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Die Erfindung betrifft ein Türgriffsystem für ein bewegliches Teil, wie bspw. eine Tür oder eine Klappe oder dergleichen, bei einem Fahrzeug gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1. Derartige Griffsysteme können mit einem Griffbügel, der an einem beweglichen Teil anordbar ist und zum Bewegen des beweglichen Teils dient, und mit einem Griffhebel, der beweglich gelagert ist und zur Betätigung eines Schlosses für das bewegliche Teil dient, ausgestaltet sein. Des Weiteren ist die vorliegende Erfindung auch auf ein Verfahren zur Betätigung eines Türgriffsystems für ein bewegliches Teil, wie bspw. einer Türklappe oder dergleichen, bei einem Fahrzeug gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 20 gerichtet.
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Aus dem Stand der Technik sind mannigfaltige Türgriffsysteme für bewegliche Teile bei einem Fahrzeug bekannt. Diese Türgriffsysteme dienen dazu, das bewegliche Teil, wobei es sich hierbei in der Regel um eine Tür oder Klappe handelt, zu bewegen. Gleichzeitig dienen derartige Türgriffsysteme auch dazu, ein Schloss, welches das bewegliche Teil mit dem Fahrzeug verbindet, zu öffnen oder zu schließen. So sind z. B. aus dem Stand der Technik Türgriffsysteme bekannt, die als Ziehgriffe ausgestaltet sind, wie z. B. aus dem Dokument
DE 103 06 361 B4 . Dabei weisen diese Türgriffsysteme einen beweglichen Griffbügel auf, der einerseits zum Bewegen der Tür oder Klappe des Fahrzeugs dient und andererseits gleichzeitig zum Öffnen eines Türschlosses Verwendung findet. Auch sind aus dem Stand der Technik so genannte Klappgriffe für derartige Türgriffsysteme bekannt, wie z. B. aus dem Dokument
DE 100 48 917 A1 , bei dem der Griff selber nicht linear gezogen, sondern über eine Schwenkbahn nach oben gedreht wird, um die Tür zu bewegen und ein Schloss gleichzeitig öffnen zu können. Nachteilig bei den erwähnten Türgriffsystemen ist, dass der Griffbügel selber bewegt werden muss, um das Türschloss zu betätigen und um die Tür bewegen, gemeint ist z. B. das Aufziehen, zu können. Sofern z. B. eine starke Verschmutzung des beweglichen Griffbügels stattfindet, kann dieser bei seiner Bewegung in einer Betätigungsstellung verharren, in der er weit aus dem beweglichen Teil herausragt. Dieses erzeugt nicht nur einen optisch ungewollten Eindruck, sondern stellt auch eine Verletzungsgefahr für Personen, wie z. B. Fußgänger oder Fahrradfahrer dar.
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Auch sind aus dem Stand der Technik Kombinationen von den beiden zuvor genannten Klappgriffen und Ziehgriffen bekannt, die ebenfalls über die genannten Nachteile verfügen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es somit, eine Vorrichtung sowie ein Betätigungsverfahren für eine derartige Vorrichtung bereitzustellen, die die Nachteile aus dem Stand der Technik zumindest teilweise vermeiden. Insbesondere ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Sicherheit, insbesondere für Personen rund ums Fahrzeug, zu erhöhen. Des Weiteren ist es auch eine wünschenswerte Aufgabe, den Komfort einer derartigen Vorrichtung sowie eines derartigen Betätigungsverfahrens zu verbessern.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäße durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des unabhängigen Vorrichtungsanspruchs, insbesondere aus dem kennzeichnenden Teil, gelöst. Ebenfalls wird zur Lösung der Aufgabe ein Verfahren zur Betätigung eines Türgriffsystems mit den Merkmalen des unabhängigen Verfahrensanspruchs, insbesondere aus dem kennzeichnenden Teil, vorgeschlagen. In den abhängigen Vorrichtungs- und Verfahrensansprüchen sind bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung aufgeführt. Merkmale, die zur erfindungsgemäßen Vorrichtung offenbart werden, gelten dabei auch für das erfindungsgemäße Betätigungsverfahren und umgekehrt. Außerdem kann das erfindungsgemäße Verfahren auch mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung, gemeint ist dem erfindungsgemäßen Türgriffsystem, realisiert werden.
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Das erfindungsgemäße Türgriffsystem für ein bewegliches Teil, wie bspw. einer Tür, Klappe oder dergleichen, bei einem Fahrzeug weist einen Griffbügel, der an dem beweglichen Teil anordbar ist und zum Bewegen des beweglichen Teils dient, auf. Zusätzlich ist ein Griffhebel, der beweglich gelagert ist und zur Betätigung eines Schlosses für das bewegliche Teil dient, vorgesehen. Erfindungsgemäß ist es hierbei vorgesehen, dass der Griffhebel beweglich am Griffbügel gelagert ist. Damit wird nicht selbst der Griffbügel betätigt, um das Schloss für das bewegliche Teil zu öffnen oder schließen zu können, sondern der Griffhebel, der beweglich am Griffbügel zu diesem Zweck gelagert ist. Der Griffbügel und der Griffhebel können dabei als Kunststoffspritzgussteile ausgestaltet sein, um eine besonders leichte Vorrichtung eines Türgriffsystems zu erhalten. Auch ist es denkbar, dass zumindest der Griffbügel als ein Aluminium-/oder Metalldruckgussteil, insbesondere aus Zamak, ausgestaltet ist, um eine hohe mechanische Stabilität aufzuweisen. Auch der bewegliche Griffhebel kann aus dem gleichen Material wie der zuvor erwähnte Griffbügel ausgestaltet sein, um eine besonders hohe Stabilität zu erzielen. Um dem erfindungsgemäßen Türgriffsystem einen optisch wohlgefälligen Eindruck zu verleihen, kann zumindest der Griffbügel oder der Griffhebel verchromt oder mit einem witterungsbeständigen Lack beschichtet sein. Sofern ein Lack als Beschichtung verwendet wird, kann die Lackfarbe der Farbe des Fahrzeugs entsprechen.
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Des Weiteren ist es im Rahmen der Erfindung denkbar, dass der Griffbügel feststehend an dem beweglichen Teil anordbar ist. Hierbei kann unter feststehend verstanden werden, dass der Griffbügel starr und unbeweglich mit dem beweglichen Teil verbunden ist. Somit kann absolut sichergestellt werden, dass der Griffbügel niemals weit aus dem beweglichen Teil heraussteht und somit zu einer zusätzlichen Verletzungsgefahr beiträgt. Um den Griffbügel fest mit dem beweglichen Teil verbinden zu können, kann es vorgesehen sein, dass ein Griffträger zur Halterung des Griffbügels vorgesehen ist. Hierbei kann der Griffbügel an einer Außenseite des beweglichen Teils angeordnet werden und der Griffträger zur Halterung des Griffbügels an einer Innenseite des beweglichen Teils befestigt werden. Dabei kann ein entsprechender Griffträger auch zur Aufnahme von weiteren Bauteilen des erfindungsgemäßen Türgriffsystems dienen, wie z. B. einer Crash-Sperre, einem Massenausgleichsgewicht oder einer Steuereinheit oder weiteren elektronischen Bauteilen, die zum Komfort und der Sicherheit des Türgriffs beitragen können. Gerade die Crash-Sperre und das Massenausgleichsgewicht erhöhen bei allen Varianten der Erfindung deutlich die Sicherheit des Türgriffsystems bei einem Unfall.
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Auch ist es denkbar, dass der Griffbügel direkt an dem beweglichen Teil, gemeint ist ohne die zusätzliche Zuhilfenahme eines Griffträgers, befestigbar ist. Hierbei können z. B. Schrauben verwendet werden, die vorzugsweise von einer Innenseite des beweglichen Teils mit dem Griffbügel an der Außenseite des beweglichen Teils mechanisch zusammenwirken, um den Griffbügel somit feststehend (starr und unbeweglich) am beweglichen Teil zu befestigen. Vorzugsweise weisen derartige Schrauben einen großflächigen Kopf auf, der an einer Innenseite des beweglichen Teils zum Anliegen kommt. Auch können zusätzlich große Unterlegscheiben (Karosseriescheiben) bei der Verwendung der Schrauben zur Halterung des Griffbügels an der Innenseite des beweglichen Teils vorgesehen sein.
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Damit keine Feuchtigkeit über das Türgriffsystem in das Innere des beweglichen Teils dringen kann, kann ein Dichtungselement, insbesondere zwischen der Außenseite des beweglichen Teils und des feststehenden Griffbügels vorgesehen sein. Durch dieses Dichtungselement können die erforderlichen Durchbrüche zur Durchführung des Griffbügels ins Innere des beweglichen Teils abgedichtet werden. Da der Griffbügel selbst feststehend am beweglichen Teil angeordnet sein kann, kann eine besonders dichte Ausgestaltung des Türgriffsystems erhalten werden, die besonders witterungsbeständig ist. Ebenfalls ist es denkbar, dass auch an der Innenseite ein Dichtungselement zur Abdichtung der Halterung des Griffbügels vorgesehen ist. Außerdem schützen die vorgeschlagenen Dichtungselemente auch die Außen- oder Innenseite des beweglichen Teils vor Beschädigungen durch die Befestigung des Griffbügels selbst.
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Um den Komfort des erfindungsgemäßen Türgriffs zu verbessern, kann es vorgesehen sein, dass sowohl eine elektrische Betätigung als auch eine mechanische Betätigung des Schlosses für das bewegliche Teil realisierbar ist. Hierbei ist es denkbar, dass in einem Normalfall, gemeint ist bei der üblichen Betätigung des Türgriffsystems, bei dem die Fahrzeugelektronik vollständig funktioniert, eine elektrische Betätigung des Schlosses vorgesehen ist. Damit muss keine mechanische Kraft durch die Betätigung des Griffhebels auf das Schloss übertragen werden. Vielmehr wird das Schloss im Normalfall elektrisch angesteuert, um den Öffnungs- oder Schließvorgang vorzunehmen.
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In einem Notfall, in dem z. B. eine Elektrik des Fahrzeugs versagt oder ein Stromausfall vorliegt, kann eine mechanische Betätigung des Schlosses vorgesehen sein. Sowohl die elektrische Betätigung im Normalfall als auch die mechanische Betätigung des Schlosses im Notfall können beide bei dem Erfindungsgegenstand vorgesehen sein. So ist es denkbar, dass durch eine Betätigung des Griffhebels eine elektrische Betätigung und/oder eine mechanische Betätigung des Schlosses möglich ist. Im Normalfall kann dabei ausschließlich eine elektrische Betätigung des Schlosses erfolgen. Im Notfall hingegen, in dem eine Elektrik versagt, kann eine ausschließliche mechanische Betätigung des Schlosses erfolgen. Vorzugsweise ist das Schloss für das bewegliche Teil vom Fahrzeug als elektromechanisches Schloss vorgesehen, was sowohl eine rein elektrische Betätigung sowie eine mechanische Betätigung zulässt.
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Des Weiteren ist es erfindungsgemäß denkbar, dass der Griffhebel zusätzlich zu einer Ruhestellung 0 zumindest zwei unterschiedliche Betätigungsstellungen I, II aufweist. Hierbei kann der Griffhebel von der Ruhestellung 0 in die Betätigungsstellung II ausschließlich über die Betätigungsstellung I gelangen. Somit kann es vorgesehen sein, dass der Griffhebel nur in die Betätigungsstellung II bewegbar ist, wenn er zuvor die Betätigungsstellung I erreicht hatte. Ferner kann durch die Betätigungsstellung I eine elektrische Betätigung des Schlosses, und zwar insbesondere ausschließlich hierdurch, erfolgen. Durch die Betätigungsstellung II kann dann eine mechanische Betätigung des Schlosses erreicht werden, wobei im Normalfall die Betätigungsstellung I bereits eine elektrische Betätigung des Schlosses bewirkt haben kann. Somit folgt bei dem erfindungsgemäßen Türgriffsystem zunächst erst eine elektrische Betätigung des Schlosses und dann, wenn diese ggf. nicht erfolgreich ist, eine mechanische Betätigung des Schlosses. Wobei hierbei der Griffhebel nur weiter bei seiner Betätigung durchgedrückt werden muss, um von seiner Betätigungsstellung I in seine Betätigungsstellung II zu gelangen. Durch diese Funktionsweise kann ein deutlicher Komfortgewinn des erfindungsgemäßen Türgriffsystems erzielt werden, da eben eine einfache und leichte Betätigung des Griffhebels ausreicht, um diesen in die Betätigungsstellung I zu verfahren. Hierdurch erfolgt bereits eine elektrische Auslösung des elektromechanischen Schlosses, so dass sich das Schloss öffnet und das bewegliche Teil durch einen Zug an dem Griffbügel oder -hebel dazu führt, das bewegliche Teil in seine Auf-Stellung zu bewegen.
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Des Weiteren ist es optional möglich, dass der Griffbügel einen Aufnahmebereich für den Griffhebel aufweist. Hierbei kann der Griffhebel in einer Ruhestellung 0 an zumindest einem Anschlag am Griffbügel anliegend und bei einer Betätigung in den Griffbügel hineindrückbar sein, um somit in den weiteren Aufnahmebereich zu einer seiner Betätigungsstellungen I, II zu gelangen. Vorzugsweise ist zumindest ein Endanschlag am Griffbügel zur Begrenzung einer maximalen Bewegung eines Griffhebels vorgesehen, so dass der Griffbügel durch diesen Endanschlag bis zu einer vordefinierten Tiefe in den Griffbügel bzw. den Aufnahmebereich eintauchen kann. Damit der Griffhebel nach seiner Betätigung automatisch wieder in seine Ruhestellung 0 überführt werden kann, ist es zweckmäßig, wenn dieser durch ein Federelement derart kräftemäßig belastet ist, dass das Federelement den Griffhebel in die Ruhestellung drückt. Zu diesem Zweck ist auch der Anschlag am Griffbügel von Vorteil, da der Griffhebel dann in einer stationären Ruhestellung 0 sicher gehalten werden kann.
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Damit der Griffhebel beweglich zum Griffbügel ausgestaltet ist, ist es denkbar, dass dieser drehbar um eine Drehachse, schwenkbar auf einer Schwenkbahn oder linear verschiebbar auf zumindest einer Linearführung am Griffbügel gelagert ist. Auch ist es von Vorteil, wenn der Griffhebel eine Längserstreckung und zwei Enden aufweist, und eine Drehung oder eine Schwenkbahn an einem Ende des Griffhebels und einen Mitnehmer für ein mechanisches Verbindungselement am anderen Ende vorgesehen ist. Ebenfalls ist es denkbar, dass der Griffhebel quasi in Form eines Griffknopfes fungiert und quasi nur in den Griffhebel ohne Schwenkbewegung hineindrückbar ist, wobei es denkbar ist, dass er auch von seiner Ruhestellung 0 seine beiden Betätigungsstellungen I, II einnehmen kann.
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Zur Verbesserung des Komforts der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann zumindest eine erste Betätigungsstellung I des Griffhebels durch einen ersten Sensor messtechnisch erfassbar sein, wodurch ein Signal vom ersten Sensor eine elektrische Betätigung des Schlosses auslösbar ist. Dieses Signal vom ersten Sensor kann dabei bewirken, dass das elektrische Schloss sich automatisch öffnet, um das bewegbare Teil aufziehen zu können. Zweckmäßigerweise ist der erste Sensor zumindest als Taster, Schalter, optischer, magnetischer, kapazitiver oder induktiver Sensor oder als Hall-Sensor ausgebildet. Gerade ein Sensor mit Mechanik, wie z. B. ein Taster oder Schalter, ist besonders kostengünstig einsetzbar und liefert eine taktile Rückmeldung bei einer Betätigung des Griffhebels an seinen Bediener. Rein kontaktlose oder elektrische Sensoren, wie z. B. magnetischer oder kapazitiver oder induktiver Sensor sowie ein Hall-Sensor, weisen den Vorteil auf, dass sie mehr oder weniger verschleißfrei sind und nicht direkt mechanisch mit dem Griffhebel zusammenwirken müssen. Somit sind derartige Sensoren besonders zuverlässig einsetzbar.
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Damit das erfindungsgemäße Türgriffsystem sowohl eine elektrische als auch eine mechanische Betätigung des Türschlosses ermöglicht, kann es vorgesehen sein, dass am Griffhebel, insbesondere endseitig, ein Mitnehmer für ein mechanisches Verbindungselement vorhanden ist. Dabei kann vorzugsweise ein Freilauf, insbesondere zwischen Mitnehmer und mechanischem Verbindungselement, vorgesehen sein, wodurch der Griffhebel zunächst aus seiner Ruhestellung 0 in die erste Betätigungsstellung I überführbar ist, wobei eine mechanische Übertragung der Bewegung des Griffhebels auf das Verbindungselement bzw. weiter auf das Schloss vermeidbar ist. Hierdurch kann erreicht werden, dass eine mechanische Übertragung der Bewegung des Griffhebels erst nach der ersten Betätigungsstellung I des Griffhebels auf das Verbindungselement stattfindet, um dann eine mechanische Betätigung des Schlosses zu erreichen. Zumindest kann eine technisch besonders elegante Lösung erzielt werden, dass zunächst eine elektrische und dann eine mechanische Betätigung des Schlosses durch das erfindungsgemäße Türgriffsystem realisierbar ist.
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Ebenfalls ist es vorstellbar, dass am Griffhebel zumindest ein Auslösemittel für einen ersten Sensor vorhanden ist, das mit dem Sensor, insbesondere in Form eines Tasters oder Schalters, messtechnisch zusammenwirkt. Dabei kann das Auslösemittel zur mechanischen Betätigung des ersten Sensors dienen, wobei der erste Sensor ein Signal liefert, wenn der Griffhebel von seiner Ruhestellung 0 in seiner erste Betätigungsstellung I überführt wird, wobei im Normalfall das elektromechanische Schloss durch dieses Signal vom ersten Sensor angesteuert wird, um das Schloss elektrisch zu öffnen. Zweckmäßigerweise kann am Griffhebel zumindest ein Auslösemittel für den ersten Sensor vorhanden sein, wobei insbesondere das Auslösemittel und der erste Sensor auf einer Ebene angeordnet sein können. Damit ist eine einfache mechanische Betätigung durch das vorhandene Auslösemittel am Griffhebel mit dem ersten Sensor realisierbar. Zweckmäßigerweise kann ein Grundkörper des Griffhebels in einer versetzten Ebene zum ersten Sensor angeordnet sein, so dass der Grundkörper des Griffhebels quasi höhenversetzt am ersten Sensor vorbei bewegbar ist. Durch diese konkrete Anordnung lässt sich einerseits eine besonders einfache Konstruktion des Türgriffsystems realisieren und andererseits auch eine besonders kompakte Bauform.
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Um eine besonders elegante und zuverlässige Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu erzielen, kann der Mitnehmer (vom Griffhebel) eine, insbesondere U-förmige oder bogenförmige, Aufnahme für das Verbindungselement aufweisen. Hierbei kann ein Freilauf durch ein Spiel in der Aufnahme zwischen dem Mitnehmer und Verbindungselement vorhanden sein, wodurch die zweistufige Betätigung des Griffhebels mit seinen zwei Betätigungsstellungen I, II erzielbar ist. Ferner kann das Verbindungselement bis in den Griffbügel geführt sein, so dass eine direkte Anbindung zwischen dem mechanischen Verbindungselement und dem Griffbügel erreichbar ist. Um dabei das erfindungsgemäße Türgriffsystem besonders aufbruchsicher auszugestalten, kann das Verbindungselement im Bereich des Türgriffsystems durch einen massiven Führungskanal am Griffbügel durch in das Innere des beweglichen Teils geführt werden. Dieser Führungskanal blockt einen mechanischen Angriff vom Außenbereich auf das mechanische Verbindungselement. Zweckmäßigerweise ist dieser Führungskanal aus Metall ausgestaltet, um über eine ausreichende Stabilität zu verfügen.
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Auch ist es im Rahmen der Erfindung denkbar, dass der Griffhebel an zumindest einem Ende durch ein Verlängerungselement verlängerbar ist, wobei dann das Verlängerungselement mit dem Verbindungselement mechanisch zusammenwirkt. Damit wirkt das Verbindungselement nicht direkt mit dem Griffhebel, sondern über das Verlängerungselement mit dem Griffhebel zusammen. Hierbei kann das Verlängerungselement durch den Griffbügel ins Innere des beweglichen Teils führbar sein, wodurch eine leichte Montage des erfindungsgemäßen Türgriffsystems an dem beweglichen Teil realisierbar ist. Zweckmäßigerweise weist in diesem Fall der Mitnehmer, eine, insbesondere U-förmige oder bogenförmige, Aufnahme für das Verbindungselement auf und ist am Verlängerungselement, insbesondere am abgewandten Ende am Griffhebel angeordnet. Auch das Verlängerungselement kann in dem zuvor erwähnten Führungskanal sicher geführt werden, um somit äußere mechanische Angriffe zu blocken. Trotzdem erleichtert sich die Anbindung des Verbindungselements an den Griffhebel, der zuvor komplett am beweglichen Teil vormontiert werden kann.
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Um auch das erfindungsgemäße Türgriffsystem zur Ansteuerung einer Zentralverriegelung nutzen zu können, kann zumindest ein Annäherungssensor (als zweiter Sensor), insbesondere in Form eines kapazitiven, optischen oder Ultraschall-Sensors bei einem Türgriffsystem vorhanden sein, wodurch die Annäherung einer Person an die Vorrichtung detektiert werden kann. Hierzu ist es vorstellbar, dass der Annäherungssensor im bzw. am Griffbügel oder Griffträger angeordnet werden kann. Zweckmäßigerweise ist der Annäherungssensor geschützt vor äußeren Umwelteinflüssen am Türgriffsystem angeordnet. Um eine möglichst frühe Detektion des Annäherungssensors zu ermöglichen, ist die vorzugsweise in oder am Griffbügel oder sogar im Griffhebel anordbar. Auch sei erwähnt, dass anstelle eines Annäherungssensors auch zwei Annäherungssensoren denkbar sind, die die gleiche oder zwei unterschiedliche Richtungen des Türgriffsystems auf eine Annäherung überwachen. Hierdurch kann eine weitere Funktionalität bei dem erfindungsgemäßen Türgriffsystem realisiert werden.
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Auch ist es denkbar, dass zumindest eine Antenneneinheit für einen Datenaustausch mit einem externen Gerät, vorzugsweise einem ID-Geber oder einem Mobiltelefon, vorgesehen ist. Um auch hier einen möglichst fehlerfreien Datenaustausch zu ermöglichen, kann es vorgesehen sein, dass die Antenneneinheit im bzw. am Griffbügel oder Griffträger angeordnet ist. Um einen Datenaustausch über verschiedene Funksysteme und -frequenzen zu ermöglichen, können auch mehrere Antenneneinheiten bei dem erfindungsgemäßen Türgriffsystem vorgesehen sein. So kann z. B. eine LF- oder HF-Antenneneinheit für die Kommunikation mit dem ID-Geber oder dem Mobilfunktelefon vorhanden sein. Um z. B. weitere Funktionen zu nutzen, kann zusätzlich eine Bluetooth- oder NFC-Datenschnittstelle vorhanden sein, die über eine weitere Antenneneinheit am Türgriffsystem realisierbar ist.
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Um bei einem möglichen Ausfall der Zentralverriegelung trotzdem einen Zugang über das bewegliche Teil zum Fahrzeug zu ermöglichen, kann ein mechanischer Schließzylinder am Türgriffsystem angeordnet sein, der insbesondere am Griffbügel eingebettet und gehalten ist. Zu diesem Zweck kann ein Schlüsselkanal (Sicherheitskanal) am Griffbügel vorgesehen sein, durch den ein Schlüssel für den mechanischen Schließzylinder durchgeführt werden muss, um ihn in den Schließzylinder einführen zu können. Hierdurch sind weitere mechanische Manipulationen des Schließzylinders erschwert. Damit der Schließzylinder optisch unauffällig ist und auch einen wohlgefälligen Eindruck vermittelt, kann der Schließzylinder durch eine Verschlusskappe abgedeckt sein. Diese Kappe kann auch gleichzeitig den Schlüsselkanal vor dem Schließzylinder verschließen.
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Um ein besonders komfortables Sicherheitssystem bei einem Fahrzeug zu erhalten, kann das erfindungsgemäße Türgriffsystem mit zumindest einem Schließsensor (z.B. dritter Sensor), insbesondere einem kapazitiven, induktiven oder optischen Sensor, Taster oder Ultraschall-Sensor für ein Schließsignal ausgestaltet sein. Dieser Schließsensor kann somit zur Erzeugung eines Keyless-Go-Signals für die Zentralverriegelung benutzt werden. Damit ist es möglich, dass das Fahrzeug auch ohne Schlüssel verriegelbar ist, da über das entsprechende Schließsignal von dem zusätzlichen Schließsensor des erfindungsgemäßen Türgriffsystems erzeugt werden kann.
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Um die Sicherheit des erfindungsgemäßen Türgriffsystems weiter zu erhöhen, kann zumindest eine Lichtquelle für eine Vorfeldbeleuchtung vorhanden sein. Hierbei kann die Lichtquelle im bzw. am Griffbügel oder Griffträger anordbar sein. Um dabei den Energieverbrauch besonders gering zu halten und trotzdem eine hohe Lichtausbeute zu erzielen, ist es vorteilhaft, wenn die Lichtquelle als LED oder OLED, insbesondere mit einer weißen Farbe, ausgestaltet ist. Durch die zusätzliche Lichtquelle im Türgriffsystem kann bei Dunkelheit einer annähernden Person ans Fahrzeug der Weg hierzu ausgeleuchtet werden. Zusätzlich kann ein Lichtsensor dazu benutzt werden, dass die Lichtquelle nur bei Dunkelheit eingeschaltet wird, wodurch weiter der Energieverbrauch für die Lichtquelle gesenkt werden kann.
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Sofern das erfindungsgemäße Türgriffsystem über zusätzliche elektrische Bauteile verfügt, um den Komfort zu erhöhen, kann zumindest eine Steuereinheit für diese elektrischen Bauteile (darunter fallen die Sensoren, die Antenneneinheiten sowie Lichtquellen, Mikrochips) vorgesehen sein, um das Türgriffsystem mit einer gewissen Logik zu versehen. Vorzugsweise ist diese Steuereinheit am oder im Griffbügel oder Griffträger anordbar und dient zur Ansteuerung und Betätigung der elektrischen Bauteile. Zweckmäßigerweise ist zumindest ein Sensor, eine Antenneneinheit, eine Lichtquelle oder ein Mikrochip auf einer Leiterplatte für die Steuereinheit angeordnet, wobei die Leiterplatte nicht unbedingt starr und eben, sondern auch flexibel und bogenförmig ausgestaltet sein kann, um diese somit besser der Bauform des Griffbügels anzupassen.
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Ebenfalls ist die vorliegende Erfindung auch auf ein Betätigungsverfahren gemäß dem unabhängigen Verfahrensanspruch gerichtet. Hierbei ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Griffhebel bei einer eingeleiteten Bewegung zunächst ein elektrisches Signal an das elektromechanische Schloss zum Öffnen liefert und bei einer darauf weiterführenden Bewegung eine mechanische Betätigung des elektromechanischen Schlosses zum Öffnen erfolgt. Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht somit einen hohen Bedienkomfort des erfindungsgemäßen Türgriffsystems, wobei gleichzeitig eine erhöhte Sicherheit, sowohl was die Unfallsicherheit mit Passanten angeht, als auch die Crash-Sicherheit bei einem Fahrzeugunfall angeht, erhöht ist. So lässt sich das vorhandene Türgriffsystem auch im Notfall rein mechanisch betätigen, wenn die Elektrik im Türgriffsystem ausfallen sollte.
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Ferner kann es bei dem Verfahren vorgesehen sein, dass der Griffhebel in seiner Ruhestellung 0 durch eine Betätigung in eine erste Betätigungsstellung I in welcher ein elektrisches Signal ans elektromechanische Schloss übermittelt wird, bewegt wird. Anschließend ist es denkbar, dass durch eine fortgesetzte Betätigung (gemeint ist aus der ersten Betätigungsstellung I in eine zweite Betätigungsstellung II), in der eine mechanische Betätigung des Schlosses durch den Griffhebel erfolgt, überführt wird. Hierdurch lässt sich ein hoher Komfort im Normalfall für einen Bediener realisieren, wobei bei einem Unfall oder einem Ausfall der Elektrik trotzdem eine erhöhte Sicherheit gegeben ist, da eine rein mechanische Betätigung des Schlosses durchführbar ist. Vorteilhafterweise kann das erfindungsgemäße Betätigungsverfahren mit dem erfindungsgemäßen Türgriffsystem, insbesondere nach den Vorrichtungsansprüchen, durchgeführt werden.
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Erfindungsgemäß können die Merkmale der Beschreibung und der Ansprüche sowie der erfindungsgemäßen Vorrichtung und des erfindungsgemäßen Verfahrens sowohl einzeln für sich als auch in verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein. Weitere, die Erfindung verbessernde Maßnahmen werden nachstehend gemeinsam mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt. Es zeigen:
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1 eine schematische Querschnittsdarstellung des erfindungsgemäßen Türgriffsystems an einem beweglichen Teil in einer Ruhestellung,
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2 eine vergleichbare Querschnittsdarstellung aus 1 zu einer weiteren Variante des erfindungsgemäßen Türgriffsystems in einer ersten Betätigungsstellung,
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3 ein Ausschnitt eines vergleichbaren Querschnitts durch eine weitere Variante eines erfindungsgemäßen Türgriffsystems, mit einem Verlängerungsmittel zwischen Griffhebel und Verbindungselement für ein Schloss des beweglichen Teils,
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4 ein Kraft-Weg-Diagramm für den Betätigungsweg des Griffhebels von seiner Ruhestellung in seine zweite Betätigungsstellung und
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5 ein Fahrzeug mit dem erfindungsgemäßen Türgriffsystem.
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In den Figuren werden für funktionsgleiche technische Merkmale auch für unterschiedliche Ausführungsbeispiele die identischen Bezugszeichen verwendet.
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In der 1 ist ein schematischer Querschnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Türgriffsystems 10 dargestellt. Dabei ist ein Griffbügel 15 über Befestigungsmittel, im vorliegenden Fall in Form von zwei Schrauben, an einem beweglichen Teil 101 eines Fahrzeugs 100 feststehend befestigt. Damit jedoch keine Feuchtigkeit oder äußere Umwelteinflüsse ins Innere des beweglichen Teils 101, welches im vorliegenden Fall als Tür ausgestaltet ist, dringen kann, ist ein Dichtungselement 13 zwischen einer Außenseite 101.1 des beweglichen Teils 101 und dem befestigten Griffbügel 15 vorgesehen. Die bereits erwähnten Befestigungsmittel 12 werden von einer Innenseite 101.2 des beweglichen Teils 101 mit dem Griffbügel 15 zur Befestigung des Griffbügels 15 verbunden bzw. verschraubt. Der Griffbügel 15 dient dazu, das bewegliche Teil 101 manuell zu bewegen, wozu auch im beweglichen Teil 101 eine Griffmulde 101.3 vorgesehen ist, um besser hinter den Griffbügel 15 greifen zu können. Des Weiteren dient der Griffbügel 15 auch zur Befestigung eines mechanischen Schließzylinders 14, durch den ein Sicherheitssystem des Fahrzeugs 100, insbesondere eine Zentralverriegelung, mechanisch entriegelt bzw. verriegelt werden kann. Da der Schließzylinder für einen Notfall dient, ist er mit einer Kappe 26 verdeckt. Diese Kappe verschließt gleichzeitig einen Schlüsselkanal 25 vom Griffbügel 15 vor dem Schließzylinder 14. Der Schlüsselkanal 25 dient als Sicherheitskanal für den Schließzylinder 14, damit mechanische Manipulationen deutlich erschwert werden. Wie anhand der 5 zu erkennen ist, wird das bewegliche Teil 101 über ein elektromechanisches Schloss 102 geschlossen oder geöffnet. Die Betätigung des elektromechanischen Schlosses 102 erfolgt bei dem erfindungsgemäßen Türgriffsystem über einen Griffhebel 16, der in der 1 gut erkennbar ist. Dieser Griffhebel 16 ist im vorliegenden Fall drehbar um eine Drehachse 15.4 im Griffbügel 15 gelagert. In der 1 befindet sich der Griffhebel 16 in seiner Ruhestellung 0, wobei er hier an die beiden Anschläge 15.2 vom Griffbügel 15 mit seinem Griffkörper anschlägt. Durch eine Betätigung des Griffhebels 16 kann dieser vorzugsweise eine erste Betätigungsstellung I, in der eine elektrische Betätigung des elektromechanischen Schlosses 102 stattfindet, erfolgen und einer zweiten Betätigungsstellung II kann eine rein mechanische Betätigung des elektromechanischen Schlosses 102 erfolgen.
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Wie in den 1 und 2 gut zu erkennen ist, weist der Griffhebel eine Längserstreckung 17, wobei der Griffhebel 16 über ein erstes Ende 16.1, an dem auch die Drehachse 15.4 vorgesehen ist, und ein zweites Ende 16.2, an dem ein Mitnehmer 16.3 für ein Verbindungselement 19 vorgesehen ist, auf. Somit dient ein und dasselbe Griffelement 16 einerseits zur rein elektrischen Betätigung E des elektromechanischen Schlosses 102 und kann gleichzeitig in einem Notfall, bei dem die Fahrzeugelektrik oder der Strom ausfällt, zur rein mechanischen Betätigung M des elektromechanischen Schlosses 102 dienen.
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Um eine elektrische Betätigung E durch den Griffhebel 16 zu erzeugen, ist am Grundkörper 16.9 vom Griffhebel 16 ein Auslösemittel 16.8 vorgesehen, welches bolzenartig aus dem Grundkörper 16.9 herausragt. Durch dieses Auslösemittel 16.8 kann ein über oder unter dem Grundkörper 16.9 liegender erster Sensor 20 vom Griffhebel 16 mechanisch betätigt werden. Zu diesem Zweck kann der erste Sensor 20 als Taster oder Schalter ausgestaltet sein. Auch ist es denkbar, dass der erste Sensor 20 als kapazitiver, induktiver oder optischer, magnetischer oder Hall-Sensor ausgestaltet ist. In diesem Fall kann eine kontaktlose Erfassung der Position des Griffhebels 16 bzw. des Auslösemittels 16.8 erfolgen. Eine Betätigung des Griffhebels 16 bewirkt nun, dass der Grundkörper (auch genannt Griffkörper) leicht in einem Aufnahmebereich 15.1 vom Griffbügel 15 eintaucht, wodurch eine Verschiebung auch vom Auslösemittel 16.8 stattfindet, die durch den ersten Sensor 20 messtechnisch erfassbar ist. In der 1 drückt das Auslösemittel 16.8 eine Schaltfahne 20.2 eines Tasters 20.1 in seine Aus-Stellung. Hierbei befindet sich der Griffhebel 16 in seiner Ruhestellung 0. Der entsprechende erste Sensor, der als Taster 20.1 ausgestaltet ist, liefert dabei kein Signal an das elektromechanische Schloss 102.
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In der 2 ist der Griffhebel 16 leicht betätigt worden, so dass er sich in seiner ersten Betätigungsstellung I befindet. Hierbei hat sich auch das Auslösemittel 16.8 durch die Bewegung des Griffhebels 16, da er an diesem angeordnet ist, verschoben. Folglich wird auch die Schaltfahne 20.2, die derart vorgespannt ist, dass sie sich in Richtung des Gehäuses vom Taster 20.1 bewegt, der Bewegung des Auslösemittels 16.8 folgend, da dieses nicht mehr sperrend im Wege steht. Hierdurch drückt die Schaltfahne 20.2 auf den Taster 20.1, so dass ein elektrisches Schaltsignal für das elektromechanische Schloss 102 in der ersten Betätigungsstellung I erzeugt wird. Durch dieses Signal öffnet sich das Schloss 102, so dass das bewegliche Teil 101 frei bewegbar ist. In der 2 ist der Griffbügel 15 in seiner ersten Betätigungsstellung I dargestellt. Die beiden strichpunktierten Kreise, die das Auslösemittel 16.8 darstellen, stellen einerseits die Ruhestellung 0 (s. 1) sowie die zweite Betätigungsstellung II vom Griffhebel 16 dar.
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Wie weiter aus der 2 gut ersichtlich ist, wandert durch die Bewegung des Griffhebels 16 von der Ruhestellung 0 in die Betätigungsstellung I ein Mitnahmenippel 19.1 vom Verbindungselement 19 in dem Mitnehmer 16.3 vom Griffhebel 16, wobei er seinen Freilauf 16.5 überwindet. Jede weitere Betätigung des Griffhebels 16 führt nunmehr in 2 zu einer Kraftübertragung vom Griffhebel 16 auf das Verbindungselement 19 und somit auch auf das elektromechanische Schloss 102, welches durch das Verbindungselement 19 mit dem Türgriffsystem 10 verbunden ist. Der erwähnte Freilauf 16.5 im Mitnehmer 16.3 für das Verbindungselement 19 sorgt dafür, dass gerade eine Bewegung des Griffhebels 16 zwischen der Ruhestellung 0 und der ersten Betätigungsstellung I nicht auf das Verbindungselement 19 übertragen wird.
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Optional ist in der 2 auch dargestellt, dass sich der Griffhebel 16 nicht nur auf einer Kreisbahn um die Drehachse 15.4 drehen kann, sondern auch um eine Schwenkbahn oder eine Linearführung 15.6. In einem derartigen Fall kann der Griffhebel 16 auch als Griffknopf ausgestaltet sein, der ebenfalls in den Aufnahmebereich 15.1 vom Griffbügel 15 eintaucht, wenn er durch eine Person betätigt wird. Des Weiteren ist bei dem Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Türgriffsystems 10 auch optional dargestellt, dass der erste Sensor 20, der rein optional vorsehbar ist, als kontaktloser Sensor 20 ausgestaltet ist und die Position des Griffhebels 16, insbesondere des zweiten Endes 16.2 oder des Mitnehmers 16.3 messtechnisch erfasst.
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Zusätzlich zu dem ersten Sensor 20 kann noch ein zweiter Sensor 21 oder dritter Sensor 28 sowie weitere Sensoren bei dem erfindungsgemäßen Türgriffsystem 10 vorgesehen sein, die z. B. als Schließsensoren für eine Keyless-Go-Funktion oder eine Annäherungserkennung dienen können. Ebenfalls kann bei dem erfindungsgemäßen Türgriffsystem auch zumindest eine Antenneneinheit 22 vorgesehen sein, die bei den Ausführungsbeispielen aus der 1 und 2 im Griffbügel 15 zur Außenseite 101.1 des Fahrzeugs zeigt, um einen Datenaustausch mit einem ID-Geber 103 und 104 (s. 5) zu ermöglichen. Gerade der Annäherungssensor kann dabei als kapazitiver Sensor oder induktiver Sensor ausgestaltet sein, der eine kontaktlose Erfassung einer Annäherung ermöglicht. Um die Sensoren 20, 21, 28 sowie weitere elektronische Bauteile ansteuern zu können, kann eine Steuereinheit 23 vorgesehen sein, wobei bei den Ausführungsbeispielen aus den 1 und 2 die Antenneneinheit 22 in der Steuereinheit 23 integriert ist. Zusätzlich kann auch der zweite Sensor 21 auf einer Leiterplatte von der Steuereinheit 23 angeordnet sein. Die gesamte Steuereinheit 23 kann über einen Stecker mit der Kraftfahrzeugelektronik verbunden werden.
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In der 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Türgriffsystems 10 dargestellt. Im Unterschied zu den Ausführungsbeispielen aus den 1 und 2 ist hierbei das Verbindungselement 19 nicht direkt mit dem Griffhebel 16 verbunden, sondern ein Verlängerungsmittel 16.6 ist zwischen dem Griffhebel 16 und dem Verbindungselement 19 zwischengeschaltet. Durch diese Ausgestaltung der Erfindung ist eine einfache Montage des Türgriffsystems 10 am Fahrzeug 100 möglich. Wie in 3 zu erkennen ist, kann der bereits erwähnte Mitnehmer 16.3 dann an einem abgewandten Ende vom Griffhebel 16 am Verlängerungsmittel 16.6 angeordnet sein, um in seiner Aufnahme 16.4 einen Nippel 19.1 vom Verbindungselement 19 aufzunehmen. Der Mitnehmer 16.3 kann wiederum genauso wie in den Ausführungsbeispielen aus 1 und 2 ausgestaltet sein und hierzu eine U-förmige oder bogenförmige Aufnahme aufweisen, wobei ein entsprechender Freilauf 16.5, der ein Spiel für das Verbindungselement 19 darstellt, vorhanden sein sollte. Um ebenfalls einen ersten Sensor 20 mechanisch betätigen zu können, kann an dem Verlängerungsmittel 16.6 vorzugsweise am gleichen Ende vom Mitnehmer 16.3, ein Auslösemittel 16.8 als Vorsprung angeordnet sein, der mit dem ersten Sensor 20 rein mechanisch zusammenwirken kann. In 3 befindet sich der Griffhebel 16 in seiner Ruhestellung 0, in der er an die entsprechenden Anschläge 15.2 vom Griffbügel 15 anschlägt. Anstelle eines rein mechanischen Sensors 20 kann auch hier wieder ein kontaktfreier Sensor 20 oder ein optionaler dritter Sensor 28 zu dem ersten Sensor 20 vorgesehen sein. Ferner ist in 3 auch erkennbar, dass der Griffbügel 15 über einen Griffträger 11 am beweglichen Teil 101 an seiner Innenseite 101.2 befestigbar ist. Zusätzlich weist das Türgriffsystem 10 aus 3 auch eine Lichtquelle 29 für eine Vorfeldbeleuchtung auf, die bei allen Varianten der Erfindung, genauso wie die Crash-Sperre und das Massenausgleichsgewicht, vorgesehen werden kann. Die bereits erwähnte Lichtquelle 29 für die Vorfeldbeleuchtung kann über einen Lichtsensor und einen Näherungssensor angesteuert werden, wobei eine entsprechende Steuereinheit 23 über einen Mikrochip zur Ansteuerung verfügt.
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Das Verlängerungsmittel 16.6 ist mit dem Griffhebel 16 über eine spaltförmige Verbindung 16.7 verbunden bzw. daran befestigt. Im vorliegenden Fall sollte diese Verbindung möglichst spielfrei ausgestaltet sein. Um die Sicherheit für die Durchführung des Verbindungselements 19 aus den 1 und 2 bzw. des Verlängerungsmittels 16.6 aus der 3 zu erhöhen, kann vorzugsweise ein Führungskanal 15.7 am Griffbügel 15 oder einem Träger 11 vorgesehen sein.
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In 4 ist ein Kraft-Weg-Diagramm für die Betätigung des Griffhebels 16 gezeigt. Dabei wird zunächst eine geringe Kraft benötigt, um den Griffhebel 16 von seiner Ruhestellung 0 in seine erste Betätigungsstellung I zu überführen, wodurch das elektrische Schaltsignal für das elektromechanische Schloss 102 erzeugt wird, der entsprechende Schaltpunkt ist als Raute auf dem Kraft-Weg-Diagramm dargestellt. Nachdem jedoch der Freilauf 16.5 überwunden ist, und der Griffhebel 16 von seiner ersten Betätigungsstellung I in seine Betätigungsstellung II überführt wird, erhöht sich die Kraft, da nunmehr der Griffhebel 16 bei seiner Betätigung auch eine Zugkraft auf das Verbindungselement 19 ausüben muss. Bis der Griffhebel 16 seinen Endanschlag 15.3 erreicht, kann der Griffhebel 16 an dem Verbindungselement 19 ziehen. Danach folgt keine Bewegung mehr vom Griffteil 16.
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In der letzten 5 ist ein Fahrzeug mit dem erfindungsgemäßen Türgriffsystem 10 an dem beweglichen Teil 101, insbesondere einer Tür, dargestellt. Ebenfalls ist an dem beweglichen Teil 101 das elektromechanische Schloss 102 angedeutet. Das vorliegende Fahrzeug 100 kann darüber hinaus über ein Sicherheitssystem, insbesondere eine Zentralverriegelung, verfügen, die durch einen ID-Geber 103 oder ein Mobilfunktelefon 104 ansteuerbar ist, wobei die entsprechenden Sensoren oder Antenneneinheiten zu einem Datenaustausch in dem erfindungsgemäßen Türgriffsystem 10, insbesondere dem Griffbügel 15, angeordnet sein können.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Türgriffsystem
- 11
- Griffträger
- 12
- Befestigungsmittel, wie Schrauben oder Nieten
- 13
- Dichtungselement
- 14
- Schließzylinder
- 15
- Griffbügel
- 15.1
- Aufnahmebereich
- 15.2
- Anschlag für Ruhestellung
- 15.3
- Endanschlag für maximale Betätigungsstellung
- 15.4
- Drehachse für 16
- 15.5
- Schwenkbahn für 16
- 15.6
- Linearführung für 16
- 15.7
- Führungskanal
- 16
- Griffhebel
- 16.1
- erstes Ende
- 16.2
- zweites Ende
- 16.3
- Mitnehmer für 19
- 16.4
- Aufnahme, insbesondere U-/oder bogenförmig
- 16.5
- Freilauf
- 16.6
- Verlängerungsmittel
- 16.7
- spaltförmige Verbindung
- 16.8
- Auslösemittel
- 16.9
- Grundkörper
- 17
- Längserstreckung von 16
- 18
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- 19
- Verbindungselement
- 19.1
- Nippel für Mitnahme
- 20
- erster Sensor
- 20.1
- Taster
- 20.2
- Schaltfahne von 20.1
- 21
- zweiter Sensor, z.B. Schließsensor
- 22
- Antenneneinheit
- 23
- Steuereinheit
- 24
- Federelement für 16
- 25
- Schlüsselkanal
- 26
- Kappe
- 27
-
- 28
- Dritter Sensor, z.B. Annäherungssensor
- 29
- Lichtquelle
- 100
- Fahrzeug
- 101
- bewegliches Teil, wie Tür oder Klappe oder dergleichen
- 101.1
- Außenseite
- 101.2
- Innenseite
- 101.3
- Griffmulde
- 102
- elektromechanisches Schloss
- 103
- ID-Geber
- 104
- Mobilfunktelefon
- E
- elektrische Betätigung
- M
- mechanische Betätigung
- 0
- Ruhestellung von 16
- I
- erste Betätigungsstellung von 16
- II
- zweite Betätigungsstellung von 16
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10306361 B4 [0002]
- DE 10048917 A1 [0002]