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DE102017004934A1 - Vorrichtung für Pflegebett zur Umpositionierung liegender Personen - Google Patents

Vorrichtung für Pflegebett zur Umpositionierung liegender Personen Download PDF

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DE102017004934A1
DE102017004934A1 DE102017004934.3A DE102017004934A DE102017004934A1 DE 102017004934 A1 DE102017004934 A1 DE 102017004934A1 DE 102017004934 A DE102017004934 A DE 102017004934A DE 102017004934 A1 DE102017004934 A1 DE 102017004934A1
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DE
Germany
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bed
motors
cloth
mattress
head
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Inventor
Muhammed Abdullah Sezgin
Volkan Özel
Sabih Ullah Ali
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Individual
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G7/00Beds specially adapted for nursing; Devices for lifting patients or disabled persons
    • A61G7/10Devices for lifting patients or disabled persons, e.g. special adaptations of hoists thereto
    • A61G7/1025Lateral movement of patients, e.g. horizontal transfer
    • A61G7/1026Sliding sheets or mats

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Nursing (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Invalid Beds And Related Equipment (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Umpositionierung horizontal liegender Personen in einem Bett, z.B. Pflege- oder Krankenhausbett, das mit mehreren Hilfsgeräten, wie einem kreuzförmigen Tuch ausgestattet ist, das von Motoren auf- und abgewickelt wird, die an den Seitengittern und am Metallrahmen des Bettes angebracht sind und dadurch die liegende Person in mehrere Raumrichtungen verschieben.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Umpositionierung horizontal liegender Personen in einem Bett, z.B. Pflege- oder Krankenhausbett, das mit mehreren Hilfsgeräten, wie einem kreuzförmigen Tuch ausgestattet ist, das von Motoren auf- und abgewickelt wird, die an den Seitengittern und am Metallrahmen des Bettes angebracht sind und dadurch die liegende Person in mehrere Raumrichtungen verschieben.
  • Bettlägerige Personen benötigen spezielle Pflege- bzw. Krankenbette und sind auf die Hilfe von Pflegefachkräften angewiesen. Pflegefachkräfte übernehmen dabei Aufgaben, wie z.B. bettlägerige Personen im Bett hochzuziehen, wenn sie aufgrund der Schwerkraft im Bett tiefer rutschen oder die bettlägerigen Personen zum Waschen im Bett zu drehen oder anderweitig zu versorgen.
  • Hierfür ist es notwendig, dass ein oder mehrere Pflegefachkräfte die liegenden Personen im Bett drehen und schieben, um eine gewünschte Position im Bett zu erreichen.
  • Hierbei sind Pflegefachkräfte hohen körperlichen Belastungen ausgesetzt und können sich bei den oben beschriebenen Tätigkeiten leicht verletzen. Als Folge der hohen körperlichen Belastung, besteht die Gefahr, dass Pflegefachkräfte signifikante gesundheitliche Probleme erleiden, die bis zur Erwerbsunfähigkeit führen kann. Dieses erhebliche Berufsrisiko macht den Berufszweig nicht nur unattraktiv, sondern befördert zusätzlich den zunehmenden Fachkräftemangel im Bereich der Krankenpflege in Industrieländern wie Deutschland, Italien und Japan, die der Herausforderungen alternder Bevölkerungen gegenüberstehen.
  • Eine Vielzahl von Hilfsmitteln, wie Gleit- und Hebematten, wurde für die Umpositionierung von bettlägerigen Personen entwickelt, um die körperliche Belastung der Pflegefachkräfte zu minimieren oder Pflegefachkräfte mittels z.B. Krankenlifter komplett zu entlasten. Nichtsdestotrotz benötigt man mehr als eine Pflegefachkraft um derlei Hilfsmittel zu benutzen. Des Weiteren nimmt die Vorbereitung und Ausführung der Umpositionierung mittels Krankenlifter mehr Zeit in Anspruch, als wenn man den Patienten direkt mit körperlicher Anstrengung im Bett bewegt. Aufgrund der Tatsache, dass mehrere Pflegefachkräfte sich um einen Patienten kümmern, fehlt dem Pflegedienst, dem Krankenhaus, der Pflegeeinrichtung, oder einer ähnlichen Einrichtung, Pflegefachkräfte, die an einer anderen Stelle eigesetzt werden könnten, um einen anderen Patienten zu verpflegen.
  • Patienten- bzw. Krankenlifter ( EP2508159 B1 , EP2570106A2 , DE202015002146 U1 ) sind zudem teuer in der Anschaffung, nehmen aufgrund Ihrer Größe viel Fläche ein und sind unangenehm für Patienten, vor allem wenn es sich um Patienten mit Demenz handelt, die beim Heben mit dem Lift unruhig und verstört reagieren.
  • Gleit- und Hebematten und weitere manuelle Lösungen ( US3458878 A ) reduzieren zwar den körperlichen Aufwand. Nichtsdestotrotz besteht weiterhin das Risiko, dass Pflegefachkräfte sich bei der Vorbereitung und während der Nutzung verletzen. Die Vorbereitung, d.h. das Platzieren der Matte unterhalb des Patienten, macht es nötig, dass der Patient vorher gedreht wird, was unangenehm für Patienten ist und körperlich schwere Arbeit für die Pflegekraft bedeutet. Die Vorbereitungszeit nimmt ebenfalls relativ viel Zeit in Anspruch, sodass diese Art von Lösungen ebenfalls nicht optimal ist.
  • Technische Lösungen sind bekannt, wie DE 4323677 A1 , DE102010037658 A1 , EP2206486B1 , US20050235415A1 und EP3025689A1 , die die körperliche Belastung der Pflegefachkräfte mittels Hilfsvorrichtungen komplett nehmen, sodass nur eine Pflegefachkraft zur Bedienung und Ausführung der Vorrichtungen benötigt wird und somit zusätzlich Pflegepersonal einspart. Der Nachteil ist ällerding, dass diese Hilfsvorrichtungen ein spezielles Bett bzw. speziell gefertigte Seitengitter aufweisen, sodass die bestehenden Pflegebetten bei den Kunden ausgetauscht oder modifiziert werden müssen. Diese speziellen Betten und Seitengitter müssen gesondert gefertigt werden und haben aus diesem Grunde höhere Anschaffungskosten als herkömmliche Pflegebette.
  • Aus technischer Perspektive sind die in [0008] Hilfsvorrichtungen außerdem darauf reduziert, dass liegende Personen nur in horizontale Richtung im Bett gedreht werden können und eine Verschiebung in Richtung des Kopf- bzw. Kopfendes eines Bettes nicht möglich ist. Die Hilfsvorrichtung von EP2206486B1 erlaubt zwar die Manipulation des Bettlakens, sodass der Patient auch in Richtung des Kopf- und Fußendes eines Bettes verschoben werden kann. Allerdings ist dieser Prozess mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden, der darüber hinaus für die Pflegefachkraft umständlich ist.
  • Des Weiteren, muss die Pflegefachkraft bei beiden Hilfsvorrichtungen zu jeder Zeit aufpassen, dass die liegende Person nicht über die Seitengitter gezogen wird und aus dem Bett fällt und sich verletzt.
  • US9205012B2 , US7725964B2 , US9003578B2 , EP0875228A2 , EP3108866A1 beschreiben technische Lösungen, die die liegende Person in Richtung des Kopfendes eines Bettes verschieben. Bei US9205012B2 werden ein spezielles Bettlaken und eine spezielle Matratze mit integrierter Technik verwendet, was aus kommerzieller Sicht optimal ist, da die Matratze auf unterschiedliche Betten passt. Jedoch ist es nicht mit keiner der oben zitierten Hilfsvorrichtungen möglich, die liegende Peron zusätzlich in horizontale Richtungen zu verschieben.
  • Da all die genannten Lösungen nicht die Möglichkeit besitzen, liegende Patienten sowohl in horizontale, als auch in Richtung des Kopf- und Fußendes eines Bettes zu verschieben bzw. zu drehen, sind sie für viele Anwendungsfälle nicht geeignet und machen eine Lücke in dem Stand der Technik deutlich. Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nun, eine horizontal im Bett liegende Person sowohl in horizontale als auch in Richtung des Kopf- und Fußendes zu bewegen. Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen der Patentansprüche 1-10 gelöst.
  • Die vorliegende Vorrichtung soll genau dieses Problem lösen und vielmehr ermöglichen, dass Personen, wie z.B. Familienangehörige, die keine Pflegefachkräfte sind, die Vorrichtung selbst mittels einer Bedienkonsole bedienen und die Position der liegenden Personen manipulieren. Auf diese Weise ist es möglich, dass z.B. eine ältere, schwächliche Frau in der Lage ist, Ihren bettlägerigen Ehepartner im Bett 4 höher zu positionieren, um eine für den Liegenden angenehme Liegeposition herbeizuführen. Falls die bettlägerige Person ihre kognitiven Fähigkeiten noch besitzt, ist es ihr auch selbst möglich eine gewünschte Position durch Bedienen einer Bedienkonsole zu erreichen.
  • Diese Hilfsvorrichtung gibt den Patienten und ihren Angehörigen, trotz der Krankheit, ihre Unabhängigkeit ein großes Stück weit wieder zurück. Dies trägt ebenfalls dazu bei, dass Senioren so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden unabhängig leben können, ohne den Staat und die Pflegekassen, durch einen vorzeitigen Umzug in eine Pflegeeinrichtung, finanziell zu belasten.
  • Die Hilfsvorrichtung bringt außerdem weitere Vorteile, wie z.B., dass die Vorrichtung einfach auf bestehende Pflegebette montiert werden kann. Anders als bei EP2206486B1 , US20050235415A1 und EP3025689A1 kann das Tuch bei Bettnässe einfach entnommen und gereinigt werden, da ein mittlerer Teil des Lakens 22 mittels eines Befestigungsmechanismus, in Form von, z.B. Druckknöpfen 25, entnommen werden kann.
  • Die Motoren 5 werden mittels zugehörigem Halterrahmen 7 einfach an die Seitengitter 16 angelegt, deren Höhe bereits knapp oberhalb der Matratze liegt und somit, ohne Reibung zwischen Tuch 11 und Matratze zu erzeugen, auf- und abgewickelt werden kann. Herkömmliche Pflegebette können Seitengitter aufweisen, deren Höhe verstellbar ist und durch eine Verriegelung fixiert wird. Durch das Entriegeln der Seitengitter 16, können die Seitengitter 16 runtergeklappt werden, sodass die liegende Person aus dem Bett 4 steigen oder aus dem Bett 4 gehoben werden kann.
  • Die Umlaufrollen 8 am Kopf- 2 und Fußende 3 des Bettes 4 sind ebenfalls mit einem zugehörigen Halterrahmen 9 ausgestattet und können einfach auf die Bettkanten 10 an den Kopf- 2 und Fußenden 3 des Bettes 4 positioniert werden. Unterhalb der Matratze befinden sich Metallrahmen 14 am Bett 4, an denen Motoren 6, mit zugehörigem Halterrahmen 15, befestigt sind, die an ihren Enden rotierbar gesichert sind. Durch die Zugkraft der Motoren 6 am Metallrahmen 14, wird eine Zugkraft erzeugt, die das kreuzförmige Tuch 11 in Richtung des Kopf- 2 und Fußendes 3 des Bettes 4 bewegt.
  • Da das Tuch 11 entlang der Matratzenkanten verläuft - in Bild 1 anhand der Knicke im Tuch 13; 26 dargestellt - stellen die Umlaufrollen 8 sicher, dass die Matratze an den Kanten 13; 26 nicht runtergedrückt wird und dadurch die Zugkraft der Motoren 6 reduziert. An allen vier Seiten des Tuches sind an den jeweiligen Enden Seile bzw. Zugbänder 12 angebracht, die die Reibungsfläche auf der Matratze reduzieren soll und ein einfacheres Aufwickeln auf den Motoren 5; 6 ermöglicht.
  • Die Umlaufrollen 8 am Kopf- 2 und Fußende 3, die Motoren 5 an den Seitengittern 16 und die Motoren 6 am Metallrahmen 14 werden mittels Seilen 19 entlang der Bettkanten 10, der Seitengitter 16 und des Metallrahmens 14 horizontal bewegt. In einer anderen Ausführung ist es ebenfalls möglich die horizontale Bewegung, statt der Seile, mittels Spindeln, Aktuatoren, oder Ähnlichem durchzuführen.
  • Anwendungsbeispiel A: Bewegung der horizontal im Bett 4 liegenden Person in Richtung des Kopfendes 2 des Bettes 4:
  • Eine Bedienkonsole wird betätigt und bringt den Motor 6, das sich am Kopfende 2 befindet und am Metallrahmen 14 befestigt ist, dazu, das kreuzförmige Tuch 11 zu ziehen und die im Bett 4 liegende Person in Richtung des Kopfendes 2 des Bettes 4 zu verschieben. In dem Augenblick, wo der Motor 6 am Kopfende das Tuch 11 aufwickelt, wird die Sperrfunktion des Motors 6, das sich auf der entgegengesetzten Seite, also dem Fußende 3 am Metallrahmen 14 befindet, deaktiviert und ermöglicht, dass das Tuch 11 am Fußende 3 einfach abgewickelt wird. Da das Tuch 11 an den Motoren 5, die sich am Seitengitter 16 befinden, befestigt ist, würde unter normalen Umständen die Zugkraft des Motors 6 am Kopfende 2 abgebremst und unterbrochen werden. Da sowohl die Umlaufrollen 8 am Kopf- 2 und Fußende 3, die Motoren 5 an den Seitengittern 16 und die Motoren 6 am Metallrahmen 14 horizontal beweglich sind, werden in diesem Anwendungsbeispiel die Motoren 5 an den Seitengittern 16 ebenfalls in Richtung des Kopfendes 2 des Bettes 4 bewegt. Diese Bewegung der seitlichen Motoren 5 erfolgt durch die Seile 19, Spindeln, Aktuatoren oder Ähnlichem. In der vorliegenden Zeichnung werden die an den Seitengittern 16 mit zugehörigem Halterrahmen 7 platzierten Motoren 5, bei Betrieb der senkrecht liegenden Motoren 6, mittels Seilen 19 gezogen. Auf diese Weise werden die an den Seitengittern 16 liegenden Motoren 5 parallel zu dem kreuzförmigen Tuch 11 in Richtung des Kopfendes 2 des Bettes 4 bewegt. Durch zusätzliches Anbringen von Fleece auf die Kontaktstelle zwischen Halterrahmen 7 und Seitengitter 16, wird die Bewegung in die Richtung des Kopfendes 2 gefördert.
  • Für das Anwendungsbeispiel, bei dem das Tuch 11 in horizontale Richtung gezogen wird, wird das oben in [0018] beschriebene Reibungsproblem an den seitlichen Kanten 26 zwischen Tuch 11 und Matratze vermieden, da die horizontalen Motoren 5 an den Seitengittern 16 so angebracht sind, dass sie oberhalb der Matratze sind und das Tuch 11 keinen Kontakt bzw. minimalen Kontakt zur seitlichen Matratzenkante aufweist.
  • Obwohl die Erfindung im Detail durch das bevorzugte Ausführungsbeispiel näher illustriert und beschrieben wurde, ist die Erfindung nicht durch dieses Ausführungsbeispiel eingeschränkt. Andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen. Ebenso ist es möglich, auf einige Features, wie die Umlaufrollen 8, zu verzichten, wenn man die Matratzenkanten mit harten Kanten ausstattet, die das Abgleiten des Tuchs ermöglichen, ohne die Matratze runterzudrücken, so wie beispielsweise in Patent DE 19700131 B4 beschrieben.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 2508159 B1 [0006]
    • EP 2570106 A2 [0006]
    • DE 202015002146 U1 [0006]
    • US 3458878 A [0007]
    • DE 4323677 A1 [0008]
    • DE 102010037658 A1 [0008]
    • EP 2206486 B1 [0008, 0009, 0015]
    • US 20050235415 A1 [0008, 0015]
    • EP 3025689 A1 [0008, 0015]
    • US 9205012 B2 [0011]
    • US 7725964 B2 [0011]
    • US 9003578 B2 [0011]
    • EP 0875228 A2 [0011]
    • EP 3108866 A1 [0011]
    • DE 19700131 B4 [0022]

Claims (10)

  1. Hilfsvorrichtung zur Umpositionierung horizontal liegender Personen in horizontale Richtung und in Richtung des Kopf- und Fußendes (2; 3) eines Bettes (4), z.B. eines Pflege- oder Krankenhausbettes, wobei die am Bett (4) errichtete Vorrichtung mehrere Rollen mit Motoren (5; 6) umfasst, die horizontal angeordnet sind und an ihren Enden rotierbar gesichert sind, wovon die seitlichen Motorrollen (5) mit zugehörigen Halterahmen (7) am Seitengitter (16) positioniert sind, wohingegen am Fuß- und Kopfende (2; 3) Umlaufrollen (8) mit zugehörigem Halterahmen (9) an der Bettkante (10) gehalten werden, sodass ein kreuzförmiges Tuch (11) an den Motorrollen (5; 6) befestigt ist, entlang der Kanten (13) am Kopf- (2) und Fußenden (3) des Bettes (4) in Richtung der jeweiligen Motoren (6), die am unteren Metallrahmen (14) mittels zugehörigen Halterrahmen (15) angebracht sind, durch die Zugkraft der Motoren (6) gezogen und auf- bzw. abgewickelt werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass das kreuzförmige Tuch (11) und die auf ihr liegenden Person in mindestens zwei Raumrichtungen parallel zur Bettebene bewegt werden kann.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung in die verschiedenen Richtungen im Wechsel oder gleichzeitig geschieht.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das die Motoren (5; 6) mittels einer Bedienkonsole per Funk, Infrarot oder Ähnlichem kontrolliert werden können.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Motoren (5) an den durchgehenden Seitengittern (16) mittels zugehörigem Halterahmen (7) so positioniert sind, dass Sie auf der Höhe der Matratze bzw. unter- oder oberhalb der Matratze liegen und die vertikale Höhenverstellung automatisch mit der Entsperrung (17) der Seitengitter (16) erfolgt, die für Pflegebette (4) üblich ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlaufrollen (8) am Kopf- (2) und Fußende (3), die Motoren (5) an den Seitengittern (16) und die Motoren (6) am Metallrahmen (14) mittels Spindeln, Aktuatoren, Seilen 19 oder Ähnlichem, aufgrund der zugehörigen Halterahmen, entlang der Bettkanten, der Seitengitter und des Metallrahmens horizontal bewegt werden können.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Motoren (5; 6), die das Tuch (11) halten, eine Sperrfunktion besitzen, die bei Nichtbenutzung, im Stand-by-Modus oder bei der Verstellung der Rücken- und Oberschenkellehne des Kranken- bzw. Pflegebettes (4), deaktiviert wird, sodass das Tuch (11) einfach gezogen und an den Motoren (5; 6) abgewickelt werden kann.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterahmen (9) am Kopf- und Fußende (2; 3) der Matratzenkanten (13) Umlaufrollen (8) zur Abwälzung des kreuzförmigen Tuchs (11) aufweisen, um die Matratze vor Verformungen zu schützen und die Reibung zwischen Tuch (11) und Matratze zu verringern.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das kreuzförmige Tuch (11) aus reißfestem Material ist und an ihren Enden Zugbänder (12) aufweist, die an den Motorrollen (5; 6) mittels Einhaken, Klettverschluss (21) oder Ähnlichem befestigt ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Kreuzförmige Tuch (11) einen mittleren Stoffteil (22) aufweist, der am Rand (23) abnehmbar ist, was mit Hilfe von Druckknöpfen (25), Ösen, Klettverschluss oder ähnlichem am Rand (23) verbunden und einfach entnommen werden kann.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Teil der Druckknöpfe (25), Ösen, Klettverschluss oder ähnliches, mit einer weichen Schutzklappe versehen ist, um die auf dem Tuch (11) liegende Person (1) vor Druckstellen zu schützen.
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