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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Diese Erfindung beansprucht die Priorität der U.S. Patentanmeldung Nr. 14/615,364, eingereicht am 5. Februar 2015. Die gesamte Offenbarung der U.S. Patentanmeldung Nr. 14/615,364 ist hiermit durch Bezugnahme hierin vollständig aufgenommen.
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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Fahrradkettenradanordnung und eine hintere Fahrradkettenradanordnung.
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HINTERGRUNDDISKUSSION
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Fahrradfahren wird zunehmend populär als Form der Erholung sowie als Transportmittel. Außerdem wurde Fahrradfahren eine sehr populäre Wettkampfsportart für sowohl Amateure als auch für den Profibereich. Ob das Fahrrad nun zur Erholung, den Transport oder für den Wettkampf verwendet wird, hat die Fahrradindustrie konstant unterschiedliche Komponenten des Fahrrads verbessert. Eine Fahrradkomponente, die ausführlich neu entworfen worden ist, ist die Fahrradkettenradanordnung.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Nach einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung weist eine Fahrradkettenradanordnung eine Drehmittelachse auf. Die Fahrradkettenradanordnung umfasst ein erstes Kettenrad, ein zweites Kettenrad, ein erstes Zwischenglied und ein zweites Zwischenglied. Das erste Kettenrad beinhaltet einen ersten Kettenradkörper und eine erste Ketteneingriffsstruktur, ausgestaltet, um mit einer Fahrradkette in Eingriff zu stehen. Der erste Kettenradkörper weist ein erstes Nabeneingriffsprofil auf, und ist ausgestaltet, um mit einer Fahrradnabenanordnung in Eingriff zu stehen/gelangen. Das zweite Kettenrad beinhaltet einen zweiten Kettenradkörper und eine zweite Ketteneingriffsstruktur, welche ausgestaltet ist, um mit der Fahrradkette in Eingriff zu stehen. Der zweite Kettenradkörper weist ein zweites Nabeneingriffsprofil auf, und ist ausgestaltet, um mit der Fahrradnabenanordnung in Eingriff zu stehen/gelangen. Das erste Zwischenglied ist zwischen dem ersten Kettenrad und dem zweiten Kettenrad in einer Axialrichtung parallel zur Drehmittelachse positioniert. Das zweite Zwischenglied ist zwischen dem ersten Kettenrad und dem zweiten Kettenrad in der Axialrichtung positioniert. Das zweite Zwischenglied ist radial nach außen von dem ersten Zwischenglied hinsichtlich der Drehmittelachse bereitgestellt. Das zweite Zwischenglied ist an zumindest einem von dem ersten Kettenrad und dem zweiten Kettenrad befestigt und weist eine längliche Gestalt auf, die sich entlang einer ersten Bezugsebene senkrecht zu der Drehmittelachse erstreckt.
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Bevorzugt weist das erste Zwischenglied eine ringförmige Gestalt auf.
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Bevorzugt ist das erste Zwischenglied ein von dem zweiten Zwischenglied separates Glied.
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Bevorzugt ist das erste Kettenrad zu dem zweiten Kettenrad benachbart ohne ein weiteres Kettenrad zwischen dem ersten Kettenrad und dem zweiten Kettenrad in der Axialrichtung liegend.
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Bevorzugt weist das erste Zwischenglied ein Nabeneingriffsprofil auf, welches ausgestaltet ist, um mit der Fahrradnabenanordnung in Eingriff zu stehen/gelangen.
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Bevorzugt sind das erste Zwischenglied und das zweite Zwischenglied voneinander in einer Radialrichtung hinsichtlich der Drehmittelachse beabstandet.
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Bevorzugt ist das erste Zwischenglied an zumindest einem von dem ersten Kettenrad und dem zweiten Kettenrad durch Klebemittel befestigt. Das zweite Zwischenglied kann an zumindest einem von dem ersten Kettenrad und dem zweiten Kettenrad durch Klebemittel befestigt sein.
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Bevorzugt ist das erste Zwischenglied an zumindest einem von dem ersten Kettenrad und dem zweiten Kettenrad durch Diffusionsschweißen bzw. Diffusionsbondieren befestigt. Das zweite Zwischenglied kann an zumindest einem von dem ersten Kettenrad und dem zweiten Kettenrad durch Diffusionsschweißen befestigt sein.
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Bevorzugt beinhaltet die erste Ketteneingriffsstruktur eine Vielzahl von ersten Zähnen, welche eine erste Gesamtzahl aufweist. Die zweite Ketteneingriffsstruktur kann eine Vielzahl von zweiten Zähnen aufweisen, eine zweite Gesamtzahl beinhaltend. Die erste Gesamtzahl kann größer sein als die zweite Gesamtzahl.
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Bevorzugt beinhaltet die erste Ketteneingriffsstruktur ein erstes ringförmiges Glied und eine Vielzahl von ersten Zähnen, welche umfänglich an einer Außenperipherie des ersten ringförmigen Gliedes angeordnet sind. Das erste ringförmige Glied und die Vielzahl von ersten Zähnen können aus einem metallischen Material hergestellt sein. Der erste Kettenradkörper kann aus einem nicht-metallischen Material hergestellt sein.
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Bevorzugt ist der erste Kettenradkörper aus einem Kunststoffmaterial bzw. Harzmaterial.
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Bevorzugt ist das erste ringförmige Glied an dem ersten Kettenradkörper durch Integralformen bzw. Integralverformung befestigt.
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Bevorzugt ist das erste ringförmige Glied an dem ersten Kettenradkörper durch Klebemittel befestigt.
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Bevorzugt ist das zweite Zwischenglied integral mit einem von dem ersten Kettenrad und dem zweiten Kettenrad als ein einzelnes Einheitsglied ausgebildet.
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Bevorzugt ist das zweite Zwischenglied an dem ersten Kettenrad und dem zweiten Kettenrad befestigt.
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Bevorzugt umfasst die Fahrradkettenradanordnung weiter ein drittes Kettenrad, ein drittes Zwischenglied und ein viertes Zwischenglied. Das dritte Kettenrad kann einen dritten Kettenradkörper und eine dritte Ketteneingriffsstruktur aufweisen, ausgestaltet, um mit der Fahrradkette in Eingriff zu stehen. Der dritte Kettenradkörper kann ein drittes Nabeneingriffsprofil aufweisen, und ist ausgestaltet, um mit der Fahrradnabenanordnung in Eingriff zu stehen. Das zweite Kettenrad kann zwischen dem ersten Kettenrad und dem dritten Kettenrad in der Axialrichtung positioniert sein. Das dritte Zwischenglied kann zwischen dem zweiten Kettenrad und dem dritten Kettenrad in der Axialrichtung positioniert sein. Das vierte Zwischenglied kann zwischen dem zweiten Kettenrad und dem dritten Kettenrad in der Axialrichtung positioniert sein. Das vierte Zwischenglied kann radial nach außen von dem dritten Zwischenglied hinsichtlich der Drehmittelachse bereitgestellt sein. Das vierte Zwischenglied kann an zumindest einem von dem zweiten Kettenrad und dem dritten Kettenrad befestigt sein.
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Bevorzugt weist das vierte Zwischenglied eine längliche Gestalt auf, die sich entlang einer zweiten Bezugsebene senkrecht zu der Drehmittelachse erstreckt.
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Bevorzugt weist das dritte Zwischenglied eine ringförmige Gestalt auf.
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Bevorzugt ist das dritte Zwischenglied ein separates Glied von dem vierten Zwischenglied.
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Bevorzugt ist das zweite Kettenrad zu dem dritten Kettenrad benachbart, ohne ein weiteres Kettenrad zwischen dem zweiten Kettenrad und dem dritten Kettenrad in der Axialrichtung liegend.
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Bevorzugt ist das vierte Zwischenglied an dem zweiten Kettenrad und dem dritten Kettenrad befestigt.
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Bevorzugt weist das dritte Zwischenglied ein Nabeneingriffsprofil auf, welches ausgestaltet ist, um mit der Fahrradnabenanordnung in Eingriff zu stehen/gelangen.
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Bevorzugt sind das dritte Zwischenglied und das vierte Zwischenglied voneinander beabstandet in einer Radialrichtung hinsichtlich der Drehmittelachse.
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Bevorzugt ist das vierte Zwischenglied radial nach innen von dem zweiten Zwischenglied hinsichtlich der Drehmittelachse positioniert.
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Bevorzugt ist das dritte Zwischenglied an zumindest einem von dem zweiten Kettenrad und dem dritten Kettenrad durch Klebemittel befestigt. Das vierte Zwischenglied kann an zumindest einem von dem zweiten Kettenrad und dem dritten Kettenrad durch Klebemittel befestigt sein.
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Bevorzugt ist das dritte Zwischenglied an zumindest einem von dem zweiten Kettenrad und dem dritten Kettenrad durch Diffusionsschweißen bzw. Diffusionsbondieren befestigt. Das vierte Zwischenglied kann an zumindest einem von dem zweiten Kettenrad und dem dritten Kettenrad durch Diffusionsschweißen befestigt sein.
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Bevorzugt weist das erste Zwischenglied eine ringförmige Gestalt auf und ist koaxial hinsichtlich der Drehmittelachse der Fahrradkettenradanordnung angeordnet.
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Bevorzugt weist das zweite Zwischenglied eine ringförmige Gestalt auf, und ist koaxial hinsichtlich der Drehmittelachse der Fahrradkettenradanordnung angeordnet.
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Bevorzugt weist das erste Kettenrad eine erste Öffnung und eine erste Innenperipherie auf. Die erste Öffnung kann an dem ersten Kettenradkörper bereitgestellt sein. Die erste Innenperipherie definiert die erste Öffnung. Das zweite Zwischenglied kann einen ersten länglichen Abschnitt beinhalten, welcher zumindest teilweise sich entlang der ersten Innenperipherie erstreckt.
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Bevorzugt umfasst die Fahrradkettenradanordnung weiter ein drittes Kettenrad, ein drittes Zwischenglied und ein viertes Zwischenglied. Das dritte Kettenrad kann einen dritten Kettenradkörper und eine dritte Ketteneingriffsstruktur beinhalten, ausgestaltet, um mit der Fahrradkette in Eingriff zu stehen/gelangen. Der dritte Kettenradkörper kann ein drittes Nabeneingriffsprofil aufweisen, und ist ausgestaltet, um mit der Fahrradnabenanordnung in Eingriff zu stehen/gelangen. Das zweite Kettenrad kann zwischen dem ersten Kettenrad und dem dritten Kettenrad in der Axialrichtung positioniert sein. Das dritte Zwischenglied kann zwischen dem zweiten Kettenrad und dem dritten Kettenrad in der Axialrichtung positioniert sein. Das vierte Zwischenglied kann zwischen dem zweiten Kettenrad und dem dritten Kettenrad in der Axialrichtung positioniert sein. Das vierte Zwischenglied kann radial nach außen von dem dritten Zwischenglied hinsichtlich der Drehmittelachse bereitgestellt sein. Das vierte Zwischenglied kann an zumindest einem von dem zweiten Kettenrad und dem dritten Kettenrad befestigt sein. Das zweite Kettenrad kann eine zweite Öffnung und eine zweite Innenperipherie aufweisen. Die zweite Öffnung kann an dem zweiten Kettenradkörper bereitgestellt sein. Die zweite Innenperipherie kann die zweite Öffnung definieren. Die erste Öffnung kann mit der zweiten Öffnung in der Axialrichtung ausgerichtet sein. Das vierte Zwischenglied kann einen zweiten länglichen Abschnitt beinhalten, welcher zumindest sich entlang der zweiten Innenperipherie erstreckt.
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Bevorzugt weist das erste Kettenrad erste Öffnungen und erste Innenperipherien auf. Die ersten Öffnungen können an dem ersten Kettenradkörper bereitgestellt sein. Die ersten Innenperipherien können jeweils die ersten Öffnungen definieren. Das zweite Zwischenglied kann erste längliche Abschnitte und erste zusätzliche längliche Abschnitte beinhalten. Die ersten länglichen Abschnitte können jeweils zumindest teilweise sich entlang einer von den ersten Innenperipherien erstrecken. Die ersten zusätzlichen länglichen Abschnitte können zumindest teilweise sich entlang einer weiteren von den ersten Innenperipherien erstrecken, welche zu einer der ersten Innenperipherien benachbart ist.
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Bevorzugt umfasst die Fahrradkettenradanordnung weiter ein drittes Kettenrad, ein drittes Zwischenglied und ein viertes Zwischenglied. Das dritte Kettenrad kann einen dritten Kettenradkörper und eine dritte Ketteneingriffsstruktur beinhalten, ausgestaltet, um mit der Fahrradkette in Eingriff zu stehen/gelangen. Der dritte Kettenradkörper kann ein drittes Nabeneingriffsprofil aufweisen, und ist ausgestaltet, um mit der Fahrradnabenanordnung in Eingriff zu stehen/gelangen. Das zweite Kettenrad kann zwischen dem ersten Kettenrad und dem dritten Kettenrad in der Axialrichtung positioniert sein. Das dritte Zwischenglied kann zwischen dem zweiten Kettenrad und dem dritten Kettenrad in der Axialrichtung positioniert sein. Das vierte Zwischenglied kann zwischen dem zweiten Kettenrad und dem dritten Kettenrad in der Axialrichtung positioniert sein. Das vierte Zwischenglied kann radial nach außen von dem dritten Zwischenglied hinsichtlich der Drehmittelachse bereitgestellt sein. Das vierte Zwischenglied kann zumindest an einem von dem zweiten Kettenrad und dem dritten Kettenrad befestigt sein. Das zweite Kettenrad kann zweite Öffnungen und zweite Innenperipherien aufweisen. Die zweiten Öffnungen können an dem zweiten Kettenradkörper bereitgestellt sein. Die zweiten Innenperipherien können jeweils die zweiten Öffnungen definieren. Das vierte Zwischenglied kann zweite längliche Abschnitte und zweite zusätzliche längliche Abschnitte beinhalten. Die zweiten länglichen Abschnitte können jeweils zumindest teilweise sich entlang einer von den zweiten Innenperipherien erstrecken. Die zweiten zusätzlichen länglichen Abschnitte können jeweils zumindest teilweise sich entlang einer weiteren von den zweiten Innenperipherien erstrecken, welche zu einer von den zweiten Innenperipherien benachbart ist.
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Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung weist eine hintere Fahrradkettenradanordnung eine Drehmittelachse auf. Die hintere Fahrradkettenradanordnung umfasst ein erstes Kettenrad und ein zweites Kettenrad. Das erste Kettenrad beinhaltet einen ersten Kettenradkörper und eine erste Ketteneingriffsstruktur. Der erste Kettenradkörper ist aus einem nicht-metallischen Material hergestellt. Die erste Ketteneingriffsstruktur ist aus einem metallischen Material hergestellt und ist ausgestaltet, um mit einer Fahrradkette in Eingriff zu stehen/gelangen. Das zweite Kettenrad beinhaltet einen zweiten Kettenradkörper und eine zweite Ketteneingriffsstruktur. Der zweite Kettenradkörper ist aus einem nicht-metallischen Material hergestellt und ist an dem ersten Kettenradkörper befestigt. Die zweite Ketteneingriffsstruktur ist aus einem metallischen Material hergestellt und ist ausgestaltet, um mit der Fahrradkette in Eingriff zu stehen/gelangen.
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Bevorzugt stellen der erste Kettenradkörper und der zweite Kettenradkörper einen Basisabschnitt bereit, welcher eine kegelstumpfförmige Gestalt aufweist.
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Bevorzugt beinhaltet die erste Ketteneingriffsstruktur des ersten Kettenrades ein erstes ringförmiges Glied und eine Vielzahl von ersten Zähnen, welche umfänglich an einer Außenperipherie des ersten ringförmigen Gliedes angeordnet sind. Die zweite Ketteneingriffsstruktur des zweiten Kettenrades kann ein zweites ringförmiges Glied und eine Vielzahl von zweiten Zähnen beinhalten, welche umfänglich an einer Außenperipherie des zweiten ringförmigen Gliedes angeordnet sind. Das erste ringförmige Glied kann zumindest teilweise in den ersten Kettenradkörper eingebettet bzw. eingelassen sein. Das zweite ringförmige Glied kann zumindest teilweise in dem zweiten Kettenradkörper eingebettet bzw. eingelassen sein.
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Bevorzugt ist das erste ringförmige Glied zumindest teilweise in den ersten Kettenradkörper durch Integralverformung eingebettet bzw. eingelassen. Das weitere ringförmige Glied ist zumindest teilweise in den zweiten Kettenradkörper durch Integralverformung eingebettet bzw. eingelassen.
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Bevorzugt ist der erste Kettenradkörper an den zweiten Kettenradkörper durch Klebemittel befestigt.
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Bevorzugt ist der erste Kettenradkörper an dem zweiten Kettenradkörper durch eine Konkav-Konvex-Struktur befestigt.
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Bevorzugt umfasst die hintere Fahrradkettenradanordnung weiter ein rohrförmiges Glied, welches koaxial zu der Drehmittelachse positioniert ist. Das rohrförmige Glied kann ein Nabeneingriffsprofil aufweisen, welches ausgestaltet ist, um mit einer Fahrradnabenanordnung in Eingriff zu stehen/gelangen.
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Bevorzugt umfasst die hintere Fahrradkettenradanordnung weiter einen Innenraum, welcher zwischen dem Basisabschnitt und dem rohrförmigen Glied in einer Radialrichtung hinsichtlich der Drehmittelachse bereitgestellt ist.
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Bevorzugt sind der erste Kettenradkörper und der zweite Kettenradkörper integral miteinander als ein einzelnes Einheitsglied ausgebildet.
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Bevorzugt ist der zweite Kettenradkörper direkt an den ersten Kettenradkörper befestigt.
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Bevorzugt ist der zweite Kettenradkörper an den ersten Kettenradkörper via einem Zwischenglied befestigt.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Eine vollständigere Würdigung der Erfindung und viele von den einhergehenden Vorteilen davon wird sofort ersichtlich, wenn dies durch Bezugnahme zu der folgenden detaillierten Beschreibung besser verständlich wird, wenn diese in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen betrachtet wird, wobei:
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1 eine Perspektivansicht einer Fahrradkettenradanordnung nach einer ersten Ausführungsform ist,
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2 eine Aufrissansicht eines ersten Kettenrades, eines ersten Zwischengliedes und eines zweiten Zwischengliedes der Fahrradkettenradanordnung veranschaulicht in 1 ist;
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3 eine perspektivische Explosionsansicht des ersten Kettenrades, des ersten Zwischengliedes und des zweiten Zwischengliedes der Fahrradkettenradanordnung veranschaulicht in 1 ist;
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4 eine teilweise Querschnittsansicht der Fahrradkettenradanordnung entlang der Linie IV-IV von 1 ist;
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5 eine vergrößerte Seitenaufrissansicht des ersten Kettenrades und des ersten Zwischengliedes der Fahrradkettenradanordnung veranschaulicht in 1 ist;
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6 eine Aufrissansicht eines zweiten Kettenrads, eines dritten Zwischengliedes und eines vierten Zwischengliedes der Fahrradkettenradanordnung veranschaulicht in 1 ist;
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7 eine perspektivische Explosionsansicht des zweiten Kettenrades, des dritten Zwischengliedes und des vierten Zwischengliedes der Fahrradkettenradanordnung veranschaulicht in 1 ist;
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8 eine perspektivische Explosionsansicht des ersten Kettenrades, des ersten Zwischengliedes, des zweiten Zwischengliedes, des zweiten Kettenrades, des dritten Zwischengliedes und des vierten Zwischengliedes der Fahrradkettenradanordnung veranschaulicht in 1 ist;
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9 eine Aufrissansicht eines dritten Kettenrades und anderer Zwischenglieder der Fahrradkettenradanordnung veranschaulicht in 1 ist;
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10 eine teilweise Querschnittsansicht der Fahrradkettenradanordnung nach einer zweiten Ausführungsform ist;
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11 eine Aufrissansicht eines ersten Kettenrades, eines ersten Zwischengliedes und eines zweiten Zwischengliedes der Fahrradkettenradanordnung veranschaulicht in 10 ist;
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12 eine perspektivische Explosionsansicht des ersten Kettenrades, des ersten Zwischengliedes und des zweiten Zwischengliedes der Fahrradkettenradanordnung veranschaulicht in 10 ist;
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13 eine Perspektivansicht einer Fahrradkettenradanordnung nach einer dritten Ausführungsform ist;
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14 eine Aufrissansicht eines ersten Kettenrades, eines ersten Zwischengliedes und eines zweiten Zwischengliedes der Fahrradkettenradanordnung veranschaulicht in 13 ist;
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15 eine perspektivische Explosionsansicht des ersten Kettenrades, des ersten Zwischengliedes und des zweiten Zwischengliedes der Fahrradkettenradanordnung veranschaulicht in 13;
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16 eine teilweise Querschnittsansicht der Fahrradkettenradanordnung entlang der Schnittlinie XVI-XVI von 13 ist;
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17 eine Aufrissansicht eines zweiten Kettenrades, eines dritten Zwischengliedes und eines vierten Zwischengliedes der Fahrradkettenradanordnung veranschaulicht in 13 ist;
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18 eine perspektivische Explosionsansicht des zweiten Kettenrades, des dritten Zwischengliedes und des vierten Zwischengliedes der Fahrradkettenradanordnung veranschaulicht in 13 ist;
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19 eine Aufrissansicht des zweiten Kettenrades der Fahrradkettenradanordnung veranschaulicht in 13 ist;
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20 eine Perspektivansicht einer Fahrradkettenradanordnung nach einer vierten Ausführungsform ist;
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21 eine Aufrissansicht eines ersten Kettenrades der Fahrradkettenradanordnung veranschaulicht in 20 ist;
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22 eine Aufrissansicht eines zweiten Kettenrades der Fahrradkettenradanordnung veranschaulicht in 20 ist;
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23 eine teilweise Querschnittsansicht der Fahrradkettenradanordnung entlang der Schnittlinie XXIII-XXIII von 20 ist;
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24 eine teilweise perspektivische Querschnittsansicht der Fahrradkettenradanordnung veranschaulicht in 20 ist;
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25 eine Perspektivansicht der Fahrradkettenradanordnung veranschaulicht in 20 ist; und
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26 eine teilweise perspektivische Querschnittsansicht einer Fahrradkettenradanordnung nach einer modifizierten Ausführungsform ist.
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BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Die Ausführungsformen werden nun mit Bezugnahme zu den beigefügten Zeichnungen beschrieben, wobei ähnliche Bezugszeichen entsprechenden oder identischen Elementen durch die unterschiedlichen Zeichnungen hinweg gegeben werden.
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Erste Ausführungsform
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Zunächst Bezug nehmend auf 1, eine Fahrradkettenradanordnung 10 nach einer ersten Ausführungsform umfasst eine Vielzahl von Fahrradkettenrädern.
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Die Fahrradkettenradanordnung 10 ist ausgestaltet, um mit einer Fahrradkette C in Eingriff zu stehen/gelangen. In der veranschaulichten Ausführungsform umfasst die Fahrradkettenradanordnung 10 elf Fahrradkettenräder S1 bis S11. Die Fahrradkettenradanordnung 10 weist eine Drehmittelachse A auf. Die Fahrradkettenradanordnung 10 ist ausgestaltet, um die Drehmittelachse A in einer Drehantriebsrichtung D11 während des In-die-Pedale-Tretens bzw. Fahrradfahrens gedreht zu werden. Die Drehantriebsrichtung D11 ist entlang einer Umfangsrichtung D1 der Fahrradkettenradanordnung 10 definiert. Die Fahrradkettenräder S1 bis S11 sind in einer Axialrichtung D2 parallel zu der Drehmittelachse A angeordnet.
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Während die Fahrradkettenradanordnung 10 in der veranschaulichten Ausführungsform eine hintere Fahrradkettenradanordnung ist, können die Konstruktionen der Fahrradkettenradanordnung 10 auf eine vordere Fahrradkettenradanordnung falls benötigt und/oder gewünscht angewandt werden. In der veranschaulichten Ausführungsform ist die Fahrradkettenradanordnung 10 ausgestaltet, um an eine Fahrradnabenanordnung 2 montiert zu werden/sein.
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In der vorliegenden Anmeldung beziehen sich die folgenden Richtungsbegriffe „vorder“, „hinter“, „nach vorne“, „nach hinten“, „links“, „rechts“, „quer“, „nach oben“ und „nach unten“, sowie jegliche ähnlichen richtungsweisenden Begriffe auf solche Richtungen, welche auf Grundlage eines Verwenders (z. B. ein Fahrer) bestimmt sind, welcher auf einem Sattel (nicht dargestellt) eines Fahrrades sitzt und einer Lenkstange (nicht dargestellt) zugewandt ist. Dementsprechend sollten diese Begrifflichkeiten, wie diese hierin verwendet werden um die Fahrradkettenradanordnung 10 zu beschreiben, hinsichtlich des Fahrrades ausgestaltet mit der Fahrradkettenradanordnung 10 interpretiert werden, wie diese in einer aufrechten Fahrposition auf einer horizontalen Fläche verwendet wird.
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Wie in 1 zu sehen ist, umfasst die Fahrradkettenradanordnung 10 ein erstes Kettenrad und ein zweites Kettenrad. In der veranschaulichten Ausführungsform wird das Fahrradkettenrad S2 auch als das erste Kettenrad S2 bezeichnet und das Fahrradkettenrad S3 wird auch als das zweite Kettenrad S3 bezeichnet. Die Fahrradkettenradanordnung 10 umfasst weiter ein drittes Kettenrad.
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In der veranschaulichten Ausführungsform wird das Fahrradkettenrad S4 auch als das dritte Kettenrad S4 bezeichnet. Jedoch können andere Kettenräder der Fahrradkettenradanordnung 10 als das erste Kettenrad, das zweite Kettenrad und das dritte Kettenrad falls benötigt und/oder gewünscht bezeichnet werden.
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Wie in den 2 und 3 zu sehen ist, beinhaltet das erste Kettenrad S1 einen ersten Kettenradkörper 12 und eine erste Ketteneingriffsstruktur 14. Der erste Kettenradkörper 12 weist ein erstes Nabeneingriffsprofil 16 auf, welches ausgestaltet ist, um mit der Fahrradnabenanordnung 2 (1) in Eingriff zu stehen/gelangen. Die erste Ketteneingriffsstruktur 14 ist ausgestaltet, um mit der Fahrradkette C in Eingriff zu stehen/gelangen. Die erste Ketteneingriffsstruktur 14 beinhaltet ein erstes ringförmiges Glied 18 und eine Vielzahl von ersten Zähnen 20. Die Vielzahl von ersten Zähnen 20 sind umfänglich an einer Außenperipherie des ersten ringförmigen Gliedes 18 angeordnet.
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In der veranschaulichten Ausführungsform, ist beispielsweise das erste ringförmige Glied 18 und die Vielzahl von ersten Zähnen 20 aus einem metallischen Material hergestellt. Während die ersten Zähne 20 integral mit dem ersten ringförmigen Glied 18 bei der veranschaulichten Ausführungsform sind, kann zumindest einer von den ersten Zähnen 20 ein separates Glied von dem ersten ringförmigen Glied 18 falls benötigt und/oder gewünscht sein.
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Der erste Kettenradkörper 12 ist aus einem nicht-metallischen Material hergestellt. Der erste Kettenradkörper 12 ist aus einem Kunststoffmaterial bzw. Harzmaterial hergestellt. Das erste ringförmige Glied 18 ist an den ersten Kettenradkörper 12 durch Integralverformung bzw. Integralformung befestigt. Bei der veranschaulichten Ausführungsform ist das erste ringförmige Glied 18 an dem ersten Kettenradkörper 12 durch Integralverformung wie etwa Einsatzverformung befestigt. Jedoch kann das erste ringförmige Glied 18 an den ersten Kettenradkörper 12 durch Klebemittel, falls benötigt und/oder gewünscht, befestigt sein.
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Der erste Kettenradkörper 12 kann aus nicht-metallischen Materialien unterschiedlich von Kunststoffmaterialien bzw. Harzmaterialien, falls benötigt und/oder gewünscht, hergestellt sein. Außerdem kann der erste Kettenradkörper 12 aus einem metallischen Material gleich zu oder unterschiedlich von dem Material der ersten Zähne 20 und des ersten ringförmigen Gliedes 18, falls benötigt und/oder gewünscht, hergestellt sein. Beispielsweise kann der erste Kettenradkörper 12 aus einem leichtgewichtigen metallischen Material, wie etwa Aluminium, hergestellt sein, wohingegen die ersten Zähne 20 und das erste ringförmige Glied 18 aus einem harten metallischen Material, wie etwa Eisen oder Titan, hergestellt sein kann.
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Wie in den 2 und 3 zu sehen ist, umfasst die Fahrradkettenradanordnung 10 ein erstes Zwischenglied 22. Während das erste Zwischenglied 22 eine ringförmige Gestalt in der veranschaulichten Ausführungsform aufweist, kann das erste Zwischenglied 22 andere Gestalten, falls benötigt und/oder gewünscht, aufweisen. Das erste Zwischenglied 22 weist bevorzugt ein Nabeneingriffsprofil 24 auf, welches ausgestaltet ist, um mit der Fahrradnabenanordnung 2 (1) in Eingriff zu stehen/gelangen. Das Nabeneingriffsprofil 24 des ersten Zwischengliedes 22 weist im Wesentlichen das Gleiche, wie das erste Nabeneingriffsprofil 16 des ersten Kettenradkörpers 12 auf, wenn aus der Axialrichtung D2 betrachtet. Das erste Zwischenglied 22 ist koaxial hinsichtlich der Drehmittelachse A der Fahrradkettenradanordnung 10 angeordnet.
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Die Fahrradkettenradanordnung 10 umfasst ein zweites Zwischenglied 26. Das zweite Zwischenglied 26 ist radial nach außen von dem ersten Zwischenglied 22 hinsichtlich der Drehmittelachse A bereitgestellt. Das erste Zwischenglied 22 und das zweite Zwischenglied 26 sind voneinander in der Radialrichtung hinsichtlich der Drehmittelachse A beabstandet. Während das zweite Zwischenglied 26 eine Vielzahl von separaten Parts in der veranschaulichten Ausführungsform beinhaltet, kann das zweite Zwischenglied 26 integral als ein einzelnes Einheitsglied, falls benötigt und/oder gewünscht, bereitgestellt sein. Außerdem, während das erste Zwischenglied 22 ein separates Glied von dem zweiten Zwischenglied 26 in der veranschaulichten Ausführungsform ist, kann das erste Zwischenglied 22 integral mit dem zweiten Zwischenglied 26 als ein einzelnes Einheitsglied, falls benötigt und/oder gewünscht, bereitgestellt sein.
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Wie in den 3 und 4 zu sehen ist, weist das zweite Zwischenglied 26 eine längliche Gestalt auf, die sich entlang einer ersten Bezugsebene P1 (4) senkrecht zu der Drehmittelachse A erstreckt. In der veranschaulichten Ausführungsform beinhaltet das erste Kettenrad S1 eine Seitenfläche 28, welche an dem ersten Kettenradkörper 12 bereitgestellt ist, um dem zweiten Kettenrad S3 in der Axialrichtung D2 (3) zugewandt zu sein. Die erste Bezugsebene P1 ist an der Seitenfläche 28 des ersten Kettenrades S2 definiert. Und zwar weist das zweite Zwischenglied 26 eine längliche Gestalt auf, die sich entlang der Seitenfläche 28 senkrecht zu der Drehmittelachse A erstreckt. Das zweite Zwischenglied 26 erstreckt sich von dem ersten Kettenradkörper 12 in die Axialrichtung D2.
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Wie in 4 zu sehen ist, ist das erste Zwischenglied 22 zwischen dem ersten Kettenrad S2 und dem zweiten Kettenrad S3 in der Axialrichtung D2 parallel zu der Drehmittelachse A positioniert. Das zweite Zwischenglied 26 ist zwischen dem ersten Kettenrad S2 und dem zweiten Kettenrad S3 in der Axialrichtung D2 positioniert. Das erste Kettenrad S2 ist zu dem zweiten Kettenrad S3 benachbart, ohne ein weiteres Kettenrad zwischen dem ersten Kettenrad S2 und dem zweiten Kettenrad S3 in der Axialrichtung D2 dazwischenliegend. Das zweite Kettenrad S3 ist zu dem dritten Kettenrad S4 benachbart, ohne ein weiteres Kettenrad zwischen dem zweiten Kettenrad S3 und dem dritten Kettenrad S4 in der Axialrichtung D2 liegend. Das zweite Kettenrad S3 ist zwischen dem ersten Kettenrad S2 und dem dritten Kettenrad S4 in der Axialrichtung D2 positioniert.
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Das erste Zwischenglied 22 ist ein separates Glied von dem ersten Kettenrad S2 und dem zweiten Kettenrad S3. Jedoch kann das erste Zwischenglied 22 integral mit zumindest einem von dem ersten Kettenrad S2 und dem zweiten Kettenrad S3 falls benötigt und/oder gewünscht bereitgestellt sein.
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Wie in 4 zu sehen ist, ist das erste Zwischenglied 22 an zumindest einem von dem ersten Kettenrad S2 und dem zweiten Kettenrad S3 durch Klebemittel befestigt. In der veranschaulichten Ausführungsform ist das erste Zwischenglied 22 an das erste Kettenrad S2 und an das zweite Kettenrad S3 durch Klebemittel befestigt. Jedoch kann das erste Zwischenglied 22 an zumindest einem von dem ersten Kettenrad S2 und dem zweiten Kettenrad S3 via anderen Strukturen, falls benötigt und/oder gewünscht, befestigt sein. Außerdem kann das erste Zwischenglied 22 an zumindest einem von dem ersten Kettenrad S2 und dem zweiten Kettenrad S3 durch Diffusionsschweißen bzw. Diffusionsbondieren, falls benötigt und/oder gewünscht, befestigt sein. In solch einer Ausführungsform sind das erste Zwischenglied 22 und zumindest einer von dem ersten Kettenrad S2 und dem zweiten Kettenrad S3 zumindest teilweise aus einem metallischen Material hergestellt.
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Das zweite Zwischenglied 26 ist zumindest an einem von dem ersten Kettenrad S2 und dem zweiten Kettenrad S3 befestigt. Das zweite Zwischenglied 26 ist zumindest an einem von dem ersten Kettenrad S2 und dem zweiten Kettenrad S3 durch Klebemittel befestigt. Das zweite Zwischenglied 26 ist integral mit einem von dem ersten Kettenrad S2 und dem zweiten Kettenrad S3 als ein einzelnes Einheitsglied ausgebildet. In der veranschaulichten Ausführungsform ist das zweite Zwischenglied 26 mit dem ersten Kettenrad S2 als ein einzelnes Einheitsglied integral und ist ein separates Glied von dem zweiten Kettenrad S3. Das zweite Zwischenglied 26 ist an das zweite Kettenrad S3 durch Klebemittel befestigt. Jedoch kann das zweite Zwischenglied 26 ein separates Glied von dem ersten Kettenrad S2, falls benötigt und/oder gewünscht, sein. In solch einer Ausführungsform ist das zweite Zwischenglied 26 an das erste Kettenrad S2 und an das zweite Kettenrad S3 befestigt. Außerdem kann das zweite Zwischenglied 26 an zumindest einem von dem ersten Kettenrad S2 und dem zweiten Kettenrad S3 durch Diffusionsschweißen, falls benötigt und/oder gewünscht befestigt sein. In solch einer Ausführungsform sind das zweite Zwischenglied 26 und zumindest einer von dem ersten Kettenrad S2 und dem zweiten Kettenrad S3 zumindest teilweise aus einem metallischen Material hergestellt.
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Wie in den 2 und 3 zu sehen ist, weist das erste Kettenrad S2 eine erste Öffnung 30 und eine erste Innenperipherie 32 auf. Die erste Öffnung 30 ist an dem ersten Kettenradkörper 12 bereitgestellt. Die erste Innenperipherie 32 definiert die erste Öffnung 30. In der veranschaulichten Ausführungsform weist das erste Kettenrad S2 erste Öffnungen 30 und erste Innenperipherien 32 auf. Die ersten Öffnungen 30 sind an dem ersten Kettenradkörper 12 bereitgestellt. Die ersten Innenperipherien 32 definieren jeweils die ersten Öffnungen 30. Eine Gesamtzahl der ersten Öffnungen 30 ist auf die veranschaulichte Ausführungsform nicht beschränkt. Während die ersten Öffnungen 30 die gleiche Gestalt in der veranschaulichten Ausführungsform aufweisen, kann zumindest eine von den ersten Öffnungen 30 andere Gestalten unterschiedlich voneinander, falls benötigt und/oder gewünscht, aufweisen.
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Wie in 5 zu sehen ist, beinhaltet das zweite Zwischenglied 26 einen ersten länglichen Abschnitt 34, welcher sich zumindest teilweise entlang der ersten Innenperipherie 32 erstreckt. In der veranschaulichten Ausführungsform beinhaltet das zweite Zwischenglied 26 erste längliche Abschnitte 34 und erste zusätzliche längliche Abschnitte 36. Die ersten länglichen Abschnitte 34 erstrecken sich jeweils zumindest teilweise entlang der ersten Innenperipherien 32. Die ersten zusätzlichen länglichen Abschnitte 36 erstrecken sich jeweils zumindest teilweise entlang einer weiteren von den ersten Innenperipherien 32, welche zu einer von den ersten Innenperipherien 32 benachbart ist. Während die ersten länglichen Abschnitte 34 radial nach außen von den ersten zusätzlichen länglichen Abschnitten 36 in der veranschaulichten Ausführungsform bereitgestellt sind, können die ersten länglichen Abschnitte 34 radial nach innen von den ersten zusätzlichen länglichen Abschnitten 36 bereitgestellt sein oder an Radialpositionen gleich zu Radialpositionen der ersten zusätzlichen länglichen Abschnitte 36, falls benötigt und/oder gewünscht, bereitgestellt sein. Eine Gesamtzahl von jedem von den ersten länglichen Abschnitten 34 und den ersten zusätzlichen länglichen Abschnitten 36 ist auf die veranschaulichte Ausführungsform nicht beschränkt.
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Das zweite Zwischenglied 26 beinhaltet einen ersten Mittelabschnitt 37, welcher den ersten länglichen Abschnitt 34 an den ersten zusätzlichen länglichen Abschnitt 36 koppelt. In der veranschaulichten Ausführungsform beinhaltet das zweite Zwischenglied 26 erste Mittelabschnitte 37, welche jeweils die ersten länglichen Abschnitte 34 an die ersten zusätzlichen länglichen Abschnitte 36 koppeln. Der erste Kettenradkörper 12 beinhaltet erste Armabschnitte 12a, welche sich radial relativ zu der Drehmittelachse A erstrecken. Jeder von den ersten Armabschnitten 12a ist zwischen benachbarten zwei von den ersten Öffnungen 30 bereitgestellt. Die ersten Mittelabschnitte 37 sind jeweils an den ersten Armabschnitten 12a bereitgestellt.
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In der veranschaulichten Ausführungsform erstreckt sich der erste längliche Abschnitt 34 in die Umfangsrichtung D1. Der erste zusätzliche längliche Abschnitt 36 erstreckt sich in die Umfangsrichtung D1. Der erste Mittelabschnitt 37 erstreckt sich im Wesentlichen radial relativ zu der Drehmittelachse A.
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Wie in den 6 und 7 zu sehen ist, beinhaltet das zweite Kettenrad S3 einen zweiten Kettenradkörper 38 und eine zweite Ketteneingriffsstruktur 40. Die zweite Ketteneingriffsstruktur 40 ist ausgestaltet, um mit der Fahrradkette C in Eingriff zu stehen/gelangen. Der zweite Kettenradkörper 38 weist ein zweites Nabeneingriffsprofil 32 auf, welches ausgestaltet ist, um mit der Fahrradnabenanordnung 2 (1) in Eingriff zu stehen/gelangen. Die zweite Ketteneingriffsstruktur 40 beinhaltet ein zweites ringförmiges Glied 44 und eine Vielzahl von zweiten Zähnen 46. Die Vielzahl von zweiten Zähnen 46 ist umfänglich an einer Außenperipherie des zweiten rohrförmigen Gliedes 44 angeordnet.
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In der veranschaulichten Ausführungsform sind beispielsweise das zweite ringförmige Glied 44 und die Vielzahl von zweiten Zähnen 46 aus einem metallischen Material hergestellt. Während die zweiten Zähne 46 integral mit dem zweiten ringförmigen Glied 44 in der veranschaulichten Ausführungsform ausgebildet ist, kann zumindest einer von den zweiten Zähnen 46 als ein separates Glied von dem zweiten ringförmigen Glied 44, falls benötigt und/oder gewünscht, sein. Der zweite Kettenradkörper 38 ist aus einem nicht-metallischen Material hergestellt. Beispielsweise ist der zweite Kettenradkörper 38 aus einem Kunststoffmaterial bzw. Harzmaterial hergestellt. Das zweite ringförmige Glied 44 ist an den zweiten Kettenradkörper 38 durch Integralverformung bzw. Integralformen befestigt. Jedoch kann das zweite ringförmige Glied 44 an den zweiten Kettenradkörper 38 durch Klebemittel falls benötigt und/oder gewünscht befestigt sein.
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Der zweite Kettenradkörper 38 kann aus einem nicht-metallischen Material unterschiedlich von Kunststoffmaterial, falls benötigt und/oder gewünscht, hergestellt sein. Außerdem kann der zweite Kettenradkörper 38 aus einem metallischen Material gleich zu oder unterschiedlich von dem Material der zweiten Zähne 46 des zweiten ringförmigen Gliedes 44, falls benötigt und/oder gewünscht, hergestellt sein. Beispielsweise kann der zweite Kettenradkörper 38 aus einem leichtgewichtigen metallischen Material, wie etwa Aluminium, hergestellt sein, wohingegen die zweiten Zähne 46 und das zweite ringförmige Glied 44 aus einem harten metallischen Material, wie etwa Eisen oder Titan hergestellt sein können.
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Wie in 4 zu sehen ist, ist der zweite Kettenradkörper 38 an den ersten Kettenradkörper 12 befestigt. In der veranschaulichten Ausführungsform ist der zweite Kettenradkörper 38 an den ersten Kettenradkörper 12 via eines Zwischengliedes befestigt. Der zweite Kettenradkörper 38 ist an den ersten Kettenradkörper 12 via dem ersten Zwischenglied 22 und dem zweiten Zwischenglied 26 befestigt. Jedoch kann der zweite Kettenradkörper 38 direkt an den ersten Kettenradkörper 12, falls benötigt und/oder gewünscht, befestigt sein.
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Wie in den 2 und 6 zu sehen ist, hat die Vielzahl von ersten Zähnen 20 eine erste Gesamtzahl. Die Vielzahl von zweiten Zähnen 46 weist eine zweite Gesamtzahl auf. Die erste Gesamtzahl ist größer als die zweite Gesamtzahl. Jedoch kann die erste Gesamtzahl kleiner sein als die zweite Gesamtzahl, falls benötigt und/oder gewünscht.
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Wie in den 6 und 7 zu sehen ist, umfasst die Fahrradkettenradanordnung 10 weiter ein drittes Zwischenglied 48. Während das dritte Zwischenglied 48 eine ringförmige Gestalt in der veranschaulichten Ausführungsform aufweist, kann das dritte Zwischenglied 48 eine andere Gestalt, falls benötigt und/oder gewünscht, aufweisen. Das dritte Zwischenglied 48 weist bevorzugt ein Nabeneingriffsprofil 50 auf, welches ausgestaltet ist, um mit der Fahrradnabenanordnung (1) in Eingriff zu stehen/gelangen. Das Nabeneingriffsprofil 50 des dritten Zwischengliedes 48 weist im Wesentlichen das gleiche auf, wie das zweite Nabeneingriffsprofil 42 des zweiten Kettenradkörpers 38, wenn aus der Axialrichtung D2 betrachtet. Das dritte Zwischenglied 48 ist koaxial hinsichtlich der Drehmittelachse A der Fahrradkettenradanordnung 10 angeordnet.
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Wie in den 6 und 7 zu sehen ist, umfasst die Fahrradkettenradanordnung 10 weiter ein viertes Zwischenglied 52. Das vierte Zwischenglied 52 ist radial nach außen von dem dritten Zwischenglied 48 hinsichtlich der Drehmittelachse A bereitgestellt. Das dritte Zwischenglied 48 und das vierte Zwischenglied 52 sind voneinander in einer Radialrichtung hinsichtlich der Drehmittelachse A beabstandet. Während das vierte Zwischenglied 52 eine Vielzahl von separaten Parts in der veranschaulichten Ausführungsform beinhaltet, kann das vierte Zwischenglied 52 integral als ein einzelnes Einheitsglied, falls benötigt und/oder gewünscht, bereitgestellt sein. Außerdem, während das dritte Zwischenglied 48 ein separates Glied von dem vierten Zwischenglied 52 in der veranschaulichten Ausführungsform ist, kann das dritte Zwischenglied 48 integral mit dem vierten Zwischenglied 52, falls benötigt und/oder gewünscht, bereitgestellt sein.
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Wie in den 4 und 7 zu sehen ist, weist das vierte Zwischenglied 52 eine längliche Gestalt auf, die sich entlang einer zweiten Bezugsebene P2 (4) senkrecht zu der Drehmittelachse A erstreckt. In der veranschaulichten Ausführungsform beinhaltet das zweite Kettenrad S3 eine Seitenfläche 54, welche an den zweiten Kettenradkörper 48 bereitgestellt ist, um den dritten Kettenrad S4 in der Axialrichtung D2 (7) zugewandt zu sein. Die zweite Bezugsebene P2 ist an der Seitenfläche 54 des zweiten Kettenrades S3 definiert. Und zwar weist das vierte Zwischenglied 52 eine längliche Gestalt auf, die sich entlang der Seitenfläche 54 senkrecht zu der Drehmittelachse A erstreckt. Das vierte Zwischenglied 52 erstreckt sich von dem zweiten Kettenradkörper 38 in die Axialrichtung D2.
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Wie in 4 zu sehen ist, ist das dritte Zwischenglied 48 zwischen dem zweiten Kettenrad S3 und dem dritten Kettenrad S4 in der Axialrichtung D2 positioniert. Das vierte Zwischenglied 52 ist zwischen dem zweiten Kettenrad S3 und dem dritten Kettenrad S4 in der Axialrichtung D2 positioniert.
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Das dritte Zwischenglied 48 ist ein separates Glied von dem zweiten Kettenrad S3 und dem dritten Kettenrad S4. Jedoch kann das dritte Zwischenglied 48 integral mit zumindest einem von dem zweiten Kettenrad S3 und dem dritten Kettenrad S4, falls benötigt und/oder gewünscht, bereitgestellt sein.
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Wie in 4 zu sehen ist das dritte Zwischenglied 48 an zumindest einem von dem zweiten Kettenrad S3 und dem dritten Kettenrad S4 durch Klebemittel befestigt. In der veranschaulichten Ausführungsform ist das dritte Zwischenglied 48 an das zweite Kettenrad S3 und das dritte Kettenrad S4 durch Klebemittel befestigt. Jedoch kann das dritte Zwischenglied 48 an zumindest von dem zweiten Kettenrad S3 und dem dritten Kettenrad S4 durch andere Strukturen, falls benötigt und/oder gewünscht, befestigt sein. Außerdem kann das dritte Zwischenglied 48 an zumindest einem von dem zweiten Kettenrad S3 und dem dritten Kettenrad S4 durch Diffusionsschweißen, falls benötigt und/oder gewünscht, befestigt sein. In solch einer Ausführungsform sind das dritte Zwischenglied 48 und zumindest einer von den zweiten Kettenrad S3 und dem dritten Kettenrad S4 aus einem metallischen Material hergestellt.
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Das vierte Zwischenglied 52 ist zumindest an einem von dem zweiten Kettenrad S3 und dem dritten Kettenrad S4 befestigt. Das vierte Zwischenglied 52 ist an zumindest einem von dem zweiten Kettenrad S3 und dem dritten Kettenrad S4 durch Klebemittel befestigt. Das vierte Zwischenglied 52 ist integral mit einem von dem zweiten Kettenrad S3 und dem dritten Kettenrad S4 als ein einzelnes Einheitsglied ausgebildet. In der veranschaulichten Ausführungsform ist das vierte Zwischenglied 52 integral mit dem zweiten Kettenrad S3 als ein einzelnes Einheitsglied ausgebildet und ist ein separates Glied von dem dritten Kettenrad S4. Jedoch kann das vierte Zwischenglied 52 ein separates Glied von dem zweiten Kettenrad S3, falls benötigt und/oder gewünscht, sein. In solch einer Ausführungsform ist das vierte Zwischenglied 52 an das zweite Kettenrad S3 und das dritte Kettenrad S4 befestigt. Außerdem kann das vierte Zwischenglied 52 an zumindest einem von dem zweiten Kettenrad S3 und dem dritten Kettenrad S4 durch Diffusionsschweißen, falls benötigt und/oder gewünscht, befestigt sein. In solch einer Ausführungsform sind das vierte Zwischenglied 52 und zumindest einer von dem zweiten Kettenrad S3 und dem dritten Kettenrad S4 zumindest teilweise aus einem metallischen Material hergestellt.
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Wie in den 6 und 7 zu sehen ist, weist das zweite Kettenrad S3 eine zweite Öffnung 56 und eine zweite Innenperipherie 58 auf. Die zweite Öffnung 56 ist an dem zweiten Kettenradkörper 38 bereitgestellt. Die zweite Innenperipherie 58 definiert die zweite Öffnung 56. In der veranschaulichten Ausführungsform weist das zweite Kettenrad S3 zweite Öffnungen 56 und zweite Innenperipherien 58 auf. Die zweiten Öffnungen 56 sind an dem zweiten Kettenradkörper 38 bereitgestellt. Die zweiten Innenperipherien 58 definieren jeweils die zweiten Öffnungen 56. Eine Gesamtzahl der zweiten Öffnungen 56 ist auf die veranschaulichte Ausführungsform nicht beschränkt. Während die zweiten Öffnungen 56 die gleiche Gestalt in der veranschaulichten Ausführungsform aufweisen, können zumindest eine von den zweiten Öffnungen 56 andere Gestalten unterschiedlich voneinander falls benötigt und/oder gewünscht aufweisen.
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Wie in 5 zu sehen ist, beinhaltet das vierte Zwischenglied 52 einen zweiten länglichen Abschnitt 60, welcher zumindest sich teilweise entlang der zweiten Innenperipherie 58 erstreckt. In der veranschaulichten Ausführungsform beinhaltet das vierte Zwischenglied 52 zweite längliche Abschnitte 60 und zweite zusätzliche längliche Abschnitte 62. Die zweiten länglichen Abschnitte 60 erstrecken sich jeweils zumindest teilweise entlang einer von den zweiten Innenperipherien 58. Die zweiten zusätzlichen länglichen Abschnitte 62 erstrecken sich jeweils zumindest teilweise entlang einer weiteren von den zweiten Innenperipherien 58, welche zu einer von den zweiten Innenperipherien 58 benachbart ist. Während die zweiten länglichen Abschnitte 60 radial nach außen von den zweiten zusätzlichen länglichen Abschnitten 62 in der veranschaulichten Ausführungsform bereitgestellt sind, können die zweiten länglichen Abschnitte 60 radial nach innen von den zweiten zusätzlichen länglichen Abschnitten 62 bereitgestellt sein oder können an Radialpositionen gleich zu Radialpositionen der zweiten zusätzlichen länglichen Abschnitte 62, falls benötigt und/oder gewünscht, bereitgestellt sein. Eine Gesamtzahl von jedem von den zweiten länglichen Abschnitten 60 und den zweiten zusätzlichen länglichen Abschnitten 62 ist auf die veranschaulichte Ausführungsform nicht beschränkt.
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Das vierte Zwischenglied 52 beinhaltet einen zweiten Mittelabschnitt 63, welcher den ersten länglichen Abschnitt 60 an den ersten zusätzlichen länglichen Abschnitt 62 koppelt. In der veranschaulichten Ausführungsform beinhaltet das vierte Zwischenglied 52 zweite Mittelabschnitte 63, welche jeweils die zweiten länglichen Abschnitte 60 an die zweiten zusätzlichen länglichen Abschnitte 62 koppeln. Der zweite Kettenradkörper 38 beinhaltet zweite Armabschnitte 38a, welche sich radial relativ zu der Drehmittelachse A erstrecken. Jeder von den zweiten Armabschnitten 38a ist zwischen benachbarten zwei von den ersten Öffnungen 30 bereitgestellt. Die zweiten Mittelabschnitte 63 sind jeweils an den zweiten Armabschnitten 38a bereitgestellt.
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In der veranschaulichten Ausführungsform erstreckt sich der zweite längliche Abschnitt 60 in der Umfangsrichtung D1. Der zweite zusätzliche längliche Abschnitt 62 erstreckt sich in die Umfangsrichtung D1. Der zweite Mittelabschnitt 63 erstreckt sich im Wesentlichen radial relativ zu der Drehmittelachse A.
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Wie in 8 zu sehen ist, ist die erste Öffnung 30 mit der zweiten Öffnung 56 in der Axialrichtung D2 ausgerichtet. Während die ersten Öffnungen 30 die gleiche Gestalt, wie die Gestalt der zweiten Öffnungen 56 in der veranschaulichten Ausführungsform aufweisen, können die Gestalten der ersten Öffnungen 30 und der zweiten Öffnungen 56 unterschiedlich voneinander, falls benötigt und/oder gewünscht, sein. In der veranschaulichten Ausführungsform weist das vierte Zwischenglied 52 des zweiten Kettenrades S3 die gleiche Gestalt auf, wie das zweite Zwischenglied 26 des ersten Kettenrades S2. Jedoch kann die Gestalt des vierten Zwischenglieds 52 von der Gestalt des zweiten Zwischenglieds 26, falls benötigt und/oder gewünscht, unterschiedlich sein.
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Wie in den 9 und 10 zu sehen ist, beinhaltet das dritte Kettenrad S4 einen dritten Kettenradkörper 64 und eine dritte Ketteneingriffsstruktur 66. Die dritte Ketteneingriffsstruktur 66 ist ausgestaltet, um mit der Fahrradkette C in Eingriff zu stehen/gelangen. Der dritte Kettenradkörper 64 weist ein drittes Nabeneingriffsprofil 68 auf, welches ausgestaltet ist, um mit der Fahrradnabenanordnung 2 (1) in Eingriff zu stehen/gelangen. Die dritte Ketteneingriffsstruktur 66 beinhaltet ein drittes ringförmiges Glied 70 und eine Vielzahl von dritten Zähnen 72. Die Vielzahl von dritten Zähnen 72 ist umfänglich an einer Außenperipherie des dritten ringförmigen Gliedes 70 angeordnet.
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In der veranschaulichten Ausführungsform sind beispielsweise das dritte ringförmige Glied 70 und die Vielzahl von dritten Zähnen 72 aus einem metallischen Material hergestellt. Während die dritten Zähnen 72 integral mit dem ringförmigen Glied 70 in der veranschaulichten Ausführungsform ausgebildet sind, kann zumindest einer von den dritten Zähnen 72 als ein separates Glied von dem dritten ringförmigen Glied 70, falls benötigt und/oder gewünscht, ausgebildet sein. Der dritte Kettenradkörper 64 ist aus einem nicht-metallischen Material hergestellt. Beispielsweise ist der dritte Kettenradkörper 64 aus einem Kunststoffmaterial bzw. Harzmaterial hergestellt. Das dritte ringförmige Glied 70 ist an dem dritten Kettenradkörper 64 durch Integralverformung bzw. Integralformen befestigt. Jedoch kann das dritte ringförmige Glied 70 an dem dritten Kettenradkörper 64 durch Klebemittel, falls benötigt und/oder gewünscht, befestigt sein.
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Der dritte Kettenradkörper 64 kann aus einem nicht-metallischen Material unterschiedlich von Kunststoffmaterial bzw. Harzmaterial, falls benötigt und/oder gewünscht, hergestellt sein. Außerdem kann der dritte Kettenradkörper 64 aus einem metallischen Material gleich zu oder unterschiedlich von dem Material der dritten Zähne 72 und des ringförmigen Gliedes 70, falls benötigt und/oder gewünscht, hergestellt sein. Beispielsweise kann der dritte Kettenradkörper 64 aus einem leichtgewichtigen metallischen Material, wie etwa Aluminium, hergestellt sein. Wohingegen die dritten Zähne 72 und das ringförmige Glied 70 aus einem harten metallischen Material, wie etwa Eisen oder Titan, hergestellt sind.
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Da das dritte Kettenrad S4 und/oder die anderen Kettenräder im Wesentlichen die gleichen Strukturen aufweisen wie das erste und zweite Kettenrad S2 und S3, werden diese der Kürze halber nicht erneut im Detail beschrieben und/oder veranschaulicht.
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Bei der Fahrradkettenradanordnung 10 ist das zweite Zwischenglied 26 an zumindest einem von dem ersten Kettenrad S2 und dem zweiten Kettenrad S3 befestigt und weist eine längliche Gestalt auf, die sich entlang der ersten Bezugsebene P1 senkrecht zu der Drehmittelachse A erstreckt. Dementsprechend ist es möglich die gewünschte Festigkeit der Fahrradkettenradanordnung 10 zu erzielen, während es ebenfalls möglich ist, die gewünschte Gewichtseinsparung von jedem Kettenrad zu erreichen.
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Zweite Ausführungsform
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Eine Fahrradkettenradanordnung 210 nach einer zweiten Ausführungsform wird nachfolgend mit Bezugnahme zu den 10 bis 12 beschrieben. Die Fahrradkettenradanordnung 210 weist die gleiche Konfiguration auf, wie die Fahrradkettenradanordnung 10 außer für das zweite Zwischenglied. Folglich werden die Elemente, welche im Wesentlichen die gleiche Funktion aufweisen, wie solche in der ersten Ausführungsform mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet und werden nachfolgend der Kürze halber nicht erneut im Detail hierin beschrieben und/oder veranschaulicht.
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Wie in 10 zu sehen ist, umfasst die Fahrradkettenradanordnung 210 ein erstes Kettenrad S202 und ein zweites Kettenrad S203 anstatt des ersten Kettenrades S2 und des zweiten Kettenrades S3. Die Fahrradkettenradanordnung 210 umfasst weiter ein drittes Kettenrad S204 anstatt des dritten Kettenrades S4. Andere Kettenräder der Fahrradkettenradanordnung 210 können als das erste Kettenrad S202, das zweite Kettenrad S203 und das dritte Kettenrad S204, falls benötigt und/oder gewünscht, bezeichnet werden.
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Wie in den 11 und 12 zu sehen ist, umfasst die Fahrradkettenradanordnung 210 das erste Zwischenglied 22 und ein zweites Zwischenglied 226. Das zweite Zwischenglied 226 ist radial nach außen von dem ersten Zwischenglied 22 hinsichtlich der Drehmittelachse A bereitgestellt. Das erste Zwischenglied 22 und das zweite Zwischenglied 226 sind voneinander in einer Radialrichtung hinsichtlich der Drehmittelachse A beabstandet. Während das zweite Zwischenglied 226 eine Vielzahl von separaten Parts in der veranschaulichten Ausführungsform beinhaltet, kann das zweite Zwischenglied 226 integral als ein einzelnes Einheitsglied, falls benötigt und/oder gewünscht, bereitgestellt sein. Außerdem, während das erste Zwischenglied 22 als ein separates Glied von dem zweiten Zwischenglied 226 in der veranschaulichten Ausführungsform ist, kann das erste Zwischenglied 22 integral mit dem zweiten Zwischenglied 226, falls benötigt und/oder gewünscht, bereitgestellt sein.
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Wie in den 10 und 12 zu sehen ist, weist das zweite Zwischenglied 226 eine längliche Gestalt auf, welche sich entlang der ersten Bezugsebene P1 (10) senkrecht zu der Drehmittelachse A erstreckt. Das zweite Zwischenglied 226 weist eine längliche Gestalt auf, welche sich entlang der Seitenfläche 28 senkrecht zu der Drehmittelachse A erstreckt.
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Wie in den 11 und 12 zu sehen ist, beinhaltet das zweite Zwischenglied 226 einen ersten länglichen Abschnitt 234, welcher sich zumindest teilweise entlang der ersten Innenperipherie 32 erstreckt. In der veranschaulichten Ausführungsform erstreckt sich der erste längliche Abschnitt 234 vollständig entlang der ersten Innenperipherie 32 und umgibt die erste Öffnung 30. Das zweite Zwischenglied 226 beinhaltet erste längliche Abschnitte 234. Die ersten länglichen Abschnitte 234 erstrecken sich jeweils vollständig entlang der ersten Innenperipherien 32. Eine Gesamtzahl von jedem von den ersten länglichen Abschnitten 234 ist auf die veranschaulichte Ausführungsform nicht beschränkt. Das zweite Zwischenglied 226 erstreckt sich von dem zweiten Kettenrad S202 in die Axialrichtung D2.
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Wie in 10 zu sehen ist, ist das zweite Zwischenglied 226 zwischen dem ersten Kettenrad S202 und dem zweiten Kettenrad S203 in der Axialrichtung D2 positioniert. Das zweite Zwischenglied 226 ist an zumindest einem von dem ersten Kettenrad S202 und dem zweiten Kettenrad S203 befestigt. Das zweite Zwischenglied 226 ist an zumindest einem von dem ersten Kettenrad S202 und dem zweiten Kettenrad S203 durch Klebemittel befestigt. Das zweite Zwischenglied 226 ist integral mit einem von dem ersten Kettenrad S202 und dem zweiten Kettenrad S203 als ein einzelnes Einheitsglied ausgebildet.
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In der veranschaulichten Ausführungsform ist das zweite Zwischenglied 226 integral mit dem ersten Kettenrad S202 als ein einzelnes Einheitsglied ausgebildet und ist ein separates Glied von dem zweiten Kettenrad S203. Das zweite Zwischenglied 226 ist an das zweite Kettenrad S202 durch Klebemittel befestigt. Jedoch kann das zweite Zwischenglied 226 ein separates Glied von dem ersten Kettenrad S202, falls benötigt und/oder gewünscht, sein. In solch einer Ausführungsform ist das zweite Zwischenglied 226 an das erste Kettenrad S202 und das zweite Kettenrad S203 befestigt. Außerdem kann das zweite Zwischenglied 226 an zumindest einem von dem ersten Kettenrad S202 und dem zweiten Kettenrad S203 durch Diffusionsschweißen, falls benötigt und/oder gewünscht, befestigt sein. In solchen Ausführungsformen sind das zweite Zwischenglied 226 und zumindest einer von dem ersten Kettenradkörper 12 und dem zweiten Kettenradkörper 38 zumindest teilweise aus einem metallischen Material hergestellt.
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Da das zweite Kettenrad S203 und das dritte Kettenrad S204 im Wesentlichen die gleichen Strukturen aufweisen wie solche des ersten Kettenrades S202 werden diese hierin nicht erneut im Detail der Kürze halber beschrieben und/oder veranschaulicht. Andere Kettenräder können im Wesentlichen die gleichen Strukturen aufweisen wie solche des ersten Kettenrades S202, falls benötigt und/oder gewünscht.
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Bei der Fahrradkettenradanordnung 210 ist es möglich im Wesentlichen die gleichen vorteilhaften Effekte, wie solche der Fahrradkettenradanordnung 10 nach der ersten Ausführungsform zu erzielen.
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Dritte Ausführungsform
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Eine Fahrradkettenradanordnung 310 nach einer dritten Ausführungsform wird mit Bezugnahme zu den 13 bis 19 nachfolgend beschrieben. Die Fahrradkettenradanordnung 310 weist die gleiche Konfiguration auf, wie die Fahrradkettenradanordnung 10 außer für das zweite Zwischenglied. Folglich werden die Elemente, die im Wesentlichen die gleichen Funktionen aufweisen, wie solche in den vorstehenden Ausführungsformen mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet und werden erneut hierin der Kürze halber nicht im Detail hierin beschrieben und/oder veranschaulicht.
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Wie in 13 zu sehen ist, ist die Fahrradkettenradanordnung 310 ausgestaltet, um mit der Fahrradkette C in Eingriff zu stehen/gelangen. In der veranschaulichten Ausführungsform umfasst die Fahrradkettenradanordnung 310 fünf Fahrradkettenräder S301 bis S305 und andere kleinere Kettenräder. Die anderen kleineren Kettenräder sind von der Fahrradkettenradanordnung 310, wie in 13 veranschaulicht, weggelassen. Die Fahrradkettenradanordnung 310 weist die Drehmittelachse A auf. Die Fahrradkettenräder S301 bis S305 sind in der Axialrichtung D2 parallel zu der Drehmittelachse A angeordnet.
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Die Fahrradkettenradanordnung 310 umfasst ein erstes Kettenrad und ein zweites Kettenrad. In der veranschaulichten Ausführungsform wird das Fahrradkettenrad S301 auch als das erste Kettenrad S301 bezeichnet und das Fahrradkettenrad S302 wird auch als das zweite Kettenrad S302 bezeichnet. Die Fahrradkettenradanordnung 310 umfasst weiter ein drittes Kettenrad. In der veranschaulichten Ausführungsform wird das Fahrradkettenrad S303 auch als das dritte Kettenrad S303 bezeichnet. Jedoch können andere Kettenräder der Fahrradkettenradanordnung 310 als das erste Kettenrad, das zweite Kettenrad und das dritte Kettenrad, falls benötigt und/oder gewünscht, bezeichnet werden.
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Wie in den 14 und 15 zu sehen ist, umfasst die Fahrradkettenradanordnung 310 das erste Zwischenglied 22 und ein zweites Zwischenglied 326. Das zweite Zwischenglied 326 ist radial nach außen von dem ersten Zwischenglied 22 hinsichtlich der Drehmittelachse A bereitgestellt. Das erste Zwischenglied 22 und das zweite Zwischenglied 326 sind voneinander in der Radialrichtung hinsichtlich der Drehmittelachse A beabstandet.
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Wie in den 15 und 16 zu sehen ist, weist das zweite Zwischenglied 326 eine längliche Gestalt auf, welche sich entlang der ersten Bezugsebene P1 (16) senkrecht zu der Drehmittelachse A erstreckt. Das zweite Zwischenglied 326 weist eine längliche Gestalt auf, die sich entlang der Seitenfläche 28 senkrecht zu der Drehmittelachse A erstreckt.
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Wie in den 14 und 15 zu sehen ist, weist das erste Zwischenglied 22 eine ringförmige Gestalt auf und ist koaxial hinsichtlich der Drehmittelachse A der Fahrradkettenradanordnung 310 angeordnet. Das zweite Zwischenglied 326 weist eine ringförmige Gestalt auf und ist koaxial hinsichtlich der Drehmittelachse A der Fahrradkettenradanordnung 310 angeordnet. Während das erste Zwischenglied 22 ein separates Glied von dem zweiten Zwischenglied 326 in der veranschaulichten Ausführungsform ist, kann das erste Zwischenglied 22 integral mit dem zweiten Zwischenglied 326, falls benötigt und/oder gewünscht, bereitgestellt sein.
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Wie in 16 zu sehen ist, ist das erste Zwischenglied 22 zwischen dem ersten Kettenrad S301 und dem zweiten Kettenrad S302 in der Axialrichtung D2 parallel zu der Drehmittelachse A positioniert. Das zweite Zwischenglied 326 ist zwischen dem ersten Kettenrad S301 und dem zweiten Kettenrad S302 in der Axialrichtung D2 positioniert. Das erste Kettenrad S301 ist zu dem zweiten Kettenrad S302 benachbart ohne ein weiteres Kettenrad zwischen dem ersten Kettenrad S301 und dem zweiten Kettenrad S302 in der Axialrichtung D2 liegend. Das zweite Kettenrad S302 ist zu dem dritten Kettenrad S303 benachbart, ohne ein weiteres Kettenrad zwischen dem zweiten Kettenrad S302 und dem dritten Kettenrad S303 in der Axialrichtung D2 liegend. Das zweite Kettenrad S302 ist zwischen dem ersten Kettenrad S301 und dem dritten Kettenrad S303 in der Axialrichtung D2 positioniert.
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Das zweite Zwischenglied 326 ist an zumindest einem von dem ersten Kettenrad S301 und dem zweiten Kettenrad S302 befestigt. Das zweite Zwischenglied 326 ist an zumindest einem von dem ersten Kettenrad S301 und dem zweiten Kettenrad S302 durch Klebemittel befestigt. In der veranschaulichten Ausführungsform ist das zweite Zwischenglied 326 ein separates Glied von dem ersten Kettenrad S301 und dem zweiten Kettenrad S302. Das zweite Zwischenglied 326 ist an das erste Kettenrad S301 und das zweite Kettenrad S302 befestigt. Jedoch kann das zweite Zwischenglied 326 integral mit zumindest einem von den ersten Kettenrad S301 und dem zweiten Kettenrad S302 als ein einzelnes Einheitsglied, falls benötigt und/oder gewünscht, sein.
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Wie in den 15 und 16 zu sehen ist, beinhaltet der erste Kettenradkörper 12 eine Befestigungsnut 327. Das zweite Zwischenglied 326 ist in der Befestigungsnut 327 bereitgestellt. Der erste Kettenradkörper 12 beinhaltet Befestigungslöcher 329, welche in der Befestigungsnut 327 bereitgestellt sind. Das zweite Zwischenglied 326 beinhaltet einen ringförmigen Körper 326a und Vorsprünge 326b, welche aus dem ringförmigen Körper 326a in die Axialrichtung D2 vorspringen. Die Vorsprünge 326b sind jeweils bereitgestellt, um mit den Befestigungslöchern 329 zusammenzupassen.
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Wie in den 17 und 18 zu sehen ist, umfasst die Fahrradkettenanordnung 310 weiter das dritte Zwischenglied 48 und ein viertes Zwischenglied 352. Das vierte Zwischenglied 352 ist radial nach außen von dem dritten Zwischenglied 48 hinsichtlich der Drehmittelachse A bereitgestellt. Das dritte Zwischenglied 48 und das vierte Zwischenglied 352 sind voneinander in der Radialrichtung hinsichtlich der Drehmittelachse A beabstandet.
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Wie in den 16 und 18 zu sehen ist, weist das vierte Zwischenglied 352 eine längliche Gestalt auf, welche sich entlang der zweiten Bezugsebene P2 (16) senkrecht zur Drehmittelachse A erstreckt. Das vierte Zwischenglied 352 weist eine längliche Gestalt auf, welche sich entlang der Seitenfläche 54 senkrecht zu der Drehmittelachse A erstreckt.
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Wie in 16 zu sehen ist, ist das dritte Zwischenglied 48 zwischen dem zweiten Kettenrad S302 und dem dritten Kettenrad S303 in der Axialrichtung D2 positioniert. Das vierte Zwischenglied 352 ist zwischen dem zweiten Kettenrad S302 und dem dritten Kettenrad S303 in der Axialrichtung D2 positioniert. In der veranschaulichten Ausführungsform ist das vierte Zwischenglied 352 radial nach innen von dem zweiten Zwischenglied 326 hinsichtlich der Drehmittelachse A positioniert. Das zweite Zwischenglied 326 weist einen Innendurchmesser auf, größer als ein Außendurchmesser des vierten Zwischengliedes 352. Jedoch kann das vierte Zwischenglied 352 an der Radialposition gleich zu dem zweiten Zwischenglied 326 positioniert sein oder radial nach außen von dem zweiten Zwischenglied 326 hinsichtlich der Drehmittelachse A, falls benötigt und/oder gewünscht, positioniert sein.
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In der veranschaulichten Ausführungsform ist das dritte Zwischenglied 48 ein von dem zweiten Kettenrad S302 und dem dritten Kettenrad S303 separates Glied. Beispielsweise ist das dritte Zwischenglied 48 an zumindest einem von dem zweiten Kettenrad S302 und dem dritten Kettenrad S303 durch Klebemittel befestigt. Jedoch kann das dritte Zwischenglied 48 integral mit zumindest einem von dem zweiten Kettenrad S302 und dem dritten Kettenrad S303, falls benötigt und/oder gewünscht, bereitgestellt sein. In der veranschaulichten Ausführungsform ist das dritte Zwischenglied 48 an das zweite Kettenrad S302 und das dritte Kettenrad S303 durch Klebemittel befestigt. Jedoch kann das dritte Zwischenglied 48 an zumindest einem von dem zweiten Kettenrad S302 und dem dritten Kettenrad S303 durch andere Strukturen befestigt sein.
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Wie in 16 zu sehen ist, ist das vierte Zwischenglied 352 an zumindest einem von dem zweiten Kettenrad S302 und dem dritten Kettenrad S303 befestigt. Das vierte Zwischenglied 352 ist an zumindest einem von dem zweiten Kettenrad S302 und dem dritten Kettenrad S303 durch Klebemittel befestigt. Das vierte Zwischenglied 352 ist an das zweite Kettenrad S302 und das dritte Kettenrad S303 befestigt. In der veranschaulichten Ausführungsform ist das vierte Zwischenglied S352 ein separates Glied von dem zweiten Kettenrad S302 und dem dritten Kettenrad S303. Jedoch kann das vierte Zwischenglied 352 integral mit zumindest einem von dem zweiten Kettenrad S302 und dem dritten Kettenrad S303, falls benötigt und/oder gewünscht, sein.
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Wie in den 16 und 18 zu sehen ist, während das dritte Zwischenglied 48 ein separates Glied von dem vierten Zwischenglied 352 in der veranschaulichten Ausführungsform ist, kann das dritte Zwischenglied 48 integral mit dem vierten Zwischenglied 352, falls benötigt und/oder gewünscht, bereitgestellt sein.
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Wie in den 16 und 18 zu sehen ist, beinhaltet der zweite Kettenradkörper 38 eine Befestigungsnut 353. Das vierte Zwischenglied 352 ist in der Befestigungsnut 350 bereitgestellt. Wie in 19 zu sehen ist, beinhaltet der zweite Kettenradkörper 38 eine zusätzliche Befestigungsnut 355. Die zusätzliche Befestigungsnut 355 ist an einer zusätzlichen Seitenfläche 357 gegenüberliegend zu der Seitenfläche 54 (18) in der Axialrichtung D2 bereitgestellt. Wie in 16 zu sehen ist, ist das zweite Zwischenglied 326 in der zusätzlichen Befestigungsnut 355 bereitgestellt.
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Da das dritte Kettenrad S303 und/oder andere Kettenräder im Wesentlichen die gleichen Strukturen aufweisen, wie die des zweiten Kettenrades S302 aufweisen, werden diese nicht erneut der Kürze halber im Detail beschrieben und/oder veranschaulicht.
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Bei der Fahrradkettenanordnung 310 ist es möglich die im Wesentlichen gleichen vorteilhaften Effekte wie solche der Fahrradkettenanordnung 10 nach der ersten Ausführungsform zu erzielen.
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Vierte Ausführungsform
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Eine Fahrradkettenradanordnung 410 nach einer vierten Ausführungsform wird mit Bezugnahme zu den 20 bis 26 nachfolgend beschrieben. Die Fahrradkettenradanordnung 410 weist die gleiche Konfiguration auf, wie die Fahrradkettenradanordnung 10 außer für die Kettenradkörper und Zwischenglieder. Folglich werden die Elemente, die im Wesentlichen die gleiche Funktion aufweisen, wie solche in den vorstehenden Ausführungsformen mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet und der Kürze halber nachfolgend nicht erneut im Detail beschrieben und/oder veranschaulicht.
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Wie in 20 zu sehen ist, ist die Fahrradkettenradanordnung 410 eine hintere Fahrradkettenradanordnung, welche ausgestaltet ist, um mit der Fahrradkette C in Eingriff zu stehen/gelangen. Die Fahrradkettenradanordnung 410 wird auch als eine hintere Fahrradkettenradanordnung 410 bezeichnet. In der veranschaulichten Ausführungsform umfasst die hintere Fahrradkettenradanordnung 410 fünf Fahrradkettenräder S401 bis S405. Die hintere Fahrradkettenradanordnung 410 weist die Drehmittelachse A auf. Die Fahrradkettenräder S401 bis S405 sind in der Axialrichtung D2 parallel zur Drehmittelachse A angeordnet.
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Die hintere Fahrradkettenradanordnung 410 umfasst ein erstes Kettenrad und ein zweites Kettenrad. In der veranschaulichten Ausführungsform wird das Fahrradkettenrad S401 auch als das erste Kettenrad S401 bezeichnet und das Fahrradkettenrad S402 wird auch als das zweite Kettenrad S402 bezeichnet. Andere Kettenräder können als das erste Kettenrad und das zweite Kettenrad, falls benötigt und/oder gewünscht, bezeichnet werden.
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Wie in 21 zu sehen ist, beinhaltet das erste Kettenrad S401 einen ersten Kettenradkörper 412 und eine erste Ketteneingriffsstruktur 414. Die erste Ketteneingriffsstruktur 414 ist ausgestaltet, um mit der Fahrradkette C in Eingriff zu stehen/gelangen. Die erste Ketteneingriffsstruktur 414 des ersten Kettenrades S401 beinhaltet ein erstes ringförmiges Glied 418 und eine Vielzahl von ersten Zähnen 420. Die Vielzahl von ersten Zähnen 420 sind umfänglich an einer Außenperipherie des ersten ringförmigen Gliedes 418 angeordnet.
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Der erste Kettenradkörper 412 ist aus einem nicht-metallischen Material hergestellt. Beispielsweise ist der erste Kettenradkörper 412 aus einem Kunststoffmaterial bzw. Harzmaterial hergestellt. Die erste Ketteneingriffsstruktur 414 ist aus einem metallischen Material hergestellt. Das erste ringförmige Glied 418 ist zumindest teilweise in den ersten Kettenradkörper 412 eingebettet bzw. eingelassen. In der veranschaulichten Ausführungsform ist das erste ringförmige Glied 418 zumindest teilweise in den ersten Kettenradkörper 412 durch Integralverformung bzw. Integralformen eingebettet bzw. eingelassen. Die erste Ketteneingriffsstruktur 414 ist teilweise in den ersten Kettenradkörper 412 durch Integralformen wie etwa Einsatzformen eingebettet. Jedoch kann die erste Ketteneingriffsstruktur 414 an den ersten Kettenradkörper 412 durch Klebemittel, falls benötigt und/oder gewünscht, befestigt sein.
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Wie in 22 zu sehen ist, beinhaltet das zweite Kettenrad S402 einen zweiten Kettenradkörper 438 und eine zweite Ketteneingriffsstruktur 440. Die zweite Ketteneingriffsstruktur 440 ist ausgestaltet, um mit der Fahrradkette C in Eingriff zu stehen/gelangen. Die zweite Ketteneingriffsstruktur 440 des zweiten Kettenrads S402 beinhaltet ein zweites ringförmiges Glied 444 und eine Vielzahl von zweiten Zähnen 446. Die Vielzahl von zweiten Zähnen 446 sind umfänglich an einer Außenperipherie des zweiten ringförmigen Gliedes 444 angeordnet.
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Der zweite Kettenradkörper 438 ist aus einem nicht-metallischen Material hergestellt. Beispielsweise ist der zweite Kettenradkörper 438 aus einem Kunststoffmaterial bzw. Harzmaterial hergestellt. Der zweite Kettenradkörper 438 ist an dem ersten Kettenradkörper 412 befestigt. In der veranschaulichten Ausführungsform, wie in 23 zu sehen ist, ist der zweite Kettenradkörper 438 direkt an dem ersten Kettenradkörper 412 befestigt. Jedoch kann der zweite Kettenradkörper 438 an den ersten Kettenradkörper 412 via eines Zwischengliedes, wie etwa das erste Zwischenglied und das zweite Zwischenglied nach den vorstehenden Ausführungsformen, falls benötigt und/oder gewünscht, befestigt sein.
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Die zweite Ketteneingriffsstruktur 440 ist aus einem metallischen Material hergestellt. Das zweite ringförmige Glied 444 ist zumindest teilweise in den zweiten Kettenradkörper 438 eingebettet bzw. eingelassen. In der veranschaulichten Ausführungsform ist das zweite ringförmige Glied 444 zumindest teilweise in den zweiten Kettenradkörper 438 durch Integralverformung bzw. Integralformen eingebettet bzw. eingelassen. Die zweite Ketteneingriffsstruktur 440 ist teilweise in den zweiten Kettenradkörper 438 durch Integralverformung wie etwa Einsatzformen eingebettet. Jedoch kann die zweite Ketteneingriffsstruktur 440 an den zweiten Kettenradkörper 438 durch Klebemittel, falls benötigt und/oder gewünscht, befestigt sein.
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Wie in 23 zu sehen ist, stellen der erste Kettenradkörper 412 und der zweite Kettenradkörper 438 einen Basisabschnitt 460 bereit, welcher eine kegelstumpfförmige Gestalt aufweist. In der veranschaulichten Ausführungsform beinhaltet jeder von den Fahrradkettenrädern S403 bis S405 Kettenräderkörper 462, 464 und 466. Der erste Kettenradkörper 412, der zweite Kettenradkörper 438 und die Kettenradkörper 462, 464 und 466 der Fahrradkettenräder S401 bis S405 stellen den Basisabschnitt 460 bereit, aufweisend eine verjüngende Innenperipheriefläche 468.
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Wie in 24 zu sehen ist, ist der erste Kettenradkörper 412 an den zweiten Kettenradkörper 438 durch Klebemittel befestigt. In der veranschaulichten Ausführungsform ist der erste Kettenradkörper 412 an den zweiten Kettenradkörper 438 durch eine Konkav-Konvex-Struktur für den Zweck einer besseren Drehmomentübertragung befestigt. Spezifischer beinhaltet der erste Kettenradkörper 412 eine erste Axialfläche 470 und eine erste Radialfläche 472. Die erste Axialfläche 470 weist eine ringförmige Gestalt auf und ist in die zweite Axialrichtung D2 zugewandt. Die erste Radialfläche 472 weist eine ringförmige Gestalt auf und ist radial nach innen relativ zu der Drehmittelachse A zugewandt. Der zweite Kettenradkörper 438 beinhaltet eine zweite Axialfläche 474 und eine zweite Radialfläche 476. Die zweite Axialfläche 474 weist eine ringförmige Gestalt auf und ist in die zweite Axialrichtung D2 zugewandt. Die zweite Radialfläche 476 weist eine ringförmige Gestalt auf und ist radial nach außen relativ zu der Drehmittelachse A zugewandt. Die erste Axialfläche 470 ist an die zweite Axialfläche 474 durch Klebemittel befestigt. Die erste Radialfläche 472 ist an die zweite Radialfläche 476 durch Klebemittel befestigt. Beispielsweise kann die Konkav-Konvex-Struktur einen Vorsprung umfassen, welcher an einer von der ersten Axialfläche 470 und der zweiten Axialfläche 474 ausgebildet ist und eine Aussparung beinhalten, welche an die anderen von der ersten Axialfläche 470 und der zweiten Axialfläche 474 ausgebildet ist. Ähnlich kann die Konkav-Konvex-Struktur auch ein Vorsprung umfassen, welcher an einer von der ersten Radialfläche 472 und der zweiten Radialfläche 476 ausgebildet ist und eine Aussparung umfassen, welche an der anderen von der ersten Radialfläche 472 und der zweiten Radialfläche 476 ausgebildet ist. Jedoch kann die Konkav-Konvex-Struktur von der hinteren Fahrradkettenradanordnung 410, falls benötigt und/oder gewünscht, weggelassen werden.
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Wie in den 23 und 25 zu sehen ist, umfasst die hintere Fahrradkettenradanordnung 410 weiter ein rohrförmiges Glied 478, welches koaxial mit der Drehmittelachsee A positioniert ist. Das rohrförmige Glied 478 weist ein Nabeneingriffsprofil 480 auf, welches ausgestaltet ist, um mit der Fahrradnabenanordnung 2 (23) in Eingriff zu stehen/gelangen. In der veranschaulichten Ausführungsform ist das rohrförmige Glied 478 an den Basisabschnitt 460 gesichert. Das rohrförmige Glied 478 ist integral mit dem Basisabschnitt 460 als ein einzelnes Einheitsglied bereitgestellt. Das rohrförmige Glied 478 ist integral mit dem Kettenradkörper 466 des Fahrradkettenrades S405 bereitgestellt. Jedoch kann das rohrförmige Glied 478 als ein von dem Basisabschnitt 460 separates Glied sein, falls benötigt und/oder gewünscht.
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Wie in den 23 und 25 zu sehen ist, umfasst die hintere Fahrradkettenradanordnung 410 weiter einen Innenraum 482, welcher zwischen dem Basisabschnitt 460 und dem rohrförmigen Glied 478 in einer Radialrichtung hinsichtlich der Drehmittelachse A bereitgestellt ist. In der veranschaulichten Ausführungsform ist das rohrförmige Glied 478 von der verjüngenden Innenperipheriefläche 468 des Basisabschnittes 460 in der Radialrichtung hinsichtlich der Drehmittelachse A beabstandet. Der Innenraum 482 ist zwischen der verjüngenden Innenperipheriefläche 468 und einer Außenperipheriefläche des rohrförmigen Körpers 478 bereitgestellt.
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Bei der hinteren Fahrradkettenradanordnung 410 ist der erste Kettenradkörper 412 aus einem nicht-metallischen Material hergestellt. Der zweite Kettenradkörper 438 ist aus einem nicht-metallischen Material hergestellt und ist an dem ersten Kettenradkörper 412 befestigt. In anderen Worten ist der Basisabschnitt 460 aus einem nicht-metallischen Material hergestellt. Dementsprechend ist es möglich Gewicht der hinteren Fahrradkettenradanordnung 410 einzusparen.
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Wie in 26 zu sehen ist, können der erste Kettenradkörper 412 und der zweite Kettenradkörper 438 integral miteinander als ein einzelnes Einheitsglied, falls benötigt und/oder gewünscht, ausgebildet sein. In solch einer Ausführungsform sind die erste Ketteneingriffsstruktur 414 und die zweite Ketteneingriffsstruktur 440 zumindest teilweise in den ersten Kettenradkörper 412 und den zweiten Kettenradkörper 438 durch Integralverformung wie etwa Einsatzverformung eingebettet. Während der Basisabschnitt 460 integral als ein einzelnes Einheitsglied in der veranschaulichten Ausführungsform bereitgestellt ist, kann zumindest ein Part des Basisabschnittes 460 ein separates Glied von anderen Parts des Basisgliedes 460 sein.
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Es wird für einen Fachmann auf dem Gebiet von Fahrrädern aus der vorliegenden Offenbarung ersichtlich, dass die Konstruktionen der vorstehenden Ausführungsformen zumindest teilweise miteinander kombiniert werden können.
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In der vorliegenden Anmeldung kann der Begriff „befestigt“ oder „befestigend“, wie hierin verwendet, Konfigurationen umfassen, in welchen ein Element direkt an ein anderes Element angeordnet ist, mittels Befestigung des Elements direkt an das andere Element; Konfigurationen umfassen, in welchen das Element indirekt an das andere Element via dem Zwischenglied angeordnet ist; und Konfigurationen umfassen, in welchen ein Element integral mit einem anderen Element ausgestaltet ist, d. h. ein Element ist im Wesentlichen Part des anderen Elements. Dieses Konzept wird auch auf andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung angewandt, beispielsweise „verbunden“, „zusammengeführt“, „gekoppelt“, „montiert“, „geklebt“, „fixiert“ und deren Ableitungen.
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Der Begriff „umfassend“ und seine Ableitungen, wie diese hierin verwendet werden, sind als offene Begriffe zu verstehen, die das Vorhandensein der genannten Merkmale, Elemente, Komponenten, Gruppen, Ganzzahlen und/oder Schritte spezifizieren, das Vorhandensein anderer nicht genannter Merkmale, Elemente, Komponenten, Gruppen, Ganzzahlen und/oder Schritte aber nicht ausschließen. Das vorstehend genannte gilt auch für Wörter mit ähnlichen Bedeutungen, wie beispielsweise die Begriffe „aufweisen“, „beinhalten“ und ihre Ableitungen.
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Ferner können die Begriffe „Glied“, „Sektion“, „Abschnitt“, „Part“ oder „Element“, wenn in der Einzahl verwendet, die Pluralbedeutung eines einzelnen Teils oder einer Vielzahl von Teilen haben.
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Die Ordnungszahlen, wie etwa „erste“ und „zweite“, wie in der vorliegenden Anmeldung zitiert, sind bloße Kennungen, haben jedoch aber keine andere Bedeutung, beispielsweise eine besondere Reihenfolge oder ähnliches. Außerdem impliziert beispielsweise der Begriff „erstes Element“ nicht die Existenz eines zweiten Elements, und der Begriff „zweites Element“ selbst impliziert auch nicht die Existenz eines ersten Elements.
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Der Begriff „ein Paar von“, wie hierin verwendet, umfasst die Konfiguration, in welcher ein Paar von Elementen unterschiedliche Gestalten oder Strukturen voneinander aufweise und zusätzlich Konfigurationen, in welchen das Paar von Elementen die gleichen Gestalten oder Strukturen zueinander aufweisen.
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Schließlich bedeuten die Ausmaßbegriffe wie „im Wesentlichen“, „um“ und „ungefähr“, wie hierin verwendet, einen vernünftigen Abweichungsbetrag des modifizierten Begriffs, so dass das Endresultat nicht signifikant verändert wird.
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Selbstverständlich sind zahlreiche Modifikationen und Varianten der vorliegenden Erfindung im Lichte der oben genannten Lehren möglich. Es soll daher verstanden werden, dass innerhalb des Schutzbereichs der angefügten Ansprüche, die Erfindung anderweitig als spezifisch hierin beschrieben ausgeübt werden kann.