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DE102016007853B4 - Kopfstütze - Google Patents

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DE102016007853B4
DE102016007853B4 DE102016007853.7A DE102016007853A DE102016007853B4 DE 102016007853 B4 DE102016007853 B4 DE 102016007853B4 DE 102016007853 A DE102016007853 A DE 102016007853A DE 102016007853 B4 DE102016007853 B4 DE 102016007853B4
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Germany
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headrest
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headrest part
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DE102016007853.7A
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English (en)
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Ralph Nuss
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Grammer AG
Original Assignee
Grammer AG
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/80Head-rests
    • B60N2/806Head-rests movable or adjustable
    • B60N2/838Tiltable
    • B60N2/856Tiltable movable to an inoperative or stowed position
    • B60N2/859Tiltable movable to an inoperative or stowed position specially adapted for rear seats

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Chair Legs, Seat Parts, And Backrests (AREA)

Abstract

Kopfstütze (10, 110) für einen Sitz mit einem Kopfanlageteil (11, 111), welches zwischen wenigstens einer Gebrauchsposition und einer Nichtgebrauchsposition um eine Schwenkachse (a1, a2) schwenkbar an wenigstens einer Tragstange (12, 112) gelagert ist, wobei das Kopfanlageteil (11, 111) relativ zu der Tragstange (12, 112) schwenkarretierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfanlageteil (11, 111) wenigstens eine Anlagefläche (21, 121) ausbildet, die in der Nichtgebrauchsposition unmittelbar oder mittelbar mit der Tragstange (12, 112) zusammenwirkt und ein Schwenken des Kopfanlageteils (11, 111) in eine Schwenkrichtung (u1, u2) verhindert, dass eine Rückseite (20) oder eine Kopfanlagefläche (113) ausgebildet ist, um in der Nichtgebrauchsposition auf einer Oberseite (34, 134) der Rückenlehne (35, 135) des Sitzes aufliegen zu können, wobei ein Endbereich (33, 132) des Kopfanlageteils (11, 111) ausgebildet ist, bezüglich einer Anlehnfläche (37, 137) der Rückenlehne (35, 135) vorzuragen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kopfstütze für einen Sitz, insbesondere für einen Fahrzeugsitz.
  • Ziel einer zwischen einer Gebrauchsposition und einer Nichtgebrauchsposition schwenkbaren Kopfstütze ist es, dem Fahrer bei nicht besetztem Fond eine freie Sicht nach hinten zu ermöglichen. Um zu verhindern, dass die Kopfstütze bei besetztem Fondsitz nicht in die Nichtgebrauchsposition geklappt wird, bildet sie z.B. in der Nichtgebrauchsposition eine Störkante, die eine Benutzung des Sitzes unmöglich machen soll (Torsoverlagerung der Kopfstütze nach vorne in den Sitzraum des Insassen). Hierzu gibt es einschlägige Vorschriften.
  • Aus der DE 198 17 155 A1 ist eine Kopfstütze bekannt, die zwischen einer Gebrauchsposition und einer Nichtgebrauchsposition verstellbar ist. Ein Kopfanlageteil der Kopfstütze ist schwenkbar auf der Traverse eines Tragstangenbügels gelagert und kann mittels einer Verriegelungsvorrichtung in der Gebrauchsposition arretiert werden. In der Gebrauchsposition ist eine Kopfanlagefläche des Kopfanlageteils etwa vertikal angeordnet und in der Nichtgebrauchsposition liegt die Kopfanlagefläche etwa horizontal auf der Rückenlehne auf. Bei der Bewegung zwischen der Gebrauchsposition und der Nichtgebrauchsposition wird das Kopfanlageteil zwischen der vertikalen und der horizontalen Position geschwenkt.
  • Die Arretierung kann gelöst werden, indem ein Riegelelement betätigt wird. Anschließend kann das Kopfanlageteil in die Nichtgebrauchsposition geschwenkt werden. Die Verriegelungsvorrichtung umfasst zwischen zwei Tragstangen des Tragstangenbügels bewegbar gelagerte Riegel. Die Riegel liegen in einer Riegelposition an Außenflächen eines gekröpften Bereichs der Tragstangen an. In der Löseposition sind die Riegel zwischen die Tragstangen zurückbewegt.
  • DE 10 2014 216 322 A1 (D1) beschreibt eine Kopfstütze mit einem Kopfanlageteil und einem Tragstangenbügel. Die Kopfstütze umfasst eine Einrichtung zum Umklappen des Polsterteils um zwei Schwenkachsen von einer Gebrauchsstellung in eine Nichtgebrauchsstellung. Das Kopfanlageteil ist mittels einer Doppelklammer an einer Querstrebe des Tragstangenbügels befestigt. Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung wird das Kopfanlageteil in der Gebrauchsstellung gehalten, indem Tragstangen in dem Polsterteil zugeordneten Ausnehmungen angeordnet sind. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weisen die Ausnehmungen überdrückbare Arretierungen für die Tragstangen auf.
  • DE 603 12 663 T2 betrifft eine Kopfstütze, die eine Aussteifung mit zwei Armen sowie einer Zwischenleiste, einen Kern, ein elastisches Komfortteil sowie einen Bezug umfasst. Der Kern wird von dem elastischen Komfortteil umschlossen. Der Kern ist um die Aussteifung schwenkbar ausgebildet und weist eine Aussparung auf, die mit Arretierelementen versehen ist, die an den Armen der Aussteifung arretierbar sind. Die Arretierelemente sind durch ein Formprofil in mindesten einer Wand gebildet und liegen an dem Arm an.
  • DE 102 15 058 C1 beschreibt eine Kopfstütze mit einer Neigungs- und einer Höhenverstelleinrichtung. Die Neigungsverstellung sieht in verschiedenen Ausführungsbeispielen unterschiedliche Anlenkpunkte für die schwenkbare Lagerung, z.B. in einem oberen oder in einem unteren Bereich des Kopfanlageteils, vor.
  • Es war Aufgabe der Erfindung eine Kopfstütze zu schaffen, die zwischen einer Gebrauchsposition und einer Nichtgebrauchsposition verstellbar ist und eine einfache Konstruktion aufweist. Ferner war es Aufgabe der Erfindung eine Kopfstütze zu schaffen, die geringe Herstellungskosten verursacht.
  • Die Aufgabe wurde gelöst durch eine Kopfstütze mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Die Kopfstütze umfasst ein Kopfanlageteil mit einer Kopfanlagefläche, die ein Widerlager zum Abstützen des Kopfes des Sitzinsassen bildet. Das Kopfanlageteil ist zwischen wenigstens einer Gebrauchsposition und einer Nichtgebrauchsposition schwenkbar. Das Kopfanlageteil ist unmittelbar oder mittelbar an wenigstens einer Tragstange gelagert, die an der Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes in der Höhe fest oder höhenverstellbar gehalten ist. Z.B. ist das Kopfanlageteil auf zwei Tragstangen oder an einem Tragstangenbügel gelagert.
  • Das Kopfanlageteil umfasst wenigstens einen Arretiersitz. Der Arretiersitz steht in der Gebrauchsposition und / oder in der Nichtgebrauchsposition mit der Tragstange lösbar in Eingriff. „In Eingriff“ bedeutet im Sinne der Erfindung, dass das Kopfanlageteil sich in einer Position befindet, in der ein Bereich der Tragstange in dem Arretiersitz angeordnet und arretiert ist. Anstelle der Tragstange kann das Kopfanlageteil z.B. auch in Eingriff mit einem mit der Tragstange verbundenen Teil gebracht werden.
  • Z.B. sind wenigstens zwei Arretiersitze an dem Kopfanlageteil ausgebildet, wobei ein erster Arretiersitz mit einem ersten Bereich der Tragstange und jeder weitere Arretiersitz mit einem jeweiligen Bereich der Tragstange lösbar in Eingriff bewegbar ist. Der Arretiersitz kann mit der Tragstangen in Eingriff oder aus dem Eingriff bewegt werden, indem das Kopfanlageteil geschwenkt wird. Zum Schwenken aus dem Eingriff heraus oder in den Eingriff hinein muss ein Mindestmoment auf das Kopfanlageteil (11, 111) aufgebracht werden, um die Arretierung zu überwinden. Die Arretierung ruft einen Widerstand hervor, der mit der Aufwendung des Mindestmoments überwunden werden kann. Das Mindestmoment kann unterschiedlich sein, je nachdem, ob der Arretiersitz aus dem Eingriff heraus oder in den Eingriff mit der Tragstange bewegt wird. Der Widerstand kann z.B. von einem Bereich des Kopfanlageteils gebildet sein, dessen Schwenkbahn mit der Tragstange kollidiert. Durch elastische Verformung kann der Bereich derart verformt werden, dass er sich an der Tragstange vorbeibewegen kann.
  • Der Arretiersitz umfasst z.B. einen flexiblen Vorsprung, der an dem Kopfanlageteil ausgebildet ist. Die Tragstange ist in der Schwenkbahn des Vorsprungs angeordnet, wenn sie in Eingriff mit dem Arretiersitz steht. Das ist in der Gebrauchsposition und / oder in der Nichtgebrauchsposition der Fall. In der Gebrauchsposition und ggf. auch in der Nichtgebrauchsposition bildet der Vorsprung dann eine Arretierung, die verhindert, dass sich das Kopfanlageteil unbeabsichtigt aus der Gebrauchsposition herausbewegt.
  • Der flexible Bereich ist rückstellelatisch ausgebildet und weicht bei Aufwendung einer Mindestverstellkraft zurück. Durch Aufbringung einer Mindestkraft auf das Kopfanlageteil ist der Vorsprung derart elastisch verformbar, dass er aus der Schwenkbahn des Kopfanlageteils herausbewegt ist. Nachdem der Arretiersitz in Eingriff oder außer Eingriff mit der Tragstange bewegt ist, weicht der Vorsprung wieder in seine Ausgangsform zurück.
  • Auf diese Weise kann das Kopfanlageteil leicht in der Gebrauchsposition und / oder in der Nichtgebrauchsposition arretiert werden. Die Herstellung der Arretiervorrichtung ist einfach, weil der Arretiersitz in einem Prozess zusammen mit dem Kopfanlageteil geformt werden kann.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist der Arretiersitz in einem Polster des Kopfanlageteils ausgebildet. Der Arretiersitz kann z.B. zusammen mit einem Schaumteil des Polsters geformt werden. Gemäß einer alternativen Ausführung ist der Arretiersitz in einem Grundkörper des Kopfanlageteils ausgebildet. Der Grundkörper kann z.B. ein Polsterträger sein oder ein polsterloses Kopfanlageteil. Ein solches polsterloses Kopfanlageteil kann z.B. ein expandierfähiges Polypropylen-Teil sein, das ohne Polster als Kopfanlage verwendet werden kann.
  • Der flexible Bereich ist z.B. von der Schwenkachse beabstandet an dem Kopfanlageteil angeordnet. Auf diese Weise wird verhindert, dass Kräfte mit einem großen Hebelarm auf die Arretiervorrichtung wirken und das Kopfanlageteil unbeabsichtigt aus der Gebrauchsposition heraus bewegen. Insbesondere ist der flexible Bereich an einem der Schwenkachse gegenüberliegenden Endbereich des Kopfanlageteils angeordnet.
  • Beispielsweise ist die Schwenkachse in einem oberen Endbereich oder in einem unteren Endbereich des Kopfanlageteils angeordnet. Bei einer Ausführungsform ist zur Arretierung in der Gebrauchsposition die Schwenkachse in einem unteren Endbereich und der Arretiersitz in einem oberen Endbereich des Kopfanlageteils angeordnet. Bei einer alternativen Ausführungsform ist zur Arretierung in der Gebrauchsposition die Schwenkachse in einem oberen Endbereich und der Arretiersitz in einem unteren Endbereich des Kopfanlageteils angeordnet.
  • Einer weiteren Ausführungsform gemäß umgreift der flexible Bereich die Tragstange teilweise, wenn der Arretiersitz in Eingriff mit der Tragstange ist. Insbesondere hintergreift der flexible Bereich die Tragstange derart, dass sich die Tragstange bei einer Bewegung des Kopfanlageteils in die Nichtgebrauchsposition in der Bewegungsbahn des flexiblen Bereichs befindet. Das Kopfanlageteil kann sich dann lediglich aus der Gebrauchsposition herausbewegen, wenn der flexible Bereich verformt wird. Dazu ist eine Mindestverstellkraft erforderlich.
  • Einer Ausführungsform gemäß bildet das Kopfanlageteil wenigstens eine Anschlagfläche aus, die in der Nichtgebrauchsposition ein Schwenken des Kopfanlageteils in wenigstens eine Schwenkrichtung verhindert. Die Anschlagfläche wirkt dazu z.B. mit einer Gegenfläche der Tragstange bzw. einem mit der Tragstange verbundenen Teil zusammen.
  • Z.B. sind wenigstens zwei Arretiersitze an dem Kopfanlageteil ausgebildet, wobei in der Gebrauchsposition und / oder in der Nichtgebrauchsposition des Kopfanlageteils jeder Arretiersitz in Eingriff mit der Tragstange oder einem freien Ende eines Tragstangenbügels ist. Mit anderen Worten wird z.B. in der Gebrauchsposition ein Tragstangenbereich in einem ersten Arretiersitz und ein anderer Tragstangenbereich in einem zweiten Arretiersitz des Kopfanlageteils angeordnet. Wenn eine Arretierung in der Gebrauchsposition und in der Nichtgebrauchsposition vorgesehen ist, sind z.B. zwei Paar Arretiersitze an dem Kopfanlageteil ausgebildet.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform ist in der Gebrauchsposition und / oder in der Nichtgebrauchsposition des Kopfanlageteils ein Quersteg des Tragstangenbügels in Eingriff mit dem Arretiersitz des Kopfanlageteils. Als Quersteg wird der die Enden des Tragstangebügels verbindende, etwa horizontal verlaufende Bereich bezeichnet.
  • Das Kopfanlageteil ist z.B. einstückig von einem polsterlosen Kunststoffteil, insbesondere einem expandierfähigen Polypropylen gebildet. Die Montage des Kopfanlageteils an einem Tragstangenbügel erfolgt z.B. indem der Tragstangenbügel relativ zu einer Form angeordnet wird. In die Form wird dann das expandierfähige Polypropylen (EPP) in Form kleiner Teilchen eingefüllt, so dass ein Bereich des Tragstangenbügels von den Teilchen umschlossen ist. Anschließend werden die EPP-Teilchen bedampft, wodurch die Teilchen sich untereinander verbinden. Die Kopfstütze kann dann der Form entnommen werden. Der Tragstangenbügel, insbesondere ein Quersteg des Tragstangenbügels durchgreift dann die Kopfstütze.
  • Gemäß einer Alternative kann das Kopfanlageteil auch zweiteilig oder mehrteilig hergestellt sein, wobei die Teile an der Tragstange montiert und dann gefügt werden. Das Fügen kann z.B. durch Kleben, Schweißen, Schrauben etc. erfolgen.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich anhand von in den Fig. dargestellten Ausführungsbeispielen. Es zeigen:
    • 1 eine perspektivische Frontansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der Kopfstütze in einer Gebrauchsposition,
    • 2 eine perspektivische rückwärtige Ansicht der Kopfstütze gemäß 1,
    • 3 eine Rückansicht der Kopfstütze in der Gebrauchsposition,
    • 4 eine Schnittansicht gemäß Schnittlinie IV - IV in 3,
    • 5 in Anlehnung an 4 eine Schnittansicht der Kopfstütze in der Nichtgebrauchsposition,
    • 6 eine Ansicht gemäß Ansichtspfeil VI in 5,
    • 7 eine perspektivische Frontansicht der Kopfstütze eines zweiten Ausführungsbeispiels der Kopfstütze in einer Gebrauchsposition,
    • 8 eine perspektivische rückwärtige Ansicht der Kopfstütze gemäß 7,
    • 9 eine Rückansicht der Kopfstütze gemäß 7 in der Gebrauchsposition,
    • 10 eine Schnittansicht gemäß Schnittlinie X - X in 9,
    • 11 in Anlehnung an 10 eine Schnittansicht der Kopfstütze in der Nichtgebrauchsposition,
    • 12 eine Ansicht gemäß Ansichtspfeil XII in 11.
  • Die Kopfstütze gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel insgesamt ist in den Fig. mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Gleiche Bezugszeichen in den unterschiedlichen Fig. bezeichnen entsprechende Teile, auch wenn kleine Buchstaben nachgestellt oder weggelassen sind.
  • Die Kopfstütze 10 umfasst gemäß 1 ein Kopfanlageteil 11 in einer Gebrauchsposition, welches an einem Tragstangenbügel 12 gelagert ist. Freie Endbereiche 14a und 14b des Tragstangenbügels 12 sind in üblicher Weise in die Richtungen z1 und z2 höhenverstellbar in Aufnahmen einer nicht dargestellten Rückenlehne gehalten und können mittels einer Verriegelungsvorrichtung in unterschiedlichen Höhenpositionen verriegelt werden, indem ein fest an der Aufnahme gehaltener Riegel in eine Rastkerbe der Endbereiche 14a und 14b eingreift. An dieser Stelle sei aber erwähnt, dass es auf die Höhenverstellbarkeit in unterschiedliche Gebrauchspositionen nicht ankommt.
  • Für die Höhenverstellbarkeit der Kopfstütze des vorliegenden ersten Ausführungsbeispiels sind an den Endbereichen 14a und 14b Anordnungen 15 von mehreren Rastkerben ausgebildet.
  • Das Kopfanlageteil 11 ist mit einer Kopfanlagefläche 13 versehen, die als Widerlager für den Kopf eines Sitzinsassen dient. Dabei können Kräfte, die in Richtung x2 wirken, von dem Kopfanlageteil 11 aufgenommen werden. Die entgegengesetzte Richtung x1 entspricht der Fahrtrichtung.
  • Das Kopfanlageteil 11 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel einteilig ausgebildet. Das Kopfanlageteil 11 ist aus einem expandierfähigen Polypropylen (EPP) geformt. Gemäß einem alternativen Herstellungsverfahren kann das Kopfanlageteil aber auch zweiteilig oder mehrteilig ausgebildet sein und die Teile werden nach der Montage an dem Tragstangenbügel gefügt, z.B. geklebt, verschweißt oder verschraubt.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform könnte das Kopfanlageteil 11 auch einen Kopfkasten aufweisen, welcher an dem Tragstangenbügel 12 gehalten sowie mit einem Polster und einem Bezug versehen ist.
  • In 2, in welcher das erste Ausführungsbeispiel der Kopfstütze 10 in der Gebrauchsposition gezeigt ist, ist erkennbar, dass der Tragstangenbügel 12 die Endbereiche 14a und 14b, Bereiche 18a und 18b sowie einen Quersteg 17 aufweist. Der Quersteg 17 bildet eine Schwenkachse a1 aus, um welche das Kopfanlageteil 11 zwischen der Gebrauchsposition (siehe die 1 bis 4) und der Nichtgebrauchsposition (siehe die 5 und 6) schwenkbar ist.
  • Das Halten in der Nichtgebrauchsposition kann durch Absenken auf die Rückenlehne des Sitzes oder alternativ auch durch das bloße Schwenken des Kopfanlageteils 11 erfolgen. Zusätzlich zu der Arretierung in der Gebrauchsposition kann das Kopfanlageteil 11 z.B. auch in der Nichtgebrauchsposition arretiert werden. In der Nichtgebrauchsposition ist das Kopfanlageteil 11 z.B. bezüglich der Gebrauchsposition um etwa 90° geschwenkt.
  • In 2 ist ferner erkennbar, dass die Bereiche 18a und 18b relativ zu den Endbereichen 14a und 14b in Richtung des Sitzinsassen abgewinkelt sind. Der Quersteg 17 verbindet die Bereiche 18a und 18b. Die Bereiche 18a und 18b greifen in Aussparungen 19a und 19b ein, die an einer Rückseite 20 des Kopfanlageteils 11 in dem Kopfanlageteil 11 ausgespart sind und der Quersteg 17 durchgreift das Kopfanlageteil 11 etwa horizontal.
  • Mittels einer Arretiervorrichtung 24 kann das Kopfanlageteil 11 in der Gebrauchsposition arretiert werden (siehe z.B. die 2 und 3). Das Kopfanlageteil 11 umfasst auf der Rückseite 20 einen Arretiersitz 25a für den Endbereich 14a und einen Arretiersitz 25b für den Endbereich 14b. Jeder Arretiersitz 25a und 25b ist teilweise komplementär zu der Außenfläche 23 des Endbereichs 14a bzw. 14b ausgebildet. Jeder Arretiersitz 25a und 25b bildet eine Anlagefläche 26 (siehe 4) zur Anlage an die Endbereiche 14a bzw. 14b. Die Anlagefläche 26 steht bei beiden Arretiersitzen 25a und 25b in der Gebrauchsposition mit einer Vorderseite 22 der Außenfläche 23 in Kontakt und verhindert ein weiteres Schwenken in Richtung u1.
  • In 4 ist außerdem zu erkennen, dass die Schwenkachse a1 in einem oberen Endbereich 32 und die Vorsprünge 27a und 27b in einem unteren Endbereich 33 des Kopfanlageteils 11 angeordnet sind.
  • Flexible Vorsprünge 27a und 27b bilden jeweils eine Riegelfläche 28 aus, die ebenfalls Teil des jeweiligen Arretiersitzes 25a bzw. 25b ist. Die Riegelfläche 28 hintergreift den jeweiligen Endbereich 14a bzw. 14b auf einer Rückseite 29 und verhindert auf diese Weise eine Bewegung des Kopfanlageteils 11 in Richtung u2. In 4 sind lediglich der Endbereich 14b sowie der Arretiersitz 25b dargestellt, die nachfolgend beschriebene Funktion weist aber der Arretiersitz 25a in gleicher Weise auf. Indem eine Mindestkraft aufgewendet wird, wird der flexible Vorsprung 27 derart elastisch verformt, dass sich der Endbereich 14b beim Schwenken des Kopfanlageteils 11 in Richtung u2 nicht mehr in der Bewegungsbahn des Vorsprungs 27b befindet. In gleicher Weise wird der Vorsprung 27a verformt. Das Kopfanlageteil 11 kann sich dann in Richtung u2 in die Nichtgebrauchsposition gemäß 5 bewegen. Sobald keine Kraft mehr auf die Vorsprünge 27a und 27b wirkt, verformen diese sich aufgrund ihrer elastischen Rückstellkraft in ihre Ausgangsform zurück.
  • In den Aussparungen 19a und 19b ist jeweils eine Anlagefläche 21 ausgebildet. Die Anlagefläche 21 liegt in der Nichtgebrauchsposition an einer Außenfläche 23 des Tragstangenbügels 12 auf einer Oberseite 31 jedes Bereichs 18a und 18b an (siehe 5). Die Anlageflächen 21 verhindern ein Drehen des Kopfanlageteils 11 in Richtung u2.
  • Um das Kopfanlageteil 11 in der Nichtgebrauchsposition zu halten, werden die Endbereiche 14a und 14b dann soweit in Richtung z2 bewegt, bis die Rückseite 20 des Kopfanlageteils 11 auf einer Oberseite 34 einer - durch eine gestrichelte Linie in 5 angedeuteten - Rückenlehne 35 des Sitzes aufliegt. Das Kopfanlageteil 11 kann dann auch nicht mehr in Richtung u1 geschwenkt werden.
  • Gemäß einer alternativen Ausführung kann das Kopfanlageteil 11 auch - wie oben erwähnt - in der Nichtgebrauchsposition arretiert werden oder durch einen Reibungswiderstand in der Schwenklagerung am Schwenken in Richtung u1 gehindert werden.
  • In der Nichtgebrauchsposition ragt ein unterer Endbereich 33 des Kopfanlageteils 11 bezüglich einer Anlehnfläche 37 der Rückenlehne 35 in Richtung des Sitzinsassen vor, so dass der Aufenthalt in dem Sitz unbequem oder unmöglich ist und der Insasse die Kopfstütze 10 in die Gebrauchsposition verstellen muss, wenn er auf dem Sitz Platz nehmen möchte.
  • Um die Kopfstütze 10 in die Gebrauchsposition zu verstellen, werden die Endbereiche 14a und 14b in Richtung z1 verstellt und das Kopfanlageteil wird in Richtung u1 geschwenkt. Die flexiblen Vorsprünge 27a und 27b umfassen ferner eine Betätigungsfläche 30, die derart geneigt ist, dass die Vorsprünge 27a und 27b, wenn die Betätigungsfläche 30 beim Schwenken des Kopfanlageteils in Richtung u1 mit der Außenfläche 23 in Kontakt gerät, bei Anwendung einer Mindestkraft in Richtung y1 bewegt werden, so dass sich die Endbereiche 14a und 14b nicht mehr in der Bewegungsbahn der Vorsprünge 27a und 27b des Kopfanlageteils 11 befinden. Das Kopfanlageteil 11 kann dann in die Gebrauchsposition geschwenkt werden, in welcher der Endbereich 18a in dem Arretiersitz 25a und der Endbereich 18b in dem Arretiersitz 25b angeordnet ist. In der Gebrauchsposition verformen sich die Vorsprünge 27a und 27b in Richtung y2 in ihre Ausgangsform zurück, in welcher die Riegelfläche 28 die Rückseite 29 des jeweiligen Endbereichs 18a bzw. 18b hintergreift.
  • Ein zweites Ausführungsbeispiel ist in den 7 bis 12 dargestellt.
  • Eine Kopfstütze 110 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel entspricht im Wesentlichen der Kopfstütze 10 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel mit dem Unterschied, dass eine Schwenkachse a2 in einem unteren Endbereich 133 eines Kopfanlageteils 111 und die Arretierung bzw. ein Arretiersitz 125 in einem oberen Endbereich 132 und horizontal mittig angeordnet ist, wie weiter unten beschrieben.
  • Die Ausbildung und Herstellung der Kopfstütze 110 kann der in dem ersten Ausführungsbeispiel beschriebenen Kopfstütze 10 entsprechen.
  • Auch die Kopfstütze 110 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel (siehe 7) umfasst ein an einem Tragstangenbügel 112 gelagertes Kopfanlageteil 111. Das Kopfanlageteil 111 bildet eine Kopfanlagefläche 113 aus, die als Widerlager für den Kopf eines Sitzinsassen dient. Die Kopfstütze 110 kann Kräfte aufnehmen, die in Richtung x2 wirken. Die entgegengesetzte Richtung x1 entspricht der Fahrtrichtung.
  • Endbereiche 114a und 114b des Tragstangenbügels 112 sind in gleicher Weise wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel in die Richtungen z1 und z2 höhenverstellbar an der Rückenlehne gehalten und sind mittels einer Verriegelungsvorrichtung in unterschiedlichen Höhenpositionen verriegelbar. Wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel ist hier zwar eine Höhenverstellung in unterschiedliche Gebrauchspositionen vorgesehen, aber für die Erfindung nicht zwingend notwendig.
  • Die Endbereiche 114a und 114b umfassen bei dem vorliegenden zweiten Ausführungsbeispiel für die Höhenverstellung Anordnungen 115 von mehreren Rastkerben.
  • Gemäß den 8 und 9 weist der Tragstangenbügel 112 die Endbereiche 114a und 114b, Bereiche 118a und 118b sowie einen Quersteg 117 auf. Die Bereiche 118a und 118b sind relativ zu den Endbereichen 114a und 114b in Richtung des Sitzinsassen abgewinkelt und mittels des Querstegs 117 miteinander verbunden.
  • In 10 ist erkennbar, dass an dem Bereich 118a des Tragstangenbügels 112 ein Arm 138 befestigt ist. In gleicher Weise ist an dem Endbereich 118b ein Arm mit einem Endbereich befestigt, der in den Fig. nicht dargestellt ist. Die beiden Arme 138 sind an Endbereichen 139 durch eine ebenfalls nicht dargestellte Achse miteinander verbunden, die mit dem Kopfanlageteil 111 ein Gelenk G bildet. Die Achse bildet eine Schwenkachse a2 aus, um welche das Kopfanlageteil 111 zwischen der Gebrauchsposition und der Nichtgebrauchsposition schwenkbar ist. Die Gebrauchsposition ist in den 7 bis 10 und die Nichtgebrauchsposition in den 11 und 12 dargestellt.
  • Gemäß 10 sind an dem Kopfanlageteil 111 Aussparungen 119a und 119b ausgebildet. Jede Aussparung 119a und 119b bildet eine Anlagefläche 121 aus, die in der Nichtgebrauchsposition an einer Anschlagfläche 130 des Arms 138 anliegt. Zusätzlich stützen sich Stützflächen 131 des Kopfanlageteils 111 an einer Außenfläche 123 des Tragstangenbügels 112 und zwar an einer Vorderseite 122 jedes Bereichs 114a und 114b ab. Die Stützflächen 131 sind an einer Unterseite 140 des Kopfanlageteils 111 ausgebildet.
  • Die Kopfstütze 110 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel umfasst ebenfalls eine Arretiervorrichtung 124 mit welcher das Kopfanlageteil 111 in der Gebrauchsposition arretiert werden kann (siehe z.B. die 9 und 10). Auf einer Rückseite 120 des Kopfanlageteils 111 ist in einer etwa U-förmigen Aussparung 136 ein Arretiersitz 125 für einen Bereich des Querstegs 117 ausgebildet. Der Arretiersitz 125 ist teilweise komplementär zu der Außenfläche 123 des Querstegs 117 und bildet eine Anlagefläche 126 (siehe 10), die in der Gebrauchsposition ein weiteres Schwenken in Richtung u2 verhindert.
  • Die Arretiervorrichtung 124 umfasst gemäß 10 einen flexiblen Vorsprung 127, welcher eine Riegelfläche 128 ausbildet. Die Riegelfläche 128 hintergreift den Quersteg 117 auf einer Rückseite 129 und verhindert auf diese Weise eine Bewegung des Kopfanlageteils 111 in Richtung u1. Der flexible Vorsprung 127 kann durch Anwendung einer Schwellenkraft in Richtung u1 elastisch in Richtung w1 verformt werden, so dass sich beim Schwenken des Kopfanlageteils 111 in Richtung u1 der Quersteg 117 nicht mehr in der Bewegungsbahn des Vorsprungs 127 befindet. Das Kopfanlageteil 111 kann sich dann in die Nichtgebrauchsposition gemäß 11 bewegen. In der Nichtgebrauchsposition ist das Kopfanlageteil 111 bezüglich der Gebrauchsposition um etwa 90° geschwenkt, so dass die Kopfanlagefläche 113 etwa horizontal angeordnet ist.
  • In der Nichtgebrauchsposition liegen die Anlageflächen 121 jeweils an einer Anschlagfläche 130 jedes Arms 138 an und die Stützflächen 131 des Kopfanlageteils 111 liegen an der Vorderseite 122 der Außenfläche 123 jedes Bereichs 114a und 114b an und verhindern ein Schwenken des Kopfanlageteils 111 in Richtung u1. Indem z.B. die Endbereiche 114a und 114b soweit in Richtung z2 bewegt werden, bis die Kopfanlagefläche 113 des Kopfanlageteils 111 auf einer Oberseite 134 der durch eine gestrichelte Linie in 11 angedeuteten Rückenlehne 135 des Sitzes aufliegt, kann verhindert werden, dass das Kopfanlageteil 111 ungewollt in Richtung u2 schwenkt bzw. sich beim Fahren auf- und abbewegt. Der Kontakt mit der Rückenlehne 135 ist aber für die Erfindung nicht notwendig.
  • Gemäß einer alternativen Ausführung könnte z.B. das Kopfanlageteil 111 in der Nichtgebrauchsposition auch an dem Tragstangenbügel 112 bzw. einem mit dem Tragstangenbügel 112 verbundenen Teil arretiert werden oder bloß an der Vorderseite 122 jedes Bereichs 114a und 114b anliegen.
  • In der Nichtgebrauchsposition kann der obere Endbereich 132 des Kopfanlageteils 111 bezüglich einer Anlehnfläche 137 der Rückenlehne 135 gemäß 11 in Richtung des Sitzinsassen vorragen, so dass der Aufenthalt in dem Sitz unangenehm ist und der Insasse die Kopfstütze 110 in die Gebrauchsposition verstellt.
  • Beim Schwenken des Kopfanlageteils 111 aus der Nichtgebrauchsposition in Richtung u2 gerät der Vorsprung 127 mit der Außenfläche 123 des Querstegs 117 in Kontakt und wird bei Anwendung einer Schwellenkraft derart elastisch in Richtung w1 verformt, dass sich die Endbereiche 114a und 114b nicht mehr in der Bewegungsbahn der Vorsprünge 127 des Kopfanlageteils 111 befinden. Das Kopfanlageteil 111 kann dann in Richtung u2 in die Gebrauchsposition geschwenkt werden, in welcher der Quersteg 117 in dem Arretiersitz 125 angeordnet ist. Sobald sich der Quersteg 117 in dem Arretiersitz 125 befindet, bewegt sich der Vorsprung 127 wieder in Richtung w2 in seine Ausgangsform zurück, und die Riegelfläche 128 hintergreift die Rückseite 129 des Querstegs 117.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Kopfstütze
    11
    Kopfanlageteil
    12
    Tragstangenbügel
    13
    Kopfanlagefläche
    14
    Endbereiche a, b (12)
    15
    Anordnungen von Rastkerben
    17
    Quersteg
    18
    Bereich a, b (12)
    19
    Aussparung (11) a, b
    20
    Rückseite (11)
    21
    Anlagefläche
    22
    Vorderseite (14a, 14b)
    23
    Außenfläche
    24
    Arretiervorrichtung
    25
    Arretiersitz a, b
    26
    Anlagefläche
    27
    flexibler Vorsprung a, b
    28
    Riegelfläche
    29
    Rückseite (14a/14b)
    30
    Betätigungsfläche
    31
    Oberseite (14)
    32
    oberer Endbereich (11)
    33
    unterer Endbereich (11)
    34
    Oberseite
    35
    Rückenlehne
    37
    Anlehnfläche
    a1
    Schwenkachse
    z1/2
    Richtung
    u1/2
    Schwenkrichtung
    x1/2
    Richtung
    y1/2
    Richtung
    110
    Kopfstütze
    111
    Kopfanlageteil
    112
    Tragstangenbügel
    113
    Kopfanlagefläche
    114
    Endbereiche a, b (112)
    115
    Anordnungen von Rastkerben
    117
    Quersteg
    118
    Bereich a, b (112)
    119
    Aussparung a, b (111)
    120
    Rückseite (111)
    121
    Anlagefläche
    122
    Vorderseite (114a, 114b)
    123
    Außenfläche
    124
    Arretiervorrichtung
    125
    Arretiersitz
    126
    Anlagefläche
    127
    flexibler Vorsprung
    128
    Riegelfläche
    129
    Rückseite (117)
    130
    Anschlagfläche (138)
    131
    Stützfläche (111)
    132
    oberer Endbereich (111)
    133
    unterer Endbereich (111)
    134
    Oberseite (135)
    135
    Rückenlehne
    136
    Aussparung
    137
    Anlehnfläche
    138
    Arm
    139
    Endbereich (138)
    140
    Unterseite
    a2
    Schwenkachse
    G
    Gelenk
    w1/2
    Richtung
    z1/2
    Richtung
    u1/2
    Schwenkrichtung
    x1/2
    Richtung

Claims (11)

  1. Kopfstütze (10, 110) für einen Sitz mit einem Kopfanlageteil (11, 111), welches zwischen wenigstens einer Gebrauchsposition und einer Nichtgebrauchsposition um eine Schwenkachse (a1, a2) schwenkbar an wenigstens einer Tragstange (12, 112) gelagert ist, wobei das Kopfanlageteil (11, 111) relativ zu der Tragstange (12, 112) schwenkarretierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfanlageteil (11, 111) wenigstens eine Anlagefläche (21, 121) ausbildet, die in der Nichtgebrauchsposition unmittelbar oder mittelbar mit der Tragstange (12, 112) zusammenwirkt und ein Schwenken des Kopfanlageteils (11, 111) in eine Schwenkrichtung (u1, u2) verhindert, dass eine Rückseite (20) oder eine Kopfanlagefläche (113) ausgebildet ist, um in der Nichtgebrauchsposition auf einer Oberseite (34, 134) der Rückenlehne (35, 135) des Sitzes aufliegen zu können, wobei ein Endbereich (33, 132) des Kopfanlageteils (11, 111) ausgebildet ist, bezüglich einer Anlehnfläche (37, 137) der Rückenlehne (35, 135) vorzuragen.
  2. Kopfstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfanlageteil (11, 111) wenigstens einen Arretiersitz (25a, 25b, 125) umfasst, welcher in der Gebrauchsposition und / oder in der Nichtgebrauchsposition mit der Tragstange (12, 112) lösbar in Eingriff ist, und dass zum Schwenken aus dem Eingriff heraus oder in den Eingriff hinein ein auf das Kopfanlageteil (11, 111) wirkendes Mindestmoment aufgebracht werden muss.
  3. Kopfstütze nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragstange (12, 112) in der Schwenkbahn eines flexiblen Vorsprungs (27, 127) des Kopfanlageteils (11, 111) angeordnet ist, wenn sich die Tragstange in dem Arretiersitz befindet und dass durch Aufbringung der Mindestkraft der Vorsprung (27, 127) derart elastisch verformt wird, dass er sich aus der Schwenkbahn bewegt.
  4. Kopfstütze nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Arretiersitz (25a, 25b, 125) in einem Polster oder in einem Grundkörper des Kopfanlageteils (11, 111) ausgebildet ist.
  5. Kopfstütze nach nach einem der vorangehenden Ansprüche, soweit auf Anspruch 3 rückbezogen, dadurch gekennzeichnet, dass der flexible Vorsprung (27, 127) von einer Schwenkachse (a1, a2) des Kopfanlageteils (11, 111) beabstandet angeordnet ist.
  6. Kopfstütze nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (a1, a2) in einem oberen Endbereich (32, 132) oder in einem unteren Endbereich (33, 133) des Kopfanlageteils (11, 111) angeordnet ist.
  7. Kopfstütze nach einem der vorangehenden Ansprüche, soweit auf Anspruch 3 rückbezogen, dadurch gekennzeichnet, dass der flexible Vorsprung (27, 127) die Tragstange (12, 112) in der Gebrauchsposition teilweise umgreift.
  8. Kopfstütze nach einem der vorangehenden Ansprüche, soweit auf Anspruch 2 rückbezogen, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Arretiersitze (25a, 25b) an dem Kopfanlageteil (11, 111) ausgebildet sind und dass in der Gebrauchsposition und / oder in der Nichtgebrauchsposition jeder Arretiersitz in Eingriff mit der Tragstange (12, 112) ist.
  9. Kopfstütze nach einem der vorangehenden Ansprüche, soweit auf Anspruch 2 rückbezogen, dadurch gekennzeichnet, dass ein Quersteg eines (17, 117) eines Tragstangenbügels (12, 112) in dem Arretiersitz (125) des Kopfanlageteils (11, 111) lösbar angeordnet werden kann.
  10. Kopfstütze nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfanlageteil (11) einstückig von einem Kunststoffteil gebildet ist.
  11. Kopfstütze nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfanlageteil (11) einstückig von einem expandierfähigen Polypropylen gebildet ist.
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