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DE102016119701B4 - Leuchtsymbol für Werbeanlage sowie Werbeanlage mit dem Leuchtsymbol - Google Patents

Leuchtsymbol für Werbeanlage sowie Werbeanlage mit dem Leuchtsymbol Download PDF

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DE102016119701B4
DE102016119701B4 DE102016119701.7A DE102016119701A DE102016119701B4 DE 102016119701 B4 DE102016119701 B4 DE 102016119701B4 DE 102016119701 A DE102016119701 A DE 102016119701A DE 102016119701 B4 DE102016119701 B4 DE 102016119701B4
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coupling
light
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Christoph Lauschner
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Lauschner Lichtwerbung GmbH
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Abstract

Leuchtsymbol (1) für Werbeanlagen zur Darstellung eines Symbolsmit einem lichtleitendem Grundkörper (7), wobei der Grundkörper (7) einen Einkopplungsbereich (6) zum Einkoppeln von Licht (L) und einen Auskopplungsbereich (5) zum Auskoppeln des Lichts (L) aufweist,mit mehreren Lichtquellen (9) zur Einkopplung des Lichts in den Einkopplungsbereich (6),mit einem Deckkörper (2), wobei der Deckkörper (2) auf dem Grundkörper (7) angeordnet ist und einen Sichtseitenabschnitt (13) bildet, wobei der Deckkörper (2) lichtundurchlässig ausgebildet ist,dadurch gekennzeichnet, dassder Auskopplungsbereich (5) zur Beleuchtung des Sichtseitenabschnitts angeordnet ist, wobei der Auskopplungsbereich (5) auf der Vorderseite (V) des Deckkörpers (2) und der Einkopplungsbereich (6) auf einer Rückseite (R) des Deckkörpers (2) angeordnet ist, wobei die Beleuchtung des Sichtseitenabschnitts (13) über einen offenen Lichtweg und/oder unter Zwischenschaltung eines freien Luftbereichs nach dem Auskopplungsbereichs (5) und vor dem Auftreffen des Lichts auf dem Sichtseitenabschnitt (13) erfolgt, sodass der Deckkörper (2) von der Vorderseite beleuchtet wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Leuchtsymbol für Werbeanlagen mit einem lichtleitendem Grundkörper, wobei der Grundkörper einen Einkopplungsbereich zum Einkoppeln von Licht und einen Auskopplungsbereich zum Auskoppeln von Licht aufweist, mit mehreren Lichtquellen zur Einkopplung des Lichts in den Einkopplungsbereich, und mit einem Deckkörper, wobei der Deckkörper auf dem Grundkörper angeordnet ist und einen Sichtseitenabschnitt bildet. Die Erfindung betrifft ferner eine Werbeanlage mit mindestens einem derartigen Leuchtsymbol.
  • Bei Werbeanlagen werden oftmals Leuchtbuchstaben eingesetzt, welche in Aneinanderreihung einen Markennamen oder die Bezeichnung eines Unternehmens oder Geschäfts ergeben. Während früher derartige Leuchtbuchstaben oftmals aus gebogenen Leuchtstoffröhren gefertigt wurden, gibt es derartige Leuchtbuchstaben auch in Form von transparenten Gehäusen, in denen unterschiedliche Leuchtmittel angeordnet sind.
  • Die Druckschrift US 2006 / 0 059 742 A1 , die den nächstkommenden Stand der Technik bildet, offenbart ein LED-Schild mit mindestens einem Lichtleiter, der als Zeichenwort geformt ist und einen Beleuchtungskanal definiert, mit einer Vielzahl von LED-Leuchten, die unter dem Lichtleiter in einem Lichtstreuungsabstand verteilt angeordnet sind, um Licht in Richtung des Beleuchtungskanals in einer solchen Weise zu erzeugen, dass das Licht innerhalb des Beleuchtungskanals akkumuliert wird um den Lichtleiter zu beleuchten, so dass ein kontinuierlicher Beleuchtungseffekt als Neon-Lichteffekt entsteht.
  • Die Druckschrift US 6 079 839 A offenbart eine Leuchtvorrichtung mit einem Körper aus einem transparenten Material, einer oder mehreren Lichtquellen, welche Licht in den Körper einstrahlen, und einer Lichtaustrittsfläche an einer Seite des Körpers, über welche in den Körper eingestrahltes Licht aus dem Körper austritt, wobei eine bandförmige Lichtquelle an dem Körper derart angebracht ist, dass das Licht, das aus einer dem Körper zugewandten Seite der bandförmigen Lichtquelle austritt, im Wesentlichen vollständig in den Körper eintritt, und dass eine Seitenfläche des Körpers zumindest teilweise als Spiegel für in dem Körper laufendes Licht ausgebildet ist, der auf ihn einfallendes Licht zumindest teilweise zu der Lichtaustrittsfläche reflektiert.
  • Die Druckschrift US 2009 / 0 273 931 A1 offenbart eine Beleuchtungsvorrichtung, umfassend ein Substrat mit einem in einer Oberfläche ausgebildeten Ausnehmungsabschnitt, ein in dem Ausnehmungsabschnitt installiertes lichtemittierendes Element und eine auf eine Oberfläche des Substrats beschichtete Lichtleitschicht, wobei die Lichtleitschicht aus einem dünnen Harzfilm gebildet ist und der Harzfilm und die Oberfläche des Substrats über eine dazwischenliegende Klebeschicht fixiert sind.
  • Die Druckschrift JP 2007 232 790 A offenbart eine Anzeigevorrichtung, bei der eine ganze Fläche einer Anzeigeplatte gleichmäßig ausgeleuchtet wird. Ein Projektionsraum ist an einer Rückseite der Anzeigeplatte vorgesehen, wobei die Lichtquelle an einer Seite des Projektionsraums vorgesehen ist. Die Anzeigeplatte wird von der Rückseite beleuchtet, wobei Licht von der Lichtquelle in den Projektionsraum projiziert wird. Die Anzeigeplatte besteht aus einer einzelnen transparenten Platte, in der ein Zeichen angezeigt wird, oder einer überlappenden Platte, in der eine Anzeigeplatte, deren Zeichen durch eine offene Blende nach außen angezeigt wird, mit der transparenten Platte überdeckt wird.
  • Die Druckschrift DE 100 52 380 A1 offenbart ein Beleuchtungssystem, welches zur Ausleuchtung von Hohlkörpern wie Schildern, Beschriftung, Buchstaben, etc. ausgebildet ist. Das Beleuchtungssystem wird auf einer Rückseite eines Hohlkörpers in der Form eines Buchstabens angeordnet und durchstrahlt diesen, sodass der Hohlkörper einen Leuchtbuchstaben bildet.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Leuchtsymbol für Werbeanlagen mit einer guten Sichtbarkeit und/oder Erkennbarkeit vorzuschlagen. Diese Aufgabe wird durch ein Leuchtsymbol mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch eine Werbeanlage mit mindestens einem derartigen Leuchtsymbol mit den Merkmalen des Anspruchs 19 gelöst. Bevorzugte oder vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung sowie den beigefügten Figuren.
  • Gegenstand der Erfindung ist ein Leuchtsymbol, welches für den Einsatz bei Werbeanlagen geeignet und/oder ausgebildet ist. Das Leuchtsymbol kann für Innenraumanwendungen ausgelegt sein, bevorzugt ist dieses jedoch für den Außenbereich ausgebildet. Vorzugsweise visualisiert das Leuchtsymbol als Symbol einen Buchstaben oder eine Ziffer. Alternativ kann das Leuchtsymbol auch ein Zeichen, wie zum Beispiel ein &, ein @, etc. visualisieren. Zusammenfassend werden diese beispielhaften Ausgestaltungen als Symbol bezeichnet.
  • Das Leuchtsymbol weist einen Grundkörper auf, welcher lichtleitend ausgebildet ist. Insbesondere ist der Grundkörper ausgebildet, Licht über einen Lichtweg von länger als 10 Zentimeter, vorzugsweise länger als 20 Zentimeter, zu leiten. Der Grundkörper weist einen Einkopplungsbereich zum Einkoppeln von Licht und einen Auskopplungsbereich zum Auskoppeln von Licht auf.
  • Ferner weist das Leuchtsymbol mehrere Lichtquellen zur Einkopplung des Lichts in dem Einkopplungsbereich auf. Insbesondere sind die Lichtquellen so angeordnet, dass das von den Lichtquellen emittierte Licht zu dem Einkopplungsbereich geführt wird und dort in den lichtleitenden Grundkörper eingekoppelt wird.
  • Das Leuchtsymbol weist einen Deckkörper auf, welcher auf dem Grundkörper angeordnet ist. Der Deckkörper bildet einen Sichtseitenabschnitt des Leuchtsymbols. Insbesondere ist bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung des Leuchtsymbols der Sichtseitenabschnitt einem Betrachter zugewandt.
  • Im Rahmen der Erfindung wird vorgeschlagen, dass der Auskopplungsbereich zur Beleuchtung, insbesondere Bestrahlung, des Sichtseitenabschnitts des Deckkörpers und/oder des Leuchtsymbols angeordnet ist. Insbesondere erfolgt die Beleuchtung des Sichtseitenabschnitts über einen offenen Lichtweg und/oder unter Zwischenschaltung eines freien Luftbereichs nach dem Auskopplungsbereichs und vor dem Auftreffen des Lichts auf dem Sichtseitenabschnitt. Der Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, dass durch den Grundkörper eine integrierte Beleuchtungseinrichtung für den Sichtseitenabschnitt gebildet ist, so dass der Sichtseitenabschnitt für einen Betrachter besonders gut erkennbar oder sichtbar ist. Ferner ergibt sich ein anderes optisches Erscheinungsbild im Gegensatz zu Leuchtbuchstaben, die ausschließlich durch eine Durchstrahlung beleuchtet werden. Durch den Auskopplungsbereich wird insbesondere erreicht, dass der Deckkörper von der Vorderseite, zum Beispiel wie mit einem Scheinwerferlicht beleuchtet wird, sodass der Deckkörper und damit das Symbol deutlich und klar zu erkennen ist.
  • Erfindungsgemäß ist der Auskopplungsbereich auf einer Vorderseite des Deckkörpers zur Beleuchtung des Sichtseitenabschnitts angeordnet. Der Einkopplungsbereich ist dagegen auf der Rückseite des Deckkörpers angeordnet. Es ist dabei eine weiterführende Überlegung der Erfindung, dass durch die Anordnung des Einkopplungsbereichs auf der Rückseite des Deckkörpers eine bessere Homogenisierung des Lichts erzielt werden kann, da der Lichtweg von dem Einkopplungsbereich zu dem Auskopplungsbereich verlängert ist. Insbesondere ist dadurch, dass der Einkopplungsbereich auf der Rückseite ist, von der Sichtseite des Leuchtsymbols die mehreren Lichtquellen nicht mehr als Einzellichtquellen, sondern nur als gleichmäßige oder homogenisierte Beleuchtung wahrnehmbar.
  • Es ist besonders bevorzugt, dass der Einkopplungsbereich und der Auskopplungsbereich einstückig in dem Grundkörper ausgebildet sind. Insbesondere sind der Einkopplungsbereich und der Auskopplungsbereich in das gleiche, ungeteilte Halbzeug des Grundkörpers eingebracht. Dadurch, dass die zwei Bereiche einstückig ausgebildet sind, erfolgt kein Lichtverlust bei etwaigen Grenzflächen. Zudem kann der Grundkörper stabiler und damit dauerhafter für den Einsatz ausgebildet sein.
  • Besonders bevorzugt ist der Grundkörper aus einem Kunststoff, insbesondere aus einem Acrylkunststoff, gefertigt. Ein derartiger Acrylkunststoff ist ausreichend lichtleitend und kann zudem einfach mechanisch bearbeitet werden, um den Grundkörper und damit das Leuchtsymbol in die gewünschte Form zu bringen. Insbesondere ist der Grundkörper transluzent, besonders bevorzugt jedoch transparent ausgebildet, um eine möglichst effektive Lichtleitung zu ermöglichen. Bei einer vorteilhaften Weiterbildung ist der Grundkörper glasklar ausgebildet, um Verluste bei der Lichtleitung in dem Grundkörper zu minimieren.
  • Es ist weiterhin bevorzugt, dass der Deckkörper die Form des Symbols einnimmt. Somit ist allein aus dem Deckkörper mit dem beleuchteten Sichtseitenabschnitt bereits das Symbol zu erkennen. Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist jedoch alternativ oder ergänzend der Grundkörper in einer Draufsicht die Form des Symbols auf, sodass die Form des Symbols noch besser zu erkennen ist.
  • Erfindungsgemäß ist der Deckkörper lichtundurchlässig ausgebildet. In dieser Ausgestaltung grenzt sich das erfindungsgemäße Leuchtsymbol in der optischen Erscheinung stark von Leuchtbuchstaben ab, die durchleuchtet werden. Besonders bevorzugt ist der Deckkörper als eine Deckplatte aus einem beliebigen Material ausgebildet. In diesem Fall ist der Sichtseitenabschnitt plan ausgebildet, so dass kein ungewollter Schattenwurf auftreten kann. Besonders bevorzugt ist der Deckkörper, insbesondere die Deckplatte, aus Metall, ausgebildet. In dieser Ausgestaltung ist der Deckkörper einfach in jeder beliebigen Form, insbesondere in der Form des Symbols, zu fertigen.
  • Es ist besonders bevorzugt, dass der Deckkörper an seiner Rückseite, insbesondere an der dem Grundkörper zugewandten Seite eine Reflexionslackierung trägt. Durch die Reflexionslackierung wird erreicht, dass Streulicht, welches von den Lichtquellen und/oder von dem Einkopplungsbereich und/oder von dem Grundkörper in Richtung des Deckkörpers ausgekoppelt wird, wieder in den Grundkörper zurückgekoppelt wird.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung sind die Lichtquellen als LEDs ausgebildet. Insbesondere können die Lichtquellen als weiße, einfarbige und/oder mehrfarbige LEDs ausgebildet sein. Durch die Verwendung von LEDs kann das Leuchtsymbol besonders energiesparend betrieben werden.
  • Es ist bevorzugt, dass mindestens eine, einige, die meisten oder alle Lichtquellen in Draufsicht auf das Leuchtsymbol hinter dem Deckkörper angeordnet sind. Insbesondere sind die genannten Lichtquellen durch den Deckkörper bei einer Draufsicht verdeckt der versteckt. Durch diese Positionierung wird erreicht, dass ein Betrachter nicht unmittelbar auf die Lichtquellen sehen kann und diese als separate helle Punkte wahrnehmen kann, sondern nur das über den Grundkörper geleitete Licht, welches bereits homogenisiert ist, wahrnehmen kann. Diese Ausgestaltung unterstreicht nochmals die erfinderische Weiterbildung, den Einkopplungsbereich und/oder die Lichtquellen in Draufsicht hinter dem Deckkörper anzuordnen und durch den Deckkörper zu verdecken, um die Sicht auf die Einzellichtquellen zu vermeiden und stattdessen eine homogene Ausleuchtung des Leuchtsymbols zu erreichen.
  • Um die Homogenisierung weiter zu verbessern, ist es bevorzugt, dass die Lichtabstrahlrichtung von mindestens einer, einiger, den meisten oder allen Lichtquellen auf eine Rückseite des Grundkörpers gerichtet ist. Es ist auch möglich, dass die Lichtabstrahlrichtungen gewinkelt zu der Rückseite ausgerichtet sind, um eine Einkopplung in den Einkopplungsbereich zu verbessern.
  • In einer bevorzugten konstruktiven Realisierung der Erfindung weist der Grundkörper mindestens eine Nut als Einkopplungsbereich auf. Die Lichtquellen sind in der mindestens einen Nut angeordnet. Auf diese Weise sind die Lichtquellen in einfacher Weise mechanisch anzuordnen und stellen insbesondere keine Störkonturen dar. Die mindestens eine Nut kann durch ein trennendes oder abtragendes Verfahren in den Grundkörper eingebracht sein.
  • Dabei ist es besonders bevorzugt, dass die mindestens eine Nut gleichlaufend mit der Kontur des Deckkörpers und/oder mit dem Symbol ausgebildet ist. Alternativ oder ergänzend verläuft die Nut in der Form des Symbols. Auf diese Weise werden gleichmäßige Lichtverhältnisse entlang der Kontur des Deckkörpers und/oder des Symbols erreicht. In Abhängigkeit der Breite des Deckkörpers können auch zwei oder mehr Nuten parallel oder gleichlaufend als Aufnahmen für die Lichtquellen vorgesehen sein.
  • In einer bevorzugten konstruktiven Ausgestaltung der Erfindung sind die Leuchtquellen als die LEDs ausgebildet und in der mindestens einen Nut stoffschlüssig eingebettet. Durch das stoffschlüssige Einbetten wird zum einen eine mechanische Fixierung und zum anderen eine Verbesserung der lichttechnischen Einkopplung in den Einkopplungsbereich erreicht.
  • Es ist besonders bevorzugt, dass der Auskopplungsbereich eine Auskopplungsfläche aufweist, wobei die Auskopplungsfläche senkrecht oder zumindest gewinkelt zu der Flächenerstreckung des Deckkörpers ausgerichtet ist. Durch die senkrechte oder zumindest gewinkelte Ausrichtung der Auskopplungsfläche wird der Deckkörper auf dem Sichtseitenabschnitt beleuchtet. Die Auskopplungsfläche erstreckt sich entlang der Form des Deckkörpers und/oder des Symbols. Besonders bevorzugt ist die Auskopplungsfläche beidseitig zu dem Deckkörper angeordnet.
  • Bei einer vorteilhaften konstruktiven Ausgestaltung der Erfindung weist der Grundkörper mindestens einen Stegabschnitt als Auskopplungsbereich auf, wobei der mindestens eine Stegabschnitt gleichlaufend mit der Kontur des Deckkörpers und/oder mit dem Symbol ausgebildet ist, wobei eine Stegseite oder Stegwand, die dem Deckkörper zugewandt ist, die Auskopplungsfläche bildet.
  • Es ist besonders bevorzugt, dass der Grundkörper an den Flächen, welche keine Auskopplungsbereiche oder Einkopplungsbereiche bilden, mit einer oder der Reflexionslackierung bedeckt ist, um zum einen keine unnötigen Lichtverluste bei der Lichtleitung zu bekommen und zum anderen ausschließlich den Deckkörper mit dem Licht der Lichtquellen zu beleuchten.
  • Ein weiterer Gegenstand bildet eine Werbeanlage mit mindestens einem Leuchtsymbol nach einem der vorhergehenden Ansprüche. Beispielsweise bilden die mehreren Leuchtsymbole einen Unternehmensnamen, einen Markennamen oder einen Werbespruch.
  • Weitere Merkmale, Vorteile und Wirkungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung sowie der beigefügten Figuren. Dabei zeigen:
    • 1 eine schematische Draufsicht auf ein Leuchtsymbol als ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung;
    • 2 eine schematische Querschnittdarstellung durch das Leuchtsymbol in der 1.
  • Die 1 zeigt in einer stark schematisierten Draufsicht ein Leuchtsymbol 1 als ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer teilgeschnittenen Darstellung. Das Leuchtsymbol 1 visualisiert als Symbol den großen Buchstaben „L“. In der in der 1 gezeigten Draufsicht, wie diese auch von einem Betrachter wahrgenommen wird, ist ein Deckkörper 2 zu erkennen, welcher einen Sichtseitenabschnitt 13 bildet und ebenfalls in der Form des Symbols des Leuchtsymbols 1 ausgebildet ist. Das Leuchtsymbol 1 in dem Bereich des liegenden Schenkel des Leuchtsymbols 1 in geschlossener Draufsicht und in dem Bereich des stehenden Schenkels in einer Schnittdarstellung gezeigt.
  • In der Draufsicht sind Stegabschnitte 3 zu sehen, welche in ihrer Gesamtheit ebenfalls das Symbol „L“ bilden und welche den Deckkörper 2 vollständig umlaufen. Die Stegabschnitte 3 sind in der Draufsicht, also in Abstrahlrichtung in Richtung des Betrachters, nicht lichtemittierend ausgebildet. Jedoch stehen die Stegabschnitte 3 über den Deckkörper 2 über und beleuchten den Deckkörper 2 mittels Licht L, welches in der 1 durch kleine Pfeile dargestellt ist. Dadurch bildet die einem Betrachter zugewandte Seite des Deckkörpers 2 den Sichtseitenabschnitt 13 des Leuchtsymbols 1. Die Stegabschnitte 3 weisen Auskopplungsflächen 4 für das Licht auf, welche durch die nach innen auf den Deckkörper 2 gerichteten Seitenflächen der Stegabschnitte 3 gebildet werden. Die Auskopplungsflächen 4 stehen senkrecht auf dem Deckkörper 2 oder sind zumindest so gewinkelt, dass das L Licht, welches aus den Auskopplungsflächen 4 austritt, auf den Deckkörper 2 gelangt. Dabei sind die Auskopplungsflächen 4 beabstandet zu dem Deckkörper 2 angeordnet, so dass das Licht L über einen offenen Lichtweg geführt wird.
  • In der 2 ist ein Querschnitt A-A des Leuchtsymbols 1 in der 1 gezeigt. Aus dem Querschnitt ist zu erkennen, dass der Deckkörper 2 als ein planes Deckblech ausgebildet ist. Die Stegabschnitte 3 stehen über den Deckkörper 2 über und sind in dem gezeigten Querschnitt rechteckig ausgebildet. Die Auskopplungsflächen 4 sind in Richtung des Deckkörpers 2 gerichtet, sodass das ausgekoppelte Licht L auf den Deckkörper 2 fällt. Der Deckkörper 2 ist zwischen den Stegabschnitten 3 formschlüssig angeordnet.
  • Die Stegabschnitte 3 mit den Auskopplungsflächen 4 bilden einen Auskopplungsbereich 5, welcher auf einer Vorderseite V des Deckkörpers 2 angeordnet ist. Auf einer Rückseite R des Deckkörpers 2 ist dagegen ein Einkopplungsbereich 6 angeordnet, in den das Licht L eingekoppelt wird. Die Vorderseite V und die Rückseite R werden durch den Deckkörper 2 voneinander abgegrenzt.
  • Der Auskopplungsbereich 5 und der Einkopplungsbereich 6 werden durch einen gemeinsamen Grundkörper 7 gebildet, welcher als ein einstückiges Bauteil ausgebildet ist. Der Grundkörper 7 ist aus einem transparenten Kunststoff, in diesem Beispiel aus einem Acrylkunststoff, gefertigt. Auf der Rückseite R sind in dem Einkopplungsbereich 6 zwei Nuten 8 eingebracht, welche - wie sich wieder aus der 1 ergibt - in der Form des Symbols „L“ erstrecken. In den Nuten 8 sind Lichtquellen 9 in Form von LEDs eingebracht, insbesondere stoffschlüssig befestigt und im Speziellen in einer Vergussmasse vergossen angeordnet. Die Lichtquellen 9 sind mit ihrer Abstrahlrichtung A in Richtung der Rückseite des Grundkörpers 7 gerichtet, wie dies wieder durch Pfeile visualisiert ist. In dem Einkopplungsbereich 6 wird das Licht L in den Grundkörper 7 eingekoppelt. Dort wird es über Lichtleitung zu dem Auskopplungsbereich 5 geführt und ausgekoppelt, um den Deckkörper 2 zu beleuchten.
  • Um Verluste an den Grenzflächen des Grundkörpers 7 gering zu halten, weist dieser eine Reflexionsbeschichtung 10 auf, welche an der Unterseite U, an den Schmalseiten S und an der Frontseite F auf den Grundkörper 7 aufgebracht ist. Die Reflexionsbeschichtung kann beispielsweise aus drei Schichten bestehen oder diese aufweisen, wobei eine erste, dem Grundkörper 7 zugewandte Schicht die Farbe Weiß aufweist, nachfolgend eine zweite Schicht der Farbe Schwarz aufgetragen ist und eine dritte Schicht als eine Sichtschicht eine beliebige Farbe aufweisen kann. Insbesondere sind nur die Auskopplungsflächen 4 und die Böden der Nuten 8 als Einkopplungsflächen 11 von der Reflexionslackierung 10 ausgespart. Auf der dem Grundkörper 7 zugewandten Rückseite des Deckkörpers 2 ist auf dem Deckkörper 2 ebenfalls eine weitere Reflexionslackierung aufgebracht, welche austretendes Licht wieder in den Grundkörper 7 zurückreflektiert. Nachdem der Deckkörper 2 ohnehin lichtundurchlässig ausgebildet ist, kann sich die weitere Reflexionsbeschichtung auf die Schichten beschränken, die eine größtmögliche Reflexion umsetzen.
  • Funktional betrachtet sind die Lichtquellen 9 so angeordnet, dass diese in der Draufsicht von einem Betrachter durch den Deckkörper 2 verdeckt sind. Von dem Betrachter wird in Draufsicht ausschließlich das L wahrgenommen, welches über die Auskopplungsflächen 4 ausgekoppelt wird und auf den Deckkörper 2 fällt. Dadurch wird zum einen erreicht, dass der Deckkörper 2 frei bestrahlt wird und einen besonderen optischen Eindruck erweckt. Zum anderen ist das durch den Grundkörper 7 geleitete Licht L durch die Mehrfachreflexion an den Grenzwänden des Grundkörpers 7 homogenisiert, so dass der Deckkörper 2 homogen, insbesondere mit geringen Helligkeitsschwankungen entlang seiner Erstreckung beleuchtet wird.
  • Konstruktiv betrachtet kann der Grundkörper 7 durch eine Bearbeitung eines Halbzeugs aus dem transparenten Kunststoff hergestellt werden. So werden die Schmalseiten S trennen gefertigt und ein breiter Hauptkanal zur Aufnahme des Deckkörpers 2 eingebracht, wobei die Stegabschnitte 3 verbleiben. In den Hauptkanal werden dann die Nuten 8 zur Aufnahme der Lichtquellen 9 eingebracht. Zudem können Aufnahmen für Befestigungsmittel 12 in den Grundkörper 7 eingebracht werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Leuchtsymbol
    2
    Deckkörper
    3
    Stegabschnitte
    4
    Auskopplungsflächen
    5
    Auskopplungsbereich
    6
    Einkopplungsbereich
    7
    Grundkörper
    8
    Nuten
    9
    Lichtquellen
    10
    Reflexionsbeschichtung
    11
    Einkopplungsflächen
    12
    Befestigungsmittel
    13
    Sichtseitenabschnitt
    A
    Abstrahlrichtung
    L
    ausgekoppeltes Licht
    R
    Rückseite
    V
    Vorderseite
    S
    Schmalseiten
    U
    Unterseite
    F
    Frontseite

Claims (17)

  1. Leuchtsymbol (1) für Werbeanlagen zur Darstellung eines Symbols mit einem lichtleitendem Grundkörper (7), wobei der Grundkörper (7) einen Einkopplungsbereich (6) zum Einkoppeln von Licht (L) und einen Auskopplungsbereich (5) zum Auskoppeln des Lichts (L) aufweist, mit mehreren Lichtquellen (9) zur Einkopplung des Lichts in den Einkopplungsbereich (6), mit einem Deckkörper (2), wobei der Deckkörper (2) auf dem Grundkörper (7) angeordnet ist und einen Sichtseitenabschnitt (13) bildet, wobei der Deckkörper (2) lichtundurchlässig ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Auskopplungsbereich (5) zur Beleuchtung des Sichtseitenabschnitts angeordnet ist, wobei der Auskopplungsbereich (5) auf der Vorderseite (V) des Deckkörpers (2) und der Einkopplungsbereich (6) auf einer Rückseite (R) des Deckkörpers (2) angeordnet ist, wobei die Beleuchtung des Sichtseitenabschnitts (13) über einen offenen Lichtweg und/oder unter Zwischenschaltung eines freien Luftbereichs nach dem Auskopplungsbereichs (5) und vor dem Auftreffen des Lichts auf dem Sichtseitenabschnitt (13) erfolgt, sodass der Deckkörper (2) von der Vorderseite beleuchtet wird.
  2. Leuchtsymbol (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Einkopplungsbereich (6) und der Auskopplungsbereich (5) einstückig in dem Grundkörper (7) ausgebildet sind.
  3. Leuchtsymbol (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (7) aus einem Acrylkunststoff gefertigt ist.
  4. Leuchtsymbol (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (7) transluzent und/oder transparent ausgebildet ist.
  5. Leuchtsymbol (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckkörper (2) und/oder der Grundkörper (7) die Form des Symbols aufweist.
  6. Leuchtsymbol (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckkörper (2) als eine Deckplatte, insbesondere als ein Deckblech ausgebildet ist.
  7. Leuchtsymbol (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckkörper (2) an der Rückseite eine Reflexionslackierung trägt.
  8. Leuchtsymbol (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquellen (9) als LEDs ausgebildet sind.
  9. Leuchtsymbol (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine, einige, die meisten oder alle Lichtquellen (9) in Draufsicht auf das Leuchtsymbol (1) hinter dem Deckkörper (2) verdeckt angeordnet sind.
  10. Leuchtsymbol (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtabstrahlrichtung (A) von mindestens einer, einiger, den meisten oder allen Lichtquellen (9) auf eine Rückseite des Grundkörpers (7) gerichtet sind.
  11. Leuchtsymbol (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (7) mindestens eine Nut (8) als Einkopplungsbereich (6) aufweist, wobei die Lichtquellen (9) in der mindestens einen Nut (8) angeordnet sind.
  12. Leuchtsymbol (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Nut (8) gleichlaufend mit der Kontur des Deckkörpers (2) und/oder mit dem Symbol ausgebildet ist.
  13. Leuchtsymbol (1) nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquellen (9) als LEDs ausgebildet sind und in der mindestens einen Nut (8) stoffschlüssig eingebettet sind.
  14. Leuchtsymbol (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, der Auskopplungsbereich (5) eine Auskopplungsfläche (4) aufweist, wobei die Auskopplungsfläche (4) senkrecht zu der Flächenerstreckung des Deckkörpers (2) ausgerichtet ist.
  15. Leuchtsymbol (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2) mindestens einen Stegabschnitte (3) als Auskopplungsbereich (5) aufweist, wobei der mindestens eine Stegabschnitt (3) gleichlaufend mit der Kontur des Deckkörpers (2) und/oder mit dem Symbol ausgebildet ist.
  16. Leuchtsymbol (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (7) an der Unterseite (U) und/oder an einer Frontseite (F) und/oder an Schmalseiten (S) mit einer Reflexionslackierung (10) bedeckt ist.
  17. Werbeanlage, gekennzeichnet durch einen oder mehrere Leuchtsymbole (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
DE102016119701.7A 2015-10-16 2016-10-17 Leuchtsymbol für Werbeanlage sowie Werbeanlage mit dem Leuchtsymbol Active DE102016119701B4 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE202015105478.5 2015-10-16
DE202015105478.5U DE202015105478U1 (de) 2015-10-16 2015-10-16 Leuchtsymbol für Werbeanlagen sowie Werbeanlage mit dem Leuchtsymbol

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE102016119701A1 DE102016119701A1 (de) 2017-04-20
DE102016119701B4 true DE102016119701B4 (de) 2020-11-12

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Family Applications (2)

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