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Die Erfindung betrifft eine Schutzeinrichtung für einen Kraftwagen.
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Die
DE 198 56 005 A1 offenbart eine Sicherheitseinrichtung zur Sicherung von Räumen gegen unbefugtes Eindringen, bei welcher ein Netz vorgesehen ist, das zumindest teilweise aus elektrisch leitendem Netzgarn gebildet ist. Das Netz ist derart ausgebildet, dass mindestens zwei unterschiedliche elektrische Potentiale anlegbar und über seine Fläche wirksam sind. Es ist eine Meldeeinrichtung vorgesehen, welche das Netz mit zwei elektrischen Potentialen beaufschlagt und eine Kapazitätsänderung des Netzes erfasst.
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Die
DE 295 00 834 U1 offenbart eine Sicherheitsvorrichtung gegen unerwünschte Eindringlinge zum Schutz eines Durchganges, welche mit einem oder mehreren vertikal und/oder horizontal angebrachten Elektrokanälen zwei getrennte netzförmig verbundene Matten bilden. Die zwei Matten sind mit einem Abstand voneinander aufgestellt oder aufgehängt und sind jeweils an unterschiedlichen Plus- oder Minuspolen von einem niedrigen elektrischen Stromgeber ausschaltbar, wobei die beiden Matten bei Betrieb ständig unter Stromfluss gestellt sind.
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Im Sommer, insbesondere bei hohen Außentemperaturen, treten in geparkten Fahrzeugen häufig hohe Temperaturen auf, was sich als nachteilhaft erweisen kann. Nach dem Ausschalten des Motors, insbesondere nach dem Ausschalten der Lüftung und/oder der Klimaanlage, können die Temperaturen im Fahrzeuginneren sehr schnell steigen. Um einen übermäßigen Temperaturanstieg zu vermeiden, ist es möglich, wenigstens eine Seitenscheibe zu öffnen beziehungsweise geöffnet zu lassen. Dies kann jedoch unerwünscht sein, da dann die Gefahr besteht, dass zunächst im Innenraum des Fahrzeugs aufgenommene Objekte aus dem Innenraum unbefugterweise entnommen werden.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Schutzeinrichtung für einen Kraftwagen zu schaffen, mittels welcher eine besonders vorteilhafte Belüftung des insbesondere geparkten und/oder ausgeschalteten Kraftwagens möglich ist.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
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Die erfindungsgemäße Schutzeinrichtung für einen Kraftwagen umfasst wenigstens ein einer Seitenscheibe und einer damit korrespondierenden seitlichen Scheibenöffnung des Kraftwagens zugeordnetes, flexibles und luftdurchlässiges Netz. Außerdem umfasst die Schutzeinrichtung eine Koppeleinrichtung, über welche das Netz mit der Seitenscheibe koppelbar und dadurch mit der Seitenscheibe zwischen wenigstens einer Schutzstellung und wenigstens einer Verstaustellung mitbewegbar ist. In der Schutzstellung gibt die Seitenscheibe zumindest einen Teilbereich der Scheibenöffnung frei, und zumindest der Teilbereich ist in der Schutzstellung durch das Netz überdeckt und dadurch mittels des Netzes gegen ein Durchdringen von Eindringlingen geschützt ist. Mit anderen Worten gibt zwar die Seitenscheibe den Teilbereich in der Schutzstellung frei, sodass Luft durch den Teilbereich hindurchströmen und somit beispielsweise aus der Umgebung des Kraftwagens in den Innenraum oder umgekehrt aus dem Innenraum an die Umgebung strömen kann, jedoch ist der Teilbereich durch das Netz überdeckt, sodass beispielsweise Eindringlinge von außen nicht über den Teilbereich in den Innenraum eindringen können. Solche Eindringlinge werden mittels des Netzes rückgehalten. Da das Netz luftdurchlässig ist, kann die den Teilbereich durchströmende Luft auch das Netz durchströmen und in den Innenraum einströmen beziehungsweise an die Umgebung strömen.
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In der Verstaustellung gibt das Netz zumindest den Teilbereich frei, und zumindest der Teilbereich ist durch die vorzugsweise luftundurchlässige Seitenscheibe überdeckt. Dadurch hindert in der Verstaustellung die Scheibe etwaige Eindringlinge am Eindringen in den Innenraum. Die Schutzeinrichtung dient somit nicht nur zum Schutz gegen Eindringen von außen, sondern auch gleichzeitig beispielsweise im Sommer zur Realisierung einer Belüftung des Innenraums. Dies bedeutet, dass in der Schutzstellung zum Zweck der Frischluftzufuhr Luft durch den Teilbereich und das Netz in den Innenraum strömen kann. Hierdurch wird der Vorteil erreicht, dass bei hohen Außentemperaturen eine übermäßige Temperatur in dem beispielsweise geparkten und abgeschalteten Kraftwagen vermieden werden kann. Es ist ferner vorteilhaft, wenn die Schutzeinrichtung aktiv geschaltet werden kann.
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Bevorzugt ist eine relativ zu der Seitenscheibe drehbare Wickelrolle vorgesehen, wobei das Netz durch Bewegen der Seitenscheibe auf die Wickelrolle aufwickelbar und von der Wickelrolle abwickelbar ist. Ferner ist ein Federelement vorgesehen, welches durch Abwickeln des Netzes von der Wickelrolle spannbar ist, wodurch mittels des Federelements eine auf die Wickelrolle wirkende Federkraft bereitstellbar ist, mittels welcher unter Drehen der Wickelrolle das Netz auf die Wickelrolle aufwickelbar ist.
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Es ist ferner vorteilhaft, wenn das Netz aus schnitt- und stichfestem Material, beispielweise Kevlar, gebildet ist, das einen gewissen mechanischen Schutz gegen Eindringung beziehungsweise Durchdringung aufweist. Dementsprechend kann ein unerwünschtes Eindringen von außen verhindert werden. Beispielsweise ist das Netz aus schnitt- und stichfestem Metall, Kunststoff oder eine Kombination daraus gebildet. Darüber hinaus ist es besonders vorteilhaft, wenn das Netz durch Knoten gebildet ist, da dann dessen Herstellung auf konventionellen Maschinen erfolgen kann und zugleich auch eine hohe mechanische Stabilität und eine wesentlich höhere Reißfestigkeit gewährleistet sind.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Netz der Schutzeinrichtung mit Sensorelementen versehen, mittels welchen eine Beschädigung des Netzes erfassbar ist. Es ist ferner denkbar, dass die Sensorelemente als ein Teil des Netzes ausgebildet sind. Zu diesem Zweck kann das Netz zumindest teilweise aus elektrisch leitendem Netzgarn gebildet sein. Dadurch kann ein möglichst gleichmäßiges elektrisches Feld erzeugt werden. Durch Berühren oder Durchschneiden des Netzes ändert sich dieses elektrische Feld, wobei diese Änderung detektierbar ist. Mit anderen Worten wird beim Durchdringen des Netzes durch einen Fremdkörper ein unbefugtes Eindringen detektiert.
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Besonders bevorzugt ist eine Alarmanlage vorgesehen, welche mittels der Sensorelemente infolge einer durch diese erfassten Beschädigung des Netzes aktivierbar ist. Die Alarmanlage kann in Form mindestens einer Licht- oder Tonsignalvorrichtung ausgebildet sein. Es ist ferner denkbar, dass die Alarmanlage ein Signal an eine Empfangseinrichtung meldet, welche eine Warneinrichtung aufweist, wobei die Empfangseinrichtung mittels der Warneinrichtung ein Licht- oder Tonsignal oder eine Vibration erzeugen kann. Der Besitzer der Empfangseinrichtung wird durch das Licht- und/oder Tonsignal und/oder ein vibrierendes Signal auf ein unbefugtes Eindringen rechtzeitig aufmerksam gemacht.
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Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfasst die Schutzeinrichtung mindestens einen Regensensor, mittels welchem auf den Kraftwagen auftreffender Niederschlag erfassbar und infolge des Erfassens des Niederschlags ein Schließen der Seitenscheibe bewirkbar ist. Mit anderen Worten kann bei plötzlich auftretendem Regen durch Signalisierung des Regensensors die Seitenscheibe wieder geschlossen werden.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels/bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Dabei zeigt:
- 1 ausschnittsweise eine schematische Vorderansicht eines Kraftwagens, mit einer erfindungsgemäßen Schutzeinrichtung;
- 2 ausschnittsweise eine schematische Schnittansicht durch eine Koppeleinrichtung der Schutzeinrichtung entlang einer in 1 gezeigten Schnittlinie II - II;
- 3 eine schematische Schnittansicht einer Seitenscheibe der Schutzeinrichtung einer in 1 gezeigten Schnittlinie III - III; und
- 4 eine schematische Schnittansicht der Seitenscheibe entlang einer in 1 gezeigten Schnittlinie IV - IV.
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In den Figuren sind gleiche und funktionsgleiche Elementen mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt ausschnittsweise in einer schematischen Vorderansicht einen als Personenkraftwagen ausgebildeten Kraftwagen 10, dessen an der Karosserie des Kraftwangens 10 verschwenkbar gehaltene Seitentür 12 geöffnet ist. Der Seitentür 12 ist eine Schutzeinrichtung 14 zugeordnet. Die Schutzeinrichtung 14 umfasst eine Seitenscheibe 16 und ein Netz 18, welches einer mit der Seitenscheibe 16 korrespondierenden seitlichen Scheibenöffnung 30 zugeordnet ist. Die Seitenscheibe 16 ist beispielsweise lichtdurchlässig und luftundurchlässig. Die Seitenscheibe 16 kann aus Glas oder aber aus einem Kunststoff gebildet sein.
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Das Netz 18 ist flexibel und luftdurchlässig ausgebildet, wodurch die Frischluftzufuhr im geparkten Kraftwagen 10 ermöglicht werden kann. Ferner weist die Schutzeinrichtung 14 eine Koppeleinrichtung 20 auf, über welche das Netz 18 mit der Seitenscheibe 16 koppelbar ist. Die Koppeleinrichtung 20 kann elektrisch ansteuerbar ausgebildet sein, mittels welcher bei Bedarf die Kopplung des Netzes 18 mit der Seitenscheibe 16 aktiviert werden kann. Beispielsweise ist die Koppeleinrichtung 20 somit, insbesondere elektrisch, zwischen einem Koppelzustand und einem Entkoppelzustand umschaltbar. In dem Koppelzustand ist das Netz 18 über die Koppeleinrichtung 20 mit der Seitenscheibe 16 gekoppelt. Dadurch ist das Netz 18 mit der Seitenscheibe 16 zwischen wenigstens einer in 1 gezeigten Schutzstellung und wenigstens einer Verstaustellung mitbewegbar. In der Schutzstellung ist die Seitenscheibe 16 zumindest teilweise geöffnet, wodurch die Seitenscheibe 16 zumindest ein Teilbereich 28 der Scheibenöffnung 30 freigibt. Des Weiteren ist in der Schutzstellung zumindest der Teilbereich 28 durch das Netz 18 überdeckt, wodurch das Netz 18 zumindest den Teilbereich 28 gegen ein Durchdringen von Eindringlingen schützt. Da das Netz 18 luftdurchlässig ist, kann in der Schutzstellung Luft durch den Teilbereich 28 und das Netz 18 strömen und dadurch beispielsweise aus dem Innenraum des Kraftwagens 10 an dessen Umgebung oder umgekehrt strömen. Hierdurch kann der Kraftwagen 10 insbesondere dann, wenn er geparkt und abgeschaltet ist, besonders vorteilhaft be- und/oder entlüftet wird. In der Verstaustellung gibt das Netz 18 zumindest den Teilbereich 28 frei, und zumindest der Teilbereich 28 ist durch die Seitenscheibe 16 überdeckt.
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In dem Entkoppelzustand ist das Netz 18 von der Seitenscheibe 16 entkoppelt, sodass die Seitenscheibe 16 relativ zu dem Netz 18 bewegt werden kann, ohne das Netz 18 zu bewegen. Im beispielsweise die Koppeleinrichtung 20 aus dem Entkoppelzustand in den Koppelzustand zu überführen, wird die Koppeleinrichtung 20, insbesondere elektrisch, aktiviert. Wie besonders gut aus 2 erkennbar ist, umfasst die Koppeleinrichtung 20 zur Kopplung des Netzes 18 mit der Seitenscheibe 16 wenigstens einen oder mehrere Kopplungselemente 22 und wenigstens einen aus 3 erkennbaren Aktor 23, welcher beispielsweise elektrisch betreibbar und/oder als Linear-Aktor, insbesondere als Miniatur-Linearaktor, ausgebildet ist. Insbesondere erfolgt die Kopplung des Netzes 18 mit der Seitenscheibe 16 derart, dass das beispielsweise an dem Netz 18 gehaltene Kopplungselement 22 mittels des Aktors 23 in eine korrespondierende und beispielsweise als Durchgangsöffnung ausgebildeten Öffnung 24 der Seitenscheibe 16 hineinbewegt, insbesondere hineingedrückt, wird. Um das Netz 18 von der Seitenscheibe 16 zu entkoppeln, wird beispielsweise das jeweilige Kopplungselement 22 mittels des Aktors 23 aus der Öffnung 24 herausbewegt.
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Wird beispielsweise die Seitenscheibe 16 in dem Koppelzustand der Koppeleinrichtung 20 geöffnet und dabei beispielsweise in Fahrzeughochrichtung nach unten gefahren, so wird das Netz 18 zumindest teilweise von einer besonders gut aus 3 und 4 erkennbaren Wickelrolle 32 abgewickelt. Dabei ist das Netz 18 mit der Wickelrolle 32 verbunden. Die Wickelrolle 32 ist dabei um eine Drehachse 33 relativ zu der Seitenscheibe 16 drehbar und wird - wenn das Netz 18 von der Wickelrolle 32 abgewickelt wird - um die Drehachse 33 in eine erste Drehrichtung gedreht. Dadurch wird der Teilbereich 28 gleichzeitig von der Seitenscheibe 16 freigegeben und durch das Netz 18 überdeckt. Das öffnen der Seitenscheibe 16 kann mittels verschiedener Mechanismen geschehen, beispielsweise anhand einer Fensterkurbel oder eines elektrischen Fensterhebers. Die vorhergenannten Mechanismen können die Seitenscheibe 16 öffnen und schließen jeweiligen Stellungen halten.
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Durch die Kopplung des Netzes 18 mit der Seitenscheibe 16 mittels der Koppeleinrichtung 20 ist eine Fixierung des Netzes 18 an der Seitenscheibe 16 bewirkt. Dadurch wird beim Öffnen der Seitenscheibe 16 das gekoppelte Netz 18 mitbewegt. Des Weiteren ist wenigstens besonders gut aus 3 erkennbares Federelement 26 vorgesehen, welches beispielsweise mit der Wickelrolle 32 und einem Gehäuse 34 gekoppelt ist. Dabei ist die Wickelrolle 32 um die Drehachse 33 relativ zu dem Gehäuse 34 drehbar. Wird nun beispielsweise die mit dem Netz 18 gekoppelte Seitenscheibe 16 geöffnet, sodass das Netz 18 von der Wickelrolle 32 abgewickelt und diese in die erste Drehrichtung gedreht wird, so wird dadurch das Federelement 26 gespannt. Somit ist das Federelement 26 zumindest in der Schutzstellung gespannt, sodass das Federelement 26 zumindest in der Schutzstellung eine auf die Wickelrolle 32 wirkende Federkraft bereitstellt. Das Federelement 26 fungiert dabei beispielsweise als Rückzugs- oder Rückdrehfeder. Wird beispielsweise die Seitenscheibe 16 geschlossen und somit in Fahrzeughochrichtung nach oben bewegt und dabei auf die Wickelrolle 32 zubewegt, so wird dabei die Wickelrolle 32 mittels der von dem Federelement 26 bereitgestellte Federkraft in eine der ersten Drehrichtung entgegengesetzt zweite Drehrichtung gedreht. Hierdurch wird das Netz 18 auf die Wickelrolle 32 aufgewickelt. Somit ist das Netz 18 mittels der Federkraft unter Drehen der Wickelrolle 32 auf die Wickelrolle 32 aufwickelbar ist. Mit anderen Worten rollt das Netz 18 wieder auf, sobald das nicht mehr gebraucht wird. Es ist weiter vorteilhaft, dass aufgrund des Federelements 26 das Netz 18 zwischen der Wickelrolle 32 und der Seitenscheibe 16 gespannt bleibt.
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Wie in Zusammenschau mit 4 erkennbar ist, wird beim Öffnen der Seitenscheibe 16 das Netz 18 von der Wickelrolle 32 abgewickelt, wobei dann die Seitenscheibe 16 in der Seitentür 12 verschwindet und das Netz 18 gespannt wird. Beim Schließen der Seitenscheibe 16 dreht das Federelement 26 die Wickelrolle 32, wodurch das Netz 18 auf die Wickelrolle 32 in die Verstaustellung aufgewickelt wird. Danach kann durch das Aktivieren des Aktors 23 das Netz 18 deaktiviert, das heißt von der Seitenscheibe 16 entkoppelt werden. Hierzu wird beispielsweise das Koppelungselement 22 mittels des Aktors 23 aus der Öffnung 24 herausbewegt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19856005 A1 [0002]
- DE 29500834 U1 [0003]