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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen von Doppelpackungen
für insbesondere Zigaretten,
bestehend aus zwei separat gefertigten, unterschiedlich ausgebildeten
Teilpackungen, die mindestens aus einem Zigarettenblock, also einer
Zigarettengruppe mit Innenzuschnitt aus Stanniol oder Papier und
einem weiteren Zuschnitt bestehen, wobei die mit großflächigen Packungsseiten
aneinander liegenden Teilpackungen von einem Außenzuschnitt umgeben sind.
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Eine
in dieser Weise ausgebildete Zigarettenpackung ist Thema der WO
2005/054056. Die Teilpackungen werden unabhängig voneinander durch zwei
gesonderte Verpackungsmaschinen gefertigt, die für die Produktion von Hinge-Lid-Packs
auf dem Markt sind. Die so gefertigten Teilpackungen werden auf
parallelen Förderstrecken
einer dritten Verpackungsmaschine zugeführt. Im Bereich derselben werden
die Teilpackungen durch Querverschieben zusammengeführt und
sodann mit dem Außenzuschnitt
versehen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine in Aufbau und Arbeitsweise
neue Vorrichtung für die
Fertigung von Doppelpackungen vorzuschlagen, die gegenüber dem
Stand der Technik weniger aufwendig ausgebildet ist und bei der
die einzelnen Aggregate optimal auf die Fertigung des besonderen Packungstyps
ausgerichtet sind.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Vorrichtung durch folgende
Merkmale gekennzeichnet:
- a) die Zigarettengruppen
der Teilpackungen werden im Bereich paralleler, mit Abstand voneinander
verlaufender Fertigungsbahnen derselben Verpackungsmaschine zur
Bildung von Zigarettenblöcken
mit Innenumhüllungen
für jede
Zigarettengruppe versehen,
- b) die einander zugeordneten Zigarettengruppen und daraus gebildeten
Zigarettenblöcke
sind im Bereich der Fertigungsbahnen bei gleichgerichteter Relativstellung
transportierbar,
- c) die einander zugeordneten Zigarettenblöcke sind in einem Faltrevolver
einführbar
mit jeweils paarweise im Abstand voneinander angeordneten Taschen
für die
Aufnahme des einen und anderen Zigarettenblocks, wobei in jeder
Tasche ein der Teilpackung zugeordneter Einzelzuschnitt bereit gehalten
und mindestens teilweise um den Zigarettenblock herum faltbar ist,
- d) die im Faltrevolver hergestellten Teilpackungen sind gemeinsam
aus den Taschen aufschiebbar und einem Zusammenfügungsorgan zuführbar, der
die einander zugeordneten Teilpackungen durch Querverschiebung zur
packungsgerechten Anlage aneinander bewegt unter Bildung einer aus
den aneinander liegenden Teilpackungen bestehenden Einheit,
- e) die aus den Teilpackungen gebildete Einheit ist einem Faltrevolver
mit Einzeltaschen für
die Aufnahme je einer Packungseinheit zuführbar zum Anbringen des Außenzuschnitts.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
ist auf den besonderen Typ der herzustellenden (Zigaretten-)Packung,
insbesondere zur Herstellung der sogenannten Wallet Packs, ausgerichtet,
beruht gleichwohl weitgehend auf dem Konstruktionsprinzip und der
Arbeitsweise herkömmlicher
Verpackungsmaschinen für
Zigarettenpackungen des Typs Hinge-Lid.
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Eine
Besonderheit ist der Einsatz von zwei im prinzipiellen Aufbau übereinstimmenden
Faltrevolvern mit vertikaler Drehachse für die gleichzeitige Fertigung
von zwei Teilpackungen als Packungseinheit einerseits und für die nachfolgende
Anbringung des Außenzuschnitts
an der Packungseinheit andererseits. Zwischen diesen beiden Faltrevolvern
ist ein Zusammenfügungsrevolver
besonderer Konstruktion und Arbeitsweise angeordnet, der einerseits
eine formstabilisierende Wirkung auf die Teilpackungen hat und diese
andererseits in schonender Weise bei kontinuierlichem Betrieb unter
Bildung der Packungseinheit zusammenführt.
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Weitere
Merkmale und Besonderheiten werden nachfolgend anhand der Zeichnungen
erläutert. Es
zeigt:
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1 einen
ausgebreiteten Außenzuschnitt einer
Doppelpackung für
Zigaretten,
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2 einen
ebenfalls ausgebreiteten Einzelzuschnitt einer Teilpackung,
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3 einen
ausgebreitetem Einzelzuschnitt einer zweiten, abweichend ausgebildeten
Teilpackung,
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4 eine
erste Teilpackung in perspektivischer Darstellung,
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5 eine
zweite Teilpackung, ebenfalls in perspektivischer Darstellung,
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6 die
Doppelpackung in geschlossener Ausführung, in perspektivischer
Darstellung,
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7 die
Doppelpackung gemäß 6 in Öffnungsstellung,
ebenfalls in Perspektive,
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8 einen
Abschnitt einer Vorrichtung zur Herstellung von insbesondere Doppelpackungen
gemäß 1 bis 7 in
schematischer Seitenansicht,
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9 einen
in Fertigungsrichtung an den Abschnitt gemäß 8 anschließenden weiteren Bereich
der Vorrichtung, ebenfalls in schematischer Seitenansicht,
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10 einen
im Fertigungsablauf weiteren, folgenden Bereich der Vorrichtung
in schematischer Seitenansicht,
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11 den
Vorrichtungsbereich gemäß 8 in
Draufsicht entsprechend Pfeil XI in 8,
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12 den
Vorrichtungsteil gemäß 9 in Draufsicht
entsprechend Pfeil XII der 9,
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13 die
Einzelheit gemäß 10 in Draufsicht
entsprechend Pfeil XIII den in 10,
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14 eine
Einzelheit XIV der 9 in vergrößertem Maßstab, ebenfalls in Seitenansicht,
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15 die
Einzelheit gemäß 14 im Querschnitt
bzw. in Queransicht in der Ebene XV-XV der 14,
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16 die
Einzelheit gemäß 14 in
Unteransicht bzw. in einem Horizontalschnitt in der Ebene XVI-XVI
der 14,
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17 einen
Ausschnitt XVII eines Details der 16, in
vergrößertem Maßstab,
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18 eine
Einzelheit der 10 in Queransicht in der Ebene
XVII-XVII der 10, in vergrößertem Maßstab.
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Die
in den Zeichnungen ab 8 dargestellte Vorrichtung dient
zur Herstellung von Zigaretten-Doppelpackungen, insbesondere in
der Ausführung
gemäß 1 bis 7.
Diese ist als "Wallet" Pack ausgebildet
mit zwei Teilpackungen 10, 11 unterschiedlicher
Ausführung
und Größe, die
durch einen Außenzuschnitt 12 nach
Art einer Klappschachtel bzw. Hinge-Lid-Packung zu einer gemeinsamen, klappbaren
Packung nämlich
Doppelpackung 13 zusammengefasst sind.
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Die
Teilpackungen 10, 11 sind unterschiedlich ausgebildet
und enthalten eine unterschiedliche Anzahl von Zigaretten. Die Teilpackung 10 ist
für die Aufnahme
einer Zigarettengruppe 14 aus zwei Reihen bestimmt, während die
kleinere Teilpackung 11 eine Zigarettengruppe 15 lediglich
aus einer Reihe aufnimmt.
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Jede
Teilpackung 10, 11 kann im einfachsten Falle aus
einem einzigen Zuschnitt als Umhüllung
gebildet sein. Bei dem vorliegenden Beispiel besteht Teilpackung 10, 11 aus
einem den Packungsinhalt umgebenden Innenzuschnitt 16, 17 aus
Papier, Stanniol oder Folie. Der Innenzuschnitt 16, 17 umgibt
die Zigarettengruppe 14, 15 unter Bildung eines
Zigarettenblocks 18, 19. Der Innenzuschnitt 16, 17 ist
um die Zigarettengruppe 14, 15 U-förmig herumgefaltet unter Bildung
jeweils einer Stirnfaltung 20, 21.
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Ein
weiterer Zuschnitt, nämlich
Teilzuschnitt 22, 23 besteht aus dünnem Karton
oder ähnlichem faltbaren
Material. Dieser umgibt den Zigarettenblock 18, 19 derart,
dass jeweils eine Innenwand 24, 25, eine gegenüberliegende,
ebenfalls großflächige Außenwand 26, 27,
eine Bodenwand 28, 29 und aus einander überdeckenden
Seitenlappen 30, 31 bzw. 32, 33 bestehende
Seitenwände
gebildet sind. Jede Teilpackung 10, 11 ist mit
einer im Wesentlichen becherförmigen
Außenumhüllung versehen.
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Bei
der fertigen Packung, nämlich
Doppelpackung 13, liegen die Innenwände 24, 25 der
Teilpackungen 10, 11 aneinander bzw. sind einander
zugekehrt (7). Beide Teilpackungen 10, 11 werden durch
den Außenzuschnitt 12 zusammengehalten, der
im Wesentlichen einem Zuschnitt für eine standardmäßige Hinge-Lid-Packung
entspricht. Der Außenzuschnitt 12 bildet
demnach aufeinanderfolgend eine Vorderwand 34, einen Boden 35,
Rückwand 36, Deckel-Rückwand 37,
Stirnwand 38 und eine Deckel-Vorderwand 39. Seitenwände des
Außenzuschnitts 12 bzw.
der Doppelpackung 13 werden durch einander teilweise überdeckende
Seitenlappen 40, 41 bzw. Deckel-Seitenlappen 42, 43 gebildet.
Die Deckel-Rückwand 37 ist
von der Rückwand 36 durch
ein quergerichtetes Liniengelenk abgegrenzt. Die Seitenlappen 40 im
Bereich der Vorderwand 34 sind mit unterschiedlicher Breite
ausgebildet. Der breitere Seitenlappen 40 erstreckt sich über beide
Teilpackungen 10, 11 und ist mit deren Seitenwänden durch
Klebung verbunden. Der Seitenlappen 40 bildet dabei ein
aufrechtes Klappgelenk 44 in der Trennebene zwischen den
beiden Teilpackungen 10, 11 zum schwenkbaren Öffnen und
Schließen
des Wallet Packs. Der Boden 35 ist mit einer Schwächungs- bzw.
Perforationslinie versehen, die beim erstmaligen Öffnen der
Packung durchtrennt wird. Danach wird die Doppelpackung 13 in
ihrer Schließstellung bzw.
werden die beiden Teilpackungen 10, 11 nur durch
einen Deckel 45 zusammengehalten. Die in vorstehend beschriebener
Weise ausgebildete Packung ist Stand der Technik.
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Die
Zigarettengruppen 14, 15 werden bei der Vorrichtung
in an sich bekannter Weise einem üblichen Zigarettenmagazin 46 entnommen
und einem Zigarettenrevolver 47 zugeführt. Dieser ist mit paarweise
angeordneten Taschen unterschiedlicher Größe versehen, nämlich entsprechend
der Größe der Zigarettengruppen 14, 15.
Der Zigarettenrevolver 47 transportiert die Zigarettengruppen 14, 15 in
den Bereich eines horizontalen Zigarettenförderers. Dieser besteht aus
zwei parallelen, in einem ausreichenden Abstand voneinander angeordneten
Fertigungsbahnen 48, 49. Jede Fertigungsbahn 48, 49 weist
einen Endlosförderer 50 auf
mit in gleichen Abständen
voneinander angeordneten Mitnehmern 51. Diese erfassen
jeweils die Zigarettengruppen 14, 15 an ihrer Rückseite.
Die Zigarettengruppen 14, 15 liegen während des
Transports gleitend auf einer Bahnunterlage 52. Die Zigarettengruppen 14, 15 werden
synchron und bei wechselseitiger Ausrichtung kontinuierlich im Bereich
der parallelen Fertigungsbahnen 48, 49 transportiert.
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Im
Bereich dieser Fertigungsbahnen
48,
49 werden
erste Verpackungsschritte durchgeführt, und zwar wird der Innenzuschnitt
16,
17 um
die Zigarettengruppen
14,
15 herumgefaltet, sodass
Zigarettenblöcke
18,
19 gebildet
sind. Jeder Fertigungsbahn
48,
49 ist ein Zuschnittaggregat
53,
54 bekannter Bauart
zugeordnet. Diese sind oberhalb der Fertigungsbahnen
48,
49 angeordnet
und in Förderrichtung
versetzt zueinander. Die Zuschnittaggregate
53,
54 sind übereinstimmend
ausgebildet, mit dem Unterschied, dass eine dem Zuschnittaggregat
53 für die größere Zigarettengruppe
14 zugeführte Materialbahn
55 eine
geringfügig
größere Breite
hat als eine Materialbahn
56 für die kleinere Zigarettengruppe
15. Von
diesen Materialbahnen
55,
56 werden jeweils im Bereich
einer Messereinheit
57,
58 die Innenzuschnitte
16,
17 abgetrennt
und gleichzeitig an die Zigarettengruppe
14,
15 übergeben.
Die Übergabe
erfolgt in bekannter Weise, nämlich
durch Mitnahme des bereitgehaltenen Zuschnitts und U-förmige Faltung
um die Zigarettengruppe
14,
15. Während des Weitertransports
entlang der Fertigungsbahnen
48,
49 werden die
Innenzuschnitte
16,
17 im Bereich ihrer Längsseiten
gefaltet. Faltlappen der Stirnfaltun gen
20,
21 sind
rückwärts gerichtet.
Ein Beispiel für die
grundsätzliche
Ausgestaltung der Fertigungsbahnen
48,
49 mit
den Zuschnittaggregaten
53,
54 ist in
EP 1 016 593 gezeigt.
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Die
Zigarettenblöcke
18,
19 werden
von den Endlosförderern
50 einem
ersten Faltrevolver
59 zugeführt. Dieser ist in grundsätzlich bekannter
Weise ausgebildet (
EP 0 791 539 ),
nämlich
tellerförmig
und um eine vertikale Achse drehend. Am Umfang des Faltrevolvers
59 sind
Taschen
60,
61 angeordnet zur Aufnahme der Zigarettenblöcke
18,
19.
Eine Besonderheit besteht darin, dass der Faltrevolver
59 je
zwei mit Abstand voneinander angeordnete, parallel ausgerichtete
Taschen
60,
61 aufweist, in die die einander zugeordneten
Zigarettenblöcke
18,
19 gleichzeitig
eingeführt
werden. Der Abstand der Taschen
60,
61 entspricht
dem Abstand der Bewegungsbahnen der Zigarettenblöcke
18,
19 voneinander.
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Die
Zigarettenblöcke 18, 19 werden
von den Endlosförderern 50 vor
dem Faltrevolver 59 auf einer feststehenden Brücke 62 abgelegt.
Hier werden die Zigarettenblöcke 18, 19 gleichzeitig
bzw. synchron durch Einschieber 63 erfasst, die bei der
Einschubbewegung der Zigarettenblöcke in die Taschen 60, 61 einen
oberen, rückseitigen
Faltlappen falten. Des Weiteren sind im Bereich der Brücke 62 Seitenfalter 64, 65 als
in horizontaler Ebene schwenkbare Falthebel angeordnet. Diese falten
im Bereich aufrechter Seitenwände
der Zigarettenblöcke 18, 19 rückseitig überstehende
Faltlappen des Innenzuschnitts 16, 17 gegen die
Rückseite
der Zigarettengruppe 14, 15.
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Der
Faltrevolver
59 dient zur Herstellung der Teilpackungen
10,
11.
In einer Zuschnittstation
66 werden die Zuschnitte der
Teilpackungen
10,
11, also die Teilzuschnitte
22,
23,
in die zugeordneten Taschen
60,
61 des Faltrevolvers
59 eingeführt. Die Übergabe
der Zuschnitte
22,
23 an die Taschen
60,
61 erfolgt
in einer grundsätzlich
bekannter Weise (
EP 0 791 539 ),
derart, dass die Innenwand
25 des Teilzuschnitts
23 für die kleinere
Teilpackung
11 und die Außenwand
26 des Teilzuschnitts
22 für die größere Teilpackung
10 jeweils
an einem Boden bzw. an unteren Stützschenkeln der zugeordneten
Taschen
60,
61 anliegen bei horizontaler Ausrichtung,
während die
Innenwand
24 des Teilzuschnitts
22 mit Bodenwand
28 sowie
die Außenwand
27 mit
Bodenwand
29 des Teilzuschnitts
23 jeweils in
aufrechter Stellung angeordnet sind. Die Teilzuschnitte
22,
23 sind
in oberhalb des Faltrevolvers
59 angeordneten Zuschnittmagazinen
102,
103 bevorratet.
Der Unterseite werden die beiden Teilzuschnitte
22,
23 gleichzeitig
entnommen und entlang von parallelen Zuschnittbahnen
104 dem
Faltrevolver
59 bzw. den beiden Taschen
60,
61 zugeführt.
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In
die so vorbereiteten Zuschnitte 22, 23 in den
Taschen 60, 61 werden die Zigarettenblöcke 18, 19 durch
Radialbewegung eingeschoben (12). Während der
taktweisen Drehung des Faltrevolvers 59 werden weitere
Bereiche der Zuschnitte 22, 23 gefaltet, sodass
diese im Bereich einer Ausschubstation 67 – gegenüberliegend
zur Einschubstation -bis auf obere Seitenlappen 31, 32 um
die Zigarettenblöcke 18, 19 herumgefaltet
sind.
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Die
einander zugeordneten Teilpackungen 10, 11 werden
bei gleichzeitigem Ausschub aus dem Faltrevolver 59 von
einem Zwischenförderer 68 übernommen,
der als endloser Zahnriemen in besonderer Weise ausgebildet ist.
Der Zwischenförderer 68 weist Mitnehmer
bzw. Stützorgane
unterschiedlicher Funktion auf. Stege 69 treten in den
Bereich des Faltrevolvers 59 ein, nämlich in einen Bereich zwischen
seitlichen Stützprofilen
der Taschen 60, 61 und erfassen die Teilpackungen 10, 11 jeweils
gleichzeitig an deren Rückseite
bzw. an der radial innenliegenden Seite. Durch die Transportbewegung
des Zwischenförderers 68 werden
die beiden Teilpackungen 10, 11 aus den Taschen 60, 61 ausgeschoben.
An der Vorderseite bzw. an der radial außen liegenden Seite der Teilpackungen 10, 11 kommt
ein Stützorgan,
nämlich Stützhebel 70 des
Zwischenförderers 68 zur
Anlage zur optimalen Führung
der Teilpackungen 10, 11 und zur Sicherung der
Stirnfaltungen 20, 21 der Zigarettenblöcke 18, 19.
Der Stützhebel 70 ist
gesteuert schwenkbar am Zwischenförderer 68 gelagert.
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Der
Zwischenförderer
68 transportiert
die Teilpackungen
10,
11 weiter in der durch die
Fertigungsbahnen
48,
49 vorgegebenen Richtung.
Dabei werden die Teilpackungen
10,
11 an einer
Beleimungsstation bzw. an einem Leimorgan
71 vorbeibewegt.
Dieses überträgt Leim,
insbesondere Hotmelt, auf die nach unten gerichtete Seite der flügelartig
abstehenden Seitenlappen der Teilpackungen
10,
11. Ein
Beispiel für
ein Leimorgan zur Übertragung
von Leim auf die Unterseite von seitwärts gerichteten Faltlappen
zeigt
EP 0 920 919 .
Die Verwendung von Hotmelt Leim ermöglicht stabile Verbindungen
der Faltlappen ohne Wärmebehandlung.
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Bei
fortgesetzter Bewegung gelangen die Teilpackungen 10, 11 in
den Bereich einer Übergabestation 72 besonderer
Ausführung.
Es geht darum, die fertig gestellten Teilpackungen 10, 11 nun
zur Bildung einer Packungseinheit aus den beiden zusammengehörenden Teilpackungen 10, 11 packungsgerecht
zusammenzuführen.
Hierfür
ist ein besonderes Organ vorgesehen, nämlich ein Zusammenfügungsrevolver 73.
Diesem werden die Teilpackungen 10, 11 durch einen Übergabeförderer mit
zwei endlosen Fördergurten 74, 75 zugeführt. Die
parallelen Fördergurte 74, 75 sind
auf einer gemeinsamen Welle 76 gelagert. Jeder Fördergurt 74, 75 weist
Mitnehmer 77, 78 auf, die aufgrund der Abstände voneinander eine
Packung bzw. Teilpackung 10, 11 an Vorder- und Rückseite
erfassen. Die Teilpackungen 10, 11 werden dem Übergabeförderer 74, 75 von
unten her zugeführt.
Der Transport erfolgt im Bereich eines Untergurts 79.
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Die
Teilpackungen 10, 11 werden durch Aufwärtsbewegung
vom Zwischenförderer 68 abgenommen
und dem jeweiligen Fördergurt 74, 75 zugeführt. Zu
diesem Zweck sind jeder Packung 10, 11 bzw. dem
aus zwei parallelen Zahnriemen gebildeten Zwischenförderer 68 Huborgane
zugeordnet, nämlich
jeweils zwei Stößel 80, 81.
Diese erfassen jede Teilpackung 10, 11 in einem
seitlichen Bereich, also neben den Zahnriemen des Zwischenförderers 68.
Die Packung 10, 11 wird gehoben bis in den Bereich
einer Führung
für die
Packungen, bestehend aus winkelförmigen
Führungsschienen 82, 83 zu
beiden Seiten der Bewegungsbahn der Packungen. Ein oberer Querschenkel
der Führungsschienen 82, 83 bestimmt
jeweils die Endlage der Packung bzw. Teilpackung 10, 11.
Die Führungsschienen 82, 83 haben eine
weitere Funktion: Bei der Aufwärtsbewegung der
Packungen werden die seitlich gerichteten Seitenlappen der Teilpackungen 10, 11 durch
gerundete Einlaufkanten der Führungsschienen 82, 83 in
die Endstellung gefaltet, also die Teilpackung 10, 11 fertig
gestellt.
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Eine
Besonderheit besteht darin, dass die (obere) Bewegungsebene der
Teilpackungen 10, 11 für den Einschub in den Zusammenfügungsrevolver 73 versetzt
ist. Bei dem Beispiel gemäß 15 befindet
sich die kleinere Teilpackung 11 in einer höheren Position,
nämlich
geringfügig
oberhalb der Teilpackung 10. In dieser versetzten Stellung
werden die Teilpackungen 10, 11 dem Revolver 73 zugeführt.
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In
besonderer Weise ist der Zusammenfügungsrevolver 73 ausgebildet.
Dieser weist Packungstaschen 84, 85 auf, die in
Axialrichtung mit Abstand voneinander angeordnet sind (16, 17) und
die in Umfangsrichtung versetzt liegen. Dadurch ist es möglich, die
in versetzten Ebenen zugeführten Teilpackungen 10, 11 in
die zugeordneten Packungstaschen 84, 85 einzuführen. Im
Bereich der in Umfangsrichtung mit Abstand voneinander angeordneten
Taschen 84 einerseits und 85 andererseits ist
mittig eine Umfangsnut 86, 87 gebildet. Diese
ermöglicht den
Eintritt eines Endbereichs der Fördergurte 74, 75 in
den Bereich des Zusammenfügungsrevolvers 73 zur
vollständigen
Einführung
der Packungen 10, 11 in die zugeordneten Taschen 84, 85.
Des Weiteren erfolgt die Entnahme der aus den Teilpackungen 10, 11 gebildeten
Packungseinheiten mit Hilfe eines Ausschiebers 88, der
in die Umfangsnut 86 eintritt.
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Die
Packungstasche 85 für
die eine Teilpackung 11 erstreckt sich als Hohlraum bzw.
Kanal bis in den Bereich der Packungstasche 84, sodass
in diesem Bereich die Taschen 84, 85 nebeneinander liegen
und durch eine dünne
Trennwand 89 voneinander abgeteilt sind. Nach dem Einführen der
Packungen 10, 11 in die zugeordneten Taschen 84, 85 wird
nach entsprechender Drehung des Revolvers 73, hier in einer
Stellung mit nach unten gerichteten Packungstaschen 84, 85,
die Zusammenführung
der Teilpackungen 10, 11 bewirkt. Zu diesem Zweck
wird die eine der Teilpackungen, nämlich die kleinere Teilpackung 11 in
axialer Richtung entlang der entsprechend ausgebildeten Packungstasche 85 durch
einen Schieber 90 verschoben bis in eine Endstellung, in
der die Teilpackung 11 unmittelbar benachbart zu der Teilpackung 10 positioniert
ist. Die die Packungseinheit bildenden Teilpackungen 10, 11 sind
jetzt packungsgerecht positioniert und lediglich durch die Trennwand 89 voneinander
abgegrenzt. Im Bereich einer zur Einschubstation des Übergabeförderers 74, 75 gebildeten
Ausschubstation werden beide Teilpackungen 10, 11 gleichzeitig
durch den Ausschieber 88 aus den beiden Taschen 84, 85 ausgeschoben und
einem weiteren Faltrevolver 91 zugeführt. Dieser dient zum Anbringen
des Außenzuschnitts 12 an
den aneinander liegenden Teilpackungen 10, 11 zur Schaffung
der Doppelpackung 13.
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Der
Faltrevolver
91 ist prinzipiell in gleicher Weise ausgebildet
wie der Faltrevolver
59, also mit vertikaler Drehachse
und horizontal orientierten Revolvertaschen
92. Diese sind
so ausgebildet und bemessen, dass die übereinander liegenden Teilpackungen
10,
11 Aufnahme
finden können.
Innerhalb der Revolvertaschen
92 wird der teilweise gefaltete Außenzuschnitt
12 bereitgehalten.
Dieser wird in grundsätzlich
bekannter Weise einem Zuschnittmagazin
93 entnommen und über eine
Zuschnittbahn
94 in die jeweilige Revolvertasche
92 eingeführt unter winkel-
bzw. L-förmiger
Faltung. Dieser Vorgang bzw. der Aufbau des Faltrevolvers
91 entspricht
in analoger Weise der
EP 0 601
411 .
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Während der
(taktweisen) Drehbewegung des Faltrevolvers 91 wird der
Außenzuschnitt 12 unter
Bildung der Doppelpackung 13 um die Teilpackungen 10, 11 herumgefaltet.
Die fertigen Doppelpackungen 13 werden auf der zum Ausschieber 88, also
zur Einschubstation des Faltrevolvers 91, gegenüberliegenden
Seite aus dem Faltrevolver 91 herausgefördert, und zwar durch einen
Abförderer 95, der
unterhalb einer langgestreckten Auflage 96 für die Doppelpackungen 13 verläuft und
jeweils eine Packung 13 an deren Rückseite durch Mitnehmer 97 erfasst.
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Die
Packungen bzw. Doppelpackungen 13 gelangen in den Bereich
einer Leimstation bzw. eines Leimaggregats 98. Dieses ist
mit Leimrädern 99, 100 ausgebildet.
Die Leimrä der 99, 100 erhalten
Kontakt mit der Unterseite von seitwärts gerichteten Faltlappen
des Außenzuschnitts 12,
nämlich
mit den Seitenlappen 40, 41. Die in ein Leimbad
eintauchenden Leimräder 99, 100 übertragen
Leimstreifen auf die Unterseite dieser Faltlappen 40, 41.
Der breitere Faltlappen 40, der mit beiden Teilpackungen 10, 11 verbunden
wird, erhält
durch entsprechende Ausbildung des Leimrads 100 mit zwei
in Abstand voneinander liegenden Leimstegen zwei Leimstreifen in
den durch das Klappgelenk 44 voneinander getrennten Bereichen
des Seitenlappens 40.
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Die
fertigen Doppelpackungen 13 werden einer weiteren Verarbeitung
zugeführt,
im vorliegenden Falle an ein Trockenrad 101 übergeben
zur Stabilisierung der Form der Packung und zum Abbinden bzw. Aushärten der
Leimverbindungen.
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Eine
Besonderheit der Vorrichtung besteht demnach darin, dass beginnend
mit der Bildung der Zigarettengruppen 14, 15 bis
zur kompletten Doppelpackung 13 ein geradliniger fortgesetzter
Förderprozess
durchgeführt
wird, wobei Arbeitsstationen unter Verwendung herkömmlicher,
aber auch besonders ausgebildeter Organe in den Förderweg
eingebaut sind. Die Vorrichtung ist auch für andere Formen von Doppelpackungen
geeignet, insbesondere mit Teilpackungen gleicher Größe.
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- 10
- Teilpackung
- 11
- Teilpackung
- 12
- Außenzuschnitt
- 13
- Doppelpackung
- 14
- Zigarettengruppe
(groß)
- 15
- Zigarettengruppe
(klein)
- 16
- Innenzuschnitt
- 17
- Innenzuschnitt
- 18
- Zigarettenblock
- 19
- Zigarettenblock
- 20
- Stirnfaltung
- 21
- Stirnfaltung
- 22
- Teilzuschnitt
- 23
- Teilzuschnitt
- 24
- Innenwand
- 25
- Innenwand
- 26
- Außenwand
- 27
- Außenwand
- 28
- Bodenwand
- 29
- Bodenwand
- 30
- Seitenlappen
- 31
- Seitenlappen
- 32
- Seitenlappen
- 33
- Seitenlappen
- 34
- Vorderwand
- 35
- Boden
- 36
- Rückwand
- 37
- Deckel-Rückwand
- 38
- Stirnwand
- 39
- Deckel-Vorderwand
- 40
- Seitenlappen
- 41
- Seitenlappen
- 42
- Deckel-Seitenlappen
- 43
- Deckel-Seitenlappen
- 44
- Klappgelenk
- 45
- Deckel
- 46
- Zigarettenmagazin
- 47
- Zigarettenrevolver
- 48
- Fertigungsbahn
- 49
- Fertigungsbahn
- 50
- Endlosförderer
- 51
- Mitnehmer
- 52
- Bahnunterlage
- 53
- Zuschnittaggregat
- 54
- Zuschnittaggregat
- 55
- Materialbahn
- 56
- Materialbahn
- 57
- Messereinheit
- 58
- Messereinheit
- 59
- Faltrevolver
- 60
- Tasche
- 61
- Tasche
- 62
- Brücke
- 63
- Einschieber
- 64
- Seitenfalter
- 65
- Seitenfalter
- 66
- Zuschnittstation
- 67
- Ausschubstation
- 68
- Zwischenförderer
- 69
- Steg
- 70
- Stützhebel
- 71
- Leimorgan
- 72
- Übergabestation
- 73
- Zusammenfügungsrevolver
- 74
- Fördergurt
- 75
- Fördergurt
- 76
- Welle
- 77
- Mitnehmer
- 78
- Mitnehmer
- 79
- Untergurt
- 80
- Stößel
- 81
- Stößel
- 82
- Führungsschiene
- 83
- Führungsschiene
- 84
- Packungstasche
- 85
- Packungstasche
- 86
- Umfangsnut
- 87
- Umfangsnut
- 88
- Ausschieber
- 89
- Trennwand
- 90
- Schieber
- 91
- Faltrevolver
- 92
- Revolvertasche
- 93
- Zuschnittmagazin
- 94
- Zuschnittbahn
- 95
- Abförderer
- 96
- Auflage
- 97
- Mitnehmer
- 98
- Leimaggregat
- 99
- Leimrad
- 100
- Leimrad
- 101
- Trockenrad
- 102
- Zuschnittmagazin
- 103
- Zuschnittmagazin
- 104
- Zuschnittbahn