-
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Lagern und/oder Transportieren von Bauteilen, insbesondere für wenigstens ein Fahrzeug.
-
Die
DE 10 2013 111 089 A1 offenbart eine flexible Transport- und Lagereinrichtung für Gegenstände und Gruppen von Gegenständen, die als Rohrsystem aufgebaut ist. Die Transport- und Lagereinrichtung umfasst Rohre, welche gesteckt und durch einen Windverband versteift und stabilisiert sind, wobei der Windverband durch auf die Rohre gesteckte Verbindungsteile hergestellt wird.
-
Ferner ist es aus dem allgemeinen Stand der Technik und insbesondere aus dem Serienfahrzeugbau bekannt, zum Herstellen von Produkten wie beispielsweise Fahrzeugen Bauteile zu verwenden, welche gelagert und/oder transportiert werden. Hierzu kommen beispielsweise sogenannte Warenkorbsysteme zum Einsatz, welche nur sehr aufwändig an sich ändernde Bedingungen angepasst werden können.
-
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zum Lagern und/oder Transportieren von Bauteilen zu schaffen, sodass sich eine besonders zeit- und kostengünstige Fertigung von Produkten aus den Bauteilen realisieren lässt.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
-
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Lagern und/oder Transportieren von Bauteilen umfasst eine Mehrzahl von Plattenelementen, welche zum Bilden von unterschiedlichen Grundmaßen der Vorrichtung wahlweise miteinander kombinierbar und verbindbar sind. Ferner ist eine Mehrzahl von Profilen vorgesehen, welche zum Bilden wenigstens eines Gestells zum zumindest mittelbaren Abstützen der Bauteile miteinander und mit dem jeweiligen Plattenelement verbindbar sind. Die Vorrichtung stellt somit ein Baukastensystem dar, mittels welchem unterschiedliche Bauvarianten der Vorrichtung auf besonders einfache, zeit- und kostengünstige Weise hergestellt werden können. Die Bauvarianten unterscheiden sich dabei insbesondere hinsichtlich ihres jeweiligen Grundmaßes, welches auf besonders einfache, flexible und bedarfsgerechte Weise dadurch variiert werden kann, dass die als Grundplatten fungierenden Plattenelemente wahlweise und somit flexibel miteinander kombiniert und miteinander verbunden werden können.
-
Das jeweilige Plattenelement an sich bildet beispielsweise eine jeweilige Grundplatte und kann somit für sich alleine betrachtet als eine ein Grundmaß aufweisende Grundplatte verwendet werden. Ferner können die Plattenelemente, das heißt wenigstens zwei der Plattenelemente wahlweise miteinander verbunden werden und dadurch eine Grundplatte insgesamt bilden. Unter dem Grundmaß ist dabei beispielsweise eine Fläche beziehungsweise ein Flächenmaß der Grundplatte zu verstehen, wobei die Fläche bei der jeweiligen Bauvariante durch genau eines der Plattenelemente oder durch mehrere, miteinander verbundene Plattenelemente gebildet wird, und wobei im fertig hergestellten Zustand der Vorrichtung das Gestell an der Grundplatte gehalten ist. Dadurch, dass die Plattenelemente wahlweise und bedarfsgerecht miteinander verbunden und voneinander gelöst werden können, ist ein flexibler Aufbau der Vorrichtung geschaffen, sodass die Vorrichtung besonders flexibel und somit zeit- und kostengünstig an unterschiedliche, sich ändernde Bedingungen angepasst werden kann. Insbesondere kann die Vorrichtung als flexibler Warenkorb genutzt werden, welcher an unterschiedliche Bedingungen schnell und flexibel angepasst werden kann. Hierdurch kann eine schnelle und kostengünstige Fertigung von Produkten, insbesondere Fahrzeugen, aus den Bauteilen realisiert werden.
-
Das jeweilige Plattenelement ist eine standardisierte, modulare Platte, wobei die Platten beliebig, das heißt in jeder Kombination miteinander verbunden werden können. Dabei ist es beispielsweise vorgesehen, die Platten aneinander zu schrauben beziehungsweise miteinander zu verschrauben, um dadurch eine besonders feste Verbindung zwischen den jeweiligen Platten beziehungsweise Plattenelementen zu realisieren.
-
Insbesondere ist es vorgesehen, dass die Plattenelemente reversibel lösbar miteinander verbindbar sind, sodass die Vorrichtung in kürzester Zeit umgebaut werden kann. Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist somit einen modularen Aufbau auf, wobei das jeweilige Plattenelement auch einzeln als Grundplatte verwendet werden kann, an welcher das Gestell befestigt werden kann.
-
Der Erfindung liegt dabei insbesondere die Erkenntnis zugrunde, dass herkömmliche Warenkorbsysteme, die beispielsweise bei der Fertigung von Fahrzeugen zum Einsatz kommen, einen Grundrahmen aus zusammengebauten Aluminiumprofilen aufweisen. Diese erfordern jedoch stets zumindest vier senkrechte Pfosten, welche sehr häufig im Weg sind. Muss das Grundmaß des Grundrahmens geändert werden, so muss der gesamte Rahmen zerlegt werden. Dies kann bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung vermieden werden, sodass im Vergleich zu herkömmlichen Vorrichtungen eine starke Reduzierung der Zeit realisiert werden kann, um ein Warenkorbsystem auszuplanen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann beispielsweise in unterschiedlichen Werken eingesetzt und an die dortigen Bedingungen einfach angepasst werden, wobei keine Experten für den Aufbau der Vorrichtung erforderlich sind. Somit kann die Vorrichtung zeit- und kostengünstig auf- und umgebaut werden. Die modularen Plattenelemente ermöglichen dabei beispielsweise die Nutzung von allen zur Verfügung stehenden 40 × 40-Profilen, die an dem jeweiligen Plattenelement befestigt werden können. Durch den modularen Aufbau können Muster besonders schnell erstellt werden. Ferner stellt die Vorrichtung ein modulares System dar, das in alle Richtungen einfach erweitert werden kann. Dabei kann eine schnelle Aufbauzeit bei der Vervielfältigung ebenso realisiert werden wie ein besonders schneller Umbau, um schnell auf sich ändernde Bedingungen reagieren zu können.
-
Um eine besonders hohe Stabilität der Vorrichtung zu realisieren, ist es vorzugsweise vorgesehen, dass die beispielsweise aus einem metallischen Werkstoff, insbesondere aus Aluminium, gebildeten Profile an dem jeweiligen Plattenelement fixierbar sind beziehungsweise fixiert werden. Dabei ist es vorzugsweise vorgesehen, dass die Vorrichtung Schraubelemente umfasst, mittels welchen das jeweilige Profil mit dem jeweiligen Plattenelement verschraubbar ist. Somit kann eine besonders hohe Stabilität der Vorrichtung durch eine Fixierung, insbesondere eine Verschraubung, der Profile mit dem jeweiligen Plattenelement realisiert werden. Ferner kann das Grundmaß durch eine Kombination der standardisierten Plattenelemente flexibel variiert werden, wodurch die Vorrichtung besonders flexibel eingesetzt werden kann. Insbesondere lässt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung für den Transport und/oder für die Lagerung von Gegenständen, insbesondere von Gruppen von Gegenständen, nutzen, wobei die Gegenstände zumindest mittelbar an der Vorrichtung, insbesondere an dem Gestell, abgestützt werden können. Beispielsweise ist es möglich, Warenkörbe beziehungsweise Ladungsträger, in denen wenigstens ein Bauteil oder eine Mehrzahl von Bauteilen aufgenommen werden kann, an dem Gestell und somit an der Vorrichtung insgesamt zu halten, um dadurch die Bauteile zu lagern und/oder zu transportieren.
-
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
-
Die Zeichnung zeigt in:
-
1 ausschnittsweise eine schematische Perspektivansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Lagern und/oder Transportieren von Bauteilen;
-
2a ausschnittsweise eine schematische Perspektivansicht einer zweiten Ausführungsform der Vorrichtung;
-
2b eine schematische Draufsicht zweier wahlweise und somit flexibel miteinander kombinierbarer und miteinander verbindbarer Plattenelemente der Vorrichtung;
-
3a–e jeweils ausschnittsweise eine schematische Draufsicht einer jeweiligen Ausführungsform der Vorrichtung;
-
4a, b jeweils ausschnittsweise eine schematische Perspektivansicht einer weiteren Ausführungsform der Vorrichtung;
-
5a–c jeweils ausschnittsweise eine schematische Perspektivansicht einer weiteren Ausführungsform der Vorrichtung;
-
6 ausschnittsweise eine schematische Perspektivansicht der Vorrichtung, welche mittels eines fahrerlosen Transportfahrzeugs transportiert wird;
-
7 ausschnittsweise eine schematische Perspektivansicht einer weiteren Ausführungsform der Vorrichtung; und
-
8 ausschnittsweise eine schematische Perspektivansicht einer weiteren Ausführungsform der Vorrichtung.
-
In den Fig. sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
-
1 zeigt in einer schematischen Perspektivansicht eine im Ganzen mit 10 bezeichnete Vorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform zum Lagern und/oder Transportieren von in 1 nicht gezeigten Bauteilen, welche zum Fertigen wenigstens eines beispielsweise als Kraftfahrzeug ausgebildeten Fahrzeugs verwendet werden. In Zusammenschau mit 2a bis 3e ist erkennbar, dass die Vorrichtung 10 ein Baukastensystem ist, welches eine Mehrzahl von Plattenelementen 12 und 14 umfasst. Die Plattenelemente 12 und 14 sind jeweilige, modulare und standardisierte Grundplatten, welche zum Bilden von unterschiedlichen Grundmaßen der Vorrichtung 10 wahlweise und somit flexibel und bedarfsgerecht miteinander kombinierbar und miteinander verbindbar sind. Mit anderen Worten bildet das jeweilige Plattenelement 12 beziehungsweise 14 an sich eine Grundplatte, welche jeweils einzeln verwendet werden kann. Ferner können die Plattenelemente 12 und 14 miteinander verbunden werden und dadurch eine Grundplatte der Vorrichtung 10 bilden.
-
Bei der in 1 veranschaulichten ersten Ausführungsform umfasst die Vorrichtung 10 beispielsweise lediglich das Plattenelement 14 als Grundplatte. Ferner umfasst die Vorrichtung 10 eine Mehrzahl von Profilen 16, welche jeweils mit dem Plattenelement 14 und beispielsweise miteinander verbunden sind. Die beispielsweise aus einem metallischen Werkstoff, insbesondere aus Aluminium, gebildeten Profile 16 bilden ein Gestell 18, an welchem die zu lagernden und/oder zu transportierenden Bauteile zumindest mittelbar abgestützt und dabei insbesondere gehalten werden können. Dabei sind die Profile 16 mit dem Plattenelement 14 verbunden. Zur Realisierung einer besonders hohen Stabilität ist es dabei vorgesehen, dass die Profile 16 mit dem Plattenelement 14 verschraubt sind.
-
Ferner umfasst die Vorrichtung 10 weitere Profile 20, welche miteinander und zumindest mittelbar mit dem Plattenelement 14 verbunden sind. Ferner ist ein mit dem Profil 20 verbundener Griff 22 vorgesehen, sodass die Profile 20 und der Griff 22 ein Griffelement bilden, über welches die Vorrichtung 10 gehandhabt und beispielsweise entlang eines Bodens bewegt werden kann.
-
2a zeigt eine zweite Ausführungsform der Vorrichtung 10. Wie in 2a durch einen Doppelpfeil 24 veranschaulicht ist, kann das Griffelement relativ zum Plattenelement 14 bewegt, insbesondere verschoben, werden, sodass das Griffelement in unterschiedliche Positionen relativ zum Plattenelement 14 bewegt werden kann. In diesen unterschiedlichen Positionen kann das Griffelement relativ zum Plattenelement 14 an diesen fixiert werden, sodass das Griffelement hinsichtlich seiner Ausrichtung beziehungsweise Position relativ zum Plattenelement 14 bedarfsgerecht ausgerichtet und fixiert werden kann.
-
Aus 2b ist erkennbar, dass die Plattenelemente 12 und 14 unterschiedliche Abmessungen aufweisen. Durch Verwenden lediglich des Plattenelements 12 weist die Vorrichtung 10 beispielsweise ein Grundmaß von 560 Millimetern mal 560 Millimetern auf. Wird lediglich das Plattenelement 14 als Grundplatte verwendet, so weist die Vorrichtung 10 ein Grundmaß von 560 Millimetern mal 720 Millimetern auf.
-
3a zeigt eine dritte Ausführungsform, bei welcher die Plattenelemente 12 und 14 eine Grundplatte bilden, indem die Plattenelement 12 und 14 miteinander kombiniert und miteinander verbunden sind. 3b zeigt eine vierte Ausführungsform, bei welcher die Grundplatte der Vorrichtung 10 durch genau vier Plattenelemente 12 gebildet ist, die miteinander kombiniert und miteinander verbunden sind. 3c zeigt eine fünfte Ausführungsform, bei welcher die Grundplatte durch genau ein Plattenelement 12 und genau ein Plattenelement 14, welches mit dem Plattenelement 12 kombiniert und verbunden ist, gebildet ist. 3d zeigt eine sechste Ausführungsform, bei welcher die Grundplatte durch genau zwei Plattenelemente 14 gebildet ist, welche miteinander kombiniert und miteinander verbunden sind. Schließlich zeigt 3e eine siebte Ausführungsform, bei welcher die Grundplatte genau zwei Plattenelemente 12 und genau zwei Plattenelemente 14 umfasst. Aus 1 bis 3e ist erkennbar, dass das jeweilige Plattenelement 12 beziehungsweise 14 an sich eine standardisierte und modulare Grundplatte ist, wobei die Grundplatten zur Bildung weiterer Grundplatten flexibel, wahlweise und bedarfsgerecht miteinander kombiniert werden können. Dadurch lässt sich ein universeller Aufbau der Vorrichtung 10 schaffen, welche auf einfache, zeit- und kostengünstige Weise flexibel erweitert werden kann.
-
Die Profile 16 sind dabei beispielsweise als 40-mal-40-Millimeter Aluminiumprofile ausgebildet, welche besonders einfach und bedarfsgerecht mit dem jeweiligen Plattenelement 12 beziehungsweise 14 verbunden werden können. Dadurch kann das Gestell 18 hinsichtlich seines Aufbaus flexibel verändert und an unterschiedliche Bedingungen angepasst werden. Ferner ist es möglich, die Vorrichtung 10 flexibel in unterschiedlichen Werken einzusetzen. Insbesondere kann die Vorrichtung 10 als Warenkorb beziehungsweise zum Bilden eines Warenkorbsystems genutzt werden, wobei das Warenkorbsystem einfach und flexibel an unterschiedliche, sich ändernde Bedingungen angepasst werden kann. Dadurch kann eine besonders zeit- und kostengünstige Fertigung realisiert werden.
-
Die Plattenelemente 12 und 14 sind wie die Profile 16 Module, welche genutzt werden, um unterschiedliche Bauvarianten der Vorrichtung 10 auf einfache, zeit- und kostengünstige Weise zu realisieren. Mittels der Plattenelemente 12 und 14 und mittels der Profile 16 kann ein Grundrahmen geschaffen werden, welcher eine flexible Transport- und/oder Lagermöglichkeit für die Bauteile darstellt. An der jeweiligen Grundplatte können An- und/oder Aufbauteile befestigt werden, sodass die Vorrichtung flexibel an unterschiedliche Zwecke angepasst werden kann. Ferner können Führungsschienen zum Einsatz kommen, entlang welcher die Vorrichtung 10 gefördert werden kann. Ferner ist es denkbar, die Vorrichtung 10 mit einem Mitnehmer auszustatten, sodass die Vorrichtung 10 beispielsweise von einer Fertigungslinie beziehungsweise von einem Montageband einfach mitgenommen werden kann.
-
Anhand von 4a–5c ist erkennbar, dass die Profile 16 auf unterschiedliche Weise an dem jeweiligen Plattenelement 12 beziehungsweise 14 befestigt werden können. Bei der in 4a und 4b veranschaulichten Ausführungsform kommt – wie am Beispiel des Plattenelements 12 erkennbar ist – wenigstens eine Nietmutter 26 zum Einsatz, welche in eine korrespondierende Aufnahme 28 des Plattenelements 12 eingesetzt und mit dem Plattenelement 12 verbunden wird. Die Nietmutter 26 weist dabei ein Innengewinde auf. Ferner kommt zum Befestigen des jeweiligen Profils 16 an dem Plattenelement 12 ein Befestigungswinkel 30 zum Einsatz, welcher mittels einer Schraube 32 an der Nietmutter 26 und über diese an dem Plattenelement 12 befestigt wird. Hierzu wird die Schraube 32 beispielsweise durch eine korrespondierende Durchgangsöffnung des Befestigungswinkels 30 hindurch gesteckt und in die Nietmutter 26 eingeschraubt. Ferner wird der Befestigungswinkel 30 beispielsweise mittels eines in den Fig. nicht dargestellten Schraubelements mit dem Profil 16 verschraubt, sodass dann das Profil 16 über den Befestigungswinkel 30 an dem Plattenelement 12 befestigt ist.
-
Bei der in 5a–c veranschaulichten Ausführungsform kommt ein Bolzen 34 zum Einsatz, welcher beispielsweise zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend oder vollständig, in dem Profil 16 angeordnet wird. Der Bolzen 34 weist wenigstens ein Innengewinde auf, in welches beispielsweise eine aus 5b erkennbare Schraube 36 eingeschraubt wird. Mittels der Schraube 36 ist der Bolzen 34 an dem Profil 16 gesichert. Dann wird das Profil 16 mit dem mittels der Schraube 36 an dem Profil 16 befestigten Bolzen 34 in eine korrespondierende Aufnahme 38 des Plattenelements 12 eingesteckt. Der Aufnahme 38 ist beispielsweise eine Durchgangsöffnung des Plattenelements 12 zugeordnet. Von einer dem Profil 16 abgewandten und in 5c erkennbaren Unterseite 40 her wird eine weitere Schraube 42 durch die genannte Durchgangsöffnung hindurch gesteckt, sodass die Schraube 42 in ein weiteres Gewinde des Bolzens 34 eingeschraubt werden kann. Dadurch wird das Profil 16 mittels des Bolzens 34 und der Schraube 42 mit dem Plattenelement 12 verschraubt, wodurch das Profil 16 sicher und fest mit dem Plattenelement 12 verbunden ist.
-
6 bis 8 zeigen unterschiedliche Möglichkeiten, die Vorrichtung 10 und über diese die an der Vorrichtung 10 gehaltenen beziehungsweise abgestützten Bauteile zu transportieren. Aus 6 ist erkennbar, dass beispielsweise an dem Plattenelement 12 beziehungsweise an der Grundplatte Rollen 44 gehalten sind, über die die Vorrichtung 10 an einem Boden 46 einer Fertigungsanlage abrollen kann. Gemäß 6 erfolgt der Transport der Vorrichtung 10 mittels eines unterfahrfähigen, fahrerlosen Transportfahrzeugs 48, welches auch als FTF bezeichnet wird. Den Rollen 44 ist dabei ein Rollenmodul 49 zugeordnet, mittels welchem die Grundplatte erhöht wird. Dabei ist beispielsweise in einem Einfahrtrichter für das fahrerlose Transportfahrzeug 48 auf der Unterseite 40 der Grundplatte an dieser ein Verriegelungskeil angebracht.
-
Gemäß 7 und 8 kann der Transport der Vorrichtung 10 mittels eines FTF oder aber mittels eines Flurförderfahrzeugs (FFZ) erfolgen. Gemäß 7 ist an der Grundplatte eine Deichsel 50 angebracht, mittels welcher die Vorrichtung 10 mittels eines Transportfahrzeugs gefördert und somit transportiert werden kann. Gemäß 8 ist an der Grundplatte eine Kupplung 52 angebracht, über welche die Vorrichtung 10 mit einem Förderfahrzeug gekoppelt werden kann. Beispielsweise ist die Deichsel 50 beziehungsweise die Kupplung 52 an die jeweilige Grundplatte durch Einhängen und Schraubfixierung angebaut. Ferner ist eine Handführung der Vorrichtung 10 denkbar. Beispielsweise über ein Fahrgestell, welches Lenk- und/oder Bockrollen umfassen kann, kann die Vorrichtung 10 an dem Boden 46 abrollen. Dabei kann eine seitliche und/oder oben liegende Anbindung vorgesehen sein. Insbesondere ist der Einsatz von Führungsschienen denkbar, entlang welcher die Vorrichtung 10 bewegt beziehungsweise transportiert werden kann.
-
Alternativ oder zusätzlich ist es denkbar, an dem Gestell 18 und somit über dieses an der Grundplatte Modul-Fächer wie beispielsweise Greifschalen, Einhängewinkel, Ablagefächer, Auszüge, Haken, Planen und/oder dergleichen anzubringen. Hierdurch ist es möglich, die Vorrichtung 10 als Warenkorb auszugestalten, wobei zunächst beispielsweise Anforderungen an den Warenkorb gestellt werden. Dann werden Modul-Fächer des Warenkorbs geplant, woraufhin die Modul-Fächer aus einem Lager kommissioniert werden. Anschließend werden die Modul'-Fächer, welche beispielsweise Module sind, auf beziehungsweise an der Grundplatte montiert, woraufhin der fertige Warenkorb ausgeliefert werden kann.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102013111089 A1 [0002]