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DE202008011372U1 - Dämpfungsvorrichtung - Google Patents

Dämpfungsvorrichtung Download PDF

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DE202008011372U1
DE202008011372U1 DE200820011372 DE202008011372U DE202008011372U1 DE 202008011372 U1 DE202008011372 U1 DE 202008011372U1 DE 200820011372 DE200820011372 DE 200820011372 DE 202008011372 U DE202008011372 U DE 202008011372U DE 202008011372 U1 DE202008011372 U1 DE 202008011372U1
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flap
damping device
housing
damping
self
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DE200820011372
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Orweko Ladenbau und Service & Co KG GmbH
ORWEKO LADENBAU und SERVICE GM
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Orweko Ladenbau und Service & Co KG GmbH
ORWEKO LADENBAU und SERVICE GM
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Abstract

Dämpfungsvorrichtung (2) für eine verschwenkbare, selbstschließende Klappe (1) eines Selbstbedienungsfachs (6), mit:
einem Rotationsdämpfungselement (12);
einem Koppelelement (16) zur Kopplung des Rotationsdämpfungselementes (12) mit der Klappe (1), wobei das Koppelelement (16) für eine verschwenkbare Anlenkung an der Klappe (1) vorgesehen ist;
einem Gehäuse (11) zur Aufnahme des Rotationsdämpfungselementes (12) und zur Führung des Koppelelementes (16); und
einem Lagerarm (10) zur Anbringung der Dämpfungsvorrichtung (2) an dem Selbstbedienungsfach (6) und zur Halterung des Gehäuses (11),
wobei das Gehäuse (11) an dem Lagerarm (10) drehbar in einer Gehäusedrehachse (15) angebracht ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Dämpfungsvorrichtung für eine selbstschließende Klappe nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, eine entsprechende Klappe und ein Selbstbedienungsregal.
  • Derartige Klappen werden häufig bei Selbstbedienungsfächern, wie zum Beispiel für Backwaren oder Süßwaren, in Selbstbedienungsregalen eingesetzt. 1 zeigt ein Beispiel eines Selbstbedienungsregals 27 mit einer Vielzahl von Selbstbedienungsfächern 6. Eine Klappe 1 ist jeweils an einem oberen Rand eines Selbstbedienungsfachs 6 um eine Achse schwenkbar angebracht. Dabei liegt die Klappe 1 mit ihrem unteren vorderen Rand auf einer vorderen Auflage 8 des Selbstbedienungsfachs 6 auf. Das Selbstbedienungsfach 6 ist so angeordnet, dass eine Entnahmeöffnung, die von der Klappe 1 verschließbar ist, in einem geeigneten Winkel zur bequemen Entnahme von Waren und zum sicheren Verschluss durch das Gewicht der Klappe 1 angeordnet ist. Zur Entnahme von Waren aus dem Selbstbedienungsfach 6 wird die Klappe 1 mit einer Hand mittels eines Griffs 3 geöffnet und mit der anderen Hand können die Waren, zum Beispiel mittels einer geeigneten Zange, aus dem Fach 6 entnommen werden. Während des Entnahmevorgangs muss die Klappe 1 mit der einen Hand offen gehalten werden, da sie durch ihr Eigengewicht selbsttätig nach unten klappt und das Fach 6 wieder schließt, was aus hygienischen Gründen erforderlich ist.
  • Es kann passieren, dass die Klappe bei Entnahme losgelassen wird und mit ihrer Innenseite die andere Hand berührt. Dies ist aus hygienischen Gründen nicht gewünscht. Andererseits kann die Person dadurch erschrecken, wodurch eine Verletzungsgefahr gegeben sein kann.
  • Es sind unterschiedliche Vorrichtungen bekannt, mit welchen Bewegungen von Klappen, zum Beispiel bei Möbeln, gedämpft werden. Diese sind nicht ohne weiteres für Klappen von Selbstbedienungsfächern verwendbar, da die Klappen für Selbstbedienungsfächer demgegenüber eine bedeutend höhere Betätigungshäufigkeit und aufwei sen und entsprechendem Verschleiß ausgesetzt sind. Demzufolge ist eine hohe Lebensdauer gefordert. Weiterhin besteht die Forderung nach einfachem Einbau, geringer Teilezahl, Wartungsfreiheit und Nachrüstbarkeit bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit. Da eine Verwendung im Lebensmittelbereich erfolgt, sind die entsprechenden hygienischen Forderungen einzuhalten, insbesondere Abriebfestigkeit.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, eine verbesserte Dämpfungsvorrichtung für eine selbstschließende Klappe bereitzustellen. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Klappe für ein Selbstbedienungsfach zu schaffen. Eine noch weitere Aufgabe besteht darin, ein Selbstbedienungsregal zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird durch eine Dämpfungsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die Aufgabe wird auch durch eine Klappe mit den Merkmalen des Anspruchs 11 und ein Selbstbedienungsregal mit den Merkmalen des Anspruchs 13 gelöst.
  • Demgemäß wird eine Dämpfungsvorrichtung für eine verschwenkbare, selbstschließende Klappe eines Selbstbedienungsfachs, mit Folgendem bereitgestellt: einem Rotationsdämpfungselement; einem Koppelelement zur Kopplung des Rotationsdämpfungselementes mit der Klappe, wobei das Koppelelement für eine verschwenkbare Anlenkung an der Klappe vorgesehen ist; einem Gehäuse zur Aufnahme des Rotationsdämpfungselementes und zur Führung des Koppelelementes; und einem Lagerarm zur Anbringung der Dämpfungsvorrichtung an dem Selbstbedienungsfach und zur Halterung des Gehäuses, wobei das Gehäuse an dem Lagerarm drehbar in einer Gehäusedrehachse angebracht ist.
  • Durch die Verwendung eines Rotationsdämpfungselementes ist es möglich, die Dämpfungsvorrichtung mit besonders geringem Bauraum auszulegen. Dadurch ist die Dämpfungsvorrichtung im nichtsichtbaren Bereich der Klappe innerhalb des Fachs einbaubar. Somit sind außerhalb des Fachs keine zusätzlichen Bauteile bzw. Aufbauten notwendig, welche zum Beispiel ein Säubern der Außenseite erschweren könnten.
  • Es ist dabei bevorzugt, dass das Rotationsdämpfungselement einen Freilauf aufweist, wodurch der Öffnungsvorgang erleichtert wird.
  • Weiterhin ist eine Entnahme der Waren dadurch vereinfacht, dass die Klappe mittels Einhandbedienung geöffnet und dann losgelassen werden, kann, wobei sie sich durch das Rotationsdämpfungselement in der geöffneten Stellung für eine bestimmte Zeitdauer geöffnet hält, in welcher eine Entnahme der Waren möglich ist, ohne dass die Klappe zufällt. Sie schließt sich selbsttätig, ohne den Entnahmevorgang zu beeinflussen bzw. einen Einsatz einer Hand zum Halten zu benötigen.
  • Ein derartiges Rotationsdämpfungselement mit Freilauffunktion kann zum Beispiel gemäß dem Dokument DE 102 10 917 C1 zur Anwendung kommen. Dieses Rotationsdämpfungselement ist als handelsübliches Bauteil mit hoher Qualität preisgünstig verfügbar. Hierbei ist vorgesehen, dass das Gehäuse eine Aufnahme zur schwimmenden Anordnung des Rotationsdämpfungselementes aufweist, wobei ein Innenrand der Aufnahme mit zumindest einem Rastzahn versehen ist, der mit einer Rastverzahnung des Rotationsdämpfungselementes zur Bildung der Freilauffunktion zusammenwirkt.
  • Es ist alternativ auch möglich, dass anstelle des Rotationsdämpfungselementes ein feststehender Dämpfer mit Freilauf verwendbar ist. Hierbei kann eine Eingrifffunktion zwischen Koppelhebel und Rotationsdämpfungselement durch Reibung gegeben sein, wobei das Rotationselement in der zu dämpfenden Schließrichtung der Klappe feststeht und in der Öffnungsrichtung mittels eines Freilaufs drehbar ist. Die Dämpfung kann dabei durch geeignete Reibpaarung zwischen Rotationselement und Koppelhebel oder/und zwischen Rotationselement und Gehäuse erfolgen.
  • Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass die Dämpfungsvorrichtung aufgrund ihrer Bauweise leicht nachrüstbar ist, was besonders bei bestehenden Selbstbedienungsregalen mit einer Vielzahl von Klappen vorteilhaft ist. Dabei kann der Lagerarm fest mit einem Scharnierabschnitt verbunden und der Koppelhebel verschwenkbar an dem anderen Scharnierabschnitt angelenkt sein. Ein Nachrüstvorgang kann somit in einfacher Weise durch Scharnieraustausch erfolgen. Eine Wertigkeit bzw. Lebensdauer der Klappe bzw. des Regals wird durch die Dämpfungsvorrichtung erhöht.
  • Außerdem ermöglicht die Ausführung der Dämpfungsvorrichtung mit Scharnieren einen einfachen Ein- und Zusammenbau. Dabei kann der Lagerarm fest mit dem Scharnierabschnitt an dem Selbstbedienungsfach und der Koppelhebel verschwenkbar an dem anderen Scharnierabschnitt angelenkt an der Klappe angebracht werden. Damit wird die Montage der Dämpfungsvorrichtung in den Montagevorgang der Klappe integriert, so dass Zeit gespart werden kann.
  • In bevorzugter Ausführung ist das Koppelelement mit einer Verzahnung versehen, die mit einem Ritzel des Rotationsdämpfungselementes in Eingriff steht. Bei Betätigung erfolgt somit ein Abwälzvorgang der Verzahnungen mit geringer Reibung im Wesentlichen abriebfrei. Zusätzlich kann das Gehäuse mit einem Deckel versehen sein.
  • Das Koppelelement ist bevorzugt bogenförmig mit zumindest einem Radius ausgebildet, wodurch ein besonders kompakte Ausführung mit hoher Funktionalität erzielt wird.
  • In einer weiteren Ausführung ist das Koppelelement in Zusammenwirkung mit der Führung im Gehäuse so ausgebildet, dass eine zusätzliche Dämpfung zwischen Koppelelement und Gehäuse abhängig vom Weg des Koppelelementes in der Führung ist. Dies kann zum Beispiel durch eine keilförmige Verdickung des Koppelelementes in den betreffenden Bereichen, beispielsweise an dem Ende des Koppelelementes, welches in geöffneter Stellung der Klappe mit der Führung im Gehäuse zusammenwirkt, ausgebildet sein. Damit wird ein Schließvorgang der Klappe zu Beginn zusätzlich verlangsamt, wobei dadurch auch der Einsatz der Dämpfung des Rotationsdämpfungselementes beeinflussbar ist.
  • In einer weiteren Ausführung ist die Gehäusedrehachse des Gehäuses an dem Lagerarm in einem Abstand von einer Rotationsachse des Rotationsdämpfungselementes angeordnet.
  • In einer alternativen Ausführung ist die Gehäusedrehachse so angeordnet, dass sie mit der Rotationsachse des Rotationsdämpfungselementes im Wesentlichen übereinstimmt.
  • Da das Rotationsdämpfungselement in dem Gehäuse schwimmend aufgenommen ist, ist die Rotationsachse des Rotationsdämpfungselementes um einen bestimmten Betrag verschiebbar, wodurch die Freilauffunktion je nach Krafteinwirkung durch den Koppelhebel einsetzt oder aufgehoben wird. Siehe hierzu auch die Beschreibung der Freilauffunktion in dem Dokument DE 102 10 917 C1 .
  • Die Dämpfungsvorrichtung kann mit einer Abdeckung versehen sein, wodurch einerseits ein Eingriff und Verletzungsgefahr verhindert wird und andererseits eine einfache Reinigung ermöglicht ist. Weiterhin ist die Technik der Dämpfungsvorrichtung nach außen hin nicht sichtbar.
  • Eine Klappe eines Selbstbedienungsfachs, welche um eine obere, im Wesentlichen horizontale Scharnierachse am Rand einer Deckwand aus einer geschlossenen Stellung in eine geöffnete Stellung schwenkbar ist, wobei die Klappe aus der geöffneten Stellung selbsttätig durch Schwerkraft zurück in die geschlossene Stellung schwenkbar ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe mit zumindest einer oben beschriebenen Dämpfungsvorrichtung versehen ist, welche die selbsttätige Zurückschwenkung der Klappe dämpft und eine ungedämpfte Öffnung der Klappe ermöglicht.
  • In bevorzugter Ausführung ist vorgesehen, dass eine gedachte Verlängerung zwischen einer Gehäusedrehachse der Dämpfungsvorrichtung und der Scharnierachse mit der Deckwand einen Winkel größer als 90°, vorzugsweise im Bereich von 100° bis 120°, bildet. Somit wird ein kompakter Einbauraum ermöglicht, wobei ein wartungsfreier Betrieb der Dämpfungsvorrichtung aufrecht erhalten wird.
  • Die Klappe kann aus einem transparenten Werkstoff, vorzugsweise Glas, hergestellt sein. Auch ein geeigneter Kunststoff ist möglich. Es ist dabei in Abhängigkeit von dem Gewicht bzw. der Größe der Klappe möglich, mehr als eine Dämpfungsvorrichtung zu verwenden.
  • Ein Selbstbedienungsregal mit zumindest einem Selbstbedienungsfach weist die oben beschriebene Klappe auf.
  • Die Erfindung wird nun anhand einer beispielhaften Ausführung mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Hierbei zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer beispielhaften Ausführung eines Selbstbedienungsregals;
  • 2 eine perspektivische Darstellung einer Klappe des Selbstbedienungsregals nach 1 in geschlossener Stellung;
  • 3 eine perspektivische Darstellung der Klappe nach 2 in einer geöffneten Stellung;
  • 4 eine schematische Seitenansicht der geschlossenen Klappe nach 2;
  • 5 eine schematische Seitenansicht der geöffneten Klappe nach 3;
  • 6 eine schematische Seitenansicht der geschlossenen Klappe nach 4 mit einem ersten Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Dämpfungsvorrichtung;
  • 7 eine schematische Seitenansicht der geöffneten Klappe nach 5 mit dem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Dämpfungsvorrichtung;
  • 8 eine vergrößerte schematische Seitenansicht des ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Dämpfungsvorrichtung;
  • 9 eine vergrößerte schematische Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Dämpfungsvorrichtung;
  • 10 eine vergrößerte schematische Seitenansicht des zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Dämpfungsvorrichtung nach 9 von der Rückseite aus betrachtet; und
  • 11 eine perspektivische Ansicht einer Variante des zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Dämpfungsvorrichtung.
  • Bauteile mit gleichen oder ähnlichen Funktionen sind in den Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen, wenn nicht anders angegeben.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer beispielhaften Ausführung eines Selbstbedienungsregals 27, dessen Beschreibung schon oben erfolgte und hier nicht wiederholt wird. Die Klappen 1 der Selbstbedienungsfächer 6 sind mit einer Dämpfungsvorrichtung 2 versehen, die in diesen Beispiel bei zwei geöffneten Klappen 1 zu sehen sind.
  • 2 zeigt eine perspektivische Darstellung einer Klappe 1 des Selbstbedienungsregals 27 nach 1 in geschlossener Stellung. Die Dämpfungsvorrichtung 2 befindet sich innerhalb des Selbstbedienungsfachs 6 in einem oberen Bereich.
  • Die Klappe 1, die zum Beispiel aus Glas ist, mit dem Griff 3 ist hier mittels zweier Scharniere 4 an einer Deckwand 7 des Selbstbedienungsfachs 6 um eine von den Scharnieren 4 gebildeten Scharnierachse 24 verschwenkbar angebracht. Dazu sind Scharnierabschnitte über geeignete Scharnierbefestigungen 23, zum Beispiel Bolzen mit Mutter, mit der Klappe 1 entsprechend verbunden. Die anderen Scharnierabschnitte der Scharniere 4 sind unterhalb der Deckwand 7 mit dieser über Befestigungen, zum Beispiel Schrauben, angebracht.
  • Den geöffneten Zustand der Klappe 1 zeigt 3, wobei 4 und 5 jeweils die entsprechende Seitenansicht zeigen, in welchen auch die Auflage 8 einer vorderen Seitenwand des Selbstbedienungsfachs 6 schematisch gezeigt ist.
  • Die Dämpfungsvorrichtung 2 ist mit einer Abdeckung 9, die an der Klappe 1 unterhalb eines Scharniers 4, hier des linken Scharniers 4, angebracht ist, versehen, um einen Eingriff zu verhindern und leichte Reinigung zu ermöglichen. Ein Lagerarm 10 mit einer Gehäusedrehachse 15 für ein Gehäuse 11 ist andeutungsweise zu erkennen, welche weiter unten ausführlicher erläutert werden.
  • 6 zeigt eine schematische Seitenansicht der geschlossenen Klappe 1 nach 4 und 7 die entsprechende Ansicht der geöffneten Klappe 1 mit einem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Dämpfungsvorrichtung 2. Hierbei ist die Abdeckung 9 aufgeschnitten.
  • Der Lagerarm 10 der Dämpfungsvorrichtung 2 ist von abgewinkelter Gestalt, zum Beispiel als metallisches Stanzbiegeteil, und mit einem oberen Ende mit dem Scharnier 4 an der Deckwand 7 des Selbstbedienungsfachs 6 befestigt. Der Lagerarm 10 kann einstückig mit dem Scharnier 4 hergestellt oder anderweitig mit ihm verbunden sein. Es ist auch möglich, dass er über die Befestigung 5 mit dem Scharnier 4 zusammen an der Deckwand 7 befestigt ist. An dem anderen, hier nach vorn zur Öffnung des Selbstbedienungsfachs 6 hin gewandten Ende des Lagerarms 10 ist ein Gehäuse 11 verschwenkbar angebracht, das unten noch ausführlicher mit seiner Anbringung beschrieben wird. In dem Gehäuse 11 ist ein Rotationsdämpfungselement 12 mit einem Ritzel 13 und einer Rotationsachse 14 eingesetzt. Das Ritzel 13 steht mit einer Verzahnung 17 eines Koppelelementes 16 in Eingriff. Das Koppelelement 16 ist in dem Gehäuse 11 hier mit einer Führungsfläche 18 geführt verschiebbar angeordnet. Zum Beispiel kann hierzu das Gehäuse 11 mit korrespondierenden Führungsflächen, -elementen und/oder -punkten ausgebildet sein. Das Koppelelement 16 weist eine bogenförmige Gestalt auf und ist zum Beispiel wie auch das Gehäuse 11 aus einem Kunststoff hergestellt. Das Koppelelement 16 weist ein freies Ende, das in der geschlossenen Stellung der Klappe 1 nahe an der Deckwand 7 liegt, und ein in einer Koppelachse 19 an der Klappe 1 verschwenkbar angelenktes Ende auf. Die Koppelachse 19 befindet sich in diesem Beispiel an einem Halter 26, der zum Beispiel ein Scharnierabschnitt des Scharniers 4 sein kann, unterhalb der Klappe 1.
  • Zur Erläuterung der Funktion des Rotationsdämpfungselementes 12 wird auf das Dokument – wie schon oben erwähnt – DE 102 10 917 C1 verwiesen.
  • Bei einem Öffnungsvorgang der Klappe 1 wird diese von Hand mittels des Griffs 3 hier im Gegenuhrzeigersinn um die Scharnierachse 24 nach oben geschwenkt. Dabei gleitet das Koppelelement 16 in dem Gehäuse 11, welches sich entsprechend der Be wegung des Koppelelementes 16 in seiner verschwenkbaren Lagerung an dem Lagerarm 10 mit verschwenkt. Die Verzahnung 17 des Koppelelementes 16 bewirkt durch den Eingriff mit dem Ritzel 13, dass sich dieses zusammen mit dem Rotationsdämpfungselement 12 dreht. In dieser Bewegungsrichtung, das heißt bei Drehung des Rotationsdämpfungselementes 12 gegen den Uhrzeigersinn, weist das Rotationsdämpfungselement 12 eine Freilauffunktion auf, die unten noch erläutert wird. Bei Bewegungsrichtung im Uhrzeigersinn, das heißt beim Schließen der Klappe 1, setzt die Dämpfungsfunktion des Rotationsdämpfungselementes 12 ein, da in diesem Fall die Freilauffunktion blockiert bzw. ausgeschaltet ist.
  • 8 zeigt eine vergrößerte schematische Seitenansicht des ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Dämpfungsvorrichtung 2.
  • Das Rotationsdämpfungselement 12 ist in einer Aufnahme 25 (siehe auch 9, 10) des Gehäuses 11 schwimmend eingesetzt. Die Aufnahme 25 weist Rastzähne 20 an ihrer umlaufenden Innenseite auf. Die Rastzähne wirken mit einer Rastverzahnung 21 des Rotationsdämpfungselementes 12 zusammen, wobei sie in Abhängigkeit von der Krafteinleitung gemäß Bewegungsrichtung des Koppelelementes 16 über das Ritzel 13 zur Blockierung der Freilauffunktion beim Schließen der Klappe 1 in Eingriff gebracht werden, da sich das Rotationsdämpfungselement 12 aufgrund der schwimmenden Lagerung in der Aufnahme 25 um einen bestimmten Betrag in Bewegungsrichtung verschiebt. Beim Öffnen der Klappe 1 in umgekehrter Bewegungsrichtung des Koppelelementes 16 wird das Rotationsdämpfungselement 12 entsprechend außer Eingriff der Rastzähne 20 und der Rastverzahnung 21 gebracht. Dabei wird die Freilauffunktion ermöglicht, das Rotationsdämpfungselement 12 kann sich frei in der Aufnahme drehen und somit einen ungedämpften Öffnungsvorgang der Klappe 1 gestatten.
  • Zur detaillierten Beschreibung der Rastzähne 20 und der Rastverzahnung 21 zur Bildung der Freilauffunktion wird auf das oben zitierten Dokument DE 102 10 917 C1 verwiesen.
  • Das Gehäuse 11 ist hier mit einem nur angedeutet dargestellten Deckel verschlossen, der zum Beispiel aufgeklipst ist. Die Verschwenkbarkeit des Gehäuses 11 in der Ge häusedrehachse 15 ist in diesem ersten Ausführungsbeispiel so ausgebildet, dass die Gehäusedrehachse 15 mit der Rotationsachse 14 des Rotationsdämpfungselementes 12 im Wesentlichen übereinstimmt. Da das Rotationsdämpfungselement 12 in der Aufnahme 25 des Gehäuses 11 aufgrund der Freilauffunktion schwimmend gelagert ist, kann es sich in Abhängigkeit von der durch das Koppelelement 16 einwirkenden Kraft in der jeweiligen Bewegungsrichtung auf einer kurzen Distanz bewegen, um die Rastzähne 20 und Rastverzahnung 21 in Eingriff oder außer Eingriff zu bringen. Innerhalb dieses kleine Bewegungsbereiches ist hier in diesem ersten Ausführungsbeispiel die Gehäusedrehachse 15 angeordnet.
  • In einem zweiten Ausführungsbeispiel, das durch die 9 und 10 illustriert wird, wobei 9 eine vergrößerte schematische Seitenansicht des zweiten Ausführungsbeispiels zeigt, und 10 dazu die vergrößerte schematische Seitenansicht 9 von der Rückseite aus betrachtet darstellt. Hier ist die Gehäusedrehachse 15 in einem Abstand zur Rotationsachse 14 des Rotationsdämpfungselementes 12 angeordnet. In diesem zweiten Ausführungsbeispiel ist das Koppelelement 16 durch zwei Führungselemente 22, zum Beispiel in zylindrischer Form, im Gehäuse 11 geführt. Das Gehäuse 11 wird bei geöffneter Klappe 1 um die Gehäusedrehachse 15 verschwenkt.
  • Die Gehäusedrehachse 15 ist sowohl im ersten als auch im zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Dämpfungsvorrichtung 2 in einem Abstand zur Scharnierachse 24 angeordnet. Dabei ist die Gehäusedrehachse 15 von der Klappenseite her gesehen vor der Scharnierachse 24 angeordnet, wobei eine gedachte Verbindungslinie von der Gehäusedrehachse 15 zur Scharnierachse 24 mit der Deckwand 7 einen Winkel größer als 90° bildet. Dieser Winkel kann vorzugsweise im Bereich von 100° bis 120° liegen, wobei der Wert 110° besonders bevorzugt ist. Durch die unterschiedliche Anordnung der Gehäusedrehachse 15 in Bezug auf die Rotationsachse 14 des Rotationsdämpfungselementes 12 und die Ausbildung des oben genannten Winkels können viele Varianten von Klappen 1 in Hinblick auf Größe und Gewicht sowie Öffnungswinkel der Klappen 1 abgedeckt werden.
  • Das Koppelelement 16 weist hier einen unten liegende Verzahnung 17 auf und ist in der Koppelachse 19 an dem Halter 26 angelenkt. Der Halter 26 ist hier ein separates Teil, welches zum Beispiel mittels der Scharnierbefestigung 23 angebracht ist. Auch die Abdeckung 9 kann hiermit befestigt werden. Der Lagerarm 10 ist mit der Befestigung 5 unterhalb der Deckwand 7 zusammen mit einem oben auf der Deckwand 7 befindlichen Scharnierabschnitt des Scharniers 4 angebracht.
  • Die Rastzähne 20, hier in diesem Beispiel zwei Rastzähne 20, sind in der Aufnahme 25 an der linken Seite deutlich zu erkennen. Sie wirken bei Blockierung der Freilauffunktion mit der Rastverzahnung 21, die wie in 9 und 10 gezeigt an dem äußeren Umfang des Rotationsdämpfungselementes 12 angebracht ist, zusammen.
  • Die Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Sie ist im Rahmen der beigefügten Ansprüche modifizierbar.
  • Das Koppelelement 16 kann auch eine oben liegende Verzahnung 17 aufweisen.
  • Im Fall von großen bzw. schweren Klappen 1 mit entsprechendem Gewicht kann zur Dämpfungsverstärkung der Einsatz von mehreren, zum Beispiel zwei gegenüberliegend angeordneten, Dämpfungsvorrichtungen 2 möglich sein, wie in einer perspektivischen Darstellung in 11 veranschaulicht ist. Dabei weist das Koppelelement 16 zwei nebeneinanderliegende Verzahnungen 17 getrennt durch einen Steg auf. Andere Anordnungen sind ebenfalls denkbar.
  • Die Führungselemente 22 können zum Beispiel metallische Zylinderstifte sein, welche mit dem Material des Koppelelementes 16, zum Beispiel Kunststoff, eine geeignete Gleitpaarung bilden.
  • Die Führungsfläche 18 am freien Ende des Koppelelementes 16 kann in Längsrichtung zum Beispiel eine andere Stärke aufweisen, um in der Führung in dem Gehäuse zu Beginn der Schließbewegung der Klappe 1 eine erhöhte Dämpfung durch Reibung zusammen mit dem Ritzel 13 des Rotationsdämpfungselementes 12 zu bewirken, bzw. einen gleitenden Übergang von dem noch nicht blockierten Freilauf in dessen Blockierstellung zu ermöglichen.
  • Das Koppelelement 16 kann auch anstelle eines Verzahnungseingriffs mit dem Rotationselement 12 über einen Reibpaarungseingriff gekoppelt sein.
  • Das Rotationselement 12 kann auch ohne Freilauf ausgeführt sein, wobei die Dämpfung dann in beiden Drehrichtungen wirkt.
  • Rotationselemente 12 mit anders als beschriebenen gestalteten Freilauffunktionen sind ebenfalls denkbar.
  • 1
    Klappe
    2
    Dämpfungsvorrichtung
    3
    Griff
    4
    Scharnier
    5
    Befestigung
    6
    Selbstbedienungsfach
    7
    Deckwand
    8
    Auflage
    9
    Abdeckung
    10
    Lagerarm
    11
    Gehäuse
    12
    Rotationsdämpfungselement
    13
    Ritzel
    14
    Rotationsachse
    15
    Gehäusedrehachse
    16
    Koppelelement
    17
    Verzahnung
    18
    Führungsfläche
    19
    Koppelachse
    20
    Rastzahn
    21
    Rastverzahnung
    22
    Führungselement
    23
    Scharnierbefestigung
    24
    Scharnierachse
    25
    Aufnahme
    26
    Halter
    27
    Selbstbedienungsregal
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10210917 C1 [0011, 0020, 0046, 0050]

Claims (16)

  1. Dämpfungsvorrichtung (2) für eine verschwenkbare, selbstschließende Klappe (1) eines Selbstbedienungsfachs (6), mit: einem Rotationsdämpfungselement (12); einem Koppelelement (16) zur Kopplung des Rotationsdämpfungselementes (12) mit der Klappe (1), wobei das Koppelelement (16) für eine verschwenkbare Anlenkung an der Klappe (1) vorgesehen ist; einem Gehäuse (11) zur Aufnahme des Rotationsdämpfungselementes (12) und zur Führung des Koppelelementes (16); und einem Lagerarm (10) zur Anbringung der Dämpfungsvorrichtung (2) an dem Selbstbedienungsfach (6) und zur Halterung des Gehäuses (11), wobei das Gehäuse (11) an dem Lagerarm (10) drehbar in einer Gehäusedrehachse (15) angebracht ist.
  2. Dämpfungsvorrichtung (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rotationsdämpfungselement (12) eine Freilauffunktion aufweist.
  3. Dämpfungsvorrichtung (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Koppelelement (16) eine Verzahnung (17) aufweist, die mit einen Ritzel (13) des Rotationsdämpfungselementes (12) in Eingriff steht.
  4. Dämpfungsvorrichtung (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Koppelelement (16) bogenförmig mit zumindest einem Radius ausgebildet ist.
  5. Dämpfungsvorrichtung (2) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Koppelelement (16) in Zusammenwirkung mit der Führung im Gehäuse (11) so ausgebildet ist, dass eine zusätzliche Dämpfung zwischen Koppelelement (16) und Gehäuse (11) abhängig vom Weg des Koppelelementes (16) in der Führung ist.
  6. Dämpfungsvorrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäusedrehachse (15) des Gehäuses (11) an dem Lagerarm (10) in einem Abstand von einer Rotationsachse (14) des Rotationsdämpfungselementes (12) angeordnet ist.
  7. Dämpfungsvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäusedrehachse (15) mit der Rotationsachse (14) des Rotationsdämpfungselementes (12) im Wesentlichen übereinstimmt.
  8. Dämpfungsvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (11) eine Aufnahme (25) zur schwimmenden Anordnung des Rotationsdämpfungselementes (12) aufweist, wobei ein Innenrand der Aufnahme (25) mit zumindest einem Rastzahn (20) versehen ist, der mit einer Rastverzahnung (21) des Rotationsdämpfungselementes (12) zur Bildung der Freilauffunktion zusammenwirkt.
  9. Dämpfungsvorrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfungsvorrichtung (2) mit einer Abdeckung (9) versehen ist.
  10. Dämpfungsvorrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfungsvorrichtung (2) nachrüstbar ausgebildet ist.
  11. Dämpfungsvorrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfungsvorrichtung (2) mit einem Scharnier (4) für die Klappe (1) ausgebildet ist.
  12. Klappe (1) eines Selbstbedienungsfachs (6), welche um eine obere, im Wesentlichen horizontale Scharnierachse (24) am Rand einer Deckwand (7) aus einer geschlossenen Stellung in eine geöffnete Stellung schwenkbar ist, wobei die Klappe (1) aus der geöffneten Stellung selbsttätig durch Schwerkraft zurück in die geschlossene Stellung schwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (1) mit zumindest einer Dämpfungsvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 versehen ist, welche die selbsttätige Zurückschwenkung der Klappe (1) dämpft.
  13. Klappe (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine gedachte Verlängerung zwischen einer Gehäusedrehachse (15) der Dämpfungsvorrichtung (2) und der Scharnierachse (24) mit der Deckwand (7) einen Winkel größer als 90°, vorzugsweise im Bereich von 100° bis 120°, bildet.
  14. Klappe (1) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (1) aus einem transparenten Werkstoff hergestellt ist.
  15. Klappe (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (1) aus Glas hergestellt ist.
  16. Selbstbedienungsregal (27) mit zumindest einem Selbstbedienungsfach (6), welches eine Klappe (1) nach einem der Ansprüche 12 bis 15 aufweist.
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