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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit einem Korpus, in dem sich ein gekühlter Innenraum befindet und mit einer Tür, durch die der gekühlte Innenraum verschließbar ist.
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Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, Kühl- bzw. Gefrierschränke so auszuführen, dass die Gerätetür, die den gekühlten Innenraum verschließt, entweder rechts oder links am Korpus des Gerätes angeschlagen ist und die Tür auch dementsprechend geöffnet werden kann.
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Ein derartiger Türanschlagswechsel ermöglicht zwar eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Türöffnung, ist jedoch aufwändig, weil der Türanschlagswechsel eine gewisse Montagearbeit mit sich bringt, wobei die Tür wiederum nur von einer Seite aus geöffnet werden kann.
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Aus dem Stand der Technik sind Anordnungen bekannt, die es ermöglichen, dass die Tür wahlweise um eine rechts oder um eine links am Korpus angeordnete Schwenkachse verschwenkbar angeordnet werden kann. Es wird auf die
EP 0 807 740 B1 ,
US 5,829,197 und auf die
DE 31 11 595 A1 verwiesen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein kostengünstiges und einfach aufgebautes Kühl- und/oder Gefriergerät bereitzustellen, bei dem die Tür beidseitig, d.h. von rechts oder von links geöffnet werden kann, ohne dass dazu ein Scharnierwechsel erforderlich ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Danach ist vorgesehen, dass die Tür einen um eine erste Schwenkachse schwenkbar am Korpus befestigten Zwischenrahmen aufweist und dass die Tür eine um eine zweite Schwenkachse schwenkbar an dem Zwischenrahmen angeschlagene Außentür aufweist, wobei die erste und die zweite Schwenkachse nicht zusammenfallen und vorzugsweise links und rechts an der Tür angeordnet sind, und wobei Verriegelungsmittel vorgesehen sind, die im verriegelten Zustand den Zwischenrahmen am Korpus fixieren, so dass dieser relativ zum Korpus nicht schwenkbar ist, und die im nicht verriegelten Zustand eine Schwenkbewegung des Zwischenrahmens relativ zum Korpus erlauben.
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Vorzugsweise sind die erste und die zweite Schwenkachse bei geschlossener Tür an unterschiedlichen Seiten der Tür, d.h. rechts und links angeordnet.
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Im fixierten Zustand des Zwischenrahmens kann dieser relativ zum Korpus nicht bewegt werden.
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In diesem Zustand kann die Außentür jedoch relativ zum Zwischenrahmen und damit auch relativ zum Korpus bewegt werden. In diesem Fall erfolgt die Türöffnung durch Schwenken der Außentür um die zweite Schwenkachse. Da der Zwischenrahmen einen Durchgriff in den gekühlten Innenraum ermöglicht, kann der Nutzer bei geöffneter Außentür Waren in den gekühlten Innenraum einlagern und aus diesem herausnehmen.
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Im nicht verriegelten Zustand des Zwischenrahmens kann dieser relativ zum Korpus verschwenkt werden. Beim Schwenken des Zwischenrahmens wird die Außentür mitbewegt. In diesem Fall erfolgt die Türöffnung durch Schwenken des Zwischenrahmens um die erste Schwenkachse, um die der Zwischenrahmen schwenkbar am Korpus des Gerätes angelenkt ist.
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Der Zwischenrahmen ist vorzugsweise als Rahmen ausgebildet, der vollständig leer ist, d.h. auch nicht teilweise durch eine Scheibe ausgefüllt ist, so dass ein vollständiger Zugang zu dem gekühlten Innenraum bei geschlossenem Zwischenrahmen gewährleistet ist.
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Der Begriff „Zwischenrahmen“ ist jedoch weit zu verstehen und umfasst auch nur Teile eines geschlossenen Rahmes, wir z.B. dessen oberes und dessen unteres Teil bzw. Strebe, eine oder mehrere sonstige Streben oder sonstige Zwischen- oder Verbindungsstücke, die im geschlossenen Zustand der Außentür zwischen der Außentür und dem Korpus angeordnet sind. Der Begriff „Zwischenrahmen“ ist somit nicht auf einen geschlossenen Rahmen im engeren Sinne beschränkt, wenngleich auch dies eine mögliche Ausführungsform der Erfindung darstellt. Der Begriff „Zwischenrahmen“ steht somit allgemein stellvertretend für ein oder mehrere „Zwischenstücke“ zwischen Außentür und Korpus.
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Die Außentür kann eine Magnettürdichtung aufweisen, deren Anlagefläche durch den Zwischenrahmen gebildet wird. Die Funktion der Korpusfrontseite als Anlagefläche für die Magnettürdichtung übernimmt in diesem Fall der Zwischenrahmen, d.h. die zu der Außentür gewandte Seite des Zwischenrahmens.
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Vorzugsweise ist der Zwischenrahmen unter Ausbildung der ersten Schwenkachse um eine fest oder lösbar angeordnete Drehachse an einer Seite des Korpus angeschlagen.
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Die Außentür wird vorzugsweise an der von der ersten Schwenkachse beabstandeten Seite des Zwischenrahmens unter Ausbildung der zweiten Schwenkachse verschwenkt. Weist der Zwischenrahmen somit eine erste Seitenkante und eine zweite Seitenkante auf, die durch die Türbreite voneinander beabstandet sind, kann die erste Schwenkachse an der ersten Seitenkante angeordnet sein oder mit dieser fluchten und die zweite Schwenkachse an der zweiten Seitenkante angeordnet sein bzw. mit dieser fluchten.
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Die Verriegelungsmittel sind vorzugsweise ausgebildet, die zweite Schwenkachse am Korpus des Gerätes festzulegen, d.h. zu fixieren. In diesem Fall kann der Zwischenrahmen relativ zum Korpus nicht mehr bewegt werden, weil dessen Schwenkbewegung durch das Verriegelungsmittel blockiert ist.
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Die Verriegelungsmittel können als Bolzen etc. ausgebildet sein. Wesentlich ist, dass die Verriegelungsmittel so ausgebildet sind, dass sie im verriegelten Zustand den Zwischenrahmen am Korpus fixieren, aber dennoch eine Bewegung der Außentür relativ zum Zwischenrahmen erlauben.
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Es können Zuhaltemittel vorgesehen sein, die zwischen der Außentür und dem Zwischenrahmen wirken und die ein ungewolltes Aufschwenken der Außentür relativ zum Zwischenrahmen verhindern.
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Die Zuhaltemittel können beispielsweise durch eine Feder oder einen Drehstab gebildet werden.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Zwischenrahmen z.B. in einer Nut oder sonstigen Aufnahme des Korpus des Gerätes und/oder der Außentür versenkbar bzw. aufnehmbar ist. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass nur noch eine Türdichtung erforderlich ist.
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An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Begriffe „ein“ und „eine“ nicht zwingend auf genau eines der fraglichen Elemente verweisen, wenngleich auch dies von der vorliegenden Erfindung umfasst ist, sondern auch eine Mehrzahl der fraglichen Elemente umfasst. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die Nennung eines Elementes im Singular auch das Vorhandensein dieses Elementes im Plural umfasst und umgekehrt.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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Es zeigen:
- 1: eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Kühl- und/oder Gefriergerätes im geschlossenen Zustand,
- 2: eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Kühl- und/oder Gefriergerätes mit nicht arretiertem Zwischenrahmen,
- 3: eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Kühl- und/oder Gefriergerätes mit arretiertem Zwischenrahmen und Schwenkbarkeit der Außentür um die zweite Schwenkachse und
- 4: eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Kühl- und/oder Gefriergerätes mit nicht arretiertem Zwischenrahmen und Schwenkbarkeit des Zwischenrahmens um die erste Schwenkachse.
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1 zeigt in einer perspektivischen Ansicht ein Kühl- und/oder Gefriergerät gemäß der Erfindung. Das Gerät weist einen Korpus 10 auf, dessen offene Seite durch eine Tür 20 verschließbar ist.
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Der Korpus 10 und die Tür 20 begrenzen den gekühlten Innenraum.
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Wie dies aus 2 hervorgeht, umfasst die Tür 20 einen Zwischenrahmen 22 und eine Außentür 21, die im geschlossenen Zustand der Tür 20 außen an den Zwischenrahmen 22 anschließt. Im geschlossenen Zustand der Tür 20 befindet sich somit der Zwischenrahmen 22 zwischen dem Korpus 10 und der Außentür.
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An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der Begriff „Außentür“ nicht einschränkend dahingehend zu verstehen ist, dass dies die äußerste Tür des Gerätes ist, wenngleich dies eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung darstellt. Vor Außentür können somit bei Bedarf noch weitere Türen vorgelagert sein.
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Die Außentür 21 weist einen Rahmen und eine darin angeordnete Glas-, Kunststoff oder sonstige Scheibe auf, bei der es sich vorzugsweise um eine Isolierglasscheibe handelt, um den Wärmeeintrag in das Gerät so gering wie möglich zu halten.
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Demgegenüber besteht der Zwischenrahmen nur aus einem Rahmen, der keine Scheibe oder sonstige Füllung aufweist. Wie bereits oben ausgeführt, umfasst der Begriff „Zwischenrahmen“ auch jedes andere Element, das zwischen der Außentür und dem Korpus angeordnet ist, wie z.B. eine oder mehrere Streben etc.
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2 verdeutlicht, dass der Zwischenrahmen vorzugsweise fest an einem ersten Scharnier 31 um eine erste Schwenkachse am Korpus des Gerätes angeschlagen ist.
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An dem anderen Seitenbereich des Zwischenrahmens, d.h. an dem von diesem Scharnier entfernten Seitenbereich, befindet sich an dem Zwischenrahmen ein zweites Scharnier 32, mittels dessen der Zwischenrahmen mit der Außentür 21 schwenkbar in Verbindung steht.
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Die erste, durch das erste Scharnier 31 vorgegebene Schwenkachse verläuft senkrecht und parallel zu der zweiten, durch das zweite Scharnier 32 vorgegebenen Schwenkachse. Die beiden Schwenkachsen sind um die Breite des Zwischenrahmens 22 voneinander beabstandet.
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Der in 2 gezeigte Zustand soll nur die Anordnung der Scharniere verdeutlichen und ist ein Zustand, der bei der Nutzung des Gerätes nicht auftreten sollte. Vielmehr sollte bei der Nutzung in der Konstellation gemäß 2 die Außentür 21 außen auf den Zwischenrahmen 22 gedrückt werden, beispielsweise durch einen federbelasteten Drehstab im Scharnier 32 oder dergleichen.
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In dem in 2 dargestellten Zustand sind die Verriegelungsmittel nicht eingesetzt, d.h. der Zwischenrahmen 22 kann geöffnet bzw. verschwenkt werden.
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In dem Zustand gemäß 3 sind die Verriegelungsmittel aktiv, d.h. der Zwischenrahmen ist an seiner scharnierfernen Seite, d.h. an der vom ersten Scharnier 31 abgewandten anderen Seite durch das Verriegelungsmittel am Korpus 10 fixiert, d.h. kann nicht geöffnet bzw. verschwenkt werden.
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Dies erfolgt dadurch, dass das zweite Scharnier 32, dass den Zwischenrahmen mit der Außentür verbindet mit dem Korpus 10 verbunden wird, beispielsweise durch eine Verschraubung, einen Bolzen, Riegel oder dergleichen.
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Soll das Gerät in diesem Zustand geöffnet werden, kann dies nur durch Verschwenken der Außentür um das zweite Scharnier 32 erfolgen, das erste Scharnier 31 ist „inaktiv“, da der Zwischenrahmen arretiert ist. Der Nutzer kann das Gerät somit nur durch ein Verschwenken der Tür 10 im Gegenuhrzeigersinn öffnen.
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Wird das Verrieglungsmittel entfernt, gelöst etc., kann der Zwischenrahmen 22 wieder um das zweite Scharnier 32 verschwenkt werden und mit dieser auch die Außentür, die z.B. durch Federkraft an die Außenseite des Zwischenrahmens gepresst wird.
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Dieser Zustand ist in 4 gezeigt. In diesem Zustand erfolgt das Öffnen der Tür im Uhrzeigersinn und zwar dadurch, dass der Zwischenrahmen und die mit dieser verbundene Außentür um das erste Scharnier 31 verschwenkt wird.
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In dem in 4 gezeigten Ausführungsbeispiel besteht der Zwischenrahmen aus vier Streben 23, 24, 25 und 26, die zusammen einen geschlossenen Rahmen bilden. Von der Erfindung ist jedoch auch der Fall umfasst, dass der Zwischenrahmen nicht geschlossen ausgeführt ist, sondern nur eine oder mehrere Streben, z.B. nur die obere und untere Strebe 23, 24 aufweist. Der Begriff „Zwischenrahmen“ steht somit stellvertretend für ein oder mehrere Zwischenstücke, die sich zwischen der Außentür und dem Korpus befinden.
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Durch die Erfindung ist somit eine beidseitige Türöffnung, d.h. eine Türöffnung wahlweise um eine rechts am Gerät angeordnete Schwenkachse oder um eine links am Gerät angeordnete Schwenkachse möglich, ohne dass dazu ein Türanschlagswechsel erforderlich ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0807740 B1 [0004]
- US 5829197 [0004]
- DE 3111595 A1 [0004]