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Die
Erfindung betrifft eine Dämpfungsvorrichtung für
eine selbstschließende Klappe nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1, eine entsprechende Klappe und ein Selbstbedienungsregal.
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Derartige
Klappen werden häufig bei Selbstbedienungsfächern,
wie zum Beispiel für Backwaren oder Süßwaren,
in Selbstbedienungsregalen eingesetzt. 1 zeigt
ein Beispiel eines Selbstbedienungsregals 27 mit einer
Vielzahl von Selbstbedienungsfächern 6. Eine Klappe 1 ist
jeweils an einem oberen Rand eines Selbstbedienungsfachs 6 um eine
Achse schwenkbar angebracht. Dabei liegt die Klappe 1 mit
ihrem unteren vorderen Rand auf einer vorderen Auflage 8 des
Selbstbedienungsfachs 6 auf. Das Selbstbedienungsfach 6 ist
so angeordnet, dass eine Entnahmeöffnung, die von der Klappe 1 verschließbar
ist, in einem geeigneten Winkel zur bequemen Entnahme von Waren
und zum sicheren Verschluss durch das Gewicht der Klappe 1 angeordnet
ist. Zur Entnahme von Waren aus dem Selbstbedienungsfach 6 wird
die Klappe 1 mit einer Hand mittels eines Griffs 3 geöffnet
und mit der anderen Hand können die Waren, zum Beispiel
mittels einer geeigneten Zange, aus dem Fach 6 entnommen
werden. Während des Entnahmevorgangs muss die Klappe 1 mit
der einen Hand offen gehalten werden, da sie durch ihr Eigengewicht
selbsttätig nach unten klappt und das Fach 6 wieder
schließt, was aus hygienischen Gründen erforderlich
ist.
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Es
kann passieren, dass die Klappe bei Entnahme losgelassen wird und
mit ihrer Innenseite die andere Hand berührt. Dies ist
aus hygienischen Gründen nicht gewünscht. Andererseits
kann die Person dadurch erschrecken, wodurch eine Verletzungsgefahr
gegeben sein kann.
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Es
sind unterschiedliche Vorrichtungen bekannt, mit welchen Bewegungen
von Klappen, zum Beispiel bei Möbeln, gedämpft
werden. Diese sind nicht ohne weiteres für Klappen von
Selbstbedienungsfächern verwendbar, da die Klappen für
Selbstbedienungsfächer demgegenüber eine bedeutend höhere
Betätigungshäufigkeit und aufwei sen und entsprechendem
Verschleiß ausgesetzt sind. Demzufolge ist eine hohe Lebensdauer
gefordert. Weiterhin besteht die Forderung nach einfachem Einbau, geringer
Teilezahl, Wartungsfreiheit und Nachrüstbarkeit bei gleichzeitiger
Wirtschaftlichkeit. Da eine Verwendung im Lebensmittelbereich erfolgt,
sind die entsprechenden hygienischen Forderungen einzuhalten, insbesondere
Abriebfestigkeit.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, eine verbesserte
Dämpfungsvorrichtung für eine selbstschließende
Klappe bereitzustellen. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine
Klappe für ein Selbstbedienungsfach zu schaffen. Eine noch
weitere Aufgabe besteht darin, ein Selbstbedienungsregal zu schaffen.
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Die
Aufgabe wird durch eine Dämpfungsvorrichtung mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst. Die Aufgabe wird auch durch eine
Klappe mit den Merkmalen des Anspruchs 11 und ein Selbstbedienungsregal
mit den Merkmalen des Anspruchs 13 gelöst.
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Demgemäß wird
eine Dämpfungsvorrichtung für eine verschwenkbare,
selbstschließende Klappe eines Selbstbedienungsfachs, mit
Folgendem bereitgestellt: einem Rotationsdämpfungselement;
einem Koppelelement zur Kopplung des Rotationsdämpfungselementes
mit der Klappe, wobei das Koppelelement für eine verschwenkbare
Anlenkung an der Klappe vorgesehen ist; einem Gehäuse zur
Aufnahme des Rotationsdämpfungselementes und zur Führung
des Koppelelementes; und einem Lagerarm zur Anbringung der Dämpfungsvorrichtung
an dem Selbstbedienungsfach und zur Halterung des Gehäuses,
wobei das Gehäuse an dem Lagerarm drehbar in einer Gehäusedrehachse
angebracht ist.
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Durch
die Verwendung eines Rotationsdämpfungselementes ist es
möglich, die Dämpfungsvorrichtung mit besonders
geringem Bauraum auszulegen. Dadurch ist die Dämpfungsvorrichtung
im nichtsichtbaren Bereich der Klappe innerhalb des Fachs einbaubar.
Somit sind außerhalb des Fachs keine zusätzlichen
Bauteile bzw. Aufbauten notwendig, welche zum Beispiel ein Säubern
der Außenseite erschweren könnten.
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Es
ist dabei bevorzugt, dass das Rotationsdämpfungselement
einen Freilauf aufweist, wodurch der Öffnungsvorgang erleichtert
wird.
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Weiterhin
ist eine Entnahme der Waren dadurch vereinfacht, dass die Klappe
mittels Einhandbedienung geöffnet und dann losgelassen
werden, kann, wobei sie sich durch das Rotationsdämpfungselement
in der geöffneten Stellung für eine bestimmte Zeitdauer
geöffnet hält, in welcher eine Entnahme der Waren
möglich ist, ohne dass die Klappe zufällt. Sie
schließt sich selbsttätig, ohne den Entnahmevorgang
zu beeinflussen bzw. einen Einsatz einer Hand zum Halten zu benötigen.
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Ein
derartiges Rotationsdämpfungselement mit Freilauffunktion
kann zum Beispiel gemäß dem Dokument
DE 102 10 917 C1 zur Anwendung
kommen. Dieses Rotationsdämpfungselement ist als handelsübliches
Bauteil mit hoher Qualität preisgünstig verfügbar.
Hierbei ist vorgesehen, dass das Gehäuse eine Aufnahme
zur schwimmenden Anordnung des Rotationsdämpfungselementes
aufweist, wobei ein Innenrand der Aufnahme mit zumindest einem Rastzahn
versehen ist, der mit einer Rastverzahnung des Rotationsdämpfungselementes
zur Bildung der Freilauffunktion zusammenwirkt.
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Es
ist alternativ auch möglich, dass anstelle des Rotationsdämpfungselementes
ein feststehender Dämpfer mit Freilauf verwendbar ist.
Hierbei kann eine Eingrifffunktion zwischen Koppelhebel und Rotationsdämpfungselement
durch Reibung gegeben sein, wobei das Rotationselement in der zu
dämpfenden Schließrichtung der Klappe feststeht
und in der Öffnungsrichtung mittels eines Freilaufs drehbar
ist. Die Dämpfung kann dabei durch geeignete Reibpaarung
zwischen Rotationselement und Koppelhebel oder/und zwischen Rotationselement
und Gehäuse erfolgen.
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Ein
besonderer Vorteil besteht darin, dass die Dämpfungsvorrichtung
aufgrund ihrer Bauweise leicht nachrüstbar ist, was besonders
bei bestehenden Selbstbedienungsregalen mit einer Vielzahl von Klappen
vorteilhaft ist. Dabei kann der Lagerarm fest mit einem Scharnierabschnitt
verbunden und der Koppelhebel verschwenkbar an dem anderen Scharnierabschnitt
angelenkt sein. Ein Nachrüstvorgang kann somit in einfacher
Weise durch Scharnieraustausch erfolgen. Eine Wertigkeit bzw. Lebensdauer der
Klappe bzw. des Regals wird durch die Dämpfungsvorrichtung
erhöht.
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Außerdem
ermöglicht die Ausführung der Dämpfungsvorrichtung
mit Scharnieren einen einfachen Ein- und Zusammenbau. Dabei kann
der Lagerarm fest mit dem Scharnierabschnitt an dem Selbstbedienungsfach
und der Koppelhebel verschwenkbar an dem anderen Scharnierabschnitt
angelenkt an der Klappe angebracht werden. Damit wird die Montage
der Dämpfungsvorrichtung in den Montagevorgang der Klappe
integriert, so dass Zeit gespart werden kann.
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In
bevorzugter Ausführung ist das Koppelelement mit einer
Verzahnung versehen, die mit einem Ritzel des Rotationsdämpfungselementes
in Eingriff steht. Bei Betätigung erfolgt somit ein Abwälzvorgang
der Verzahnungen mit geringer Reibung im Wesentlichen abriebfrei.
Zusätzlich kann das Gehäuse mit einem Deckel versehen
sein.
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Das
Koppelelement ist bevorzugt bogenförmig mit zumindest einem
Radius ausgebildet, wodurch ein besonders kompakte Ausführung
mit hoher Funktionalität erzielt wird.
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In
einer weiteren Ausführung ist das Koppelelement in Zusammenwirkung
mit der Führung im Gehäuse so ausgebildet, dass
eine zusätzliche Dämpfung zwischen Koppelelement
und Gehäuse abhängig vom Weg des Koppelelementes
in der Führung ist. Dies kann zum Beispiel durch eine keilförmige
Verdickung des Koppelelementes in den betreffenden Bereichen, beispielsweise
an dem Ende des Koppelelementes, welches in geöffneter
Stellung der Klappe mit der Führung im Gehäuse
zusammenwirkt, ausgebildet sein. Damit wird ein Schließvorgang
der Klappe zu Beginn zusätzlich verlangsamt, wobei dadurch
auch der Einsatz der Dämpfung des Rotationsdämpfungselementes
beeinflussbar ist.
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In
einer weiteren Ausführung ist die Gehäusedrehachse
des Gehäuses an dem Lagerarm in einem Abstand von einer
Rotationsachse des Rotationsdämpfungselementes angeordnet.
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In
einer alternativen Ausführung ist die Gehäusedrehachse
so angeordnet, dass sie mit der Rotationsachse des Rotationsdämpfungselementes
im Wesentlichen übereinstimmt.
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Da
das Rotationsdämpfungselement in dem Gehäuse schwimmend
aufgenommen ist, ist die Rotationsachse des Rotationsdämpfungselementes
um einen bestimmten Betrag verschiebbar, wodurch die Freilauffunktion
je nach Krafteinwirkung durch den Koppelhebel einsetzt oder aufgehoben
wird. Siehe hierzu auch die Beschreibung der Freilauffunktion in dem
Dokument
DE 102 10
917 C1 .
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Die
Dämpfungsvorrichtung kann mit einer Abdeckung versehen
sein, wodurch einerseits ein Eingriff und Verletzungsgefahr verhindert
wird und andererseits eine einfache Reinigung ermöglicht
ist. Weiterhin ist die Technik der Dämpfungsvorrichtung nach
außen hin nicht sichtbar.
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Eine
Klappe eines Selbstbedienungsfachs, welche um eine obere, im Wesentlichen
horizontale Scharnierachse am Rand einer Deckwand aus einer geschlossenen
Stellung in eine geöffnete Stellung schwenkbar ist, wobei
die Klappe aus der geöffneten Stellung selbsttätig
durch Schwerkraft zurück in die geschlossene Stellung schwenkbar
ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe mit zumindest einer oben
beschriebenen Dämpfungsvorrichtung versehen ist, welche
die selbsttätige Zurückschwenkung der Klappe dämpft
und eine ungedämpfte Öffnung der Klappe ermöglicht.
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In
bevorzugter Ausführung ist vorgesehen, dass eine gedachte
Verlängerung zwischen einer Gehäusedrehachse der
Dämpfungsvorrichtung und der Scharnierachse mit der Deckwand
einen Winkel größer als 90°, vorzugsweise
im Bereich von 100° bis 120°, bildet. Somit wird
ein kompakter Einbauraum ermöglicht, wobei ein wartungsfreier
Betrieb der Dämpfungsvorrichtung aufrecht erhalten wird.
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Die
Klappe kann aus einem transparenten Werkstoff, vorzugsweise Glas,
hergestellt sein. Auch ein geeigneter Kunststoff ist möglich.
Es ist dabei in Abhängigkeit von dem Gewicht bzw. der Größe
der Klappe möglich, mehr als eine Dämpfungsvorrichtung
zu verwenden.
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Ein
Selbstbedienungsregal mit zumindest einem Selbstbedienungsfach weist
die oben beschriebene Klappe auf.
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Die
Erfindung wird nun anhand einer beispielhaften Ausführung
mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher
erläutert. Hierbei zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer beispielhaften Ausführung
eines Selbstbedienungsregals;
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2 eine
perspektivische Darstellung einer Klappe des Selbstbedienungsregals
nach 1 in geschlossener Stellung;
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3 eine
perspektivische Darstellung der Klappe nach 2 in einer
geöffneten Stellung;
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4 eine
schematische Seitenansicht der geschlossenen Klappe nach 2;
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5 eine
schematische Seitenansicht der geöffneten Klappe nach 3;
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6 eine
schematische Seitenansicht der geschlossenen Klappe nach 4 mit
einem ersten Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Dämpfungsvorrichtung;
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7 eine
schematische Seitenansicht der geöffneten Klappe nach 5 mit
dem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Dämpfungsvorrichtung;
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8 eine
vergrößerte schematische Seitenansicht des ersten
Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Dämpfungsvorrichtung;
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9 eine
vergrößerte schematische Seitenansicht eines zweiten
Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Dämpfungsvorrichtung;
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10 eine
vergrößerte schematische Seitenansicht des zweiten
Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Dämpfungsvorrichtung nach 9 von der
Rückseite aus betrachtet; und
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11 eine
perspektivische Ansicht einer Variante des zweiten Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Dämpfungsvorrichtung.
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Bauteile
mit gleichen oder ähnlichen Funktionen sind in den Figuren
mit gleichen Bezugszeichen versehen, wenn nicht anders angegeben.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer beispielhaften Ausführung
eines Selbstbedienungsregals 27, dessen Beschreibung schon
oben erfolgte und hier nicht wiederholt wird. Die Klappen 1 der
Selbstbedienungsfächer 6 sind mit einer Dämpfungsvorrichtung 2 versehen,
die in diesen Beispiel bei zwei geöffneten Klappen 1 zu
sehen sind.
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2 zeigt
eine perspektivische Darstellung einer Klappe 1 des Selbstbedienungsregals 27 nach 1 in
geschlossener Stellung. Die Dämpfungsvorrichtung 2 befindet
sich innerhalb des Selbstbedienungsfachs 6 in einem oberen
Bereich.
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Die
Klappe 1, die zum Beispiel aus Glas ist, mit dem Griff 3 ist
hier mittels zweier Scharniere 4 an einer Deckwand 7 des
Selbstbedienungsfachs 6 um eine von den Scharnieren 4 gebildeten
Scharnierachse 24 verschwenkbar angebracht. Dazu sind Scharnierabschnitte über
geeignete Scharnierbefestigungen 23, zum Beispiel Bolzen
mit Mutter, mit der Klappe 1 entsprechend verbunden. Die
anderen Scharnierabschnitte der Scharniere 4 sind unterhalb
der Deckwand 7 mit dieser über Befestigungen,
zum Beispiel Schrauben, angebracht.
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Den
geöffneten Zustand der Klappe 1 zeigt 3,
wobei 4 und 5 jeweils die entsprechende
Seitenansicht zeigen, in welchen auch die Auflage 8 einer
vorderen Seitenwand des Selbstbedienungsfachs 6 schematisch
gezeigt ist.
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Die
Dämpfungsvorrichtung 2 ist mit einer Abdeckung 9,
die an der Klappe 1 unterhalb eines Scharniers 4,
hier des linken Scharniers 4, angebracht ist, versehen,
um einen Eingriff zu verhindern und leichte Reinigung zu ermöglichen.
Ein Lagerarm 10 mit einer Gehäusedrehachse 15 für
ein Gehäuse 11 ist andeutungsweise zu erkennen,
welche weiter unten ausführlicher erläutert werden.
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6 zeigt
eine schematische Seitenansicht der geschlossenen Klappe 1 nach 4 und 7 die
entsprechende Ansicht der geöffneten Klappe 1 mit
einem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Dämpfungsvorrichtung 2. Hierbei ist die Abdeckung 9 aufgeschnitten.
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Der
Lagerarm 10 der Dämpfungsvorrichtung 2 ist
von abgewinkelter Gestalt, zum Beispiel als metallisches Stanzbiegeteil,
und mit einem oberen Ende mit dem Scharnier 4 an der Deckwand 7 des
Selbstbedienungsfachs 6 befestigt. Der Lagerarm 10 kann einstückig
mit dem Scharnier 4 hergestellt oder anderweitig mit ihm
verbunden sein. Es ist auch möglich, dass er über
die Befestigung 5 mit dem Scharnier 4 zusammen
an der Deckwand 7 befestigt ist. An dem anderen, hier nach
vorn zur Öffnung des Selbstbedienungsfachs 6 hin
gewandten Ende des Lagerarms 10 ist ein Gehäuse 11 verschwenkbar
angebracht, das unten noch ausführlicher mit seiner Anbringung
beschrieben wird. In dem Gehäuse 11 ist ein Rotationsdämpfungselement 12 mit
einem Ritzel 13 und einer Rotationsachse 14 eingesetzt.
Das Ritzel 13 steht mit einer Verzahnung 17 eines
Koppelelementes 16 in Eingriff. Das Koppelelement 16 ist
in dem Gehäuse 11 hier mit einer Führungsfläche 18 geführt
verschiebbar angeordnet. Zum Beispiel kann hierzu das Gehäuse 11 mit
korrespondierenden Führungsflächen, -elementen
und/oder -punkten ausgebildet sein. Das Koppelelement 16 weist
eine bogenförmige Gestalt auf und ist zum Beispiel wie
auch das Gehäuse 11 aus einem Kunststoff hergestellt.
Das Koppelelement 16 weist ein freies Ende, das in der geschlossenen
Stellung der Klappe 1 nahe an der Deckwand 7 liegt,
und ein in einer Koppelachse 19 an der Klappe 1 verschwenkbar
angelenktes Ende auf. Die Koppelachse 19 befindet sich
in diesem Beispiel an einem Halter 26, der zum Beispiel
ein Scharnierabschnitt des Scharniers 4 sein kann, unterhalb
der Klappe 1.
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Zur
Erläuterung der Funktion des Rotationsdämpfungselementes
12 wird
auf das Dokument – wie schon oben erwähnt –
DE 102 10 917 C1 verwiesen.
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Bei
einem Öffnungsvorgang der Klappe 1 wird diese
von Hand mittels des Griffs 3 hier im Gegenuhrzeigersinn
um die Scharnierachse 24 nach oben geschwenkt. Dabei gleitet
das Koppelelement 16 in dem Gehäuse 11,
welches sich entsprechend der Be wegung des Koppelelementes 16 in
seiner verschwenkbaren Lagerung an dem Lagerarm 10 mit verschwenkt.
Die Verzahnung 17 des Koppelelementes 16 bewirkt
durch den Eingriff mit dem Ritzel 13, dass sich dieses
zusammen mit dem Rotationsdämpfungselement 12 dreht.
In dieser Bewegungsrichtung, das heißt bei Drehung des
Rotationsdämpfungselementes 12 gegen den Uhrzeigersinn,
weist das Rotationsdämpfungselement 12 eine Freilauffunktion
auf, die unten noch erläutert wird. Bei Bewegungsrichtung
im Uhrzeigersinn, das heißt beim Schließen der
Klappe 1, setzt die Dämpfungsfunktion des Rotationsdämpfungselementes 12 ein,
da in diesem Fall die Freilauffunktion blockiert bzw. ausgeschaltet
ist.
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8 zeigt
eine vergrößerte schematische Seitenansicht des
ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Dämpfungsvorrichtung 2.
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Das
Rotationsdämpfungselement 12 ist in einer Aufnahme 25 (siehe
auch 9, 10) des Gehäuses 11 schwimmend
eingesetzt. Die Aufnahme 25 weist Rastzähne 20 an
ihrer umlaufenden Innenseite auf. Die Rastzähne wirken
mit einer Rastverzahnung 21 des Rotationsdämpfungselementes 12 zusammen,
wobei sie in Abhängigkeit von der Krafteinleitung gemäß Bewegungsrichtung
des Koppelelementes 16 über das Ritzel 13 zur
Blockierung der Freilauffunktion beim Schließen der Klappe 1 in Eingriff
gebracht werden, da sich das Rotationsdämpfungselement 12 aufgrund
der schwimmenden Lagerung in der Aufnahme 25 um einen bestimmten Betrag
in Bewegungsrichtung verschiebt. Beim Öffnen der Klappe 1 in
umgekehrter Bewegungsrichtung des Koppelelementes 16 wird
das Rotationsdämpfungselement 12 entsprechend
außer Eingriff der Rastzähne 20 und der
Rastverzahnung 21 gebracht. Dabei wird die Freilauffunktion
ermöglicht, das Rotationsdämpfungselement 12 kann
sich frei in der Aufnahme drehen und somit einen ungedämpften Öffnungsvorgang
der Klappe 1 gestatten.
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Zur
detaillierten Beschreibung der Rastzähne
20 und
der Rastverzahnung
21 zur Bildung der Freilauffunktion
wird auf das oben zitierten Dokument
DE 102 10 917 C1 verwiesen.
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Das
Gehäuse 11 ist hier mit einem nur angedeutet dargestellten
Deckel verschlossen, der zum Beispiel aufgeklipst ist. Die Verschwenkbarkeit
des Gehäuses 11 in der Ge häusedrehachse 15 ist
in diesem ersten Ausführungsbeispiel so ausgebildet, dass
die Gehäusedrehachse 15 mit der Rotationsachse 14 des
Rotationsdämpfungselementes 12 im Wesentlichen übereinstimmt.
Da das Rotationsdämpfungselement 12 in der Aufnahme 25 des
Gehäuses 11 aufgrund der Freilauffunktion schwimmend
gelagert ist, kann es sich in Abhängigkeit von der durch
das Koppelelement 16 einwirkenden Kraft in der jeweiligen
Bewegungsrichtung auf einer kurzen Distanz bewegen, um die Rastzähne 20 und Rastverzahnung 21 in
Eingriff oder außer Eingriff zu bringen. Innerhalb dieses
kleine Bewegungsbereiches ist hier in diesem ersten Ausführungsbeispiel die
Gehäusedrehachse 15 angeordnet.
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In
einem zweiten Ausführungsbeispiel, das durch die 9 und 10 illustriert
wird, wobei 9 eine vergrößerte
schematische Seitenansicht des zweiten Ausführungsbeispiels
zeigt, und 10 dazu die vergrößerte
schematische Seitenansicht 9 von der
Rückseite aus betrachtet darstellt. Hier ist die Gehäusedrehachse 15 in
einem Abstand zur Rotationsachse 14 des Rotationsdämpfungselementes 12 angeordnet.
In diesem zweiten Ausführungsbeispiel ist das Koppelelement 16 durch
zwei Führungselemente 22, zum Beispiel in zylindrischer Form,
im Gehäuse 11 geführt. Das Gehäuse 11 wird bei
geöffneter Klappe 1 um die Gehäusedrehachse 15 verschwenkt.
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Die
Gehäusedrehachse 15 ist sowohl im ersten als auch
im zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Dämpfungsvorrichtung 2 in einem Abstand zur Scharnierachse 24 angeordnet.
Dabei ist die Gehäusedrehachse 15 von der Klappenseite her
gesehen vor der Scharnierachse 24 angeordnet, wobei eine
gedachte Verbindungslinie von der Gehäusedrehachse 15 zur
Scharnierachse 24 mit der Deckwand 7 einen Winkel
größer als 90° bildet. Dieser Winkel
kann vorzugsweise im Bereich von 100° bis 120° liegen,
wobei der Wert 110° besonders bevorzugt ist. Durch die
unterschiedliche Anordnung der Gehäusedrehachse 15 in
Bezug auf die Rotationsachse 14 des Rotationsdämpfungselementes 12 und
die Ausbildung des oben genannten Winkels können viele
Varianten von Klappen 1 in Hinblick auf Größe
und Gewicht sowie Öffnungswinkel der Klappen 1 abgedeckt
werden.
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Das
Koppelelement 16 weist hier einen unten liegende Verzahnung 17 auf
und ist in der Koppelachse 19 an dem Halter 26 angelenkt.
Der Halter 26 ist hier ein separates Teil, welches zum
Beispiel mittels der Scharnierbefestigung 23 angebracht
ist. Auch die Abdeckung 9 kann hiermit befestigt werden. Der
Lagerarm 10 ist mit der Befestigung 5 unterhalb der
Deckwand 7 zusammen mit einem oben auf der Deckwand 7 befindlichen
Scharnierabschnitt des Scharniers 4 angebracht.
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Die
Rastzähne 20, hier in diesem Beispiel zwei Rastzähne 20,
sind in der Aufnahme 25 an der linken Seite deutlich zu
erkennen. Sie wirken bei Blockierung der Freilauffunktion mit der
Rastverzahnung 21, die wie in 9 und 10 gezeigt
an dem äußeren Umfang des Rotationsdämpfungselementes 12 angebracht
ist, zusammen.
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Die
Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt. Sie ist im Rahmen der beigefügten
Ansprüche modifizierbar.
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Das
Koppelelement 16 kann auch eine oben liegende Verzahnung 17 aufweisen.
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Im
Fall von großen bzw. schweren Klappen 1 mit entsprechendem
Gewicht kann zur Dämpfungsverstärkung der Einsatz
von mehreren, zum Beispiel zwei gegenüberliegend angeordneten,
Dämpfungsvorrichtungen 2 möglich sein,
wie in einer perspektivischen Darstellung in 11 veranschaulicht
ist. Dabei weist das Koppelelement 16 zwei nebeneinanderliegende
Verzahnungen 17 getrennt durch einen Steg auf. Andere Anordnungen
sind ebenfalls denkbar.
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Die
Führungselemente 22 können zum Beispiel
metallische Zylinderstifte sein, welche mit dem Material des Koppelelementes 16,
zum Beispiel Kunststoff, eine geeignete Gleitpaarung bilden.
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Die
Führungsfläche 18 am freien Ende des Koppelelementes 16 kann
in Längsrichtung zum Beispiel eine andere Stärke
aufweisen, um in der Führung in dem Gehäuse zu
Beginn der Schließbewegung der Klappe 1 eine erhöhte
Dämpfung durch Reibung zusammen mit dem Ritzel 13 des
Rotationsdämpfungselementes 12 zu bewirken, bzw.
einen gleitenden Übergang von dem noch nicht blockierten Freilauf
in dessen Blockierstellung zu ermöglichen.
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Das
Koppelelement 16 kann auch anstelle eines Verzahnungseingriffs
mit dem Rotationselement 12 über einen Reibpaarungseingriff
gekoppelt sein.
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Das
Rotationselement 12 kann auch ohne Freilauf ausgeführt
sein, wobei die Dämpfung dann in beiden Drehrichtungen
wirkt.
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Rotationselemente 12 mit
anders als beschriebenen gestalteten Freilauffunktionen sind ebenfalls
denkbar.
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- 1
- Klappe
- 2
- Dämpfungsvorrichtung
- 3
- Griff
- 4
- Scharnier
- 5
- Befestigung
- 6
- Selbstbedienungsfach
- 7
- Deckwand
- 8
- Auflage
- 9
- Abdeckung
- 10
- Lagerarm
- 11
- Gehäuse
- 12
- Rotationsdämpfungselement
- 13
- Ritzel
- 14
- Rotationsachse
- 15
- Gehäusedrehachse
- 16
- Koppelelement
- 17
- Verzahnung
- 18
- Führungsfläche
- 19
- Koppelachse
- 20
- Rastzahn
- 21
- Rastverzahnung
- 22
- Führungselement
- 23
- Scharnierbefestigung
- 24
- Scharnierachse
- 25
- Aufnahme
- 26
- Halter
- 27
- Selbstbedienungsregal
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10210917
C1 [0011, 0020, 0046, 0050]