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Die Erfindung betrifft ein Therapiegerät zur Durchführung von Übungen eines aus dem Therapeutischen Reiten übertragenen Behandlungsansatzes, bestehend aus einem Therapiegerätkörper und einem Grundgestell, wobei der Therapiegerätkörper Konturen eines Pferdekörpers aufweist.
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Das Therapeutische Reiten ist als eine etablierte Behandlungsmaßnahme bekannt und wird bereits seit mehreren Jahrzehnten erfolgreich in der Physiotherapie und der Rehabilitation eingesetzt. Ebenso in angrenzenden Fachgebieten, wie der Ergotherapie, der Logopädie und auch in der Psychotherapie aber auch präventiv, z. B. im Bereich der Rückenschulen wird die Reittherapie erfolgreich angewendet. Sie kann nach Ausschluss von ärztlichen Bedenken (Kontraindikationen) verordnet und somit gleichermaßen zum Einsatz für Kinder, Jugendliche und Erwachsene kommen.
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Die Nachteile der Reittherapie, wie der hohe finanzielle Eigenaufwand für die Patienten sowie die witterungsbedingten Ausfälle und auch die durch Kontraindikationen entstehenden Behandlungsausfälle und -unterbrechungen (Bsp. Tierhaarallergie, schwere Epilepsie, akute entzündliche Prozesse, Kopfkontrollverluste uva.) können durch den gezielten Einsatz von mechanischen Therapiegeräten teilweise ersetzt und/oder überbrückt werden, womit eine Reittherapie-ähnliche Behandlung erfolgen kann.
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Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Trainingsgeräte für Reitübungen bekannt. Beispielsweise beschreibt
DE 199 09 613 A1 ein Trainingsgerät, bei dem die Bewegung eines laufenden Pferdes simuliert wird, indem abwechselnd ein vorderer und ein hinterer Abschnitt der Sitzfläche über ein Exzentergestänge angehoben werden. Dieses Gerät dient dem Training von (evtl. zukünftigen) Reitern, ist also nicht für die medizinische Behandlung von Patienten gedacht und nicht für solche Zwecke geeignet.
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Mechanische Therapiegeräte für einen aus dem Therapeutischen Reiten übertragenen Behandlungsansatz sind hingegen nur wenige bekannt. In
DE 100 45 676 C2 wird ein Gerät mit einem kippbar gelagerten Sitz zur Aufnahme einer Person vorgeschlagen, wobei der Sitz mit mehreren Gelenkelementen in Wirkverbindung steht, die verschiedenartige Schrägstellungen der Sitzfläche auslösen können.
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Gemäß
DE 102 48 489 A1 werden Bewegungen eines „wilden Pferdes” durch eine spezifische Kombination von Gelenken und zugeordneten Gasfederstützen realisiert, wobei die Bewegungsschulung durch stellungsabhängig eingespielte Musik oder Sprache zusätzlich unterstützt werden kann.
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Die bisher benannten technischen Lösungen bilden keinen Pferdekörper nach. Die in
DE 20 2012 102 728 U1 beschriebene Baugruppe wurde optisch einem realen Pferd nachempfunden, wobei mehrere Bauteilabschnitte gleichzeitig in Bewegung versetzt werden, um den Gang eines laufenden Pferdes nachzuahmen. Der nachgebildete Pferdekörper besteht aus einem Gerüst aus Stangen und Schläuchen, welches mit Bändern, Schaumstoff und einer Kunststofffolie verkleidet ist. Die Oberfläche des nachgebildeten Pferdekörpers ist damit weich und nachgiebig. Unterhalb der Baugruppe ist ein Grundgestell vorgesehen, welches durch die Verwendung von Profilstreben starr ausgebildet ist.
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Alle genannten Lösungen sind darauf ausgelegt, dass die Bewegung eines Pferdegangs simuliert und auf den Nutzer (Reiter) übertragen wird. Die dabei entstehenden Impulse sollen dem Training der Haltungs-, Gleichgewichts- und Stützreaktionen dienen. Der Nutzer wird dabei bewegt und verhält sich passiv. Neben diesen dynamischen, passiv erzeugten Bewegungsmustern ist aber auch eine Eigenaktivität des Patienten wichtig. Diese ermöglicht ihm eine (wieder-)erlangte Selbstkontrolle über seine Möglichkeiten von Körperstatik, Balance und Mitte und daraus eine eigenaktive, zielgerichtete und bewusste Bewegung. Ebenso spielt die Dehnung der Muskulatur der Körperteile eine große Rolle, um Gelenkbeweglichkeit zu verbessern. Die Kontur des Pferderückens und seine aus der Natur übernommene Rippenbogenform sowie die Gestaltung der Halsung und der Hinterhand/Kruppe fördern Dehnung der Muskelgruppen. Derartige Anwendungen lassen sich mit den bekannten Therapiegeräten nicht abdecken, da die Sitzfläche für den Patienten entweder nicht die Konturen eines Pferderückens aufweist oder diese derart weich und nachgiebig beschaffen ist.
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Wie eingangs erwähnt, soll die Reittherapie für alle Patientengruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) gleichermaßen eingesetzt werden. Somit ist es erstrebenswert, dass mechanische Therapiegeräte so ausgestaltet sind, dass sie grundsätzlich für alle Therapiegruppen ihre Anwendung finden können. Alle genannten technischen Lösungen haben den Nachteil für eine Körpergröße eines Nutzers optimiert zu sein. Insbesondere der Transfer selbst auf das jeweilige Gerät sowie die Nutzung an sich kann bei sehr großen Erwachsenen und für Kinder sehr problematisch und verunsichernd sein. Ebenso wird die Unterstützung für Hilfspersonen erschwert, da auch sie nicht alle über eine einheitliche Körpergröße verfügen und somit selbst nicht optimal den Nutzer unterstützen können.
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Weiterhin ist die Reittherapie an sich in ihrem Gesamterleben und -wirken nicht voll ersetzbar. Es besteht aber ein Bedarf, das Durchführen von Übungen aus der Reittherapie in den Behandlungsräumen von Praxen, Reha-Zentren u. a. Orten anbieten zu können und damit das Leistungsspektrum zu erweitern.
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Deshalb ist es Aufgabe der Erfindung, ein mechanisches Gerät zu erschaffen, welches zur Durchführung von Übungen für einen aus dem Therapeutischen Reiten übertragenen Behandlungsansatz vom Therapeuten als helfende und/oder unterstützende Person und besonders für alle Klientel-Gruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) gleichermaßen genutzt werden kann.
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Diese Aufgabe wird gelöst, indem der Therapiegerätkörper als starrer Körper ausgestaltet ist. Damit können die im Rahmen der Therapie befundabhängigen Übungen/Ausgangsstellungen unter Nutzung der Konturen eines Pferdekörpers ausgeführt werden. Bei der Durchführung der Dehnübungen gibt die Oberfläche des Therapiegerätkörpers nicht nach, wodurch die Wirkung der Übung effektiv erzielt wird. Die Rumpfstatik und das Gangbild werden durch die Schulung der Propriozeptoren erheblich positiv beeinflusst. Desweiteren ist durch das Therapiegerät endlich eine für die Reit-Therapie oft nötige Vorbereitung der Patienten möglich. Speziell in der Hippotherapie bei mehrfachschwerstbehinderten Patienten kann die Nutzung des Therapiegerätes einen gefährdungsreduzierten Schritt von der klassischen Physiotherapie über das Therapiegerät zur dann anschließenden Reittherapie darstellen.
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Behandelnde der Ergotherapie und auch der Logopädie bekommen durch das Therapiegerät die Möglichkeit, den Patienten in völlig neuer Ausgangsstellung und anders eingestellten Körperteilen zu erleben und zu beobachten, sein Raum-Lage-Empfinden neu zu analysieren und damit die Behandlung in einem neuen, sehr individuell ergänzbarem Muster zu gestalten.
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In den Praxen wird durch das Therapiegerät der Kompromiss aufgehoben, die Patienten auf den oft sehr schlecht fixierbaren und damit verunsichernd und instabil wirkenden Geräten zu beüben, welche einen Reitsitz nur annähernd und qualitativ nicht wie beim Therapiegerät ermöglichen. Ein Beispiel dafür ist der vielseitig einsetzbare „Pezzi-Ball/Gymnastikball”, welcher einen Reitsitz und der damit entstehenden Ausgangsposition für darauf aufbauende Übungen nicht ermöglicht. Ebenso zeigt das Sitzen im Spreizsitz auf herkömmlichen Hockern und Behandlungsliegen nicht annähernd die positive physiologische Winkelung der Gelenke und die Förderung der Rumpfaufrichtung und dessen Stabilisierung.
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Darüber hinaus wird durch den Aufbau des Therapiegerätes grundsätzlich der Transport eines geformten Pferdekörpers zum Klienten möglich.
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Eine Ausgestaltung sieht vor, dass der starre Körper als Hohlkörper ausgebildet ist.
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Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass der starre Körper aus Vollmaterial gebildet ist.
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Es wird vorgeschlagen, dass das Grundgestell höhenverstellbar ist. Durch die Höhenverstellung wird die Nutzung für alle Klienten ermöglicht und die Transfers erfolgen gefährdungsreduziert und problemloser. Außerdem besteht somit für Therapeuten/Behandelnde/Helfer die Möglichkeit der barrierefreien Unterstützung/Beübung des Patienten.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, dass das Grundgestell als ein Teleskopgestell ausgestaltet ist. Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, dass das Teleskopgestell mindestens zwei voneinander unabhängig ausfahrbare Teleskopelemente aufweist. Durch die Veränderung der Mitte des Therapiegerätkörpers (Schwerpunktverlagerung/Einstellung der Ebene) wird es dem Patienten möglich, einzelne Muskelgruppen verstärkter zu beüben.
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Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass das Grundgestell als ein Scherengestell ausgestaltet ist.
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Es wird vorgeschlagen, dass die Höhenverstellung pneumatisch und/oder hydraulisch erfolgt.
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Es ist vorteilhaft, dass das Therapiegerät verschiedene, dem Bedarf angepasste Anbauteile aufweist. Es wird vorgeschlagen, dass das Therapiegerät einen Haltegriff aufweist. Für die Fachbereiche der Neurologie und der Orthopädie kann solch ein Haltegriff beispielsweise im Bereich des Halsansatzes (Widerrist) angebracht werden, welches dem Patienten eine zusätzliche Stabilisierung oder bei unruhiger oberer Extremität eine eigenaktive Fixierung und damit Ruhigstellung der betroffenen Extremität sichert.
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Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass das Therapiegerät einen Steigbügel aufweist. Somit kann das Aufsteigen simuliert bzw. trainiert werden und es bahnt und fördert bzw. stabilisiert die Winkelung von Gelenken der Becken-Bein-Einheit.
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Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass das Therapiegerät eine Rückenstütze aufweist. Beispielsweise ermöglicht das Anbringen einer Rückenstütze im Dorsalbereich der Wirbelsäule (LWS) eine unter Umständen nicht selbstständig einstellbare aktive Aufrichtung (z. B. bei Patienten mit Querschnittslähmung)
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Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass das Therapiegerät eine Stütze für den Fuß des Patienten aufweist. Damit kann eine Spastizität durch die Einstellung des Gelenkwinkels am Sprunggelenk verhindert werden und das Therapiegerät damit besonders im Neurologiebereich seine Anwendung finden. Ebenso kann solch ein Anbauteil zur Konditionierung im Reha-Sport genutzt werden und der Kraftschulung dienen.
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Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnungen erläutert.
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Es zeigen:
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1 Erfindungsgemäßes Therapiegerät mit Teleskopgestell.
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2 Erfindungsgemäßes Therapiegerät mit Teleskopgestell und alternativer Gestaltung des Therapiegerätkörpers.
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3 Erfindungsgemäßes Therapiegerät gemäß 1 mit schematischer Darstellung eines Patienten.
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4 Erfindungsgemäßes Therapiegerät gemäß 1 mit schematischer Darstellung eines Patienten in der Rückansicht.
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5 Therapiepositionen eines Patienten auf dem Therapiegerätkörper eines erfindungsgemäßen Therapiegerätes.
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1 zeigt ein erfindungsgemäßes Therapiegerät 1. Das Therapiegerät 1 besteht aus einem Therapiegerätkörper 2 und einem Grundgestell 3. Der Therapiegerätkörper 2 weist die Konturen eines Pferderückens auf und ist starr ausgebildet. Für ein geringes Gewicht des Therapiegerätes kann der Therapiegerätkörper als Hohlkörper ausgebildet werden. Ebenso ist die Herstellung des Therapiegerätkörpers aus Vollmaterial denkbar. Das Grundgestell 3 ist höhenverstellbar ausgeführt. Eine mögliche Variante ist die Ausgestaltung des Grundgestells 3 als Teleskopgestell. Die Höhenverstellung kann dann beispielsweise über im Teleskopgestell integrierte Zylinder pneumatisch und/oder hydraulisch erfolgen. Es ist dabei vorteilhaft, wenn beide dargestellten Teleskopelemente voneinander unabhängig bewegt werden können. Eine Gestaltung des Grundgestells 3 als Scherengestell ist ebenso denkbar, wobei die Gestaltung nicht auf ein Scheren- oder Teleskopgestell beschränkt ist. Weiterhin ist am Therapiegerätkörper 2 mindestens ein Steigbügel 4 angebracht. Ist der Steigbügel 4 beispielsweise von einem Kind zum Besteigen des Therapiegerätes 1 nicht erreichbar, kann die Höhenverstellung des Grundgestells 3 genutzt werden, um den Therapiegerätkörper 2 und damit den Steigbügel 4 abzusenken. Grundsätzlich ist aber auch eine Höhenverstellung des Steigbügels denkbar. An Stelle des Steigbügels ist auch das Anbringen einer Fußstütze beispielsweise in Form eines kleinen Plateaus möglich. Die Position der Fußstütze ist aber nicht hierauf beschränkt. Am Therapiegerätkörper 2 sind darüber hinaus Haltegriffe 5 angebracht, die für alle Klientel einen sicheren komfortablen Transfer und dem Behandelnden/Therapeuten oder evtl. Helfer optimale Arbeitsbedingungen ermöglichen.
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2 zeigt ein zu 1 ähnliches Therapiegerät 1. Das Grundgestell 3 ist ebenfalls als Teleskopgestell ausgeführt. Die Gestaltung des Therapiegerätkörpers 2 schließt neben den Konturen eines Pferderückens auch die Konturen eines Pferdekopfes ein.
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3 zeigt das in 1 dargestellte Therapiegerät 1 mit einer schematischen Darstellung eines Patienten 6. Der Patient 6 sitzt dabei mit seitlich ausgestreckten Armen aufrecht auf dem Therapiegerät 1. Die Beine des Patienten 6 liegen physiologisch locker am Therapiegerätkörper 2, wobei die Wirbelsäule eine Ist-Befund-gerechte Aufrichtung erlangt. Der starre Therapiekörper gibt dem Patienten eine Möglichkeit, sein Punctum Fixum dort zu finden und als Punctum Mobile sich selbst auszurichten (Balance/Körpermitte/Aufrichtung).
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4 zeigt das in 1 dargestellte Therapiegerät 1 mit einer Sitzposition eines Patienten 6 von dorsal (hinten). Der Patient 6 sitzt mit an seinem Körper locker anliegenden Armen aufrecht auf dem Therapiegerät 1.
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5 zeigt drei mögliche Therapiepositionen eines Patienten 6 auf dem Therapiegerätkörper 2, wobei der Patient 6 eine sitzende, eine in Rückenlage Hüftgelenk-extensierende und eine auf dem Bauch liegende, Hüftgelenk-flexierende Position einnehmen kann. Liegt der Patient beispielsweise auf dem Rücken, passt sich dieser den Konturen des Therapiegerätkörpers an. Dabei ist die starre Ausbildung des Körpers entscheidend und ermöglicht als Punctum Fixum und somit feste Unterlage eine optimale Möglichkeit zur Aufdehnung von Muskelgruppen und zur Neueinstellung von Gelenken. Mit einer weichen, nachgiebigen Unterlage ist diese Art Beübung deutlich uneffektiver und nicht zielführend.
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Die Höhenverstellbarkeit des Therapiegerätes 1 ist hierbei vorteilhaft. Liegt der Patient 6 auf dem Rücken, kann der Therapiegerätkörper 2 angehoben werden, sodass ein (nicht dargestellter) Therapeut/Behandelnder nicht in gebückter Haltung unphysiologisch arbeiten muss. Sitzt hingegen ein groß gewachsener Patient 6 auf dem Therapiegerät 1, kann der Therapiegerätkörper 2 abgesenkt werden, damit der Therapeut/Behandelnder beispielsweise zur Haltungskorrektur die Schultern des Patienten 6 erreichen kann. Die Nutzung des erfindungsgemäßen Therapiegerätes 1 ist allerdings nicht auf die genannten Positionen des Patienten 6 beschränkt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Therapiegerät
- 2
- Therapiegerätkörper
- 3
- Grundgestell
- 4
- Steigbügel
- 5
- Haltegriff
- 6
- Patient
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19909613 A1 [0004]
- DE 10045676 C2 [0005]
- DE 10248489 A1 [0006]
- DE 202012102728 U1 [0007]