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DE20008690U1 - Positionierhilfe an einem Bett für bettlägerige Patienten - Google Patents

Positionierhilfe an einem Bett für bettlägerige Patienten

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DE20008690U1
DE20008690U1 DE20008690U DE20008690U DE20008690U1 DE 20008690 U1 DE20008690 U1 DE 20008690U1 DE 20008690 U DE20008690 U DE 20008690U DE 20008690 U DE20008690 U DE 20008690U DE 20008690 U1 DE20008690 U1 DE 20008690U1
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Germany
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bed
patient
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positioning aid
aid according
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MUSKELSCHWUND HILFE E V DEUTSC
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MUSKELSCHWUND HILFE E V DEUTSC
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Description

Bahndamm 15 · Tel. 32 47 07
20G95 H&mburg
Deutsche Muskelschwund- 11. Mai 2000
Hilfe e. V. 45/307 Li/Sch
Alstertor 20
20095 Hamburg
Positionierhilfe an einem Bett für bettlägerige Patienten
Beschreibung
Die Neuerung betrifft eine Positionierhilfe an einem Bett für einen bettlägerigen Patienten.
Es ist bekannt, daß kranke Personen, beispielsweise Muskelkranke, MS-Kranke oder andere bettlägerige Perso-
nen, häufig nicht in der Lage sind, ihre Liegeposition auf der Liegefläche gezielt zu verändern. Aufgrund der häufig nicht mehr steuerbaren Muskelbewegungen verdrehen sich die kranken Personen so sehr, daß durch die Verkrümmung der Wirbelsäule große Schmerzen entstehen. Insbesondere während des Schlafes ist es erforderlich, die Lage des Patienten mehrmals zu korrigieren. Hierzu sind jedoch mindestens ein, häufig sogar zwei Helfer, notwendig. Mit einer Positionierhilfe soll die Lage eines Patienten auf einem Bett oder einer ähnlichen Liegefläche leichter verändert werden können.
Aus den DE 32 27 384 C2, DE 34 38 956 Al und DE 35 90 309 Tl sind Liegevorrichtungen bekannt, bei denen der Patient vollständig auf einem einzigen quer zum Bett verschiebbaren Zuglaken liegt, so daß ein Wenden des Patienten möglich ist. Aus der DE 36 14 572 Al ist eine Multifunktionsliege bekannt, bei der der Patient ebenfalls auf einem einzigen Zuglaken liegt. Hier ist die Anordnung so getroffen, daß neben einem Wenden auch ein Umbetten des Patienten möglich ist.
Allen vorbekannten Liegevorrichtungen ist gemeinsam, daß diese nur ein Wenden des Patienten erlauben. Ein Positionieren und eine Ausrichtung des Patienten auf dem Bett ist nicht möglich. Bei Muskelkranken kommt es jedoch nicht allein auf die Möglichkeit an, den Patienten zu wenden, sondern vielmehr auf eine Positionierung des Patienten auf dem Bett in eine gerade oder für den Patienten angenehme Lage.
Der Neuerung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Positionierhilfe an einem Bett vorzusehen, die nicht nur ein Wenden des Patienten, sondern auch dessen Ausrichten relativ zum Bett ermöglicht.
Diese Aufgabe wird gemäß der Neuerung dadurch gelöst, daß die Positionierhilfe in Längsrichtung des Bettes mindestens zwei Stellmittel zur Positionierung des Patienten quer zur Längsrichtung des Bettes umfaßt, wobei das erste Stellmittel im Bereich der Schulter des Patienten, um den Schulterbereich relativ quer zum Bett zu bewegen, und das zweite Stellmittel im Bereich des Beckens des Patienten angeordnet ist,
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um den Beckenbereich relativ quer zum Bett unabhängig von dem ersten Stellmittel zu bewegen. Durch diese Anordnung wird erreicht, daß die kritischen Schulter- und Beckenbereiche unabhängig voneinander quer zum Bett bewegt werden können. Dadurch kann eine Positionierung des Patienten von einer beliebigen Lage in nahezu jede gewünschte Position erfolgen. Liegt der Patient beispielsweise derart gekrümmt auf seinem Bett, daß der Schulterbereich am linken und der Beckenbereich am rechten Bettrand ist, wird mit einer Bewegung des ersten Stellmittels nach rechts und des zweiten Stellmittels nach links eine gerade Ausrichtung der Wirbelsäule wieder hergestellt.
Die Stellmittel können dabei so ausgebildet sein, daß diese die Ausrichtbewegung des Patienten unterstützen oder aber vollständig durchführen. Ferner kann vorgesehen werden, daß der Patient die Steuerung selbst durchführt oder die Bedienung einem Pflegepersonal obliegt. Weiter können am Bettrand oder am Bettgitter Schaltmittel angebracht werden, die bei Erreichen oder bei Überschreiten eines Druckes das Stellmittel
abschalten, so daß der Patient auch bei fehlerhafter Bedienung nicht aus dem Bett fällt oder durch die Stellmittel verletzt wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Neuerung ist wenigstens ein drittes Stellmittel im Bereich der Beine des Patienten angeordnet, um dessen Beine relativ quer zum Bett unabhängig von dem ersten und/ oder zweiten Stellmittel zu bewegen. Dadurch wird eine noch flexiblere Positionierung des Patienten auf dem Bett erreicht, da die Bewegung der Beine für bettlägerige Patienten häufig nicht oder nur mit großen Mühen möglich ist.
Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Neuerung können die Stellmittel in Längsrichtung des Bettes verschiebbar gelagert sein, um die Positionierhilfe an unterschiedlich große Patienten anzupassen.
Bei einer anderen Weiterbildung der Neuerung können wenigstens das erste und zweite Stellmittel Zugtücher umfassen, auf denen der Patient liegt und die quer
zum Bett verschiebbar sind. Diese Technik ist robust und hat sich allgemein bewährt. Hinzu kommt, daß der Patient durch die betreffenden Einrichtungen nicht gestört wird.
Hierbei können die Zugtücher über Rollen geführt sein, die seitlich am Bett angeordnet sind. Die Zugtücher können als Endlostücher ausgebildet sein. Die Zugtücher können weiter auf eine Rolle auf einer Längsseite des Bettes auf- und von einer Rolle auf der anderen Längsseite des Bettes abwickelbar sein.
Das dritte Stellmittel kann seitliche Schieber umfassen, die an den Beinen des Patienten angreifen. Das Vorsehen solcher Schieber hat den Vorteil, daß die Beine während des Schlafes in der Mitte des Bettes gehalten werden und nicht nach außen wandern können. Ein Herausfallen des Patienten aus dem Bett auch bei einer sonst seitlich offenen Konstruktion des Bettes wird somit vermieden oder zumindest wesentlich erschwert .
Bei einer anderen zweckmäßigen Ausführungsform der Neuerung können das dritte Stellmittel einschließlich der Schieber unter die Liegeebene verschwenkbar am Bett gelagert sein. Dies hat den Vorteil, daß der Ein- und Ausstieg aus dem Bett durch dieses Stellmittel nicht behindert wird.
Die Stellmittel sind vorzugsweise elektromotorisch, hydraulisch oder pneumatisch antreibbar. Grundsätzlich kann aber auch ein manueller Antrieb oder manueller Hilfsantrieb vorgesehen werden. Es können weiter Steuermittel vorhanden sein, um die Stellmittel unabhängig voneinander anzutreiben. Es kann vorteilhaft sein, Steuermittel vorzusehen, um wenigstens das erste und zweite Stellmittel synchron in eine Richtung mit im wesentlichen gleicher Geschwindigkeit anzutreiben. Hiermit wird neben dem Ausrichten auch ein Wenden des Patienten ermöglicht.
Die Steuermittel können eine Sprachsteuerung umfassen. Dadurch wird deren Bedienung durch den Patienten wesentlich erleichtert, beispielsweise, wenn der Patient
die Bedienelemente der Steuerung von seiner momentanen Lage aus nicht oder nur mit Mühe erreichen kann.
Die Neuerung betrifft auch ein Bett für bettlägerige Patienten mit einer Positionierhilfe gemäß der oben erläuterten Art. Es kann für einen weiteren Komfort des Patienten auf wenigstens einer Seite des Bettes eine Einstieghilfe vorgesehen sein, die eine Tragplatte für die Füße des Patienten aufweist, die an einem Hebearm verschwenkbar am Bett gelagert ist, um die Fußplatte auf Liegeflächenniveau zu bringen. Dadurch ist es möglich, dem Patienten das mühsame Anheben der Beine auf Liegeflächenniveau wesentlich zu erleichtern. Selbstverständlich kann diese Einstiegshilfe auch beim Verlassen des Bettes oder beim Aufsitzen verwendet werden. Die Einstiegshilfe kann dabei manuell oder auch motorisch angetrieben sein.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Neuerung kann das Bett auf wenigstens einer Längsseite durch vierte Stellmittel höhenverstellbar sein, um das Bett zum Einsteigen oder Aussteigen zu kippen. Dadurch wird
• ·
dem Patienten insbesondere das Verlassen des Bettes wesentlich erleichtert.
Ausführungsbeispiele der Neuerung werden im folgenden anhand der schematischen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Bett mit einer
Positionierhilfe gemäß der Neuerung,
Fig. 2 a bis d Seitenansichten des Bettes in verschiedenen Ausführungsformen,
Fig. 3 a und b ein Bett mit einer Einstiegshilfe gemäß
der Neuerung in verschiedenen Ausführungsformen, und
Fig. 4 a und b ein Bett mit einer Ausstiegshilfe gemäß
der Neuerung in zwei Positionen.
Das in der Zeichnung dargestellte Bett 11 ist mit einer Positionierhilfe für einen auf dem Bett liegenden
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Patienten 12 ausgebildet. Die Positionierhilfe umfaßt ein erstes Stellmittel 13, ein zweites Stellmittel 14 und ein drittes Stellmittel 15, die eine relative Bewegung des Patienten quer zur Längserstreckung des Bettes ermöglichen.
Im einzelnen ist die Anordnung so getroffen, daß das erste Stellmittel 13 im Schulterbereich, das zweite Stellmittel 14 im Beckenbereich und das dritte Stellmittel 15 im Beinbereich des Patienten angeordnet sind. Dadurch ist es möglich, beispielsweise einen gekrümmt liegenden Patienten durch eine entsprechende Bewegung der Stellmittel gerade in Längsrichtung auszurichten .
Das erste und das zweite Stellmittel 13, 14 sind gleichartig ausgebildet und weisen Zugtücher 16, 17 auf, die über seitliche Rollen 18 quer zur Liegefläche 19 gezogen werden können. Dadurch erfährt der Patient eine Bewegungshilfe, die ihm ein Ausrichten oder ein Wenden ermöglicht. Die Zugtücher sind vorzugsweise zumindest auf der der Liegefläche 19 zugekehrten Seite
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-limit einer Gleitbeschichtung versehen. In den Fig. 2 a bis d sind unterschiedliche Ausführungen der Führungen der Zugtücher 16, 17 gezeigt. Fig. 2 a und 2 c zeigen eine Ausführungsform, bei welcher das Zugtuch von einer Rolle 18 ab- und auf eine Rolle 18 aufgewickelt wird, um die Bewegung zu bewirken.
In den Fig. 2 b und 2 d sind die Zugtücher als Endlostücher ausgebildet, die um die Rollen 18 geführt sind. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 b wird das Zugtuch um die Matratze 20 geführt, während bei der Fig. 2 d das Zugtuch doppellagig über der Matratze geführt ist. Bei den Ausführungsformen gemäß den Fig. 2 c und 2 d sind die Rollen 18 in Aussparungen der Matratze 20 angeordnet, wodurch ein schmaler Aufbau erreicht wird.
Das dritte Stellmittel 15 umfaßt Schieber 21, um die Beine des Patienten in die gewünschte Lage zu bringen. Mit diesen Schiebern können die Beine des Patienten auch in einer mittigen Lage gehalten werden. Selbstverständlich können weitere Stellmittel in Längsrichtung
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vorgesehen werden, wodurch eine individuelle Anpassung der Positionierhilfe an die Ausrichtung und Bedürfnisse des Patienten möglich wird.
Das in der Fig. 3 gezeigte Bett ist zusätzlich oder alternativ mit einer Einstiegshilfe 22 versehen, die eine Fußplatte 23 aufweist, die an einem Hebearm 24 verschwenkbar am Bett gelagert ist. Auf die Fußplatte
23 können die Füße des Patienten gelegt und auf Liegeflächenniveau 25 angehoben werden. Der Hebearm 24 kann motorisch oder manuell betätigt werden. Die Fußplatte 23 ist vorzugsweise verschwenkbar am Hebearm
24 angelenkt, um stets eine für die Füße angenehme Lage beim Hochschwenken einzunehmen. Damit wird dem Patienten das häufig mühselige Anheben der Beine erleichtert .
Bei der in Fig. 3 a gezeigten Ausführungsform wird der Hebearm 24 parallel zur Längsseite des Bettes verschwenkt. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 b erfolgt zunächst eine Verschwenkung des Hebearms 24 senkrecht zur Längsseite des Bettes, um anschließend
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in der angehobenen Position an das Bett gedreht zu werden. Das Herandrehen kann auch in einer Zwischenlage erfolgen.
In Fig. 4 ist ein Bett mit einer Ausstiegshilfe dargestellt. Es sind ausfahrbare vierte Stellmittel 26 vorgesehen, um das Bett an einer Längsseite anzuheben. Diese angehobene Lage ist in Fig. 4 b dargestellt. Die Stellmittel 26 können beispielsweise Hubzylinder oder Spindelantriebe umfassen. Durch ein solches Anheben des Bettes wird insbesondere das Aussteigen aus dem Bett wesentlich erleichtert.
Ein mit einer derartigen Positionierhilfe ausgestattetes Bett ermöglicht einem bettlägerigen und beispielsweise muskelkranken Patienten ein selbsttätiges Ausrichten und Wenden seines Körpers auf dem Bett. Insbesondere durch die Verwendung von sprachgesteuerten Steuermitteln kann sich der Patient aus nahezu jeder Position in jede gewünschte schmerzfreie Lage und Ausrichtung bringen. Der Liegekomfort wird deutlich erhöht.

Claims (16)

1. Positionierhilfe an einem Bett für einen bettlägerigen Patienten, die in Längsrichtung des Bettes mindestens zwei Stellmittel (13, 14) zur Positionierung des Patienten quer zur Längsrichtung des Bettes umfaßt, wobei das erste Stellmittel (13) im Bereich der Schulter des Patienten, um den Schulterbereich relativ quer zum Bett zu bewegen, und das zweite Stellmittel (14) im Bereich des Beckens des Patienten angeordnet ist, um den Beckenbereich relativ quer zum Bett unabhängig von dem ersten Stellmittel zu bewegen.
2. Positionierhilfe nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch wenigstens ein drittes Stellmittel (15) im Bereich der Beine des Patienten, um dessen Beine relativ quer zum Bett unabhängig von dem ersten und/oder zweiten Stellmittel (13, 14) zu bewegen.
3. Positionierhilfe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellmittel (13, 14, 15) in Längsrichtung des Bettes verschiebbar gelagert sind.
4. Positionierhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens das erste und zweite Stellmittel Zugtücher (16, 17) umfassen, auf denen der Patient liegt und die quer zum Bett verschiebbar sind.
5. Positionierhilfe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugtücher (16, 17) über Rollen (18) geführt sind, die seitlich am Bett angeordnet sind.
6. Positionierhilfe nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugtücher (16, 17) als Endlostücher ausgebildet sind.
7. Positionierhilfe nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugtücher (16, 17) auf eine Rolle (18) auf einer Längsseite des Bettes auf- und von einer Rolle (18) auf der anderen Längsseite des Bettes abwickelbar sind.
8. Positionierhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das dritte Stellmittel (15) seitliche Schieber (21) umfaßt, die an den Beinen des Patienten angreifen.
9. Positionierhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das dritte Stellmittel (15) und/oder dessen Schieber (21) unter die Liegeebene verschwenkbar am Bett gelagert sind.
10. Positionierhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellmittel (13, 14, 15) elektromotorisch, manuell, hydraulisch oder pneumatisch antreibbar sind.
11. Positionierhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß Steuermittel vorhanden sind, um zumindest das erste und zweite Stellmittel (13, 14) synchron in eine Richtung mit im wesentlich gleicher Geschwindigkeit anzutreiben, so daß ein Wenden des Patienten möglich ist.
12. Positionierhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß Steuermittel vorhanden sind, um die Stellmittel (13, 14, 15) unabhängig voneinander anzutreiben.
13. Positionierhilfe nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuermittel eine Sprachsteuerung umfassen.
14. Bett für bettlägerige Patienten mit einer Positionierhilfe gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche.
15. Bett nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß auf wenigstens einer Seite des Bettes eine Einstiegshilfe (22) vorgesehen ist, die eine Fußplatte (23) für die Füße des Patienten aufweist, die an einem Hebearm (24) verschwenkbar am Bett gelagert ist, um die Fußplatte (23) auf Liegeflächennieveau (25) zu bringen.
16. Bett nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Bett auf wenigstens einer Längsseite durch vierte Stellmittel (26) höhenverstellbar ist, um das Bett zum Einsteigen oder Aussteigen zu kippen.
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