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DE102006010394A1 - Vorrichtung zum Herstellen von Doppelpackungen - Google Patents

Vorrichtung zum Herstellen von Doppelpackungen Download PDF

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DE102006010394A1
DE102006010394A1 DE200610010394 DE102006010394A DE102006010394A1 DE 102006010394 A1 DE102006010394 A1 DE 102006010394A1 DE 200610010394 DE200610010394 DE 200610010394 DE 102006010394 A DE102006010394 A DE 102006010394A DE 102006010394 A1 DE102006010394 A1 DE 102006010394A1
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DE
Germany
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packs
pack
turret
cigarette
folding
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200610010394
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English (en)
Inventor
Cord Schröder
Henry Buse
Gisbert Engel
Reinhard Lohmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Focke and Co GmbH and Co KG filed Critical Focke and Co GmbH and Co KG
Priority to DE200610010394 priority Critical patent/DE102006010394A1/de
Priority to DE200750005166 priority patent/DE502007005166D1/de
Priority to EP20070001436 priority patent/EP1829783B1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Zur Fertigung von Doppelpackungen aus zwei von einem Außenzuschnitt (12) umgebenen Teilpackungen (10, 11) weist die Vorrichtung zwei parallele Fertigungsbahnen (48, 49) auf, in deren Bereich Zigarettengruppen in einen Innenzuschnitt eingehüllt werden. Die so gebildeten Zigarettenblöcke (18, 19) gelangen in einen besonders ausgebildeten Faltrevolver (59) mit Taschen für jede Teilpackung (10, 11). Im Anschluss an den Faltrevolver (59) werden die Teilpackungen im Bereich eines Zusammenfügungsrevolvers (73) in die packungsgemäße Relativstellung gebracht und sodann einem weiteren Faltrevolver (91) zum Anbringen des Außenzuschnitts (12) übergeben.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen von Doppelpackungen für insbesondere Zigaretten, bestehend aus zwei separat gefertigten, unterschiedlich ausgebildeten Teilpackungen, die mindestens aus einem Zigarettenblock, also einer Zigarettengruppe mit Innenzuschnitt aus Stanniol oder Papier und einem weiteren Zuschnitt bestehen, wobei die mit großflächigen Packungsseiten aneinander liegenden Teilpackungen von einem Außenzuschnitt umgeben sind.
  • Eine in dieser Weise ausgebildete Zigarettenpackung ist Thema der WO 2005/054056. Die Teilpackungen werden unabhängig voneinander durch zwei gesonderte Verpackungsmaschinen gefertigt, die für die Produktion von Hinge-Lid-Packs auf dem Markt sind. Die so gefertigten Teilpackungen werden auf parallelen Förderstrecken einer dritten Verpackungsmaschine zugeführt. Im Bereich derselben werden die Teilpackungen durch Querverschieben zusammengeführt und sodann mit dem Außenzuschnitt versehen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine in Aufbau und Arbeitsweise neue Vorrichtung für die Fertigung von Doppelpackungen vorzuschlagen, die gegenüber dem Stand der Technik weniger aufwendig ausgebildet ist und bei der die einzelnen Aggregate optimal auf die Fertigung des besonderen Packungstyps ausgerichtet sind.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Vorrichtung durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
    • a) die Zigarettengruppen der Teilpackungen werden im Bereich paralleler, mit Abstand voneinander verlaufender Fertigungsbahnen derselben Verpackungsmaschine zur Bildung von Zigarettenblöcken mit Innenumhüllungen für jede Zigarettengruppe versehen,
    • b) die einander zugeordneten Zigarettengruppen und daraus gebildeten Zigarettenblöcke sind im Bereich der Fertigungsbahnen bei gleichgerichteter Relativstellung transportierbar,
    • c) die einander zugeordneten Zigarettenblöcke sind in einem Faltrevolver einführbar mit jeweils paarweise im Abstand voneinander angeordneten Taschen für die Aufnahme des einen und anderen Zigarettenblocks, wobei in jeder Tasche ein der Teilpackung zugeordneter Einzelzuschnitt bereit gehalten und mindestens teilweise um den Zigarettenblock herum faltbar ist,
    • d) die im Faltrevolver hergestellten Teilpackungen sind gemeinsam aus den Taschen aufschiebbar und einem Zusammenfügungsorgan zuführbar, der die einander zugeordneten Teilpackungen durch Querverschiebung zur packungsgerechten Anlage aneinander bewegt unter Bildung einer aus den aneinander liegenden Teilpackungen bestehenden Einheit,
    • e) die aus den Teilpackungen gebildete Einheit ist einem Faltrevolver mit Einzeltaschen für die Aufnahme je einer Packungseinheit zuführbar zum Anbringen des Außenzuschnitts.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist auf den besonderen Typ der herzustellenden (Zigaretten-)Packung, insbesondere zur Herstellung der sogenannten Wallet Packs, ausgerichtet, beruht gleichwohl weitgehend auf dem Konstruktionsprinzip und der Arbeitsweise herkömmlicher Verpackungsmaschinen für Zigarettenpackungen des Typs Hinge-Lid.
  • Eine Besonderheit ist der Einsatz von zwei im prinzipiellen Aufbau übereinstimmenden Faltrevolvern mit vertikaler Drehachse für die gleichzeitige Fertigung von zwei Teilpackungen als Packungseinheit einerseits und für die nachfolgende Anbringung des Außenzuschnitts an der Packungseinheit andererseits. Zwischen diesen beiden Faltrevolvern ist ein Zusammenfügungsrevolver besonderer Konstruktion und Arbeitsweise angeordnet, der einerseits eine formstabilisierende Wirkung auf die Teilpackungen hat und diese andererseits in schonender Weise bei kontinuierlichem Betrieb unter Bildung der Packungseinheit zusammenführt.
  • Weitere Merkmale und Besonderheiten werden nachfolgend anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigt:
  • 1 einen ausgebreiteten Außenzuschnitt einer Doppelpackung für Zigaretten,
  • 2 einen ebenfalls ausgebreiteten Einzelzuschnitt einer Teilpackung,
  • 3 einen ausgebreitetem Einzelzuschnitt einer zweiten, abweichend ausgebildeten Teilpackung,
  • 4 eine erste Teilpackung in perspektivischer Darstellung,
  • 5 eine zweite Teilpackung, ebenfalls in perspektivischer Darstellung,
  • 6 die Doppelpackung in geschlossener Ausführung, in perspektivischer Darstellung,
  • 7 die Doppelpackung gemäß 6 in Öffnungsstellung, ebenfalls in Perspektive,
  • 8 einen Abschnitt einer Vorrichtung zur Herstellung von insbesondere Doppelpackungen gemäß 1 bis 7 in schematischer Seitenansicht,
  • 9 einen in Fertigungsrichtung an den Abschnitt gemäß 8 anschließenden weiteren Bereich der Vorrichtung, ebenfalls in schematischer Seitenansicht,
  • 10 einen im Fertigungsablauf weiteren, folgenden Bereich der Vorrichtung in schematischer Seitenansicht,
  • 11 den Vorrichtungsbereich gemäß 8 in Draufsicht entsprechend Pfeil XI in 8,
  • 12 den Vorrichtungsteil gemäß 9 in Draufsicht entsprechend Pfeil XII der 9,
  • 13 die Einzelheit gemäß 10 in Draufsicht entsprechend Pfeil XIII den in 10,
  • 14 eine Einzelheit XIV der 9 in vergrößertem Maßstab, ebenfalls in Seitenansicht,
  • 15 die Einzelheit gemäß 14 im Querschnitt bzw. in Queransicht in der Ebene XV-XV der 14,
  • 16 die Einzelheit gemäß 14 in Unteransicht bzw. in einem Horizontalschnitt in der Ebene XVI-XVI der 14,
  • 17 einen Ausschnitt XVII eines Details der 16, in vergrößertem Maßstab,
  • 18 eine Einzelheit der 10 in Queransicht in der Ebene XVII-XVII der 10, in vergrößertem Maßstab.
  • Die in den Zeichnungen ab 8 dargestellte Vorrichtung dient zur Herstellung von Zigaretten-Doppelpackungen, insbesondere in der Ausführung gemäß 1 bis 7. Diese ist als "Wallet" Pack ausgebildet mit zwei Teilpackungen 10, 11 unterschiedlicher Ausführung und Größe, die durch einen Außenzuschnitt 12 nach Art einer Klappschachtel bzw. Hinge-Lid-Packung zu einer gemeinsamen, klappbaren Packung nämlich Doppelpackung 13 zusammengefasst sind.
  • Die Teilpackungen 10, 11 sind unterschiedlich ausgebildet und enthalten eine unterschiedliche Anzahl von Zigaretten. Die Teilpackung 10 ist für die Aufnahme einer Zigarettengruppe 14 aus zwei Reihen bestimmt, während die kleinere Teilpackung 11 eine Zigarettengruppe 15 lediglich aus einer Reihe aufnimmt.
  • Jede Teilpackung 10, 11 kann im einfachsten Falle aus einem einzigen Zuschnitt als Umhüllung gebildet sein. Bei dem vorliegenden Beispiel besteht Teilpackung 10, 11 aus einem den Packungsinhalt umgebenden Innenzuschnitt 16, 17 aus Papier, Stanniol oder Folie. Der Innenzuschnitt 16, 17 umgibt die Zigarettengruppe 14, 15 unter Bildung eines Zigarettenblocks 18, 19. Der Innenzuschnitt 16, 17 ist um die Zigarettengruppe 14, 15 U-förmig herumgefaltet unter Bildung jeweils einer Stirnfaltung 20, 21.
  • Ein weiterer Zuschnitt, nämlich Teilzuschnitt 22, 23 besteht aus dünnem Karton oder ähnlichem faltbaren Material. Dieser umgibt den Zigarettenblock 18, 19 derart, dass jeweils eine Innenwand 24, 25, eine gegenüberliegende, ebenfalls großflächige Außenwand 26, 27, eine Bodenwand 28, 29 und aus einander überdeckenden Seitenlappen 30, 31 bzw. 32, 33 bestehende Seitenwände gebildet sind. Jede Teilpackung 10, 11 ist mit einer im Wesentlichen becherförmigen Außenumhüllung versehen.
  • Bei der fertigen Packung, nämlich Doppelpackung 13, liegen die Innenwände 24, 25 der Teilpackungen 10, 11 aneinander bzw. sind einander zugekehrt (7). Beide Teilpackungen 10, 11 werden durch den Außenzuschnitt 12 zusammengehalten, der im Wesentlichen einem Zuschnitt für eine standardmäßige Hinge-Lid-Packung entspricht. Der Außenzuschnitt 12 bildet demnach aufeinanderfolgend eine Vorderwand 34, einen Boden 35, Rückwand 36, Deckel-Rückwand 37, Stirnwand 38 und eine Deckel-Vorderwand 39. Seitenwände des Außenzuschnitts 12 bzw. der Doppelpackung 13 werden durch einander teilweise überdeckende Seitenlappen 40, 41 bzw. Deckel-Seitenlappen 42, 43 gebildet. Die Deckel-Rückwand 37 ist von der Rückwand 36 durch ein quergerichtetes Liniengelenk abgegrenzt. Die Seitenlappen 40 im Bereich der Vorderwand 34 sind mit unterschiedlicher Breite ausgebildet. Der breitere Seitenlappen 40 erstreckt sich über beide Teilpackungen 10, 11 und ist mit deren Seitenwänden durch Klebung verbunden. Der Seitenlappen 40 bildet dabei ein aufrechtes Klappgelenk 44 in der Trennebene zwischen den beiden Teilpackungen 10, 11 zum schwenkbaren Öffnen und Schließen des Wallet Packs. Der Boden 35 ist mit einer Schwächungs- bzw. Perforationslinie versehen, die beim erstmaligen Öffnen der Packung durchtrennt wird. Danach wird die Doppelpackung 13 in ihrer Schließstellung bzw. werden die beiden Teilpackungen 10, 11 nur durch einen Deckel 45 zusammengehalten. Die in vorstehend beschriebener Weise ausgebildete Packung ist Stand der Technik.
  • Die Zigarettengruppen 14, 15 werden bei der Vorrichtung in an sich bekannter Weise einem üblichen Zigarettenmagazin 46 entnommen und einem Zigarettenrevolver 47 zugeführt. Dieser ist mit paarweise angeordneten Taschen unterschiedlicher Größe versehen, nämlich entsprechend der Größe der Zigarettengruppen 14, 15. Der Zigarettenrevolver 47 transportiert die Zigarettengruppen 14, 15 in den Bereich eines horizontalen Zigarettenförderers. Dieser besteht aus zwei parallelen, in einem ausreichenden Abstand voneinander angeordneten Fertigungsbahnen 48, 49. Jede Fertigungsbahn 48, 49 weist einen Endlosförderer 50 auf mit in gleichen Abständen voneinander angeordneten Mitnehmern 51. Diese erfassen jeweils die Zigarettengruppen 14, 15 an ihrer Rückseite. Die Zigarettengruppen 14, 15 liegen während des Transports gleitend auf einer Bahnunterlage 52. Die Zigarettengruppen 14, 15 werden synchron und bei wechselseitiger Ausrichtung kontinuierlich im Bereich der parallelen Fertigungsbahnen 48, 49 transportiert.
  • Im Bereich dieser Fertigungsbahnen 48, 49 werden erste Verpackungsschritte durchgeführt, und zwar wird der Innenzuschnitt 16, 17 um die Zigarettengruppen 14, 15 herumgefaltet, sodass Zigarettenblöcke 18, 19 gebildet sind. Jeder Fertigungsbahn 48, 49 ist ein Zuschnittaggregat 53, 54 bekannter Bauart zugeordnet. Diese sind oberhalb der Fertigungsbahnen 48, 49 angeordnet und in Förderrichtung versetzt zueinander. Die Zuschnittaggregate 53, 54 sind übereinstimmend ausgebildet, mit dem Unterschied, dass eine dem Zuschnittaggregat 53 für die größere Zigarettengruppe 14 zugeführte Materialbahn 55 eine geringfügig größere Breite hat als eine Materialbahn 56 für die kleinere Zigarettengruppe 15. Von diesen Materialbahnen 55, 56 werden jeweils im Bereich einer Messereinheit 57, 58 die Innenzuschnitte 16, 17 abgetrennt und gleichzeitig an die Zigarettengruppe 14, 15 übergeben. Die Übergabe erfolgt in bekannter Weise, nämlich durch Mitnahme des bereitgehaltenen Zuschnitts und U-förmige Faltung um die Zigarettengruppe 14, 15. Während des Weitertransports entlang der Fertigungsbahnen 48, 49 werden die Innenzuschnitte 16, 17 im Bereich ihrer Längsseiten gefaltet. Faltlappen der Stirnfaltun gen 20, 21 sind rückwärts gerichtet. Ein Beispiel für die grundsätzliche Ausgestaltung der Fertigungsbahnen 48, 49 mit den Zuschnittaggregaten 53, 54 ist in EP 1 016 593 gezeigt.
  • Die Zigarettenblöcke 18, 19 werden von den Endlosförderern 50 einem ersten Faltrevolver 59 zugeführt. Dieser ist in grundsätzlich bekannter Weise ausgebildet ( EP 0 791 539 ), nämlich tellerförmig und um eine vertikale Achse drehend. Am Umfang des Faltrevolvers 59 sind Taschen 60, 61 angeordnet zur Aufnahme der Zigarettenblöcke 18, 19. Eine Besonderheit besteht darin, dass der Faltrevolver 59 je zwei mit Abstand voneinander angeordnete, parallel ausgerichtete Taschen 60, 61 aufweist, in die die einander zugeordneten Zigarettenblöcke 18, 19 gleichzeitig eingeführt werden. Der Abstand der Taschen 60, 61 entspricht dem Abstand der Bewegungsbahnen der Zigarettenblöcke 18, 19 voneinander.
  • Die Zigarettenblöcke 18, 19 werden von den Endlosförderern 50 vor dem Faltrevolver 59 auf einer feststehenden Brücke 62 abgelegt. Hier werden die Zigarettenblöcke 18, 19 gleichzeitig bzw. synchron durch Einschieber 63 erfasst, die bei der Einschubbewegung der Zigarettenblöcke in die Taschen 60, 61 einen oberen, rückseitigen Faltlappen falten. Des Weiteren sind im Bereich der Brücke 62 Seitenfalter 64, 65 als in horizontaler Ebene schwenkbare Falthebel angeordnet. Diese falten im Bereich aufrechter Seitenwände der Zigarettenblöcke 18, 19 rückseitig überstehende Faltlappen des Innenzuschnitts 16, 17 gegen die Rückseite der Zigarettengruppe 14, 15.
  • Der Faltrevolver 59 dient zur Herstellung der Teilpackungen 10, 11. In einer Zuschnittstation 66 werden die Zuschnitte der Teilpackungen 10, 11, also die Teilzuschnitte 22, 23, in die zugeordneten Taschen 60, 61 des Faltrevolvers 59 eingeführt. Die Übergabe der Zuschnitte 22, 23 an die Taschen 60, 61 erfolgt in einer grundsätzlich bekannter Weise ( EP 0 791 539 ), derart, dass die Innenwand 25 des Teilzuschnitts 23 für die kleinere Teilpackung 11 und die Außenwand 26 des Teilzuschnitts 22 für die größere Teilpackung 10 jeweils an einem Boden bzw. an unteren Stützschenkeln der zugeordneten Taschen 60, 61 anliegen bei horizontaler Ausrichtung, während die Innenwand 24 des Teilzuschnitts 22 mit Bodenwand 28 sowie die Außenwand 27 mit Bodenwand 29 des Teilzuschnitts 23 jeweils in aufrechter Stellung angeordnet sind. Die Teilzuschnitte 22, 23 sind in oberhalb des Faltrevolvers 59 angeordneten Zuschnittmagazinen 102, 103 bevorratet. Der Unterseite werden die beiden Teilzuschnitte 22, 23 gleichzeitig entnommen und entlang von parallelen Zuschnittbahnen 104 dem Faltrevolver 59 bzw. den beiden Taschen 60, 61 zugeführt.
  • In die so vorbereiteten Zuschnitte 22, 23 in den Taschen 60, 61 werden die Zigarettenblöcke 18, 19 durch Radialbewegung eingeschoben (12). Während der taktweisen Drehung des Faltrevolvers 59 werden weitere Bereiche der Zuschnitte 22, 23 gefaltet, sodass diese im Bereich einer Ausschubstation 67 – gegenüberliegend zur Einschubstation -bis auf obere Seitenlappen 31, 32 um die Zigarettenblöcke 18, 19 herumgefaltet sind.
  • Die einander zugeordneten Teilpackungen 10, 11 werden bei gleichzeitigem Ausschub aus dem Faltrevolver 59 von einem Zwischenförderer 68 übernommen, der als endloser Zahnriemen in besonderer Weise ausgebildet ist. Der Zwischenförderer 68 weist Mitnehmer bzw. Stützorgane unterschiedlicher Funktion auf. Stege 69 treten in den Bereich des Faltrevolvers 59 ein, nämlich in einen Bereich zwischen seitlichen Stützprofilen der Taschen 60, 61 und erfassen die Teilpackungen 10, 11 jeweils gleichzeitig an deren Rückseite bzw. an der radial innenliegenden Seite. Durch die Transportbewegung des Zwischenförderers 68 werden die beiden Teilpackungen 10, 11 aus den Taschen 60, 61 ausgeschoben. An der Vorderseite bzw. an der radial außen liegenden Seite der Teilpackungen 10, 11 kommt ein Stützorgan, nämlich Stützhebel 70 des Zwischenförderers 68 zur Anlage zur optimalen Führung der Teilpackungen 10, 11 und zur Sicherung der Stirnfaltungen 20, 21 der Zigarettenblöcke 18, 19. Der Stützhebel 70 ist gesteuert schwenkbar am Zwischenförderer 68 gelagert.
  • Der Zwischenförderer 68 transportiert die Teilpackungen 10, 11 weiter in der durch die Fertigungsbahnen 48, 49 vorgegebenen Richtung. Dabei werden die Teilpackungen 10, 11 an einer Beleimungsstation bzw. an einem Leimorgan 71 vorbeibewegt. Dieses überträgt Leim, insbesondere Hotmelt, auf die nach unten gerichtete Seite der flügelartig abstehenden Seitenlappen der Teilpackungen 10, 11. Ein Beispiel für ein Leimorgan zur Übertragung von Leim auf die Unterseite von seitwärts gerichteten Faltlappen zeigt EP 0 920 919 . Die Verwendung von Hotmelt Leim ermöglicht stabile Verbindungen der Faltlappen ohne Wärmebehandlung.
  • Bei fortgesetzter Bewegung gelangen die Teilpackungen 10, 11 in den Bereich einer Übergabestation 72 besonderer Ausführung. Es geht darum, die fertig gestellten Teilpackungen 10, 11 nun zur Bildung einer Packungseinheit aus den beiden zusammengehörenden Teilpackungen 10, 11 packungsgerecht zusammenzuführen. Hierfür ist ein besonderes Organ vorgesehen, nämlich ein Zusammenfügungsrevolver 73. Diesem werden die Teilpackungen 10, 11 durch einen Übergabeförderer mit zwei endlosen Fördergurten 74, 75 zugeführt. Die parallelen Fördergurte 74, 75 sind auf einer gemeinsamen Welle 76 gelagert. Jeder Fördergurt 74, 75 weist Mitnehmer 77, 78 auf, die aufgrund der Abstände voneinander eine Packung bzw. Teilpackung 10, 11 an Vorder- und Rückseite erfassen. Die Teilpackungen 10, 11 werden dem Übergabeförderer 74, 75 von unten her zugeführt. Der Transport erfolgt im Bereich eines Untergurts 79.
  • Die Teilpackungen 10, 11 werden durch Aufwärtsbewegung vom Zwischenförderer 68 abgenommen und dem jeweiligen Fördergurt 74, 75 zugeführt. Zu diesem Zweck sind jeder Packung 10, 11 bzw. dem aus zwei parallelen Zahnriemen gebildeten Zwischenförderer 68 Huborgane zugeordnet, nämlich jeweils zwei Stößel 80, 81. Diese erfassen jede Teilpackung 10, 11 in einem seitlichen Bereich, also neben den Zahnriemen des Zwischenförderers 68. Die Packung 10, 11 wird gehoben bis in den Bereich einer Führung für die Packungen, bestehend aus winkelförmigen Führungsschienen 82, 83 zu beiden Seiten der Bewegungsbahn der Packungen. Ein oberer Querschenkel der Führungsschienen 82, 83 bestimmt jeweils die Endlage der Packung bzw. Teilpackung 10, 11. Die Führungsschienen 82, 83 haben eine weitere Funktion: Bei der Aufwärtsbewegung der Packungen werden die seitlich gerichteten Seitenlappen der Teilpackungen 10, 11 durch gerundete Einlaufkanten der Führungsschienen 82, 83 in die Endstellung gefaltet, also die Teilpackung 10, 11 fertig gestellt.
  • Eine Besonderheit besteht darin, dass die (obere) Bewegungsebene der Teilpackungen 10, 11 für den Einschub in den Zusammenfügungsrevolver 73 versetzt ist. Bei dem Beispiel gemäß 15 befindet sich die kleinere Teilpackung 11 in einer höheren Position, nämlich geringfügig oberhalb der Teilpackung 10. In dieser versetzten Stellung werden die Teilpackungen 10, 11 dem Revolver 73 zugeführt.
  • In besonderer Weise ist der Zusammenfügungsrevolver 73 ausgebildet. Dieser weist Packungstaschen 84, 85 auf, die in Axialrichtung mit Abstand voneinander angeordnet sind (16, 17) und die in Umfangsrichtung versetzt liegen. Dadurch ist es möglich, die in versetzten Ebenen zugeführten Teilpackungen 10, 11 in die zugeordneten Packungstaschen 84, 85 einzuführen. Im Bereich der in Umfangsrichtung mit Abstand voneinander angeordneten Taschen 84 einerseits und 85 andererseits ist mittig eine Umfangsnut 86, 87 gebildet. Diese ermöglicht den Eintritt eines Endbereichs der Fördergurte 74, 75 in den Bereich des Zusammenfügungsrevolvers 73 zur vollständigen Einführung der Packungen 10, 11 in die zugeordneten Taschen 84, 85. Des Weiteren erfolgt die Entnahme der aus den Teilpackungen 10, 11 gebildeten Packungseinheiten mit Hilfe eines Ausschiebers 88, der in die Umfangsnut 86 eintritt.
  • Die Packungstasche 85 für die eine Teilpackung 11 erstreckt sich als Hohlraum bzw. Kanal bis in den Bereich der Packungstasche 84, sodass in diesem Bereich die Taschen 84, 85 nebeneinander liegen und durch eine dünne Trennwand 89 voneinander abgeteilt sind. Nach dem Einführen der Packungen 10, 11 in die zugeordneten Taschen 84, 85 wird nach entsprechender Drehung des Revolvers 73, hier in einer Stellung mit nach unten gerichteten Packungstaschen 84, 85, die Zusammenführung der Teilpackungen 10, 11 bewirkt. Zu diesem Zweck wird die eine der Teilpackungen, nämlich die kleinere Teilpackung 11 in axialer Richtung entlang der entsprechend ausgebildeten Packungstasche 85 durch einen Schieber 90 verschoben bis in eine Endstellung, in der die Teilpackung 11 unmittelbar benachbart zu der Teilpackung 10 positioniert ist. Die die Packungseinheit bildenden Teilpackungen 10, 11 sind jetzt packungsgerecht positioniert und lediglich durch die Trennwand 89 voneinander abgegrenzt. Im Bereich einer zur Einschubstation des Übergabeförderers 74, 75 gebildeten Ausschubstation werden beide Teilpackungen 10, 11 gleichzeitig durch den Ausschieber 88 aus den beiden Taschen 84, 85 ausgeschoben und einem weiteren Faltrevolver 91 zugeführt. Dieser dient zum Anbringen des Außenzuschnitts 12 an den aneinander liegenden Teilpackungen 10, 11 zur Schaffung der Doppelpackung 13.
  • Der Faltrevolver 91 ist prinzipiell in gleicher Weise ausgebildet wie der Faltrevolver 59, also mit vertikaler Drehachse und horizontal orientierten Revolvertaschen 92. Diese sind so ausgebildet und bemessen, dass die übereinander liegenden Teilpackungen 10, 11 Aufnahme finden können. Innerhalb der Revolvertaschen 92 wird der teilweise gefaltete Außenzuschnitt 12 bereitgehalten. Dieser wird in grundsätzlich bekannter Weise einem Zuschnittmagazin 93 entnommen und über eine Zuschnittbahn 94 in die jeweilige Revolvertasche 92 eingeführt unter winkel- bzw. L-förmiger Faltung. Dieser Vorgang bzw. der Aufbau des Faltrevolvers 91 entspricht in analoger Weise der EP 0 601 411 .
  • Während der (taktweisen) Drehbewegung des Faltrevolvers 91 wird der Außenzuschnitt 12 unter Bildung der Doppelpackung 13 um die Teilpackungen 10, 11 herumgefaltet. Die fertigen Doppelpackungen 13 werden auf der zum Ausschieber 88, also zur Einschubstation des Faltrevolvers 91, gegenüberliegenden Seite aus dem Faltrevolver 91 herausgefördert, und zwar durch einen Abförderer 95, der unterhalb einer langgestreckten Auflage 96 für die Doppelpackungen 13 verläuft und jeweils eine Packung 13 an deren Rückseite durch Mitnehmer 97 erfasst.
  • Die Packungen bzw. Doppelpackungen 13 gelangen in den Bereich einer Leimstation bzw. eines Leimaggregats 98. Dieses ist mit Leimrädern 99, 100 ausgebildet. Die Leimrä der 99, 100 erhalten Kontakt mit der Unterseite von seitwärts gerichteten Faltlappen des Außenzuschnitts 12, nämlich mit den Seitenlappen 40, 41. Die in ein Leimbad eintauchenden Leimräder 99, 100 übertragen Leimstreifen auf die Unterseite dieser Faltlappen 40, 41. Der breitere Faltlappen 40, der mit beiden Teilpackungen 10, 11 verbunden wird, erhält durch entsprechende Ausbildung des Leimrads 100 mit zwei in Abstand voneinander liegenden Leimstegen zwei Leimstreifen in den durch das Klappgelenk 44 voneinander getrennten Bereichen des Seitenlappens 40.
  • Die fertigen Doppelpackungen 13 werden einer weiteren Verarbeitung zugeführt, im vorliegenden Falle an ein Trockenrad 101 übergeben zur Stabilisierung der Form der Packung und zum Abbinden bzw. Aushärten der Leimverbindungen.
  • Eine Besonderheit der Vorrichtung besteht demnach darin, dass beginnend mit der Bildung der Zigarettengruppen 14, 15 bis zur kompletten Doppelpackung 13 ein geradliniger fortgesetzter Förderprozess durchgeführt wird, wobei Arbeitsstationen unter Verwendung herkömmlicher, aber auch besonders ausgebildeter Organe in den Förderweg eingebaut sind. Die Vorrichtung ist auch für andere Formen von Doppelpackungen geeignet, insbesondere mit Teilpackungen gleicher Größe.
  • 10
    Teilpackung
    11
    Teilpackung
    12
    Außenzuschnitt
    13
    Doppelpackung
    14
    Zigarettengruppe (groß)
    15
    Zigarettengruppe (klein)
    16
    Innenzuschnitt
    17
    Innenzuschnitt
    18
    Zigarettenblock
    19
    Zigarettenblock
    20
    Stirnfaltung
    21
    Stirnfaltung
    22
    Teilzuschnitt
    23
    Teilzuschnitt
    24
    Innenwand
    25
    Innenwand
    26
    Außenwand
    27
    Außenwand
    28
    Bodenwand
    29
    Bodenwand
    30
    Seitenlappen
    31
    Seitenlappen
    32
    Seitenlappen
    33
    Seitenlappen
    34
    Vorderwand
    35
    Boden
    36
    Rückwand
    37
    Deckel-Rückwand
    38
    Stirnwand
    39
    Deckel-Vorderwand
    40
    Seitenlappen
    41
    Seitenlappen
    42
    Deckel-Seitenlappen
    43
    Deckel-Seitenlappen
    44
    Klappgelenk
    45
    Deckel
    46
    Zigarettenmagazin
    47
    Zigarettenrevolver
    48
    Fertigungsbahn
    49
    Fertigungsbahn
    50
    Endlosförderer
    51
    Mitnehmer
    52
    Bahnunterlage
    53
    Zuschnittaggregat
    54
    Zuschnittaggregat
    55
    Materialbahn
    56
    Materialbahn
    57
    Messereinheit
    58
    Messereinheit
    59
    Faltrevolver
    60
    Tasche
    61
    Tasche
    62
    Brücke
    63
    Einschieber
    64
    Seitenfalter
    65
    Seitenfalter
    66
    Zuschnittstation
    67
    Ausschubstation
    68
    Zwischenförderer
    69
    Steg
    70
    Stützhebel
    71
    Leimorgan
    72
    Übergabestation
    73
    Zusammenfügungsrevolver
    74
    Fördergurt
    75
    Fördergurt
    76
    Welle
    77
    Mitnehmer
    78
    Mitnehmer
    79
    Untergurt
    80
    Stößel
    81
    Stößel
    82
    Führungsschiene
    83
    Führungsschiene
    84
    Packungstasche
    85
    Packungstasche
    86
    Umfangsnut
    87
    Umfangsnut
    88
    Ausschieber
    89
    Trennwand
    90
    Schieber
    91
    Faltrevolver
    92
    Revolvertasche
    93
    Zuschnittmagazin
    94
    Zuschnittbahn
    95
    Abförderer
    96
    Auflage
    97
    Mitnehmer
    98
    Leimaggregat
    99
    Leimrad
    100
    Leimrad
    101
    Trockenrad
    102
    Zuschnittmagazin
    103
    Zuschnittmagazin
    104
    Zuschnittbahn

Claims (11)

  1. Verfahren zum Herstellen von Doppelpackungen (13) für insbesondere Zigaretten, bestehend aus zwei separat gefertigten Teilpackungen (10, 11) und einem die Teilpackungen (10, 11) nach deren Zusammenführung mindestens teilweise umgebenden Außenzuschnitt (12), gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Teilpackungen (10, 11) werden im Bereich paralleler Fertigungsbahnen (48, 49) derselben Verpackungsmaschine hergestellt, b) die Teilpackungen (10, 11) bzw. deren Inhalt und deren Verpackungsmaterial werden synchron gefördert, derart, dass einander zugeordnete Teilpackungen (10, 11) jeweils im Wesentlichen gleichzeitig gefertigt werden, c) die nebeneinander liegenden fertigen Teilpackungen (10, 11) werden durch Querbewegung mindestens einer Teilpackung zusammengeführt und sodann einem gemeinsamen Faltaggregat zugeführt, insbesondere einem Faltrevolver (91), zum Anbringen des Außenzuschnitts (12).
  2. Vorrichtung zum Herstellen von Doppelpackungen (13) für insbesondere Zigaretten, bestehend aus zwei separat gefertigten Teilpackungen (10, 11), die mindestens aus einem Zigarettenblock (18, 19), also einer Zigarettengruppe (14, 15) mit Innenzuschnitt (16, 17) aus Stanniol oder Papier und einem weiteren Zuschnitt, nämlich Innenzuschnitt (16, 17), bestehen, wobei die mit großflächigen Packungsseiten aneinander liegenden Teilpackungen (10, 11) von einem Außenzuschnitt (12) umgeben sind, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Zigarettengruppen (14, 15) sind entlang paralleler, mit Abstand voneinander angeordneter Fertigungsbahnen (48, 49) derselben Verpackungsmaschine transportierbar und in einen Innenzuschnitt (16, 17) zur Bildung von Zigarettenblöcken (18, 19) einhüllbar, b) die Zigarettenblöcke (18, 19) sind einem Faltrevolver (59) mit Taschen (60, 61) zur gleichzeitigen Aufnahme jeweils einer Teilpackung (10, 11) zuführbar, c) im Bereich des Faltrevolvers (59) sind insbesondere unterschiedlich ausgebildete Zuschnitte der Teilpackungen (10, 11), nämlich Teilzuschnitte (22, 23), um die Zigarettenblöcke (18, 19) herumfaltbar, d) im Bereich eines auf den Faltrevolver (59) folgenden Zusammenfügungsorgans, insbesondere eines Zusammenfügungsrevolvers (73), sind die Teilpackungen (10, 11) durch Querverschiebung in eine packungsgerechte Relativstellung zueinander bewegbar, e) eine aus den Teilpackungen (10, 11) bestehende Packungseinheit ist aus dem Zusammenfügungsorgan ausschiebbar und einem weiteren Faltrevolver (91) zuführbar zum Anbringen des Außenzuschnitts (12) an den aneinander liegenden Teilpackungen (10, 11).
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb jeder Fertigungsbahn (48, 49) ein Zuschnittaggregat (53, 54) zum Zuführen von Innenzuschnitten (16, 17) zu jedem Zigarettenblock (18, 19) und zum Umhüllen derselben angeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur Komplettierung der Teilpackungen (10, 11) ein weiterer Zuschnitt, nämlich Teilzuschnitt (22, 23), um jeden aus Zigarettengruppe (14, 15) und Innenzuschnitt (16, 17) bestehenden Zigarettenblock (18, 19) im Bereich des Faltrevolvers (59) herumfaltbar ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Teilpackungen (10, 11) durch einen Zwischenförderer (68) mit zwei parallelen Endlosförderern, insbesondere Zahnriemen, gleichzeitig aus den Taschen (60, 61) des Faltrevolvers (59) abförderbar und dem Zusammenfügungsrevolver (73) zuführbar sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Packungen während des Transports durch den Zwischenförderer (68) an einem Leimorgan (71) vorbeibewegbar sind zur Übertragung von Leim, insbesondere des Typs Hotmelt, auf die Unterseite von seitwärts gerichteten Faltlappen, nämlich Seitenlappen, der Teilpackungen.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die fertigen Teilpackungen (10, 11) durch einen Übergabeförderer aus zwei im Abstand voneinander angeordneten Fördergurten (74, 75) in Packungstaschen (84, 85) des Zusammenfügungsrevolvers (73) einführbar sind, wobei die Teilpackungen (10, 11) durch Huborgane vom Zwischenförderer (68) abhebbar und dem Übergabeförderer (74, 75) durch Aufwärtsbewegung zuführbar sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zusammenfügungsrevolver (73) mehrere in Umfangsrichtung mit Abstand voneinander angeordnete Packungstaschen (84, 85) aufweist, wobei je zwei der einen und anderen Teilpackung (10, 11) zugeordnete Packungstaschen (84, 85) in Axialrichtung mit Abstand voneinander angeordnet sind zur Aufnahme je einer Teilpackung (10, 11) und wobei mindestens eine Teilpackung durch Querverschiebung, nämlich Verschiebung in Axialrichtung, in eine Position benachbart zur anderen Teilpackung schiebbar ist, derart, dass Packungseinheiten aus zwei einander zugeordneten Teilpackungen (10, 11) aus dem Zusammenfügungsrevolver (73) ausschiebbar sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einander zugeordneten Packungstaschen (84, 85) für die eine Packungseinheit bildenden Teilpackungen (10, 11) in Umfangsrichtung versetzt zueinander angeordnet sind, derart, dass nach Querverschiebung einer Teilpackung diese in Umfangsrichtung des Zusammenfügungsrevolvers (73) neben der anderen Teilpackung positioniert ist, vorzugsweise unter Abgrenzung der Teilpackungen (10, 11) voneinander durch eine Trennwand (89).
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Packungstasche (85) für eine der Teilpackungen durchgehend in Axialrichtung des Zusammenfügungsrevolvers (73) bis benachbarte Packungstasche (84) für die andere Teilpackung erstreckt und wobei ein seitlich angeordneter Schieber (90) in die Packungstasche (85) einführbar ist zum axialen Verschieben einer der Teilpackungen.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zu einer Packungseinheit zusammengeführten Teilpackungen (10, 11) aus dem Zusammenfügungsrevolver (73) ausschiebbar und in den unmittelbar benachbarten Faltrevolver (91) zum Anbringen des Außenzuschnitts 12 einschiebbar sind.
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