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DE102006013931B4 - Leuchteneinheit mit wenigstens einem Leuchtelement - Google Patents

Leuchteneinheit mit wenigstens einem Leuchtelement Download PDF

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Abstract

Leuchteneinheit mit wenigstens einem Leuchtelement (22, 24, 26) und einer von dem wenigstens einen Leuchtelement (22, 24, 26) hinterleuchteten Lichtscheibe (30), wobei zwischen dem Leuchtelement (22, 24, 26) und einer Austrittseite (38) der Lichtscheibe (30) wenigstens ein Mittel (32, 34, 36; 40, 42, 44, 52, 54, 56) in einer definierten Abstrahlrichtung (12) des Leuchtelements (22, 24, 26) vorgesehen ist, mit dem eine Leuchtstärke des Leuchtelements (22, 24, 26) in der Abstrahlrichtung (12) abschwächbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abschwächung von lokalen Leuchtstärkemaxima und damit eine Homogenisierung der Helligkeit der von dem wenigstens einen Leuchtelement (22, 24, 26) hinterleuchteten Lichtscheibe (30) erfolgt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Leuchteneinheit mit wenigstens einem Leuchtelement nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Leuchtdioden erscheinen hinter transmittierenden, opalen Lichtscheiben punktförmig, wenn sie in geringem Abstand zu der Lichtscheibe montiert sind. Zum einen ist die Abstrahlcharakteristik der Leuchtdioden zumeist nicht nach dem bekannten Lambertschen Gesetz ausgebildet und somit je nach Winkel in ihrer Leuchtstärke unterschiedlich. Zum anderen nimmt die Entfernung der Leuchtdiode mit von der optischen Achse größer werdenden Winkeln zur opalen Fläche hin zu und die Beleuchtungsstärke sowie daraus resultierende Leuchtdichte im Quadrat ab. Soll bei einer Leuchteneinheit die hinterleuchtete Fläche der Lichtscheibe ohne Reflektor homogen erscheinen, müssen die Leuchtdioden entsprechend nahe zusammengesetzt werden, so dass das Auge des Betrachters die Leuchtdichteunterschiede nicht auflösen kann. Entsprechend hoch ist der Materialeinsatz an Leuchtelementen, und der Aufwand und die Kosten für deren elektrische Versorgung steigen.
  • Aus der DE 202 00 571 U1 ist eine Fahrzeugleuchte bekannt, die zwischen Leuchtelement und Lichtscheibe eine prismenartige Vorrichtung aufweist, mit der das vom Leuchtelement abgestrahlte Licht unter bestimmten Winkeln von seiner Hauptabstrahlrichtung ablenkbar ist.
  • Aus der gattungsbildenden DE 103 14 357 A1 ist eine Leuchteneinheit mit einem Leuchtelement bekannt, dessen Licht durch eine Lichtscheibe nach außen tritt. Das Licht des Leuchtelements wird durch eine an der Rückseite der Lichtscheibe eingearbeitete Struktur, z. B. eine Fresnel-Optik, seitlich abgelenkt. Das Leuchtelement kann daher bezüglich ihrer Hauptabstrahlrichtung parallel zur Normalen der Lichtscheibe platzsparend angeordnet werden.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Leuchteneinheit anzugeben, bei der eine verbesserte Homogenisierung der Leuchtdichte einer hinterleuchteten Lichtscheibe möglich ist, hinter der Leuchtelemente relativ entfernt voneinander angeordnet sein können.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Günstige Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen und der Beschreibung.
  • Bei einer erfindungsgemäßen Leuchteneinheit mit wenigstens einem Leuchtelement und einer von dem wenigstens einen Leuchtelement hinterleuchteten Lichtscheibe ist zwischen dem Leuchtelement und einer Austrittseite der Lichtscheibe wenigstens ein Mittel in einer Abstrahlrichtung des Leuchtelements vorgesehen, mit dem eine Leuchtstärke des Leuchtelements in seinem Leuchtkegel in der Abstrahlrichtung abschwächbar ist. Vorteilhaft kann die von außen durch einen Betrachter wahrnehmbare Leuchtstärke des Leuchtelements homogenisiert werden. Sind mehrere Leuchtelemente vorgesehen, weist die Leuchteneinheit eine flächig ausgeleuchtete Lichtscheibe ohne wesentliche Intensitätsunterschiede auf. Bei einem einzelnen Leuchtelement bildet sich dementsprechend ein relativ homogener Leuchtfleck auf bzw. in einer Lichtscheibe aus. Bei einer Aneinanderreihung mehrerer solcher Leuchtelemente und Mittel ergibt sich, auch bei relativ geringem Abstand zwischen Leuchtelement und Lichtscheibe und selbst bei deutlich beabstandet voneinander angeordneten Leuchtelementen eine Abschwächung von lokalen Leuchtstärkemaxima und damit eine Homogenisierung der Helligkeit der von dem Leuchtelement oder den Leuchtelementen hinterleuchteten Lichtscheibe. Besonders vorteilhaft gilt dies, wenn LEDs als Leuchtelemente eingesetzt werden.
  • Vorzugsweise kann das Mittel wenigstens teiltransparent sein. Das Mittel kann das Licht des Leuchtelements streuen und/oder absorbieren. Dadurch kann ein zu großer integraler Intensitätsverlust vermieden werden.
  • Zweckmäßigerweise entspricht die Abstrahlrichtung derjenigen eines Leuchtstärkenmaximums des Leuchtelements. Damit kann insgesamt eine relativ hohe Lichtausbeute erreicht werden bei gleichzeitiger Homogenisierung der Abstrahlung der Leuchteneinheit nach außen. Das Leuchtstärkenmaximum kann in seiner Abstrahlrichtung abgeschwächt werden, während im Lichtkegel, der vom Leuchtelement ausgesendet wird, andere Abstrahlrichtungen in ihrer Leuchtstärke wenig oder gar nicht beeinflusst werden. Üblicherweise entspricht die Abstrahlrichtung des Leuchtstärkenmaximums des Leuchtelements einer optischen Achse senkrecht zur Austrittsfläche der Lichtscheibe. Bei komplexeren Geometrien der Lichtscheibe und/oder der Leuchteneinheit können auch davon abweichende Abstrahlrichtungen des Leuchtstärkenmaximums gegeben sein. Dies lässt sich durch eine geeignete Anordnung und/oder Auswahl des oder der Mittel(s) zur Abschwächung ausgleichen.
  • Eine einfach herstellbare Ausgestaltung der Leuchteneinheit gelingt, wenn die Lichtscheibe in der Abstrahlrichtung des Leuchtstärkenmaximums als Mittel eine linsenartige Verdickung aufweist. Sind mehrere Leuchteneinheiten vorgesehen, kann zweckmäßigerweise für jedes Leuchtelement eine derartige Verdickung vorgesehen sein. Die Verdickung kann monolithisch mit der Lichtscheibe hergestellt, beispielsweise gegossen werden. Denkbar sind auch andere Befestigungsarten wie Anschmelzen, Ankleben oder dergleichen.
  • Weist die Lichtscheibe in der Abstrahlrichtung des Leuchtstärkenmaximums als Mittel eine Oberflächenstruktur auf, kann die Abschwächung der außen wahrnehmbaren Leuchtstärke durch teilweise Absorption der Strahlung des Leuchtelements erfolgen. Die Oberflächenstruktur kann ein dünne Schicht, etwa eine Metallschicht, eine Verbindungsschicht, wie z. B. eine Oxidschicht, oder auch eine Kunststofffolie sein. Der Auftrag kann erfolgen mittels Vakuum-Dünnschichtverfahren wie PVD (Physical Vapor Deposition), oder CVD (Chemical Vapor Deposition) in ihren bekannten Varianten, und/oder Dickschichttechnik, Aufkleben oder dergleichen.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die Oberflächenstruktur eine aufgeraute Fläche aufweisen. Die auf die aufgeraute Fläche auftreffende Strahlung wird gestreut und tritt in der ursprünglichen Abstrahlrichtung nur geschwächt aus. Bevorzugt kann die aufgeraute Fläche in ihrer Rauhigkeit einen Verlauf aufweisen, der einer Verteilung der unbeeinflussten Leuchtstärke im Leuchtkegel des Leuchtelements nachgebildet ist. Damit kann eine weitere Homogenisierung der Abstrahlcharakteristik der Leuchteneinheit für den Betrachter erreicht werden.
  • Zusätzlich oder alternativ kann das Leuchtelement in der Abstrahlrichtung des Leuchtstärkenmaximums als Mittel eine Oberflächenstruktur wie eine Beschichtung und/oder eine aufgeraute Fläche aufweisen. Dann kann die Lichtscheibe besonders einfach, beispielsweise plan, ausgeführt werden und ohne oder auch mit aufgerauter Fläche und/oder Beschichtung in der jeweiligen Abstrahlrichtung des Leuchtstärkemaximums des Leuchtelements. Die Lichtscheibe kann jedoch auch eine oder mehrere linsenförmige Verdickungen aufweisen ohne eine oder mit einer aufgeraute(n) Fläche und/oder einer Beschichtung.
  • Vorzugsweise ist das Leuchtelement als lichtemittierende Diode (LED) ausgebildet. Die Abstrahlcharakteristik der LED ist häufig stark gerichtet. Trotzdem kann durch die gezielte Abschwächung des Leuchtstärkenmaximums der LED eine homogene Abstrahlcharakteristik der hinterleuchteten Lichtscheibe erreicht werden, ohne dass beispielsweise eine Mehrzahl von LEDs in der Leuchteneinheit eng benachbart angeordnet werden muss.
  • Dadurch, dass eine Mehrzahl von Leuchtelementen auf einer gemeinsamen Platine angeordnet sein kann, kann eine ausgedehnte Leuchteneinheit mit einer flächig ausgeleuchteten bzw. hinterleuchteten Lichtscheibe geschaffen werden. Selbst wenn die Leuchtelemente relativ weit voneinander entfernt angeordnet werden, sind Leuchtdichteunterschiede auf der Austrittsfläche der Lichtscheibe nur noch geringfügig wahrnehmbar. Bei einem einzelnen Leuchtelement ergibt sich entsprechend ein einzelner, relativ homogener Lichtfleck. Es kann eine relativ großflächige Lichtscheibe mit relativ wenigen Leuchtelementen homogen hinterleuchtet werden.
  • Zweckmäßigerweise ist jedem der Leuchtelemente jeweils wenigstens eines der Mittel zugeordnet, insbesondere in seiner jeweiligen Abstrahlrichtung seines Leuchtstärkenmaximums.
  • Sind die Leuchtelemente entlang einer Richtung angeordnet, kann eine streifenförmige Leuchteneinheit dargestellt werden.
  • Vorzugsweise ist die Lichtscheibe aus einem opalen Material gebildet. Besonders bevorzugt ist die Leuchteneinheit reflektorlos ausgebildet. Dies spart Kosten, da weniger Zusatzkomponenten anfallen.
  • Bevorzugt ist die Leuchteneinheit eine Fahrzeugleuchte. Eine solche Fahrzeugleuchte weist eine gute Erkennbarkeit der Leuchteneinheit mit angenehm homogenisierter Abstrahlcharakteristik auf.
  • Besonders bevorzugt ist die Leuchteneinheit eine Rückleuchte eines Fahrzeugs. Eine solche Rückleuchte weist eine gute Erkennbarkeit der Leuchteneinheit mit angenehm homogenisierter Abstrahlcharakteristik auf.
  • Besonders bevorzugt weist die Leuchteneinheit eine Ausgestaltung als Bremsleuchte eines Fahrzeugs auf. Eine solche Bremsleuchte weist eine gute Erkennbarkeit der Leuchteneinheit mit angenehm homogenisierter Abstrahlcharakteristik auf.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden im Folgenden, anhand von in der Zeichnung beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispielen, näher erläutert, ohne auf diese Ausführungsbeispiele beschränkt zu sein.
  • Es zeigen:
  • 1 eine erste bevorzugte Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Leuchteneinheit mit einer lokal verdickten Lichtscheibe;
  • 2 eine zweite bevorzugte Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Leuchteneinheit mit einer lokal verdickten Lichtscheibe sowie einer auf den Verdickungen angeordneten Beschichtung;
  • 3 eine dritte bevorzugte Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Leuchteneinheit mit einer planen Lichtscheibe;
  • 4 eine vierte bevorzugte Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Leuchteneinheit mit einer planen Lichtscheibe und beschichteten Leuchtelementen; und
  • 5 eine fünfte bevorzugte Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Leuchteneinheit mit einer lokal verdickten Lichtscheibe und beschichteten Leuchtelementen.
  • In den Figuren sind funktional gleich bleibende Elemente jeweils mit denselben Bezugszeichen beziffert.
  • Wie 1 zu entnehmen ist, weist eine erste bevorzugte Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Leuchteneinheit 10 eine Mehrzahl von auf einer gemeinsamen Platine 20 angeordneten, vorzugsweise als lichtemittierende Dioden (LED) ausgebildete Leuchtelementen 22, 24, 26 auf. Die Leuchtelemente 22, 24, 26 folgen in einer Richtung 16 längs aufeinander. Den Leuchtelementen 22, 24, 26 gegenüber ist eine Lichtscheibe 30 angeordnet, deren Austrittseite 38 von einem Betrachter beobachtet werden kann. Die Leuchteneinheit 10 ist beispielsweise eine Bremsleuchte eines Fahrzeugs. Die Lichtscheibe 30 ist vorzugsweise aus einem opalen, d. h. trüben, aber lichtdurchlässigen Material gebildet. Die Leuchteneinheit 10 ist vorzugsweise reflektorlos ausgebildet.
  • Die Leuchtelemente 22, 24, 26 strahlen zur Lichtscheibe 30 hin Licht in einem Lichtkegel 28 ab und hinterleuchten so die Lichtscheibe 30. Der Übersichtlichkeit wegen ist nur der Lichtkegel 28 mit einem halben Öffnungswinkel α an dem Leuchtelement 22 eingezeichnet. Die Größe des Öffnungswinkels 2α kann durch Wahl der entsprechenden LEDs variiert werden.
  • In einer Abstrahlrichtung 12 weisen die als LED ausgebildeten Leuchtelemente 22, 24, 26 ein Maximum ihrer Leuchtstärke auf, während abweichend von der Abstrahlrichtung 12, die zweckmäßigerweise auch der optischen Achse der Anordnung entspricht, die Leuchtstärke abnimmt.
  • Zwischen den Leuchtelementen 22, 24, 26 und der Lichtscheibe 30 ist ein Mittel 32, 34, 36 in der definierten Abstrahlrichtung 12 vorgesehen, mit dem das Leuchtstärkenmaximum abschwächbar ist.
  • Als bevorzugtes Mittel 32, 34, 36 ist gemäß der ersten Ausgestaltung der Erfindung jeweils eine linsenförmige Verdickung der Lichtscheibe 30 vorgesehen, wobei jedem Leuchtelement 22, 24, 26 ein als Verdickung ausgebildetes Mittel 32, 34, 36 gegenüber liegt. Die Dicke und Ausdehnung der linsenförmigen Verdickung kann passend zum Öffnungswinkel 2α des Lichtkegels 28 ausgestaltet werden.
  • Ein minimaler Abstand 14 ist zwischen den Leuchtelementen 22, 24, 26 und dem Maximum der Verdickung ausgebildet. In Bereichen hoher Leuchtstärke ist die Lichtscheibe 30 dicker ausgebildet als in Bereichen mit geringerer Leuchtstärke. Von ihrer Austrittseite 38 her wirkt die Abstrahlung der Lichtscheibe 30 dadurch deutlich homogener als ohne die Mittel 32, 34, 36. Ohne diese würde jeweils in der Abstrahlrichtung 12 ein Punkt der Lichtscheibe 30 über den jeweiligen Leuchtelementen 22, 24, 26 am hellsten ausgebildet sein. Die Dickenabnahme der Lichtscheibe 30 ausgehend von der dicksten Stelle der Verdickungen nimmt zweckmäßigerweise entsprechend des bekannten photometrischen Entfernungsgesetzes ab. Das photometrische Entfernungsgesetz beschreibt allgemein die Reduzierung der Beleuchtungsstärke proportional zum Quadrat der Entfernung von einer Lichtquelle. Die Beziehung besagt, dass die Beleuchtungsstärke auf einer Fläche umgekehrt proportional zum Quadrat des Abstands zwischen Lichtquelle und beleuchteter Fläche abnimmt, d. h. wird der Abstand der Lichtquelle zur Fläche verdoppelt, so reduziert sich die Beleuchtungsstärke auf ein Viertel.
  • Es zeigt sich in Versuchen, dass sich die Abstände der Leuchtelemente 22, 24, 26 leicht verdoppeln lassen, ohne dass sich der homogene Eindruck der hinterleuchteten Lichtscheibe 30 merklich verschlechtert.
  • Eine zweite bevorzugte Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Leuchteneinheit 10 mit einer lokal verdickten Lichtscheibe 30 entsprechend der Ausgestaltung der 1 sowie einer auf den Verdickungen angeordneten Oberflächenstrukur als Mittel 40, 42, 44 zur zumindest lokalen Abschwächung der Leuchtstärke zeigt 2. Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird bei hier nicht explizit erläuterten Elementen auf die voranstehende Figurenbeschreibung verwiesen.
  • Das als Oberflächenstruktur ausgebildete Mittel 40, 42, 44 ist wenigstens teiltransparent ausgebildet und kann eine Schicht, etwa aus Metall oder Kunststoff oder auch aus einer Verbindung, etwa eine Oxidschicht, sein.
  • Ferner kann die Oberflächenstruktur auch in Form einer aufgerauten Fläche ausgebildet sein, die beispielsweise durch Oberflächenstrukturierung in die Oberfläche der Lichtscheibe 30 eingebracht ist, oder beispielsweise durch eine abrasive Behandlung wie Sandstrahlen. Mit Vorteil weist die aufgeraute Fläche unterschiedliche Rauhigkeiten auf, so dass das Licht aus dem Lichtkegel der Leuchtelemente 22, 24, 26 unterschiedlich stark gestreut wird.
  • Die aufgeraute Fläche kann in ihrer Rauhigkeit einen Verlauf aufweisen, der einer Verteilung der unbeeinflussten Leuchtstärke im Leuchtkegel 28 nachgebildet ist. Dazu können entsprechende Simulationsrechnungen zur Auslegung der Leuchteneinheit 10 durchgeführt werden, bei der der Verlauf der Rauhigkeit und der Abstrahlcharakteristik der Leuchtelemente 22, 24, 26 aufeinander abgestimmt werden.
  • 3 zeigt eine dritte bevorzugte Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Leuchteneinheit 10 mit einer planen Lichtscheibe 30, bei der wiederum als Mittel 40, 42, 44 zur Abschwächung des Leuchtstärkenmaximums der Leuchtelemente 22, 24, 26 in der Abstrahlrichtung 12 eine Oberflächenstruktur vorgesehen ist. Wie in 2 bereits beschrieben, kann die Oberflächenstruktur als dünne Schicht oder auch als aufgeraute Fläche ausgebildet sein.
  • Eine weitere Variante zeigt 4 in einer vierten bevorzugten Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Leuchteneinheit 10 mit einer planen Lichtscheibe 30 und Leuchtelementen 22, 24, 26, die in der Abstrahlrichtung 12 des Leuchtstärkenmaximums als Mittel 52, 54, 56 eine Oberflächenstruktur aufweisen, beispielsweise eine Beschichtung. Damit wird aus den vorzugsweise als LEDs ausgebildeten Leuchtelementen 22, 24, 26 bereits eine stärker aufgestreute Strahlung abgegeben.
  • 5 zeigt als fünfte bevorzugte Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Leuchteneinheit 10 eine lokal verdickte Lichtscheibe 30 nach 1 (Mittel 32, 34, 36) in Kombination mit Leuchtelementen 22, 24, 26 mit einer Oberflächenstruktur nach 4 (Mittel 52, 54, 56). Dadurch kann auf der Austrittseite 38 eine weitere Homogenisierung der Leuchtstärke der Leuchteneinheit 10 erreicht werden; ein Betrachter nimmt weniger Unterschiede in den Leuchtstärken der einzelnen Leuchtelemente 22, 24, 26 wahr und sieht eine im Wesentlichen homogen hinterleuchtete Lichtscheibe 30 auch bei größeren Abständen der Leuchtelemente 22, 24, 26.
  • 10
    Leuchteneinheit
    12
    Abstrahlrichtung
    14
    Abstand
    16
    Richtung
    20
    Platine
    22
    Leuchtelement
    24
    Leuchtelement
    26
    Leuchtelement
    28
    Lichtkegel
    30
    Lichtscheibe
    32
    Mittel (Verdickung)
    34
    Mittel (Verdickung)
    36
    Mittel (Verdickung)
    38
    Austrittseite
    40
    Mittel (Oberflächenstruktur)
    42
    Mittel (Oberflächenstruktur)
    44
    Mittel (Oberflächenstruktur)
    52
    Mittel (Oberflächenstruktur)
    54
    Mittel (Oberflächenstruktur)
    56
    Mittel (Oberflächenstruktur)

Claims (17)

  1. Leuchteneinheit mit wenigstens einem Leuchtelement (22, 24, 26) und einer von dem wenigstens einen Leuchtelement (22, 24, 26) hinterleuchteten Lichtscheibe (30), wobei zwischen dem Leuchtelement (22, 24, 26) und einer Austrittseite (38) der Lichtscheibe (30) wenigstens ein Mittel (32, 34, 36; 40, 42, 44, 52, 54, 56) in einer definierten Abstrahlrichtung (12) des Leuchtelements (22, 24, 26) vorgesehen ist, mit dem eine Leuchtstärke des Leuchtelements (22, 24, 26) in der Abstrahlrichtung (12) abschwächbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abschwächung von lokalen Leuchtstärkemaxima und damit eine Homogenisierung der Helligkeit der von dem wenigstens einen Leuchtelement (22, 24, 26) hinterleuchteten Lichtscheibe (30) erfolgt.
  2. Leuchteneinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel (32, 34, 36; 40, 42, 44, 52, 54, 56) wenigstens teiltransparent ist.
  3. Leuchteneinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstrahlrichtung (12) derjenigen eines Leuchtstärkenmaximums des Leuchtelements (22, 24, 26) entspricht.
  4. Leuchteneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtscheibe (30) in der Abstrahlrichtung (12) als Mittel (32, 34, 36) eine linsenartige Verdickung aufweist.
  5. Leuchteneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtscheibe (30) und/oder das Leuchtelement (22, 24, 26) in der Abstrahlrichtung (12) als Mittel (40, 42, 44) eine Oberflächenstruktur aufweist.
  6. Leuchteneinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberflächenstruktur als dünne Schicht ausgebildet ist.
  7. Leuchteneinheit nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberflächenstruktur als aufgeraute Fläche ausgebildet ist.
  8. Leuchteneinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die aufgeraute Fläche in ihrer Rauigkeit einen Verlauf aufweist, der einer Verteilung der Leuchtstärke im Lichtkegel (28) nachgebildet ist.
  9. Leuchteneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen reflektorlosen Aufbau.
  10. Leuchteneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtelement (22, 24, 26) als lichtemittierende Diode ausgebildet ist.
  11. Leuchteneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von Leuchtelementen (22, 24, 26) auf einer gemeinsamen Platine (20) angeordnet ist.
  12. Leuchteneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedem der Leuchtelemente (22, 24, 26) jeweils wenigstens eines der Mittel (32, 34, 36; 40, 42, 44, 52, 54, 56) zugeordnet ist.
  13. Leuchteneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtelemente (22, 24, 26) entlang einer Richtung (16) in einer Linie angeordnet sind.
  14. Leuchteneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtscheibe (30) aus einem opalen Material gebildet ist.
  15. Leuchteneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Ausgestaltung als Fahrzeugleuchte.
  16. Leuchteneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Ausgestaltung als Fahrzeugrückleuchte.
  17. Leuchteneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Ausgestaltung als Bremsleuchte eines Fahrzeugs.
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