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DE102016003917A1 - Buchsenanordnung zur Zentrierung zweier zu verbindender Wellenabschnitte - Google Patents

Buchsenanordnung zur Zentrierung zweier zu verbindender Wellenabschnitte Download PDF

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DE102016003917A1
DE102016003917A1 DE102016003917.5A DE102016003917A DE102016003917A1 DE 102016003917 A1 DE102016003917 A1 DE 102016003917A1 DE 102016003917 A DE102016003917 A DE 102016003917A DE 102016003917 A1 DE102016003917 A1 DE 102016003917A1
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DE
Germany
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sealing lip
bushing
section
elastomeric body
longitudinal axis
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102016003917.5A
Other languages
English (en)
Inventor
Stephan Petrik
Martin Wandinger
Franz Kobus
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SGF Sueddeutsche Gelenkscheibenfabrik GmbH and Co KG
Original Assignee
SGF Sueddeutsche Gelenkscheibenfabrik GmbH and Co KG
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Filing date
Publication date
Application filed by SGF Sueddeutsche Gelenkscheibenfabrik GmbH and Co KG filed Critical SGF Sueddeutsche Gelenkscheibenfabrik GmbH and Co KG
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Priority to CN201710199983.XA priority patent/CN107289035A/zh
Priority to US15/473,876 priority patent/US20170284477A1/en
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Buchsenanordnung (10) zur Zentrierung zweier zu verbindender Wellenabschnitte mit: – wenigstens einer Außenbuchse (12) mit einer Längsachse, und – wenigstens einer bezüglich der Längsachse (A) radial einwärts der wenigstens einen Außenbuchse (12) angeordneten Innenbuchse (14), wobei die wenigstens eine Außenbuchse (12) und die wenigstens eine Innenbuchse (14) über wenigstens einen Elastomerkörper (16) verbunden sind, der mit wenigstens einer Dichtlippe (18) verbunden ist. Zur Verbesserung der Dichtwirkung auch bei großen aus Lenkwinkel eines aufgenommenen Wellenabschnitt sieht die Erfindung vor, dass die Dichtlippe (18) in einem achsenthaltenden Querschnitt betrachtet mit einem C-Profil ausgebildet ist, wobei ein Ende des C-Profils mit dem Elastomerkörper (16) verbunden ist und wobei das andere Ende des C-Profils als freies Ende (48) dazu ausgebildet ist, dichtend in Anlage mit einem Wellenabschnitt zu gelangen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Buchsenanordnung zur Zentrierung zweier zu verbindender Wellenabschnitte mit:
    • – wenigstens einer Außenbuchse mit einer Längsachse, und
    • – wenigstens einer bezüglich der Längsachse radial einwärts der wenigstens einen Außenbuchse angeordneten Innenbuchse, wobei die wenigstens eine Außenbuchse und die wenigstens eine Innenbuchse über wenigstens einen Elastomerkörper verbunden sind, der mit wenigstens einer Dichtlippe verbunden ist.
  • Derartige Buchsenanordnungen sind aus dem Stand der Technik bekannt und beispielsweise in den Dokumenten DE 20 2013 006 359 U1 , DE 195 31 201 A1 und WO 2004/097239 A1 offenbart.
  • Das deutsche Gebrauchsmuster DE 20 2013 006 359 U1 zeigt und beschreibt eine Buchsenanordnung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Dabei ist die Dichtlippe durch eine verhältnismäßig weit in den Elastomerkörper hineinragende Ausnehmung ausgebildet, so dass lokal die Anbindung der Innenbuchse an die Außenbuchse über den Elastomerkörper durch die Ausnehmung geschwächt ist. Ferner ist die Dichtlippe relativ fest an die Innenbuchse angebunden, sodass diese nur geringe Flexibilität aufweist, insbesondere dann, wenn der von der Dichtlippe kontaktierte Wellenabschnitt einer starken Beugewinkel-Auslenkung unterliegt.
  • Das Dokument DE 195 31 201 A1 offenbart eine Zentriervorrichtung mit einem hülsenförmigen Zentrierkragen, an dem eine Gummifederanordnung befestigt ist. Die Gummifederanordnung erstreckt sich zwischen dem Zentrierkragen und einer Innenbuchse, die einen Zentrierzapfen führen kann. Die Gummifederanordnung umschließt die Innenbuchse und umfasst eine Dichtlippe. Die Gummifederanordnung füllt im Anschluss an die Dichtlippe den radialen Bereich zwischen dem Zentrierkragen und der Innenbuchse vollständig aus.
  • WO 2004/097239 A1 offenbart ein Lager mit einem Rohrstück und einem in das Rohrstück eingesetzten Einsatz. Der zentrale Einsatz ist in eine elastische Zentrierhülse aus Gummi eingebettet und an dieser anvulkanisiert. An der Zentrierhülse sind eine erste ringförmige Dichtlippe und eine zweite ringförmige Dichtlippe ausgebildet. Zwischen den beiden Dichtlippen füllt die elastische Zentrierhülse den radialen Bereich zwischen dem Rohrstück und dem zentralen Einsatz vollständig aus.
  • Die aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen zur Zentrierung zweier zu verbindender Wellenabschnitte werden häufig eingesetzt und haben sich in der Praxis durchaus bewährt.
  • Es hat sich jedoch gezeigt, dass durch Weiterentwicklungen beispielsweise bei Lenkwellen und Antriebsträngen im Kraftfahrzeugbereich häufiger relativ große Beugewinkel, d. h. größer als 3°, zwischen den zu verbindenden Wellenabschnitten auftreten.
  • Die Anmelderin hat erkannt, dass es bei größeren Beugewinkeln unter Umständen zu einem Abheben der Dichtlippe von z. B. einem Zentrierzapfen kommen kann, wodurch die Abdichtfunktion der Zentriereinrichtung bzw. Buchsenanordnung beeinträchtigt oder ganz aufgehoben werden kann.
  • Es ist dementsprechend eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Buchsenanordnung der eingangs bezeichneten Art derart weiterzuentwickeln, dass sie auch bei verhältnismäßig großen Beugewinkeln ihre Funktion sicher und zuverlässig erfüllt.
  • Diese Aufgabe wird von einer Vorrichtung zur Zentrierung zweier zu verbindender Wellenabschnitte mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die Erfindung sieht vor, dass die Dichtlippe in einem achsenthaltenden Querschnitt betrachtet mit einem C-Profil ausgebildet ist, wobei ein Ende des C-Profils mit dem Elastomerkörper verbunden ist und wobei das andere Ende des C-Profils als freies Ende dazu ausgebildet ist, dichtend in Anlage mit einem Wellenabschnitt zu gelangen.
  • Eine derartige Gestaltung der Dichtlippe ermöglicht es, dass sich die Dichtlippe auch bei großen Beugewinkeln durch die Deformierbarkeit des C-Profils entsprechend stark verformen kann und mit ihrem freien Ende weiterhin in dichtendem Kontakt mit der Oberfläche des Wellenabschnitts bleibt. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich der Beugewinkel bzw. die Verlagerung des Wellenabschnitts schnell periodisch ändert, beispielsweise bei starken Schwingungen des Wellenabschnitts. Anders als beim Stand der Technik bietet die Dichtlippe aufgrund ihrer C-Profil-förmigen Gestaltung ein sehr gutes Deformationsvermögen und gewährleistet so eine dauerhaft dichtende Anlage auch bei langer Betriebsdauer und großen Beugewinkeln.
  • Weitere Ausführungsformen der Erfindung werden aus den beigefügten Unteransprüchen ersichtlich.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das bezüglich der Längsachse radial äußere Ende des C-Profils mit dem Elastomerkörper verbunden ist und bezüglich der Längsachse das radial innere Ende des C-Profils als freies Ende zur dichtenden Anlage mit dem Wellenabschnitt ausgebildet ist.
  • Ferner kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass das freie Ende gerundet ausgebildet ist, wobei das freie Ende vorzugsweise mit einem als Materialverdickung ausgebildeten Ringabschnitt versehen ist. Bei einer Ausgestaltung des freien Endes als materialverdickter Ringabschnitt kann man Verschleißeffekten im Bereich des freien Endes noch besser Rechnung tragen.
  • Gemäß einer Ausführungsvariante der Erfindung kann vorgesehen sein, dass in dem Elastomerkörper wenigstens eine um die Längsachse herum umlaufende Ausnehmung ausgebildet ist, die sich an einem axialen Ende der Buchsenanordnung in den Elastomerkörper hinein erstreckt, wobei die wenigstens eine Ausnehmung um die wenigstens eine Dichtlippe herum verläuft.
  • Eine Ausführungsvariante der Erfindung sieht vor, dass sich die wenigstens eine Ausnehmung in dem Elastomerkörper bis zu der Stirnfläche der wenigstens einen Innenbuchse erstreckt.
  • Dabei kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass sich die wenigstens eine Ausnehmung im Wesentlichen parallel zur Innenumfangsfläche der Außenbuchse axial in den Elastomerkörper hinein erstreckt, wobei radial innerhalb der Ausnehmung die C-Profil-förmige Dichtlippe mit dem Elastomerkörper verbunden ist.
  • Alternativ zu einer radialen Erstreckung der Ausnehmung sieht eine Weiterbildung der Erfindung vor, dass sich die Ausnehmung im Wesentlichen radial bezüglich der Längsachse der Buchsenanordnung erstreckt, wobei die Ausnehmung radial zwischen der Innenbuchse und der Dichtlippe verläuft.
  • Um die vorstehend angesprochene Deformationsmöglichkeit der Dichtlippe zu gewährleisten, kann erfindungsgemäß ferner vorgesehen sein, dass die Dichtlippe mit hinreichendem axialen Spiel zu dem Elastomerkörper und/oder zu der Innenbuchse ausgebildet ist, sodass die Dichtlippe unter elastischer Verformung und bleibender dichtender Anlage auf dem Wellenabschnitt einer Auslenkbewegung des Wellenabschnitts relativ zu der Längsachse um einen Beugewinkel von bis zu 5°, vorzugsweise von bis zu 8°, am meisten bevorzugt von bis zu 10°, folgt.
  • Hinsichtlich der Ausgestaltung des C-Profils ist es erfindungsgemäß möglich, dass die Dichtlippe einen ersten C-Profil-Abschnitt aufweist, der im Wesentlichen parallel zu der Längsachse verläuft und über den die Dichtlippe mit dem Elastomerkörper verbunden ist, dass die Dichtlippe ferner einen zweiten C-Profil-Abschnitt aufweist, der im Wesentlichen radial zur Längsachse verläuft, und dass die Dichtlippe ferner einen dritten C-Profil-Abschnitt aufweist, der über den zweiten C-Profil-Abschnitt mit dem ersten C-Profil-Abschnitt verbunden ist und der das zur Anlage an dem Wellenabschnitt ausgebildete freie Ende aufweist. Alternativ hierzu kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die Dichtlippe in Form eines harmonisch gekrümmten Materialabschnitts, vorzugsweise in Form eines Kreisbogensegments, ausgebildet ist. Ferner ist es möglich, Zwischenformen davon vorzusehen, beispielsweise derart, dass einzelne Abschnitte des C-Profils in einem Winkel zueinander angeordnet sind und im weiteren Verlauf andere Abschnitte harmonisch gekrümmt miteinander verbunden sind.
  • Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass die Dichtlippe ausgehend von dem Elastomerkörper hin zu dem freien Ende mit konstanter Wandstärke ausgebildet ist, oder alternativ, dass die Dichtlippe mit abnehmender oder zunehmender Wandstärke ausgebildet ist.
  • Je nach Anwendungsfall kann erfindungsgemäß bevorzugt vorgesehen sein, dass die Dichtlippe bezüglich des Innenbereichs der Buchsenanordnung konvex oder konkav ausgebildet ist. Die Auswahl aus einer dieser beiden Erfindungsvarianten kann darauf beruhen, welches Bewegungsmuster und welcher maximale Auslenkwinkel für den aufzunehmenden Wellenabschnitt im Betrieb zu erwarten sind.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die wenigstens eine Innenbuchse einen umlaufenden, in Richtung der Außenbuchse vorstehenden Abschnitt aufweist. Dabei ist es möglich, dass die radial äußere Mantelfläche der Innenbuchse, in axialer Richtung betrachtet, einen parallel zur Mittelachse verlaufenden Abschnitt umfasst, der über einen gewölbten Abschnitt mit dem in Richtung der Außenbuchse vorstehenden Abschnitt verbunden ist, wobei sich an den vorstehenden Abschnitt ein weiterer gewölbter Abschnitt anschließt, der in einen parallel zur Mittelachse der Buchsenanordnung verlaufenden Abschnitt übergeht, wobei an den axialen Enden der Innenbuchse jeweils eine Fase vorgesehen ist. Ferner kann in diesem Zusammenhang erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die radial äußere Mantelfläche der Innenbuchse vollständig von dem Elastomerkörper umgeben ist.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Elastomerkörper die Stirnflächen der Innenbuchse zumindest abschnittsweise überdeckt. Insbesondere kann in diesem Zusammenhang vorgesehen sein, dass die Innenumfangsfläche der Außenbuchse vollständig mit dem Elastomerkörper überdeckt ist.
  • Die Dichtlippe kann separat ausgebildet und als gesonderte Komponente an dem Elastomerkörper angebracht sein, beispielsweise durch Verkleben oder andere formschlüssige Verbindungsarten, gegebenenfalls aber auch durch Anbringung mittels zusätzlicher Elemente, beispielsweise mit einem Klemmring. Vorzugsweise ist jedoch erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Dichtlippe integral mit dem Elastomerkörper ausgebildet ist, d. h. integral an diesem bei der Herstellung angeformt ist.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Zentriervorrichtung mit einer Buchsenanordnung der vorstehend beschriebenen Art. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ferner eine Drehmomentübertragungsvorrichtung mit einer Buchsenanordnung der vorstehend beschriebenen Art.
  • Im Folgenden werden beispielhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf die beigefügten Figuren beschrieben. Es stellen dar:
  • 1 eine Vorderansicht einer Buchsenanordnung gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine achsenthaltende Schnittansicht der Buchsenanordnung gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung;
  • 3 eine vergrößerte Detailansicht des Details Z in 2;
  • 4 eine Vorderansicht einer Buchsenanordnung gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 5 eine achsenthaltende Schnittansicht der Buchsenanordnung gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung; und
  • 6 eine vergrößerte Detailansicht des Details Z in 5.
  • Die 1 bis 3 zeigen eine erste Ausführungsform einer Buchsenanordnung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung, die allgemein mit 10 bezeichnet ist.
  • Die Buchsenanordnung 10 umfasst eine Außenbuchse 12 und eine Innenbuchse 14. Die Außenbuchse 12 und die Innenbuchse 14 sind über einen Elastomerkörper 16 miteinander verbunden. An dem Elastomerkörper 16 ist eine Dichtlippe 18 ausgebildet, die in dem Querschnitt gemäß 2 und 3 mit einem C Profil ausgebildet ist. Die Dichtlippe 18 ist zur dichtenden Anlage an der Außenumfangsfläche beispielsweise eines aufzunehmenden Wellenabschnitts (nicht gezeigt) oder eines Zentrierzapfens (nicht gezeigt) einer Zentriervorrichtung ausgebildet.
  • In 1 erkennt man den Schnittverlauf A-A des achsenthaltenden Querschnitts gemäß 2.
  • Die Außenbuchse 12 ist rohrförmig ausgebildet und umgibt die Innenbuchse 14 und den Elastomerkörper 16 radial. Sowohl die Außenbuchse 12 als auch die Innenbuchse 14 sind rotationssymmetrische Körper.
  • Die Außenbuchse 12 ist über den Elastomerkörper 16 mit der Innenbuchse 14 verbunden. Die Innenbuchse 14 weist zwei axiale Stirnflächen 22 und 24 auf, die beide im Wesentlichen frei liegen. Ferner weist die Innenbuchse 14 eine Innenumfangsfläche 25 auf.
  • Der Elastomerkörper 16 ist mit der Mantelfläche 28 der Innenbuchse 12 verbunden und überspannt nur abschnittsweise im radial äußeren Bereich die Stirnflächen 22 und 24 der Innenbuchse 14. Gegebenenfalls kann der Elastomerkörper 16 auch vollständig mit den Stirnflächen 22 und 24 der Innenbuchse 16 verbunden bzw. an diese Stirnflächen 22 und 24 angebunden sein. Zur Anbindung des Elastomerkörpers 16 an die Außenbuchse 12 und die Innenbuchse 14 wird zunächst ein Haftvermittler aufgebracht und anschließend wird der Elastomerkörper 16 an die Innenumfangsfläche 26 der Außenbuchse 12 und an die Mantelfläche 28 der Innenbuchse 14 anvulkanisiert.
  • Der Elastomerkörper 12 ist vollständig an der Innenumfangsfläche 26 der Außenbuchse 12 vorgesehen, d. h. auch im Bereich der Ausnehmung 20 überspannt eine dünne Elastomerschicht die Innenumfangsfläche 26 der Außenbuchse 12.
  • Die Innenbuchse 14 bzw. deren Mantelfläche 28 weist eine vorbestimmte Kontur auf. Ausgehend von der Stirnfläche 22 ist ein sich parallel zur Mittelachse A erstreckender Abschnitt 32 vorgesehen, der über einen gewölbten Abschnitt 34 mit einem in Richtung der Außenbuchse 12 vorstehenden Abschnitt 36 verbunden ist. Der vorstehende Abschnitt 36 ist mit einem gewölbten Abschnitt 38 verbunden, der in einen linear zur Mittelachse A verlaufenden Abschnitt 40 übergeht. An den Stirnflächen 22 und 24 bzw. an den Übergängen der Stirnflächen 22 und 24 zu den parallel zur Mittelachse M verlaufenden Abschnitten 34 und 40 ist jeweils eine umlaufende Fase 42 vorgesehen.
  • Wendet man sich nun der Dichtlippe 18 zu, so erkennt man insbesondere in 3, dass diese über einen ersten Abschnitt 40 integral an dem radial außerhalb der Innenbuchse 14 angeordneten Abschnitt 42 des Elastomerkörpers 16 ausgebildet ist. Dabei ist die Dichtlippe 18 unmittelbar integral an den Elastomerkörper 16 angebunden. Dieser erste Abschnitt 40 weist eine verhältnismäßig große Materialdicke auf und erstreckt sich im Wesentlichen parallel zu der Erstreckungsrichtung der Längsachse A der Buchsenanordnung 10. Über einen gerundeten Übergangsabschnitt 42 geht dieser erste Abschnitt 40 in einen zweiten Abschnitt 44 über, der sich im Wesentlichen radial zu der Längsachse A erstreckt. Dieser zweite Abschnitt 44 weist eine etwas geringere Materialstärke auf als der erste Abschnitt 40. Der zweite Abschnitt 44 erstreckt sich radial einwärts zur zentralen Mittelachse A der Innenbuchse hin. Über einen gerundet ausgebildeten dritten Abschnitt 46 erstreckt sich der zweite Abschnitt 44 zu einem freien Ende 48 hin, der in 3 nach links gekrümmt ist. Dieses freie Ende 48 ist gerundet ausgebildet und ragt radial über die Innenumfangsfläche 25 der Innenbuchse 14 nach innen vor.
  • Radial außerhalb der Dichtlippe 18 erstreckt sich eine Ausnehmung 50 in den Elastomerkörper hinein. Diese Ausnehmung 50 sorgt dafür, dass sich die Dichtlippe 18 insbesondere mit ihrem ersten Abschnitt 40 nach radial auswärts verlagern kann und so in ihrem Deformationsvermögen gesteigert wird.
  • Ferner erkennt man, dass sich durch die Gestalt der Dichtlippe und deren Anordnung am Elastomerkörper 42 ein Freiraum 52 zwischen der Stirnfläche 24 der Innenbuchse 14 und dem zweite Abschnitt 44 der Dichtlippe 18 ergibt. Auch dieser Freiraum 52 ermöglicht eine weitreichende Deformation der Dichtlippe im Belastungsfall, wobei sich die Dichtlippe derart verformen kann, dass sich der zweite Abschnitt 44 sowie der dritte Abschnitt 46 mit dem freien Ende 48 in diesen Freiraum hinein bewegen können.
  • In einer Einbausituation, in der ein Wellenabschnitt oder ein Lagerzapfen in der Innenbuchse 14 Lagernd aufgenommen ist, legt sich die Dichtlippe 18 mit ihrem freien Ende 48 flächig an die Außenumfangsfläche des Wellenabschnitts oder des Lagerzapfens dichtend an und wird dabei bereits deformiert. Aufgrund der C-Profil-förmigen Gestaltung der Dichtlippe 18 und des durch die Ausnehmung 50 und den Freiraum 52 zur Verfügung stehenden Ausweichraumes kann sich die Dichtlippe hinreichend stark verformen, um dabei die dichtende Anlage an der Außenumfangsfläche des Wellenabschnitt zu gewährleisten. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Wellenabschnitt in seiner Ausrichtung relativ zu der Längsachse A in Folge von Beugebelastungen verlagert wird, beispielsweise bei einer zur Längsachse A im wesentlichen parallelen Ausrichtung unter radialen Versatz oder bei einem Winkelversatz relativ zur Längsachse A. In beiden Fällen bleibt die Dichtlippe aufgrund ihrer C-Profil-förmigen Gestaltung und des durch die Ausnehmung 50 und den Freiraum 52 zur Verfügung stehenden Ausweichraumes weiterhin in dichtender Anlage mit der Außenumfangsfläche des Wellenabschnitts.
  • Im Folgenden wird mit Bezug auf die 4 bis 6 eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben. Für gleichartige und gleichwirkende Komponenten werden dieselben Bezugszeichen verwendet jedoch mit der Ziffer „1” vorangestellt.
  • Die Buchsenanordnung 110 umfasst eine Außenbuchse 112 und eine Innenbuchse 114, die über einen Elastomerkörper 116 miteinander verbunden sind. An dem Elastomerkörper 116 ist eine Dichtlippe 118 ausgebildet, die sich in axialer Richtung an die Innenbuchse 114 anschließt. Die Ausführungsform gemäß den 46 unterscheidet sich von der Ausführungsform gemäß den 13 in der Ausgestaltung der Dichtlippe 118.
  • Auch die Dichtlippe 118 ist C-Profil-förmig mit einer harmonischen kreisbogenförmigen Rundung ausgestaltet. Allerdings ist diese in ihrem radial äußeren Bereich 160 über eine Materialverdickung an dem Elastomerkörper 116 integral angeformt erstreckt sich dann konvex Unterausbildung eines Hohlraums 152 radial einwärts. An ihrem radial inneren Ende weist die Dichtlippe 118 eine ringförmige Materialverdickung 148 mit kreisförmigem Querschnitt auf, die dazu ausgebildet ist, in dichtender Anlage mit der Außenumfangsfläche des in der Innenbuchse 114 aufgenommenen Wellenabschnitts zu gelangen. Zwischen der Dichtlippe 118 und der Stirnfläche der Innenbuchse 114 sowie dem sich daran anschließenden Teil des Elastomerkörpers 116 ist eine bauchige Ausnehmung 150 vorgesehen.
  • Die Kombination aus der C-Profil-förmigen Dichtlippe 118, dem Hohlraum 152 und der Ausnehmung 150 ermöglicht eine weitgehende und ungehinderte Deformation der Dichtlippe im Betrieb. Dadurch ist gewährleistet, dass die Dichtlippe mit ihrer ringförmigen Materialverdickung 148 satt und dichtend auch bei relativ großen Beugewinkeln eines darin aufgenommenen Wellenabschnitts auf der Außenumfangsfläche des Wellenabschnitts aufliegt. Die Materialverdickung 148 erhöht die Verschleißfestigkeit der Dichtlippe 118 sowie deren Dichtwirkung.
  • Beide im Detail beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung sehen jeweils eine Dichtlippe 18 bzw. 118 vor, die hohe Freiheitsgrade bei der Deformation bietet und gleichzeitig trotz starker Deformation gewährleistet, dass das freie Ende der Dichtlippe auch bei starker Auslenkung eines aufgenommenen Wellenabschnitts und auch nach langer Betriebsdauer dichtend an der Außenumfangsfläche des Wellenabschnitts anliegt. Die Dichtlippe 18 bzw. 118 ist verschleißfest. Sie ist je nach Ausführung dichtend wirksam bei Beugewinkel von bis zu 10°.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202013006359 U1 [0002, 0003]
    • DE 19531201 A1 [0002, 0004]
    • WO 2004/097239 A1 [0002, 0005]

Claims (15)

  1. Buchsenanordnung (10) zur Zentrierung zweier zu verbindender Wellenabschnitte mit: – wenigstens einer Außenbuchse (12) mit einer Längsachse, und – wenigstens einer bezüglich der Längsachse (A) radial einwärts der wenigstens einen Außenbuchse (12) angeordneten Innenbuchse (14), wobei die wenigstens eine Außenbuchse (12) und die wenigstens eine Innenbuchse (14) über wenigstens einen Elastomerkörper (16) verbunden sind, der mit wenigstens einer Dichtlippe (18) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (18) in einem achsenthaltenden Querschnitt betrachtet mit einem C-Profil ausgebildet ist, wobei ein Ende des C-Profils mit dem Elastomerkörper (16) verbunden ist und wobei das andere Ende des C-Profils als freies Ende (48) dazu ausgebildet ist, dichtend in Anlage mit einem Wellenabschnitt zu gelangen.
  2. Buchsenanordnung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das bezüglich der Längsachse (A) radial äußere Ende des C-Profils mit dem Elastomerkörper (16) verbunden ist und bezüglich der Längsachse (A) das radial innere Ende des C-Profils als freies Ende (48) zur dichtenden Anlage mit dem Wellenabschnitt ausgebildet ist.
  3. Buchsenanordnung (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende (48) gerundet ausgebildet ist, wobei das freie Ende (148) vorzugsweise mit einem als Materialverdickung ausgebildeten Ringabschnitt versehen ist.
  4. Buchsenanordnung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Elastomerkörper (16) wenigstens eine um die Längsachse umlaufende Ausnehmung (50) ausgebildet ist, die sich an einem axialen Ende der Buchsenanordnung (10) in den Elastomerkörper (16) hinein erstreckt, wobei die wenigstens eine Ausnehmung (50) um die wenigstens eine Dichtlippe (18) herum verläuft.
  5. Buchsenanordnung (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich die wenigstens eine Ausnehmung (50) in dem Elastomerkörper (16) bis zu der Stirnfläche der wenigstens einen Innenbuchse (14) erstreckt.
  6. Buchsenanordnung (10) nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die wenigstens eine Ausnehmung (50) im Wesentlichen parallel zur Innenumfangsfläche (26) der Außenbuchse (12) in den Elastomerkörper (16) hinein erstreckt, wobei radial innerhalb der Ausnehmung die C-Profil-förmige Dichtlippe (18) mit dem Elastomerkörper verbunden ist.
  7. Buchsenanordnung (110) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Ausnehmung (150) im Wesentlichen radial bezüglich der Längsachse der Buchsenanordnung (110) erstreckt, wobei die Ausnehmung (150) radial zwischen der Innenbuchse (114) und der Dichtlippe (118) verläuft.
  8. Buchsenanordnung (10, 110) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (18, 118) mit hinreichendem axialen Spiel zu dem Elastomerkörper (16, 116) und/oder zu der Innenbuchse (14, 114) ausgebildet ist, sodass die Dichtlippe (18, 118) unter elastischer Verformung und bleibender dichtender Anlage auf dem Wellenabschnitt einer Auslenkbewegung des Wellenabschnitts relativ zu der Längsachse um einen Beugewinkel von bis zu 5°, vorzugsweise von bis zu 8°, am meisten bevorzugt von bis zu 10° folgt.
  9. Buchsenanordnung (10, 110) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (18, 118) einen ersten C-Profil-Abschnitt aufweist, der im Wesentlichen parallel zu der Längsachse verläuft und über den die Dichtlippe (18, 118) mit dem Elastomerkörper (16, 116) verbunden ist, dass die Dichtlippe (18, 118) ferner einen zweiten C-Profil-Abschnitt aufweist, der im Wesentlichen radial zur Längsachse verläuft, und dass die Dichtlippe (18, 118) ferner einen dritten C-Profil-Abschnitt aufweist, der über den zweiten C-Profil-Abschnitt mit dem ersten C-Profil-Abschnitt verbunden ist und der das zur Anlage an dem Wellenabschnitt ausgebildete freie Ende aufweist.
  10. Buchsenanordnung (10, 110) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (18, 118) in Form eines harmonisch gekrümmten Materialabschnitts, vorzugsweise in Form eines Kreisbogensegments ausgebildet ist.
  11. Buchsenanordnung (10, 110) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (18, 118) ausgehend von dem Elastomerkörper (16, 116) hin zu dem freien Ende (48, 148) mit konstanter oder mit abnehmender oder mit zunehmender Wandstärke ausgebildet ist.
  12. Buchsenanordnung (10, 110) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (18, 118) bezüglich des Innenbereichs der Buchsenanordnung (10, 110) konvex oder konkav ausgebildet ist.
  13. Buchsenanordnung (10, 110) (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Innenbuchse (14) einen umlaufenden, in Richtung der Außenbuchse (12) vorstehenden Abschnitt (36) aufweist.
  14. Buchsenanordnung (10, 110) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (18, 118) integral mit dem Elastomerkörper (16, 116) ausgebildet ist.
  15. Zentriervorrichtung mit einer Buchsenanordnung (10, 110) (10, 110) nach einem der Ansprüche 1 bis 14.
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