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DE102019007216B4 - Türgriffanordnung sowie Verfahren zur Zulässigkeitsprüfung der Bediengeschwindigkeit eines Griffkörpers der Türgriffanordnung - Google Patents

Türgriffanordnung sowie Verfahren zur Zulässigkeitsprüfung der Bediengeschwindigkeit eines Griffkörpers der Türgriffanordnung

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DE102019007216B4
DE102019007216B4 DE102019007216.2A DE102019007216A DE102019007216B4 DE 102019007216 B4 DE102019007216 B4 DE 102019007216B4 DE 102019007216 A DE102019007216 A DE 102019007216A DE 102019007216 B4 DE102019007216 B4 DE 102019007216B4
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DE
Germany
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handle body
control device
sensor device
operating speed
stroke
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DE102019007216.2A
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English (en)
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Inventor
Tobias Konrad
Martin Lindmayer
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Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Mercedes Benz Group AG
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Publication date
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Priority to US17/769,503 priority patent/US12203295B2/en
Priority to CN202080072632.2A priority patent/CN114555898B/zh
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    • E05B77/02Vehicle locks characterised by special functions or purposes for accident situations
    • E05B77/04Preventing unwanted lock actuation, e.g. unlatching, at the moment of collision
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05B85/10Handles
    • E05B85/14Handles pivoted about an axis parallel to the wing
    • E05B85/16Handles pivoted about an axis parallel to the wing a longitudinal grip part being pivoted at one end about an axis perpendicular to the longitudinal axis of the grip part

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Abstract

Türgriffanordnung (1) für ein bewegliches Bauteil (2) eines Fahrzeuges (3),
- mit einem Griffkörper (4), der zwischen einer Ruhestellung (5) und einer Betätigungsstellung (6) entlang eines Hubweges (7) bewegbar ist,
- mit einer Steuereinrichtung (13),
- mit einer ersten Sensoreinrichtung (8), die bei einer Bewegung des Griffkörpers (4) von der Ruhestellung (5) in die Betätigungsstellung (6) an einer ersten Auslöseposition (10) bezüglich des Hubweges (7) auslösbar ist,
- mit einer Schlosseinrichtung (14) zur Freigabe oder zur Verriegelung des beweglichen Bauteils (2) eines Fahrzeuges (3),
- wobei die Schlosseinrichtung (14) kommunizierend mit der Steuereinrichtung (13) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet,
- dass die Türgriffanordnung (1) eine zweite Sensoreinrichtung (9) aufweist, die bei einer Bewegung des Griffkörpers (4) von der Ruhestellung (5) in die Betätigungsstellung (6) an einer zweiten Auslöseposition (11) bezüglich des Hubweges (7) auslösbar ist,
- dass die erste Auslöseposition (10) und die zweite Auslöseposition (11) bezüglich des Hubweges (7) des Griffkörpers (4) um einen vordefinierten Hubwegabstand (12) versetzt sind,
- dass die erste Sensoreinrichtung (8) und die zweite Sensoreinrichtung (9) kommunizierend mit der Steuereinrichtung (13) verbunden sind, um Messsignale an die Steuereinrichtung (13) zu übermitteln,
- dass die Steuereinrichtung (13) zur Durchführung einer Zulässigkeitsprüfung der Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers (4) ausgebildet und/oder programmiert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Türgriffanordnung für ein bewegliches Bauteil eines Fahrzeuges gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zur Zulässigkeitsprüfung der Bediengeschwindigkeit eines Griffkörpers einer solchen Türgriffanordnung.
  • Eine gattungsgemäße Türgriffanordnung ist beispielsweise aus der DE 10 2006 043 351 A1 bekannt. Sie umfasst einen Griffkörper, der zwischen einer Ruhestellung und einer Betätigungsstellung entlang eines Hubweges bewegbar ist, eine Steuereinrichtung, eine Sensoreinrichtung, die bei einer Bewegung des Griffkörpers von der Ruhestellung in die Betätigungsstellung an einer Auslöseposition bezüglich des Hubweges auslösbar ist, und eine Schlosseinrichtung zur Freigabe oder zur Verriegelung eines beweglichen Bauteils eines Fahrzeuges, wobei die Schlosseinrichtung kommunizierend mit der Steuereinrichtung verbunden ist. Bei der bekannten Türgriffanordnung ist die Sensoreinrichtung zum Messen einer Betätigungsgeschwindigkeit des Griffkörpers konfiguriert und die Steuereinrichtung ist zum Betätigen eines Türantriebs in Abhängigkeit der Betätigungsgeschwindigkeit konfiguriert, derart, dass die Tür doppelt so schnell als im Normalfall geöffnet wird, wenn der Griffkörper doppelt so schnell als im Normalfall betätigt wird.
  • Aus der WO 2004/ 063 505 A1 ist eine Türgriffanordnung bekannt, bei der ein Griffkörper mit einer Sensoreinrichtung zusammenwirkt, derart, dass eine Betätigung des Griffkörpers den Sensor zum Erzeugen eines Steuersignals betätigt, das z.B. einen Türaktuator zum Öffnen der Tür ansteuert.
  • Die DE 199 19 765 A1 beschreibt ein Kraftfahrzeug-Türschloß mit einer Schloßfalle und einer die Schloßfalle in einer Hauptrast und einer Vorrast haltenden Sperrklinke, mit einem elektrischen Öffnungshilfsantrieb, der eingeschaltet wird, um die Sperrklinke aus der Hauptrast oder der Vorrast der Schloßfalle auszuheben, mit einem elektrischen Schließhilfsantrieb, der eingeschaltet wird, nachdem die Schloßfalle eine Vorschließstellung erreicht hat, und die Schloßfalle dann motorisch in die Hauptschließstellung überführt, und mit einer Steuerelektronik, wobei der Schließhilfsantrieb einen elektrischen Antriebsmotor und ein Untersetzungsgetriebe aufweist, das abtriebsseitig mit einem Antriebselement an der Schloßfalle angekoppelt ist, und wobei eine Kupplung zur Schloßfalle hin auskuppelbar ist.
  • Die DE 202 15 283 U1 beschreibt eine Baugruppe eines Kraftfahrzeugs mit einer elektrischen, elektrooptischen oder elektromechanischen Funktionseinheit, die über eine oder mehrere elektrische oder optische Verbindungsleitungen mit einer weiteren Einheit des Kraftfahrzeugs verbindbar ist, und einem Drucksensor, der zur Sensierung eines Druckes oder einer Druckänderung ausgebildet ist, wobei der Druck oder die Druckänderung durch eine Deformierung eines Teils des Kraftfahrzeugs verursacht wird, wobei vom Drucksensor mittels einer elektrischen oder optischen Signalleitung ein zu dem Druck oder der Druckänderung korrelierendes Signal übertragbar ist, um eine Rückhalteeinheit zu steuern, und die elektrischen oder optischen Leitungen der Funktionseinheit und des Drucksensors gemeinsam mittels ein und derselben Anschlusseinheit anschließbar sind.
  • Die WO 2017/ 129 333 A1 beschreibt ein Türgriffsystem für ein bewegliches Teil, wie beispielsweise eine Tür oder Klappe, bei einem Fahrzeug mit einem Griffbügel, der an einem beweglichen Teil anordbar ist und zum Bewegen des beweglichen Teils dient, und einem Griffhebel, der beweglich gelagert ist und zur Betätigung eines Schlosses für das bewegliche Teil dient.
  • Zur Verbesserung des Komforts sieht die WO 2017/ 129 333 A1 vor, dass zumindest eine erste Betätigungsstellung des Griffhebels durch einen ersten Sensor messtechnisch erfassbar ist, wodurch durch ein Signal vom ersten Sensor eine elektrische Betätigung des Schlosses auslösbar ist. Dieses Signal vom ersten Sensor kann dabei bewirken, dass das elektrische Schloss sich automatisch öffnet, um das bewegbare Teil aufziehen zu können.
  • Problematisch an diesem bekannten Stand der Technik ist, dass in kritischen Situationen, insbesondere bei Fahrzeugunfällen und/oder bei Crashsituationen, der Griffkörper, z.B. durch eine hohe Querbeschleunigung, betätigt werden kann und so das bewegliche Bauteil freigibt. Handelt es sich beim beweglichen Bauteil beispielsweise um eine Fahrzeugtür, kann sich die Fahrzeugtür im Crashfall selbsttätig öffnen und gerade während einer kritischen Situation keine ausreichende Schutzwirkung für Insassen des Fahrzeuges bereitstellen kann.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Türgriffanordnung sowie ein Verfahren für eine solche Türgriffanordnung anzugeben, die in einer kritischen Situation, insbesondere während eines Fahrzeugunfalles oder während einer Crashsituation, eine Freigabe beweglicher Bauteile des Fahrzeuges, insbesondere einer Fahrzeugtür, unterbinden.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Türgriffanordnung mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen und mit einem Verfahren zur Zulässigkeitsprüfung der Bediengeschwindigkeit eines Griffkörpers einer Türgriffanordnung mit den in Anspruch 2 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die vorliegende Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, eine Zulässigkeitsprüfung der Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers durchzuführen, um festzustellen, ob eine zulässige Betriebssituation des Fahrzeuges oder eine kritische Situation des Fahrzeuges, insbesondere ein Fahrzeugunfall und/oder eine Crashsituation, vorliegt.
  • Die erfindungsgemäße Türgriffanordnung für ein bewegliches Bauteil eines Fahrzeuges umfasst einen Griffkörper, der zwischen einer Ruhestellung und einer Betätigungsstellung entlang eines Hubweges bewegbar ist.
  • Das Fahrzeug kann beispielsweise ein schienenloses Kraftfahrzeug, ein schienenloses Elektrofahrzeug, ein schienenloses Hybridfahrzeug und/oder ein schienenloses Plug-In-Hybridfahrzeug sein.
  • Das bewegliche Bauteil kann beispielsweise eine Fahrzeugtür, insbesondere eine Fahrzeugaußentür, und/oder eine Fahrzeugklappe, insbesondere eine Fahrzeugaußenklappe, sein.
  • Der Griffkörper kann ein Türaußengriff sein.
  • Der Griffkörper kann beweglich bezüglich des beweglichen Bauteiles gelagert sein. Hierbei kann es vorgesehen sein, dass der Griffkörper in der Ruhestellung angeordnet ist, wenn keine mechanische Betätigung des Griffkörpers durch einen Fahrzeugnutzer durchgeführt wird. Spätestens in der Betätigungsstellung kann es vorgesehen sein, dass der Griffkörper eine Betätigung des beweglichen Bauteils, insbesondere durch eine mechanische Kraftübertragung und/oder Drehmomentübertragung, ermöglicht. Hierdurch kann beispielsweise einem Fahrzeugnutzer ein Zugang zum Fahrzeuginnenraum gewährt werden.
  • Der Hubweg des Griffkörpers zwischen der Ruhestellung und der Betätigungsstellung kann wenigstens abschnittsweise geradlinig und/oder wenigstens abschnittsweise krummlinig und/oder gebogen ausgebildet sein. Der Griffkörper kann während einer Bewegung aus der Ruhestellung in die Betätigungsstellung entlang des Hubweges wenigstens abschnittsweise eine Translationsbewegung und/oder wenigstens abschnittsweise eine Rotationsbewegung ausführen.
  • Die erfindungsgemäße Türgriffanordnung umfasst eine erste Sensoreinrichtung und eine zweite Sensoreinrichtung. Die erste Sensoreinrichtung ist bei einer Bewegung des Griffkörpers von der Ruhestellung in die Betätigungsstellung an einer ersten Auslöseposition bezüglich des Hubweges auslösbar, wobei die zweite Sensoreinrichtung bei einer Bewegung des Griffkörpers von der Ruhestellung in die Betätigungsstellung an einer zweiten Auslöseposition bezüglich des Hubweges auslösbar ist.
  • Die erste Sensoreinrichtung und die zweite Sensoreinrichtung können voneinander beabstandet angeordnet sein. Die erste Sensoreinrichtung und die zweite Sensoreinrichtung können insbesondere bezüglich des Hubweges des Griffkörpers voneinander beabstandet angeordnet sein.
  • Die erste Auslöseposition bezüglich des Hubweges des Griffkörpers kann durch die erste Sensoreinrichtung messtechnisch erfassbar sein. Die zweite Auslöseposition bezüglich des Hubweges des Griffkörpers kann durch die zweite Sensoreinrichtung messtechnisch erfassbar sein. Eine messtechnische Auslösung der jeweiligen Sensoreinrichtung an der jeweiligen Auslöseposition kann beispielsweise mechanisch und/oder elektromagnetisch und/oder optisch und/oder magnetisch und/oder elektrisch erfolgen.
  • Die erste Auslöseposition und die zweite Auslöseposition sind bezüglich des Hubweges des Griffkörpers um einen vordefinierten Hubwegabstand versetzt. Dieser Hubwegabstand kann durch konstruktive Ausgestaltungen der Türgriffanordnung, insbesondere durch die konstruktive Ausgestaltung des Griffkörpers und/oder durch die konstruktive Ausgestaltung einer den Griffkörper führenden Führungsanordnung, festgelegt sein.
  • Es kann vorgesehen sein, dass der Hubwegabstand kleiner ist als der Hubweg zwischen der Ruhestellung und der Betätigungsstellung. Es kann vorgesehen sein, dass der Hubwegabstand kleiner ist als die Hälfte des Hubweges zwischen der Ruhestellung und der Betätigungsstellung. Es kann vorgesehen sein, dass die erste Auslöseposition bezüglich des Hubweges näher an der Ruhestellung angeordnet ist als die zweite Auslöseposition. Es kann vorgesehen sein, dass der Abstand zwischen der zweiten Auslöseposition und der Betätigungsstellung bezüglich des Hubweges größer ist als der Hubwegabstand. Es kann vorgesehen sein, dass die erste Auslöseposition und die zweite Auslöseposition bezüglich des Hubweges zwischen der der Ruhestellung und der Betätigungsstellung ausgebildet sind.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Türgriffanordnung in einem Kalibrationsmodus dahingehend kalibriert werden kann, dass durch eine Betätigung des Griffkörpers aus der Ruhestellung in die Betätigungsstellung entlang des Hubweges die Länge des gesamten Hubweges und/oder der Hubwegabstand durch die Steuereinrichtung ermittelt wird. Die Steuereinrichtung kann hierfür in einem Kalibrationsmodus ein Kalibrationsverfahren ausführen. Der ermittelte gesamte Hubweg und/oder der Hubwegabstand können in der Steuereinrichtung hinterlegt sein. Dies ermöglicht beispielsweise eine exakte und/oder individuelle Erfassung des Hubwegesabstandes im Rahmen von vorhandenen Bauteiltoleranzen.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die erste Sensoreinrichtung durchgängig ausgelöst ist, wenn sich der Griffkörper bezüglich des Hubweges zwischen der ersten Auslöseposition und der Betätigungsstellung befindet. Es kann vorgesehen sein, dass die zweite Sensoreinrichtung durchgängig ausgelöst ist, wenn sich der Griffkörper bezüglich des Hubweges zwischen der zweiten Auslöseposition und der Betätigungsstellung befindet.
  • Die erste Sensoreinrichtung und die zweite Sensoreinrichtung sind kommunizierend mit einer Steuereinrichtung verbunden, um Messsignale an die Steuereinrichtung zu übermitteln. Es kann vorgesehen sein, dass die Messsignale an die Steuereinrichtung kontinuierlich übermittelt werden und/oder dass die Steuereinrichtung die Messsignale kontinuierlich abfragt und/oder erfasst.
  • Die erfindungsgemäße Türgriffanordnung umfasst eine Schlosseinrichtung zur Freigabe oder zur Verriegelung eines beweglichen Bauteils eines Fahrzeuges, wobei die Schlosseinrichtung kommunizierend mit der Steuereinrichtung verbunden ist. Die Schlosseinrichtung kann über die Steuereinrichtung angesteuert werden. Die Schlosseinrichtung kann einen elektrisch betriebenen Stellantrieb (z.B. eine Servoöffnung) umfassen, der in einer ersten Stellung eine Verriegelung des beweglichen Bauteils des Fahrzeuges derart ausbildet, dass das bewegliche Bauteil nicht relativ zum Fahrzeug bewegt werden kann. In einer zweiten Stellung des elektrisch betriebenen Stellantriebes kann das bewegliche Bauteil des Fahrzeuges freigegeben sein, sodass das bewegliche Bauteil relativ zum Fahrzeug bewegt werden kann.
  • Die Steuereinrichtung ist zur Durchführung einer Zulässigkeitsprüfung der Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers ausgebildet und/oder programmiert. Hierbei kann es vorgesehen sein, dass die Steuereinrichtung über die Schlosseinrichtung nur dann eine Freigabe des beweglichen Bauteils des Fahrzeuges ermöglicht, wenn die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers zulässig ist. Falls die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers nicht zulässig, insbesondere wenn die Bediengeschwindigkeit schneller ist als eine typische Bediengeschwindigkeit durch einen Fahrzeugnutzer, kann die Steuereinrichtung eine Freigabe des beweglichen Bauteils des Fahrzeuges verhindern und/oder das bewegliche Bauteil des Fahrzeuges über die Schlosseinrichtung verriegeln. Über die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers kann die Steuereinrichtung entscheiden, ob eine zulässige Betriebssituation des Fahrzeuges oder eine kritische Situation des Fahrzeuges vorliegt.
  • Hierdurch kann die Sicherheit der Fahrzeuginsassen in kritischen Situationen, insbesondere während eines Fahrzeugunfalls und/oder während einer Crashsituation, erhöht werden, da eine Fehlfunktion der Schlosseinrichtung verhindert wird und das bewegliche Bauteil des Fahrzeuges während der kritischen Situation keine unzulässige Bewegung, insbesondere keine für die Fahrzeuginsassen gefährliche Bewegung, ausführt.
  • Unter einer kommunizierenden Verbindung kann hier zu verstehen sein, dass zwischen zwei miteinander kommunizierend verbundenen Komponenten eine bidirektionale oder unidirektionale Datenverbindung vorgesehen sein kann, mit der elektrische und/oder optische Steuer-, Regel-, und/oder Messsignale in analoger oder digitaler Form übertragbar sind. Die Kommunikation zwischen mehr als zwei Komponenten kann mit einem Bussystem realisiert sein.
  • Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Zulässigkeitsprüfung der Bediengeschwindigkeit eines Griffkörpers einer erfindungsgemäßen Türgriffanordnung.
  • Die Steuereinrichtung ermittelt aus den übermittelten Messsignalen der ersten Sensoreinrichtung ein erstes Auslösesignal zu einem ersten Auslösezeitpunkt, zu dem sich der Griffkörper bezüglich des Hubweges in der ersten Auslöseposition befindet. Die Steuereinrichtung ermittelt aus den übermittelten Messsignalen der zweiten Sensoreinrichtung ein zweites Auslösesignal zu einem zweiten Auslösezeitpunkt, zu dem sich der Griffkörper bezüglich des Hubweges in der zweiten Auslöseposition befindet.
  • Die Steuereinrichtung kann aus den übermittelten Messsignalen der ersten Sensoreinrichtung den ersten Auslösezeitpunkt des ersten Auslösesignals ermitteln. Die Steuereinrichtung kann aus den übermittelten Messsignalen der zweiten Sensoreinrichtung den zweiten Auslösezeitpunkt des zweiten Auslösesignals ermitteln.
  • Das Auslösesignal der ersten Sensoreinrichtung und/oder der zweiten Sensoreinrichtung kann beispielsweise durch einen Messsignalsprung identifizierbar sein. Hierbei kann es beispielsweise vorgesehen sein, dass das Messsignal der jeweiligen Sensoreinrichtung von einem niedrigeren Wert (z.B. 0-Wert oder Low-Value) zu einen höheren Wert (z.B. 1-Wert oder High-Value) wechselt oder umgekehrt, wenn der Griffkörper bezüglich des Hubweges die jeweilige Auslöseposition durchläuft. Ein solcher Messsignalsprung kann auch als zeitlich steile Änderung des Messsignals angesehen werden.
  • Die Steuereinrichtung ermittelt aus der Zeitdifferenz des ersten Auslösezeitpunktes und des zweiten Auslösezeitpunktes, ob die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers zulässig ist, wobei die Steuereinrichtung ein Freigabesignal zur Freigabe des beweglichen Bauteils des Fahrzeuges an die Schlosseinrichtung übermittelt, falls die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers zulässig ist. Die Freigabe des beweglichen Bauteils kann über eine Servoöffnung mit einem elektrischen Stellantrieb erfolgen. Eine Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers kann als zulässig angesehen werden, wenn sie einer typischen Bediengeschwindigkeit durch menschliche Krafteinwirkung entspricht. Eine Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers kann als unzulässig angesehen werden, wenn die Bediengeschwindigkeit schneller ist als die typische Bediengeschwindigkeit durch menschliche Krafteinwirkung, sodass eine solche Bediengeschwindigkeit beispielsweise nur durch einen Aufprall oder einen Unfallvorgang erzeugt werden kann.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Steuereinrichtung ermittelt, insbesondere dass die Steuereinrichtung vor der Ermittlung der Zeitdifferenz ermittelt, ob ein erstes Auslösesignal und ob ein zweites Auslösesignal vorliegt. Signal- und/oder programmiertechnisch kann es vorgesehen sein, dass das erste Auslösesignal und das zweite Auslösesignal hierfür mit einer Und-Verknüpfung signal- und/oder programmiertechnisch verbunden werden. Falls das erste Auslösesignal oder das zweite Auslösesignal nicht vorliegt, übermittelt die Steuereinrichtung kein Freigabesignal zur Freigabe des beweglichen Bauteils des Fahrzeuges an die Schlosseinrichtung. Ein Fehlen eines Auslösesignals kann auf eine Fehlfunktion oder Zerstörung einer Sensoreinrichtung hindeuten, sodass in einem solchen Fall eine Freigabe des beweglichen Bauteils verhindert werden sollte. Durch eine solche redundante Überprüfung kann die Sicherheitsfunktion weiter erhöht werden.
  • Es kann vorgesehen sein, dass bei der Ermittlung der Zeitdifferenz ein Absolutbetrag ermittelt wird.
  • Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass die Steuereinrichtung ein Verriegelungssignal zur Verriegelung des beweglichen Bauteils des Fahrzeuges an die Schlosseinrichtung übermittelt, falls die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers unzulässig ist. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Steuereinrichtung eine Verriegelung mehrerer separater beweglicher Bauteile des Fahrzeuges initiiert. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Steuereinrichtung eine Verriegelung aller beweglichen Bauteile, insbesondere aller Fahrzeugtüren und/oder Fahrzeugklappen, des Fahrzeuges durchführt.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass die Steuereinrichtung die ermittelte Zeitdifferenz mit einer in der Steuereinrichtung hinterlegten Grenzzeitdauer vergleicht, wobei die Grenzzeitdauer vom vordefinierten Hubwegabstand abhängt. Die Grenzzeitdauer kann beispielsweise aus dem vordefinierten Hubwegabstand und einer Grenzgeschwindigkeit bestimmt werden. Die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers ist unzulässig, wenn die Zeitdifferenz kleiner ist als die Grenzzeitdauer oder dieser entspricht. Die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers ist zulässig, wenn die Zeitdifferenz größer ist als die Grenzzeitdauer.
  • Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass die Steuereinrichtung aus der ermittelten Zeitdifferenz und dem vordefinierten Hubwegabstand die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers ermittelt, wobei der vordefinierte Hubwegabstand in der Steuereinrichtung hinterlegt ist. Die Steuereinrichtung vergleicht die ermittelte Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers mit einer in der Steuereinrichtung hinterlegten Grenzgeschwindigkeit. Die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers ist unzulässig, wenn die Bediengeschwindigkeit größer ist als die vordefinierte Grenzgeschwindigkeit oder dieser entspricht. Die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers ist zulässig, wenn die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers kleiner ist als die Grenzgeschwindigkeit.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass der Hubwegabstand mittels Berechnungen, Messungen und/oder Simulationen ermittelt wird, und/oder dass die Grenzzeitdauer mittels Berechnungen, Messungen und/oder Simulationen ermittelt wird, und/oder dass die Grenzgeschwindigkeit mittels Berechnungen, Messungen und/oder Simulationen ermittelt wird. Der so ermittelte Hubwegabstand und/oder die so ermittelte Grenzzeitdauer und/oder die so ermittelte Grenzgeschwindigkeit kann in der Steuereinrichtung hinterlegt werden und/oder hinterlegt sein.
  • Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass der Hubwegabstand im Bereich von 2 mm bis 8 mm, insbesondere bei 4 mm, liegt, und/oder dass die Grenzzeitdauer im Bereich von 4 ms bis 16 ms, insbesondere bei 8 ms, liegt, und/oder dass die Grenzgeschwindigkeit bei 500 mm/s liegt.
  • Ein Hubwegabstand im Bereich von 2 mm bis 8 mm oder eine Grenzzeitdauer im Bereich von 4 ms bis 16 ms ermöglicht eine Auswertung der Messsignale mit einer gewünschten Auswertesicherheit.
  • Der gesamte Hubweg kann beispielweise 22 mm bis 26 mm, insbesondere 24 mm, betragen.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass wenigstens eine Sensoreinrichtung nach einer Auslösung weitere Messsignale an die Steuereinrichtung übermittelt, wobei die weiteren Messsignale und/oder der zeitliche Verlauf der weiteren Messsignale bei der Ermittlung der Zulässigkeit der Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers miteinbezogen werden. Insbesondere kann der zeitliche Verlauf der weiteren Messsignale genutzt werden, um die Auswertesicherheit der Zeitdifferenz und/oder der Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers zu verbessern.
  • Hierbei kann es vorteilhaft sein, wenn eine solche Sensoreinrichtung einen Hallsensor ausbildet, der nach einer Auslösung am Auslösezeitpunkt und nach einer Erzeugung eines Auslösestartsignals weiter ausgewertet, insbesondere kontinuierlich und/oder inkrementell ausgewertet, wird.
  • Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Türgriffanordnung ist vorgesehen, dass die Steuereinrichtung so ausgestaltet und/oder programmiert ist, dass sie zur Zulässigkeitsprüfung der Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers das erfindungsgemäße Verfahren durchführt.
  • Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Türgriffanordnung ist vorgesehen, dass die erste Sensoreinrichtung und/oder die zweite Sensoreinrichtung eine kontaktierende Sensoreinrichtung oder eine kontaktlose Sensoreinrichtung ausbilden. Die erste Sensoreinrichtung und/oder die zweite Sensoreinrichtung können als Tasteinrichtung, Schaltereinrichtung oder als optische, magnetische, kapazitive oder induktiver Sensoreinrichtung, insbesondere als Hall-Sensoreinrichtung, ausgebildet sein.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die erste Sensoreinrichtung als Tasteinrichtung oder Schaltereinrichtung, insbesondere als Mikroschaltereinrichtung, ausgebildet ist, wobei die zweite Sensoreinrichtung als Hall-Sensoreinrichtung ausgebildet ist.
  • Ferner kann vorgesehen sein, dass der Griffkörper mittels einer Führungsanordnung bezüglich eines beweglichen Bauteils eines Fahrzeuges zwischen einer Ruhestellung und einer Betätigungsstellung entlang des Hubweges bewegbar ist, wobei die erste Sensoreinrichtung und/oder die zweite Sensoreinrichtung an der Führungsanordnung angeordnet sind, und/oder dass bei einer Bewegung des Griffkörpers wenigstens Teilbereiche der Führungsanordnung die erste Sensoreinrichtung und die zweite Sensoreinrichtung an ihren jeweiligen Auslösepositionen bezüglich des Hubweges auslösen.
  • Die Führungsanordnung kann eine Führungsaufnahme und Führungsstege aufweisen. Die Führungsaufnahme kann an dem beweglichen Bauteil des Fahrzeuges angeordnet sein. Die Führungsaufnahme kann wenigstens teilweise oder vollständig durch das bewegliche Bauteil des Fahrzeuges ausgebildet sein. Die Führungsstege können starr mit dem Griffkörper verbunden sein und in der Führungsaufnahme beweglich so gelagert sein, dass der Griffkörper zwischen einer Ruhestellung und einer Betätigungsstellung entlang des Hubweges bewegbar ist. Hierbei kann es vorgesehen sein, dass wenigstens ein Führungssteg ein Auslösemittel zum Auslösen der ersten Sensoreinrichtung und/oder der zweiten Sensoreinrichtung aufweist.
  • Es kann vorgesehen sein, dass der Griffkörper über ein mechanisches Verbindungsmittel, insbesondere über einen Bowdenzug, mit der Schlosseinrichtung verbunden sein kann, um im Falle einer Fehlfunktion oder einem Ausfall der Steuereinrichtung eine mechanische Freigabe oder Verriegelung des beweglichen Bauteils des Fahrzeuges zu ermöglichen.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
  • Dabei zeigen, jeweils schematisch:
    • 1 eine skizzenhafte Darstellung eines Fahrzeuges mit einem beweglichen Bauteil und einer erfindungsgemäßen Türgriffanordnung,
    • 2 eine perspektivische Ansicht eines Teils einer erfindungsgemäßen Türgriffanordnung,
    • 3 eine skizzenhafte Darstellung eines Griffkörpers in einer Ruhestellung,
    • 4 eine skizzenhafte Darstellung eines Griffkörpers in einer ersten Auslöseposition, in einer zweiten Auslöseposition und in einer Betätigungsstellung,
    • 5 eine skizzenhafte Darstellung des Hubweges eines Griffkörpers,
    • 6 eine skizzenhafte Darstellung eines Signalverlaufs der Messsignale einer ersten Sensoreinrichtung und einer zweiten Sensoreinrichtung einer erfindungsgemäßen Türgriffanordnung,
    • 7 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Türgriffanordnung.
  • In der 1 ist ein stark vereinfachtes Fahrzeug 3 dargestellt, welches ein bewegliches Bauteil 2, insbesondere eine Außentür des Fahrzeuges 3 mit einer Türbeplankung, aufweist. Ferner ist eine Türgriffanordnung 1 für das bewegliche Bauteil 2 des Fahrzeuges 3 dargestellt. Die Türgriffanordnung 1 umfasst einen Griffkörper 4, der insbesondere als Türaußengriff ausgebildet ist. Ferner ist eine Führungsanordnung 15 durch zwei Führungsstege 17 und eine Führungsaufnahme 16 ausgebildet, wobei die Führungsaufnahme 16 an dem beweglichen Bauteil 2 angeordnet ist. Die zwei Führungsstege 17 sind voneinander beabstandet und über den Griffkörper 4 miteinander verbunden. Die zwei Führungsstege 17 durchdringen wenigstens teilweise das bewegliche Bauteil 2 und sind in der Führungsaufnahme 16 beweglich so gelagert, dass der Griffkörper 4 zwischen einer Ruhestellung 5 und einer Betätigungsstellung 6 entlang eines Hubweges 7 bewegbar ist. Die Führungsaufnahme 16 kann als Lagerbügel ausgebildet sein, der lösbar am beweglichen Bauteil 2 angeordnet sein kann.
  • Die Ruhestellung 5 und die Betätigungsstellung 6 des Griffkörpers 4 sind beispielhaft in der 3 und der 4 dargestellt. In der Ruhestellung 5 liegt der Griffkörper 4 wenigstens teilweise am beweglichen Bauteil 2 an, wohingegen der Griffkörper 4 in der Betätigungsstellung 6 zumindest teilweise vom beweglichen Bauteil 2 beabstandet ist.
  • Die Türgriffanordnung 1 umfasst eine erste Sensoreinrichtung 8 und eine zweite Sensoreinrichtung 9, die in einer perspektivischen Ansicht in der 2 dargestellt sind. Die erste Sensoreinrichtung 8 kann bevorzugt als Mikroschaltereinrichtung ausgebildet sein. Die zweite Sensoreinrichtung 9 kann bevorzugt als Hallsensoreinrichtung ausgebildet sein. Die erste Sensoreinrichtung 8 und die zweite Sensoreinrichtung 9 sind beispielhaft wenigstens teilweise in der Führungsanordnung 15 angeordnet.
  • Die erste Sensoreinrichtung 8 und die zweite Sensoreinrichtung 9 sind kommunizierend mit einer Steuereinrichtung 13 verbunden, um Messsignale an die Steuereinrichtung 13 zu übermitteln. Die erste Sensoreinrichtung 8 und die zweite Sensoreinrichtung 9 können signaltechnisch durch eine Und-Verknüpfung verknüpft sein. Ferner ist eine Schlosseinrichtung 14 zur Freigabe oder zur Verriegelung des beweglichen Bauteils 2 eines Fahrzeuges 3 ausgebildet, wobei die Schlosseinrichtung 14 kommunizierend mit der Steuereinrichtung 13 verbunden ist. Die kommunizierenden Verbindungen zwischen den Komponenten sind in der 7 durch gestrichelte Pfeile angedeutet. Hierbei kann es vorgesehen sein, dass die Steuereinrichtung 13 die Schlosseinrichtung 14 ansteuert und/oder dass die Steuereinrichtung 13 ein Stellglied 20 der Schlosseinrichtung 14, insbesondere einen elektrischen Stellantrieb und oder eine Servoöffnung, ansteuert. Es kann vorgesehen sein, dass der Griffkörper 4 über ein mechanisches Verbindungsmittel 21, insbesondere über einen Bowdenzug, mit der Schlosseinrichtung 14 verbunden sein kann, um im Falle einer Fehlfunktion oder einem Ausfall der Steuereinrichtung 13 eine mechanische Freigabe oder Verriegelung des beweglichen Bauteils 2 des Fahrzeuges 3 zu ermöglichen.
  • Die erste Sensoreinrichtung 8 ist bei einer Bewegung des Griffkörpers 4 von der Ruhestellung 5 in die Betätigungsstellung 6 an einer ersten Auslöseposition 10 bezüglich des Hubweges 7 auslösbar. Die erste Auslöseposition 10 des Griffkörpers 4 ist in der 4 beispielhaft gezeigt. Eine schematische Darstellung der ersten Auslöseposition 10 bezüglich des Hubweges 7 ist in 5 angedeutet.
  • Die zweite Sensoreinrichtung 9 ist bei einer Bewegung des Griffkörpers 4 von der Ruhestellung 5 in die Betätigungsstellung 6 an einer zweiten Auslöseposition 11 bezüglich des Hubweges 7 auslösbar. Die zweite Auslöseposition 11 des Griffkörpers 4 ist in der 4 beispielhaft gezeigt. Eine schematische Darstellung der zweiten Auslöseposition 11 bezüglich des Hubweges 7 ist in 5 angedeutet.
  • Die erste Auslöseposition 10 und die zweite Auslöseposition 11 sind bezüglich des Hubweges 7 des Griffkörpers 4 um einen vordefinierten Hubwegabstand 12 versetzt. Der Hubwegabstand 12 ist konstruktionsbedingt eine im Wesentlichen statische Größe.
  • Die Steuereinrichtung 13 ist zur Durchführung einer Zulässigkeitsprüfung der Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers 4 ausgebildet und/oder programmiert.
  • Hierfür kann die Steuereinrichtung 13 aus den übermittelten Messsignalen der ersten Sensoreinrichtung 8 ein erstes Auslösesignal zu einem ersten Auslösezeitpunkt ermitteln, zu dem sich der Griffkörper 4 bezüglich des Hubweges 7 in der ersten Auslöseposition 10 befindet. Die Steuereinrichtung 13 ermittelt aus den übermittelten Messsignalen der zweiten Sensoreinrichtung 9 ein zweites Auslösesignal zu einem zweiten Auslösezeitpunkt, zu dem sich der Griffkörper 4 bezüglich des Hubweges 7 in der zweiten Auslöseposition 11 befindet. Die 6 zeigt beispielhaft Messsignale der ersten Sensoreinrichtung 8 und der zweiten Sensoreinrichtung 9, wobei eine Messsignalachse 18 die Messwertsignalwerte (z.B. Low-Value und High-Value) definiert und eine Zeitachse 19 den zeitlichen Verlauf der Messsignale wiederspiegelt. Eine erste Auslöseposition 10 kann beispielsweise durch einen steilen Sprung oder einen Wechsel des Messsignals der ersten Sensoreinrichtung 8 ermittelt werden. Eine zweite Auslöseposition 11 kann beispielsweise durch einen steilen Sprung oder einen Wechsel des Messsignals der zweiten Sensoreinrichtung 9 ermittelt werden. In der 6 ist gut zu erkennen, dass die Messsignale der ersten Sensoreinrichtung 8 und die Messsignale der zweiten Sensoreinrichtung 9 zeitlich versetzte Messwertsignalwertsprünge ausbilden, die mit den jeweiligen Auslösezeitpunkten korrespondieren.
  • Die Steuereinrichtung 13 ermittelt aus der Zeitdifferenz des ersten Auslösezeitpunktes und des zweiten Auslösezeitpunktes, ob die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers 4 zulässig ist, wobei die Steuereinrichtung 13 ein Freigabesignal zur Freigabe des beweglichen Bauteils 2 des Fahrzeuges 3 an die Schlosseinrichtung 14 übermittelt, falls die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers 4 zulässig ist.
  • Hier kann die Steuereinrichtung 13 beispielsweise die ermittelte Zeitdifferenz mit einer in der Steuereinrichtung 13 hinterlegten Grenzzeitdauer vergleichen, wobei die Grenzzeitdauer vom vordefinierten Hubwegabstand 12 abhängt. Die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers 4 ist unzulässig, wenn die Zeitdifferenz kleiner ist als die Grenzzeitdauer oder dieser entspricht, wobei die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers 4 zulässig ist, wenn die Zeitdifferenz größer ist als die Grenzzeitdauer. Die Steuereinrichtung 13 kann auch beispielsweise aus der ermittelten Zeitdifferenz und dem vordefinierten Hubwegabstand 12 die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers 4 ermitteln, wobei der vordefinierte Hubwegabstand 12 in der Steuereinrichtung 13 hinterlegt ist. Die Steuereinrichtung 13 kann die ermittelte Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers 4 mit einer in der Steuereinrichtung 13 hinterlegten Grenzgeschwindigkeit vergleichen,
    wobei die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers 4 unzulässig ist, wenn die Bediengeschwindigkeit größer ist als die vordefinierte Grenzgeschwindigkeit oder dieser entspricht, wobei die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers 4 zulässig ist, wenn die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers kleiner ist als die Grenzgeschwindigkeit.

Claims (10)

  1. Türgriffanordnung (1) für ein bewegliches Bauteil (2) eines Fahrzeuges (3), - mit einem Griffkörper (4), der zwischen einer Ruhestellung (5) und einer Betätigungsstellung (6) entlang eines Hubweges (7) bewegbar ist, - mit einer Steuereinrichtung (13), - mit einer ersten Sensoreinrichtung (8), die bei einer Bewegung des Griffkörpers (4) von der Ruhestellung (5) in die Betätigungsstellung (6) an einer ersten Auslöseposition (10) bezüglich des Hubweges (7) auslösbar ist, - mit einer Schlosseinrichtung (14) zur Freigabe oder zur Verriegelung des beweglichen Bauteils (2) eines Fahrzeuges (3), - wobei die Schlosseinrichtung (14) kommunizierend mit der Steuereinrichtung (13) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, - dass die Türgriffanordnung (1) eine zweite Sensoreinrichtung (9) aufweist, die bei einer Bewegung des Griffkörpers (4) von der Ruhestellung (5) in die Betätigungsstellung (6) an einer zweiten Auslöseposition (11) bezüglich des Hubweges (7) auslösbar ist, - dass die erste Auslöseposition (10) und die zweite Auslöseposition (11) bezüglich des Hubweges (7) des Griffkörpers (4) um einen vordefinierten Hubwegabstand (12) versetzt sind, - dass die erste Sensoreinrichtung (8) und die zweite Sensoreinrichtung (9) kommunizierend mit der Steuereinrichtung (13) verbunden sind, um Messsignale an die Steuereinrichtung (13) zu übermitteln, - dass die Steuereinrichtung (13) zur Durchführung einer Zulässigkeitsprüfung der Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers (4) ausgebildet und/oder programmiert ist.
  2. Verfahren zur Zulässigkeitsprüfung der Bediengeschwindigkeit eines Griffkörpers (4) einer Türgriffanordnung (1) nach Anspruch 1, - bei dem die Steuereinrichtung (13) aus den übermittelten Messsignalen der ersten Sensoreinrichtung (8) ein erstes Auslösesignal zu einem ersten Auslösezeitpunkt ermittelt, zu dem sich der Griffkörper (4) bezüglich des Hubweges (7) in der ersten Auslöseposition (10) befindet, - bei dem die Steuereinrichtung (13) aus den übermittelten Messsignalen der zweiten Sensoreinrichtung (9) ein zweites Auslösesignal zu einem zweiten Auslösezeitpunkt ermittelt, zu dem sich der Griffkörper (4) bezüglich des Hubweges (7) in der zweiten Auslöseposition (11) befindet, - bei dem die Steuereinrichtung (13) aus der Zeitdifferenz des ersten Auslösezeitpunktes und des zweiten Auslösezeitpunktes ermittelt, ob die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers (4) zulässig ist, - bei dem die Steuereinrichtung (13) ein Freigabesignal zur Freigabe des beweglichen Bauteils (2) des Fahrzeuges (3) an die Schlosseinrichtung (14) übermittelt, falls die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers (4) zulässig ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (13) ein Verriegelungssignal zur Verriegelung des beweglichen Bauteils (2) des Fahrzeuges (3) an die Schlosseinrichtung (14) übermittelt, falls die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers (4) unzulässig ist.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, - dass die Steuereinrichtung (13) die ermittelte Zeitdifferenz mit einer in der Steuereinrichtung (13) hinterlegten Grenzzeitdauer vergleicht, - wobei die Grenzzeitdauer vom vordefinierten Hubwegabstand (12) abhängt, - wobei die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers (4) unzulässig ist, wenn die Zeitdifferenz kleiner ist als die Grenzzeitdauer oder dieser entspricht, - wobei die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers (4) zulässig ist, wenn die Zeitdifferenz größer ist als die Grenzzeitdauer.
  5. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, - dass die Steuereinrichtung (13) aus der ermittelten Zeitdifferenz und dem vordefinierten Hubwegabstand (12) die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers (4) ermittelt, - wobei der vordefinierte Hubwegabstand (12) in der Steuereinrichtung (13) hinterlegt ist, - wobei die Steuereinrichtung (13) die ermittelte Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers (4) mit einer in der Steuereinrichtung (13) hinterlegten Grenzgeschwindigkeit vergleicht, - wobei die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers (4) unzulässig ist, wenn die Bediengeschwindigkeit größer ist als die vordefinierte Grenzgeschwindigkeit oder dieser entspricht, - wobei die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers (4) zulässig ist, wenn die Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers kleiner ist als die Grenzgeschwindigkeit.
  6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, - dass der Hubwegabstand (12) mittels Berechnungen, Messungen und/oder Simulationen ermittelt wird, und/oder - dass die Grenzzeitdauer mittels Berechnungen, Messungen und/oder Simulationen ermittelt wird, und/oder - dass die Grenzgeschwindigkeit mittels Berechnungen, Messungen und/oder Simulationen ermittelt wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, - dass der Hubwegabstand (12) im Bereich von 2 mm bis 8 mm, insbesondere bei 4 mm, liegt, und/oder - dass die Grenzzeitdauer im Bereich von 4 ms bis 16 ms, insbesondere bei 8 ms, liegt, und/oder - dass die Grenzgeschwindigkeit bei 500 mm/s liegt.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, - dass wenigstens eine Sensoreinrichtung (8, 9) nach einer Auslösung weitere Messsignale an die Steuereinrichtung (13) übermittelt, - wobei die weiteren Messsignale und/oder der zeitliche Verlauf der weiteren Messsignale bei der Ermittlung der Zulässigkeit der Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers (4) miteinbezogen werden.
  9. Türgriffanordnung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (13) so ausgestaltet und/oder programmiert ist, dass sie zur Zulässigkeitsprüfung der Bediengeschwindigkeit des Griffkörpers (4) das Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 8 durchführt.
  10. Türgriffanordnung (1) nach Anspruch 1 oder 9, dadurch gekennzeichnet, - dass die erste Sensoreinrichtung (8) und/oder die zweite Sensoreinrichtung (9) eine kontaktierende Sensoreinrichtung oder eine kontaktlose Sensoreinrichtung ausbilden, und/oder - dass der Griffkörper (4) mittels einer Führungsanordnung (15) bezüglich eines beweglichen Bauteils (2) eines Fahrzeuges (3) zwischen einer Ruhestellung (5) und einer Betätigungsstellung (6) entlang des Hubweges (7) bewegbar ist, wobei die erste Sensoreinrichtung (8) und/oder die zweite Sensoreinrichtung (9) an der Führungsanordnung (15) angeordnet sind, und/oder - dass bei einer Bewegung des Griffkörpers (4) wenigstens Teilbereiche der Führungsanordnung (15) die erste Sensoreinrichtung (8) und die zweite Sensoreinrichtung (9) an ihren jeweiligen Auslösepositionen bezüglich des Hubweges (7) auslösen.
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