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Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen vom Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Eine derartige Beleuchtungsvorrichtung ist beispielsweise in der
DE 10 2011 110 630 A1 beschrieben. Bei der Beleuchtungseinrichtung wird Licht von Leuchtdioden in einen aus milchigem Acrylglas bestehenden Lichtkörper eingekoppelt, in diesem verteilt und in Richtung einer transparenten Lichtscheibe ausgekoppelt.
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Aus der
DE 10 2011 110 629 A1 ist eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug bekannt, bei der Licht von Leuchtdioden zunächst in einen durchsichtigen, länglichen Lichtleiter eingekoppelt und von diesem wiederum in einen undurchsichtigen, milchigen Lichtkörper eingekoppelt. Der undurchsichtige Lichtkörper koppelt die Lichtstrahlen diffus aus.
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Aus der
DE 198 60 697 A1 ist ein Lichtmodul bekannt geworden. Konkret weist das Lichtmodul einen Lichtwellenleiter mit einer Lichtaustrittsfläche auf. Auf der der Lichtaustrittsfläche gegenüberliegenden Oberfläche des Lichtmoduls und auf den die Lichtaustrittsfläche und die gegenüberliegende Oberfläche verbindenden Seitenflächen des Lichtwellenleiters ist eine lichtreflektierende oder diffus rückstreuender Folie angeordnet. Ferner ist an einer der Seitenflächen eine Lichtquelle zum seitlichen Einkoppeln von Licht vorhanden. An der Lichtaustrittsfläche des Lichtwellenleiters ist die Oberfläche mit sich abwechselnden lichtstreuenden und ebenen Flächen versehen. Das Flächenverhältnis der ebenen Flächen zu den lichtstreuenden Flächen ist in Abhängigkeit von der Leuchtdichte an dem jeweiligen Ort des Lichtwellenleiters gewählt. Die Aufbringung der reflektierenden Folie wird praktisch mit der Herstellung des Lichtwellenleiters kombiniert,-welcher durch Spritzgießen hergestellt wird. Bei der Herstellung wird die Spritzgussform vorher an der Bodenfläche und mindestens einem Teil der Seitenfläche mit der Folie ausgelegt. Beim Aushärten nach dem Spritzgießen des Kunststoffs haftet die Folie an dem Lichtwellenleiter an.
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In der
DE 199 02 774 A1 wird schließlich ein Leuchtkörper mit Leuchtdioden zur Hinterleuchtung von Hinweiselementen beschrieben. Die Leuchtdioden dienen zur Einbringung von Licht in den Innenraum eines Hohlkörpers, welcher eine lichtabstrahlende Fläche zur Hinterleuchtung der Hinweiselemente besitzt. Der lichtabstrahlenden Fläche gegenüberliegend ist eine Rückwand ausgebildet, welche ebenfalls lichtabstrahlend, selbstleuchtend oder auch lediglich lichtundurchlässig ausgebildet ist. Beide Flächen werden durch lichtundurchlässige oder diffus reflektierende Seitenwände miteinander verbunden. Die Seitenwände weisen Lichteintrittsöffnungen auf, in denen Leuchtdioden oder Enden von Lichtleitern so angeordnet sind, dass diese ihr Licht vollständig in den Hohlraum einspeisen können. Die lichtundurchlässige Wandung der Seitenflächen besteht aus einem mit hohem Reflexionsgrad reflektierenden Material. Die Lichtaustrittsfläche und die gegenüberliegende Fläche bestehen aus lichtstreuendem Material mit einem geringen Absorptionsgrad.
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Des Weiteren sei erwähnt, dass bei der Herstellung von Kraftfahrzeug-Beleuchtungsvorrichtungen aus Platzgründen und zur Erzielung bestimmter optischer Effekte oftmals auch der Einsatz von flächigen OLED-Leuchtmitteln (OLED = organische Leuchtdiode) in Erwägung gezogen wird. Allerdings sind OLED-Leuchtmittel teuer und weisen auf Grund ihrer organischen Struktur Nachteile hinsichtlich ihrer Alterungsbeständigkeit und Robustheit auf.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug bereitzustellen, mit der optisch der Einsatz von OLED-Leuchtmitteln nachempfunden werden kann, welche platzsparend und kostengünstig aufgebaut ist und welche markenspezifisch individualisierbar ist.
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Vorstehende Aufgabe wird durch eine Beleuchtungsvorrichtung mit den Merkmalen von Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausbildungen beziehungsweise Weiterbildungen der Erfindung sind den abhängigen Ansprüchen zu entnehmen.
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Die Erfindung geht aus von einer Beleuchtungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug, mit wenigstens einem Lichtmodul, welches einen Lichtkörper und wenigstens ein Leuchtmittel aufweist. Die Lichtstrahlen des Leuchtmittels sind in eine als Lichteinkoppelfläche dienende Fläche des Lichtkörpers einkoppelbar oder werden darin eingekoppelt, wobei die Lichtstrahlen über eine von Seitenflächen des Lichtkörpers umgebene Lichtaustrittsfläche nach außen in Richtung einer Lichtabstrahlrichtung der Beleuchtungsvorrichtung austreten können oder austreten
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Das Leuchtmittel kann als monochrome, also einfarbiges Licht aussendende LED (LED = lichtemittierende Diode) oder auch als RGB-LED zur Aussendung von Licht beliebiger Farben ausgebildet sein.
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Die Erfindung schlägt nun vor, dass der Lichtkörper flächig ausgebildet und die als Lichteinkoppelfläche dienende Fläche eine der Seitenflächen des Lichtkörpers ist und wobei eine der Lichtaustrittsfläche gegenüberliegende, rückseitige Fläche mit Einbuchtungen versehen ist. Die Einbuchtungen bilden in einer Ansicht auf die Beleuchtungsvorrichtung, entgegen ihrer Lichtabstrahlrichtung gesehen, wenigstens ein Muster, ein Logo, ein Symbol, eine Zahl und/oder wenigstens ein Schriftzeichen aus. Kombinationen dieser Ausbildungen sind also denkbar.
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Flächig im Sinne der Erfindung soll bedeuten, dass der Lichtkörper eine in zwei zueinander senkrecht stehenden Richtungen verlaufende Flächenerstreckung aufweist, die in jeder Richtung um ein Mehrfaches größer ist als eine Dicke des Lichtkörpers. Unter Seitenfläche soll im Sinne der Erfindung eine senkrecht zur Flächenerstreckung des Lichtkörpers verlaufende Fläche verstanden werden.
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Durch die oben genannten Merkmale können zum einen die Flächigkeit und die Homogenität eines OLED-Leuchtmittels nachempfunden werden, zum andern ist eine derartige Beleuchtungsvorrichtung sehr einfach, kompakt und kostengünstig herstellbar. An den Ausbuchtungen wird das eingekoppelte Licht vorzugsweise bedingt durch Totalreflektion in Richtung der Lichtaustrittsfläche ausgekoppelt. Dadurch, dass die Ausbuchtungen die oben beschriebenen Ausbildungen annehmen können, ist darüber hinaus auf leichte Weise eine Individualisierung der Beleuchtungsvorrichtung möglich.
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Die Oberfläche der Einbuchtungen ist vorzugsweise glatt ausgebildet, um eine Totalreflektion an diesen Stellen zu begünstigen.
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Nach einer ersten Weiterbildung der Erfindung sind mehrere Einbuchtungen vorhanden, die sich parallel zueinander über eine Breite des Lichtkörpers erstrecken und ein streifenartiges Muster ausbilden.
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Auf diese Weise kann durch die Einbuchtungen eine gleichmäßige Lichtumlenkung des eingekoppelten Lichts in Richtung der Lichtaustrittsfläche mit einem originellen 3D-Effekt erzielt werden. Zudem ist die Einbringung der Einbuchtungen in den Lichtkörper leicht möglich.
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Die Einbuchtungen können gemäß einer anderen Ausbildung des Erfindungsgedankens auch pyramidenartig ausgebildet sein. Diese können in einer Vielzahl auf der rückseitigen Fläche angeordnet sein, wodurch es besonders einfach ist, eine Individualisierung der Beleuchtungsvorrichtung vorzunehmen.
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Gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung sind im Lichtkörper verteilt angeordnete, lichtstreuende Störstellen vorhanden. Auf diese Weise kann eine gewisse Streuung der in den Lichtkörper eingekoppelten Lichtstrahlen erzielt werden, was zu einer Verbesserung einer homogenen Lichtabstrahlung durch die Beleuchtungsvorrichtung führt. Dadurch, dass die lichtstreuenden Störstellen im gesamten Lichtkörper verteilt angeordnet sind und nicht nur an dessen Oberfläche, sind die lichtstreuenden Eigenschaften des Lichtkörpers auch im Alltagsbetrieb der Beleuchtungsvorrichtung in einem Kraftfahrzeug lange Zeit aufrecht erhaltbar.
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Zur Erreichung einer besonders guten Homogenität der Lichtabstrahlung hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der Lichtkörper einen Transmissionsgrad (= Lichtdurchlässigkeit) in einem Bereich von etwa 85 Prozent bis etwa 95 Prozent aufweist. Der Lichtkörper wirkt bei Einkopplung von Licht also nur leicht streuend. Besonders bevorzugt weist der Lichtkörper einen Transmissionsgrad von etwa 90 Prozent auf.
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Nach einer anderen Ausbildung des Erfindungsgedankens sind mehrere Leuchtmittel in einem solchen Abstand von der das Licht einkoppelnden Seitenfläche des Lichtkörpers angeordnet, der auch einem gegenseitigen Abstand der Leuchtmittel zueinander bzw. einem Abstand zwischen den Leuchtmitteln entspricht oder zumindest in etwa entspricht. Auch hierdurch kann zu einer homogenen Lichtabstrahlung der Beleuchtungsvorrichtung beigetragen werden.
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Um eine möglichst große Lichtausbeute und Effektivität des Lichtmoduls herbeizuführen, wird vorgeschlagen, dass zwischen dem wenigstens einen Leuchtmittel und der Seitenfläche des Lichtkörpers wenigstens eine Sammeloptik beziehungsweise Kollimationsoptik angeordnet ist. So können beispielsweise beim Einsatz von Leuchtdioden, die bekanntermaßen einen Öffnungswinkel ihrer Lichtabstrahlung von bis zu 180 Grad aufweisen, auch in seitlichen Bereichen austretende Lichtstrahlen „eingefangen“ werden.
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Eine andere Weiterbildung der Erfindung schlägt vor, dass der Lichtkörper auf einer Platine befestigt ist, welche auch das wenigstens eine Leuchtmittel trägt. Diese Weiterbildung trägt zu einer leichten Montierbarkeit der Beleuchtungsvorrichtung bei.
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In diesem Fall ist es sehr zweckmäßig, wenn der Lichtkörper mit der Platine verrastet ist. Auf diese Weise lässt sich die Montierbarkeit beziehungsweise Demontierbarkeit des Lichtkörpers optimieren.
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Es kann unter Umständen erwünscht sein, mehrere solcher Lichtmodule in einer Beleuchtungsvorrichtung anzuordnen. Dann ist es für eine leichtere Montage der Beleuchtungsvorrichtung sehr sinnvoll, wenn mehrere Lichtkörper einstückig miteinander verbunden sind. Auch können die den einzelnen Lichtmodulen zugeordneten Leuchtmittel alle auf einer gemeinsamen Platine angeordnet sein.
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Schließlich wird auch Schutz begehrt für ein Kraftfahrzeug, welches mit wenigstens einer erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung ausgestattet ist.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren dargestellt und werden anhand der Figuren in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Dadurch werden auch noch weitere Vorteile der Erfindung deutlich. Gleiche Bezugszeichen, auch in unterschiedlichen Figuren, beziehen sich auf gleiche, vergleichbare oder funktional gleiche Bauteile. Dabei werden entsprechende oder vergleichbare Eigenschaften und Vorteile erreicht, auch wenn eine wiederholte Beschreibung oder Bezugnahme darauf nicht erfolgt. Die Figuren sind nicht oder zumindest nicht immer maßstabsgetreu. In manchen Figuren können Proportionen oder Abstände übertrieben dargestellt sein, um Merkmale eines Ausführungsbeispiels deutlicher hervorheben zu können.
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Es zeigen, jeweils schematisch
- 1 eine Explosionsdarstellung eines Lichtmoduls der Beleuchtungsvorrichtung,
- 2 eine Schnittdarstellung gemäß Schnittverlauf II aus 1, jedoch nicht in einer Explosionsdarstellung auseinandergezogen,
- 2a eine Darstellung des Lichtmoduls gemäß Ansicht IIa aus 2,
- 2b eine mit 2 vergleichbare Darstellung eines Lichtmoduls, in einer zweiten Ausführungsform,
- 2c eine Darstellung des Lichtmoduls gemäß Ansicht Ilc aus 2b,
- 3 eine Prinzipdarstellung des montierten Lichtmoduls,
- 4 eine Explosionsdarstellung einer aus drei Lichtmodulen bestehenden Lichteinheit,
- 5 eine Darstellung einer montierten, als Heckleuchte ausgebildeten Beleuchtungsvorrichtung mit erfindungsgemäßen Lichtmodulen und Lichteinheiten und
- 6 ein Kraftfahrzeug mit erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtungen.
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Zunächst wird auf die 1, 2 und 2a Bezug genommen. In den Figuren ist ein Lichtmodul 1 in Explosionsdarstellung ersichtlich, welches einen flächigen Lichtkörper 30 und eine Platine 50 mit Leuchtmitteln 51 umfasst. Die Leuchtmittel 51 sind vorzugsweise als Leuchtdioden ausgebildet.
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Der Lichtkörper 30 kann vorzugsweise einen rechteckförmigen Umriss aufweisen und ist flächig ausgebildet. Er weist eine Flächenerstreckung F auf, die in jeder Richtung um ein Mehrfaches größer ist als seine Dicke d.
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Der Lichtkörper 30 weist randseitige Seitenflächen 31, 32, 33 und 34 auf. Diese Seitenflächen umgeben eine Lichtaustrittsfläche 35. Die Lichtaustrittsfläche 35 liegt einer rückseitigen Fläche 36 gegenüber.
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Der Lichtkörper 30 ist als Lichtleiter ausgebildet und weist vorzugsweise einen Transmissionsgrad (eine Lichtdurchlässigkeit) in einem Bereich von etwa 85 Prozent bis etwa 95 Prozent auf. Besonders bevorzugt beträgt der Transmissionsgrad in etwa 90 Prozent.
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Die nur leichte Streueigenschaft des Lichtkörpers 30 wird durch lichtstreuende Störstellen 38 verursacht, die verteilt im Lichtkörper 30 angeordnet sind. Die lichtstreuenden Störstellen 38 können bei der Herstellung als Störpartikel in den Lichtkörper 30 eingebracht worden sein. Es ist alternativ auch denkbar, die lichtstreuenden Störstellen 38 über eine Laserbearbeitung in den Lichtkörper 30 einzubringen.
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Die bereits erwähnte Platine 50 mit den als Leuchtdioden (LEDs) ausgebildeten Leuchtmitteln 51 ist in einem dichten Abstand b unterhalb der in den Figuren ersichtlichen, unteren Seitenfläche 34 angeordnet. Die untere Seitenfläche 34 dient also als Lichteinkoppelfläche. Der Abstand b beträgt vorzugsweise in etwa 10 Millimeter. Des Weiteren ist ersichtlich, dass die Leuchtmittel 51 einen gegenseitigen Abstand a aufweisen, der im Ausführungsbeispiel bevorzugt bei ebenfalls etwa 10 Millimetern liegt.
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Der Lichtkörper 30 ist bevorzugt rot eingefärbt. Er kann beispielsweise aus PMMA (Polymethylmethacrylat) oder auch aus PC (Polycarbonat) bestehen.
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Des Weiteren sind in den Lichtkörper 30 an seiner rückseitigen Fläche 36 mehrere Einbuchtungen 8 eingebracht, die sich vorzugsweise streifenartig und parallel zu den Seitenflächen 31, 34 sowie vorzugsweise parallel zueinander über die Breite des Lichtkörpers 30 erstrecken (2a). Die Einbuchtungen 8 weisen, im Querschnitt des Lichtkörpers 30 gesehen, vorzugsweise eine dreieckartige Form auf (2).
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Die Ausbildung des Lichtkörpers 30 führt dazu, dass über die Leuchtmittel 51 in den Lichtkörper 30 eingekoppelte Lichtstrahlen an den lichtstreuenden Störstellen 38 „hängen bleiben“ beziehungsweise diffus gestreut werden. Dies trägt zu einer homogenen Ausleuchtung des Lichtkörpers 30 bei.
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Lichtstrahlen L, welche auf die Einbuchtungen 8 auftreffen, werden dort vorzugsweise unter Ausnutzung einer Totalreflektion in Richtung des Lichtkörpers 30, insbesondere in Richtung der Lichtaustrittsfläche 35 zurückreflektiert. Hierdurch kann für einen Betrachter ein durch die Einbuchtungen 8 vorgegebenes, in diesem Fall streifenartiges Muster 9 hervorgehoben werden, was zu einer Individualisierung einer mit dem Lichtmodul 1 ausgestatteten Beleuchtungsvorrichtung beitragen kann.
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Anhand der 2b und 2c soll nun ein weiteres Ausführungsbeispiel beschrieben werden, bei dem im Unterschied zur vorausgehenden Ausführung mehrere Einbuchtungen 8a in die rückseitigen Fläche 36 eingebracht sind, welche jeweils pyramidenartig ausgestaltet sind. Die Einbuchtungen 8a können vorzugsweise eine drei-, vier-, fünf- oder sechseckige Grundfläche aufweisen. Die Wirkung der Einbuchtungen 8a ist vergleichbar mit derjenigen der Einbuchtungen 8, nur, dass ein Betrachter in diesem Fall ein Symbol 9a oder ein Logo wahrnimmt.
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Abweichend von den Ausführungsbeispielen können an der rückseitigen Fläche 36 auch Einbuchtungen eingebracht sein, die wenigstens eine Zahl und/oder wenigstens ein Schriftzeichen ausbilden.
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Die Oberflächen der Einbuchtungen 8, 8a sind vorzugsweise glatt ausgebildet, um eine Totalreflektion an diesen Stellen zu begünstigen.
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In den 2 sowie 2a-2c ist noch eine dreieckartige Anformung 7 gestrichelt angedeutet. Die Anformung 7 ist optional und zieht sich entlang der Seitenfläche 31, welche der als Lichteinkoppelfläche dienenden Seitenfläche 34 gegenüberliegt. Die Anformung 7 weist zwei entgegengesetzt (aufeinander zu) geneigte Flächen 7a auf. Im Querschnitt gesehen hat die Anformung 7 daher das Aussehen eines Satteldachs. Rein beispielhaft ist ein eingekoppelter Lichtstrahl L1 eingezeichnet, welcher durch die Anformung 7 in den Lichtkörper 30 zurückreflektiert wird und dann durch die rückseitige Fläche 36 bzw. durch die Einbuchtungen 8 in Richtung der Lichtaustrittsfläche 35 reflektiert wird (vgl. 2).
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Anhand der 3 ist nun ersichtlich, wie das Lichtmodul 1 bevorzugt montiert sein kann. So können auf der Platine 50 winkelartige Halterungen 53 vorhanden sein, welche mit der Platine 50 verbunden, vorzugsweise verschraubt oder verklebt sind.
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Der flächige Lichtkörper 30 kann an seinen gegenüberliegenden, vertikalen Seitenflächen 32, 33 im unteren Bereich jeweils hervorstehende Rastmittel 18 aufweisen. Die Rastmittel 18 greifen rastend in Gegenrastmittel 52 der federnd auslenkbaren Halterungen 53 ein.
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Alternativ ist auch denkbar, dass der Lichtkörper 30 wenigstens eine flanschartige Anformung 39 mit einer Abwinklung 39a und mit wenigstens einem angeformten Rastkörper 39b aufweist. Der Rastkörper 39b kann dann in eine Rastöffnung 50a der Platine 50 rastend eingreifen. Hierdurch kann eine einfache, schnell montierbare Verbindung geschaffen werden.
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Des Weiteren sind zwischen der unteren Seitenfläche 34 des Lichtkörpers 30 und den Leuchtmitteln 51 jeweils Sammeloptiken 60 gestrichelt angedeutet. Diese sind optional und tragen dazu bei, dass von den Leuchtmitteln 51 ausgesendete Lichtstrahlen L „eingesammelt“ und in Richtung des Lichtkörpers 30 ausgerichtet werden. Die Sammeloptiken 60 können auch an die untere Seitenfläche 34 angeformt sein.
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Der 4 ist eine Lichteinheit 100 zu entnehmen, welche aus drei Lichtkörpern 30 (wie beschrieben) besteht, bei denen jedoch die optionale Anformung 7 nicht dargestellt ist.
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Die Lichtkörper 30 können einstückig miteinander verbunden sein, beispielsweise durch ein stegartiges Verbindungselement 37. Sie können somit auf einfache Weise in einem Arbeitsgang, vorzugsweise in einem Spritzgusswerkzeug hergestellt werden.
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Schließlich ist eine Platine 50' vorhanden, welche entsprechend länger oder größer ausgebildet ist als die Platine 50 (vgl. 1) und beispielsweise neun Leuchtmittel 51 aufnimmt, von denen jeweils drei einem Lichtkörper 30 zugeordnet sind.
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Anhand der 5 ist dargestellt, dass die Lichtmodule 1 oder aus diesen bestehende Lichteinheiten 100' beziehungsweise 100" auch in einer Beleuchtungsvorrichtung 2 eines gestrichelt angedeuteten Kraftfahrzeugs K verwendet werden können. Die Beleuchtungsvorrichtung 2 kann eine Heckbeleuchtung des Kraftfahrzeugs K sein, wobei ein karosserieseitiger Teil 2a der Beleuchtungsvorrichtung 2 in eine Karosserie 3 und ein heckklappenseitiger Teil 2b der Beleuchtungsvorrichtung 2 in eine Heckklappe 4 des Kraftfahrzeugs K eingebaut werden kann.
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Über eine hier nicht näher dargestellte Steuereinheit ist es denkbar, die einzelnen Lichtmodule 1 nacheinander derart anzusteuern, dass lichttechnische Animationen A1 beziehungsweise A2 (vergleichen Pfeilrichtung) erzeugt werden. Dies ist beispielsweise zur Realisierung einer sogenannten Coming-Home- oder Leaving-Home-Funktion denkbar.
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Schließlich zeigt die 6 das gesamte Kraftfahrzeug K, in welchem zwei als Heckleuchten dienende Beleuchtungsvorrichtungen 2 verbaut sind. Eine Steuereinheit 5 dient über Signal- und Steuerleitungen S zur Ansteuerung der Beleuchtungsvorrichtungen 2.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Lichtmodul
- 2
- Beleuchtungsvorrichtung
- 2a
- karosserieseitiger Teil der Beleuchtungsvorrichtung
- 2b
- heckklappenseitiger Teil der Beleuchtungsvorrichtung
- 3
- Karosserie
- 4
- Heckklappe
- 5
- Steuereinheit
- 8
- Einbuchtungen
- 8a
- Einbuchtungen
- 9
- Muster
- 9a
- Symbol
- 18
- Rastmittel
- 30
- flächiger Lichtkörper
- 31
- Seitenfläche
- 32
- Seitenfläche
- 33
- Seitenfläche
- 34
- Seitenfläche
- 35
- Lichtaustrittsfläche
- 36
- rückseitige Fläche
- 37
- stegartiges Verbindungselement
- 38
- lichtstreuende Störstellen
- 39
- flanschartige Anformung
- 39a
- Abwinklung
- 39b
- Rastkörper
- 50,50'
- Platine
- 50a
- Rastöffnung
- 51
- Leuchtmittel, LEDs
- 52
- Gegenrastmittel
- 53
- Halterung
- 60
- Sammeloptik
- 100, 100', 100"
- Lichteinheiten
- a
- Abstand
- A1, A2
- Animationen
- b
- Abstand
- d
- Dicke
- F
- Flächenerstreckung
- K
- Kraftfahrzeug
- L
- Lichtstrahlen
- LA
- Lichtabstrahlrichtung
- S
- Signal- und Steuerleitung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102011110630 A1 [0002]
- DE 102011110629 A1 [0003]
- DE 19860697 A1 [0004]
- DE 19902774 A1 [0005]