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DE102016212811A1 - Sitzbankanordnung sowie hiermit ausgestattetes Kraftfahrzeug - Google Patents

Sitzbankanordnung sowie hiermit ausgestattetes Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102016212811A1
DE102016212811A1 DE102016212811.6A DE102016212811A DE102016212811A1 DE 102016212811 A1 DE102016212811 A1 DE 102016212811A1 DE 102016212811 A DE102016212811 A DE 102016212811A DE 102016212811 A1 DE102016212811 A1 DE 102016212811A1
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Klaus Post
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Abstract

Zum Zwecke einer verbesserten Nutzung eines Innenraumes (5) eines Kraftfahrzeuges (1) mit einer Sitzanordnung (10) mit zwei Außensitzen (20; 25) und einem zwischen diesen angeordneten Mittelsitz (15), die jeweils ein Sitzteil (15-1; 20-1; 25-1) und ein Rückenteil (15-2; 20-2; 25-2) aufweisen, wobei – sich an den Sitzteilen (15-1; 20-1; 25-1) jeweils mindestens eine Sitzteil-Seitenwange (15-5, 15-6; 20-5, 20-6; 25-5, 25-6) befindet, – sich an den Rückenteilen (15-2; 20-2; 25-2) jeweils mindestens eine Rückenteil-Seitenwange (15-3, 15-3, 15-4; 20-3, 20-4; 25-3, 25-4) befindet, – die jeweiligen Sitzteil-Seitenwange (15-5, 15-6) und Rückenteil-Seitenwange des Mittelsitzes (15) formveränderlich ausgebildet sind, und – an dem Rückenteil (15-2) des Mittelsitzes (15) eine Armlehne (15-7) angeordnet ist, welche sich in einer Nicht-Gebrauchsstellung in dem Rückenteil (15) befindet und in einer Gebrauchsstellung aus diesem herausgeklappt ist, ist vorgesehen, dass – ein Rückenteil (20-2; 25-2) mindestens eines der Außensitze (20; 25) im Wesentlichen die gleiche Breite wie, oder eine geringere Breite als, das Rückenteil (15-2) des Mittelsitzes (15) aufweisen, – die jeweiligen Rückenteile (20-2; 25-2) der beiden Außensitze (20; 25) jeweils eine Armlehne (20-7; 25-7) aufweisen, welche sich in einer Nicht-Gebrauchsstellung in dem jeweiligen Rückenteil (20; 25) befinden und in einer Gebrauchsstellung aus dieser herausgeklappt sind, und – die Sitzteil-Seitenwangen (20-5, 20-6; 25-5, 25-6) und die Rückenteil-Seitenwangen (20-3, 20-4; 25-3, 25-4) der Außensitze (20; 25) formveränderlich ausgebildet sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sitzbankanordnung für einen Innenraum eines Kraftfahrzeuges gemäß Anspruch 1 sowie ein mit einer solchen Sitzbankanordnung ausgestattetes Kraftfahrzeug gemäß Anspruch 9.
  • Aus der DE 10 2005 032 602 A1 ist eine Sitzbankanordnung für einen Innenraum eines Kraftfahrzeuges mit zwei Außensitzen und einem zwischen diesen angeordneten Mittelsitz bekannt, die jeweils mindestens ein Sitzteil und ein Rückenteil aufweisen. An den Sitzteilen befindet sich jeweils eine Sitzteil-Seitenwange. Die Rückenteile weisen jeweils eine Rückenteil-Seitenwange auf. Die jeweiligen Sitzteil-Seitenwange und Rückenteil-Seitenwange des Mittelsitzes sind formveränderlich ausgebildet, und an dem Rückenteil des Mittelsitzes ist eine Armlehne angeordnet, welche sich in einer Nicht-Gebrauchsstellung in dem Rückenteil befindet und in einer Gebrauchsstellung aus dieser herausgeklappt ist. Die aus der DE 10 2005 032 602 A1 bekannte Sitzbankanordnung weist eine Teilung der Rückenteile in einem ungleichmäßigen Verhältnis auf, so dass der Mittelsitz gegenüber den beiden Außensitzen in nachteiliger Weise einen verringerten Komfort aufweist. Darüber hinaus bietet die bekannte Sitzbankanordnung nur eine eingeschränkte Flexibilität im Hinblick auf eine Verstellung von Mittelsitz und Außensitzen.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die genannten Nachteile zu überwinden.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Sitzbankanordnung für einen Innenraum eines Kraftfahrzeuges mit zwei Außensitzen und einem zwischen diesen angeordneten Mittelsitz, die jeweils ein Sitzteil und ein Rückenteil aufweisen, gelöst, wobei
    • – sich an den Sitzteilen jeweils mindestens eine Sitzteil-Seitenwange befindet,
    • – sich an den Rückenteilen jeweils mindestens eine Rückenteil-Seitenwange befindet,
    • – die jeweilige Sitzteil-Seitenwange und Rückenteil-Seitenwange des Mittelsitzes formveränderlich ausgebildet sind, und
    • – an dem Rückenteil des Mittelsitzes eine Armlehne angeordnet ist, welche sich in einer Nicht-Gebrauchsstellung in dem Rückenteil befindet und in einer Gebrauchsstellung aus dieser herausgeklappt ist,
    und die sich dadurch auszeichnet, dass
    • – ein Rückenteil mindestens eines Außensitzes im Wesentlichen die gleiche Breite wie, oder eine geringere Breite als, das Rückenteil des Mittelsitzes aufweisen,
    • – die jeweiligen Rückenteile der beiden Außensitze jeweils eine Armlehne aufweisen, welche sich in einer Nicht-Gebrauchsstellung in dem jeweiligen Rückenteil befinden und in einer Gebrauchsstellung aus dieser herausgeklappt sind, und
    • – die Sitzteil-Seitenwangen und die Rückenteil-Seitenwangen der Außensitze formveränderlich ausgebildet sind.
  • Mit der erfindungsgemäßen Sitzbankanordnung sind folgende Vorteile verbunden:
    • – Auf allen vorgesehenen Sitzen wird der gleiche Sitzkomfort gewährleistet.
    • – Auf dem Mittelsitz ist ein Sitzkomfort erzielt, der sesselgleich ist.
    • – Die Sitzbankanordnung bietet ein Höchstmaß an Variabilität hinsichtlich einer Sitzplatzbelegung.
  • Zur weiteren Verbesserung des Sitzkomforts einer auf dem Mittelsitz befindlichen Person ist vorgesehen, dass dieser mindestens 30% breiter als mindestens einer der Außensitze ist. Insbesondere ist es in vorteilhafter Weise möglich, ein, bezogen auf die Gesamtbreite der nebeneinander angeordneten Mittelsitz und Außensitze, Teilungsverhältnis von im Wesentlichen 30:40:30 vorzusehen. Mit anderen Worten beträgt die Breite jeweils eines Außensitzes, bezogen auf die genannte Gesamtbreite, im Wesentlichen 30%, während die Breite des Mittelsitzes im Wesentlichen 40% der Gesamtbreite beträgt.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung ist ein Verstellmittel vorgesehen, mit dem die Form jeder einzelnen oder aller Sitzteil-Seitenwangen und/oder Rückenteil-Seitenwangen zwischen einer Ruhestellung, in der die jeweilige Wange im Wesentlichen eingefahren ist, und einer Betriebsstellung, in der die jeweilige Wange ausgefahren ist, verändert werden kann. So ist es insbesondere möglich, die Sitzteil-Seitenwangen und Rückenteil-Seitenwangen allein des Mittelsitzes aufzustellen, wenn dieser allein besetzt ist. Sind hingegen die beiden Außensitze besetzt, so werden die Sitzteil-Seitenwangen und Rückenteil-Seitenwangen dieser Sitze aufgestellt. Schließlich kann vorgesehen sein, die Sitzteil-Seitenwangen und Rückenteil-Seitenwangen vollständig eingefahren zu lassen, wenn weder die Außensitzen noch der Mittelsitz benutzt werden. Das genannte Verstellmittel ist für den Fall, dass der Mittelsitz mindestens 30% breiter als mindestens einer der Außensitze ist, besonders bevorzugt am oder im Bereich des Mittelsitzes angeordnet.
  • In vorteilhafter Weis weisen die jeweiligen Sitzteile im Wesentlichen die gleiche Breite wie ihre jeweiligen korrespondierenden Rückenteile auf.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform zeichnet sich die Sitzbankanordnung dadurch aus, dass die jeweilige Armlehne, in Breitenerstreckung des jeweiligen Rückenteiles betrachtet, im Wesentlichen mittig angeordnet ist und eine Breite aufweist, die mindestens einem Drittel der Breite des jeweiligen Rückenteiles entspricht. In vorteilhafter Weise wird hierdurch ein Mittelsitz geschaffen, der ein Höchstmaß an Komfort insbesondere bei Nichtbelegung der beiden Außensitze bietet.
  • Die Sitzbankanordnung kann derart ausgebildet sein, dass mindestens ein Rückenteil gegenüber seinem jeweiligen Sitzteil mittels eines Verstellmittels neigungsverstellbar, bevorzugt umklappbar, ausgebildet ist. Hierdurch ist es in vorteilhafter Weise möglich, die Neigung des Rückenteils eines jeden einzelnen Sitzes individuell einzustellen. Die Neigung eines jeweiligen Rückenteils kann frei einstellbar ausgebildet sein. Dies betrifft zum einen den Neigungswinkel selbst, zum anderen die Richtung der Neigung, d.h. ob das Rückenteil in Richtung Front oder Heck eines entsprechenden Kraftfahrzeuges geneigt wird.
  • In vorteilhafter Weise ist mindestens ein Sitzteil gegenüber seinem jeweiligen Rückenteil mittels eines Verstellmittels neigungsverstellbar, bevorzugt umklappbar, ausgebildet. Hierdurch ist es in vorteilhafter Weise möglich, die Neigung des Sitzteils eines jeden einzelnen Sitzes individuell einzustellen. Die Neigung eines jeweiligen Sitzteils kann frei einstellbar ausgebildet sein. Dies betrifft zum einen den Neigungswinkel selbst, zum anderen die Richtung der Neigung, d.h. ob das Sitzteil mit seiner Seitzfläche in Richtung Front oder Heck eines entsprechenden Kraftfahrzeuges geneigt wird.
  • Der Komfort der erfindungsgemäßen Sitzbankanordnung wird in vorteilhafter Weise weiter verbessert, wenn mindestens ein Sitzteil und/oder Rückenteil mittels eines Verstellmittels gegenüber dem Innenraum längsverschieblich ausgebildet ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist mindestens einer der Außensitze baugleich mit dem Mittelsitz ausgebildet, so dass die Herstellungs- und Logistikkosten für eine erfindungsgemäße Sitzanordnung in vorteilhafter Weise verringert sind.
  • Die zuvor genannte Aufgabe wird ebenfalls durch ein Kraftfahrzeug mit einer Sitzbankanordnung der zuvor offenbarten Art gelöst. Die entsprechenden Vorteile gelten adäquat.
  • Nachstehend folgt eine Kurzbeschreibung von Figuren der vorliegenden Erfindung:
  • 1A zeigt – in perspektivischer Seitenansicht – ein symbolisch dargestelltes erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug, das einen Innenraum mit einer in einer ersten Position befindlichen erfindungsgemäßen Sitzanordnung aufweist.
  • 1B zeigt die Sitzanordnung der 1A in einer alternativen Position.
  • 1C zeigt die Sitzanordnung der 1A und 1B in einer weiteren alternativen Position.
  • 2A zeigt die Sitzanordnung der 1A bis 1C in einer weiteren alternativen Position.
  • 2B zeigt einen Mittelsitz der erfindungsgemäßen Sitzanordnung der 2A in einer weiteren alternativen Position in Seitenansicht.
  • 3 zeigt die Sitzanordnung der 1A bis 2 in einer weiteren alternativen Position.
  • Nachstehend erfolgt unter Bezugnahme auf die nicht maßstäblichen 1 bis 3 eine detaillierte, nicht präjudizierende, insbesondere einschränkende, Beschreibung von Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung. Gleiche Elemente sind mit identischen Bezugszeichen versehen, soweit nichts anderes angegeben wird.
  • Wie 1A zu entnehmen ist weist ein Kraftfahrzeug 1 einen Innenraum 5 auf, in dem sich eine Sitzanordnung 10 befindet. Die Sitzanordnung 10 weist einen Mittelsitz 15 auf, zu dessen in Hauptfahrtrichtung F des Kraftfahrzeuges 1 betrachtet rechter und linker Seite jeweils ein Außensitz 20 bzw. 25 angeordnet ist. Der Mittelsitz 15 besitzt ein Sitzteil 15-1 und ein Rückenteil 15-2, der Außensitz 20 besitzt ein Sitzteil 20-1 und ein Rückenteil 20-2, und der Außensitz 25 besitzt ein Sitzteil 25-1 und ein Rückenteil 25-2. Das Sitzteil 15-1, das Rückenteil 15-2, das Sitzteil 20-1, das Rückenteil 20-2, das Sitzteil 25-1 und das Rückenteil 25-2 befinden sich gemäß dieser Darstellung in einer üblichen Gebrauchsstellung, bei der beispielsweise zwei oder drei hier nicht gezeigte Passagiere für eine Fahrt in dem Kraftfahrzeug nebeneinander Platz nehmen können. Die Breite der jeweiligen Rückenteile 15-2, 20-2 bzw. 25-2 ist im Wesentlichen gleich groß. Ebenso ist die Breite der jeweiligen Sitzteile 15-1, 20-1 bzw. 25-1 gleich groß. In vorteilhafter Weise entspricht die Breite der Rückenteile 15-2, 20-2 bzw. 25-2 der Breite der jeweils korrespondierenden Sitzteile 15-1, 20-1 bzw. 25-1.
  • Zum Zwecke einer seitlichen Abstützung eines Passagiers sind an der in Hauptfahrtrichtung F betrachtet rechten und linken Seite des Rückenteils 15-2 jeweils Rückenteil-Seitenwangen 15-3 bzw. 15-4 und an der rechten und linken Seite des Sitzteils 15-1 jeweils Sitzteil-Seitenwangen 15-5 bzw. 15-6 angeordnet, deren Größe und/oder Kontur bei Bedarf in an sich bekannter Weise verändert werden kann bzw. können. In adäquater Weise besitzt das Rückenteil 20-2 jeweils Rückenteil-Seitenwangen 20-3 bzw. 20-4 bzw. das Sitzteil 20-1 jeweils Sitzteil-Seitenwangen 20-5 bzw. 20-6, sowie das Rückenteil 25-2 jeweils Rückenteil-Seitenwangen 25-3 bzw. 25-4 und das korrespondierende Sitzteil 25-1 jeweils Sitzteil-Seitenwangen 25-5 bzw. 25-6.
  • In dem Rückenteil 15-1 ist eine Armlehne 15-7, in dem Rückenteil 20-1 eine Armlehne 20-7 und in dem Rückenteil 25-1 eine Armlehne 25-7 angeordnet. Jede der Armlehnen 15-7, 20-7 und 25-7 ist von der in 1A dargestellten Nichtgebrauchsstellung mittels eines Verstellmittels 15-8, 20-8 bzw. 25-8 in eine Gebrauchsstellung klappbar. Jede Rückenlehne 15-7, 20-7 bzw. 25-7 ist, quer zur Hauptfahrtrichtung F des Kraftfahrzeuges 1 betrachtet, im Wesentlichen mittig in ihrem korrespondierenden Rückenteil 15-1, 20-1 bzw. 25-1 untergebracht und weist eine Breite auf, die mindestens, besonders bevorzugt genau, einem Drittel der Breite des jeweiligen Rückenteils 15-1, 20-1 bzw. 25-1 entspricht.
  • Auch jedes Rückenteil 15-2, 20-2 und 20-3 ist mittels eines Verstellmittels 15-9, 20-9 bzw. 25-9 umklappbar ausgebildet, wie anhand des in 1B umgeklappt dargestellten Außensitzes 25 erkennbar ist. Hierdurch ist in vorteilhafter Weise der Innenraum 5 des Kraftfahrzeuges 1 an verschiedene Nutzungsbedingungen flexibel angepasst werden.
  • In 1C ist die Sitzanordnung 10 in einer gegenüber den zuvor abgebildeten Positionen alternativen Position gezeigt. In diesem Fall sitzt ein Passagier 30 auf dem Mittelsitz 15, der sich, ebenso wie die Sitzteile 20-1, 25-1 bzw. Rückenteile 20-2, 25-2 der beiden Außensitze 20 bzw. 25, in einer an sich üblichen Gebrauchsstellung befindet. Allerdings sind die Armlehnen 20-7 bzw. 25-7 der Außensitze 20 bzw. 25 ausgeklappt, so dass der Passagier 30 seine Unterarme 35 bequem auf diesen ablegen kann.
  • Wie 2A entnommen werden kann sind die Rückenteile 20-2 bzw. 25-2 der beiden Außensitze 20 bzw. 25 unabhängig voneinander über die Verstellmittel 20-9 bzw. 25-9 nach vorne in Richtung Front des Kraftfahrzeuges 1 auf die jeweiligen Sitzteile 20-1 bzw. 20-2 umklappbar, während sich der Mittelsitz 15 in seiner üblichen Gebrauchsstellung befindet.
  • Alternativ oder kumulativ hierzu ist es möglich, ein oder jedes Sitzteil 15-1, 20-1 bzw. 25-1 vermittels des Verstellmittels 15-9, 20-9 bzw. 25-9 zu klappen und/oder längs, insbesondere in oder entgegen der Hauptfahrtrichtung F, zu verschieben: In 2B ist der in Hauptfahrtrichtung F betrachtet hinter einem Vordersitz 40 befindliche Mittelsitz 15 in Seitenansicht gezeigt, dessen Sitzteil 15-1 und dessen Rückenteil 15-2 gegenüber einer üblichen Gebrauchsstellung jeweils teilweise geneigt sind. Die Neigung des Sitzteils 15-1 oder des Rückenteils 15-2 sind derart einstellbar, dass sich, unter entsprechender Ausbildung des Innenraumes 5 des Kraftfahrzeuges 1, eine im Wesentlichen ebene Fläche des Mittelsitzes 15 ausbildet. Es sei angemerkt, dass auch einer oder die beiden Außensitze 20 bzw. 25 entsprechend ausgebildet sein können. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass die hier nicht gezeigten Außensitze 20, 25 eine, bezogen auf die Gesamtbreite von nebeneinander angeordneten Mittelsitz 15 und Außensitzen 20, 25, Breite von jeweils 30% und der Mittelsitz eine Breite von 40% aufweisen.
  • In 3 ist eine weitere mögliche Position der Sitzanordnung 10 gezeigt, bei der das Sitzteil 20-1 des Außensitzes 20 vermittels des Verstellmittels 20-9 im Wesentlichen in vertikaler Richtung nach oben umgeklappt ist. Hierdurch ist es in vorteilhafter Weise möglich, einen größeren Gegenstand 45 neben dem Mittensitz 15 zu transportieren. Es sei angemerkt, dass auch der Mittensitz 15 selbst oder der andere Außensitz 25 entsprechend umklappbar ausgebildet sein können.
  • Es versteht sich, dass einzelne oder alle Rückenteile 15-2, 20-2 bzw. 25-2 und/oder Sitzteile 15-1, 20-1 bzw. 20-1 flexibel umgeklappt und/oder verschoben werden können, auch wenn dies in dieser Beschreibung nicht anhand einzelner Figuren illustriert worden ist. So ist es insbesondere möglich, sämtliche Rückenteile 15-2, 20-2 bzw. 25-2 umzuklappen, um den hinter ihnen befindlichen Raumanteil des Innenraumes 5 zu vergrößern.
  • Die Form jeder einzelnen oder aller Sitzteil-Seitenwangen 15-5, 15-6; 20-5, 20-6; 25-5 bzw. 25-6 und/oder Rückenteil-Seitenwangen 15-3, 15-3, 15-4; 20-3, 20-4; 25-3 bzw. 25-4 kann mit Hilfe eines hier nicht gezeigten Verstellmittel verändert werden. So ist es mit dem Verstellmittel möglich, ein sitzweises Aufstellen oder zurückstellen der jeweiligen Sitzteil-Seitenwangen 15-5, 15-6; 20-5, 20-6; 25-5 bzw. 25-6 und/oder Rückenteil-Seitenwangen 15-3, 15-4; 20-3, 20-4; 25-3 bzw. 25-4 vorzunehmen. Dieses Verstellmittel ist für den Fall, dass der Mittelsitz 15 mindestens 30% breiter als mindestens einer der Außensitze 20 bzw. 25 ist, besonders bevorzugt am oder im Bereich des Mittelsitzes 15 angeordnet.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Kraftfahrzeug
    5
    Innenraum
    10
    Sitzanordnung
    15
    Mittelsitz
    15-1
    Sitzteil
    15-2
    Rückenteil
    15-3
    Rückenteil-Seitenwange
    15-4
    Rückenteil-Seitenwange
    15-5
    Sitzteil-Seitenwange
    15-6
    Sitzteil-Seitenwange
    15-7
    Armlehne
    15-8
    Verstellmittel
    15-9
    Verstellmittel
    20
    Außensitz
    20-1
    Sitzteil
    20-2
    Rückenteil
    20-3
    Rückenteil-Seitenwange
    20-4
    Rückenteil-Seitenwange
    20-5
    Sitzteil-Seitenwange
    20-6
    Sitzteil-Seitenwange
    20-7
    Armlehne
    20-8
    Verstellmittel
    20-9
    Verstellmittel
    25
    Außensitz
    25-1
    Sitzteil
    25-2
    Rückenteil
    25-3
    Rückenteil-Seitenwange
    25-4
    Rückenteil-Seitenwange
    25-5
    Sitzteil-Seitenwange
    25-6
    Sitzteil-Seitenwange
    25-7
    Armlehne
    25-8
    Verstellmittel
    20-9
    Verstellmittel
    30
    Passagier
    35
    Unterarme
    40
    Vordersitz
    45
    Gegenstand
    F
    Hauptfahrtrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102005032602 A1 [0002, 0002]

Claims (9)

  1. Sitzbankanordnung (10) für einen Innenraum (5) eines Kraftfahrzeuges (1) mit zwei Außensitzen (20; 25) und einem zwischen diesen angeordneten Mittelsitz (15), die jeweils ein Sitzteil (15-1; 20-1; 25-1) und ein Rückenteil (15-2; 20-2; 25-2) aufweisen, wobei – sich an den Sitzteilen (15-1; 20-1; 25-1) jeweils mindestens eine Sitzteil-Seitenwange (15-5, 15-6; 20-5, 20-6; 25-5, 25-6) befindet, – sich an den Rückenteilen (15-2; 20-2; 25-2) jeweils mindestens eine Rückenteil-Seitenwange (15-3, 15-3, 15-4; 20-3, 20-4; 25-3, 25-4) befindet, – die jeweiligen Sitzteil-Seitenwange (15-5, 15-6) und Rückenteil-Seitenwange des Mittelsitzes (15) formveränderlich ausgebildet sind, und – an dem Rückenteil (15-2) des Mittelsitzes (15) eine Armlehne (15-7) angeordnet ist, welche sich in einer Nicht-Gebrauchsstellung in dem Rückenteil (15) befindet und in einer Gebrauchsstellung aus diesem herausgeklappt ist, dadurch gekennzeichnet, dass – ein Rückenteil (20-2; 25-2) mindestens eines Außensitzes (20; 25) im Wesentlichen die gleiche Breite wie, oder eine geringere Breite als, das Rückenteil (15-2) des Mittelsitzes (15) aufweist, – die jeweiligen Rückenteile (20-2; 25-2) der beiden Außensitze (20; 25) jeweils eine Armlehne (20-7; 25-7) aufweisen, welche sich in einer Nicht-Gebrauchsstellung in dem jeweiligen Rückenteil (20-2; 25-2) befinden und in einer Gebrauchsstellung aus dieser herausgeklappt sind, und – die Sitzteil-Seitenwangen (20-5, 20-6; 25-5, 25-6) und die Rückenteil-Seitenwangen (20-3, 20-4; 25-3, 25-4) der Außensitze (20; 25) formveränderlich ausgebildet sind.
  2. Sitzbankanordnung (10) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass, der Mittelsitz (15) mindestens 30% breiter als mindestens einer der Außensitze (20; 25) ist.
  3. Sitzbankanordnung (10) gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweiligen Sitzteile (15-1; 20-1; 25-1) im Wesentlichen die gleiche Breite wie ihre jeweiligen korrespondierenden Rückenteile (15-2; 20-2; 25-2) aufweisen.
  4. Sitzbankanordnung (10) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Armlehne (15-7; 20-7; 25-7), in Breitenerstreckung des jeweiligen Rückenteiles (15-2; 20-2; 25-2) betrachtet, im Wesentlichen mittig angeordnet ist und eine Breite aufweist, die mindestens einem Drittel der Breite des jeweiligen Rückenteiles (15; 20; 25) entspricht.
  5. Sitzbankanordnung (10) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Rückenteil (15-2; 20-2; 25-2) gegenüber seinem jeweiligen Sitzteil (15-1; 20-1; 25-1) mittels eines Verstellmittels (15-9; 20-9; 25-9) neigungsverstellbar, bevorzugt umklappbar, ausgebildet ist.
  6. Sitzbankanordnung (10) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Sitzteil (15-1; 20-1; 25-1) gegenüber seinem jeweiligen Rückenteil (15-2; 20-2; 25-2) mittels eines Verstellmittels (15-9; 20-9; 25-9) neigungsverstellbar, bevorzugt umklappbar, ausgebildet ist.
  7. Sitzbankanordnung (10) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Sitzteil (15-1; 20-1; 25-1) und/oder Rückenteil (15-2; 20-2; 25-2) mittels eines Verstellmittels (15-9; 20-9; 25-9) gegenüber dem Innenraum (5) längsverschieblich ausgebildet ist.
  8. Sitzbankanordnung (10) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer Außensitze (20; 25) baugleich mit dem Mittelsitz (15) ausgebildet ist.
  9. Kraftfahrzeug (1), gekennzeichnet durch eine Sitzbankanordnung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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