 65a und einem zweiten Schwenkhebel 65b verbunden. Die beiden Schwenkhebel 65a, 65b sind jeweils an einem Ende um senkrecht zur Förderebene der Innenpackungen 22 verlaufende Drehachsen 66a, 66b drehbar.
  • Die anderen Enden der Schwenkhebel 65a, 65b sind an einem im Bereich des Wendeplatzes 58 oberhalb des Förderbandes 51 angeordneten Tragteil (Tragplatte) 67 drehbar angelenkt. An diesem Tragteil 67 ist das Halteorgan 53 befestigt.
  • Durch motorbetriebenes Verschwenken der Schwenkhebel 65a, 65b, vgl. 12 und 13, um die Schwenkachsen 66a, 66b kann das Tragteil 67 zusammen mit dem Halteorgan 63 bewegt werden.
  • Die Schwenkhebelmimik 64 ist so ausgelegt, dass das Halteorgan 63 zum einen Drehbewegungen um senkrecht zur Förderebene der Innenpackungen 22 verlaufende Drehachsen ausführen kann, zum anderen Translationsbewegungen in einer zur Förderebene der Innenpackungen 22 parallelen Ebene (Horizontalebene). Insbesondere Translationsbewegungen mit einer Bewegungskomponente in Förderrichtung bzw. entgegengesetzt zu dieser.
  • Im Ablauf wird jede in den Bereich des Wendeplatzes 58 geförderte Innenpackung 22 dabei zunächst unter das Halteorgan 63 gefördert bis sie (mit der Packungsoberseite) gegen einen vorderen, an dem Tragteil 67 angeordneten Anschlag 68 stößt.
  • Spätestens in diesem Moment wird die Haltekraft des Halteorgans 63 aktiviert (vorliegend wird das Halteorgan mit Unterdruck beaufschlagt), sodass das Halteorgan 63 die Innenpackung 22 ansaugt.
  • In diesem angesaugten bzw. festgehaltenen Zustand wird das Halteorgan 63 dann zunächst etwas in Förderrichtung beschleunigt, um es aus dem Eingriff der Fördereinrichtung 49 bzw. dem Kontakt mit dem entsprechenden Mitnehmer 52 zu entziehen. Im Anschluss oder überlagert erfolgt eine Drehbewegung des Halteorgans, vgl. 12, bis die Innenpackung 22 quer bzw. senkrecht zur Förderrichtung bzw. Förderstrecke 50 ausgerichtet ist.
  • Wenn sich die Packung in der 90°-Stellung befindet werden die Haltekräfte des Halteorgans 63 abgeschaltet, sodass sich die Innenpackung 22 wieder von dem Halteorgan 63 löst. Die Innenpackung 22 wird dann in Querausrichtung zur Förderstrecke 50 weitergefördert.
  • Stromab des ersten Wendeplatzes 58 ist eine Etikettierstation 69 angeordnet, an der unter Bildung der Dichtinnenpackungen 26 die Verschlussetiketten 25 auf die Innenpackung 22 aufgebracht werden, sodass das jeweilige Verschlussetikett 25 die jeweilige Entnahmeöffnung 24 überdeckt.
  • Im Bereich der Etikettierstation 69 ist das Etikettieraggregat 40 angeordnet. Dieses verfügt über einen senkrecht zur Förderebene (vertikal) angeordneten Etikettenförderer 70, der einzelne Verschlussetiketten 25 in einen Auflegebereich fördert, in dem die unter dem Etikettenförderer 70 vorbeigeförderten Innenpackungen 22 jeweils mit dem jeweiligen Etikett 25 versehen werden.
  • Der Etikettenförderer 70 ist vorliegend als Saugförderer ausgebildet, sodass die Etiketten 25 während des Transports zum Auflegebereich mittels Unterdruck auf dem Fördergurt bzw. Förderband 71 des Etikettenförderers 70 gehalten werden.
  • Die Etiketten 25 stammen jeweils von Etikettiereinheiten 72a oder 72b. Jede Etikettiereinheit 72a, 72b verfügt über jeweils eine Abzugsstation 75 mit jeweils einem Abzugsorgan 73, beispielsweise einer Abzugskante, mit dem von einem Etikettenträgerband 74 einzelne Etiketten 25 abgezogen und auf das Förderband 71 abgelegt werden.
  • Die im Auflegebereich auf die Innenpackungen 22 jeweils aufgelegten Etiketten 25 müssen noch in eine Endstellung gefaltet werden.
  • Zu diesem Zweck ist zum einen auf einer Seite der Förderstrecke 50 ein seitliches, motorisch angetriebenes Etikettenfaltorgan 76 angeordnet, vgl. 15, das einen zunächst seitlich abstehenden Abschnitt, vgl. 14, des aufgelegten Etiketts auf die quer zur Förderebene angeordnete Oberseite der Innenpackung 22 umlegt.
  • Stromab des Etikettenfaltorgans 76 ist ein ortsfestes Etikettenfaltorgan 77 angeordnet. Dieses ist als Faltweiche ausgebildet und Teil der Seitenführung 57b, vgl. 16. Alternativ könnte hierfür natürlich auch ein aktiv bewegtes Faltorgan eingesetzt werden.
  • Stromab der Etikettierstation 69, insbesondere stromab der Etikettenfaltweiche 77, ist im Bereich eines weiteren Wendeplatzes 80 eine zweite Wendestation 78 der Wendeeinrichtung 60 angeordnet. Um Raum für das Drehen der jeweiligen Dichtinnenpackung 26 zu schaffen, weisen die Führungsflächen 61a, 61b auch im Bereich des weiteren Wendeplatzes 80 einen Abschnitt auf, in dem sie weiter voneinander beabstandet sind als in dem Abschnitt unmittelbar stromauf des Wendeplatzes 80.
  • Die zweite Wendestation 78 verfügt im Bereich des zweiten Wendeplatzes 80 über ein Wendeaggregat 79 mit den gleichen Organen und Bauteilen wie das Wendeaggregat 62. Entsprechend werden dieselben Bezugsziffern verwendet, vgl. 14.
  • Mit dem Wendeaggregat 79 wird die jeweilige Innenpackung 22 bzw. die jeweilige Dichtpackung 26 ein weiteres Mal um 90° relativ zur Förderstrecke 50 gewendet bzw. gedreht, sodass durch die beiden Drehungen in den beiden Wendestationen 62, 78 jeweils um 90° eine Gesamtdrehung der jeweils in der Innenpackung 22 bzw. stromab der Etikettierstation 69 in der Dichtinnenpackung 26 befindlichen Zigarettengruppe 23 um 180° relativ zur Förderstrecke 50 erfolgt.
  • Im Anschluss an bzw. stromab des Wendeplatzes 80 verlaufen die Seitenführungen 57a, 57b bzw. deren Führungsflächen 61a, 61b in einem weiteren Abschnitt wieder parallel, allerdings in einem etwas kleineren Abstand als in dem Abschnitt stromauf des Wendeplatze 58, der in etwa wieder der Breite der Innenpackung 22 entspricht.
  • Insgesamt wird mit der Wendeeinrichtung 60, wie oben bereits angedeutet, die Orientierung der Zigaretten der Zigarettengruppen 23, die innerhalb der Innenpackungen 22 mit parallel zur Förderrichtung ausgerichteten Zigaretten 29 und in Förderrichtung voreilenden Filtern 31 der separierbaren Dichtinnenpackungseinheit 14 zugeführt werden, in ihrer Orientierung um 180° gedreht, sodass sie mit ebenfalls parallel zur Förderrichtung ausgerichteten Zigaretten 29, allerdings in Förderrichtung nacheilenden Filtern 31 die separierbare Dichtinnenpackungseinheit 14 wieder verlassen.
  • In 17 schließlich ist eine nochmals alternative Konfiguration der Verpackungsmaschine 10 gezeigt, bei der die separierbare Dichtinnenpackungseinheit 14 durch eine alternative Dichtinnenpackungseinheit 14' ersetzt worden ist, die kein Etikettieraggregat 40 aufweist.
  • Dies ist möglich, da der ersten separierbaren Falteinheit 13 Innenzuschnitte 39' (aus Karton oder einem anderen formstabilen, zur Bildung einer formstabilen Innenpackung geeigneten Materials) zugeführt werden, die bereits mit einem Verschlussetikett 25 für die spätere Entnahmeöffnung versehen sind. Diese Innenzuschnitte 39' werden dem Faltrevolver 38 der ersten separierbaren Falteinheit 13 zugefördert.
  • Sie können beispielsweise einer separierbaren, an den Fertigungsstrang angebundenen Fertigungseinheit für die Herstellung von solchen Zuschnitten bzw. Zuschnittstapeln entstammen - Zuschnitt- und Stapeleinheit.
  • In der separierbaren Dichtinnenpackungseinheit 14' werden dann noch die Seitenlappen 39'a, 39'b mittels der Beleimungseinheit 53 bzw. den Beleimungsventilen 54a, 54b beleimt und endgefaltet.
  • Zudem werden in der Dichtinnenpackungseinheit 14' die Innenpackungen 22 bzw. die aus ihnen gebildeten Dichtinnenpackungen 26 entsprechend mit einer Wendeeinrichtung 60' gewendet/gedreht, um die Zigaretten 29 in diesen Packungen entsprechend zu orientieren. Das Drehen kann - da die Etikettierstation 40 weggefallen ist - in diesem Fall auch in einem Zug gleich um 180° erfolgen.
  • Eine weitere Besonderheit der Konfiguration der Verpackungsmaschine 10 in 17 besteht darin, dass die Transfereinheit 12 aus dem Fertigungsstrang entfernt ist. Die aus der Formierungseinheit 11 austretenden Zigarettengruppen 23 werden direkt an die erste separierbare Falteinheit 14 bzw. dessen Faltrevolver 38 übergeben.
  • Es versteht sich, das die obigen Ausführungsbeispiele in vielfältiger Weise geändert werden können, ohne das Konzept der Erfindung zu verlassen.
  • Es bleibt ausdrücklich vorbehalten, jedes der vorstehend bzw. in dieser Anmeldung genannten Merkmale - soweit technisch sinnvoll - in Alleinstellung oder in beliebiger Kombination mit anderen der vorstehenden bzw. in dieser Anmeldung genannten Merkmale zum Gegenstand eines Schutzanspruchs zu machen.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Verpackungsmaschine
    11
    Fertigungseinheit
    12
    Fertigungseinheit
    13
    Fertigungseinheit
    14
    Fertigungseinheit
    14'
    Fertigungseinheit
    15
    Fertigungseinheit
    16
    Fertigungseinheit
    17
    Box-in-Box"
    18
    Box-in-Box mit Stanniol-Teilumhüllung
    19
    Box-in-Box mit vollständiger Stanniol-Umhüllung
    20
    Sealed-Bundle-Packungen
    21
    Sealed-Bundle-Packungen
    22
    Innenpackung
    23
    Zigarettengruppe
    24
    Entnahmeöffnung
    25
    Verschlussetikett
    26
    Dichtinnenpackung
    27
    Außenpackung
    28
    Deckelteil
    29
    Zigaretten
    30
    Folienumhüllung
    31
    Filter
    32
    Kragen
    33
    Schachtelteil
    34
    Zigarettenmagazin
    35
    Folienzuschnitt
    36a
    Aushärterevolver
    36b
    Aushärterevolver
    37
    Falteinrichtung
    38
    Faltrevolver
    39
    Innenzuschnitt
    39a
    Seitenlappen
    39b
    Seitenlappen
    40
    Etikettieraggregat
    44
    Außenzuschnitt
    44a
    Seitenlappen
    44b
    Seitenlappen
    45
    Krageneinheit
    46
    Folienumhüllung Sealed-Bundle
    47
    Folienumhüllung Sealed-Bundle
    48
    Verschlussetikett
    49
    Fördereinrichtung
    50
    Förderstrecke
    51
    Endlos-Förderband
    52
    Mitnehmer
    53
    Beleimungseinheit
    54a
    Leimventil
    54b
    Leimventil
    55
    Seitenlappenfalteinheit
    55a
    Seitenlappenfaltorgan
    55b
    Seitenlappenfaltorgan
    56
    Faltteile
    57a
    Seitenführung
    57b
    Seitenführung
    58
    Wendeplatz
    59
    Wendestation
    60
    Wendeeinrichtung
    60'
    Wendeeinrichtung
    61a
    Führungsfläche
    61b
    Führungsfläche
    62
    Wendeaggregat
    63
    Halteorgan
    64
    Schwenkhebelmimik
    65a
    Schwenkhebel
    65b
    Schwenkhebel
    66a
    Drehachse
    66b
    Drehachse
    67
    Tragteil
    68
    Anschlag
    69
    Etikettierstation
    70
    Etikettenförderer
    71
    Förderband
    72a
    Etikettiereinheit
    72b
    Etikettiereinheit
    73
    Abzugsorgan
    74
    Etikettenträgerband
    75
    Abzugsstation
    76
    Etikettenfaltorgan
    77
    Etikettenfaltorgan
    78
    Wendestation
    79
    Wendeaggregat
    80
    Wendeplatz
    82
    Zuschnittmagazin Innenzuschnitt
    82'
    Zuschnittmagazin Innenzuschnitt
    83
    Zuschnittmagazin Außenzuschnitt
    84
    Bobinen Stanniol
    85
    Kragen-Materialbahn
    86
    Falteinrichtung
    87
    Faltrevolver

Claims (19)

  1. Verpackungsmaschine zum Herstellen von Packungen mit einer Gruppe (23) von Zigaretten als Packungsinhalt, mit einzelnen, in einem Fertigungsstrang nebeneinander angeordneten Fertigungseinheiten (11-16), die jeweils im Bereich oder entlang von (gedachten) Trennebenen zwischen ihnen voneinander (zerstörungsfrei) separierbar und bei Bedarf aus dem Fertigungsstrang entfernbar sind, wobei die Verpackungsmaschine durch Entfernen mindestens einer separierbaren Fertigungseinheit (11-16) aus dem Fertigungsstrang, durch Ersetzen mindestens einer separierbaren Fertigungseinheit (11-16) durch eine andere separierbare Fertigungseinheit (11-16) und/oder durch Hinzufügen mindestens einer weiteren separierbaren Fertigungseinheit (11-16) zu dem Fertigungsstrang von einer ersten Konfiguration, in der eine erste Packungsart fertigbar ist, in eine zweite Konfiguration überführbar ist, in der eine zweite, sich von der ersten Packungsart unterscheidende Packungsart fertigbar ist, wobei die Verpackungsmaschine in der ersten Konfiguration in Fertigungsflussrichtung nacheinander mindestens aufweist: • eine separierbare Fertigungseinheit (11) zum Formieren von Zigarettengruppen - Formierungseinheit -, • eine erste separierbare Fertigungseinheit (13) - erste Falteinheit -, in der unter Bildung einer Innenpackung (22) ein Innenzuschnitt aus Karton oder aus einem anderen zur Bildung einer formstabilen (Innen-)Packung geeigneten Material um die jeweilige Zigarettengruppe (23) gefaltet wird, • insbesondere an diese angrenzend eine separierbare Fertigungseinheit (14) - Dichtinnenpackungseinheit -, in der jeweils aus der Innenpackung (22) eine Dichtinnenpackung (26) erster Art gebildet oder in der eine Dichtinnenpackung (26) erster Art endgefaltet wird oder in der jeweils eine die Innenpackung (22) beinhaltende Dichtinnenpackung (26) erster Art gebildet wird, • insbesondere an diese angrenzend eine zweite separierbare Fertigungseinheit (14) - zweite Falteinheit -, in der jeweils unter Bildung einer Außenpackung (27) ein Außenzuschnitt aus Karton oder einem anderen zur Bildung einer formstabilen (Außen-)Packung geeigneten Material jeweils um die Dichtinnenpackung (26) erster Art gefaltet wird, • insbesondere an diese angrenzend eine separierbare Fertigungseinheit - Aushärteeinheit (16) -, in der Klebstoff zwischen miteinander verklebten Faltlappen des jeweiligen Außenzuschnitts der Außenpackung (27) aushärten kann.
  2. Verpackungsmaschine gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackungsmaschine in der zweiten Konfiguration in Fertigungsflussrichtung nacheinander mindestens aufweist: • die separierbare Formierungseinheit (11), • die erste separierbare Falteinheit (13), • insbesondere angrenzend an diese anstelle der separierbaren Dichtinnenpackungseinheit (14) für die Bildung der Dichtinnenpackung erster Art eine andere separierbare Dichtinnenpackungseinheit für die Bildung einer Dichtinnenpackung zweiter, sich von der ersten unterscheidenden Art, • insbesondere an diese angrenzend die zweite separierbare Falteinheit (15), in der jeweils ein Außenzuschnitt aus Karton oder aus einem anderen, zur Bildung einer formstabilen (Außen-)Packung (27) geeigneten Material um die Dichtinnenpackung zweiter Art gefaltet wird, • insbesondere an diese angrenzend die separierbare Aushärteeinheit (16).
  3. Verpackungsmaschine gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackungsmaschine in der zweiten Konfiguration in Fertigungsflussrichtung nacheinander mindestens aufweist: • die separierbare Formierungseinheit (11), • an diese angrenzend eine separierbare Fertigungseinheit (12) - Hülleinheit -, in der ein Zuschnitt aus Hüllmaterial, insbesondere Folienmaterial oder (beschichtetes) Papier, etwa Stanniol oder alukaschiertes Papier, zur Bildung einer die Zigarettengruppe (23) ganz oder teilweise umgebenden Hülle um die Zigarettengruppe (23) gefaltet wird, • an diese angrenzend - nach Entfernung der ersten separierbaren Falteinheit (13), sowie nach Entfernung der separierbaren Dichtinnenpackungseinheit (14) zur Bildung einer Dichtinnenpackung (26) erster Art -, die zweite separierbare Falteinheit (15), in der unter Bildung einer Außenpackung (27) ein Außenzuschnitt aus (dünnem) Karton oder einem anderen zur Bildung einer formstabilen (Außen-)Packung geeigneten Material um die teilweise oder vollständig von dem Hüllmaterialzuschnitt umgebene Zigarettengruppe (23) gefaltet wird, • an diese angrenzend die separierbare Aushärteeinheit (16).
  4. Verpackungsmaschine gemäß Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der separierbaren Formierungseinheit (11) und der ersten separierbaren Falteinheit (13), insbesondere jeweils an diese beiden angrenzend, eine separierbare Fertigungseinheit angeordnet ist, - Transfereinheit (12) -, die die jeweiligen Zigarettengruppen (23) von der separierbaren Formierungseinheit (11) zu der ersten separierbaren Falteinheit (13) fördert.
  5. Verpackungsmaschine gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die separierbare Transfereinheit (12) die Zigarettengruppen (23) zusätzlich ganz oder teilweise in einen Zuschnitt aus Hüllmaterial einhüllt, insbesondere Folienmaterial oder (beschichtetes) Papier, etwa Stanniol oder alukaschiertes Papier, insbesondere derart, dass der jeweilige Hüllmaterialzuschnitt becherartig oder u-förmig um die jeweilige Zigarettengruppe (23) gefaltet wird, sodass der Hüllmaterialzuschnitt die Filter der Zigaretten (29) mindestens in ihrem Endbereich nicht überdeckt.
  6. Verpackungsmaschine gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich oder entlang der Trennebene zwischen jeweils zwei separierbaren Fertigungseinheiten (11-16) jeweils ein Förderorgan der einen separierbaren Fertigungseinheit (11-16) benachbart zu einem Förderorgan der anderen separierbaren Fertigungseinheit (11-16) angeordnet ist, und zwar derart, dass die jeweiligen Zigarettengruppen von dem einen Förderorgan zu dem anderen Förderorgan übergeben werden können.
  7. Verpackungsmaschine gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und/oder die zweite Falteinheit (13, 15) einen Faltrevolver umfasst, der unter Bildung der Innenpackung (22) den Innenzuschnitt um die Zigarettengruppe (23) faltet bzw. der unter Bildung der Außenpackung (27) den Außenzuschnitt jeweils um die Dichtinnenpackung (26) faltet.
  8. Verpackungsmaschine gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rotationsebene des Faltrevolvers der ersten separierbaren Falteinheit (13) und/oder die Rotationsebene des Faltrevolvers der zweiten separierbaren Falteinheit (15) horizontal angeordnet ist.
  9. Verpackungsmaschine gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste separierbare Falteinheit (13) und die zweite separierbare Falteinheit (15) (im Wesentlichen) identisch ausgebildet sind.
  10. Verpackungsmaschine gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die separierbare Dichtinnenpackungseinheit (14) eine Wendeeinrichtung (60, 60') aufweist, die die jeweilige Innen- oder Dichtinnenpackung (22, 26) mit der in ihr integrierten Zigarettengruppe (23) - insbesondere innerhalb der Förderebene, in der die Zigarettengruppe (23) im Bereich der Wendeeinrichtung (60, 60') gefördert wird, oder innerhalb einer Ebene parallel zu dieser - dreht, insbesondere um 180°, ggf. in zwei 90°-Teildrehungen, bevorzugt in einer Horizontalebene.
  11. Verpackungsmaschine gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die separierbare Dichtpackungseinheit (14) eine Fördereinrichtung aufweist, die die jeweilige Innen- oder Dichtinnenpackung (22, 26) mit parallel zur Förderrichtung ausgerichteten Zigaretten (29) in den Bereich der Wendeeinrichtung (60, 60') fördert.
  12. Verpackungsmaschine gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtinnenpackung (26) jeweils eine allseitig dichte, separate Packung ist, insbesondere (teilweise) aus Folie mit einer von einem Verschlussetikett überdeckten Entnahmeöffnung, die die jeweilige Innenpackung (22) mitsamt Zigarettengruppe (23) vollständig umhüllt, oder dass die Dichtinnenpackung (26) eine jeweils allseitig dichte, aus der jeweiligen Innenpackung gebildete bzw. entstandene Packung ist, bei der eine oder jede Öffnung der Innenpackung (22) vollflächig mit einem Etikett überdeckt ist, insbesondere einem Verschlussetikett (25).
  13. Verpackungsmaschine gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das oder jedes die Öffnung überdeckende Etikett (25) in der separierbaren Dichtinnpackungseinheit (14) auf die Innenpackung (22) aufgebracht wird, bevorzugt nach bzw. stromab einer Drehung der Innenpackung (22) durch die Wendeeinrichtung (60, 60').
  14. Verpackungsmaschine gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenzuschnitt, der in der ersten separierbaren Falteinheit (13) um die Zigarettengruppe (23) gefaltet wird, vor dem Faltvorgang bereits mit einem Verschlussetikett (25) versehen ist, das so angeordnet ist, dass es eine Entnahmeöffnung der späteren Dichtinnenpackung (26) überdeckt.
  15. Verpackungsmaschine gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die separierbaren Fertigungseinheiten (11-16) jeweils mindestens einen eigenen Servomotor zum Antrieb mindestens eines bewegbaren Organs der Fertigungseinheit aufweisen, bevorzugt sämtlicher anzutreibender bewegbarer Organe der Fertigungseinheit (11-16), insbesondere mindestens eines Förderorgans, oder dass mindestens zwei separierbaren Fertigungseinheiten (11-16) jeweils ein gemeinsamer Servomotor zum Antrieb von bewegbaren Organen der Fertigungseinheiten (11-16) zugeordnet ist, wobei nur eine dieser mindestens zwei separierbaren Fertigungseinheiten (11-16) den Servomotor aufweist, und wobei mindestens ein bewegbares Organ der nicht den Servomotor aufweisenden separierbaren Fertigungseinheit (11-16) über ein Getriebe mit dem Servomotor der anderen, den Servomotor aufweisenden separierbaren Fertigungseinheit (11-16) verbunden ist.
  16. Verpackungsmaschine gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Dichtinnenpackungseinheit (14) ein oder mehrere Seitenlappen der Innenpackung (22) mit Klebstoff versehen und (end-)gefaltet werden, und/oder dass in der Aushärteeinheit (16) ein oder mehrere Seitenlappen der Außenpackung (27) mit Klebstoff versehen und (end-)gefaltet werden.
  17. Verfahren zum Überführen einer Verpackungsmaschine zum Herstellen von Packungen mit einer Gruppe von Zigaretten als Packungsinhalt gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1-16 von der ersten Konfiguration, in der die erste Packungsart fertigbar ist, in eine zweite Konfiguration, in der eine zweite, sich von der ersten Packungsart unterscheidende Packungsart fertigbar ist, indem mindestens eine der separierbaren Fertigungseinheiten (11-16) aus dem Fertigungsstrang entfernt wird, indem in dem Fertigungsstrang mindestens eine der separierbaren Fertigungseinheiten (11-16) durch eine andere separierbare Fertigungseinheit (11-16) ersetzt wird und/oder indem mindestens eine weitere separierbare Fertigungseinheit (11-16) dem Fertigungsstrang hinzugefügt wird.
  18. Verfahren gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass zur Überführung der Verpackungsmaschine in die zweite Konfiguration die separierbare Dichtinnpackungseinheit (14) für die Bildung der Dichtinnenpackung (26) erster Art aus dem Fertigungsstrang entfernt wird und durch eine andere separierbare Dichtinnpackungseinheit (14) für die Bildung eines Dichtinnenpackung (26) zweiter, sich von der ersten unterscheidenden Art ersetzt wird.
  19. Verfahren gemäß Anspruch 16, 17 oder 18, gekennzeichnet durch ein oder mehrere Merkmale der Ansprüche 1-16.
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